Friedhofsgebühren Seevetal 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Seevetal · Niedersachsen · PLZ 21218

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2023
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 15.12.2022, gültig ab 01.01.2023). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
1.700,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührentarif Ziff. 3c (Reihengräber)
Sargwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
810,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührentarif Ziff. 1b (Wahlgräber für Erdbestattung, je Stelle)
Urnenreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
700,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührentarif Ziff. 3b (Reihengräber, Rasengrab für Urnen)
Urnenwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
600,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührentarif Ziff. 2a (Wahlgräber für Urnenbestattungen, je Stelle)
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
600,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührentarif Ziff. 3a (Reihengräber, namenlose Rasengrabstätte für Urnenbestattung)
Baumbestattung
Einmalbetrag laut Satzung
700,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührentarif Ziff. 3b (Reihengräber, Baumgrab für Urnen, je Stelle für 1 Urne)
Beisetzung / Aushub
Einmalbetrag laut Satzung
800,00 €
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
🧮 Sarg: 800 € · Urne: 300 €
📄 Gebührentarif Ziff. 4b und 4c
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
250,00 €
Einmalgebühr je Nutzung
📄 Gebührentarif Ziff. 6a

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 15.12.2022, gültig ab 01.01.2023 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​‌ Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Seevetal (Friedhofsgebührensatzung), Beschluss 15.12.2022, gültig ab 01.01.2023

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Seevetal (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund der §§ 10, 11, 13, 58, 98 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der §§ 2, 4 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 43der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Seevetal (Friedhofssatzung) hat der Rat der Gemeinde Seevetal in seiner Sitzung am 15.Dezember 2022 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 – Allgemeines

(1) Für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Seevetal und seiner Anlagen und Bestattungseinrichtungen werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben. (2) Maßstab für die Gebührenbemessung sind Art und Umfang der Inanspruchnahme. (3) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebührentarif im Anhang, der Bestandteil dieser Satzung ist. (4) Verwaltungskosten werden nach der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Seevetal im eigenen Wirkungskreis in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

§ 2 – Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühren sind der jeweilige Antragsteller und die Person verpflichtet, in deren Auftrag der Friedhof und seine Einrichtung benutzt oder besondere Leistungen in Anspruch genommen werden. (2) Zur Zahlung der Gebühren ist ebenfalls verpflichtet, wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat.

(3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 3 – Entstehen und Fälligkeit der Gebührenpflicht

(1) Die Gebührenpflicht entsteht a)

bei den Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen, bei Grabnutzungsrechten mit der Verleihung des Nutzungsrechts,

b)

bei den Kostensätzen für Sonder- und Nebenleistungen mit der Beendigung der diesbezüglichen Arbeiten.

(2)

Bei Grabstellengebühren entsteht die Gebührenpflicht bereits mit der Begründung des Nutzungsrechts für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte bzw. bereits mit der Verlängerung des Nutzungsrechts für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte.

(3)

Die Gebühren und Kostensätze werden durch Bescheid festgesetzt und sind einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

(4)

Rückständige Gebühren unterliegen der Beitreibung nach dem Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz.

§ 4 – Stundung der Gebühren

Die Gebühren können auf einen besonderen Antrag hin, der bei der Gemeinde Seevetal zu stellen ist, gestundet werden. Die Gemeinde Seevetal kann die Gebühren stunden, wenn die sofortige Einziehung für den Gebührenschuldner mit erheblichen Härten verbunden ist und wenn der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.

§ 5 – Nichtausübung des Nutzungsrechts

Bei der Rückgabe einer Grabstätte werden dem Nutzungsberechtigten keine Gebühren zurückerstattet.

§ 6 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Seevetal beschlossen vom Rat der Gemeinde Seevetal am 15.12.2020 außer Kraft.

Seevetal, den 15. Dezember 2022

Bürgermeisterin (Weede)

Gebührentarif zur Gebührensatzung der Gemeinde Seevetal vom 01.01.2023

  1. 1. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für Erdbestattung a)

Kinderwahlgrabstätte bis zur Vollendung des 5. Lebensjahr je Stelle für 20 Jahre Verlängerung je Stelle pro 17,50 €

350,00€

b)

Wahlgrabstätte für 25 Jahre 810,00€ je Stelle für 25 Jahre Verlängerung je Stelle pro Jahr 32,50€

810,00€

c)

Rasenwahlgrabstätten für Partner für 2 Stellen für 25 Jahre Verlängerung für 2 Stellen pro Jahr 136,00€

3.400,00 €

d)

Staudenwahlgrabstätten für Partner für 2 Stellen für 25 Jahre Verlängerung je Stelle pro Jahr 145,00€

3.620,00€

e)

