Wartezeit

Erklärung des Begriffs Wartezeit bei der Sterbegeldversicherung.

Die Wartezeit (auch Aufbauzeit genannt) bezeichnet den Zeitraum nach Abschluss einer Sterbegeldversicherung, in dem bei einem natürlichen Tod noch kein Anspruch auf die volle vereinbarte Versicherungssumme besteht.

Stirbt die versicherte Person innerhalb dieser Phase, werden meist nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet oder ein nach Staffelung reduzierter Betrag ausgezahlt.

Wichtige Ausnahmen:

  • Unfalltod: Stirbt die versicherte Person durch einen Unfall, entfällt die Wartezeit in der Regel vollständig, und die volle Summe wird sofort ausgezahlt.
  • Tarife mit Gesundheitsprüfung: Tarife, bei denen vorab Gesundheitsfragen beantwortet werden, verzichten meist komplett auf eine Wartezeit.