Friedhofsgebühren Diera-Zehren 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Diera-Zehren · Sachsen · PLZ 01665

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2024
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 2024 (Inkrafttreten 01.01.2024)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
⚰️ Sargreihengrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.200,00 €*
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Kirchlicher Friedhof der Ev.-Luth. St.-Andreas-Kirchgemeinde Zadel
🧮 Grabnutzung 680 € + Unterhalt 26 €/J. × 20 J. = 520 €
📄 § 7 A. I. Ziff. 1.2 Gebührenordnung (Reihengrabstätte, Erwachsene)
🏛️ Sargwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.270,00 €*
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Kirchlicher Friedhof der Ev.-Luth. St.-Andreas-Kirchgemeinde Zadel
🧮 Grabnutzung 750 € + Unterhalt 26 €/J. × 20 J. = 520 €
📄 § 7 A. I. Ziff. 2.1.1 Gebührenordnung (Wahlgrabstätte Sarg, Einzelstelle)
🕊️ Urnenwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.270,00 €*
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Einzelstelle für max. zwei Urnen nutzbar
🧮 Grabnutzung 750 € + Unterhalt 26 €/J. × 20 J. = 520 €
📄 § 7 A. I. Ziff. 2.2 Gebührenordnung (Wahlgrabstätte Urne, Einzelstelle)
⛏️ Beisetzung / Aushub
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
720,00 €
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
🧮 Sarg: 720 € · Urne: 280 €
📄 § 7 A. II. Ziff. 1.2 und 1.3 Gebührenordnung
🕯️ Trauerhalle / Kapelle
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
90,00 €
Einmalgebühr je Nutzung
📄 § 7 A. V. Gebührenordnung

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2024 (Inkrafttreten 01.01.2024) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​‌​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​​ Kirchlicher Friedhof Ev.-Luth. St.-Andreas-Kirchgemeinde Zadel — Gebührenordnung

Inhalt unter anderem

Ausgabe Abfallkalender 2024 S. 2 Bekanntmachung: Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage In-Trust“ v. 14.12.2015 S. 3 Jahresrückblick 2023 und Ausblick 2024 der Bürgermeisterin S. 3 Erfassung Zählerstand Trinkwasser/Abwasser S. 4 Bekanntmachung verwendeter Zusatzstoffe im öffentlichen Trinkwassernetz S. 5 Austräger für Amtsblatt gesucht S. 5 Tierbestandsmeldung 2024 S. 6 Schließzeiten Gemeindeverwaltung/ Einwohnermeldeamt vom

  1. 27. – 29.12.2023 S. 7 Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. St.-Andreas-Kirchgemeinde in Zadel S. 9 Weihnachtsbaumverbrennen S. 13 – 13.01.2024 – FF Diera – 27.01.2024 – FF Naundorf – 03.02.2024 – FF Zehren Glühweinmeile Sächsische Elbweindörfer vom 03. – 04.02.2024 S. 17 Foto Hintergrund + Grafiken: rawpixel.com – freepik.com Tannenbäume, Kugeln, Lichter Bratapfelduft und frohe Gesichter. Freude am Schenken – das Herz wird weit – wir wünschen Ihnen eine schöne und gesunde Weihnachtszeit!  unbekannter Verfasser Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und für das neue Jahr 2024 Gesundheit, Glück, Optimismus und die Erfüllung Ihrer persönlichen Wünsche. Herzlichst  Ihr Gemeinderat, Ihre Gemeindeverwaltung und Bürgermeisterin Carola Balk Fro he W eihna chten und ein gesun des ne ues J ahr 2 024 ! Weihnachtsbaum des Gebirgsverein Nieschütz e.V. auf Seite 12 Weihnachtsbaum des Heimatverein Zadel e.V. Weihnachtsgrüße des Heimat- verein Zadel e.V. auf Seite 12 Foto: H. Garbitz Foto: Heimatverein Zadel e.V. Foto: Heimatverein Zadel e.V. Jahresendgrüße des Gymnastikverein Zehren e.V. auf Seite 12 Foto: Gymnastikverein Zehren e.V. Laternenumzug der Kita Nieschütz auf Seite 10 Foto: Kita Nieschütz 15. Dezember 2023 12 Diera-Zehren Amtsblatt

ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSSITZUNGEN Die nächsten planmäßigen Sitzungen finden voraussichtlich am Montag, dem 22.01.2024, und am Montag, dem 26.02.2024, statt. Beginn: jeweils 18.30 Uhr Den genauen Termin, den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte eine Woche vorher den amtlichen Schaukästen oder finden Sie auf: www.diera-zehren.de Am 15.12.2023 wird die letzte Rate der TW/AW-Gebühren 2023 sowie die Kin-dergarten- und Hortgebühren für Dezem-ber 2023 fällig. Für alle Bürger mit Last-schriftvereinbarung erfolgt die Abbuchung der genannten Gebühren am 15.12.2023. Wir möchten alle Nichtabbucher bitten, den Zahlungstermin fristgerecht einzuhalten, den zu zahlenden Betrag entnehmen Sie bitte Ihrem aktuell gültigen Gebührenbe-scheid. Bitte denken Sie auch an alle weiteren fälligen Zahlungen: z. B. Verwaltungs-gebühren, Lagerfeuergebühren, Klein-einleiterabgabe und Fäkalgebühren. Bei Rückbuchungen nach der Abbuchung der Gebühren/Steuern durch Sie oder die Bank entstehen Rücklastschriftgebühren, welche zulasten des Gebühren- bzw. Steuerzahlers gehen. Der rückgebuchte Betrag wird nicht noch einmal von uns abgebucht, es sei denn, Sie geben uns Bescheid zum nochma-ligen Einzug. Dann werden auch die Rück-lastschriftgebühren mit abgebucht. Bei der Überweisung des rückgebuchten Betrages müssen die Rücklastschriftgebühren mit überwiesen werden.Bitte geben Sie bei allen Überweisungen unbedingt das Kas-senzeichen und die Personenkontonum-mer an, damit die Zahlung ordnungsgemäß zugeordnet werden kann. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, das SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen. Dazu finden Sie auf www.diera-zehren.de unter → Bürgerservice → Anträge und Formulare → Vordrucke – SEPA-Last-schriftmandat. Reichen Sie dieses ausge-füllt und unterzeichnet an die Gemein-dekasse. Vermerken Sie bitte das jeweilige Buchungskennzeichen. Kathrin Schwarz, Kassenleiterin Hinweise der Gemeindekasse Beschluss-Nr.: 20231120/Ö7.1. Gemeinderatswahl 2024 – Wahl der Mit-glieder des Gemeindewahlausschusses Romy Ulbricht – Hauptamtsleiterin als Vor-sitzende, Katja Mertig als stellv. Vorsitzen-de, Ronny Weber und Sandra Leipnitz als Beisitzer, Nicole Bothe und Sabine Seidel als stellv. Beisitzer Abstimmungsergebnis: 10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.1. Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufs-recht gem. §§ 24 ff Baugesetzbuch und § 17 SächsDSchG für folgende Flurstücke:

  1. 1. Flst. 107/17 Gem. Diera
  2. 2. Flst. 10/7, 10/9, 79 Gem. Naundörfel
  3. 3. Flst. 180/2 Gem. Zadel Abstimmungsergebnis: 10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.2. Vergabe Straßennamen für die Zufahrts- straße zur Biogasanlage in Oberlom- matzsch „Zur Biogasanlage 1“ Abstimmungsergebnis: 8 Dafür, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.4. Bauvoranfrage – Neubau Einfamilienhaus Flst. 106/4 Gem. Diera Abstimmungsergebnis: 10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.5. Antrag auf Befreiung B-Plan Naundorf für Flst. 7/25 Gem. Naundorf Abstimmungsergebnis: 10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.7. Erneuerung der Staatsstraße S 32 in Schie- ritz – 2. Bauabschnitt Endabrechnung und Nachträge Abstimmungsergebnis: 10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.8. Trinkwasserversorgung Diera, Storch- platz – 1. Nachtrag – Mehrleistungen an die Deutsche Netzbau GmbH Abstimmungsergebnis: 10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 20231211/Ö5.2. Annahme von Sachspenden im Zeitraum 13.10. bis 30.11.2023 in Höhe von 260,00 € an Die Kita Zehren. Abstimmungsergebnis: 10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr. 20231211/Ö7.1. Stellungnahme zur Beteiligung „Ausar- beitung Planungsentwurf zur Aufstellung des Teilregionalplanes Energieversorgung/ Windenergienutzung für die Planungsregi- on Oberes Elbtal Osterzgebirge Abstimmungsergebnis: 8 Dafür, 0 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 20231211/Ö7.2. Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufs- recht gem. §§ 24 ff Baugesetzbuch und § 17 SächsDSchG für Flst. 109/1 Gem. Diera. Abstimmungsergebnis: 10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 20231211/Ö7.3. Beteiligung Träger öffentlicher Belange am Entwurf zum Bebauungsplan „Wohngebiet Kalkberg“ Große Kreisstadt Meißen Abstimmungsergebnis: 10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 20231211/Ö7.4. Freiflächengestaltung Kita Zehren – Vergabe Aufbau Spielgeräte und Aus- tausch Fallschutzsand an die Fa. Baudienstleistun- gen Diemert in Höhe von 39 689,20 € Abstimmungsergebnis: 10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Seit dem 01.12.2023 sind alle Entsorgungs- termine für das kommende Jahr im elek- tronischen Abfallkalender des Zweckver- bandes Oberes Elbtal unter www.zaoe.de veröffentlicht. Der gedruckte Abfallkalender liegt ab so- fort zu den Öffnungszeiten im Gemeinde- amt in Nieschütz und in der Außenstelle in Zehren zur Abholung bereit. Beschlüsse des Gemeinderates vom 20.11.2023 Beschlüsse des Gemeinderates vom 11.12.2023 Abfallkalender 2024 Amtsblatt Januar 2024 Redaktionsschluss: 29.12.2023 Erscheinungstermin: 12.01.2024 A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 B e k a n n t m a c h u n g e n

