weight: 2 Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. In den folgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,
- wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwenden (Absatz 1),
- wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Absatz 2),
- wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem Vertrag zuordnen (Absatz 3),
- warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertrages nicht garantieren können (Absatz 4) und
- wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Absatz 5).
Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir diesen?
(1) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung).
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Zweck der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht.
Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen.
Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?
(2) Damit Sie nachvollziehen können, wie die Überschussbeteiligung für Ihren Vertrag ermittelt wird, erklären wir Ihnen die folgenden Grundsätze der Überschussbeteiligung:
- Bestimmung der Höhe des Überschusses (a)
- Laufender Überschuss (b)
- Zusätzlicher Überschuss (c)
Bestimmung der Höhe des Überschusses
(a) Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Gewinngruppen.
Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestandsgruppen und Gewinngruppen zu seiner Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Gewinngruppe nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.
Ihr Vertrag gehört zu der Bestandsgruppe K und der Gewinngruppe SGV.
Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuans fest, wie der Überschuss auf die Gewinngruppen verteilt wird, und setzt die entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung verursachungsorientiert erfolgt.
Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration Anteile an dem auf Ihre Gewinngruppe entfallenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür werden bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen.
Laufender Überschuss
(b) Nach einer Wartezeit erhält Ihr Vertrag zu Beginn jedes Monats folgende Überschussanteile:
- Grundüberschussanteil Der Grundüberschussanteil Ihres Vertrages bemisst sich in Promille der Versicherungssumme.
- Zinsüberschussanteil Der Zinsüberschussanteil Ihres Vertrages bemisst sich in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals.
Das überschussberechtigte Deckungskapital wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik monatlich berechnet.
Die Wartezeit für den laufenden Überschuss beträgt 2 Jahre.
Der laufende Überschuss wird verzinslich angesammelt und zusammen mit der Versicherungssumme fällig. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch Rückkauf wird der laufende Überschuss ausgezahlt.
Zusätzlicher Überschuss
(c) Neben dem laufenden Überschuss kann Ihr Vertrag Schlussüberschussanteile und eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven (siehe Absatz 3) erhalten. Dieser zusätzliche Überschuss wird für alle gewinnberechtigten Monate fällig. Gewinnberechtigt sind die Monate nach Ablauf der Wartezeit gemäß (b) bis zum rechtungsmäßigen Alter von 85.
Die Höhe der Schlussüberschussanteile sowie der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird zum Abrechnungstermin mit der dann gültigen Überschussdeklaration festgelegt.
Unter folgenden Voraussetzungen können zusätzlich die Schlussüberschussanteile und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in verringerter Höhe fällig werden:
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bei Tod der versicherten Person nach einem Drittel des Zeitraums von Beginn der Versicherung bis zum Alter 85
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bei Rückkauf Ihres Vertrages nach einem Drittel des Zeitraums von Beginn der Versicherung bis zum Alter 85, frühestens jedoch nach zehn Jahren.
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Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem Vertrag zu?
(3) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über Ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt.
Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verunsachungsorientiertes Verfahren an. Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir monatlich neu.
Bei Beendigung des Vertrages (durch Tod oder Kündigung) gilt Folgendes: Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung zu.
Die Bewertungsreserven unterliegen Schwankungen. Die Beteiligung kann deshalb unterschiedlich hoch sein beziehungsweise ganz entfallen. Sofern eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig wird (siehe Absatz 2 c), wird diese auf den vorgenannten ermittelten Wert angerechnet.
Eine Beteiligung an den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren erfolgt nur insoweit, als sie einen Sicherungsbedarf aus Verträgen mit Zinagarantie überschreiten. Der Sicherungsbedarf ist der Betrag, der erforderlich ist, um die Finanzierung der vereinbarten Garantien auch in einer längerfristigen Niedrigzinsphase sicherzustellen.
Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt.
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren?
(4) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar sind. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten.
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen.
Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
(5) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichten wir jährlich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.meklenburgische.de .
Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich. Dabei berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrages.