ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Ev.-Luth. St.-Andreas-Kirchgemeinde Zadel (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Ev.-Luth. St.-Andreas-Kirchgemeinde Zadel

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

Inhalt unter anderem

Ausgabe Abfallkalender 2024
S. 2
Bekanntmachung: Inkrafttreten des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Biogasanlage In-Trust“ v. 14.12.2015 S. 3
Jahresrückblick 2023 und
Ausblick 2024 der Bürgermeisterin
S. 3
Erfassung Zählerstand
Trinkwasser/Abwasser
S. 4
Bekanntmachung verwendeter
Zusatzstoffe im öffentlichen
Trinkwassernetz
S. 5
Austräger für Amtsblatt gesucht
S. 5
Tierbestandsmeldung 2024
S. 6
Schließzeiten Gemeindeverwaltung/
Einwohnermeldeamt vom
27. – 29.12.2023
S. 7
Friedhofsgebührenordnung
für den Friedhof der Ev.-Luth.
St.-Andreas-Kirchgemeinde
in Zadel
S. 9
Weihnachtsbaumverbrennen
S. 13
– 13.01.2024 – FF Diera
– 27.01.2024 – FF Naundorf
– 03.02.2024 – FF Zehren
Glühweinmeile Sächsische
Elbweindörfer vom 03.?–?04.02.2024
S. 17
Foto Hintergrund + Grafiken: rawpixel.com – freepik.com
Tannenbäume, Kugeln, Lichter
Bratapfelduft und frohe Gesichter.
Freude am Schenken –
das Herz wird weit –
wir wünschen Ihnen eine schöne
und gesunde Weihnachtszeit!

unbekannter Verfasser
Wir wünschen Ihnen eine schöne
Weihnachtszeit und für das neue Jahr 2024
Gesundheit, Glück, Optimismus und die
Erfüllung Ihrer persönlichen Wünsche.
Herzlichst?
Ihr Gemeinderat, Ihre Gemeindeverwaltung und
Bürgermeisterin Carola Balk
Fro
he W
eihna
chten
und ein
gesun
des ne
ues J
ahr 2
024
!
Weihnachtsbaum des
Gebirgsverein Nieschütz e.V.
auf Seite 12
Weihnachtsbaum des
Heimatverein Zadel e.V.
Weihnachtsgrüße des Heimat-
verein Zadel e.V. auf Seite 12
Foto: H. Garbitz
Foto: Heimatverein Zadel e.V.
Foto: Heimatverein Zadel e.V.
Jahresendgrüße des Gymnastikverein
Zehren e.V. auf Seite 12
Foto: Gymnastikverein Zehren e.V.
Laternenumzug der Kita Nieschütz auf Seite 10
Foto: Kita Nieschütz
15. Dezember 2023 12
Diera-Zehren
Amtsblatt

