Friedhofsgebühren Lauscha 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Stadt Lauscha · Thüringen · PLZ 98724

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2023
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 2023 (beschlossen am 27.03.2023, ausgefertigt am 28.08.2023)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
🏛️ Sargwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
2.658,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 1.408 € + Unterhalt 50 €/J. × 25 J. = 1.250 €
📄 § 5 Ziff. I.1 GebS (Wahlgräber für Erdbestattungen, einstelliges Erdwahlgrab)
🏺 Urnenreihengrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.350,00 €*
für 15 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Satzung ordnet Reihengrab nicht ausdrücklich Sarg oder Urne zu; gemäß Gebührenverzeichnis zzgl. Grabstein (...
🧮 Grabnutzung 600 € + Unterhalt 50 €/J. × 15 J. = 750 €
📄 § 5 Ziff. III GebS (Reihengräber, einstellig)
🕊️ Urnenwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.350,00 €
für 15 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 600 € + Unterhalt 50 €/J. × 15 J. = 750 €
📄 § 5 Ziff. I.2 GebS (Wahlgräber für Urnenbeisetzungen, Urnenwahlgrab einstellig)
🌿 Urnengrab anonym
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.200,00 €*
für 15 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Anonyme Beisetzung in der Urnengemeinschaftsanlage (UGA); Friedhofsunterhalt für 15 Jahre bereits in der Pf...
🧮 Grabnutzung 600 € + Zuschlag einmalig 600 €
📄 § 5 Ziff. IV.3 GebS (Urnengemeinschaftsanlage – UGA - anonym)
🌳 Baumbestattung
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
2.500,00 €*
für 15 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Inkl. Grünpflege und Namensplatte
🧮 Grabnutzung 1.750 € + Unterhalt 50 €/J. × 15 J. = 750 €
📄 § 5 Ziff. II GebS (Baumgrab)
⛏️ Beisetzung / Aushub
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
80,00 €*
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
* Bedingung: Gilt nur für Beisetzungen in der Urnengemeinschaftsanlage (UGA); sonstige Beisetzungsleistungen/Umbettungen...
📄 § 6 GebS (Beisetzungsgebühren)

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2023 (beschlossen am 27.03.2023, ausgefertigt am 28.08.2023) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​‌ Friedhofsgebührensatzung

der Stadt Lauscha

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBl. Nr. 10 S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) und des § 36 der Friedhofssatzung der Stadt Lauscha vom 22. Februar 2010, zuletzt geändert am 26.07.2018 hat der Stadtrat der Stadt Lauscha in der Sitzung am 27.03.2023 die folgende Gebührensatzung beschlossen:

Gebührenpflicht

§ 1

Gebührenerhebung

Für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofssatzung der Stadt Lauscha vom 26.07.2018 werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.

§ 2

Gebührenschuldner

  1. 1. Gebührenschuldner für Leistungen oder Genehmigungen nach der Friedhofssatzung sind:
  1. 1.1. bei Erstbestattungen/Erstbeisetzungen

a) der überlebende Ehegatte,

b) Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,

c) Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft,

d) Kinder,

e) Stiefkinder,

f) Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter und Mütter,

g) Eltern,

h) vollbürtige Geschwister,

i) Stiefgeschwister.

Innerhalb der einzelnen Gruppen wird der Älteste Nutzungsberechtigter.

  1. 1.2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller,
  1. 1.3. wer sonstige in der Friedhofssatzung aufgeführten Leitungen beantragt oder in Auftrag gibt.
  1. 2. Für die Gebührenschuld haftet in jedem Falle

a) der Antragsteller,

b) diejenige Person, die sich der Stadt gegenüber schriftlich oder mündlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat.

  1. 3. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit

  1. 1. Die Gebühr entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung, undzar mit der Beantragung der jeweiligen Leistung.
  2. 2. Die Gebühr wird 14 Tage nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheides fällig.

§ 4

Rechtsbehelfe/Zwangsmittel

  1. 1. Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
  2. 2. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranzierung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben.
  3. 3. Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide Gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5

Gebühren

Für den Erwerb des Verfügungs-/Beisetzungsrechtes an den verschiedenen Grabarten werden folgende Gebühren erhoben:

  1. 1. Wahlgräber
  1. 1. Wahlgräber für Erdbestattungen
Für das 25-jährige Nutzungsrecht an einem einstelligen Erdwahlgrab1.408,00 Euro
Für das 25-jährige Nutzungsrecht an einem zweistelligen Erdwahlgrab2.345,00 Euro
Verlängerung des Nutzungsrechtes einstelliges Erdwahlgrab jährlich56,00 Euro
Verlängerung des Nutzungsrechtes zweistelliges Erdwahlgrab jährlich94,00 Euro
  1. 2. Wahlgräber für Urnenbeisetzungen
Für das 15-jährige Nutzungsrecht am Urnenwahlgrab (einstellig)600,00 Euro
Für das 15-jährige Nutzungsrecht am Urnenwahlgrab (zweistellig)675,00 Euro
Verlängerung des Nutzungsrechtes einstelliges Urnenwahlgrab jährlich40,00 Euro
Verlängerung des Nutzungsrechtes zweistelliges Urnenwahlgrab jährlich45,00 Euro
  1. 3. Partnergrab
Für das 15-jährige Nutzungsrecht am Partnergrab600,00 Euro
Erstanlage, Grabstein und Namensnennung für 2 Verstorbene1.575,00 Euro
Verlängerung des Partnergrabes jährlich40,00 Euro

Grabpflege der Partnergrabstätte Abschluss eines Pflegevertrages mit einer Treuhandgesellschaft

II. Baumgrab

Für das 15-jährige Nutzungsrecht am Baumgrab, einschl. Grünpflege und Namensplatte1.750,00 Euro
Verlängerung des Nutzungsrechtes am Baumgrab jährlich40,00 Euro
Reservierung Grabplatz jährlich40,00 Euro

III. Reihengräber

Für die 15-jährige Überlassung (einstellig)600,00 Euro
Grabstein (Buch) mit Schrift, Fundament und Setzen1.012,00 Euro
Einlass196,00 Euro

IV. Urnengemeinschaftsanlagen

  1. 1. Urnengemeinschaftsgrab – UGG (4 Personen) – Grabsteine mit Namenswürfel
Grabstelle im Urnengemeinschaftsgrab Ruhezeit 15 Jahre600,00 Euro
Erstanlage, Erstbepflanzung und Namensnennung am Grabstein850,00 Euro
Grabpflege der Grabstelle für die Dauer von 15 Jahren281,00 Euro
  1. 2. Urnengemeinschaftsgrab – UGG (8 Personen) – historische Gräber
Grabstelle im Urnengemeinschaftsgrab Ruhezeit 15 Jahre600,00 Euro
Erstanlage, Erstbepflanzung und Namensnennung am Grabstein578,00 Euro
Grabpflege der Grabstelle für die Dauer von 15 Jahren281,00 Euro
  1. 3. Urnengemeinschaftsanlage – UGA - anonym
Grabstelle in der Urnengemeinschaftsanlage 15 Jahre Ruhezeit600,00 Euro
Pflege einschließlich Friedhofsunterhaltungsgebühr gesamt600,00 Euro

§ 6

Beisetzungsgebühren

Beisetzungsgebühr UGA 80,00 Euro

§ 7

Umbettung

  1. 1. Umbettung einer Urne (Versand) einschl. Ausgraben, ggf. Verpackung und Versenden der Urne, Wiederherrichten des Grabes nach Aufwand des beauftragten Dienstleisters
  1. 2. Umbettung einer Urne innerhalb des Friedhofes einschl. Ausgraben und erneute Beisetzung der Urne, Verschluss und herrichten der Gräber

nach Aufwand des beauftragten Dienstleisters

§ 8

Einebnungsgebühren

  1. 1. Einebnung von Urnenwahlgräbern (einstellig)

nach Aufwand des beauftragten Dienstleisters

  1. 2. Einebnung von Urnenwahlgräbern (zweistellig)

nach Aufwand des beauftragten Dienstleisters

  1. 3. Einebnung von Erdwahlgräbern

nach Aufwand des beauftragten Dienstleisters

§ 9

Bearbeitungsgebühren

Bearbeitungsgebühren werden für folgende Leistungen erhoben:

  1. 1. Urnenanforderung
  2. 2. Einebnungsanträge
  3. 3. Umbettungsanträge
  4. 4. Ausstellung der Berechtigungskarte für Gewerbetriebende
  5. 5. Erteilung der Erlaubnis zur Veränderung einer Grabstände

nach Aufwand je

angefangene 1/4 h 14,00 Euro

nach Aufwand je

angefangene 1/4 h 14,00 Euro

nach Aufwand je

angefangene 1/4 h 14,00 Euro

nach Aufwand je

angefangene 1/4 h 14,00 Euro

nach Aufwand je

angefangene 1/4 h 14,00 Euro

Alle weiteren nicht aufgeführten Gebühren werden nach Aufwand je angefangene ¼ h oder bei Sonderleistungen nach den tatsächlichen erbrachten Leistungen und dem Aufwand erhoben.

§ 10

Friedhofsunterhaltungsgebühr

Für die Unterhaltung des Friedhofes werden für jede Grabstätte nach § 15 der Friedhofssatzung vom 26.07.2018 50,00 Euro pro Jahr erhoben.

Die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die Grabart Urnengemeinschaftsanlage (UGA) wird für 15 Jahre beim Erwerb der Grabstätte fällig.

§ 11

Gebühren für gewerbliche Tätigkeit

Die Gebühr für die Berechtigungskarte für gewerbliche Tätigkeit nach § 9 Abs. 1 Friedhofssatzung der Stadt Lauscha vom 26.07.2018 beträgt:

  1. 1. für Bestatter

40,00 Euro jährlich

  1. 2. für Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende

20,00 Euro jährlich

§ 12

Inkrafttreten

Die Gebührensatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Zugleich tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Lauscha vom 31.03.2017 außer Kraft.

Lauscha, den 28.08.2023

Zitzmann Bürgermeister

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Lauscha?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Lauscha mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 98xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Lauscha anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab)* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Lauscha
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Satzung ordnet Reihengrab nicht ausdrücklich Sarg oder Urne zu; gemäß Gebührenverzeichnis zzgl. Grabstein (...
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen)* 🟢 Laut Satzung
Gebühr für das Öffnen und Schließen des Grabes laut Satzung
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Gilt nur für Beisetzungen in der Urnengemeinschaftsanlage (UGA); sonstige Beisetzungsleistungen/Umbettungen...
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🔶 Optionaler Schätzwert
Optional zuschaltbar, falls eine Trauerhalle / Feierhalle genutzt wird. (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 98xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Lauscha:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €