Friedhofsgebühren Sonneberg 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Stadt Sonneberg · Thüringen · PLZ 96515

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofs- & Gebührensatzung Stand: 04.11.2020 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.

Kombidokument der Sonneberg, Stadt

Stadtverwaltung Sonneberg -Friedhofsverwaltung-Bahnhofsplatz 1 96515 Sonneberg

Antrag zur Ausstellung einer Genehmigung – Auflösung und Einebnung einer Grabstätte -

Nutzungsberechtigter: __________________________________________________

Name, Vorname

__________________________________________________

Straße

__________________________________________________

PLZ, Wohnort

Friedhof: _________________ Art der Grabstätte: _________________

Grabfeld/Reihe/Nummer: _________________ Nutzungsurkunde v.: _________________

Grabbelegung: Name/Vorname/Geburts- und Sterbedatum

___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

☐ Ich versichere, dass keine Rechte durch Dritte bestehen.

Beräumung erfolgt:

☐ Fachfirma

Grabmale dürfen auf dem Friedhof nur von Firmen aufgestellt, verändert oder entfernt werden, die eine Zulassung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten nach der FBS-SON in ihrer gültigen Fassung besitzen.

Die Genehmigung verliert nach einem Jahr ihre Gültigkeit. Sollte das Grabzubehör bis zu diesem Zeitpunkt nicht beräumt sein, ist erneut ein Antrag zu stellen.

☐ Auftrag an die Friedhofsverwaltung Zeitpunkt der Einebnung: ____________

Mit der Beräumung beauftrage ich die Friedhofsverwaltung gegen Gebühr gemäß geltender Gebührensatzung. (§ 5 Pkt. 8 Sonderleistungen)

Mit der Einebnung der Grabstätte erlöschen alle Rechte und Pflichten an der Grabstätte.

___________________ _________________________ __________________ Ort, Datum

Unterschrift

Telefonnummer ________________________________________________________ Prüfvermerk der Behörde

geprüft am:

Unterschrift:

Gebühren Einebnungen von Grabstätten/Beräumung Friedhofsgebührensatzung § 1 Kostenverzeichnis Nummer 8 Besondere Leistungen nach Aufwand

Grabart

Kosten nach Aufwand

Urnenreihengrab mit Einfassung 55,00 Euro ohne Einfassung 40,00 Euro mit Einfassung und Platte 60,00 Euro

Urnenwahlgrab 1/2 mit Einfassung 75,00 Euro ohne Einfassung 60,00 Euro mit Einfassung und Platte 80,00 Euro

Urnenwahlgrab 1/1 mit Einfassung 80,00 Euro ohne Einfassung 70,00 Euro mit Einfassung und Platte 90,00 Euro

Reihengrabstätten für Verstorbene über 12 Jahren mit Einfassung Preis nach Angebot ohne Einfassung Preis nach Angebot mit Einfassung und Platte Preis nach Angebot

Reihengrabstätten für Verstorbene bis 12 Jahren mit Einfassung Preis nach Angebot ohne Einfassung Preis nach Angebot mit Einfassung und Platte Preis nach Angebot

Familiengrabstätten 1/4 Familiengrab Preis nach Angebot 1/2 Familiengrab Preis nach Angebot 1/1 Familiengrab Preis nach Angebot

Stadt Sonneberg

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Sonneberg (FGBS-SON)

vom 04. November 2020

Aufgrund der §§ 19 Abs.1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Stadt Sonneberg die folgende Friedhofsgebührensatzung:

§ 1

Gebührenpflicht

Für die Benutzung der im Stadtgebiet der Stadt Sonneberg gelegenen und verwalteten Bestattungseinrichtungen und Anlagen, die der Vorbereitung und Durchführung der Bestattung dienen, werden im Rahmen der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Sonneberg vom 03.12.2014, zuletzt geändert durch 1. Änderung der Friedhofsund Bestattungssatzung vom 22.06.2017, nach Maßgabe dieser Satzung Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren erhoben.

