Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick
Tarifstand: 2025🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext
1. Friedhofs- & Gebührensatzung Stand: FGS vom 20.06.2024 (i.K. 01.07.2024), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 16.10.2025 (Bekanntmachung 20.10.2025) Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.
Friedhofssatzung (FS) und Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. vom 20.06.2024 (Mitteilungsblatt Juli 2024)
Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 125 Jahre FF Daßwang 25-jähriges Dienstjubiläum gefeiert spannender Feuerwehr-besuch der 3b Kinderfeuerwehr hat Spaß mit dem Löschmittel Wasser Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. Mitteilungsblatt Seubersdorf in der Oberpfalz @gemeinde_seubersdorf_idopf seubersdorf.de Juli 2024 Ausgabe Nr. 235
- 20. Jahrgang Bild: Marina Barrabas
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 Seit Anfang dieser Woche können sich Kinder und Ju-gendliche wieder für unser Ferienprogramm in der Ge-meinde anmelden. Über 80 Programmpunkte werden von Ehrenamtlichen und Vereinen angeboten. Diese Fülle und Vielzahl der Angebote suchen im Landkreis seines gleichen und ich möchte mich auch dieses Jahr schon einmal ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken! Nun wünschen wir als Gemeinde allen Bürgerinnen und Bürgern einen wunderschönen Sommer! Ich hoffe sehr, dass Sie ein paar Tage zum Durchschnaufen und zur Er-holung nutzen können! Viel Spaß im Urlaub – egal ob in der Ferne oder bei uns in der Heimat. Ich bin sehr gerne und nun seit einem Jahr Ihr Bürger-meister. Herzlichst Ihr Andreas Steiner Erster Bürgermeister Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wenige Wochen vor dem Start in die Sommerferien er-scheint dieses Mitteilungsblatt und sicher können es viele Schülerinnen und Schüler kaum mehr erwarten. Ein Dorf in der Gemeinde hat sich bereits vor den Som-merferien zwei Wünsche erfüllt: Daßwang. Herzlichen Glückwunsch zum absolut gelungenen Fest, anlässlich des 125-jährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Daßwang. Stimmung, Wetter, Bewirtung, Musik, Besu-cheranzahl und Organisation - hier hat wirklich alles ge-passt! Wenige Wochen später konnte sich dann der DJK Daßwang in einem hart umkämpften Finale gegen den SV Freihausen durchsetzen und somit das Gemeindepo-kalturnier nach vielen Jahren wieder einmal für sich ent-scheiden. Die Theater AG aus Seubersdorf sorgte an zwei Wo-chenenden vor ausverkauftem Saal für hervorragende Unterhaltung. Das Theaterstück war wieder von Sandra Bierschneider selbst geschrieben und die Rollen wurden hervorragend verteilt – Danke für diese kulturelle Berei-cherung! Vorwort des Bürgermeisters
Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf öffentliche Gemeinderatssitzung gemeinde seubersdorf i.d.opf. vom 20. Juli 2024
- Beschlussprotokoll -
Siehe auch -> Beschlussprotokoll im Internet unter www.seubersdorf.de
dort unter „Ratsinformationssystem“ sowie die -> Berichtserstattungen in den Tageszeitungen „MZ“, „NZ“
und „NN“
- 1. Anerkennung der Niederschrift zur 46. Sitzung des Gemeinderates vom 16.05.2024, Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung (Art. 52 Abs. 3 GO) Beschluss Der Gemeinderat erhebt gegen die Niederschrift der 46. Ge- meinderatssitzung vom 16.05.2024 keine Einwendungen und erkennt diese in der vorliegenden Fassung an. Abstimmungsergebnis: 17 : 0
- 2. Gemeindeeigene Wasserversorgung; Verbundleitung bei Batzhausen - Vorstellung Planung mit Kostenberechnung Beschluss Der Gemeinderat stimmt den Unterlagen zur Errichtung der Verbundleitung in Batzhausen und zur anschließenden Aus- schreibung der Baumaßnahme von Kehrer Planung GmbH in der vorgelegten Fassung zu. Abstimmungsergebnis: 18 : 0
- 3. Bauanträge
- 3.1. Bauvorhaben: Errichtung eines Balkones mit Treppe Bauort: FlNr. 736/11, Gem. Seubersdorf, Sudetenstraße 22, 92358 Seubersdorf i.d.OPf. Beschluss Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Abstimmungsergebnis: 18 : 0
- 3.2. Bauvorhaben: Neubau einer Hofbiogasanlage mit Neubau von Behältern (Fermenter und Gärrestlager) sowie ein BHKW Gebäude mit einem 150 kW Motor und ein Mistlager Bauort: FlNr. 319, Gem. Wissing, Daßwanger Weg 24, Wissing, 92358 Seubersdorf i.d.OPf. Beschluss Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Abstimmungsergebnis: 17 : 0 Abstimmungsbemerkung: GR Hengl war wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und befand sich zu diesem Tagesordnungspunkt im Zuhörerbereich.
