Ev.-Luth. St.-Andreas-Kirchgemeinde Zadel
Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.
Gebührenordnung (Originalwortlaut)
Inhalt unter anderem
Ausgabe Abfallkalender 2024
S. 2
Bekanntmachung: Inkrafttreten des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Biogasanlage In-Trust“ v. 14.12.2015 S. 3
Jahresrückblick 2023 und
Ausblick 2024 der Bürgermeisterin
S. 3
Erfassung Zählerstand
Trinkwasser/Abwasser
S. 4
Bekanntmachung verwendeter
Zusatzstoffe im öffentlichen
Trinkwassernetz
S. 5
Austräger für Amtsblatt gesucht
S. 5
Tierbestandsmeldung 2024
S. 6
Schließzeiten Gemeindeverwaltung/
Einwohnermeldeamt vom
27. – 29.12.2023
S. 7
Friedhofsgebührenordnung
für den Friedhof der Ev.-Luth.
St.-Andreas-Kirchgemeinde
in Zadel
S. 9
Weihnachtsbaumverbrennen
S. 13
– 13.01.2024 – FF Diera
– 27.01.2024 – FF Naundorf
– 03.02.2024 – FF Zehren
Glühweinmeile Sächsische
Elbweindörfer vom 03.?–?04.02.2024
S. 17
Foto Hintergrund + Grafiken: rawpixel.com – freepik.com
Tannenbäume, Kugeln, Lichter
Bratapfelduft und frohe Gesichter.
Freude am Schenken –
das Herz wird weit –
wir wünschen Ihnen eine schöne
und gesunde Weihnachtszeit!
unbekannter Verfasser
Wir wünschen Ihnen eine schöne
Weihnachtszeit und für das neue Jahr 2024
Gesundheit, Glück, Optimismus und die
Erfüllung Ihrer persönlichen Wünsche.
Herzlichst?
Ihr Gemeinderat, Ihre Gemeindeverwaltung und
Bürgermeisterin Carola Balk
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Weihnachtsbaum des
Gebirgsverein Nieschütz e.V.
auf Seite 12
Weihnachtsbaum des
Heimatverein Zadel e.V.
Weihnachtsgrüße des Heimat-
verein Zadel e.V. auf Seite 12
Foto: H. Garbitz
Foto: Heimatverein Zadel e.V.
Foto: Heimatverein Zadel e.V.
Jahresendgrüße des Gymnastikverein
Zehren e.V. auf Seite 12
Foto: Gymnastikverein Zehren e.V.
Laternenumzug der Kita Nieschütz auf Seite 10
Foto: Kita Nieschütz
15. Dezember 2023 12
Diera-Zehren
Amtsblatt
ÖFFENTLICHE
GEMEINDERATSSITZUNGEN
Die nächsten planmäßigen Sitzungen
finden voraussichtlich
am Montag, dem 22.01.2024, und
am Montag, dem 26.02.2024, statt.
Beginn: jeweils 18.30 Uhr
Den genauen Termin, den Ort und
die Tagesordnung entnehmen Sie bitte
eine Woche vorher den amtlichen
Schaukästen oder finden Sie auf:
www.diera-zehren.de
Am 15.12.2023 wird die letzte Rate der
TW/AW-Gebühren 2023 sowie die Kin-
dergarten- und Hortgebühren für Dezem-
ber 2023 fällig. Für alle Bürger mit Last-
schriftvereinbarung erfolgt die Abbuchung
der genannten Gebühren am 15.12.2023.
Wir möchten alle Nichtabbucher bitten, den
Zahlungstermin fristgerecht einzuhalten,
den zu zahlenden Betrag entnehmen Sie
bitte Ihrem aktuell gültigen Gebührenbe-
scheid.
Bitte denken Sie auch an alle weiteren
fälligen Zahlungen: z.?B. Verwaltungs-
gebühren,
Lagerfeuergebühren,
Klein-
einleiterabgabe und Fäkalgebühren. Bei
Rückbuchungen nach der Abbuchung der
Gebühren/Steuern durch Sie oder die Bank
entstehen Rücklastschriftgebühren, welche
zulasten des Gebühren- bzw. Steuerzahlers
gehen. Der rückgebuchte Betrag wird nicht
noch einmal von uns abgebucht, es sei
denn, Sie geben uns Bescheid zum nochma-
ligen Einzug. Dann werden auch die Rück-
lastschriftgebühren mit abgebucht. Bei der
Überweisung des rückgebuchten Betrages
müssen die Rücklastschriftgebühren mit
überwiesen werden.Bitte geben Sie bei
allen Überweisungen unbedingt das Kas-
senzeichen und die Personenkontonum-
mer an, damit die Zahlung ordnungsgemäß
zugeordnet werden kann.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, das
SEPA-Lastschriftverfahren
zu
nutzen.
Dazu finden Sie auf www.diera-zehren.de
unter ? Bürgerservice ? Anträge und
Formulare ? Vordrucke – SEPA-Last-
schriftmandat. Reichen Sie dieses ausge-
füllt und unterzeichnet an die Gemein-
dekasse. Vermerken Sie bitte das jeweilige
Buchungskennzeichen.
Kathrin Schwarz, Kassenleiterin
Hinweise der Gemeindekasse
Beschluss-Nr.: 20231120/Ö7.1.
Gemeinderatswahl 2024 – Wahl der Mit-
glieder des Gemeindewahlausschusses
Romy Ulbricht – Hauptamtsleiterin als Vor-
sitzende, Katja Mertig als stellv. Vorsitzen-
de, Ronny Weber und Sandra Leipnitz als
Beisitzer, Nicole Bothe und Sabine Seidel
als stellv. Beisitzer
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.1.
Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufs-
recht gem. §§ 24 ff Baugesetzbuch und § 17
SächsDSchG für folgende Flurstücke:
1. Flst. 107/17 Gem. Diera
2. Flst. 10/7, 10/9, 79 Gem. Naundörfel
3. Flst. 180/2 Gem. Zadel
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.2.
Vergabe Straßennamen für die Zufahrts-
straße zur Biogasanlage in Oberlom-
matzsch „Zur Biogasanlage 1“
Abstimmungsergebnis:
8 Dafür, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung
Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.4.
Bauvoranfrage – Neubau Einfamilienhaus
Flst. 106/4 Gem. Diera
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.5.
Antrag auf Befreiung B-Plan Naundorf für
Flst. 7/25 Gem. Naundorf
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.7.
Erneuerung der Staatsstraße S 32 in Schie-
ritz – 2. Bauabschnitt
Endabrechnung und Nachträge
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.8.
Trinkwasserversorgung
Diera,
Storch-
platz – 1. Nachtrag – Mehrleistungen an die
Deutsche Netzbau GmbH
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231211/Ö5.2.
Annahme von Sachspenden im Zeitraum
13.10. bis 30.11.2023 in Höhe von 260,00 €
an Die Kita Zehren.
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. 20231211/Ö7.1.
Stellungnahme zur Beteiligung „Ausar-
beitung Planungsentwurf zur Aufstellung
des Teilregionalplanes Energieversorgung/
Windenergienutzung für die Planungsregi-
on Oberes Elbtal Osterzgebirge
Abstimmungsergebnis:
8 Dafür, 0 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231211/Ö7.2.
Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufs-
recht gem. §§ 24 ff Baugesetzbuch und §?17
SächsDSchG für Flst. 109/1 Gem. Diera.
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231211/Ö7.3.
Beteiligung Träger öffentlicher Belange am
Entwurf zum Bebauungsplan „Wohngebiet
Kalkberg“ Große Kreisstadt Meißen
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231211/Ö7.4.
Freiflächengestaltung Kita Zehren –
Vergabe Aufbau Spielgeräte und Aus-
tausch
Fallschutzsand an die Fa. Baudienstleistun-
gen Diemert in Höhe von 39 689,20 €
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Seit dem 01.12.2023 sind alle Entsorgungs-
termine für das kommende Jahr im elek-
tronischen Abfallkalender des Zweckver-
bandes Oberes Elbtal unter www.zaoe.de
veröffentlicht.
Der gedruckte Abfallkalender liegt ab so-
fort zu den Öffnungszeiten im Gemeinde-
amt in Nieschütz und in der Außenstelle in
Zehren zur Abholung bereit.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 20.11.2023
Beschlüsse des Gemeinderates vom 11.12.2023
Abfallkalender 2024
Amtsblatt Januar 2024
Redaktionsschluss: 29.12.2023
Erscheinungstermin: 12.01.2024
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B e k a n n t m a c h u n g e n
Bekanntmachung: Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 14.12.2015
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Die-
ra-Zehren in seiner Sitzung am 14.12.2015
als Satzung beschlossene vorhabenbezoge-
ne Bebauungsplan „Biogasanlage In-Trust“
in der Planfassung vom 14.12.2015 wur-
de vom Landratsamt Meißen gemäß § 10
Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch mit Bescheid
vom 20.03.2023, Aktenzeichen: 621.416.–
375/2016-1558/2023, genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hier-
mit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch
(BauGB) bekannt gemacht. Mit dieser
Bekanntmachung tritt der vorhabenbezo-
gene Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan mit Planzeichnung, Be-
gründung und Umweltbericht und die zu-
sammenfassende Erklärung in der Gemein-
deverwaltung in ?01665 Diera-Zehren OT
Nieschütz, Am Göhrischblick 1, während
der üblichen Dienstzeiten einsehen und
über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in
Kraft getretene vorhabenbezogene Bebau-
ungsplan, bestehend aus Planzeichnung,
Begründung, Umweltbericht und der zu-
sammenfassenden Erklärung, ergänzend
in das Internet eingestellt www.diera-
zehren.de sowie im zentralen Internet-
portal des Landes (www.bauleitplanung.
sachsen.de) zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltend-
machung der Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften und von Mängeln
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
• eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1
bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
• eine unter Berücksichtigung des § 214
Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplans und des Flächennut-
zungsplans und
• nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beacht-
liche Mängel des Abwägungsvorgangs,
• nach § 214 Abs. 2a Nummer 3 BauGB
beachtliche Mängel bei der Feststellung,
dass eine Umweltprüfung unterbleiben
soll,
• nach § 214 Abs. 2a Nummer 4 BauGB
Mängel in der Beurteilung, dass der
Ausschlussgrund nach § 13a Abs. 1
Satz 4 BauGB nicht vorliegt, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Landeshauptstadt Dresden unter
Darlegung des die Verletzung begrün-
denden Sachverhalts geltend gemacht
worden sind.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass
nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Sat-
zungen, die unter Verletzung von Verfah-
rens- oder Formvorschriften der Sächs-
GemO zustande gekommen sind, ein Jahr
nach ihrer Bekanntmachung als von An-
fang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht
oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzungen, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach
§ 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Ge-
setzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1
SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens-
oder Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde
unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz??1
und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger
Entschädigungsansprüche, deren Leistung
schriftlich beim Entschädigungspflichti-
gen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4
BauGB über das Erlöschen von Entschädi-
gungsansprüchen wird hingewiesen.