Bekanntmachung: Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 14.12.2015 Der vom Gemeinderat der Gemeinde Die-ra-Zehren in seiner Sitzung am 14.12.2015 als Satzung beschlossene vorhabenbezoge-ne Bebauungsplan „Biogasanlage In-Trust“ in der Planfassung vom 14.12.2015 wur-de vom Landratsamt Meißen gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch mit Bescheid vom 20.03.2023, Aktenzeichen: 621.416.– 375/2016-1558/2023, genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hier-mit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezo-gene Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Planzeichnung, Be-gründung und Umweltbericht und die zu-sammenfassende Erklärung in der Gemein-deverwaltung in  01665 Diera-Zehren OT Nieschütz, Am Göhrischblick 1, während der üblichen Dienstzeiten einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebau-ungsplan, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und der zu-sammenfassenden Erklärung, ergänzend in das Internet eingestellt www.diera-zehren.de sowie im zentralen Internet-portal des Landes (www.bauleitplanung. sachsen.de) zugänglich gemacht. Auf die Voraussetzungen für die Geltend-machung der Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des

§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut-zungsplans und • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beacht-liche Mängel des Abwägungsvorgangs, • nach § 214 Abs. 2a Nummer 3 BauGB beachtliche Mängel bei der Feststellung, dass eine Umweltprüfung unterbleiben soll, • nach § 214 Abs. 2a Nummer 4 BauGB Mängel in der Beurteilung, dass der Ausschlussgrund nach § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht vorliegt, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Landeshauptstadt Dresden unter Darlegung des die Verletzung begrün-denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Sat-zungen, die unter Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschriften der Sächs-GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von An-fang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Ge- setzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. 4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    • a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    • b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz  1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichti- gen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädi- gungsansprüchen wird hingewiesen. Nieschütz, den 15.12.2023 gez. Bürgermeisterin C. Balk Sehr geehrte Mitbürger, der Jahresausklang steht vor der Tür und das wieder schneller als erwartet,  … denkt und sagt so mancher. Gern hätte man mehr geschafft und geschaffen, meist sieht man kritisch auf das nicht Erreichte und ver- nachlässigt das Geschaffte. Ein Schwerpunkt 2023 war der Beginn des Breitbandausbaus in unserer Gemein- de, der auch im kommenden Jahr fortge- setzt wird. Neben dem bereits bewilligten Fördervorhaben wurde Anfang 2023 eine Erweiterung aufgrund veränderter För- derbedingungen beantragt (Erhöhung des Fördervolumens von rd. 11 auf rd. 14 Mil- lionen Euro). Nach dem symbolischen Spa- tenstich im April 2023 bestimmte das Bau- geschehen das Bild der Gemeinde. Parallel erfolgten Strom-Erdverlegungen, die Er- neuerung von Straßenbeleuchtungen sowie der Ersatz von Wasserleitungen. Obwohl nicht immer alles glatt lief, es man- che Einschränkungen gab, die Verwaltung manchen Kraftakt zu bewältigen hatte, ha- ben wir weitestgehend immer Ihre Unter- stützung gespürt und die Herausforderun- gen bisher gemeinsam bewältigt. Die DeutscheNetzbau, Generalauftragneh- mer der von uns beauftragten Sachsen- Energie, war mit den Bürgern vor Ort im direkten Kontakt. Sie, liebe Mitbürger, ha- ben bisher verständnisvoll den Ausbau ge- tragen. Danke allen Beteiligten bei diesem Großprojekt! Nach jetzigem Stand soll bis Anfang 2025 der Ausbau beendet sein. Im Weiteren konnten einige Straßenunter- haltungsmaßnahmen, Verbesserungen in unseren Kindertagesstätten und neue Ausstattungen in unseren Ortsfeuerweh- ren realisiert werden. Die Umsetzung der Leader-Fördermaßnahme „Erneuerung Straßenbeleuchtung“ konnte abgeschlos- sen werden. Aktuell gibt es laufende bauli- che Fördermaßnahmen zur Bädersanierung in den Kitas Zehren und Nieschütz. Im Be- reich Brand- und Katastrophenschutz wur- den/werden Sirenen mit Förderung nach neuesten Vorgaben installiert. In Wölkisch begann aktuell der Bau einer Löschzisterne. Auch das Leben in unseren Vereinen/ Gruppen hat nach Corona wieder an Fahrt aufgenommen. Viele Aktivitäten und An- gebote, von den traditionellen Dorffes- ten über Angebote für „Lesebegeisterte“ bis zum „Weihnachtsbaumstellen/Weih- nachtsmarkt“, „Theater in der Kirche“, Oldtimertreff in Nieschütz, Kürbisfest in Zehren und vieles vieles mehr werden für uns hier vor Ort geboten. Die Sportverei- ne verbreitern ihre Angebote und haben einen Zuwachs an Mitgliedern. Unsere vier Ortsfeuerwehren, Nieschütz, Zehren, Diera und Niederlommatzsch, bringen neben ihren „normalen anspruchsvollen Aufgaben“ als „Ehrenamtler“ Schwung in das Dorfleben. Aktuell stehen wieder die traditionellen „Weihnachtsbaumverbren- nungen“ bevor. Außerdem sorgen sie für Nachwuchs durch ihr Engagement bei der Führung von Kinder- und Jugendfeuer- wehrgruppen. Es gibt auch diejenigen, die nicht in der Gruppe für das Dorfleben aktiv sind, son- dern die liebevoll Blumenrabatten pflegen, Dorfplätze individuell gestalten, Bushalte- Jahresrückblick 2023 und Ausblick auf 2024 A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 B e k a n n t m a c h u n g e n / I n f o r m a t i o n e n

Grundstückseigentümer: Freie Sicht an Grundstücks­grenzen zu Straßen und Gehwegen Freie Sicht an Straßen und Gehwegen ist durch angrenzende Grundstückseigen­ tümer jederzeit zu gewährleisten. Das heißt: das sogenannte Lichtraumpro-fil an Grundstücksgrenzen, an Straßen und Gehwegen hat der Grundstückseigentümer von Baum-, Strauch- und Heckenüberhang sowie Heckeneinfriedung freizuhalten. Die bepflanzte Einfriedung sollte mindestens 50 cm von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflich-tet, selbstständig und regelmäßig Hecken, Sträucher und Baumüberhang, die über die Grenze hinauswachsen, unverzüglich zu-rückzuschneiden. Bei Nichteinhaltung können Kosten für eine durch die Gemeinde angeordnete Er-satzvornahme entstehen. Bauamt Information zur Fällung von Bäumen: 1. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 Die Gemeinde Diera-Zehren hat keine Ge-hölzschutzsatzung, weshalb kein Genehmi-gungsvorbehalt der Gemeinde für Baumfällungen innerhalb des Gemeindegebietes besteht. Aus dem Bundesnaturschutz-gesetz (BNatSchG) und dem Sächsischen Naturschutzge-setz (SächsNatSchG) ergeben sich regelmäßig Einschränkun-gen oder Genehmigungsvorbe-halte für Baumfällungen, z. B., wenn Gebiete unter besonderen Schutz ge-stellt sind, es sich um ein Biotop nach § 30 BNatSchG handelt oder wenn Gehölze aus Artenschutzgründen nicht oder zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht gefällt werden dürfen. So können Bäume mit einem Stammum-fang von bis zu einem Meter sowie Obst-bäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken ohne Genehmigung innerhalb der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar gefällt werden. Außerdem gilt ein generelles Verbot für Baumfällungen außerhalb des Waldes in der Zeit zwischen dem 1. März und 30. Sep-tember. Zuständig für alle diese Entscheidungen ist die Untere Naturschutzbehörde beim Land­rats­amt Meißen, Kreisumweltamt, Remonte­platz  10, 01558 Großenhain oder elektronisch zu erreichen unter [email protected]. Telefonisch ist die-se Behörde unter 03521 7252349 zu errei-chen. Bauamt stellen verschönen oder Ihnen das Amts-blatt in den Briefkasten stecken. Den Feuerwehren, Vereinen sowie allen „Ehrenamtlichen“ ein herzlicher Dank für Ihr Engagement für unsere Dorfgemein-schaft. Bleiben Sie optimistisch und voll Freude in Ihrem Tun. Herzlichen Dank Ihnen allen, den Genannten und Unge-nannten. Suchen Sie Anschluss in den Gruppen/ Vereinen/Feuerwehren, so können Sie sich auch gern an die Gemeinde wenden ([email protected] oder Telefon 035267 55630). Für das Wahljahr 2024, am 09.06. und am 01.09.2024, benötigen wir Ihre Hilfe als Wahlhelfer. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Ulbricht (035267 55631) oder schicken Sie eine E-Mail an gemeinde@ diera-zehren.de. Wir freuen uns auch, wenn Sie nur an einem der Wahltage helfen kön-nen. Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen alles Gute sowie eine geruhsame Weihnachtszeit. Freundliche Grüße – Ihre Bürgermeisterin Carola Balk mit Gemeindeverwaltung Der geförderte Breitbandausbau der Gemeinde Diera-Zehren wird unterstützt durch: Der Breitbandausbau schreitet voran, aber es kommt auch zu terminlichen Verzöge-rungen durch sich im Bauablauf ergeben-de technische Änderungen. Die Arbeiten werden Mitte Dezember 2023 eingestellt und die Firma geht in Winterpause. In Ab-hängigkeit von der Witte-rung erfolgt eine Wieder-aufnahme der Arbeiten ab der dritten KW 2024. Das Büro der Deutschen Netzbau ist ab dem 8. Januar 2024 wieder besetzt. Für direkte terminliche Anfragen ist der Projektleiter der Deutschen Netzbau, Herr Suckow, unter Telefon 0160 4368986 er-reichbar. Bei Problemen können Sie sich auch gern an das Bauamt der Gemeinde Diera-Zehren wenden. Kristin Müller-Lorenz, Leiterin Bauamt Aktuelle Informationen zum Breitbandausbau Abrechnung Trinkwasser/Abwasser Für die Jahresendabrechnung 2023 wer-den zur Erfassung der Zählerstände die Selbstablesebriefe ab dem 20.12.2023 ver-schickt. Denken Sie bitte an die Rückant-wort bis spätestens 10.01.2024. Weiterhin gilt zu beachten, dass bis zum 22.12.2023 Zählerwechsel durchgeführt werden. Aus diesem Grund kann es zu Dif-ferenzen der Zählernummern auf der Ab-lesekarte kommen. Bitte notieren Sie den Zählerstand des zum 31.12.2023 einge-bauten Zählers auf Ihrer Rückantwort. Ronny Weber, Bauamt TW-AW-Gebühren A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 I n f o r m a t i o n e n

