Die versicherte Person (auch Lebensversicherte/r genannt) ist diejenige Person, auf deren Leben die Sterbegeldversicherung abgeschlossen wird.
Ihr Ableben löst den Versicherungsfall aus, wodurch die vertraglich vereinbarte Leistung (die Versicherungssumme) zur Auszahlung fällig wird.
- Unterschied zum Versicherungsnehmer: Die versicherte Person ist nicht zwingend der Vertragspartner der Versicherung (das ist der Versicherungsnehmer). Sie muss jedoch bei Vertragsschluss der Versicherung schriftlich zustimmen.
- Eintrittsalter: Das Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn (das rechnungsmäßige Alter) bestimmt maßgeblich die Höhe der Versicherungsbeiträge.