ÖFFENTLICHE
GEMEINDERATSSITZUNGEN
Die nächsten planmäßigen Sitzungen
finden voraussichtlich
am Montag, dem 22.01.2024, und
am Montag, dem 26.02.2024, statt.
Beginn: jeweils 18.30 Uhr
Den genauen Termin, den Ort und
die Tagesordnung entnehmen Sie bitte
eine Woche vorher den amtlichen
Schaukästen oder finden Sie auf:
www.diera-zehren.de
Am 15.12.2023 wird die letzte Rate der
TW/AW-Gebühren 2023 sowie die Kin-
dergarten- und Hortgebühren für Dezem-
ber 2023 fällig. Für alle Bürger mit Last-
schriftvereinbarung erfolgt die Abbuchung
der genannten Gebühren am 15.12.2023.
Wir möchten alle Nichtabbucher bitten, den
Zahlungstermin fristgerecht einzuhalten,
den zu zahlenden Betrag entnehmen Sie
bitte Ihrem aktuell gültigen Gebührenbe-
scheid.
Bitte denken Sie auch an alle weiteren
fälligen Zahlungen: z.?B. Verwaltungs-
gebühren,
Lagerfeuergebühren,
Klein-
einleiterabgabe und Fäkalgebühren. Bei
Rückbuchungen nach der Abbuchung der
Gebühren/Steuern durch Sie oder die Bank
entstehen Rücklastschriftgebühren, welche
zulasten des Gebühren- bzw. Steuerzahlers
gehen. Der rückgebuchte Betrag wird nicht
noch einmal von uns abgebucht, es sei
denn, Sie geben uns Bescheid zum nochma-
ligen Einzug. Dann werden auch die Rück-
lastschriftgebühren mit abgebucht. Bei der
Überweisung des rückgebuchten Betrages
müssen die Rücklastschriftgebühren mit
überwiesen werden.Bitte geben Sie bei
allen Überweisungen unbedingt das Kas-
senzeichen und die Personenkontonum-
mer an, damit die Zahlung ordnungsgemäß
zugeordnet werden kann.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, das
SEPA-Lastschriftverfahren
zu
nutzen.
Dazu finden Sie auf www.diera-zehren.de
unter ? Bürgerservice ? Anträge und
Formulare ? Vordrucke – SEPA-Last-
schriftmandat. Reichen Sie dieses ausge-
füllt und unterzeichnet an die Gemein-
dekasse. Vermerken Sie bitte das jeweilige
Buchungskennzeichen.
Kathrin Schwarz, Kassenleiterin
Hinweise der Gemeindekasse
Beschluss-Nr.: 20231120/Ö7.1.
Gemeinderatswahl 2024 – Wahl der Mit-
glieder des Gemeindewahlausschusses
Romy Ulbricht – Hauptamtsleiterin als Vor-
sitzende, Katja Mertig als stellv. Vorsitzen-
de, Ronny Weber und Sandra Leipnitz als
Beisitzer, Nicole Bothe und Sabine Seidel
als stellv. Beisitzer
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.1.
Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufs-
recht gem. §§ 24 ff Baugesetzbuch und § 17
SächsDSchG für folgende Flurstücke:
1. Flst. 107/17 Gem. Diera
2. Flst. 10/7, 10/9, 79 Gem. Naundörfel
3. Flst. 180/2 Gem. Zadel
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.2.
Vergabe Straßennamen für die Zufahrts-
straße zur Biogasanlage in Oberlom-
matzsch „Zur Biogasanlage 1“
Abstimmungsergebnis:
8 Dafür, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung
Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.4.
Bauvoranfrage – Neubau Einfamilienhaus
Flst. 106/4 Gem. Diera
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.5.
Antrag auf Befreiung B-Plan Naundorf für
Flst. 7/25 Gem. Naundorf
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.7.
Erneuerung der Staatsstraße S 32 in Schie-
ritz – 2. Bauabschnitt
Endabrechnung und Nachträge
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231120/Ö8.8.
Trinkwasserversorgung
Diera,
Storch-
platz – 1. Nachtrag – Mehrleistungen an die
Deutsche Netzbau GmbH
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231211/Ö5.2.
Annahme von Sachspenden im Zeitraum
13.10. bis 30.11.2023 in Höhe von 260,00 €
an Die Kita Zehren.
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr. 20231211/Ö7.1.
Stellungnahme zur Beteiligung „Ausar-
beitung Planungsentwurf zur Aufstellung
des Teilregionalplanes Energieversorgung/
Windenergienutzung für die Planungsregi-
on Oberes Elbtal Osterzgebirge
Abstimmungsergebnis:
8 Dafür, 0 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231211/Ö7.2.
Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufs-
recht gem. §§ 24 ff Baugesetzbuch und §?17
SächsDSchG für Flst. 109/1 Gem. Diera.
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231211/Ö7.3.
Beteiligung Träger öffentlicher Belange am
Entwurf zum Bebauungsplan „Wohngebiet
Kalkberg“ Große Kreisstadt Meißen
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 20231211/Ö7.4.
Freiflächengestaltung Kita Zehren –
Vergabe Aufbau Spielgeräte und Aus-
tausch
Fallschutzsand an die Fa. Baudienstleistun-
gen Diemert in Höhe von 39 689,20 €
Abstimmungsergebnis:
10 Dafür, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen
Seit dem 01.12.2023 sind alle Entsorgungs-
termine für das kommende Jahr im elek-
tronischen Abfallkalender des Zweckver-
bandes Oberes Elbtal unter www.zaoe.de
veröffentlicht.
Der gedruckte Abfallkalender liegt ab so-
fort zu den Öffnungszeiten im Gemeinde-
amt in Nieschütz und in der Außenstelle in
Zehren zur Abholung bereit.
Beschlüsse des Gemeinderates vom 20.11.2023
Beschlüsse des Gemeinderates vom 11.12.2023
Abfallkalender 2024
Amtsblatt Januar 2024
Redaktionsschluss: 29.12.2023
Erscheinungstermin: 12.01.2024
A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3
2
B e k a n n t m a c h u n g e n

