Der Rechnungszins (auch Höchstrechnungszins oder Garantiezins genannt) ist der Zinssatz, den ein Lebensversicherer für den Sparanteil der eingezahlten Beiträge über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg garantiert.
Er wird vom Bundesministerium der Finanzen auf Vorschlag der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) gesetzlich gedeckelt, um sicherzustellen, dass die Versicherer ihre langfristigen Leistungsversprechen jederzeit erfüllen können.
- Bedeutung: Zusammen mit dem vereinbarten Garantiekapital bildet er die Mindestleistung im Todesfall. Zusätzliche Erträge über diesen Garantiezins hinaus fließen dem Vertrag über die Überschussbeteiligung zu.