Nieschütz, den 15.12.2023
gez. Bürgermeisterin
C. Balk
Sehr geehrte Mitbürger,
der Jahresausklang steht vor der Tür und
das wieder schneller als erwartet, ?… denkt
und sagt so mancher. Gern hätte man mehr
geschafft und geschaffen, meist sieht man
kritisch auf das nicht Erreichte und ver-
nachlässigt das Geschaffte.
Ein Schwerpunkt 2023 war der Beginn
des Breitbandausbaus in unserer Gemein-
de, der auch im kommenden Jahr fortge-
setzt wird. Neben dem bereits bewilligten
Fördervorhaben wurde Anfang 2023 eine
Erweiterung aufgrund veränderter För-
derbedingungen beantragt (Erhöhung des
Fördervolumens von rd. 11 auf rd. 14 Mil-
lionen Euro). Nach dem symbolischen Spa-
tenstich im April 2023 bestimmte das Bau-
geschehen das Bild der Gemeinde. Parallel
erfolgten Strom-Erdverlegungen, die Er-
neuerung von Straßenbeleuchtungen sowie
der Ersatz von Wasserleitungen.
Obwohl nicht immer alles glatt lief, es man-
che Einschränkungen gab, die Verwaltung
manchen Kraftakt zu bewältigen hatte, ha-
ben wir weitestgehend immer Ihre Unter-
stützung gespürt und die Herausforderun-
gen bisher gemeinsam bewältigt.
Die DeutscheNetzbau, Generalauftragneh-
mer der von uns beauftragten Sachsen-
Energie, war mit den Bürgern vor Ort im
direkten Kontakt. Sie, liebe Mitbürger, ha-
ben bisher verständnisvoll den Ausbau ge-
tragen. Danke allen Beteiligten bei diesem
Großprojekt! Nach jetzigem Stand soll bis
Anfang 2025 der Ausbau beendet sein.
Im Weiteren konnten einige Straßenunter-
haltungsmaßnahmen, Verbesserungen in
unseren
Kindertagesstätten
und
neue
Ausstattungen in unseren Ortsfeuerweh-
ren realisiert werden. Die Umsetzung der
Leader-Fördermaßnahme
„Erneuerung
Straßenbeleuchtung“ konnte abgeschlos-
sen werden. Aktuell gibt es laufende bauli-
che Fördermaßnahmen zur Bädersanierung
in den Kitas Zehren und Nieschütz. Im Be-
reich Brand- und Katastrophenschutz wur-
den/werden Sirenen mit Förderung nach
neuesten Vorgaben installiert. In Wölkisch
begann aktuell der Bau einer Löschzisterne.
Auch das Leben in unseren Vereinen/
Gruppen hat nach Corona wieder an Fahrt
aufgenommen. Viele Aktivitäten und An-
gebote, von den traditionellen Dorffes-
ten über Angebote für „Lesebegeisterte“
bis zum „Weihnachtsbaumstellen/Weih-
nachtsmarkt“, „Theater in der Kirche“,
Oldtimertreff in Nieschütz, Kürbisfest in
Zehren und vieles vieles mehr werden für
uns hier vor Ort geboten. Die Sportverei-
ne verbreitern ihre Angebote und haben
einen Zuwachs an Mitgliedern. Unsere
vier Ortsfeuerwehren, Nieschütz, Zehren,
Diera und Niederlommatzsch, bringen
neben ihren „normalen anspruchsvollen
Aufgaben“ als „Ehrenamtler“ Schwung in
das Dorfleben. Aktuell stehen wieder die
traditionellen „Weihnachtsbaumverbren-
nungen“ bevor. Außerdem sorgen sie für
Nachwuchs durch ihr Engagement bei der
Führung von Kinder- und Jugendfeuer-
wehrgruppen.
Es gibt auch diejenigen, die nicht in der
Gruppe für das Dorfleben aktiv sind, son-
dern die liebevoll Blumenrabatten pflegen,
Dorfplätze individuell gestalten, Bushalte-
Jahresrückblick 2023 und Ausblick auf 2024
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Grundstückseigentümer: Freie Sicht an Grundstücksgrenzen zu Straßen und Gehwegen
Freie Sicht an Straßen und Gehwegen ist
durch angrenzende Grundstückseigen
tümer jederzeit zu gewährleisten.
Das heißt: das sogenannte Lichtraumpro-
fil an Grundstücksgrenzen, an Straßen und
Gehwegen hat der Grundstückseigentümer
von Baum-, Strauch- und Heckenüberhang
sowie Heckeneinfriedung freizuhalten. Die
bepflanzte Einfriedung sollte mindestens
50 cm von der Grundstücksgrenze entfernt
sein.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflich-
tet, selbstständig und regelmäßig Hecken,
Sträucher und Baumüberhang, die über die
Grenze hinauswachsen, unverzüglich zu-
rückzuschneiden.
Bei Nichteinhaltung können Kosten für
eine durch die Gemeinde angeordnete Er-
satzvornahme entstehen.
Bauamt
Information zur Fällung von Bäumen: 1. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024
Die Gemeinde Diera-Zehren hat keine Ge-
hölzschutzsatzung, weshalb kein Genehmi-
gungsvorbehalt der Gemeinde für
Baumfällungen innerhalb des
Gemeindegebietes besteht.
Aus dem Bundesnaturschutz-
gesetz (BNatSchG) und dem
Sächsischen Naturschutzge-
setz (SächsNatSchG) ergeben
sich regelmäßig Einschränkun-
gen oder Genehmigungsvorbe-
halte für Baumfällungen, z.?B.,
wenn Gebiete unter besonderen Schutz ge-
stellt sind, es sich um ein Biotop nach § 30
BNatSchG handelt oder wenn Gehölze aus
Artenschutzgründen nicht oder zu einem
bestimmten Zeitpunkt nicht gefällt werden
dürfen.
So können Bäume mit einem Stammum-
fang von bis zu einem Meter sowie Obst-
bäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken,
Baumweiden und abgestorbene Bäume
auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken
ohne Genehmigung innerhalb der Zeit
vom 1. Oktober bis 28. Februar gefällt
werden.
Außerdem gilt ein generelles Verbot für
Baumfällungen außerhalb des Waldes in
der Zeit zwischen dem 1. März und 30. Sep-
tember.
Zuständig für alle diese Entscheidungen
ist die Untere Naturschutzbehörde beim
Landratsamt Meißen, Kreisumweltamt,
Remonteplatz 10, 01558 Großenhain oder
elektronisch zu erreichen unter umwelt-
[email protected]. Telefonisch ist die-
se Behörde unter 03521 7252349 zu errei-
chen.
Bauamt
stellen verschönen oder Ihnen das Amts-
blatt in den Briefkasten stecken.
Den Feuerwehren, Vereinen sowie allen
„Ehrenamtlichen“ ein herzlicher Dank für
Ihr Engagement für unsere Dorfgemein-
schaft. Bleiben Sie optimistisch und voll
Freude in Ihrem Tun. Herzlichen Dank
Ihnen allen, den Genannten und Unge-
nannten.
Suchen Sie Anschluss in den Gruppen/
Vereinen/Feuerwehren, so können Sie
sich auch gern an die Gemeinde wenden
([email protected] oder Telefon
035267 55630).
Für das Wahljahr 2024, am 09.06. und am
01.09.2024, benötigen wir Ihre Hilfe als
Wahlhelfer. Bei Interesse wenden Sie sich
bitte an Frau Ulbricht (035267 55631) oder
schicken Sie eine E-Mail an gemeinde@
diera-zehren.de. Wir freuen uns auch, wenn
Sie nur an einem der Wahltage helfen kön-
nen.
Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen alles
Gute sowie eine geruhsame Weihnachtszeit.
Freundliche Grüße – Ihre Bürgermeisterin
Carola Balk mit Gemeindeverwaltung
Der geförderte Breitbandausbau der Gemeinde Diera-Zehren wird unterstützt durch:
Der Breitbandausbau schreitet voran, aber
es kommt auch zu terminlichen Verzöge-
rungen durch sich im Bauablauf ergeben-
de technische Änderungen. Die Arbeiten
werden Mitte Dezember 2023 eingestellt
und die Firma geht in Winterpause. In Ab-
hängigkeit von der Witte-
rung erfolgt eine Wieder-
aufnahme der Arbeiten ab der dritten KW
2024. Das Büro der Deutschen Netzbau ist
ab dem 8. Januar 2024 wieder besetzt.
Für direkte terminliche Anfragen ist der
Projektleiter der Deutschen Netzbau, Herr
Suckow, unter Telefon 0160 4368986 er-
reichbar.
Bei Problemen können Sie sich auch gern
an das Bauamt der Gemeinde Diera-Zehren
wenden.
Kristin Müller-Lorenz, Leiterin Bauamt
Aktuelle Informationen zum Breitbandausbau
Abrechnung Trinkwasser/Abwasser
Für die Jahresendabrechnung 2023 wer-
den zur Erfassung der Zählerstände die
Selbstablesebriefe ab dem 20.12.2023 ver-
schickt. Denken Sie bitte an die Rückant-
wort bis spätestens 10.01.2024.
Weiterhin gilt zu beachten, dass bis zum
22.12.2023 Zählerwechsel durchgeführt
werden. Aus diesem Grund kann es zu Dif-
ferenzen der Zählernummern auf der Ab-
lesekarte kommen. Bitte notieren Sie den
Zählerstand des zum 31.12.2023 einge-
bauten Zählers auf Ihrer Rückantwort.
Ronny Weber, Bauamt
TW-AW-Gebühren
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4
I n f o r m a t i o n e n
Bekanntmachung verwendeter Zusatzstoffe im Trinkwasser (öffentliches Trinkwassernetz)
Die zentrale Trinkwasserversorgung der
Gemeinde Diera-Zehren erfolgt durch die
Einspeisung von Wasser
• aus dem Wasserwerk Coschütz (für ange-
schlossene Ortsteile, außer OT Niederlom-
matzsch, Seebschütz und Seilitz),
• aus dem Wasserwerk Riesa-Göhlis für
den OT Niederlommatzsch (nur bei
Hochwasser WW Fichtenberg),
• aus dem Wasserwerk Stroischen für die
OT Seebschütz und Seilitz.
Gemäß § 45 Abs. 1 der Trinkwasserversor-
gung vom 24.06.2023 sind Wasserversor-
gungsunternehmen verpflichtet, die bei der
Wasseraufbereitung im Wasserwerk ver-
wendeten Zusatzstoffe öffentlich bekannt-
zugeben.
Wasserwerk Coschütz:
Brandkalk zur pH-Stabilisierung und Ab-
bindung von Kohlendioxid (CO2), Alumi-
niumsulfat zur Flockung, Chlor und Chlor-
dioxid zur Desinfektion
Wasserwerk Riesa-Göhlis:
Zusatzstoffe werden nicht eingesetzt. Es er-
folgt eine vorbeugende Desinfektion über
eine UV-Behandlungsanlage.
Wasserwerk Stroischen:
Das Rohwasser aus den Tiefbrunnen Meh-
ren wird im Wasserwerk Stroischen belüf-
tet. Anschließend erfolgt die Filtration über
zwei Kiesfilter, um das im Wasser gelöste
Eisen und Mangan zu entfernen. Eine Des-
infektion ist aufgrund der guten Geschützt-
heit des Grundwassers (Tiefbrunnen II
Mehren: 40 m tief) nicht erforderlich. Zur
Netzpflege und zur Härtestabilisierung des
TW aus dem Wasserwerk Stroischen wird
dem TW folgender Zusatzstoff zu dosiert:
METAQUA PSI 40 – Die Einzelkomponen-
ten dafür sind: Natriumsilikat, Natriumcar-
bonat, Natriumpolyphosphat
Durch die Zugabe von METAQUA PSI 40
wird die unerwünschte Härteausfällung,
wie z.?B. Kalk an der Heizung der Wasch-
maschine, Kaffeemaschine, Perlatoren am
Wasserhahn und in Heizwassergeräten,
wirksam verhindert.
Durch den Einsatz des Zusatzstoffes wird
die Wasserqualität in Bezug auf die Härte
und den Geschmack nicht verändert. Die
Wasserhärte von rund 20?° dH (Gesamthär-
te) bleibt erhalten. Das Wasser entspricht
dem Härtebereich: hart.
Das von den Wasserwerken abgegebene
Trinkwasser entspricht in allen Quali-
tätsparametern der Trinkwasserverord-
nung in der geltenden Fassung.
Etwaige Zusatzinformation oder Be-
kanntmachungen werden bei Notwen-
digkeit an den Bekanntmachungsta-
feln unserer Gemeinde und unter www.
diera-zehren.de veröffentlicht.
Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständi-
gen Wasserversorgungsunternehmen wie
folgt zur Verfügung:
• Wasserversorgung Brockwitz-Rödern
GmbH (Telefon: 03523 9430)
• Wasserversorgung Riesa-Großenhain
GmbH (Telefon: 03525 748249)
• Zweckverband Wasserversorgung „Meiß-
ner Hochland“ (Telefon: 035246 5150)
Ronny Weber, Bauamt
Aktuell gemeldete Parameter
des Trinkwassers
WW
Coschütz
WW
Riesa-Göhlis
WW
Stroischen
Grenzwert
pH-Wert
8,02
7,74
7,28
6,5?–?9,5
Gesamte Wasserhärte
(°dH – Grad deutscher Härte)
9,5
11,0
20,7
Karbonathärte (°dH)
4,9
4,98
14,7
Nitrat (mg/l)
11,3
13,9
0,5
50
Nitrit (mg/l)
0,010
0,01
0,01
0,5
Sulfat (mg/l)
75,7
110
85,7
250
Fluorid (mg/l)
0,19
0,26
0,16
1,5
Chlorid (mg/l)
51,6
42
28,2
250
Natrium (mg/l)
31,5
24,9
11,9
200
Magnesium (mg/l)
11,2
12,4
18,0
Calcium (mg/l)
49,7
57,9
118
Kalium (mg/l)
5,90
8,5
4,6
Eisen (mg/l)
0,020
0,017
0,020
0,2
Aluminium (mg/l)
0,020
0,02
0,020
0,2
Mangan (mg/l)
0,005
0,005
0,005
0,05
Uran (µg/l)
0,3
2
2
10
Ammonium (mg/l)
0,050
0,008
0,05
0,5
Die aktuellen Amtsblätter liegen ab jedem
zweiten Freitag im Monat wie folgt aus:
• Zehren – Fa. Elektro-Zocher,
Bürgerhaus – Außenstelle GA
(donnerstags: 13.00??–?18.00 Uhr),
Bürotechnik Lindner
• Schieritz – Sportzentrum
• Obermuschütz –
Leo´s Landwarenhandel
• Nieschütz – Gemeindeamt,
Blumenhaus, Frisör Neumühle,
Reiterhof Schmidt
• Diera – Fleischerei Henker,
Milchhof Diera KG
• Golk – Gaststätte „Talhaus“
• Zadel – Schulstübchen
Ausgetragen wird das Amtsblatt in den
Ortsteilen Karpfenschänke, Keilbusch,
Löbsal,
Naundörfel,
Niedermuschütz,
Oberlommatzsch, Obermuschütz, Wöl-
kisch und Zadel. (Ab Januar 2024 wird das
Amtsblatt in Kleinzadel, Hebelei und Nie-
derlommatzsch nicht mehr ausgetragen.)
Vielen Dank an alle ehrenamtlichen
Austräger/-innen und an alle Auslagestel-
len für ihre Unterstützung im Jahr 2023.
Amtsblattauslegestellen in der Gemeinde Diera-Zehren
Für die Ortsteile Diera, Golk, Klein-
zadel, Nieschütz und Hebelei, Nieder-
lommatzsch, Schieritz, Zehren sucht
die Gemeindeverwaltung Austräger/
-innen. Vielleicht verbinden Sie das
Austragen mit einem Spaziergang.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau
Seidel, Telefon 035267 55630 oder per
E-Mail: gemeinde@diera-zehren.de
I n f o r m a t i o n e n
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Bitte vormerken: Sommerfest der Seniorinnen und Senioren 2024
Liebe Seniorinnen und Senioren,
wir wollen auch im nächsten Jahr wieder
ein Sommerfest durchführen.
Dazu möchten wir Sie schon jetzt (auch im
Hinblick auf Ihre Urlaubsplanung für das
Jahr 2024) recht herzlich einladen und hof-
fen auf eine rege Teilnahme.
Schon jetzt können wir Ihnen einen wun-
derschönen Musikbeitrag ankündigen.
Tag der Veranstaltung:
Dienstag, 25. Juni 2024
Veranstaltungsort:
Kulturhaus Niederau,
Hauptstraße 8, 01689 Niederau
Den Coupon
mit Ihrer
Teilnahme-
bestätigung
werden Sie in
den Amtsblättern
04 und 05/2024 finden.
Ihre Gemeindeverwaltung
In einigen Regionen hat der Winter bereits
Einzug gehalten. Bald kann auch uns der
erste Schnee den täglichen Weg zur Arbeit
erschweren. Auch in diesem Winter wer-
den wir uns bemühen, die Schneeräumung
und den täglichen Winterdienst zur Zufrie-
denheit unserer Gemeindebewohner/-innen
durchzuführen.
Um einen guten Winterdienst gewährleis-
ten zu können und dem Personal des Räum-
und Streudienstes die Arbeit zu erleichtern,
nachfolgend ein paar kurze Hinweise, mit
der Bitte um Beachtung:
Der Winterdienst wird nach einem kon-
kreten Winterdienstplan von Bauhofmitar-
beitern und beauftragten Unternehmen er-
bracht. Die Verkehrswege werden je nach
Gefahrenlage, Art und Wichtigkeit, den
örtlichen Verhältnissen sowie der Leis
tungsfähigkeit der Gemeinde nach unter-
schiedlichen Prioritäten geräumt. Dass es
bei extremen Winterwetterlagen zu Ver-
zögerungen bei der Abarbeitung kommen
kann, ist verständlich. Dabei gibt es in un-
serer Gemeinde keine grundsätzlichen Ein-
schränkungen von Straßen, fast jede öf-
fentliche Straße, selbst Anliegerstraßen,
werden, soweit technisch möglich, in den
Winterdienst einbezogen.
Damit die Winterdienstfahrzeuge Straßen
sicher passieren und räumen können, benö-
tigen sie drei Meter Straßenmindestbreite.
So kann es z.?B. bei schmalen Anwohner-/
Stichstraßen durch parkende Fahrzeuge
oder besondere bauliche Gegebenheiten zu
Einschränkungen der Räumung kommen,
um Schäden zu vermeiden.
Aber auch auf Grundstückseigentümer/
-nutzer kommen Pflichten zu: Straßenanlie-
ger haben Gehwege u.?a. Anliegerflächen zu
räumen und zu streuen. Werktags sind Geh-
wege bis 7.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen
Feiertagen bis 9.00 Uhr zu räumen/streuen,
bei Bedarf wiederholt bis 20.00 Uhr.
Die gesamte Reinigungs- und Streupflicht-
satzung der Gemeinde finden Sie unter:
www.diera-zehren.de/Bürgerservice/
Satzungen&Anträge
R. Ulbricht, Hauptamtsleiterin
Sächsische Tierseuchenkasse: Tierbestandsmeldung 2024
Sehr geehrte Tierhalter/-innen,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter/
-in von Pferden, Rindern, Schweinen,
Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und
Bienen zur Meldung und Beitragszahlung
bei der Sächsischen Tierseuchenkasse ge-
setzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitrags-
zahlung für Ihren Tierbestand ist Voraus-
setzung für:
• eine Entschädigungszahlung von der
Sächsischen Tierseuchenkasse im
Tierseuchenfall,
• die Beteiligung der Sächsischen Tier-
seuchenkasse an den Kosten für die
Tierkörperbeseitigung und
• die Gewährung von Beihilfen und
Leistungen durch die Sächsische
Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits
bekannte Tierhalter/-innen erhalten Ende
Dezember 2023 einen Meldebogen per
Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2024
nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden
Sie sich bitte bei der Sächsischen Tier-
seuchenkasse, um Ihren Tierbestand an-
zugeben. Tierhalter/-innen, welche ihre
E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tier-
seuchenkasse autorisiert haben, erhalten
die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per
Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Ja-
nuar 2024 vorhandenen Tiere zu melden.
Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2024
Ihren Beitragsbescheid.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich
auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausfüh-
rungsgesetzes zum Tiergesundheitsge-
setz (SächsAGTierGesG) in Verbindung
mit der Beitragssatzung der Sächsischen
Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob
Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich
oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre
Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen
Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie wei-
tere Informationen zur Melde- und Bei-
tragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen
Tierseuchenkasse sowie über die Tierge-
sundheitsdienste. Zudem können Sie als
gemeldete/-r Tierhalter/-in u.?a. Ihr Bei-
tragskonto (gemeldeter Tierbestand der
letzten drei Jahre), erhaltene Beihilfen, Be-
funde sowie eine Übersicht über Ihre bei
der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorg-
ten Tiere einsehen.
