Friedhofsgebühren Zemitz 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Zemitz · Mecklenburg-Vorpommern · PLZ 17440

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 11.12.2015 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​‌‌‌‍

Satzung der Gemeinde Zemitz über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V, S. 777), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M – V, S.777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10.12.2015 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen:

§ 1 – Art der Gebühren

Für die Benutzung der Friedhofseinrichtung in Zemitz sowie für die Überlassung und Vergabe von Grabstellenund für die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen werden Gebühren im Sinne des KAG und der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern erhoben.

§ 2 – Gebührenschuldner

Zur Gebührenzahlung ist der Antragsteller, in dessen Interesse oder Auftrag der Friedhof benutzt wird, Schuldner.

§ 3 – Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebühren nach § 2 entstehen nach Inanspruchnahme der Einrichtungen, der Leistung bzw. der Beantragung der Grabstellen. (2) Alle Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Festsetzung zu entrichten. (3) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.

§ 4 – Stundung, Niederschlagung, Erlass

Eine festgesetzte Gebühr kann im Einzelfall auf Antrag nach den jeweils geltenden Bestimmungen gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden.

§ 5 – Höhe der Gebühren

Es werden folgende Gebühren erhoben:

  1. 1. Vergabe von Grabstellen mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes
  2. 1.1. Erdwahlgrab 1er 748,00 €
  3. 1.2. Erdwahlgrab 2er 1.795,00 €
  4. 1.3. Erdwahlgrab 3er 2.693,00 €
  5. 1.4. Erdreihengrab 748,00 €
  6. 1.5. Kindergrab 159,00 €
  7. 1.6. Urnengrab einfach 136,00 €
  8. 1.7. Urnenwahlgrab 2 er 348,00 €
  9. 1.8. Urnengemeinschaftsanlage (anonyme Bestattung) 218,00 € Für jedes Jahr weitere Nutzung der Grabstelle, z.B. bei Nachbelegungen, erhöht sich die Gebühr in Erdwahlgrabstätten um 1/25, bei Urnengrabstätten um 1/20 und bei Kindergräbern um 1/15.
  10. 2. Verlängerungen der Nutzungszeiten werden wie folgt berechnet
  11. 2.1. Erdwahlgrab 1er Je Jahr 1/25 von 748,00 € 30,00 €
  12. 2.2. Erdwahlgrab 2er Je Jahr 1/25 von 1.795,00 € 72,00 €
  13. 2.3. Erdwahlgrab 3er Je Jahr 1/25 von 2.693,00 € 108,00 €

2.4. Kindergrab Je Jahr 1/15 von 159,00 € 11,00 €

  1. 2.5. Urnengrab Je Jahr 1/20 von 136,00 € 7,00 €
  2. 2.6. Urnenwahlgrab 2er Je Jahr 1/20 von 348,00 € 17,00 € Verlängerungen der Nutzungszeit von Grabstellen werden nur jahresweise berechnet.
  1. 3. Verwaltungsleistungen 3.1.Grabmalgenehmigungsgebühr
  2. 3.2. Urnenversand
  3. 3.3. Umbettungen
  4. 3.4. Grabauflösungen

Je Antrag 45,00 € Je Urnenversand 91,00 € Je Umbettung 108,00 € Je Urnengrab 64,00 € Je Erdwahlgrab 126,00 €

  1. 3.5. Entfernen und Entsorgen von je einer Grabeinfassung oder je Grabstein 98,00 €
  2. 3.6. Sonstige Leistungen Je Stunde 16,09 € §6 Inkrafttreten Die Satzung der Gemeinde Zemitz über die Erhebung von Friedhofsgebühren tritt am Tagenach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Zemitz, den 11.12.2015

gez. Krüger Stellvertretender Bürgermeister