Bekanntmachung: Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 14.12.2015
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Die-
ra-Zehren in seiner Sitzung am 14.12.2015
als Satzung beschlossene vorhabenbezoge-
ne Bebauungsplan „Biogasanlage In-Trust“
in der Planfassung vom 14.12.2015 wur-
de vom Landratsamt Meißen gemäß § 10
Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch mit Bescheid
vom 20.03.2023, Aktenzeichen: 621.416.–
375/2016-1558/2023, genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hier-
mit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch
(BauGB) bekannt gemacht. Mit dieser
Bekanntmachung tritt der vorhabenbezo-
gene Bebauungsplan in Kraft.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan mit Planzeichnung, Be-
gründung und Umweltbericht und die zu-
sammenfassende Erklärung in der Gemein-
deverwaltung in ?01665 Diera-Zehren OT
Nieschütz, Am Göhrischblick 1, während
der üblichen Dienstzeiten einsehen und
über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in
Kraft getretene vorhabenbezogene Bebau-
ungsplan, bestehend aus Planzeichnung,
Begründung, Umweltbericht und der zu-
sammenfassenden Erklärung, ergänzend
in das Internet eingestellt www.diera-
zehren.de sowie im zentralen Internet-
portal des Landes (www.bauleitplanung.
sachsen.de) zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltend-
machung der Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften und von Mängeln
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
• eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1
bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
• eine unter Berücksichtigung des § 214
Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplans und des Flächennut-
zungsplans und
• nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beacht-
liche Mängel des Abwägungsvorgangs,
• nach § 214 Abs. 2a Nummer 3 BauGB
beachtliche Mängel bei der Feststellung,
dass eine Umweltprüfung unterbleiben
soll,
• nach § 214 Abs. 2a Nummer 4 BauGB
Mängel in der Beurteilung, dass der
Ausschlussgrund nach § 13a Abs. 1
Satz 4 BauGB nicht vorliegt, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Landeshauptstadt Dresden unter
Darlegung des die Verletzung begrün-
denden Sachverhalts geltend gemacht
worden sind.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass
nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Sat-
zungen, die unter Verletzung von Verfah-
rens- oder Formvorschriften der Sächs-
GemO zustande gekommen sind, ein Jahr
nach ihrer Bekanntmachung als von An-
fang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht
oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzungen, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach
§ 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Ge-
setzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1
SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens-
oder Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde
unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz??1
und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger
Entschädigungsansprüche, deren Leistung
schriftlich beim Entschädigungspflichti-
gen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4