QR-Code Neuanmeldung
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstraße 7?a
01099 Dresden
Telefon: 0351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
www.tsk-sachsen.de
Winterdienst in der Gemeinde
Grafik: katemangostar – freepik.com
Foto: pixabay/isakarakus
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Notdienste
Gemeindeverwaltung Diera-Zehren
Havariemeldungen und Störungen an
öffentlichen Trink- und Abwasseran
lagen sind zu richten an:
Trinkwasserversorgungsanlagen
• links- und rechtselbische Ortsteile
Kommunalservice Brockwitz-Rödern
werktags zwischen 6.45?–?15.30 Uhr
Tel. 03523 774120
werktags zwischen 15.30?–?6.45 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen
Tel. 0173 5748892
• Niederlommatzsch
Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH
in Riesa
Tel. 03525 7480/03525 733349
Abwasserentsorgungsanlagen
• links- und rechtselbische Ortsteile
Kommunalservice Brockwitz-Rödern
werktags zwischen 6.45?–?15.30 Uhr
Tel. 03523 774120
werktags zwischen 15.30?–?6.45 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen
Tel. 0172 3533470
• Niederlommatzsch und Hebelei
Zweckverband Abwasserbeseitigung
Oberes Elbtal Riesa, Frau Stöbel
Tel. 03525 503410
Klärgruben und abflusslose Gruben
Abfuhr- und Entsorgung
Meißen e.?K.
Tel. 03521 733849
ENSO – Störungsnummer Strom
Tel. 0351 50178881
ENSO – Störungsnummer Erdgas
Tel. 0180 2787901
Polizei
Tel. 110
Feuerwehr und Rettungsdienst
Tel. 112
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
(nur zu den Bereitschaftsdiensten) Tel. 116117
Neue Bereitschaftspraxis am
Elblandklinikum Meißen, Nassauweg 7
Allgemeinärztlicher und
kinderärztlicher Behandlungsbereich
Wochenende, Feiertage und Brückentage
von 9.00?–?13.00 Uhr
Brandmeldeanlagen
Tel. 0351 19296
Rettungsleitstelle Dresden
Tel. 0351 501210 (allgemeine Einwahl)
Fax 0351 8155154, feuerwehr@dresden.de
BÜRGERPOLIZIST
Michael Meyer
Tel. 0173 9618599
Unfallsprechstunde Meißen
Robert-Koch-Platz von 8.00?–?18.00 Uhr
Tel. 03521 739823
Giftnotruf
Tel. 0361 730730
Notfälle Tierschutz Tel. 03521 730167
Mobil 0157 85620433
(Meißner Tierschutzverein e.?V.)
E-Mail-Adresse Gemeindeverwaltung:
gemeinde@diera-zehren.de
Internet: www.diera-zehren.de
Gemeindeverwaltung
Diera-Zehren
Telefonnummern
Vorwahl: 035267, Fax: 035267 556-59
Bürgermeisterin – C. Balk
über Sekretariat
Frau S. Seidel: Sekretariat/Amtsblatt
556-30
Hauptamt:
Frau Ulbricht – Leiterin
556-31
Frau Leipnitz:
556-32
Kita, Sicherheit und Ordnung
Frau Bothe:
556-33
EWMA: einwohnermeldeamt@diera-zehren.de,
Gaststätten und Gewerbe: gewerbe@diera-zehren.de
Kämmerei:
Frau Mertig – Leiterin
556-40
Frau Mehner:
556-41
Gebühren, Steuern, Lagerfeuer, Plakatierung
Frau Schwarz: Kasse
556-42
Bauamt:
Frau Müller-Lorenz – Leiterin
556-50
Frau Kögler:
556-52
Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Verpachtung
Herr Weber:
556-53
Gebühren TW/AW, TW/AW-Leitungen, Kläranlagenbau
Herr Sang:
556-34
Breitband
Friedensrichterin:
Anja Hennig
Telefon: 035241 886638, Fax: 035241 886639
E-Mail: mail@abakus-dasbuero.de
Öffnungszeiten
OT Nieschütz, Am Göhrischblick 1
Mo.:
9.00?–?12.00 und 13.00?–?15.00 Uhr
Di.:
9.00?–?12.00 und 13.00?–?18.00 Uhr
Mi.:
keine Sprechzeit
Do.:
9.00?–?12.00 und 13.00?–?15.00 Uhr
Fr.:
keine Sprechzeit
sowie nach Terminabsprache
Einwohnermeldeamt (EWMA)
Nieschütz:
Dienstag:
9.00?–?12.00 Uhr
13.00?–?18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00?–?11.30 Uhr
Zehren:
Bürgerhaus, Leipziger Straße 15
1. Etage (Telefon 035247 51234)
Donnerstag:
13.00?–?18.00 Uhr
Weitere Termine sind nach Absprache möglich.
Achtung – Veränderte Öffnungs-
zeiten der Gemeindeverwaltung
und des Einwohnermeldeamtes
Die Gemeindeverwaltung, einschließ-
lich des Einwohnermeldeamtes in Nie-
schütz und Zehren, bleibt vom 27. bis
29.12.2023 geschlossen.
Fäkalienentsorgung
bis 31.12.2023
Abfuhr- und Entsorgung Meißen e.K.
Nassauweg 2, 01662 Meißen
Telefon: 03521 733849, Fax: 03521 733789
E-Mail: info@ae-meissen.de
Müllentsorgung
Zweckverband Abfallwirtschaft
Oberes Elbtal
Tel. 0351 4040450
Die folgenden Entsorgungstermine finden Sie
auch im aktuellen Abfallkalender des Zweck-
verbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal – An-
gaben ohne Gewähr.
Schwarze Tonne – Restabfall
Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungster-
min bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.
Diera-Zehren, alle Ortsteile
29.12.2023. und 11.01.2024
Gelbe Säcke/Tonne
Die Gelben Säcke/Gelben Tonnen sind zum
Entsorgungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung
bereitzustellen. Diera-Zehren, alle Ortsteile
21.12.2023 und 05.01.2024
Blaue Tonne – Papier/Pappe
Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungster-
min bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustellen.
Diera-Zehren, rechts und links der Elbe
10.01.2024
Braune Tonne – Bioabfall
Die Abfallbehälter sind zum Entsorgungster-
min bis 6.00 Uhr zur Abholung bereitzustel-
len. Diera-Zehren, alle Ortsteile
18.12., 23.12.2023, 02.01. und 08.01.2024
Die Abfallbehälter sind zum Entsor-
gungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung
bereitzustellen.
Wir machen alle Bürger und Grund-
stückseigentümer darauf aufmerksam,
an diesen Terminen den Entsorgungs-
fahrzeugen ungehinderte Zufahrt zu den
einzelnen Grundstücken zu gewähren.
Winter-Fährzeiten
Niederlommatzsch – Diesbar-Seußlitz
01.11.2023 bis 28.03.2024
Mo. – Fr.:
6.30 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr
Sa., So. und Feiertag:
10.00 – 12.30 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr
I n f o r m a t i o n e n
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Einladung: Danke-Abend für die Ehren-
amtlichen der Kirchgemeinde Zadel
Information für die Nutzerinnen und
Nutzer des Friedhofes in Zadel
Die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zadel lädt ein
Kirchgemeinde Zadel
Pfarramt Zadel über Pfarramt Meißen-Zscheila
Werdermannstraße 25, Telefon: 03521 732900
E-Mail: kg.meissen_zscheila@evlks.de
Vakanzvertreterin Pfrn. Henke: 03521 7731421 oder 0152 54267449
Infos auch unter: www.kirchgemeinde-zadel.de
Sonntag, 17.12.2023,
16.00 Uhr
Musikalische Vesper zum Advent,
Es singen und musizieren musikali-
sche Kreise der Kirchgemeinde, der
Schulchor und weitere Gäste unter
der Leitung von Gabriele Weißbach.
Heilig Abend,
24.12.2023, 15.00 Uhr
Christvesper mit Krippenspiel
der Kinder, Pfrn. Henke
Heilig Abend,
24.12.2023, 17.00 Uhr
Christvesper mit dem Gospelchor,
Rektor Dr. Franke
1. Christtag,
25.12.2023, 10.00 Uhr
Festgottesdienst mit Chor,
Pfrn. Henke
Sonntag, 31.12.2023,
16.00 Uhr
Jahresschlussgottesdienst
in Zadel, Pfrn. Henke
Montag, 01.01.2024,
15.00 Uhr
Gottesdienst in der Trinitatis-
kirche, Rektor Dr. Franke
anschl. Kaffeetrinken im
Kirchgemeindehaus
Sonntag, 07.01.2024,
09.30 Uhr
Gottesdienst im Pfarrhaus,
Pfrn. Henke
Sonntag, 14.01.2024,
08.30 Uhr
Gottesdienst im Kirchgemeinde-
haus Werdermannstraße 25,
Pfr. Rechenberg
Unsere Kreise treffen sich regelmäßig, außer in den Ferien:
Kinderkreis für
Vorschulkinder
3 – 7 Jahre
Di., 02.01.2024, 16.15 Uhr
Kirchgemeindehaus, Werdermannstr. 25
Kinderkirche
Di., 14.15 – 15.00 Uhr, mit Frau Thoß,
Start und Ende am Hort der GS Zadel
Konfirmanden-
unterricht
Klasse 7
mittwochs, 15.45 Uhr, Gemeindesaal,
Markt 10 in Meißen, mit Pfrn. Henke
Konfirmanden-
unterricht
Klasse 8
freitags, 14-täglich, in Absprache mit
Pfrn. Henke, Johannesstift, Johannes-
straße 9 in Meißen
Kirchenchor
nach Absprache
Seniorenkreis
Di., 09.01.2024, 13.00 Uhr, Pfarrhaus Zadel
Kirchenvorstand nach Absprache, 19.30 Uhr,
Pfarrhaus Zadel
Flötenkreis
macht Pause
Gospelchor
mittwochs, 19.30 Uhr, Pfarrhaus Zadel
Die Landfrauen wünschen allen eine schöne
geruhsame Weihnachtszeit, einen guten Start ins neue Jahr
und bleiben Sie schön gesund. Ein Dankeschön an die Gemein-
deverwaltung und an alle Unterstützer/-innen der Landfrauen.
Los geht es am Montag, dem 8. Januar 2024, 19.00 Uhr, mit
der Verkehrsteilnehmerschulung.
Ort: Schulstübchen Zadel
Eure Karin Titze
Weihnachtswünsche
Heimatverein Zadel e.?V.
Alle Menschen, die sich in unserer Zadeler Kirchgemeinde enga-
gieren, sind herzlich zum Dankeabend der Kirchgemeinde einge-
laden. Er findet am Freitag, dem 12. Januar 2024, 18.00 Uhr, im
Talhaus in Golk statt. Zu diesem Abend werden wir den Dresdner
Musiker Thomas Stelzer begrüßen. Er ist bekannt als Leiter ver-
schiedener Gospelchorprojekte und wird uns unter anderem von
seinen Begegnungen mit prominenten Musikern aus aller Welt an-
ekdotenreich erzählen. Wir dürfen gespannt sein. Da wir an die-
sem Abend auch zu einem gemeinsamen Essen einladen, bitten
wir um vorherige Anmeldung bis zum 9. Januar 2024 im Pfarramt
oder bei einem der Kirchvorsteher.
In diesem Amtsblatt wird eine neue Friedhofsgebührenordnung
für den Friedhof in Zadel veröffentlicht. Diese tritt zum 1. Janu-
ar 2024 in Kraft. Aufgrund der Kostenentwicklung ist diese Ge-
bührenanpassung erforderlich geworden. Der Kirchenvorstand hat
sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Wir hoffen auf Ihr Ver-
ständnis zur Notwendigkeit der Gebührenanpassung. Für Rückfra-
gen stehen wir zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen – der Kirchenvorstand
Angebot für Leseratten und
Literaturliebhaber
Literaturinteressierte sind einmal im Monat zum „Bücher-
treff“ eingeladen. Es gibt neben der Vorstellung eines Bu-
ches (vielleicht auch Ihres Lieblingsbuches) auch einen
interessanten Austausch über Literatur. Lassen Sie sich in-
spirieren – zu hören und zum Austausch. Jeder ist eingela-
den, ob jung oder alt.
Fragen beantwortet:
Renate Handmann
Telefon 03521 738380
Nächste Treffs:
Montag, 15. Januar,
und 12. Februar 2024,
jeweils 18.30 Uhr,
in der Gaststätte
„Zuessenhaus“
in Kleinzadel
Grafik: freepik – freepik.com
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K i r c h e n n a c h r i c h t e n / I n f o r m a t i o n e n
Aufgrund von § 2 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Buch-
stabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Lan-
deskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt Sei-
te A 33 in der jeweils geltenden Fassung) und § 12 Absatz 1 der
Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der
Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsver-
ordnung?– FriedhVO) vom 9. Mai 1995 hat die Ev.-Luth. St.-An-
dreas-Kirchgemeinde Zadel die folgende Gebührenordnung für ih-
ren Friedhof beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie
für sonstige in §??8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwal-
tung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung
erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist,
1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung
nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihn zurechenbares
Verhalten ausgelöst hat,
2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder ver-
längert hat,
3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung
durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die
Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist,
1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Inter-
esse sie vorgenommen wird,
2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung
durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die
Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht
– für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweili-
gen gebührenpflichtigen Leistung,
– für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsge-
bühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte
Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Ver-
längerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten
Verlängerung der Grabstätte,
– für Bestattungsgebühren mit der Bestattung,
– für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungs-
handlung.
§ 4 Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Ge-
bührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebe-
nen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten.
(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Si-
cherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden.
(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber
werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
(4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Fried-
hofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von zwei Jahren
im Voraus festgesetzt. Sie ist bis zum 30. Juni des jeweiligen
Erhebungsjahres fällig.
§ 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren
(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand
durch den Gebührenschuldner zu erstatten.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsver-
fahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Voll-
streckungsschuldner zu tragen.
§ 6 Stundung und Erlass von Gebühren
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen
persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder
teilweise erlassen werden.
§ 7 Gebührentarif
A. Benutzungsgebühren
I.
Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an
Grabstätten
1.
Reihengrabstätten
1.1
für Verstorbene vor Vollendung
des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre)
340,00 €
1.2
für Verstorbene ab Vollendung
des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre)
680,00 €
2.
Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre)
2.1
für Sargbestattungen
2.1.1 Einzelstelle
750,00 €
2.1.2 Doppelstelle
1.500,00 €
2.2
für Urnenbeisetzungen
Einzelstelle (max. zwei Urnen)
750,00 €
2.3 Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungs-
rechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr)
pro Jahr für Grabstätten
nach 2.1.1
37,50 €
nach 2.1.2
75,00 €
nach 2.2.
37,50 €
II. Gebühren für die Bestattung
(Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang
mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)
1.1
Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre)
430,00 €
1.2
Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre)
720,00 €
1.3
Urnenbeisetzung
280,00 €
III. Umbettungen, Ausbettungen
Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren.
IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der
allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtig-
ten (Inhabern eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungs-
rechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager
erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr
beträgt 26,00 € pro Grablager.
V. Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle
Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle
pro Benutzung
90,00 €
VI. Gebühr für Gemeinschaftsanlagen
Die Gebühr enthält die Nutzungs-, Friedhofsunterhaltungs-, Grab-
malgenehmigungs- und Urnenbeisetzungsgebühr sowie die Kos-
ten für Grabmal, Erstherrichtung, laufende Unterhaltung für die
Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) und Beräumung.
einheitlich gestaltete Wahlgrabstätten
für Urnenbeisetzungen (max. zwei Urnen),
bei Erstbeisetzung
4.517,00 €
B. Verwaltungsgebühren
1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals
sowie anderer baulicher Anlagen
(z.?B. Einfassungen)
45,00 €
2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales
oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer
baulicher Maßnahmen
22,50 €
Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. St.-Andreas-Kirchgemeinde
Zadel in Zadel
A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3
9
I n f o r m a t i o n e n
3. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen
Gewerbetreibenden
45,00 €
4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der
Friedhofsverwaltung
17,00 €
5. Umschreibung von Nutzungsrechten
17,00 €
6. Mahngebühr
8,00 €
§ 8 Besondere zusätzliche Leistungen
Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Ge-
bührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung
nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.
§ 9 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.
(2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut in
dem Amtsblatt der Gemeinde Diera-Zehren.
(3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung
liegt zur Einsichtnahme in den Pfarrämtern Zadel und Meißen-
Trinitatis aus.
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach der Bestätigung
durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden und nach der
öffentlichen Bekanntmachung am 01.01.2024 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die
Friedhofsgebührenordnung vom 11.11.2020 außer Kraft.
Zadel, den 24.10.2023
Kirchenvorstand der Ev.-Luth. St.-Andreas-Kirchgemeinde Zadel
M. Schracke, Vorsitzender
Wylezol, A. Beitz, Mitglied
kirchenaufsichtlich bestätigt Dresden, 08.11.2023: gez. i.?V. Fischer
am Rhein, Leiter des Regionalkirchenamtes Dresden
Weihnachtszeit – schönste Zeit
Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne
Kita Nieschütz
Sobald der erste Weihnachtsduft von Plätzchen durch unsere Kita
zieht, beginnt die besinnliche Vorweihnachtszeit.
Die Kinder sind aufgeregt und warteten auch schon ganz gespannt
auf den Nikolaus. Sogar der Weihnachtswichtel ist schon in die
Grashüpfergruppe eingezogen, dann kann es ja nicht mehr lange
dauern.
Am 13. Dezember 2023 findet dann auch unsere schöne Kinder-
weihnachtsfeier statt und vielleicht kommt uns auch der Weih-
nachtsmann besuchen.
Allen Eltern, Kindern, Großeltern und Sponsoren wünschen wir
ein besinnliches Weihnachtsfest und für das neue Jahr alles Gute.
Wir möchten uns bei allen für die vertrauensvolle Zusammenar-
beit bedanken.
Die Kinder und das Team der Kita Zwergenland
Auch in diesem Jahr fand am 10. November 2023 der Laternen-
umzug der Kita Nieschütz statt. Es trafen sich wieder Kinder, Ge-
schwister, Eltern und Großeltern, um gemeinsam durch Nieschütz
zu laufen. Wichtigster Begleiter: die Laterne.
Ziel war auch in diesem Jahr wieder die Feuerwehr in Nieschütz,
wo der Elternrat Bratwürste, Punsch und Glühwein zur Stärkung
vorbereitet hatte. Erfreulicherweise war der Zuspruch noch größer
als im vergangenen Jahr.
Der Elternrat bedankt sich bei den Erzieherinnen, der Feuer-
wehr Nieschütz mit Herrn Voigt sowie der Feuerwehr Diera, der
„So Gut“-Fleischerei mit Frau Helbig, der Bäckerei Vorwerk in
Merschwitz, den Landfrauen und Herrn Neider vom Bauhof.
Elternrat der Kita Zwergenland
Fotos: Kita Nieschütz
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I n f o r m a t i o n e n
Ende August 2023 bekamen wir von Eltern einen Tipp zu dieser
Baumpflanzaktion.
Nachdem wir Familie Lesch als Baumpaten gewinnen konnten,
bewarben wir uns schnell für zwei Obstbäume unserer Wahl bei
dieser Aktion. Als wir erfuhren, dass wir unter den Gewinnern
sind, freuten wir uns sehr.
Am 27. Oktober 2023 war es so weit. Die Baumschule Tamme lie-
ferte uns einen Kirsch- und einen Birnbaum sowie fünf verschie-
dene Johannisbeersträucher.
Diese wurden mit den Baumpaten Familie Lesch und den Kindern
gemeinsam eingepflanzt. Die Baumpaten übernehmen für die Zu-
kunft die Verantwortung. Die Kinder werden bei der Pflege mit
einbezogen und ernten selbst.
So erleben sie die Entwicklung von der Blüte bis zur Birne bzw.
Kirsche. Das ist nicht nur ein Beitrag für eine gesunde Ernährung
und Schatten im Kindergarten, sondern ganz praktische Umwelt-
bildung.
A. Smolka
Nun steht es vor der Tür, das Weihnachtsfest und auch in diesem
Jahr freuen sich alle Kinder und Erzieherinnen der Kita „MS Son-
nenschein“ auf eine besinnliche Weihnachtszeit mit vielen Über-
raschungen.
Die Weihnachtszeit ist im Kindergarten eine besonders schöne
Zeit. Gemeinsam schmücken wir mit den Kindern die Gruppen-
räume mit glitzernden Sternen und Tannenzweigen. Im Advent
basteln wir kleine Geschenke, warten auf den Nikolaus, hören
Weihnachtsgeschichten und üben Weihnachtsgedichte ein. Alle
erfreuen sich an der weihnachtlichen Deko und den feierlichen
Bräuchen.
Vor dem 1. Advent wurde unser Kindergarten festlich geschmückt.
Ein großes Dankeschön geht an die Firma Mobau-Riesa, welche
uns einen Tannenbaum sponserte, sowie an alle Eltern, die uns mit
Tannengrün unterstützten.
Spannende Aktivitäten sind in den einzelnen Gruppen geplant und
vielleicht sehen wir ja auch den Weihnachtsmann, der uns hoffent-
lich viele Geschenke bringt.
Die Kinder und Erzieherinnen wünschen allen Eltern, Großeltern,
Geschwistern, Mitarbeitern und Einwohnern der Gemeinde Diera-
Zehren eine wunderschöne und besinnliche Advents- und Weih-
nachtszeit, frohe Festtage sowie alles Gute für das Jahr 2024.
Ein besonderes Dankeschön geht an die Firma Nitzsche, die uns
schon zum zweiten Mal in diesem Jahr bei unserer Altpapiersam-
melwoche mit dem Bereitstellen und Abtransport eines Containers
unterstützte.
Danke sagen wir auch allen Eltern und Großeltern für die gute Zu-
sammenarbeit.
Die Kinder und das Team der Kita „MS Sonnenschein“
Lasst uns froh und munter sein
„Sachsen pflanzt gemeinsam – Aktion
1.000 Obstbäume“ – Kita „MS Sonnen-
schein“ gewinnt zwei Obstbäume
Kita Zehren
Fotos: Kita Zehren
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I n f o r m a t i o n e n
Gymnastikverein Zehren e.?V.: Dankeschön zum Jahresende 2023!
Der Vorstand sowie die Mitglieder des GvZ bedanken sich bei den
Mitarbeitern der Gemeinde, den Sponsoren sowie allen, die unse-
ren Verein immer wieder tatkräftig unterstützen und stets zur Seite
stehen, ganz herzlich für die Aktivitäten im Jahr 2023!
Wir hoffen auf eine ebenfalls erfolgreiche Zusammenarbeit im
kommenden Jahr. Ohne Unterstützung von „außen“ ist in den heu-
tigen Zeiten ein Verein leider kaum überlebensfähig.
Auf eine hoffentlich weiterhin erfolgreiche
Zusammenarbeit bei bester Gesundheit für
alle im Jahr 2024!
Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten
Rutsch ins neue Jahr!
Bernd Leuthold
GvZ
Heimatverein Zadel e.?V. : Alle Jahre wieder …
... wird ein Weihnachtsbaum von den Kindern
und Erwachsenen geschmückt, so auch in die-
sem Jahr zum ersten Advent auf dem Dorfplatz
in Zadel.
Der Baum wurde wieder von Familie Köhler aus Zadel gesponsert.
Auch der Weihnachtsmannbriefkasten wartet wieder auf die Wün-
sche und Grüße der kleinen und großen Kinder.
Am 22. Dezember 2023 wird er geleert, damit der Weihnachts-
mann alles rechtzeitig fertig machen kann. Vergesst bitte nicht eu-
ren Namen und eure Adresse, falls der Weihnachtsman euch ant-
worten möchte.
Ein herzliches Dankeschön an die Lichtelkettenspanner, die Ku-
gel- und Kettenaufhänger, an die Griller und Glühweinausschen-
ker, an alle, die den angenehmen Nachmittag mitgestalteten: Wir
wünschen allen eine besinnliche, ruhige Adventszeit.
Der Vorstand des Heimatvereines Zadel e.?V. wünscht allen Mit-
gliedern, aktiven Unterstützern und Bewohnern unserer Gemein-
de glückliche und besinnliche Stunden zum Weihnachtsfest und
ein mit Zufriedenheit und Gesundheit gefülltes Jahr 2024. Gleich-
zeitig möchten wir uns für die vielen Ideen, rege Unterstützung
und uneigennützigen Handgriffe herzlich bei allen Akteuren be-
danken.
Der Vorstand des Heimatverein Zadel e.?V.
7. Adventsmarkt
Der 7. Adventsmarkt des sächsischen Gebirgsvereins ließ Kinder-
augen leuchten und bot in schöner Atmosphäre die Möglichkeit für
persönliche Begegnungen. Glühwein, Punsch, Bratwurst, Suppe
und gebackene Waffeln sorgten für das leibliche Wohl.
Der Vorstand des Gebirgsvereins bedankt sich bei allen fleißigen
Helfern und bei den Sponsoren für die wunderschöne Weihnachts-
tanne, bei KernBau GmbH für die Bereitstellung der Technik, bei
Obstbau Michael Görnitz GmbH für den Apfel-Aronia-Punsch, bei
der Gemeinde Nünchritz für den Verkaufsstand und bei der Land-
fleischerei Henker aus Diera für die Kindersnacks. Ein besonderes
Dankeschön sprechen wir Familie Brundhild und Wolfram Werner
aus, denn ohne die Bereitstellung des Ortsmittelpunktes und der da-
zugehörigen Organisation und Technik und ihres Einsatzes könnte
unsere Veranstaltung nicht so gelungen durchgeführt werden.
Der besondere Höhepunkt war die märchenhafte Wanderung
durch Nieschütz mit der „Schneekönigin“. Petra Melzer und ihre
Märchenfiguren bereiteten den Kindern viele Überraschungen.
Mehr als 40 Kinder tanzten mit ihren Taschenlampen und Lampi-
ons um die Tanne. Unser Vorstandsvorsitzender, Helmut Garbitz,
verteilte liebevoll gepackte Weihnachtstüten an die Kinder.
Unsere Vereinsmitglieder und Freunde des Vereins haben mit viel
Fleiß und Teamarbeit diese schönen Stunden ermöglicht. Wir freu-
en uns über die rege Teilnahme und fühlen uns in unserer Arbeit
bestätigt. Seid herzlich willkommen in unserer Mitte – wir geben
gerne Auskunft über unser Vereinsleben. Gemeinsame Wanderun-
gen, gern auch mit der gesamten Familie, bieten gute Möglichkei-
ten, auch mal nicht so bekannte Wege in unserer Umgebung ken-
nenzulernen und gleichzeitig mit uns ins Gespräch zu kommen.
Sächsischer Gebirgsverein Nieschütz e.?V.
Fotos: Sächsischer Gebirgsverein e.?V.
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I n f o r m a t i o n e n
Freiwillige Feuerwehr Diera
Auf der Suche nach dem Nikolaus
Mit Fackeln und Lampions stampften große und kleine Kinder am
2. Dezember 2023 durch den Schnee. Zu hören waren Kinderrufe
in Diera. Sie riefen gemeinsam den Nikolaus. Der hörte die Rufe
und kam den Kindern aus Richtung Milchhof entgegen. Mit strah-
lenden Kinderaugen wurde er ans Feuerwehrgerätehaus geführt.
Nach einem gemeinsamen Lied gab es für jedes Kind ein kleines
Mitbringsel aus seinem Wagen. Für die Kinder gab es während des
Abends verschiedene Weihnachtsanhänger, die bunt bemalt und
mit Weihnachtsglitzer verziert werden konnten. Es war ein sehr
schöner Abend für Klein und Groß.
An dieser Stelle wünschen wir als Feuerwehr Diera mit der Ju-
gendabteilung allen Besuchern, Einwohnern und Sponsoren eine
schöne Weihnachtszeit und einen unfallfreien Rutsch ins neue
Jahr.
Danksagung an alle eingesetzten Kräfte
Am 27. November 2023 kam es zu einem stundenlangen Feuer-
wehreinsatz in der Karpfenschänke. Zur Brandbekämpfung war
ein großer Kräfteeinsatz notwendig. Neben den Feuerwehren
Diera, Nieschütz und Meißen kam es im Laufe des Einsatzes zur
Nachalarmierung weiterer Kräfte aus den Ortswehren Ockrilla,
Niederau und Merschwitz.
Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Einsatzkräften für
ihren engagierten Einsatz bedanken. Auch vielen Dank im Hinter-
grund für die Versorgung der Einsatzkräfte an das Gasthaus Karp-
fenschänke und die Landfleischerei Henker.
Weihnachtsbaumverbrennen
am Samstag, 13. Januar 2024, ab 17.00 Uhr
vor dem Feuerwehrgerätehaus in Diera
Vorankündigung!
Fotos: Freiwillige Feuerwehr Diera
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Am 17. November 2023 fand der internationale Vorlesetag statt,
der dieses Jahr auch in den Räumen der Grundschule Zadel zele-
briert wurde.
Die erste Unterrichtsstunde wurde dem Vorlesen in kleinen Grup-
pen gewidmet. Alle Lehrkräfte sowie externe Helfer suchten sich
ein passendes Buch heraus und nutzten die Möglichkeit, den Kin-
dern in einer gemütlichen und ruhigen Atmosphäre eine Geschich-
te vorzulesen.
Auch wenn sogar schon die Kleinsten unserer Schulgemeinschaft
ein wenig lesen können?– es ist immer noch schöner, wenn man
vorgelesen bekommt.
K. Grünwald
Internationaler Vorlesetag
an der Grundschule Zadel
Sportverein Diera e.?V.: Lust auf Fußball?
Die Freizeitkicker des Sportvereins Diera e.?V. laden Interes-
sierte zwischen 20 und 60 Jahren zum Fußballspielen ein.
Wann: Sonntags von 9.30 bis 11.30 Uhr
Wo: Sporthalle bzw. Sportplatz Zadel
Interesse geweckt?
Kontakt: Lars Kirste
Vorsitzender der Sektion Fußball
Telefon 0163 8552913
An alle Sportfreunde,
bei Interesse an einer Nutzung der Sporthalle Zadel oder dem
Sportzentrum in Schieritz wenden Sie sich bitte an Frau Leipnitz
(Hauptamt) unter 035267 55632 oder schreiben eine E-Mail an ge-
meinde@diera-zehren.de mit Ihren vollständigen Kontaktdaten.
Die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen finden
Sie auf der Website: www.diera-zehren.de/naherholung ? Freizeit
und Kultur
Sandra Leipnitz,
Sachbearbeiterin Hauptamt
„Sport frei!“ – Freie Trainingszeiten
für die Sporthalle Zadel und das
Sportzentrum Schieritz
Advent, Advent, ein Lichtlein brennt …
… erst eins, dann zwei, dann drei, dann
vier, dann steht die FEUERWEHR vor
der Tür.
So weit muss es aber nicht kommen.
Bitte achten Sie besonders in der kom-
menden Zeit darauf, dass angezündete
Kerzen niemals unbeaufsichtigt bleiben.
Eine kleine Kerze kann im schlimmsten
Fall ein ungewolltes Feuer verursachen.
Unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte
sind voll motiviert. Es gibt aber sicher-
lich schönere Anlässe, um sich zu treffen.
Suchen Sie noch ein nützliches Weih-
nachtsgeschenk für Ihre Liebsten? Wie
wäre es mit Rauchwarnmeldern?
Diese kleine Technik kann keine Brän-
de verhindern, aber trägt zum eigenen
Schutz bei und kann Schlimmeres abwen-
den.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.rauchmelder-lebensretter.de
Es grüßen die
EHRENAMTLICHEN Kameradinnen und Kameraden der
Freiwilligen Feuerwehr Diera-Zehren.
Grafik: freepik – freepik.com
Grafik: macrovector – freepik.com
Foto: Grundschule Zadel
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Initiative „Sachsen pflanzt gemeinsam – Aktion 1.000 Obstbäume“
Zwei bis fünf Obstbäume hätten auf dem Gelände Ihres Vereins,
Ihrer Schule/Kita oder gemeinnützigen Organisation Platz?
Bewerben Sie sich jetzt für die Frühjahrspflanzung 2024 (Be-
werbungsschluss 31.??Januar 2024). Dazu füllen Sie online unter
www.dvl-sachsen.de/de/58/p1/-obstbaeume.html einen Teilnah-
mebogen aus. Auf dieser Seite finden Sie auch die ausführlichen
Teilnahmebedingungen, den Aufruf und die Kontaktdaten bei Fra-
gen zu Bewerbung oder Pflanzung/Pflege.