§ 2

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist:

a) bei der Erstbestattung der nach dem Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) Bestattungspflichtige,

b) der vom Verstorbenen zu Lebzeiten Beauftragte,

c) bei Mehrfachbelegung einer Grabstände der Bestattungspflichtige und der Nutzungsberechtigte,

d) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Nutzungsberechtigte der betroffenen Grabstände,

e) wer eine oder mehrere der in der Satzung aufgeführten Leistungen beantragt oder in Auftrag gibt.

(2) Mehrere Schuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehen, Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung und zwar mit der Beantragung der jeweiligen Leistung.

(2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 4

Rechtsbehelfe/Zwangsmittel

(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur Zahlung der in §3 Abs. 2 genannten Frist nicht aufgehoben.

(3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5

Gebühren

(1) Für Leistungen der Stadt Sonneberg und deren Friedhofsverwaltung werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem als Anlage beigefügten Kostenverzeichnis erhoben.

(2) Sofern eine Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, wird die Steuer neben den Kosten erhoben.

(3) Für Bestattungen auf den Sonneberger Friedhöfen von Personen, die nicht nach den Absatz 1 und 2 des § 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Sonneberg entsprechen, wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

(4) Bei Beisetzungen/Beerdigungen an Samstagen und der Benutzung von Urnenhallen/Trauerhallen außerhalb der Öffnungszeiten an Samstagen wird ein Aufschlag von 50 % gem. festgesetzte Gebühr laut Friedhofsgebührensatzung erhoben.

(5) Für Urnenanforderungen gem. § 21 Abs. 6 ThürBestG wird eine festgesetzte Gebühr laut Friedhofsgebührensatzung erhoben.

(6) Die Verwaltungskostensatzung der Stadt Sonneberg vom 08.12.2014 in der jeweils geltenden Fassung findet ergänzende Anwendung.

§ 6

(Inkrafttreten)

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Sonneberg vom 09.12.2014 veröffentlicht am 23.12.2014 (Amtsblatt Nr. 12/2014) außer Kraft.

Sonneberg, den 04.11.2020

Dr. Heiko Voigt Bürgermeister

– Siegel –

Bekanntmachung ist im „Amtsblatt der Stadt Sonneberg“

Nr.: ...

vom: ... erfolgt.

Sonneberg, den ...

Dr. Heiko Voigt Bürgermeister

Anlage (zu § 5 Abs.1)

Kostenverzeichnis

NummerZifferGegenstandGebühr
1Nutzungsgebühren
1.1Reihengrabstätten für Verstorbene bis 12 Jahre500,00 €
1.2Reihengrabstätten für Verstorbene über 12 Jahre1000,00 €
2.Familiengrabstätten/Wahlgrabstätten
2.11/8 Familiengrabstätten1.200,00 €
2.21/4 Familiengrabstätten/Gartenstätten3.000,00 €
2.31/2 Familiengrabstätten5.000,00 €
2.41/1 Familiengrabstätten/Grüfte6.000,00 €
3.Urnengrabstätten
3.1Urnenwahlgrabstätte 1/2 (4Urnen)450,00 €
3.2Urnenwahlgrabstätte 1/1(6Urnen)650,00 €
3.3Urnenreihengrabstätte (1Urne)350,00 €
3.4Anonyme Urnenstätte850,00 €
4.Urnengemeinschaftsanlage mit Namensangabe700,00 €
5.Baumbestattung900,00 €
6.Urnenfach /pro Urnenplatz1.500,00 €
7.Urnenerdkammer/pro Urne1.000,00 €
2Bestattungsgebühren
1.1Grundgebühren
Erdbestattung für Verstorbene über 12 Jahre1.000,00 €
Erdbestattung für Verstorbene bis 12 Jahre300,00 €
Vorbereitungen für Erdbestattung (Bereitstellen eines Waschraumes für die rituelle Waschung)150,00 €
1.2Beisetzung einer Urne156,00 €
1.3Versand einer Urne30,00 €
2.Gebühren zur Kremation
2.1Einäscherungskosten Netto280,00 €
19% MwSt. ab 01.01.202153,20 €
3Gebühren für Umbettungen
1Exhumierungnach Aufwand
2Umbettung einer Urne232,00 €
3Umfüllung einer Urne20,00 €
4Ausbettung einer Urne118,00 €
4Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen
1Benutzung der Feierhalle Hauptfriedhof200,00 €
2Benutzung der Urnenhalle Hauptfriedhof100,00 €
3Benutzung der Trauerhallen/Außenfriedhöfe165,00 €
4Benutzung des Aufbahrungsraumes35,00 €
5Benutzung der Kühlzelle35,00 €
6Benutzung der Tiefkühlzelle39,00 €
5Genehmigungsgebühren von Grabmalen
1Grabmalgenehmigung60,00 €
2Auswechslung15,00 €
3sonstige Grabeinrichtungen15,00 €
4Anforderung einer Urne von einem nicht von der Stadt Sonneberg betriebenen Krematorium oder Friedhof (Anforderung ausstellen und versenden, einschl. aller notwendigen Abstimmungen und Datenerfassungen)50,00 €
6Gebühren für sonst. Leistungen
1Ausstellung einer Genehmigung
a)Umsetzung (Erd-/Feuerbestattung)10,00 €
b)Umschreibung Nutzungsrecht10,00 €
c)Auflassung einer Grabstätte10,00 €
2Änderung bereits bearbeiteter Vorgänge10,00 €
3Ausstellung einer Urkunde/Bescheide
a)Zweitschrift einer Urkunde10,00 €
b)Zweitschrift eines Gebührenbescheides10,00 €
4Gebühr für die gewerbliche Zulassung pro Jahr35,00 €
5Verwaltungskosten für alle Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung65,00 €
6Nachforschungen in Zusammenhang mit Erbenermittlungen, Ahnenforschung u. ä. nach Aufwand, jedoch mindestens25,00 €
7Verlängerung Grabnutzungsrechte, Familiengrabstätten Wahlgrabstätten
1Verlängerung Nutzungsrechte pro Jahr nach §21 Abs.4 und 5 der FBS-SON
a)1/8 Familiengrab90,00 €
b)1/4 Familiengrab179,00 €
c)1/2 Familiengrab358,00 €
d)1/1 Familiengrab/Grüfte418,00 €
2Verlängerung Nutzungsrechte pro Jahr nach § 23 Abs.3 der FBS-SON
a)1/1 Urnenwahlgrab29,00 €
b)1/2 Urnenwahlgrab16,00 €
8Einebnungen von Grabarten / Beräumung
1Urnenreihengrab
a)mit Einfassung55,00 €
b)ohne Einfassung40,00 €
c)mit Einfassung und Platte60,00 €
2Urnenwahlgrab 1/2
a)mit Einfassung75,00 €
b)ohne Einfassung60,00 €
c)mit Einfassung und Platte80,00 €
3Urnenwahlgrab 1/1
a)mit Einfassung80,00 €
b)ohne Einfassung70,00 €
c)mit Einfassung und Platte90,00 €
4Reihengrabstätte für Verstorbene bis 12 Jahre
a)mit EinfassungPreis nach Angebot
b)ohne EinfassungPreis nach Angebot
c)mit Einfassung und PlattePreis nach Angebot
5Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre
a)mit EinfassungPreis nach Angebot
b)ohne EinfassungPreis nach Angebot
c)mit Einfassung und PlattePreis nach Angebot
6Familiengrabstätten
a)1/8 FamiliengrabPreis nach Angebot
b)1/4 FamiliengrabPreis nach Angebot
c)1/2 FamiliengrabPreis nach Angebot
d)1/1 Familiengrab / GrüftePreis nach Angebot
Besondere Leistungen a) Die Kosten für zusätzliche Leistungen des Friedhofs- und Bestattungswesens der Stadt Sonneberg, welche von Bestattungspflichtigen, Nutzungsberechtigten oder Dritten beantragt oder mit der Friedhofsverwaltung vertraglich vereinbart werden (Sondervereinbarung), sind in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. b) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme oder Leistung. Schuldner ist der Antragsteller, im Übrigen der Bestattungspflichtige, mehrere Erstattungspflichtige sind Gesamtschuldner.

Sonneberg, den 04.11.2020

Dr. Heiko Voigt

Bürgermeister

– Siegel –

Bekanntmachung ist im „Amtsblatt der Stadt Sonneberg“

Nr.: ... vom: ... erfolgt.

Sonneberg, den ...