Bekanntmachung verwendeter Zusatzstoffe im Trinkwasser (öffentliches Trinkwassernetz) Die zentrale Trinkwasserversorgung der Gemeinde Diera-Zehren erfolgt durch die Einspeisung von Wasser • aus dem Wasserwerk Coschütz (für ange-schlossene Ortsteile, außer OT Niederlom-matzsch, Seebschütz und Seilitz), • aus dem Wasserwerk Riesa-Göhlis für den OT Niederlommatzsch (nur bei Hochwasser WW Fichtenberg), • aus dem Wasserwerk Stroischen für die OT Seebschütz und Seilitz. Gemäß § 45 Abs. 1 der Trinkwasserversor-gung vom 24.06.2023 sind Wasserversor-gungsunternehmen verpflichtet, die bei der Wasseraufbereitung im Wasserwerk ver-wendeten Zusatzstoffe öffentlich bekannt-zugeben. Wasserwerk Coschütz: Brandkalk zur pH-Stabilisierung und Ab-bindung von Kohlendioxid (CO2), Alumi-niumsulfat zur Flockung, Chlor und Chlor-dioxid zur Desinfektion Wasserwerk Riesa-Göhlis: Zusatzstoffe werden nicht eingesetzt. Es er-folgt eine vorbeugende Desinfektion über eine UV-Behandlungsanlage. Wasserwerk Stroischen: Das Rohwasser aus den Tiefbrunnen Meh-ren wird im Wasserwerk Stroischen belüf-tet. Anschließend erfolgt die Filtration über zwei Kiesfilter, um das im Wasser gelöste Eisen und Mangan zu entfernen. Eine Des-infektion ist aufgrund der guten Geschützt-heit des Grundwassers (Tiefbrunnen II Mehren: 40 m tief) nicht erforderlich. Zur Netzpflege und zur Härtestabilisierung des TW aus dem Wasserwerk Stroischen wird dem TW folgender Zusatzstoff zu dosiert: METAQUA PSI 40 – Die Einzelkomponen-ten dafür sind: Natriumsilikat, Natriumcar-bonat, Natriumpolyphosphat Durch die Zugabe von METAQUA PSI 40 wird die unerwünschte Härteausfällung, wie z. B. Kalk an der Heizung der Wasch-maschine, Kaffeemaschine, Perlatoren am Wasserhahn und in Heizwassergeräten, wirksam verhindert. Durch den Einsatz des Zusatzstoffes wird die Wasserqualität in Bezug auf die Härte und den Geschmack nicht verändert. Die Wasserhärte von rund 20 ° dH (Gesamthär-te) bleibt erhalten. Das Wasser entspricht dem Härtebereich: hart. Das von den Wasserwerken abgegebene Trinkwasser entspricht in allen Quali-tätsparametern der Trinkwasserverord-nung in der geltenden Fassung. Etwaige Zusatzinformation oder Be-kanntmachungen werden bei Notwen-digkeit an den Bekanntmachungsta-feln unserer Gemeinde und unter www. diera-zehren.de veröffentlicht. Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständi-gen Wasserversorgungsunternehmen wie folgt zur Verfügung: • Wasserversorgung Brockwitz-Rödern GmbH (Telefon: 03523 9430) • Wasserversorgung Riesa-Großenhain GmbH (Telefon: 03525 748249) • Zweckverband Wasserversorgung „Meiß-ner Hochland“ (Telefon: 035246 5150) Ronny Weber, Bauamt Aktuell gemeldete Parameter des Trinkwassers WW Coschütz WW Riesa-Göhlis WW Stroischen Grenzwert pH-Wert 8,02 7,74 7,28 6,5 – 9,5 Gesamte Wasserhärte (°dH – Grad deutscher Härte) 9,5 11,0 20,7 Karbonathärte (°dH) 4,9 4,98 14,7 Nitrat (mg/l) 11,3 13,9 < 0,5 Nitrit (mg/l) < 0,010 < 0,01 < 0,01 0,5 Sulfat (mg/l) 75,7 110 85,7 250 Fluorid (mg/l) 0,19 0,26 0,16 1,5 Chlorid (mg/l) 51,6 28,2 250 Natrium (mg/l) 31,5 24,9 11,9 200 Magnesium (mg/l) 11,2 12,4 18,0 Calcium (mg/l) 49,7 57,9 118 Kalium (mg/l) 5,90 8,5 4,6 Eisen (mg/l) < 0,020 0,017 < 0,020 0,2 Aluminium (mg/l) < 0,020 < 0,02 < 0,020 0,2 Mangan (mg/l) < 0,005 < 0,005 < 0,005 0,05 Uran (µg/l) 0,3 < 2 10 Ammonium (mg/l) < 0,050 0,008 < 0,05 0,5 Die aktuellen Amtsblätter liegen ab jedem zweiten Freitag im Monat wie folgt aus: • Zehren – Fa. Elektro-Zocher, Bürgerhaus – Außenstelle GA (donnerstags: 13.00  – 18.00 Uhr), Bürotechnik Lindner • Schieritz – Sportzentrum • Obermuschütz – Leo´s Landwarenhandel • Nieschütz – Gemeindeamt, Blumenhaus, Frisör Neumühle, Reiterhof Schmidt • Diera – Fleischerei Henker, Milchhof Diera KG • Golk – Gaststätte „Talhaus“ • Zadel – Schulstübchen Ausgetragen wird das Amtsblatt in den Ortsteilen Karpfenschänke, Keilbusch, Löbsal, Naundörfel, Niedermuschütz, Oberlommatzsch, Obermuschütz, Wöl-kisch und Zadel. (Ab Januar 2024 wird das Amtsblatt in Kleinzadel, Hebelei und Nie-derlommatzsch nicht mehr ausgetragen.) Vielen Dank an alle ehrenamtlichen Austräger/-innen und an alle Auslagestel-len für ihre Unterstützung im Jahr 2023. Amtsblattauslegestellen in der Gemeinde Diera-Zehren Für die Ortsteile Diera, Golk, Klein-zadel, Nieschütz und Hebelei, Nieder-lommatzsch, Schieritz, Zehren sucht die Gemeindeverwaltung Austräger/ -innen. Vielleicht verbinden Sie das Austragen mit einem Spaziergang. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Seidel, Telefon 035267 55630 oder per E-Mail: [email protected] I n f o r m a t i o n e n A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 Bitte vormerken: Sommerfest der Seniorinnen und Senioren 2024 Liebe Seniorinnen und Senioren, wir wollen auch im nächsten Jahr wieder ein Sommerfest durchführen. Dazu möchten wir Sie schon jetzt (auch im Hinblick auf Ihre Urlaubsplanung für das Jahr 2024) recht herzlich einladen und hof-fen auf eine rege Teilnahme. Schon jetzt können wir Ihnen einen wun-derschönen Musikbeitrag ankündigen. Tag der Veranstaltung: Dienstag, 25. Juni 2024 Veranstaltungsort: Kulturhaus Niederau, Hauptstraße 8, 01689 Niederau Den Coupon mit Ihrer Teilnahme-bestätigung werden Sie in den Amtsblättern 04 und 05/2024 finden. Ihre Gemeindeverwaltung In einigen Regionen hat der Winter bereits Einzug gehalten. Bald kann auch uns der erste Schnee den täglichen Weg zur Arbeit erschweren. Auch in diesem Winter wer-den wir uns bemühen, die Schneeräumung und den täglichen Winterdienst zur Zufrie-denheit unserer Gemeindebewohner/-innen durchzuführen. Um einen guten Winterdienst gewährleis-ten zu können und dem Personal des Räum-und Streudienstes die Arbeit zu erleichtern, nachfolgend ein paar kurze Hinweise, mit der Bitte um Beachtung: Der Winterdienst wird nach einem kon-kreten Winterdienstplan von Bauhofmitar-beitern und beauftragten Unternehmen er-bracht. Die Verkehrswege werden je nach Gefahrenlage, Art und Wichtigkeit, den örtlichen Verhältnissen sowie der Leis­ tungsfähigkeit der Gemeinde nach unter-schiedlichen Prioritäten geräumt. Dass es bei extremen Winterwetterlagen zu Ver-zögerungen bei der Abarbeitung kommen kann, ist verständlich. Dabei gibt es in un-serer Gemeinde keine grundsätzlichen Ein-schränkungen von Straßen, fast jede öf-fentliche Straße, selbst Anliegerstraßen, werden, soweit technisch möglich, in den Winterdienst einbezogen. Damit die Winterdienstfahrzeuge Straßen sicher passieren und räumen können, benö-tigen sie drei Meter Straßenmindestbreite. So kann es z. B. bei schmalen Anwohner-/ Stichstraßen durch parkende Fahrzeuge oder besondere bauliche Gegebenheiten zu Einschränkungen der Räumung kommen, um Schäden zu vermeiden. Aber auch auf Grundstückseigentümer/ -nutzer kommen Pflichten zu: Straßenanlie-ger haben Gehwege u. a. Anliegerflächen zu räumen und zu streuen. Werktags sind Geh-wege bis 7.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9.00 Uhr zu räumen/streuen, bei Bedarf wiederholt bis 20.00 Uhr. Die gesamte Reinigungs- und Streupflicht-satzung der Gemeinde finden Sie unter: www.diera-zehren.de/Bürgerservice/ Satzungen&Anträge R. Ulbricht, Hauptamtsleiterin Sächsische Tierseuchenkasse: Tierbestandsmeldung 2024 Sehr geehrte Tierhalter/-innen, bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter/ -in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse ge-setzlich verpflichtet sind. Die fristgerechte Meldung und Beitrags-zahlung für Ihren Tierbestand ist Voraus-setzung für: • eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall, • die Beteiligung der Sächsischen Tier-seuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und • die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse. Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter/-innen erhalten Ende Dezember 2023 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2024 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tier-seuchenkasse, um Ihren Tierbestand an-zugeben. Tierhalter/-innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tier-seuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail. Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Ja-nuar 2024 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2024 Ihren Beitragsbescheid. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausfüh-rungsgesetzes zum Tiergesundheitsge-setz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten. Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen. Bitte unbedingt beachten: Auf unserer Internetseite erhalten Sie wei-tere Informationen zur Melde- und Bei-tragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tierge-sundheitsdienste. Zudem können Sie als gemeldete/-r Tierhalter/-in u. a. Ihr Bei-tragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten drei Jahre), erhaltene Beihilfen, Be-funde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorg-ten Tiere einsehen. QR-Code Neuanmeldung Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstraße 7 a 01099 Dresden Telefon: 0351 80608-30 E-Mail: [email protected] www.tsk-sachsen.de Winterdienst in der Gemeinde Grafik: katemangostar – freepik.com Foto: pixabay/isakarakus I n f o r m a t i o n e n A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 Notdienste Gemeindeverwaltung Diera-Zehren Havariemeldungen und Störungen an öffentlichen Trink- und Abwasseran­ lagen sind zu richten an: Trinkwasserversorgungsanlagen • links- und rechtselbische Ortsteile Kommunalservice Brockwitz-Rödern werktags zwischen 6.45 – 15.30 Uhr