Mitmachen können fast alle, z.?B. Kleingarten-, Sport-, Natur-
schutz- oder andere gemeinnützige Vereine, freiwillige Feuerweh-
ren, Jugendclubs, Berufsschulen, Kirchgemeinden, Schulen, Kin-
dertagesstätten und viele andere gemeinnützige Organisationen in
Sachsen, ausgeschlossen sind allerdings ausschließlich privat oder
landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Wir stellen Ihnen gerne Obstbäume aus sächsischen Baumschulen
kostenlos zur Verfügung!
Antragstellung Richtlinie Na-
türliches Erbe 2023 möglich
Für die im Jahr 2023 neu aufgelegte Förderrichtlinie Natürliches
Erbe ist seit November 2023 die Antragstellung möglich. Geför-
dert werden unter anderem die Pflanzung und Pflege hochstäm-
miger Obstbäume in der freien Landschaft, Kopfweidenpflege,
Artenschutzmaßnahmen (z.?B. für Weißstorch, Amphibien, Fle-
dermäuse, Brutvögel), Heckenpflanzung und -pflege in der freien
Landschaft, Anlage oder Wiederherstellung von Teichen.
Wir vom DVL Regionalbüro Meißen beraten Sie dazu kostenfrei
vor Ort. Terminvereinbarungen sind unter: 03521 4763009 mög-
lich (bitte nutzen Sie den Anrufbeantworter, denn wir sind oft un-
terwegs).
DVL Regionalbüro Meißen
Nadja Stoschek, Katja Wolf
Neugasse 15, 01662 Meißen
Auswertung des Fotowettbewerbs 2023
„Tierische Entdeckungen und Erlebnisse in der Lommatzscher Pflege“
Von Ende Juli bis Anfang November 2023 hat die LAG Lommat-
zscher Pflege zum jährlichen Fotowettbewerb aufgerufen. Dieses
Jahr waren „Tierische Entdeckungen und Erlebnisse in der Lom-
matzscher Pflege“ als Fotografie gesucht. Ein Thema, welches den
Teilnehmenden tierischen Spaß gemacht haben muss. Immerhin
wurden mit 63 Teilnehmenden als auch mit 167 eingereichten Fotos
neue Rekordzahlen im elften Jahr dieses Wettbewerbs verzeichnet!
Dafür erst mal einen herzlichen Dank an alle Teilnehmenden!
Am 9. November 2023 kam die etablierte Jury, bestehend aus Ger-
hard Schlechte (Freier Fotograf) und Jan Giehrisch (WohnKultur-
Gut Gostewitz), zur Auswertung des Fotowettbewerbs 2023 „Tie-
rische Entdeckungen und Erlebnisse in der Lommatzscher Pflege“
im Büro für Regionalentwicklung in Lommatzsch zusammen. Un-
sere Jury beurteilt die Einreichungen stets nach gestalterischen
und thematischen Aspekten. Nach einer ausführlichen Sichtung
aller Motive stehen jetzt die Platzierungen des Fotowettbewerbs
2023 fest:
1. Heike Lindner – Hermine
2. Sven Mania?– Schau wie schön ich bin
3. Volkhard Weichsel – Alpaka
Jugendpreis: Isabell Sparmann – Süßes Fotoshooting
Natürlich werden die Platzierungen in der Lommatzscher Pflege
nicht nur der Ehre halber verliehen. Auf jede der vier ausgewiese-
nen Platzierungen des Fotowettbewerbs wurde ein Preisgeld und
ein kleines Präsent aus der Lommatzscher Pflege von der LAG
ausgelobt.
Die feierliche Übergabe der Gewinne erfolgt am 9. Dezember 2023
im Rahmen der Eröffnung zur Lommatzscher Hofweihnacht. Wir
freuen uns, auch weitere Teilnehmende und Fotografie-Interessier-
te zur Auszeichnung der bestplatzierten Fotos begrüßen zu dürfen.
Alle Einreichungen zum Fotowettbewerb sind ab sofort zum Stö-
bern auf der Website des FöHK www.lommatzscher-pflege.de
veröffentlicht.
Zuständig für die Durchführung
der ELER-Förderung im Freistaat
Sachsen ist das Staatsministe-
rium für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft, Re-
ferat Förderstrategie, ELER-Ver-
waltungsbehörde.
Quelle und Fotos: Lommatzscher Pflege
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Wer sucht seine Tische und Stühle
oder hat sie bei der Ortsfeuerwehr
Zehren vergessen?
Seit Mitte November 2023 stehen ungewollt auf der Terrasse der
Ortsfeuerwehr Zehren gebrauchte, weiße Plastiktische und -stüh-
le. Wer hat sie dort vergessen oder abgestellt? Wir bitten die Ei-
gentümerin oder den Eigentümer, die Gartenmöbel zeitnah, aber
bis spätestens 31. Dezember 2023 abzuholen. Andernfalls müssen
diese Gegenstände kostenpflichtig entsorgt werden.
Ihre Ortsfeuerwehr Zehren
Rudelsingen: Es geht wieder los
Hier der nächste Termin zum gemeinsamen Singen:
Freitag, 05.01.2024, 19.00 Uhr
im Pfarrhaus Zadel (neben der Kirche)
Wir singen gemeinsam die schönsten Schlager und Heimatlieder.
Wer singt, tut aktiv etwas für seine Gesundheit, denn gemeinsa-
mes Singen fördert das Wohlbefinden und stärkt die Abwehrkräf-
te.
Das Orga.-Team:
Alexa, Katrin, Bertram, Ralf und Helmut
Grafik: pch.vector – freepik.com
Screenshot: www.ehrensache.jetzt
Ehrenamt suchen – Ehrenamt finden im Landkreis Meißen
Wer sich ehrenamtlich engagiert, gestaltet die Gesellschaft aktiv
mit. Man bringt sich dort ein, wo es einem wichtig ist. Egal ob im
Naturschutz, beim Sport oder im Museum – Ehrenamt ist vielfältig
und eine bereichernde Freizeitaktivität.
Wo aber kann ich mich einbringen? Gibt es eine aktuelle Übersicht
von Einsatzstellen in der Region? Und wie finden wir für unseren
Verein weitere engagierte Menschen?
Die Ehrenamtsplattform www.ehrensache.jetzt setzt genau bei
diesen Fragen an. Hier können gemeinnützige Organisationen
kostenfrei Inserate schalten, wenn sie Freiwillige suchen. Und
wer sich engagieren möchte, erhält einen Überblick über aktuelle
Einsatzstellen in der Umgebung. Ehrensache.jetzt ist seit 2021 im
Landkreis Meißen online und hat schon viele Ehrenamtliche ver-
mitteln können.
Zum Informieren und Stöbern nutzen Sie am besten den regio-
nalen Einstieg auf der Plattform unter www.lkmeißen.ehrensa-
che.jetzt. Als Ansprechpartner für den Landkreis steht Alexander
Weiß telefonisch unter 0151 54881732 oder per E-Mail an weiss@
buergerstiftung-dresden.de zur Verfügung.
Die „Digitale Ehrenamtsplattform für Sachsen“ ist ein Projekt der
Bürgerstiftung Dresden und wird gefördert durch das Sächsische
Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusam-
menhalt. Es wird finanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des
vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.
Foto: Ortsfeuerwehr Zehren
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Herzliche Glückwünsche
an alle Jubilare
im Dezember und Januar
Herzlichst, Ihre Bürgermeisterin
und der Gemeinderat
Das „Amtsblatt Diera-Zehren“ ist das offizielle Organ der Gemeinde-
verwaltung Diera-Zehren zur Bekanntmachung amtlicher Mitteilungen.
Herausgeber:
Gemeindeverwaltung Diera-Zehren
verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeisterin Carola Balk
E-Mail: gemeinde@diera-zehren.de, www.diera-zehren.de
Gesamtherstellung:
Satztechnik Meißen GmbH, Am Sand 1c, 01665 Nieschütz
Telefon: 03525 71860, Fax: 03525 718612, www.satztechnik-meissen.de
Anzeigenverwaltung:
Satztechnik Meißen GmbH, Bernd Fiedler
Telefon: 03525 718633, Fax: 03525 718610
E-Mail: fiedler@satztechnik-meissen.de
IMPRESSUM
Sächsische Elbweindörfer: 2. Glühweinmeile in Diesbar-Seußlitz am 03. und 04.02.2024
Tourismusverein Sächsische Elbweindörfer: Jahresrückblick 2023 und
Wechsel an der Spitze des Tourismusvereins Sächsische Elbweindörfer
Das Weindorf Diesbar-Seußlitz lädt herzlich zur 2. Glühweinmeile
ein, die am 3. und 4. Februar 2024, von jeweils 12.00 bis 18.00??Uhr
stattfindet. In diesem Jahr nehmen 13 Häuser, Winzer und die Tou-
rismusinformation teil, um den Besuchern ein vielfältiges Angebot
zu präsentieren.
Erstmalig wird auch in der Hebelei ein Ausschank für alle Glüh-
weinliebhaber bereitgehalten. Für eine bequeme An- und Abreise
steht die Personenfähre Niederlommatzsch/Seußlitz an beiden Ta-
gen bis 19.00 Uhr zur Verfügung.
Neben dem traditionellen Glühwein werden auch andere köstliche
Heißgetränke sowie erlesene Weine angeboten. Die Veranstaltung
verspricht nicht nur kulinarische Genüsse, sondern auch musika-
lische Unterhaltung für die Besucher. Die atmosphärische Beglei-
tung wird auch in diesem Jahr nicht zu kurz kommen.
Ein besonderes Highlight ist die Schlenderprobe mit sächsischen
Weinhoheiten, bei der die Besucher die Möglichkeit haben, die
Glühweinmeile in Begleitung einer Hoheit zu erkunden (kosten-
pflichtig).
Die Glühweinmeile in Diesbar-Seußlitz zeichnet sich durch ihre
offene Atmosphäre und herzliche Gastfreundschaft aus. Der Ein-
tritt zu diesem winterlichen Genusserlebnis ist frei, sodass jeder
herzlich eingeladen ist, die einzigartige Stimmung der Glühwein-
meile zu genießen.
Für weitere Informationen und Anfragen steht der Tourismusver-
ein der sächsischen Elbweindörfer gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Mit freundlichen Grüßen
Maria Lehmann, Vorstandsvorsitzende
Tourismusverein Sächsische Elbweindörfer e.?V.
c/o Udo Rietdorf
An der Weinstraße 14, 01612 Diesbar-Seußlitz
E-Mail: info@elbweindoerfer-sachsen.de
Die Elbweindörfer Nünchritz, Hirschstein und Diera-Zehren bli-
cken auf eine über 100-jährige Tourismustradition zurück, die der
Tourismusverein auch im Jahr 2023 erfolgreich weitergeführt und
ausgebaut hat.
Im März 2022 wurde ein neuer Vorstand gewählt und die damali-
ge Vorsitzende, Katharina Lai, schlug vor, nach der Einarbeitung
ihrer Stellvertreterin, Maria Lehmann, das Amt aus persönlichen
und geschäftlichen Gründen zu übergeben. Dieser Übergang wur-
de bei der Wahlversammlung am 25. November 2023 vollzogen
mit der Wahl einer neuen Vorsitzenden, Maria Lehmann, und ei-
nes neuen Stellvertreters, Gerd Barthold.
Ein bemerkenswerter Wechsel: Die 26. Sächsische Weinkönigin
von 2013 übergibt den Vereinsvorsitz an die 30. Sächsische Wein-
königin von 2017.
Der Verein dankt Katharina Lai für ihre langjährigen Aktivitä-
ten an der Vereinsspitze und wünscht Maria Lehmann viel Freu-
de, Glück und Erfolg in ihrem neuen Amt. Der Vorstand setzt sich
außerdem zusammen aus Schatzmeister Udo Rietdorf, Beisitzer
Marcel Beier (Café 1272) und Otmar Gehre.
Höhepunkte der Vereinstätigkeit im Jahr 2023 waren unter anderem
die erstmalige Durchführung einer Glühweinmeile im Februar, ini-
tiiert von Maria Lehmann, sowie im September eine große FWM
mit erstmals durchgeführter Schlenderweinprobe am Freitag.
Für Touristen und Einwohner schuf der Verein unter Nutzung von
Fördermitteln des ERD eine Liege an der schönsten Weinaussicht
und die ersten Bänke am neuen Radwegabschnitt zwischen Leck-
witz und Nünchritz.
Auch für das Jahr 2024 stehen spannende Projekte an, darunter die
2. Glühweinmeile am 3. und 4. Februar, der erste Weinfrühling in
Diebar-Seußlitz am Himmelfahrtstag (9. Mai) sowie die 24. Feder-
weißermeile am 7. und 8. September, wieder mit Schlenderwein-
probe am 6. September.
Im kommenden Jahr werden am Radwanderweg Fahrrad-Info-
punkte aktualisiert, neue Bänke aufgestellt und eine weitere Infor-
mationstafel installiert.
Das traditionsreiche Anradeln des ERD findet 2024 erstmals mit
einem Radlerfest in Diesbar-Seußlitz am 5. Mai seinen Abschluss.
Besucher und Einwohner können sich auf zahlreiche Veranstal-
tungen freuen, deren Werbung bereits mit Flyern und online auf
Hochtouren läuft.
Otmar Gehre
Stabwechsel an der Spitze des Tourismusvereins Sächsische Elbweindörfer?– Katharina Lai (rechts) übergibt an Maria Lehmann
(Mitte)??– links im Bild: Gerd Barthold, der neu gewählte Stellvertreter
Foto: Tourismusverein Sächsische Elbweindörfer
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Weihnachtszeit – Zeit, innezuhalten und das vergangene Jahr
mit all seinen Höhen und Tiefen Revue passieren zu lassen.
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und dem neuen Jahr mit Hoffnung und Freude entgegenzutreten.
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Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit,
frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr.
Für die gute Zusammenarbeit möchten wir uns
recht herzlich bedanken und wünschen
allzeit eine gute Fahrt!
Ich wünsche allen
Kunden ein besinnliches
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Jahr 2024.
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Für alle DRK-Blutspendetermine ist eine Terminreservierung er-
forderlich, die unter www.blutspende-nordost.de/blutspendeter-
mine/, telefonisch über die kostenlose Hotline 0800 1194911 oder
über den Digitalen Spenderservice www.spenderservice.net er-
folgen kann.
Wissenswertes rund um das Thema Blutspende
ist außerdem im digitalen Blutspende-Magazin
zu finden: www.blutspende.de/magazin
Die nächste Blutspendeaktion in Ihrer Region findet statt:
Änderungen vorbehalten.
Blutspende-Termine im Landkreis
Datum
Ort
Zeit
Mittwoch, 03.01.2024
Lommatzsch, Grundschule, Kirchplatz 2
15.00 – 19.00 Uhr
Mittwoch, 10.01.2024
ABI-Blutspende, Meißen, Gymnasium Franziskaneum, Kändlerstraße 1
Für jede Blutspende füllen wir die Abi-Kasse des aktuellen Abi-Jahrgangs
des Gymnasiums etwas mehr.
13.00 – 16.30 Uhr
Montag, 15.01.2024
Radebeul, Diakonie, Obere Bergstraße 1
13.30 – 17.30 Uhr
Mittwoch, 17.01.2024
Meißen, Finanzamt, Heinrich-Heine-Straße 23, Haus 2, 2. OG
12.30 – 15.30 Uhr
A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3
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I n f o r m a t i o n e n /A n z e i g e n
Viel Glück,
Gesundheit und allzeit gute
Fahrt in 2024!
Jahreswende: die richtige Zeit,
Ihnen „Danke!“ zu sagen für
Ihr Vertrauen und Ihre Treue.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer
Familie erholsame Tage der
Ruhe und Besinnung, einen
guten Start ins neue Jahr und
auf allen Wegen gute Fahrt.
Autohaus Rußeck | Bahnhofstraße 11
01623 Lommatzsch
Telefon: 035241 58844 | Fax: 035241 58841
Telefon: 03525 7186-0
E-Mail: zentrale@satztechnik-meissen.de
www.satztechnik-meissen.de
Wir wünschen unseren Kunden
Frohe Weihnachten
und ein gesundes neues Jahr 2024!
Ihre Agentur und Ihr Ansprechpartner
für Anzeigen im Amtsblatt.
Grafik: freepik.com
Wir wünschen unseren
Kunden und Geschäfts-
partnern ein gesegnetes
Weihnachtsfest und ein
gesundes neues Jahr.
Wir bitten um Abholung
der Lohnware.
Wir haben geöffnet:
Mo–Mi 13.00 –18.00 Uhr
Sa
09.00 –12.00 Uhr
01665 Mauna
Tel.: (03 52 44) 4 12 02 · Fax: (03 52 44) 4 99 24
Das alte Jahr verabschiedet sich.
Ein willkommener Anlass, Ihnen für das
entgegengebrachte Vertrauen zu danken.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie
ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Start
und ein gesundes neues Jahr 2024.
Ihre Agrar GbR
Naundörfel
Für die kommende Spargelsaison 2024 suchen wir
Verkäufer/innen (m/w/d) für unseren Hofladen in Nieschütz
und Verkaufsstände in Meißen und Weinböhla.
&
Wir wünschen unseren Gästen
ein wunderschönes, geruhsames
Weihnachtsfest und ein gesundes
neues Jahr und möchten uns bei
Ihnen herzlich für Ihre Treue
bedanken.
Gaststätte Karpfenschänke
Familie Saalbach
Mitarbeiter
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Wir haben Urlaub vom 23.12.2023 bis 24.01.2024
Öffnungszeiten 2024
Januar bis März: Mo./Di. Ruhetage, Mi.–Sa. 11–20 Uhr, So. 11–15 Uhr
ab April: Mo. Ruhetag, Di. + So. 11–15 Uhr, Mi.–Sa. 11–20 Uhr
Planung
Elektroanlagen bis 30 kV
Datennetze / LWL-Technik
Ausführung
Steuerungsanlagen / SPS
Prozeß- / Gebäudeleittechnik
Service
Telefonanlagen / ISDN
Fabrikautomation
All unseren Kunden,
Geschäftspartnern,
Freunden und
Bekannten wünschen
wir frohe Weihnachten
und alles Gute für das Jahr 2014
Inhaber Falko Kirste
Zum Gosetal 6 · 01665 Diera-Zehren OT Naundörfel
Telefon: 03521 4056-25 · Fax -26
E-Mail: info@eab-kiessling.de · Internet: www.eab-kiessling.de
All unseren Kunden,
Geschäftspartnern,
Freunden und
Bekannten wünschen
wir frohe Weihnachten
und alles Gute für das Jahr 2024.
Anzeigenberatung: 03525 718633
A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3
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A n z e i g e n
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Direkt an der B6 und am Elberadweg
Güldene Aue
Unseren werten Gästen
wünschen wir ein besinnliches Weihnachtsfest sowie
ein gutes neues Jahr, verbunden mit einem Dank
für Ihre Treue.
Gasthaus & Pension „Güldene Aue“
Stephan OHG
Meißner Straße 47 · 01665 Diera-Zehren/OT Keilbusch
Telefon/Fax: (03 52 47) 5 13 08
Beratung – Verkauf – Kundendienst
Haushalt und Gewerbe
Elektro-Haushaltgeräte
Siemens • Liebherr • Miele • AEG • Bosch
Elbtalstraße 2a · 01662 Meißen · OT Winkwitz
Tel.: 03521 733225 · E-Mail: info@winkwitz-hausgeraete.de
Wir wünschen ein
frohes Fest und
alles Gute für 2024!
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Meinen Kunden ein frohes Fest
und einen guten Start ins neue Jahr!
? Schornsteinkehrung, Glanzrußbeseitigung
? Überprüfung von Abgas- u. Lüftungsanlagen
? Emissionsmessung an Öl- u. Gas-Heizungen
? Emissionsmessung an Scheitholz-, Pellet-,
Kohle-Heizkessel
? Beratung gem. Bundes-Immissionsschutz-
verordnung
? Energieausweis, Energie- u. Fördermittel-
beratung u.a.m.
Schornsteinfegerbetrieb Kuntke
Energieberatungs– & Sachverständigenbüro
Jüdenbergstraße 7 - 01662 Meißen
Tel.: 03521. 73 52 95 · Fax: 03521. 73 52 82
Büro: DI. 15 - 17 Uhr, DO. 9 - 11 Uhr
kuntke@ebb-meissen.de · www.kuntke.de
Anzeigenberatung: 03525 718633
Wir wünschen allen
eine besinnliche Weihnachtszeit
und ein erfolgreiches neues Jahr!
Betriebsstätte: Ortsteil Obermuschütz
Am Gewerbepark 12 – 01665 Diera-Zehren
Telefon: 035247 5210 oder 50205 – Fax: 035247-50224
E-Mail: kontakt@nitsche-bau.de – www.nitsche-bau.de
Nitsche Bauunternehmung GmbH
Hoch- und Tiefbau – Recycling – Kies
Erden – Kompost – Containerdienst
DACHDECKERFIRMA
HERRICH
Mitglied der Dachdeckerinnung
AUSFÜHRUNG VON FLACH- UND STEILDÄCHERN
ISOLIERUNGEN · KLEMPNERARBEITEN
Ockrilla · Großenhainer Straße 46 · 01689 Niederau
Telefon: (0 35 21) 73 88 16 · Funktelefon: (01 62) 3 43 55 79
Fax: (0 35 21) 40 57 45 · E-Mail: dachdecker-herrich@t-online.de
Wir wünschen unseren Kunden und
Geschäftspartnern ein frohes Weihnachtsfest
und alles Gute für das Jahr 2024.