Überschussbeteiligung

Erklärung der Überschussbeteiligung und Bewertungsreserven.

Die Überschussbeteiligung ist der Teil der Erträge eines Versicherungsunternehmens, der den Versicherungsnehmern gesetzlich gutgeschrieben werden muss.

Da Lebensversicherer bei den Beiträgen vorsichtig kalkulieren müssen (z. B. beim Rechnungszins und den Sterbetafeln), entstehen in der Regel Überschüsse. Diese setzen sich aus drei Quellen zusammen:

  1. Zinsüberschüsse: Die tatsächliche Kapitalmarktrendite liegt über dem garantierten Rechnungszins.
  2. Risikoüberschüsse: Es sterben im Durchschnitt weniger Menschen in einem Zeitraum als statistisch kalkuliert.
  3. Kostenüberschüsse: Die tatsächlichen Verwaltungskosten fallen geringer aus als einkalkuliert.

Bewertungsreserven

Zusätzlich werden Kunden an den sogenannten Bewertungsreserven (stillen Reserven aus Wertpapieren und Immobilien) beteiligt, wenn ihr Vertrag endet (z. B. durch Tod oder Kündigung).