 Tel. 03523 774120 werktags zwischen 15.30 – 6.45 Uhr

sowie an Sonn- und Feiertagen  Tel. 0173 5748892 • Niederlommatzsch Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH in Riesa  Tel. 03525 7480/03525 733349 Abwasserentsorgungsanlagen • links- und rechtselbische Ortsteile Kommunalservice Brockwitz-Rödern werktags zwischen 6.45 – 15.30 Uhr  Tel. 03523 774120 werktags zwischen 15.30 – 6.45 Uhr

sowie an Sonn- und Feiertagen  Tel. 0172 3533470 • Niederlommatzsch und Hebelei Zweckverband Abwasserbeseitigung Oberes Elbtal Riesa, Frau Stöbel  Tel. 03525 503410 Klärgruben und abflusslose Gruben Abfuhr- und Entsorgung Meißen e. K. Tel. 03521 733849 ENSO – Störungsnummer Strom  Tel. 0351 50178881 ENSO – Störungsnummer Erdgas  Tel. 0180 2787901 Polizei  Tel. 110 Feuerwehr und Rettungsdienst Tel. 112 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst (nur zu den Bereitschaftsdiensten) Tel. 116117 Neue Bereitschaftspraxis am Elblandklinikum Meißen, Nassauweg 7 Allgemeinärztlicher und kinderärztlicher Behandlungsbereich Wochenende, Feiertage und Brückentage von 9.00 – 13.00 Uhr Brandmeldeanlagen  Tel. 0351 19296 Rettungsleitstelle Dresden  Tel. 0351 501210 (allgemeine Einwahl) Fax 0351 8155154, [email protected] BÜRGERPOLIZIST Michael Meyer  Tel. 0173 9618599 Unfallsprechstunde Meißen Robert-Koch-Platz von 8.00 – 18.00 Uhr

 Tel. 03521 739823 Giftnotruf  Tel. 0361 730730 Notfälle Tierschutz  Tel. 03521 730167  Mobil 0157 85620433 (Meißner Tierschutzverein e. V.) E-Mail-Adresse Gemeindeverwaltung: [email protected] Internet: www.diera-zehren.de Gemeindeverwaltung Diera-Zehren Telefonnummern Vorwahl: 035267, Fax: 035267 556-59 Bürgermeisterin – C. Balk  über Sekretariat Frau S. Seidel: Sekretariat/Amtsblatt  556-30 Hauptamt: Frau Ulbricht – Leiterin  556-31 Frau Leipnitz: 556-32 Kita, Sicherheit und Ordnung Frau Bothe:  556-33 EWMA: [email protected], Gaststätten und Gewerbe: [email protected] Kämmerei: Frau Mertig – Leiterin  556-40 Frau Mehner:  556-41 Gebühren, Steuern, Lagerfeuer, Plakatierung Frau Schwarz: Kasse  556-42 Bauamt: Frau Müller-Lorenz – Leiterin  556-50 Frau Kögler:  556-52 Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Verpachtung Herr Weber:  556-53 Gebühren TW/AW, TW/AW-Leitungen, Kläranlagenbau Herr Sang:  556-34 Breitband Friedensrichterin: Anja Hennig  Telefon: 035241 886638, Fax: 035241 886639 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten OT Nieschütz, Am Göhrischblick 1 Mo.: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Di.: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Mi.: keine Sprechzeit Do.: 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Fr.: keine Sprechzeit sowie nach Terminabsprache Einwohnermeldeamt (EWMA) Nieschütz: Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr  13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 – 11.30 Uhr Zehren: Bürgerhaus, Leipziger Straße 15

  1. 1. Etage (Telefon 035247 51234) Donnerstag: 13.00 – 18.00 Uhr Weitere Termine sind nach Absprache möglich. Achtung – Veränderte Öffnungs- zeiten der Gemeindeverwaltung und des Einwohnermeldeamtes Die Gemeindeverwaltung, einschließ- lich des Einwohnermeldeamtes in Nie- schütz und Zehren, bleibt vom 27. bis 29.12.2023 geschlossen. Fäkalienentsorgung bis 31.12.2023 Abfuhr- und Entsorgung Meißen e.K. Nassauweg 2, 01662 Meißen Telefon: 03521 733849, Fax: 03521 733789 E-Mail: [email protected] Müllentsorgung Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal Tel. 0351 4040450 Die folgenden Entsorgungstermine finden Sie auch im aktuellen Abfallkalender des Zweck- verbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal – An- gaben ohne Gewähr. Schwarze Tonne – Restabfall Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungster- min bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen. Diera-Zehren, alle Ortsteile  29.12.2023. und 11.01.2024 Gelbe Säcke/Tonne Die Gelben Säcke/Gelben Tonnen sind zum Entsorgungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen. Diera-Zehren, alle Ortsteile  21.12.2023 und 05.01.2024 Blaue Tonne – Papier/Pappe Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungster- min bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen. Diera-Zehren, rechts und links der Elbe  10.01.2024 Braune Tonne – Bioabfall Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungster- min bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustel- len. Diera-Zehren, alle Ortsteile  18.12., 23.12.2023, 02.01. und 08.01.2024 Die Abfallbehälter sind zum Entsor- gungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen. Wir machen alle Bürger und Grund- stückseigentümer darauf aufmerksam, an diesen Terminen den Entsorgungs- fahrzeugen ungehinderte Zufahrt zu den einzelnen Grundstücken zu gewähren. Winter-Fährzeiten Niederlommatzsch – Diesbar-Seußlitz 01.11.2023 bis 28.03.2024 Mo. – Fr.: 
  2. 6.30. – 12.00 Uhr
  3. 13.00. – 17.00 Uhr Sa., So. und Feiertag: 
  4. 10.00. – 12.30 Uhr 
  5. 13.00. – 17.00 Uhr I n f o r m a t i o n e n A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 Einladung: Danke-Abend für die Ehren- amtlichen der Kirchgemeinde Zadel Information für die Nutzerinnen und Nutzer des Friedhofes in Zadel Die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zadel lädt ein Kirchgemeinde Zadel Pfarramt Zadel über Pfarramt Meißen-Zscheila Werdermannstraße 25, Telefon: 03521 732900 E-Mail: [email protected] Vakanzvertreterin Pfrn. Henke: 03521 7731421 oder 0152 54267449 Infos auch unter: www.kirchgemeinde-zadel.de Sonntag, 17.12.2023, 16.00 Uhr Musikalische Vesper zum Advent, Es singen und musizieren musikali- sche Kreise der Kirchgemeinde, der Schulchor und weitere Gäste unter der Leitung von Gabriele Weißbach. Heilig Abend, 24.12.2023, 15.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel der Kinder, Pfrn. Henke Heilig Abend, 24.12.2023, 17.00 Uhr Christvesper mit dem Gospelchor, Rektor Dr. Franke
  6. 1. Christtag, 25.12.2023, 10.00 Uhr Festgottesdienst mit Chor, Pfrn. Henke Sonntag, 31.12.2023, 16.00 Uhr Jahresschlussgottesdienst in Zadel, Pfrn. Henke Montag, 01.01.2024, 15.00 Uhr Gottesdienst in der Trinitatis- kirche, Rektor Dr. Franke anschl. Kaffeetrinken im Kirchgemeindehaus Sonntag, 07.01.2024, 09.30 Uhr Gottesdienst im Pfarrhaus, Pfrn. Henke Sonntag, 14.01.2024, 08.30 Uhr Gottesdienst im Kirchgemeinde- haus Werdermannstraße 25, Pfr. Rechenberg Unsere Kreise treffen sich regelmäßig, außer in den Ferien: Kinderkreis für Vorschulkinder 3 – 7 Jahre Di., 02.01.2024, 16.15 Uhr

Kirchgemeindehaus, Werdermannstr. 25 Kinderkirche Di., 14.15 – 15.00 Uhr, mit Frau Thoß, Start und Ende am Hort der GS Zadel Konfirmanden-unterricht Klasse 7 mittwochs, 15.45 Uhr, Gemeindesaal, Markt 10 in Meißen, mit Pfrn. Henke Konfirmanden-unterricht Klasse 8 freitags, 14-täglich, in Absprache mit Pfrn. Henke, Johannesstift, Johannes-straße 9 in Meißen Kirchenchor nach Absprache Seniorenkreis Di., 09.01.2024, 13.00 Uhr, Pfarrhaus Zadel Kirchenvorstand nach Absprache, 19.30 Uhr, Pfarrhaus Zadel Flötenkreis macht Pause Gospelchor mittwochs, 19.30 Uhr, Pfarrhaus Zadel Die Landfrauen wünschen allen eine schöne geruhsame Weihnachtszeit, einen guten Start ins neue Jahr und bleiben Sie schön gesund. Ein Dankeschön an die Gemein-deverwaltung und an alle Unterstützer/-innen der Landfrauen. Los geht es am Montag, dem 8. Januar 2024, 19.00 Uhr, mit der Verkehrsteilnehmerschulung. Ort: Schulstübchen Zadel Eure Karin Titze Weihnachtswünsche Heimatverein Zadel e. V. Alle Menschen, die sich in unserer Zadeler Kirchgemeinde enga-gieren, sind herzlich zum Dankeabend der Kirchgemeinde einge-laden. Er findet am Freitag, dem 12. Januar 2024, 18.00 Uhr, im Talhaus in Golk statt. Zu diesem Abend werden wir den Dresdner Musiker Thomas Stelzer begrüßen. Er ist bekannt als Leiter ver-schiedener Gospelchorprojekte und wird uns unter anderem von seinen Begegnungen mit prominenten Musikern aus aller Welt an-ekdotenreich erzählen. Wir dürfen gespannt sein. Da wir an die-sem Abend auch zu einem gemeinsamen Essen einladen, bitten wir um vorherige Anmeldung bis zum 9. Januar 2024 im Pfarramt oder bei einem der Kirchvorsteher. In diesem Amtsblatt wird eine neue Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Zadel veröffentlicht. Diese tritt zum 1. Janu-ar 2024 in Kraft. Aufgrund der Kostenentwicklung ist diese Ge-bührenanpassung erforderlich geworden. Der Kirchenvorstand hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Wir hoffen auf Ihr Ver-ständnis zur Notwendigkeit der Gebührenanpassung. Für Rückfra-gen stehen wir zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen – der Kirchenvorstand Angebot für Leseratten und Literaturliebhaber Literaturinteressierte sind einmal im Monat zum „Bücher-treff“ eingeladen. Es gibt neben der Vorstellung eines Bu-ches (vielleicht auch Ihres Lieblingsbuches) auch einen interessanten Austausch über Literatur. Lassen Sie sich in-spirieren – zu hören und zum Austausch. Jeder ist eingela-den, ob jung oder alt.