Rasenwahlgrabstätte je Stelle für 25 Jahre Verlängerung je Stelle pro Jahr 70,00€

1.750,00€

  1. 2. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für Urnenbestattungen a)

Urnenwahlgrabstätte je Stelle für 20 Jahre Verlängerung je Stelle pro Jahr je Stelle 30,00€

600,00€

b)

Urnenwahlgrabstätte in Baum- oder Rasenlage je Stelle für 20 Jahre Verlängerung je Stelle pro Jahr 35,00€

700,00€

c)

Staudenwahlgrabstätte je Stelle für 20 Jahre Verlängerung je Stelle pro Jahr 62,50€

1.250,00€

  1. 3. Gebühren für die Verleihung an Nutzungsrechten an Reihengräbern (keine Verlängerung möglich) a)

Rasengrabstätte namenlose für Urnenbestattung je Stelle für 20 Jahre

600,00€

b)

Baum- oder Rasengrab für Urnen je Stelle für 20 Jahre

700,00€

c)

Erdgrabstätte in Rasenlage je Stelle für 25 Jahre

1.700,00€

d)

Erdgrabstätte in Staudenlage je Stelle für 25 Jahre

1.810,00€

4. Begräbnisgebühren für das Ausheben und Verfüllen der Gruft, Abräumen der Kränze, überflüssigen Erde und der Austausch des Oberbodens a)

Für Särge bis 120 cm

430,00€

b)

Für Särge über 120 cm

800,00€

c)

Für Urnen

300,00€

  1. 5. Gebühren für die Ausgrabung a)

Ausgrabung einer Leiche

1.500,00€

b)

Ausgrabung einer Urne

400,00€

  1. 6. Sonstige Gebühren a)

Benutzung der Friedhofskapelle

250,00€

b)

Erstausstellung der Graburkunde; mit dem Ersterwerb abgegolten Jede weitere Graburkunde

10,00€

c)

Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals

35,00€

d)

Genehmigung Nachschrift für ein Grabmal

35,00€

e)

Genehmigung zur Überführung von Ascheresten

15,00€

f)

Verwaltungsgebühr vorzeitige Rückgabe einer Grabstätte

30,00€

g)

Abräumen einer Grabstätte

Gebührenbeispiele und Informationen finden Sie in unserem Friedhofswegweiser

Nach Aufwand

📖 2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Seevetal (Friedhofssatzung) – Neufassung Friedhofssatzung 2026 (Beschluss 17.12.2025)

Vorlage VO/1030/WP21-26

Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Seevetal (Friedhofssatzung)

Organisationseinheit: Bauverwaltungsabteilung

Erstellungsdatum 12.11.2025 Bearbeitung: Isabell Michelchen Anzeigestatus öffentlich

Beratungsfolge Ö / N Verwaltungsausschuss (Vorberatung) N Rat der Gemeinde Seevetal (Entscheidung) Ö

Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Seevetal (Friedhofssatzung) zu beschließen. Der Rat der Gemeinde Seevetal beschließt die Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Seevetal (Friedhofssatzung)

Sachverhalt: Von vielen Angehörigen wurde der Wunsch geäußert, bei Urnenbestattungen am Fuße von Bäumen in der Rasenfläche den genauen Ruheort der Urne zu kennen. Bisher ist der genaue Ruheort nicht ersichtlich, die Kennzeichnung der verstorbenen Person erfolgt ausschließlich auf einer Stele. Um diesem Wunsch Rechnung zu tragen, soll künftig ein kleiner Kennzeichnungsstein am genauen Beisetzungsort erlaubt werden. Deswegen werden die Paragraphen § 23 Absatz 3 und § 24 Absatz 3 um folgenden Passus ergänzt: Als zusätzliche Kennzeichnung ist im Rasen am Ort der Beisetzung ein plan liegender Naturstein in der Größe von maximal 15cm Breite x 8cm Höhe x 10cm Stärke erlaubt. Der Stein ist als Grabmal genehmigen zu lassen. Zur Kennzeichnung sind der Vorname oder Kosename der verstorbenen Person oder ein Ornament erlaubt. Der Stein darf handwerklich bearbeitet oder geflammt sein und muss von einem zugelassenen Fachbetrieb verlegt werden. Politur ist nicht

gestattet. Die Auftragserteilung an einen zugelassenen Steinmetz erfolgt durch den Nutzungsberechtigten. Die Friedhofsverwaltung ist nicht für das Freischneiden des Steines verantwortlich.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Zweckmäßigkeit wird eine Neufassung der Satzung vorgenommen.

Anlage/n Friedhofssatzung 2026

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Seevetal?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Seevetal mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 21xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Seevetal anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Seevetal
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 300 € (Urne) bzw. 800 € (Sarg)
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Seevetal (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 21xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Seevetal:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €