Rechnungsmäßiges Alter

Erklärung des rechnungsmäßigen Alters (Eintrittsalter).

Das rechnungsmäßige Alter (oft auch Eintrittsalter genannt) ist das mathematische Alter der versicherten Person, das für die Tarifkalkulation der Versicherungsbeiträge herangezogen wird.

Es entspricht in der Lebensversicherung meist nicht dem tatsächlichen Geburtstag, sondern wird auf das nächste volle Kalenderjahr auf- oder abgerundet (technischer Altersübergang zum Jahreswechsel). Je höher das rechnungsmäßige Alter bei Vertragsbeginn ist, desto höher fällt der laufende Versicherungsbeitrag aus, da das statistische Sterberisiko zunimmt.