Fragen beantwortet: Renate Handmann Telefon 03521 738380 Nächste Treffs: Montag, 15. Januar, und 12. Februar 2024, jeweils 18.30 Uhr, in der Gaststätte „Zuessenhaus“ in Kleinzadel Grafik: freepik – freepik.com A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 K i r c h e n n a c h r i c h t e n / I n f o r m a t i o n e n

Aufgrund von § 2 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Buch-stabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Lan-deskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt Sei-te A 33 in der jeweils geltenden Fassung) und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsver-ordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 hat die Ev.-Luth. St.-An-dreas-Kirchgemeinde Zadel die folgende Gebührenordnung für ih-ren Friedhof beschlossen:

§ 1 Allgemeines

Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in §  8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwal-tung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist,

  1. 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihn zurechenbares Verhalten ausgelöst hat,
  2. 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder ver- längert hat,
  3. 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist,
  4. 1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Inter- esse sie vorgenommen wird,
  5. 2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 3 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht – für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweili- gen gebührenpflichtigen Leistung, – für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsge- bühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Ver- längerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte, – für Bestattungsgebühren mit der Bestattung, – für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungs- handlung. § 4 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Ge- bührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebe- nen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten. (2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Si- cherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden. (3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. (4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Fried- hofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von zwei Jahren im Voraus festgesetzt. Sie ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhebungsjahres fällig. § 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren (1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsver- fahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Voll- streckungsschuldner zu tragen. § 6 Stundung und Erlass von Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. § 7 Gebührentarif A. Benutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten 1. Reihengrabstätten 1.1 für Verstorbene vor Vollendung

des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 340,00 € 1.2 für Verstorbene ab Vollendung

des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre) 680,00 € 2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre) 2.1 für Sargbestattungen

  1. 2.1.1. Einzelstelle 750,00 €
  2. 2.1.2. Doppelstelle 1.500,00 € 2.2 für Urnenbeisetzungen

Einzelstelle (max. zwei Urnen) 750,00 €

  1. 2.3. Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungs-

rechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr)

pro Jahr für Grabstätten

nach 2.1.1 37,50 €

nach 2.1.2 75,00 €

nach 2.2. 37,50 € II. Gebühren für die Bestattung (Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.) 1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) 430,00 € 1.2 Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre) 720,00 € 1.3 Urnenbeisetzung 280,00 € III. Umbettungen, Ausbettungen Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren. IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtig-ten (Inhabern eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungs-rechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 26,00 € pro Grablager. V. Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle pro Benutzung 90,00 € VI. Gebühr für Gemeinschaftsanlagen Die Gebühr enthält die Nutzungs-, Friedhofsunterhaltungs-, Grab-malgenehmigungs- und Urnenbeisetzungsgebühr sowie die Kos-ten für Grabmal, Erstherrichtung, laufende Unterhaltung für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) und Beräumung.

einheitlich gestaltete Wahlgrabstätten

für Urnenbeisetzungen (max. zwei Urnen),

bei Erstbeisetzung 4.517,00 € B. Verwaltungsgebühren

  1. 1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals

sowie anderer baulicher Anlagen

(z. B. Einfassungen) 45,00 €

  1. 2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales

oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer

baulicher Maßnahmen 22,50 € Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. St.-Andreas-Kirchgemeinde Zadel in Zadel A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 I n f o r m a t i o n e n

  1. 3. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen

Gewerbetreibenden 45,00 €

  1. 4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der

Friedhofsverwaltung 17,00 €

  1. 5. Umschreibung von Nutzungsrechten 17,00 €
  2. 6. Mahngebühr 8,00 € § 8 Besondere zusätzliche Leistungen Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Ge- bührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet. § 9 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut in dem Amtsblatt der Gemeinde Diera-Zehren. (3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme in den Pfarrämtern Zadel und Meißen- Trinitatis aus. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden und nach der öffentlichen Bekanntmachung am 01.01.2024 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom 11.11.2020 außer Kraft. Zadel, den 24.10.2023 Kirchenvorstand der Ev.-Luth. St.-Andreas-Kirchgemeinde Zadel M. Schracke, Vorsitzender Wylezol, A. Beitz, Mitglied kirchenaufsichtlich bestätigt Dresden, 08.11.2023: gez. i. V. Fischer am Rhein, Leiter des Regionalkirchenamtes Dresden Weihnachtszeit – schönste Zeit Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne Kita Nieschütz Sobald der erste Weihnachtsduft von Plätzchen durch unsere Kita zieht, beginnt die besinnliche Vorweihnachtszeit. Die Kinder sind aufgeregt und warteten auch schon ganz gespannt auf den Nikolaus. Sogar der Weihnachtswichtel ist schon in die Grashüpfergruppe eingezogen, dann kann es ja nicht mehr lange dauern. Am 13. Dezember 2023 findet dann auch unsere schöne Kinder- weihnachtsfeier statt und vielleicht kommt uns auch der Weih- nachtsmann besuchen. Allen Eltern, Kindern, Großeltern und Sponsoren wünschen wir ein besinnliches Weihnachtsfest und für das neue Jahr alles Gute. Wir möchten uns bei allen für die vertrauensvolle Zusammenar- beit bedanken. Die Kinder und das Team der Kita Zwergenland Auch in diesem Jahr fand am 10. November 2023 der Laternen- umzug der Kita Nieschütz statt. Es trafen sich wieder Kinder, Ge- schwister, Eltern und Großeltern, um gemeinsam durch Nieschütz zu laufen. Wichtigster Begleiter: die Laterne. Ziel war auch in diesem Jahr wieder die Feuerwehr in Nieschütz, wo der Elternrat Bratwürste, Punsch und Glühwein zur Stärkung vorbereitet hatte. Erfreulicherweise war der Zuspruch noch größer als im vergangenen Jahr. Der Elternrat bedankt sich bei den Erzieherinnen, der Feuer- wehr Nieschütz mit Herrn Voigt sowie der Feuerwehr Diera, der „So Gut“-Fleischerei mit Frau Helbig, der Bäckerei Vorwerk in Merschwitz, den Landfrauen und Herrn Neider vom Bauhof. Elternrat der Kita Zwergenland Fotos: Kita Nieschütz A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 I n f o r m a t i o n e n

Ende August 2023 bekamen wir von Eltern einen Tipp zu dieser Baumpflanzaktion. Nachdem wir Familie Lesch als Baumpaten gewinnen konnten, bewarben wir uns schnell für zwei Obstbäume unserer Wahl bei dieser Aktion. Als wir erfuhren, dass wir unter den Gewinnern sind, freuten wir uns sehr. Am 27. Oktober 2023 war es so weit. Die Baumschule Tamme lie-ferte uns einen Kirsch- und einen Birnbaum sowie fünf verschie-dene Johannisbeersträucher. Diese wurden mit den Baumpaten Familie Lesch und den Kindern gemeinsam eingepflanzt. Die Baumpaten übernehmen für die Zu-kunft die Verantwortung. Die Kinder werden bei der Pflege mit einbezogen und ernten selbst. So erleben sie die Entwicklung von der Blüte bis zur Birne bzw. Kirsche. Das ist nicht nur ein Beitrag für eine gesunde Ernährung und Schatten im Kindergarten, sondern ganz praktische Umwelt-bildung. A. Smolka Nun steht es vor der Tür, das Weihnachtsfest und auch in diesem Jahr freuen sich alle Kinder und Erzieherinnen der Kita „MS Son-nenschein“ auf eine besinnliche Weihnachtszeit mit vielen Über-raschungen. Die Weihnachtszeit ist im Kindergarten eine besonders schöne Zeit. Gemeinsam schmücken wir mit den Kindern die Gruppen-räume mit glitzernden Sternen und Tannenzweigen. Im Advent basteln wir kleine Geschenke, warten auf den Nikolaus, hören Weihnachtsgeschichten und üben Weihnachtsgedichte ein. Alle erfreuen sich an der weihnachtlichen Deko und den feierlichen Bräuchen. Vor dem 1. Advent wurde unser Kindergarten festlich geschmückt. Ein großes Dankeschön geht an die Firma Mobau-Riesa, welche uns einen Tannenbaum sponserte, sowie an alle Eltern, die uns mit Tannengrün unterstützten. Spannende Aktivitäten sind in den einzelnen Gruppen geplant und vielleicht sehen wir ja auch den Weihnachtsmann, der uns hoffent-lich viele Geschenke bringt. Die Kinder und Erzieherinnen wünschen allen Eltern, Großeltern, Geschwistern, Mitarbeitern und Einwohnern der Gemeinde Diera-Zehren eine wunderschöne und besinnliche Advents- und Weih-nachtszeit, frohe Festtage sowie alles Gute für das Jahr 2024. Ein besonderes Dankeschön geht an die Firma Nitzsche, die uns schon zum zweiten Mal in diesem Jahr bei unserer Altpapiersam-melwoche mit dem Bereitstellen und Abtransport eines Containers unterstützte. Danke sagen wir auch allen Eltern und Großeltern für die gute Zu-sammenarbeit. Die Kinder und das Team der Kita „MS Sonnenschein“ Lasst uns froh und munter sein „Sachsen pflanzt gemeinsam – Aktion

  1. 1.000. Obstbäume“ – Kita „MS Sonnen- schein“ gewinnt zwei Obstbäume Kita Zehren Fotos: Kita Zehren A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 I n f o r m a t i o n e n

Gymnastikverein Zehren e. V.: Dankeschön zum Jahresende 2023! Der Vorstand sowie die Mitglieder des GvZ bedanken sich bei den Mitarbeitern der Gemeinde, den Sponsoren sowie allen, die unse-ren Verein immer wieder tatkräftig unterstützen und stets zur Seite stehen, ganz herzlich für die Aktivitäten im Jahr 2023! Wir hoffen auf eine ebenfalls erfolgreiche Zusammenarbeit im kommenden Jahr. Ohne Unterstützung von „außen“ ist in den heu-tigen Zeiten ein Verein leider kaum überlebensfähig. Auf eine hoffentlich weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit bei bester Gesundheit für alle im Jahr 2024! Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Bernd Leuthold GvZ Heimatverein Zadel e. V. : Alle Jahre wieder … ... wird ein Weihnachtsbaum von den Kindern und Erwachsenen geschmückt, so auch in die-sem Jahr zum ersten Advent auf dem Dorfplatz in Zadel. Der Baum wurde wieder von Familie Köhler aus Zadel gesponsert. Auch der Weihnachtsmannbriefkasten wartet wieder auf die Wün-sche und Grüße der kleinen und großen Kinder. Am 22. Dezember 2023 wird er geleert, damit der Weihnachts-mann alles rechtzeitig fertig machen kann. Vergesst bitte nicht eu-ren Namen und eure Adresse, falls der Weihnachtsman euch ant-worten möchte. Ein herzliches Dankeschön an die Lichtelkettenspanner, die Ku-gel- und Kettenaufhänger, an die Griller und Glühweinausschen-ker, an alle, die den angenehmen Nachmittag mitgestalteten: Wir wünschen allen eine besinnliche, ruhige Adventszeit. Der Vorstand des Heimatvereines Zadel e. V. wünscht allen Mit-gliedern, aktiven Unterstützern und Bewohnern unserer Gemein-de glückliche und besinnliche Stunden zum Weihnachtsfest und ein mit Zufriedenheit und Gesundheit gefülltes Jahr 2024. Gleich-zeitig möchten wir uns für die vielen Ideen, rege Unterstützung und uneigennützigen Handgriffe herzlich bei allen Akteuren be-danken.  Der Vorstand des Heimatverein Zadel e. V.