BauGB über das Erlöschen von Entschädi-
gungsansprüchen wird hingewiesen.
Nieschütz, den 15.12.2023
gez. Bürgermeisterin
C. Balk
Sehr geehrte Mitbürger,
der Jahresausklang steht vor der Tür und
das wieder schneller als erwartet, ?… denkt
und sagt so mancher. Gern hätte man mehr
geschafft und geschaffen, meist sieht man
kritisch auf das nicht Erreichte und ver-
nachlässigt das Geschaffte.
Ein Schwerpunkt 2023 war der Beginn
des Breitbandausbaus in unserer Gemein-
de, der auch im kommenden Jahr fortge-
setzt wird. Neben dem bereits bewilligten
Fördervorhaben wurde Anfang 2023 eine
Erweiterung aufgrund veränderter För-
derbedingungen beantragt (Erhöhung des
Fördervolumens von rd. 11 auf rd. 14 Mil-
lionen Euro). Nach dem symbolischen Spa-
tenstich im April 2023 bestimmte das Bau-
geschehen das Bild der Gemeinde. Parallel
erfolgten Strom-Erdverlegungen, die Er-
neuerung von Straßenbeleuchtungen sowie
der Ersatz von Wasserleitungen.
Obwohl nicht immer alles glatt lief, es man-
che Einschränkungen gab, die Verwaltung
manchen Kraftakt zu bewältigen hatte, ha-
ben wir weitestgehend immer Ihre Unter-
stützung gespürt und die Herausforderun-
gen bisher gemeinsam bewältigt.
Die DeutscheNetzbau, Generalauftragneh-
mer der von uns beauftragten Sachsen-
Energie, war mit den Bürgern vor Ort im
direkten Kontakt. Sie, liebe Mitbürger, ha-
ben bisher verständnisvoll den Ausbau ge-
tragen. Danke allen Beteiligten bei diesem
Großprojekt! Nach jetzigem Stand soll bis
Anfang 2025 der Ausbau beendet sein.
Im Weiteren konnten einige Straßenunter-
haltungsmaßnahmen, Verbesserungen in
unseren
Kindertagesstätten
und
neue
Ausstattungen in unseren Ortsfeuerweh-
ren realisiert werden. Die Umsetzung der
Leader-Fördermaßnahme
„Erneuerung
Straßenbeleuchtung“ konnte abgeschlos-
sen werden. Aktuell gibt es laufende bauli-
che Fördermaßnahmen zur Bädersanierung
in den Kitas Zehren und Nieschütz. Im Be-
reich Brand- und Katastrophenschutz wur-
den/werden Sirenen mit Förderung nach
neuesten Vorgaben installiert. In Wölkisch
begann aktuell der Bau einer Löschzisterne.
Auch das Leben in unseren Vereinen/
Gruppen hat nach Corona wieder an Fahrt
aufgenommen. Viele Aktivitäten und An-
gebote, von den traditionellen Dorffes-
ten über Angebote für „Lesebegeisterte“
bis zum „Weihnachtsbaumstellen/Weih-
nachtsmarkt“, „Theater in der Kirche“,
Oldtimertreff in Nieschütz, Kürbisfest in
Zehren und vieles vieles mehr werden für
uns hier vor Ort geboten. Die Sportverei-
ne verbreitern ihre Angebote und haben
einen Zuwachs an Mitgliedern. Unsere
vier Ortsfeuerwehren, Nieschütz, Zehren,
Diera und Niederlommatzsch, bringen
neben ihren „normalen anspruchsvollen
Aufgaben“ als „Ehrenamtler“ Schwung in
das Dorfleben. Aktuell stehen wieder die
traditionellen „Weihnachtsbaumverbren-
nungen“ bevor. Außerdem sorgen sie für
Nachwuchs durch ihr Engagement bei der
Führung von Kinder- und Jugendfeuer-
wehrgruppen.
Es gibt auch diejenigen, die nicht in der
Gruppe für das Dorfleben aktiv sind, son-
dern die liebevoll Blumenrabatten pflegen,
Dorfplätze individuell gestalten, Bushalte-
Jahresrückblick 2023 und Ausblick auf 2024
A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3
3
B e k a n n t m a c h u n g e n / I n f o r m a t i o n e n

