Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Er schließt die Sterbegeldversicherung ab, schuldet die Zahlung der Versicherungsbeiträge (Prämien) und besitzt alle vertraglichen Gestaltungsrechte (z. B. das Recht zur Kündigung, Beitragsfreistellung oder zur Änderung des Bezugsrechts).
- Unterschied zur versicherten Person: Der Versicherungsnehmer kann, muss aber nicht identisch mit der versicherten Person sein. Beispielsweise kann ein Kind als Versicherungsnehmer eine Sterbegeldversicherung für seine Eltern (als versicherte Personen) abschließen und bezahlen.