  1. 7. Adventsmarkt Der 7. Adventsmarkt des sächsischen Gebirgsvereins ließ Kinder- augen leuchten und bot in schöner Atmosphäre die Möglichkeit für persönliche Begegnungen. Glühwein, Punsch, Bratwurst, Suppe und gebackene Waffeln sorgten für das leibliche Wohl. Der Vorstand des Gebirgsvereins bedankt sich bei allen fleißigen Helfern und bei den Sponsoren für die wunderschöne Weihnachts- tanne, bei KernBau GmbH für die Bereitstellung der Technik, bei Obstbau Michael Görnitz GmbH für den Apfel-Aronia-Punsch, bei der Gemeinde Nünchritz für den Verkaufsstand und bei der Land- fleischerei Henker aus Diera für die Kindersnacks. Ein besonderes Dankeschön sprechen wir Familie Brundhild und Wolfram Werner aus, denn ohne die Bereitstellung des Ortsmittelpunktes und der da- zugehörigen Organisation und Technik und ihres Einsatzes könnte unsere Veranstaltung nicht so gelungen durchgeführt werden. Der besondere Höhepunkt war die märchenhafte Wanderung durch Nieschütz mit der „Schneekönigin“. Petra Melzer und ihre Märchenfiguren bereiteten den Kindern viele Überraschungen. Mehr als 40 Kinder tanzten mit ihren Taschenlampen und Lampi- ons um die Tanne. Unser Vorstandsvorsitzender, Helmut Garbitz, verteilte liebevoll gepackte Weihnachtstüten an die Kinder. Unsere Vereinsmitglieder und Freunde des Vereins haben mit viel Fleiß und Teamarbeit diese schönen Stunden ermöglicht. Wir freu- en uns über die rege Teilnahme und fühlen uns in unserer Arbeit bestätigt. Seid herzlich willkommen in unserer Mitte – wir geben gerne Auskunft über unser Vereinsleben. Gemeinsame Wanderun- gen, gern auch mit der gesamten Familie, bieten gute Möglichkei- ten, auch mal nicht so bekannte Wege in unserer Umgebung ken- nenzulernen und gleichzeitig mit uns ins Gespräch zu kommen. Sächsischer Gebirgsverein Nieschütz e. V. Fotos: Sächsischer Gebirgsverein e. V. I n f o r m a t i o n e n A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 I n f o r m a t i o n e n

Freiwillige Feuerwehr Diera Auf der Suche nach dem Nikolaus Mit Fackeln und Lampions stampften große und kleine Kinder am 2. Dezember 2023 durch den Schnee. Zu hören waren Kinderrufe in Diera. Sie riefen gemeinsam den Nikolaus. Der hörte die Rufe und kam den Kindern aus Richtung Milchhof entgegen. Mit strah-lenden Kinderaugen wurde er ans Feuerwehrgerätehaus geführt. Nach einem gemeinsamen Lied gab es für jedes Kind ein kleines Mitbringsel aus seinem Wagen. Für die Kinder gab es während des Abends verschiedene Weihnachtsanhänger, die bunt bemalt und mit Weihnachtsglitzer verziert werden konnten. Es war ein sehr schöner Abend für Klein und Groß. An dieser Stelle wünschen wir als Feuerwehr Diera mit der Ju-gendabteilung allen Besuchern, Einwohnern und Sponsoren eine schöne Weihnachtszeit und einen unfallfreien Rutsch ins neue Jahr. Danksagung an alle eingesetzten Kräfte Am 27. November 2023 kam es zu einem stundenlangen Feuer-wehreinsatz in der Karpfenschänke. Zur Brandbekämpfung war ein großer Kräfteeinsatz notwendig. Neben den Feuerwehren Diera, Nieschütz und Meißen kam es im Laufe des Einsatzes zur Nachalarmierung weiterer Kräfte aus den Ortswehren Ockrilla, Niederau und Merschwitz. Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Einsatzkräften für ihren engagierten Einsatz bedanken. Auch vielen Dank im Hinter-grund für die Versorgung der Einsatzkräfte an das Gasthaus Karp-fenschänke und die Landfleischerei Henker. Weihnachtsbaumverbrennen am Samstag, 13. Januar 2024, ab 17.00 Uhr vor dem Feuerwehrgerätehaus in Diera Vorankündigung! Fotos: Freiwillige Feuerwehr Diera I n f o r m a t i o n e n A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 Am 17. November 2023 fand der internationale Vorlesetag statt, der dieses Jahr auch in den Räumen der Grundschule Zadel zele-briert wurde. Die erste Unterrichtsstunde wurde dem Vorlesen in kleinen Grup-pen gewidmet. Alle Lehrkräfte sowie externe Helfer suchten sich ein passendes Buch heraus und nutzten die Möglichkeit, den Kin-dern in einer gemütlichen und ruhigen Atmosphäre eine Geschich-te vorzulesen. Auch wenn sogar schon die Kleinsten unserer Schulgemeinschaft ein wenig lesen können – es ist immer noch schöner, wenn man vorgelesen bekommt. K. Grünwald Internationaler Vorlesetag an der Grundschule Zadel Sportverein Diera e. V.: Lust auf Fußball? Die Freizeitkicker des Sportvereins Diera e. V. laden Interes-sierte zwischen 20 und 60 Jahren zum Fußballspielen ein. Wann: Sonntags von 9.30 bis 11.30 Uhr Wo: Sporthalle bzw. Sportplatz Zadel Interesse geweckt? Kontakt: Lars Kirste Vorsitzender der Sektion Fußball Telefon 0163 8552913 An alle Sportfreunde, bei Interesse an einer Nutzung der Sporthalle Zadel oder dem Sportzentrum in Schieritz wenden Sie sich bitte an Frau Leipnitz (Hauptamt) unter 035267 55632 oder schreiben eine E-Mail an [email protected] mit Ihren vollständigen Kontaktdaten. Die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen finden Sie auf der Website: www.diera-zehren.de/naherholung ➝ Freizeit und Kultur Sandra Leipnitz, Sachbearbeiterin Hauptamt „Sport frei!“ – Freie Trainingszeiten für die Sporthalle Zadel und das Sportzentrum Schieritz Advent, Advent, ein Lichtlein brennt … … erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, dann steht die FEUERWEHR vor der Tür. So weit muss es aber nicht kommen. Bitte achten Sie besonders in der kom-menden Zeit darauf, dass angezündete Kerzen niemals unbeaufsichtigt bleiben. Eine kleine Kerze kann im schlimmsten Fall ein ungewolltes Feuer verursachen. Unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte sind voll motiviert. Es gibt aber sicher-lich schönere Anlässe, um sich zu treffen. Suchen Sie noch ein nützliches Weih-nachtsgeschenk für Ihre Liebsten? Wie wäre es mit Rauchwarnmeldern? Diese kleine Technik kann keine Brän-de verhindern, aber trägt zum eigenen Schutz bei und kann Schlimmeres abwen-den. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.rauchmelder-lebensretter.de Es grüßen die EHRENAMTLICHEN Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Diera-Zehren. Grafik: freepik – freepik.com Grafik: macrovector – freepik.com Foto: Grundschule Zadel I n f o r m a t i o n e n A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 Initiative „Sachsen pflanzt gemeinsam – Aktion 1.000 Obstbäume“ Zwei bis fünf Obstbäume hätten auf dem Gelände Ihres Vereins, Ihrer Schule/Kita oder gemeinnützigen Organisation Platz? Bewerben Sie sich jetzt für die Frühjahrspflanzung 2024 (Be-werbungsschluss 31.  Januar 2024). Dazu füllen Sie online unter www.dvl-sachsen.de/de/58/p1/-obstbaeume.html einen Teilnah-mebogen aus. Auf dieser Seite finden Sie auch die ausführlichen Teilnahmebedingungen, den Aufruf und die Kontaktdaten bei Fra-gen zu Bewerbung oder Pflanzung/Pflege. Mitmachen können fast alle, z. B. Kleingarten-, Sport-, Natur-schutz- oder andere gemeinnützige Vereine, freiwillige Feuerweh-ren, Jugendclubs, Berufsschulen, Kirchgemeinden, Schulen, Kin-dertagesstätten und viele andere gemeinnützige Organisationen in Sachsen, ausgeschlossen sind allerdings ausschließlich privat oder landwirtschaftlich genutzte Flächen. Wir stellen Ihnen gerne Obstbäume aus sächsischen Baumschulen kostenlos zur Verfügung! Antragstellung Richtlinie Na-türliches Erbe 2023 möglich Für die im Jahr 2023 neu aufgelegte Förderrichtlinie Natürliches Erbe ist seit November 2023 die Antragstellung möglich. Geför-dert werden unter anderem die Pflanzung und Pflege hochstäm-miger Obstbäume in der freien Landschaft, Kopfweidenpflege, Artenschutzmaßnahmen (z. B. für Weißstorch, Amphibien, Fle-dermäuse, Brutvögel), Heckenpflanzung und -pflege in der freien Landschaft, Anlage oder Wiederherstellung von Teichen. Wir vom DVL Regionalbüro Meißen beraten Sie dazu kostenfrei vor Ort. Terminvereinbarungen sind unter: 03521 4763009 mög-lich (bitte nutzen Sie den Anrufbeantworter, denn wir sind oft un-terwegs).

DVL Regionalbüro Meißen Nadja Stoschek, Katja Wolf Neugasse 15, 01662 Meißen Auswertung des Fotowettbewerbs 2023 „Tierische Entdeckungen und Erlebnisse in der Lommatzscher Pflege“ Von Ende Juli bis Anfang November 2023 hat die LAG Lommat-zscher Pflege zum jährlichen Fotowettbewerb aufgerufen. Dieses Jahr waren „Tierische Entdeckungen und Erlebnisse in der Lom-matzscher Pflege“ als Fotografie gesucht. Ein Thema, welches den Teilnehmenden tierischen Spaß gemacht haben muss. Immerhin wurden mit 63 Teilnehmenden als auch mit 167 eingereichten Fotos neue Rekordzahlen im elften Jahr dieses Wettbewerbs verzeichnet! Dafür erst mal einen herzlichen Dank an alle Teilnehmenden! Am 9. November 2023 kam die etablierte Jury, bestehend aus Ger-hard Schlechte (Freier Fotograf) und Jan Giehrisch (WohnKultur-Gut Gostewitz), zur Auswertung des Fotowettbewerbs 2023 „Tie-rische Entdeckungen und Erlebnisse in der Lommatzscher Pflege“ im Büro für Regionalentwicklung in Lommatzsch zusammen. Un-sere Jury beurteilt die Einreichungen stets nach gestalterischen und thematischen Aspekten. Nach einer ausführlichen Sichtung aller Motive stehen jetzt die Platzierungen des Fotowettbewerbs 2023 fest:

  1. 1. Heike Lindner – Hermine
  2. 2. Sven Mania – Schau wie schön ich bin
  3. 3. Volkhard Weichsel – Alpaka Jugendpreis: Isabell Sparmann – Süßes Fotoshooting Natürlich werden die Platzierungen in der Lommatzscher Pflege nicht nur der Ehre halber verliehen. Auf jede der vier ausgewiese- nen Platzierungen des Fotowettbewerbs wurde ein Preisgeld und ein kleines Präsent aus der Lommatzscher Pflege von der LAG ausgelobt. Die feierliche Übergabe der Gewinne erfolgt am 9. Dezember 2023 im Rahmen der Eröffnung zur Lommatzscher Hofweihnacht. Wir freuen uns, auch weitere Teilnehmende und Fotografie-Interessier- te zur Auszeichnung der bestplatzierten Fotos begrüßen zu dürfen. Alle Einreichungen zum Fotowettbewerb sind ab sofort zum Stö- bern auf der Website des FöHK www.lommatzscher-pflege.de veröffentlicht. Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministe- rium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Re- ferat Förderstrategie, ELER-Ver- waltungsbehörde. Quelle und Fotos: Lommatzscher Pflege I n f o r m a t i o n e n A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 Wer sucht seine Tische und Stühle oder hat sie bei der Ortsfeuerwehr Zehren vergessen? Seit Mitte November 2023 stehen ungewollt auf der Terrasse der Ortsfeuerwehr Zehren gebrauchte, weiße Plastiktische und -stüh- le. Wer hat sie dort vergessen oder abgestellt? Wir bitten die Ei- gentümerin oder den Eigentümer, die Gartenmöbel zeitnah, aber bis spätestens 31. Dezember 2023 abzuholen. Andernfalls müssen diese Gegenstände kostenpflichtig entsorgt werden. Ihre Ortsfeuerwehr Zehren Rudelsingen: Es geht wieder los Hier der nächste Termin zum gemeinsamen Singen: Freitag, 05.01.2024, 19.00 Uhr im Pfarrhaus Zadel (neben der Kirche) Wir singen gemeinsam die schönsten Schlager und Heimatlieder. Wer singt, tut aktiv etwas für seine Gesundheit, denn gemeinsa- mes Singen fördert das Wohlbefinden und stärkt die Abwehrkräf- te. Das Orga.-Team: Alexa, Katrin, Bertram, Ralf und Helmut Grafik: pch.vector – freepik.com Screenshot: www.ehrensache.jetzt Ehrenamt suchen – Ehrenamt finden im Landkreis Meißen Wer sich ehrenamtlich engagiert, gestaltet die Gesellschaft aktiv mit. Man bringt sich dort ein, wo es einem wichtig ist. Egal ob im Naturschutz, beim Sport oder im Museum – Ehrenamt ist vielfältig und eine bereichernde Freizeitaktivität. Wo aber kann ich mich einbringen? Gibt es eine aktuelle Übersicht von Einsatzstellen in der Region? Und wie finden wir für unseren Verein weitere engagierte Menschen? Die Ehrenamtsplattform www.ehrensache.jetzt setzt genau bei diesen Fragen an. Hier können gemeinnützige Organisationen kostenfrei Inserate schalten, wenn sie Freiwillige suchen. Und wer sich engagieren möchte, erhält einen Überblick über aktuelle Einsatzstellen in der Umgebung. Ehrensache.jetzt ist seit 2021 im Landkreis Meißen online und hat schon viele Ehrenamtliche ver- mitteln können. Zum Informieren und Stöbern nutzen Sie am besten den regio- nalen Einstieg auf der Plattform unter www.lkmeißen.ehrensa- che.jetzt. Als Ansprechpartner für den Landkreis steht Alexander Weiß telefonisch unter 0151 54881732 oder per E-Mail an weiss@ buergerstiftung-dresden.de zur Verfügung. Die „Digitale Ehrenamtsplattform für Sachsen“ ist ein Projekt der Bürgerstiftung Dresden und wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusam- menhalt. Es wird finanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. Foto: Ortsfeuerwehr Zehren I n f o r m a t i o n e n A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 Herzliche Glückwünsche an alle Jubilare im Dezember und Januar Herzlichst, Ihre Bürgermeisterin und der Gemeinderat Das „Amtsblatt Diera-Zehren“ ist das offizielle Organ der Gemeinde- verwaltung Diera-Zehren zur Bekanntmachung amtlicher Mitteilungen. Herausgeber: Gemeindeverwaltung Diera-Zehren verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeisterin Carola Balk E-Mail: [email protected], www.diera-zehren.de Gesamtherstellung: Satztechnik Meißen GmbH, Am Sand 1c, 01665 Nieschütz Telefon: 03525 71860, Fax: 03525 718612, www.satztechnik-meissen.de Anzeigenverwaltung: Satztechnik Meißen GmbH, Bernd Fiedler Telefon: 03525 718633, Fax: 03525 718610 E-Mail: [email protected] IMPRESSUM

Sächsische Elbweindörfer: 2. Glühweinmeile in Diesbar-Seußlitz am 03. und 04.02.2024 Tourismusverein Sächsische Elbweindörfer: Jahresrückblick 2023 und Wechsel an der Spitze des Tourismusvereins Sächsische Elbweindörfer Das Weindorf Diesbar-Seußlitz lädt herzlich zur 2. Glühweinmeile ein, die am 3. und 4. Februar 2024, von jeweils 12.00 bis 18.00  Uhr stattfindet. In diesem Jahr nehmen 13 Häuser, Winzer und die Tou-rismusinformation teil, um den Besuchern ein vielfältiges Angebot zu präsentieren. Erstmalig wird auch in der Hebelei ein Ausschank für alle Glüh-weinliebhaber bereitgehalten. Für eine bequeme An- und Abreise steht die Personenfähre Niederlommatzsch/Seußlitz an beiden Ta-gen bis 19.00 Uhr zur Verfügung. Neben dem traditionellen Glühwein werden auch andere köstliche Heißgetränke sowie erlesene Weine angeboten. Die Veranstaltung verspricht nicht nur kulinarische Genüsse, sondern auch musika-lische Unterhaltung für die Besucher. Die atmosphärische Beglei-tung wird auch in diesem Jahr nicht zu kurz kommen. Ein besonderes Highlight ist die Schlenderprobe mit sächsischen Weinhoheiten, bei der die Besucher die Möglichkeit haben, die Glühweinmeile in Begleitung einer Hoheit zu erkunden (kosten-pflichtig). Die Glühweinmeile in Diesbar-Seußlitz zeichnet sich durch ihre offene Atmosphäre und herzliche Gastfreundschaft aus. Der Ein-tritt zu diesem winterlichen Genusserlebnis ist frei, sodass jeder herzlich eingeladen ist, die einzigartige Stimmung der Glühwein-meile zu genießen. Für weitere Informationen und Anfragen steht der Tourismusver-ein der sächsischen Elbweindörfer gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Mit freundlichen Grüßen Maria Lehmann, Vorstandsvorsitzende Tourismusverein Sächsische Elbweindörfer e. V. c/o Udo Rietdorf An der Weinstraße 14, 01612 Diesbar-Seußlitz E-Mail: [email protected] Die Elbweindörfer Nünchritz, Hirschstein und Diera-Zehren bli-cken auf eine über 100-jährige Tourismustradition zurück, die der Tourismusverein auch im Jahr 2023 erfolgreich weitergeführt und ausgebaut hat. Im März 2022 wurde ein neuer Vorstand gewählt und die damali-ge Vorsitzende, Katharina Lai, schlug vor, nach der Einarbeitung ihrer Stellvertreterin, Maria Lehmann, das Amt aus persönlichen und geschäftlichen Gründen zu übergeben. Dieser Übergang wur-de bei der Wahlversammlung am 25. November 2023 vollzogen mit der Wahl einer neuen Vorsitzenden, Maria Lehmann, und ei-nes neuen Stellvertreters, Gerd Barthold. Ein bemerkenswerter Wechsel: Die 26. Sächsische Weinkönigin von 2013 übergibt den Vereinsvorsitz an die 30. Sächsische Wein-königin von 2017. Der Verein dankt Katharina Lai für ihre langjährigen Aktivitä-ten an der Vereinsspitze und wünscht Maria Lehmann viel Freu-de, Glück und Erfolg in ihrem neuen Amt. Der Vorstand setzt sich außerdem zusammen aus Schatzmeister Udo Rietdorf, Beisitzer Marcel Beier (Café 1272) und Otmar Gehre. Höhepunkte der Vereinstätigkeit im Jahr 2023 waren unter anderem die erstmalige Durchführung einer Glühweinmeile im Februar, ini-tiiert von Maria Lehmann, sowie im September eine große FWM mit erstmals durchgeführter Schlenderweinprobe am Freitag. Für Touristen und Einwohner schuf der Verein unter Nutzung von Fördermitteln des ERD eine Liege an der schönsten Weinaussicht und die ersten Bänke am neuen Radwegabschnitt zwischen Leck-witz und Nünchritz. Auch für das Jahr 2024 stehen spannende Projekte an, darunter die

  1. 2. Glühweinmeile am 3. und 4. Februar, der erste Weinfrühling in Diebar-Seußlitz am Himmelfahrtstag (9. Mai) sowie die 24. Feder- weißermeile am 7. und 8. September, wieder mit Schlenderwein- probe am 6. September. Im kommenden Jahr werden am Radwanderweg Fahrrad-Info- punkte aktualisiert, neue Bänke aufgestellt und eine weitere Infor- mationstafel installiert. Das traditionsreiche Anradeln des ERD findet 2024 erstmals mit einem Radlerfest in Diesbar-Seußlitz am 5. Mai seinen Abschluss. Besucher und Einwohner können sich auf zahlreiche Veranstal- tungen freuen, deren Werbung bereits mit Flyern und online auf Hochtouren läuft. Otmar Gehre Stabwechsel an der Spitze des Tourismusvereins Sächsische Elbweindörfer – Katharina Lai (rechts) übergibt an Maria Lehmann (Mitte)  – links im Bild: Gerd Barthold, der neu gewählte Stellvertreter Foto: Tourismusverein Sächsische Elbweindörfer I n f o r m a t i o n e n A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 Anzeigen Suchen Immobilien! • An- und Verkauf • Vermittlung • Vermietung • kostenlose Beratung ☎035243-47 48 49 Mit Kompetenz & Leidenschaft! www.immoger.de oder nach Vereinbarung. Auf Wunsch jederzeit Hausberatung. Kornstraße 63 (Gärtnerei Hennig) 01623 Lommatzsch Tag & Nacht Tel. 03 52 41 / 8 86 52 Sie erreichen uns Mo – Fr 9.00 – 17.00 Uhr Leipziger Straße 17 a · 01665 Zehren Telefon: 035247 50110 · Fax: 035247 50111 E-Mail: [email protected] Internet: www.elektro-zocher.de Weihnachtszeit – Zeit, innezuhalten und das vergangene Jahr mit all seinen Höhen und Tiefen Revue passieren zu lassen. Weihnachtszeit –Zeit, um all das Alte loszulassen und dem neuen Jahr mit Hoffnung und Freude entgegenzutreten. Wir wünschen allen Kunden eine besinnliche Weihnachtszeit. he KFZ-Meisterbetrieb Reiner Fehrmann Zu den Gärten 2 · 01665 Diera Telefon: 0 35 21 / 73 96 76 Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit, frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr. Für die gute Zusammenarbeit möchten wir uns recht herzlich bedanken und wünschen allzeit eine gute Fahrt! Ich wünsche allen Kunden ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2024. Leipziger Straße 17 OT Zehren 01665 Diera-Zehren Telefon 0172 3557141 FAHRZEUG- INSTANDSETZUNG WEINERT Für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen möchte ich mich bedanken. Für alle DRK-Blutspendetermine ist eine Terminreservierung er- forderlich, die unter www.blutspende-nordost.de/blutspendeter- mine/, telefonisch über die kostenlose Hotline 0800 1194911 oder über den Digitalen Spenderservice www.spenderservice.net er- folgen kann. Wissenswertes rund um das Thema Blutspende ist außerdem im digitalen Blutspende-Magazin zu finden: www.blutspende.de/magazin Die nächste Blutspendeaktion in Ihrer Region findet statt:  Änderungen vorbehalten. Blutspende-Termine im Landkreis Datum Ort Zeit Mittwoch, 03.01.2024 Lommatzsch, Grundschule, Kirchplatz 2
  2. 15.00. – 19.00 Uhr Mittwoch, 10.01.2024 ABI-Blutspende, Meißen, Gymnasium Franziskaneum, Kändlerstraße 1 Für jede Blutspende füllen wir die Abi-Kasse des aktuellen Abi-Jahrgangs des Gymnasiums etwas mehr.
  3. 13.00. – 16.30 Uhr Montag, 15.01.2024 Radebeul, Diakonie, Obere Bergstraße 1
  4. 13.30. – 17.30 Uhr Mittwoch, 17.01.2024 Meißen, Finanzamt, Heinrich-Heine-Straße 23, Haus 2, 2. OG
  5. 12.30. – 15.30 Uhr A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 I n f o r m a t i o n e n /A n z e i g e n

Viel Glück, Gesundheit und allzeit gute Fahrt in 2024! Jahreswende: die richtige Zeit, Ihnen „Danke!“ zu sagen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie erholsame Tage der Ruhe und Besinnung, einen guten Start ins neue Jahr und auf allen Wegen gute Fahrt. Autohaus Rußeck | Bahnhofstraße 11 01623 Lommatzsch Telefon: 035241 58844 | Fax: 035241 58841 Telefon: 03525 7186-0 E-Mail: [email protected] www.satztechnik-meissen.de Wir wünschen unseren Kunden Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr 2024! Ihre Agentur und Ihr Ansprechpartner für Anzeigen im Amtsblatt. Grafik: freepik.com Wir wünschen unseren Kunden und Geschäfts-partnern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Wir bitten um Abholung der Lohnware. Wir haben geöffnet: Mo–Mi 13.00 –18.00 Uhr Sa

  1. 09.00. –12.00 Uhr 01665 Mauna Tel.: (03 52 44) 4 12 02 · Fax: (03 52 44) 4 99 24 Das alte Jahr verabschiedet sich. Ein willkommener Anlass, Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen zu danken. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Start und ein gesundes neues Jahr 2024. Ihre Agrar GbR Naundörfel Für die kommende Spargelsaison 2024 suchen wir Verkäufer/innen (m/w/d) für unseren Hofladen in Nieschütz und Verkaufsstände in Meißen und Weinböhla. & Wir wünschen unseren Gästen ein wunderschönes, geruhsames Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr und möchten uns bei Ihnen herzlich für Ihre Treue bedanken. Gaststätte Karpfenschänke Familie Saalbach

Mitarbeiter V 23 12 22 bi 24 01 23 bl ibt G t tätt hl Wir haben Urlaub vom 23.12.2023 bis 24.01.2024 Öffnungszeiten 2024 Januar bis März: Mo./Di. Ruhetage, Mi.–Sa. 11–20 Uhr, So. 11–15 Uhr ab April: Mo. Ruhetag, Di. + So. 11–15 Uhr, Mi.–Sa. 11–20 Uhr Planung Elektroanlagen bis 30 kV Datennetze / LWL-Technik Ausführung Steuerungsanlagen / SPS Prozeß- / Gebäudeleittechnik Service Telefonanlagen / ISDN Fabrikautomation All unseren Kunden, Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten wünschen wir frohe Weihnachten

und alles Gute für das Jahr 2014 Inhaber Falko Kirste Zum Gosetal 6 · 01665 Diera-Zehren OT Naundörfel Telefon: 03521 4056-25 · Fax -26 E-Mail: [email protected] · Internet: www.eab-kiessling.de All unseren Kunden, Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten wünschen wir frohe Weihnachten und alles Gute für das Jahr 2024. Anzeigenberatung: 03525 718633 A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3 A n z e i g e n

G a st h a us

&

P e n s io n Direkt an der B6 und am Elberadweg Güldene Aue Unseren werten Gästen wünschen wir ein besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gutes neues Jahr, verbunden mit einem Dank für Ihre Treue. Gasthaus & Pension „Güldene Aue“ Stephan OHG Meißner Straße 47 · 01665 Diera-Zehren/OT Keilbusch Telefon/Fax: (03 52 47) 5 13 08 Beratung – Verkauf – Kundendienst Haushalt und Gewerbe Elektro-Haushaltgeräte Siemens • Liebherr • Miele • AEG • Bosch Elbtalstraße 2a · 01662 Meißen · OT Winkwitz Tel.: 03521 733225 · E-Mail: [email protected] Wir wünschen ein frohes Fest und alles Gute für 2024! Meinen Kunden ein frohes Fest und einen guten Start ins neue Jahr!  Schornsteinkehrung, Glanzrußbeseitigung  Überprüfung von Abgas- u. Lüftungsanlagen  Emissionsmessung an Öl- u. Gas-Heizungen  Emissionsmessung an Scheitholz-, Pellet-, Kohle-Heizkessel  Beratung gem. Bundes-Immissionsschutz-verordnung  Energieausweis, Energie- u. Fördermittel-beratung u.a.m. Schornsteinfegerbetrieb Kuntke Energieberatungs– & Sachverständigenbüro

Jüdenbergstraße 7 - 01662 Meißen Tel.: 03521. 73 52 95 · Fax: 03521. 73 52 82 Büro: DI. 15 - 17 Uhr, DO. 9 - 11 Uhr [email protected] · www.kuntke.de Anzeigenberatung: 03525 718633 Wir wünschen allen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein erfolgreiches neues Jahr! Betriebsstätte: Ortsteil Obermuschütz Am Gewerbepark 12 – 01665 Diera-Zehren Telefon: 035247 5210 oder 50205 – Fax: 035247-50224 E-Mail: [email protected] – www.nitsche-bau.de Nitsche Bauunternehmung GmbH Hoch- und Tiefbau – Recycling – Kies Erden – Kompost – Containerdienst DACHDECKERFIRMA HERRICH Mitglied der Dachdeckerinnung AUSFÜHRUNG VON FLACH- UND STEILDÄCHERN ISOLIERUNGEN · KLEMPNERARBEITEN Ockrilla · Großenhainer Straße 46 · 01689 Niederau Telefon: (0 35 21) 73 88 16 · Funktelefon: (01 62) 3 43 55 79 Fax: (0 35 21) 40 57 45 · E-Mail: [email protected] Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftspartnern ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2024.

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Diera-Zehren?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Diera-Zehren mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 01xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Diera-Zehren anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🕊️ Urnenwahlgrab)* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Diera-Zehren
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Einzelstelle für max. zwei Urnen nutzbar
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 280 € (Urne) bzw. 720 € (Sarg)
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Diera-Zehren (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 01xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Diera-Zehren:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €
⛪ Kirchliche Friedhöfe in Diera-Zehren:
Neben den kommunalen Friedhöfen bestehen im Gemeindegebiet kirchliche Friedhöfe mit eigener Gebührenordnung: