📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick
Tarifstand: 2026🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 22.12.2025 (19. Änderungssatzung, in Kraft seit 01.01.2026) Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
19. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß vom 22.12.2025 (in Kraft seit 01.01.2026)
19. Satzung vom 22.12.2025 zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313), zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122), der §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2024 (GV. NRW. S. 155), sowie des § 35 der Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 28.12.2015 in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom 11.12.2025 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 5 (Gebührentarif), Absatz 6 erhält folgende Fassung:
Für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben:
Benutzung der Leichenhalle 119,00 €
Grabaushub für Erdbestattungen 647,00 € Grabaushub für Urnenbeisetzungen 298,00 € Grabaushub für Aschenbeisetzung ohne Urne 102,00 € Zuschlag beim Grabaushub bei Samstagsbestattungen/-beisetzungen 191,00 €
Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen, Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen 50,00 € Gebühr für das Ausstellen von Berechtigungskarten für Steinmetze, Gärtner, Bestattungsunternehmer u.a. 30,00 € Gebühr für die Rückgabe von Grabstätten vor Ablauf der Ruhefrist, pro Jahr und Stelle 50,00 €
Gebühr für die Ausgrabung von Särgen 1.014,00 € Gebühr für die Ausgrabung von Urnen 191,00 €
Gebühr für die Beseitigung von Reihengräbern/Wahlgräbern je Stelle 609,00 € Gebühr für die Beseitigung von Urnengräbern 153,00 € Gebühr für die Beseitigung von Kindergräbern 229,00 €
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese 19. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs-und Bestattungswesen vom 14.11.2007 tritt am 01.01.2026 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 19. Satzung vom 22.12.2025 zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Vettweiß, 22.12.2025
gez. Kunth Bürgermeister
2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
19. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß vom 22.12.2025 (in Kraft seit 01.01.2026)
19. Satzung vom 22.12.2025 zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313), zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122), der §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2024 (GV. NRW. S. 155), sowie des § 35 der Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 28.12.2015 in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom 11.12.2025 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 5 (Gebührentarif), Absatz 6 erhält folgende Fassung:
Für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben:
Benutzung der Leichenhalle 119,00 €
Grabaushub für Erdbestattungen 647,00 € Grabaushub für Urnenbeisetzungen 298,00 € Grabaushub für Aschenbeisetzung ohne Urne 102,00 € Zuschlag beim Grabaushub bei Samstagsbestattungen/-beisetzungen 191,00 €
Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen, Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen 50,00 € Gebühr für das Ausstellen von Berechtigungskarten für Steinmetze, Gärtner, Bestattungsunternehmer u.a. 30,00 € Gebühr für die Rückgabe von Grabstätten vor Ablauf der Ruhefrist, pro Jahr und Stelle 50,00 €
Gebühr für die Ausgrabung von Särgen 1.014,00 € Gebühr für die Ausgrabung von Urnen 191,00 €
Gebühr für die Beseitigung von Reihengräbern/Wahlgräbern je Stelle 609,00 € Gebühr für die Beseitigung von Urnengräbern 153,00 € Gebühr für die Beseitigung von Kindergräbern 229,00 €
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese 19. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs-und Bestattungswesen vom 14.11.2007 tritt am 01.01.2026 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 19. Satzung vom 22.12.2025 zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Vettweiß, 22.12.2025
gez. Kunth Bürgermeister
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Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Vettweiß mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!