Grundstückseigentümer: Freie Sicht an Grundstücks­grenzen zu Straßen und Gehwegen
Freie Sicht an Straßen und Gehwegen ist
durch angrenzende Grundstückseigen­
tümer jederzeit zu gewährleisten.
Das heißt: das sogenannte Lichtraumpro-
fil an Grundstücksgrenzen, an Straßen und
Gehwegen hat der Grundstückseigentümer
von Baum-, Strauch- und Heckenüberhang
sowie Heckeneinfriedung freizuhalten. Die
bepflanzte Einfriedung sollte mindestens
50 cm von der Grundstücksgrenze entfernt
sein.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflich-
tet, selbstständig und regelmäßig Hecken,
Sträucher und Baumüberhang, die über die
Grenze hinauswachsen, unverzüglich zu-
rückzuschneiden.
Bei Nichteinhaltung können Kosten für
eine durch die Gemeinde angeordnete Er-
satzvornahme entstehen.
Bauamt
Information zur Fällung von Bäumen: 1. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024
Die Gemeinde Diera-Zehren hat keine Ge-
hölzschutzsatzung, weshalb kein Genehmi-
gungsvorbehalt der Gemeinde für
Baumfällungen innerhalb des
Gemeindegebietes besteht.
Aus dem Bundesnaturschutz-
gesetz (BNatSchG) und dem
Sächsischen Naturschutzge-
setz (SächsNatSchG) ergeben
sich regelmäßig Einschränkun-
gen oder Genehmigungsvorbe-
halte für Baumfällungen, z.?B.,
wenn Gebiete unter besonderen Schutz ge-
stellt sind, es sich um ein Biotop nach § 30
BNatSchG handelt oder wenn Gehölze aus
Artenschutzgründen nicht oder zu einem
bestimmten Zeitpunkt nicht gefällt werden
dürfen.
So können Bäume mit einem Stammum-
fang von bis zu einem Meter sowie Obst-
bäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken,
Baumweiden und abgestorbene Bäume
auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken
ohne Genehmigung innerhalb der Zeit
vom 1. Oktober bis 28. Februar gefällt
werden.
Außerdem gilt ein generelles Verbot für
Baumfällungen außerhalb des Waldes in
der Zeit zwischen dem 1. März und 30. Sep-
tember.
Zuständig für alle diese Entscheidungen
ist die Untere Naturschutzbehörde beim
Land­rats­amt Meißen, Kreisumweltamt,
Remonte­platz  10, 01558 Großenhain oder
elektronisch zu erreichen unter umwelt-
[email protected]. Telefonisch ist die-
se Behörde unter 03521 7252349 zu errei-
chen.
Bauamt
stellen verschönen oder Ihnen das Amts-
blatt in den Briefkasten stecken.
Den Feuerwehren, Vereinen sowie allen
„Ehrenamtlichen“ ein herzlicher Dank für
Ihr Engagement für unsere Dorfgemein-
schaft. Bleiben Sie optimistisch und voll
Freude in Ihrem Tun. Herzlichen Dank
Ihnen allen, den Genannten und Unge-
nannten.
Suchen Sie Anschluss in den Gruppen/
Vereinen/Feuerwehren, so können Sie
sich auch gern an die Gemeinde wenden
([email protected] oder Telefon
035267 55630).
Für das Wahljahr 2024, am 09.06. und am
01.09.2024, benötigen wir Ihre Hilfe als
Wahlhelfer. Bei Interesse wenden Sie sich
bitte an Frau Ulbricht (035267 55631) oder
schicken Sie eine E-Mail an gemeinde@
diera-zehren.de. Wir freuen uns auch, wenn
Sie nur an einem der Wahltage helfen kön-
nen.
Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen alles
Gute sowie eine geruhsame Weihnachtszeit.
Freundliche Grüße – Ihre Bürgermeisterin
Carola Balk mit Gemeindeverwaltung
Der geförderte Breitbandausbau der Gemeinde Diera-Zehren wird unterstützt durch:
Der Breitbandausbau schreitet voran, aber
es kommt auch zu terminlichen Verzöge-
rungen durch sich im Bauablauf ergeben-
de technische Änderungen. Die Arbeiten
werden Mitte Dezember 2023 eingestellt
und die Firma geht in Winterpause. In Ab-
hängigkeit von der Witte-
rung erfolgt eine Wieder-
aufnahme der Arbeiten ab der dritten KW
2024. Das Büro der Deutschen Netzbau ist
ab dem 8. Januar 2024 wieder besetzt.
Für direkte terminliche Anfragen ist der
Projektleiter der Deutschen Netzbau, Herr
Suckow, unter Telefon 0160 4368986 er-
reichbar.
Bei Problemen können Sie sich auch gern
an das Bauamt der Gemeinde Diera-Zehren
wenden.
Kristin Müller-Lorenz, Leiterin Bauamt
Aktuelle Informationen zum Breitbandausbau
Abrechnung Trinkwasser/Abwasser
Für die Jahresendabrechnung 2023 wer-
den zur Erfassung der Zählerstände die
Selbstablesebriefe ab dem 20.12.2023 ver-
schickt. Denken Sie bitte an die Rückant-
wort bis spätestens 10.01.2024.
Weiterhin gilt zu beachten, dass bis zum
22.12.2023 Zählerwechsel durchgeführt
werden. Aus diesem Grund kann es zu Dif-
ferenzen der Zählernummern auf der Ab-
lesekarte kommen. Bitte notieren Sie den
Zählerstand des zum 31.12.2023 einge-
bauten Zählers auf Ihrer Rückantwort.
Ronny Weber, Bauamt
TW-AW-Gebühren
A m t s b l a t t D i e r a - Z e h r e n 1 2 / 2 0 2 3
4
I n f o r m a t i o n e n

Bekanntmachung verwendeter Zusatzstoffe im Trinkwasser (öffentliches Trinkwassernetz)
Die zentrale Trinkwasserversorgung der
Gemeinde Diera-Zehren erfolgt durch die
Einspeisung von Wasser
• aus dem Wasserwerk Coschütz (für ange-
schlossene Ortsteile, außer OT Niederlom-
matzsch, Seebschütz und Seilitz),
• aus dem Wasserwerk Riesa-Göhlis für
den OT Niederlommatzsch (nur bei
Hochwasser WW Fichtenberg),
• aus dem Wasserwerk Stroischen für die
OT Seebschütz und Seilitz.
Gemäß § 45 Abs. 1 der Trinkwasserversor-
gung vom 24.06.2023 sind Wasserversor-
gungsunternehmen verpflichtet, die bei der
Wasseraufbereitung im Wasserwerk ver-
wendeten Zusatzstoffe öffentlich bekannt-
zugeben.
Wasserwerk Coschütz:
Brandkalk zur pH-Stabilisierung und Ab-
bindung von Kohlendioxid (CO2), Alumi-
niumsulfat zur Flockung, Chlor und Chlor-
dioxid zur Desinfektion
Wasserwerk Riesa-Göhlis:
Zusatzstoffe werden nicht eingesetzt. Es er-
folgt eine vorbeugende Desinfektion über
eine UV-Behandlungsanlage.
Wasserwerk Stroischen:
Das Rohwasser aus den Tiefbrunnen Meh-
ren wird im Wasserwerk Stroischen belüf-
tet. Anschließend erfolgt die Filtration über
zwei Kiesfilter, um das im Wasser gelöste
Eisen und Mangan zu entfernen. Eine Des-
infektion ist aufgrund der guten Geschützt-
heit des Grundwassers (Tiefbrunnen II
Mehren: 40 m tief) nicht erforderlich. Zur
Netzpflege und zur Härtestabilisierung des
TW aus dem Wasserwerk Stroischen wird
dem TW folgender Zusatzstoff zu dosiert:
METAQUA PSI 40 – Die Einzelkomponen-
ten dafür sind: Natriumsilikat, Natriumcar-
bonat, Natriumpolyphosphat
Durch die Zugabe von METAQUA PSI 40
wird die unerwünschte Härteausfällung,
wie z.?B. Kalk an der Heizung der Wasch-
maschine, Kaffeemaschine, Perlatoren am
Wasserhahn und in Heizwassergeräten,
wirksam verhindert.
Durch den Einsatz des Zusatzstoffes wird
die Wasserqualität in Bezug auf die Härte
und den Geschmack nicht verändert. Die
Wasserhärte von rund 20?° dH (Gesamthär-
te) bleibt erhalten. Das Wasser entspricht
dem Härtebereich: hart.
Das von den Wasserwerken abgegebene
Trinkwasser entspricht in allen Quali-
tätsparametern der Trinkwasserverord-
nung in der geltenden Fassung.
Etwaige Zusatzinformation oder Be-
kanntmachungen werden bei Notwen-
digkeit an den Bekanntmachungsta-
feln unserer Gemeinde und unter www.
diera-zehren.de veröffentlicht.
Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständi-
gen Wasserversorgungsunternehmen wie
folgt zur Verfügung:
• Wasserversorgung Brockwitz-Rödern
GmbH (Telefon: 03523 9430)
• Wasserversorgung Riesa-Großenhain
GmbH (Telefon: 03525 748249)
• Zweckverband Wasserversorgung „Meiß-
ner Hochland“ (Telefon: 035246 5150)
Ronny Weber, Bauamt
Aktuell gemeldete Parameter
des Trinkwassers
WW
Coschütz
WW
Riesa-Göhlis
WW
Stroischen
Grenzwert
pH-Wert
8,02
7,74
7,28
6,5?–?9,5
Gesamte Wasserhärte
(°dH – Grad deutscher Härte)
9,5
11,0
20,7
Karbonathärte (°dH)
4,9
4,98
14,7
Nitrat (mg/l)
11,3
13,9

Quelle

Ev.-Luth. St.-Andreas-Kirchgemeinde Zadel

← Zur Gemeinde-Seite