Schlussüberschuss

Erklärung des Schlussüberschusses bei Versicherungsverträgen.

Der Schlussüberschuss (auch Schlussüberschussanteil genannt) ist ein Teil der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung, der nicht laufend während der Beitragszahlerphase zugeteilt wird, sondern erst zum vertraglichen Ende der Laufzeit (im Todesfall der versicherten Person oder bei einer Kündigung) zur Auszahlung fällig wird.

  • Funktion: Da er über die gesamte Laufzeit hinweg vom Versicherer einbehalten und verzinst wird, dient er als zusätzlicher Puffer. Seine genaue Höhe wird erst im Jahr des Vertragsendes deklariert und kann sich während der Laufzeit je nach wirtschaftlicher Lage des Versicherungsunternehmens ändern.