- 3.3. Bauvorhaben: Erweiterung einer Dachterrasse Bauort: FlNr. 37/1, Gem. Schnufenhofen, Schmidgasse 16, Schnufenhofen, 92358 Seubersdorf i.d.OPf. Beschluss Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Abstimmungsergebnis: 18 : 0
- 3.4. Bauvorhaben: Errichtung eines Kalt-Wintergartens Bauort: FlNr. 41/1, Gem. Wissing, Unterdorf 20a, Wissing, 92358 Seubersdorf i.d.OPf. Beschluss Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung mit den beantragten Abweichungen (Abstandsflächen) zu und er- teilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Abstimmungsergebnis: 18 : 0
- 4. Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Parsberg auf Baukostenzuschuss für die Renovierung der St. Michael Kirche in Parsberg Beschluss Der Gemeinderat gewährt zum Antrag der Evang.-Luth. Kir- chengemeinde Parsberg vom 21.05.2024 einen Zuschuss für die Renovierung der St. Michael Kirche in Parsberg sowie der Sakristei Kirche St. Leonhard in Velburg in Höhe von 5 %, dies entspricht voraussichtlich 1.631,22 €. Abstimmungsergebnis: 18 : 0
- 5. Antrag des Pfarrverbandes Seubersdorf - Pfarrkirchenstiftung Eichenhofen auf Zuschuss zur Sanierung des Dachstuhles am Leichenhaus Eichenhofen Beschluss Der Gemeinderat beschließt zum Antrag des Pfarrverban- des Seubersdorf - Pfarrkirchenstiftung Eichenhofen vom 18.05.2024 einen Zuschuss für die Sanierung des Dachstuhles am Leichenhaus in Eichenhofen in Höhe von 5 %, dies entspricht voraussichtlich 730,00 €. Abstimmungsergebnis: 18 : 0
- 6. Neubau Feuerwehrgerätehaus Wissing; Kostenfeststellung Beschluss Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Gesamtkosten des Neubaus Feuerwehrgerätehauses Wissing auf Gesamtkos- ten mit Grabungsarbeiten auf 560.000 € (Gesamtkosten ohne Grabungsarbeiten 479.070,84 €). Abstimmungsergebnis: 18 : 0
- 7. Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. (FGS) Beschluss Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung: Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.
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Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und
Artikel 20 des Kostengesetzes
erlässt die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. folgende Satzung:
§ 1 – Gebührenpflicht und Gebührenarten
(1) Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Be-stattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren. (2) Als Friedhofsgebühren werden erhoben: Grabnutzungsgebühren (§ 4) Bestattungsgebühren (§ 5)
§ 2 – Gebührenpflichtiger
(1) Gebührenpflichtiger ist,
a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich
verpflichtet ist,
b) wer den Antrag auf Benutzung der
Bestattungseinrichtung gestellt hat,
c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,
d) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat. (2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. (3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grab-
nutzungsgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.
§ 3 – Entstehen und Fälligkeit
(1) Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechtes eines Grabes und zwar
a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechtes für
die Dauer der Ruhefrist nach § 27 Friedhofssatzung,
b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf
der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung,
c) bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in
einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen
ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechtes
bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist.
Die Berechnung erfolgt monatsgenau und beginnt jeweils
mit dem 1. des folgenden Monats. (2) Die Bestattungsgebühren (§ 5) entstehen mit der
Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung. (3) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des
Gebührenbescheides fällig.
§ 4 – Grabnutzungsgebühr
(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt für eine Einzelgrabstätte für Personen bis zu 10 Jahre 284,00 € eine Einzelgrabstätte für Personen über 10 Jahre 537,00 € eine Familiengrabstätte für Personen über 10 Jahre 1.052,00 € eine Urnenerdgrabstätte 227,00 € eine Urnenstelennische 485,00 € (2) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes ist -
auch wiederholt - möglich.
Hierfür wird ein anteiliger Beitrag in Höhe der jeweiligen
Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei einer Verlängerung der
Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte
gilt § 3 Abs.1 Buchst. c. (3) Für Grabnutzungsrechtsverlängerungen ohne Bestattungs-
fall ist § 13 Abs. 3 Friedhofssatzung maßgeblich.
§ 5 – Bestattungsgebühren
Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses in Batzhau-sen, Daßwang und Waldkirchen beträgt je angefangenen Benutzungstag 99,00 €, in Seubersdorf i.d.OPf. 103,00 €.
§ 6 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.07.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Ge-meinde Seubersdorf i.d.OPf. vom 20.09.2018 außer Kraft. Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. Seubersdorf i.d.OPf. Andreas Steiner Erster Bürgermeister Abstimmungsergebnis: 18 : 0 8. Satzung über die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) Beschluss Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung: Satzung über die Benutzung des Friedhofes und der Bestat-tungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. folgende Satzung: I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 – Geltungsbereich
Die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. errichtet und unterhält die folgenden Einrichtungen für das Bestattungswesen als öffent-liche Einrichtungen:
a) die gemeindlichen Friedhöfe in Daßwang und Wald-
kirchen sowie den gemeindlichen Friedhofsteil in Batz-
hausen und Seubersdorf i.d.OPf.,
b) die gemeindlichen Leichenhäuser in Batzhausen,
Daßwang und Waldkirchen.
§ 2 – Friedhofszweck
Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. Sie dienen insbesondere den verstorbenen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern als würdige Ru-hestätte und der Pflege ihres Andenkens.
§ 3 – Bestattungsanspruch
(1) Auf den Friedhöfen werden beigesetzt
a) die Verstorbenen, die bei ihrem Ableben in der Gemeinde
ihren Wohnsitz hatten,
b) die Verstorbenen, die ein Nutzungsrecht an einem bele-
gungsfähigen Grab besitzen und ihre Familienangehörigen
(§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV),
c) die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot
Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Bestattung
anderweitig nicht sichergestellt ist,
Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024
d) Tot- und Fehlgeburten im Sinne des Art. 6 BestG. (2) Die Bestattung anderer als der in Abs. 1 genannten Perso-
nen bedarf auf Antrag der besonderen Erlaubnis der Fried-
hofsverwaltung im Einzelfall.
§ 4 – Friedhofsverwaltung
Die Friedhöfe werden von der Gemeinde verwaltet und beauf-sichtigt. Der Belegungsplan wird von der Gemeinde so geführt, dass jederzeit festgestellt werden kann, wann mit wem wel-ches Grab belegt wurde, wer der Grabnutzungsberechtigte ist und für welchen Zeitraum das Nutzungsrecht erworben wurde.
§ 5 – Schließung und Entwidmung
(1) Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können
im öffentlichen Interesse ganz oder teilweise geschlossen
oder entwidmet werden. Durch die Schließung wird die
Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch
die Entwidmung verliert der Friedhof seine Eigenschaft als
öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der
Schließung, so werden keine Nutzungsrechte mehr erteilt
oder wiedererteilt. (3) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die
Entwidmung sind jeweils öffentlich bekanntzumachen. (4) Die Gemeinde kann die Schließung verfügen, wenn keine
Rechte auf Bestattung entgegenstehen, durch Einigung
mit den Grabnutzungsberechtigten vorzeitig aufgelöst wur
den oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche
Sicherheit aufgehoben worden sind. Die Gemeinde kann
die Entwidmung verfügen, soweit keine Rechte auf Bestatt-
ung entgegenstehen und alle Ruhefristen abgelaufen sind. (5) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte
im Einvernehmen mit dem Berechtigten abgelöst werden
sollen oder aufgehoben worden sind, sind unter ersatzweiser
Einräumung entsprechender Rechte auch Umbettungen
ohne Kosten für den Nutzungsberechtigten möglich. (6) Im Übrigen gilt Art. 11 BestG. II. Ordnungsvorschriften
§ 6 – Öffnungszeiten
(1) Die gemeindlichen Friedhöfe sind während der an den
Eingängen bekanntgegebenen Zeiten für den
Besucherverkehr geöffnet. (2) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten des Friedhofes
oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vor-
übergehend untersagen oder außerhalb der vorgenannten
Öffnungszeiten gestatten.
§ 7 – Verhalten auf dem Friedhof
(1) Jeder Besucher des Friedhofes hat sich ruhig und der Würde
des Ortes entsprechend zu verhalten. (2) Kinder unter 10 Jahren ist das Betreten des Friedhofes nur
in Begleitung Erwachsener gestattet. (3) Der Anordnung des Friedhofspersonals oder des beauftrag-
ten Unternehmens haben die Besucher Folge zu leisten.
Besuchern des Friedhofes ist es insbesondere nicht gestattet
a. Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde,
b. zu rauchen oder zu lärmen,
c. die Wege mit Fahrzeugen und Sportgeräten aller Art zu
befahren. Kinderwagen, Rollstühle und vergleichbare
Hilfsmittel zum Transport von Kindern, Kranken und
Behinderten sind hiervon ausgenommen.
d. Waren aller Art sowie gewerbliche oder sonstige
Leistungen anzubieten oder diesbezüglich zu werben,
e. Druckschriften zu verteilen, ausgenommen
Druckschriften, die im Rahmen der Bestattungsfeier
notwendig und üblich sind,
f. Abraum und Abfälle an anderen Orten abzulagern, als an
den hierfür vorgesehenen Plätzen,
g. Grabhügel, Grabeinfassungen und Grünanlagen
unberechtigt zu betreten und/ oder zu beschädigen,
h. der Würde des Ortes nicht entsprechende Gefäße (z.B.
Konservendosen, Plastik- und Glasflaschen sowie ähnliche
Gegenstände) auf Gräbern ohne Erlaubnis aufzustellen
oder solche Gefäße zwischen den Gräbern aufzubewahren,
i. an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer
Bestattung störende Arbeiten auszuführen,
j. Film-, Video und Fotoaufnahmen von Grabstätten und
insbesondere Grabmalen ohne Erlaubnis zu erstellen, zu
verwerten und zu verbreiten (z.B. im Internet), außer zu
privaten Zwecken,
k. das Ein- und Aussteigen über die Friedhofsmauer oder
Umzäunung. (4) Die Friedhofsverwaltung kann von den Verboten auf Antrag
Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Fried-
hofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (5) Totengedenkfeiern sind der Friedhofsverwaltung spätes-
tens vier Werktage vorher anzuzeigen und bedürfen der
Erlaubnis der Friedhofsverwaltung.
§ 8 – Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof
(1) Die Gewerbetreibenden und ihre Gehilfen haben den
Regelungen der Friedhofssatzung und den Anweisungen
der Friedhofsverwaltung Folge zu leisten. Durch gewerbliche
Arbeiten darf die Würde des Friedhofes nicht beeinträchtigt
werden; insbesondere ist auf Bestattungsfeierlichkeiten
Rücksicht zu nehmen. Nach Beendigung der Arbeiten sind
die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungs-
gemäßen Zustand zu bringen. (2) Die Friedhofswege dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofs-
verwaltung (Antrag nach § 7 Abs. 4) mit den für die Aus
führung der Arbeiten oder für den Transport von Arbeits-
mitteln erforderlichen Fahrzeugen befahren werden. Die
zulässige Höchstgeschwindigkeit im Friedhofsbereich
beträgt Schritttempo. Bei anhaltendem Tau- oder Regen-
wetter kann die Friedhofsverwaltung das Befahren der
Friedhofswege mit Fahrzeugen untersagen. (3) Die gewerblich Tätigen haften für alle Schäden, die sie oder
ihre Gehilfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in dem
Friedhof schuldhaft verursachen.
Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist abzuschließen. (4) Die Ausübung gewerbsmäßiger Tätigkeiten auf dem Fried-
hof kann durch die Friedhofsverwaltung dauerhaft
untersagt werden, wenn die ordnungsgemäße Ausführung
der Arbeiten nicht gewährleistet ist oder wenn trotz schrift-
licher Abmahnung mehrfach gegen die Friedhofssatzung
Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf oder Anordnung der Friedhofsverwaltung verstoßen wird. Bei
einem schwerwiegenden Verstoß ist eine Abmahnung entbehrlich. III. Grabstätten und Grabmale
§ 9 – Grabstätten
(1) Die Grabstätten stehen im Eigentum der Gemeinde. An ihnen
können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Die Anlage der Grabstätten richtet sich nach dem
Belegungsplan, der bei der Friedhofsverwaltung innerhalb
der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden kann.
§ 10 – Grabarten
(1) Gräber im Sinne dieser Satzung sind
a. Einzelgrabstätten für Personen bis zu 10 Jahre
b. Einzelgrabstätten für Personen über 10 Jahre
c. Familiengrabstätten für Personen über 10 Jahre
d. Urnenerdgrabstätten
e. Urnenstelennischen (2) Die Lage der einzelnen Grabstätten wird durch die Gemeinde
bestimmt und richtet sich nach dem Belegungsplan. Der
Friedhof ist darin in Grabfelder aufgeteilt. Die einzelnen
Grabstätten sind fortlaufend nummeriert. Bestattungen
können jeweils nur in den von der Gemeinde freigegebenen
Grabfeldern oder deren Teilen erfolgen. (3) In Einzelgrabstätten für Personen bis zu 10 Jahre und
Einzelgrabstätten für Personen über 10 Jahre können
maximal zwei Verstorbene übereinander mit gleichzeitig
laufenden Ruhefristen beigesetzt werden. Erst nach Ablauf
beider Ruhefristen ist eine Neubelegung möglich. (4) In Familiengrabstätten können bis zu zwei Verstorbene
nebeneinander und bis zu zwei Personen übereinander,
also maximal vier Verstorbene bei gleichzeitig laufenden
Ruhefristen beigesetzt werden. Erst nach Ablauf beider
Ruhefristen für die jeweils übereinander erfolgten
Bestattungen ist eine Neubelegung dieses Grabes möglich.
Auf Antrag kann die Gemeinde in begründeten Ausnahme
fällen auch eine Mehrfachgrabstätte vergeben, bei der die
Zahl der maximal zu bestattenden Verstorbenen im Einzel-
fall festgelegt wird. (5) Die Zuerkennung, Anlage und die Unterhaltung von
Ehrengrabstätten obliegt der Gemeinde.
§ 11 – Aschenreste und Urnenbeisetzungen
(1) Aschenreste und Urnen müssen den Vorschriften der §§ 17
und 27 BestV entsprechen. (2) Urnen können in Urnenerdgrabstätten, Urnenstelennischen
oder anstatt eines Sarges in Einzelgrabstätten und
Familiengrabstätten beigesetzt werden. Urnen für
Erdbestattungen müssen aus biologisch abbaubaren
Material bestehen. Urnen, die über der Erde beigesetzt
werden, müssen dauerhaft und wasserdicht sein. (3) In einer Urnengrabstätte dürfen die Aschenreste von
maximal zwei Verstorbenen einer Familie (vgl. § 1 Abs. 1
Ziff. 1 BestV) beigesetzt werden. (4) In einer Urnenstelennische kann maximal eine Urne mit
Ascheresten Verstorbener beigesetzt werden. (5) Für das Nutzungsrecht an Urnengrabstätten gelten die
§§ 13 und 14 entsprechend. (6) Bei den Urnenstelennischen dient die Abdeckplatte als
Beschriftungsfeld. (7) Wird das abgelaufene Nutzungsrecht an der Grabstätte,
in der die Urne bestattet ist, nicht mehr verlängert, ist die
Gemeinde berechtigt, bei Räumung oder Wiederbelegung
der Grabstätte, an der von ihr bestimmten Stelle des Fried-
hofes (in einem anonymen Grabfeld) die Aschenreste in
würdiger Weise der Erde zu übergeben und evtl. vorhandene
Urnen dauerhafter und wasserdichter Art zu entsorgen.
§ 12 – Größe der Grabstätten
Für die Einteilung der Grabstätten ist der Belegungsplan maß-gebend. Die Gräber werden nach den jeweils erforderlichen Ausmaßen ausgehoben. Die einzelnen Grabstätten haben fol-gende Ausmaße, Abstände und Tiefen (Länge x Breite x Tiefe):
a) Einzelgrabstätten für Personen bis zu 10 Jahre
1,40 m x 0,70 m x 1,30 m
b) Einzelgrabstätten für Personen über 10 Jahre
2,20 m x 1,00 m x 1,80 m
c) Familiengrabstätten für Personen über 10 Jahre
2,20 m x 1,80 m x 1,80 m
d) Urnenerdgrabstätten 0,70 m x 0,70 m x 1,30 m
e) Urnenstelennischen 0,30 m x 0,30 m
§ 13 – Rechte an Grabstätten
(1) An einer belegungsfähigen Grabstätte kann ein Nutzungs-
recht erworben werden. Das Nutzungsrecht wird
mindestens für die Dauer der Ruhefrist verliehen. (2) Das Nutzungsrecht an den Grabstätten wird nur an einzelne
natürliche und volljährige Personen nach Entrichtung der
Grabnutzungsgebühr (siehe Friedhofsgebührensatzung -
FGS) verliehen, worüber dem Nutzungsberechtigten ein
Gebührenbescheid ausgestellt wird. Dieser Gebührenbe-
scheid gilt als Graburkunde. (3) Das Nutzungsrecht an Grabstätten kann gegen erneute
Zahlung der entsprechenden Grabnutzungsgebühr - auch
wiederholt - um weitere 5 oder 10 Jahre oder um die Dauer
einer weiteren Ruhefrist verlängert werden, wenn der
Nutzungsberechtigte vor Ablauf des Rechtes die Verläng-
erung bei der Friedhofsverwaltung beantragt und der Platz-
bedarf des Friedhofes es zulässt. (4) Nach Erlöschen des Nutzungsrechtes kann die Gemeinde
über die Grabstätten anderweitig verfügen. Hierüber werden
die bisherigen Nutzungsberechtigten, die Angehörigen in
gerader Linie und die Erben oder die Pfleger des Grabes
rechtzeitig von der Gemeinde benachrichtigt. (5) In den Fällen, in denen die Ruhefrist des zu bestattenden
Sarges oder Urne über die Zeit hinausreicht, für die das
Recht an einem Grabplatz besteht, ist das Nutzungsrecht
im Voraus mindestens für die Dauer der vorgeschriebenen
Ruhefrist zu erwerben. (6) Nach Ablauf der Ruhefrist kann der Grabnutzungsberech-
tigte aus wichtigem Grund auf ein darüber hinaus verliehenes
Grabnutzungsrecht verzichten. Der Verzicht wird erst mit
schriftlicher Annahme der Verzichtserklärung durch den
Friedhofsträger wirksam. (7) Jede Änderung der Anschrift des Nutzungsberechtigten ist
der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.
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Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf
§ 14 – Übertragung von Nutzungsrechten
(1) Zu Lebzeiten des Nutzungsberechtigten kann die Um-schreibung eines Grabnutzungsrechtes der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner oder ein Familienmitglied (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV) beanspruchen, wenn der Nutzungsberechtigte zugunsten dieses Angehörigen schriftlich auf das Grabnutzungsrecht verzichtet hat. (2) Nach dem Tode des Nutzungsberechtigten kann derjenige die Umschreibung eines laufenden Grabnutzungsrechtes auf seinen Namen beanspruchen, dem es vom Nutzungs-berechtigten in einer letztwilligen, rechtsgültigen Verfügung zugewendet wurde. Bei einer Verfügung zugunsten meh-rerer Personen hat die erstgenannte Person Vorrang. Stirbt der Nutzungsberechtigte ohne eine Verfügung hinterlassen zu haben, so kann das Nutzungsrecht auf Antrag auf die in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV genannten bestattungspflichti-gen Personen übertragen werden. Innerhalb der Reihenfol-ge des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV hat bei gleichrangigen Personen die ältere Person Vorrecht vor der jüngeren. Haben Vorberechtigte innerhalb von sechs Monaten keinen Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechtes gestellt, so wird das Nutzungsrecht auf Antrag einer nachberechtig-ten Person verliehen. Stimmen alle Vorberechtigten zu, so kann das Nutzungsrecht auch in begründeten Einzelfällen auf einen dem Verstorbenen nahestehenden Dritten (z.B. Lebensgefährten oder Stiefkind) übertragen werden. (3) Über die Umschreibung erhält der neue Grabnutzungsbe-rechtigte eine Urkunde (Graburkunde). (4) Der Anspruch auf Übertragung des Nutzungsrechtes er-lischt, wenn alle Berechtigten die Übernahme ablehnen oder es kein Berechtigter innerhalb eines Jahres seit Beisetzung des verstorbenen Nutzungsberechtigten übernimmt. In diesem Fall kann die Grabstätte während der Ruhefrist zur Betreuung an Personen überlassen werden, die zu dem Bestatteten eine persönliche Verbindung hatten. (5) Bei Grabstätten, an denen nach einer Bestattung niemand das Grabnutzungsrecht nach Abs. 2 oder das Betreuungs-recht nach Abs. 4 Satz 2 übernimmt, sorgt die Friedhofsver-waltung auf Kosten eines Verpflichteten (Erbe bzw. Bestat-tungspflichtiger gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV) für die Erstanlage der Grabstätte durch Aufstellen eines einfachen bzw. mehrfach verwendbaren Grabmals und Pflanzen einer pflegearmen Begrünung. Gegen vollständigen Kostenersatz können Grabnutzungsrecht und Grabmal erworben werden.
§ 15 – Pflege und Instandhaltung der Gräber
(1) Jede Grabstätte ist spätestens sechs Monate nach der Beisetzung bzw. nach der Verleihung des Nutzungsrechtes würdig herzurichten, gärtnerisch anzulegen und in diesem Zustand zu erhalten. (2) Bei allen Grabstätten sind der Nutzungsberechtigte oder
- sofern dieser verstorben ist - die in § 14 Abs. 2 genann-
ten Personen zur ordnungsgemäßen Anlage, Pflege und Instandhaltung des Grabes verpflichtet. (3) Kommt der Nutzungsberechtigte oder der sonst Verpflich-tete (siehe § 14 Abs. 2) seiner Verpflichtung nicht nach, kann ihn die Friedhofsverwaltung unter Fristsetzung auffordern, den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Nach Ablauf der Frist können zur Herbeiführung des ordnungsgemäßen Zustandes erforderliche Maßnahmen auf Kosten des Ver-pflichteten getroffen werden (Ersatzvornahme, § 29). (4) Ist der Aufenthalt des Nutzungsberechtigten oder der Aufenthalt bzw. die Existenz des sonst Verpflichteten nicht bekannt, ergeht eine befristete öffentliche Aufforderung. Nach Ablauf dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung berech-tigt, die Grabstätte auf Kosten eines Verpflichteten gem. § 14 Abs. 2 in ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen oder abzuräumen und einzuebnen.
§ 16 – Gärtnerische Gestaltung der Gräber
(1) Zur Bepflanzung der Grabstätten sind nur geeignete Ge-wächse zu verwenden, welche die benachbarten Gräber und Anpflanzungen nicht beeinträchtigen. Die Höhe und Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtbild des Friedhofes, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. (2) Anpflanzungen aller Art neben den Gräbern werden aus-schließlich von der Gemeinde ausgeführt. In besonderen Fällen können Ausnahmen von der Gemeinde zugelassen werden, wenn benachbarte Gräber nicht beeinträchtigt werden. (3) Das Anpflanzen hochgewachsener Gehölze (Zwergsträu-cher, strauch- oder baumartige Pflanzen, Bäume) auf den Gräbern bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. (4) Alle gepflanzten Gehölze gehen entschädigungslos in die Verfügungsbefugnis der Gemeinde über, wenn sie vom Nutzungsberechtigten nach Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechtes nicht abgeräumt worden sind. Der Schnitt und die Beseitigung zu stark wachsender oder absterben-der Bäume und Sträucher kann angeordnet werden. Wird die notwendige Maßnahme nicht innerhalb der hierfür dem Nutzungsberechtigten gesetzten Frist durchgeführt, so werden die Arbeiten von der Friedhofsverwaltung auf seine Kosten durchgeführt (Ersatzvornahme, § 29). (5) Verwelkte Blumen und verdorrte Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. (6) Grabbeete dürfen nicht höher als 20 cm sein.
§ 17 – Erlaubnisvorbehalt für Grabmale und bauliche Anlagen
(1) Die Errichtung von Grabmalen und sonstigen baulichen An-lagen oder deren Änderung bedarf - unbeschadet sonstiger Vorschriften - der Erlaubnis der Gemeinde. Die Gemeinde ist berechtigt, soweit das zur Wahrung der Rechte anderer notwendig ist und der Friedhofszweck es erfordert, Anord-nungen zu treffen, die sich auf Einfriedungen, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen beziehen. (2) Die Erlaubnis ist rechtzeitig vor Anfertigung oder Verände-rung des Grabmales und/ oder der baulichen Anlage bei der Gemeinde durch den Grabnutzungsberechtigten zu bean-tragen, wobei die Maße des § 12 zugrunde zu legen sind. Dem Antrag ist zweifach beizufügen:
a. der maßstabsgetreue Grabmalentwurf bzw. der maß-stabsgetreue Entwurf der baulichen Anlage mit Grundriss und Seitenansicht unter Angabe des Materials, seiner Be-arbeitung, des Inhaltes, der Form und der Anordnung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 b. eine maßstabsgetreue Zeichnung der Schrift, der Orna-mente und der Symbole unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhaltes, der Form und der Anordnung. (3) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn die Anlage nicht den Vorschriften der §§ 18 und 19 dieser Satzung ent-spricht. (4) Ohne Erlaubnis aufgestellte Grabmale und sonstige bau-liche Anlagen sind nach schriftlicher Aufforderung an den Nutzungsberechtigten unter angemessener Fristsetzung zu entfernen. Ist der Aufenthalt des Nutzungsberechtigten oder der Aufenthalt bzw. die Existenz des sonst Verpflich-teten nach § 14 Abs. 2 nicht bekannt, ergeht eine befristete öffentliche Aufforderung. Kommt der Nutzungsberechtigte nicht fristgerecht der Aufforderung nach, so ist die Gemein-de berechtigt, auf Kosten des Nutzungsberechtigten oder sonst Verpflichteten, das Grabmal zu entfernen und zu ver-werten, wenn es den sicherheitsrechtlichen Anforderungen nicht genügt oder den gestalterischen Merkmalen der §§ 18 und 19 widerspricht (Ersatzvornahme, § 29). (5) Die nicht erlaubnispflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln oder -kreuze zulässig und dürfen nicht länger als zwei Jahre verwendet werden.
§ 17a – Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind und hierfür ein Nachweis gemäß
Artikel 9a Abs. 2 BestG in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt
wird. Die Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämt-liche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt. Eines Nachweises gemäß Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Letztveräußerer glaubhaft macht, dass die Grabsteine oder Grabeinfassungen aus Naturstein oder deren Rohmaterial vor dem 1. September 2016 in das Bundesgebiet eingeführt wurden.
§ 18 – Größe von Grabmalen und Einfriedungen
(1) Die Grabmale bei Einzel-, Urnenerd- und Familiengräbern dürfen folgende Größen nicht überschreiten (Höhe x Breite):
a) Einzelgrabstätten für Personen bis zu 10 Jahre
1,00 m x 0,50 m
b) Einzelgrabstätten für Personen über 10 Jahre 1,30 m x 0,70 m
c) Familiengrabstätten für Personen über 10 Jahre 1,80 m x 1,60 m
d) Urnenerdgrabstätten
0,50 m x 0,50 m (2) Bei Urnenstelennischen dient das Beschriftungsfeld auf der Abdeckplatte als Grabmal. (3) Eine Überschreitung ist im Einzelfall zulässig, sofern sie mit den Bestimmungen des § 19 dieser Satzung und dem Friedhofszweck vereinbar ist und die Gemeinde die Erlaub-nis erteilt.
§ 19 – Grabgestaltung
Grabmale und sonstige bauliche Anlagen müssen dem Fried-hofszweck entsprechen; sie müssen so gestaltet sein, dass die Würde des Friedhofes als Ruhestätte der Verstorbenen ge-wahrt ist.
§ 20 – Gründung, Erhaltung und Entfernung von Grabmalen
(1) Jedes Grabmal muss seiner Größe entsprechend dauerhaft und standsicher gegründet werden. Die Fundamente sind nach den neuesten Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Baukunst durch fachkundige Firmen zu setzen. Maßgeblich für die bei der Errichtung der Grabmale und der jährlichen Standsicherheitsprüfung geltenden aner-kannten Regeln der Baukunst ist die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA-Grabmal) der Deutsche Naturstein Akademie e.V. (DENAK) sowie deren Anlage B (Anleitung zur Standsicherheitsprüfung von Grab-malen des Verbandes der Friedhofsverwalter Deutschlands e.V.) in der jeweils gültigen Fassung. Für alle neu errichte-ten, versetzten und reparierten Grabmale hat der Stein-metz oder sonstige Gewerbetreibende mit gleichwertiger Qualifikation eine Eingangskontrolle mit der jeweiligen Gebrauchslast durchzuführen. Der Prüfablauf ist nachvoll-ziehbar zu dokumentieren. Spätestens sechs Wochen nach Fertigstellung der Grabmalanlage ist die Abnahmebeschei-nigung mit dem Prüfvermerk entsprechend den Anforde-rungen der TA Grabmal durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung vorzulegen. (2) Der Grabnutzungsberechtigte hat das Grabmal in einem ordnungsgemäßen, sicheren Zustand zu erhalten. Er ist für Schäden verantwortlich, die insbesondere durch Umfallen des Grabmales oder Abstürzen von Teilen desselben verur-sacht werden. Grabmale, die sich nicht in einem ordnungs-gemäßen Zustand befinden, können nach vorangegangener schriftlicher Aufforderung auf Kosten des Nutzungsberech-tigten oder der in § 14 Abs. 2 genannten Personen instand-gesetzt oder entfernt werden, wenn die Wiederherstel-lung verweigert oder innerhalb der gesetzten Frist nicht durchgeführt wird (Ersatzvornahme, § 29). Kann aufgrund der akut drohenden Gefahr durch ein nicht standsicheres Grabmal eine schriftliche Aufforderung an den Nutzungs-berechtigten zur Wiederherstellung der Standsicherheit unter Fristsetzung nicht abgewartet werden, ist der Fried-hofsträger berechtigt, die Gefahrenstelle abzusperren, das Grabmal provisorisch zu sichern oder umzulegen. (3) Der Nutzungsberechtigte und die in seinem Auftrag han-delnden Personen haften für jede durch die Errichtung von Grabmalen und baulichen Anlagen entstehenden Beschädi-gungen der Grab- und Friedhofsanlagen. (4) Grabmale und bauliche Anlagen (§§ 17 und 18) dürfen vor Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechtes nur mit vor-heriger Erlaubnis der Gemeinde entfernt werden. (5) Nach Ablauf der Ruhefrist und des Nutzungsrechtes sind die Grabmale nach einer entsprechenden Aufforderung der Gemeinde durch den vorher Nutzungsberechtigten oder den nach § 14 Abs. 2 Verpflichteten innerhalb von drei Monaten zu entfernen. Die Grabstätten sind einzuebnen. Kommt der Nutzungsberechtigte oder der sonst Verpflich-
Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf tete seiner Verpflichtung nicht nach, kann ihn die Friedhofs-verwaltung unter erneuter Fristsetzung auffordern, den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Nach Ablauf der Frist können zur Herbeiführung des ordnungsgemäßen Zu-standes erforderliche Maßnahmen auf Kosten des vormals Nutzungsberechtigten oder sonst Verpflichteten getroffen werden (Ersatzvornahme, § 29). Ist der Aufenthalt des Nut-zungsberechtigten oder der Aufenthalt bzw. die Existenz des sonst Verpflichteten nicht bekannt, ergeht eine be-fristete öffentliche Aufforderung. Nach Ablauf dieser Frist ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten oder eines Verpflichte-ten abzuräumen und einzuebnen. Grabmale, Einfriedungen und sonstiger Grabschmuck gehen infolge der Eigentums-aufgabe durch den vormals Nutzungsberechtigten in das Eigentum des Friedhofsträgers über. (6) Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofes aus früheren Zeiten gelten, unterstehen dem besonderen Schutz der Gemeinde. Die Entfernung oder Änderung solcher Anlagen auch nach Ablauf der Ruhe-frist und des Grabnutzungsrechtes bedarf der besonderen Erlaubnis der Gemeinde. IV. Bestattungsvorschriften
§ 21 – Leichenhaus
(1) Das Leichenhaus dient der Aufbewahrung der Leichen, bis sie bestattet oder überführt werden und zur Aufbewah-rung von Aschenresten feuerbestatteter Verstorbener bis zur Beisetzung im Friedhof. Es darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung und in Begleitung eines Vertreters des Friedhofspersonals betreten werden. (2) Die Verstorbenen werden im Leichenhaus aufgebahrt. Sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Hinterbliebenen die Ver-storbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. Die Bestattungspflichtigen (§ 15 BestV) entscheiden, ob die Aufbahrung im offenen oder im geschlossenen Sarg erfolgt. Wird darüber keine Bestimmung getroffen, bleibt der Sarg geschlossen. Dies gilt auch bei entsprechender Anordnung des Amts- oder Leichenschauarztes. Leichen von Personen, die bei Eintritt des Todes an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erkrankt waren, werden in einem gesonderten Raum untergebracht. Der Zutritt zu diesem Raum und die Besichtigung der Leichen bedürfen der vorherigen Erlaubnis des Amtsarztes. (3) Für die Beschaffenheit von Särgen, Sargausstattungen, Urnen und für die Bekleidung von Leichen gelten die Vor-schriften des § 30 BestV.
§ 22 – Leichenhausbenutzungszwang
(1) Jede Leiche ist spätestens 24 Stunden vor der Bestattung in das gemeindliche Leichenhaus zu verbringen. (2) Dies gilt nicht, wenn
a) der Tod in einer Anstalt (z.B. Krankenhaus, Klinik, Alten-bzw. Pflegeheim u.a.) eingetreten ist und dort ein geeigne-ter Raum für die Aufbewahrung der Leiche vorhanden ist,
b) die Leiche zum Zwecke der Überführung an einen aus-wärtigen Bestattungsort freigegeben und innerhalb einer Frist von 24 Stunden überführt wird,
c) die Leiche in einem privaten Krematorium verbrannt werden soll und sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen des § 17 BestV vom Träger der Bestattungsanlage geprüft werden,
d) die Leiche in gewerblichen Räumen privater Bestat-tungsunternehmen untergebracht ist, soweit diese den si-cherheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
§ 23 – Leichentransport
Zur Beförderung von Leichen im Gemeindegebiet sind Leichen-wagen zu benutzen. Die Beförderung der Leichen hat durch ein geeignetes Bestattungsunternehmen zu erfolgen. Für die An-forderungen an die Sargbeschaffenheit und das Bestattungs-fahrzeug gelten die §§ 12 und 13 BestV.
§ 24 – Leichenbesorgung
Reinigen, Ankleiden und Einsargen der Leichen hat durch einen geeigneten Bestatter zu erfolgen.
§ 25 – Bestattung
Bestattung im Sinne dieser Satzung ist die Erdbestattung von Leichen oder Leichenteilen sowie die Beisetzung von Aschenur-nen unter der Erde bzw. in Urnenfächern und Grabkammern. Die Bestattung ist durchgeführt, wenn das Grab verfüllt oder das Urnenfach/ die Grabkammer geschlossen ist.
§ 26 – Anzeigepflicht und Bestattungszeitpunkt
(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes der Gemeinde anzuzeigen; die erforderlichen Unterlagen sind vorzulegen. (2) Den Zeitpunkt der Bestattung setzt die Gemeinde im Be-nehmen mit den Hinterbliebenen, dem Bestattungsunter-nehmen und ggf. mit dem zuständigen Pfarramt fest.
§ 27 – Ruhefrist
(1) Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle be-trägt für Verstorbene über 10 Jahre 20 Jahre. (2) Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle be-trägt für Verstorbene bis zu 10 Jahre 12 Jahre. (3) Die Ruhefrist für Urnenbestattungen bis zur Wiederbele-gung beträgt 10 Jahre. (4) Die Ruhefrist beginnt am Tag der Bestattung. (5) Um bei dem schweren Boden im Friedhof Seubersdorf i.d.OPf. eine bessere Verwesung sicherzustellen, wird Sand zum Ein-füllen gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Der Abtransport des überschüssigen Erdreiches ist Sache der Angehörigen.
§ 28 – Exhumierung und Umbettung
(1) Die Exhumierung und Umbettung von Leichen und Urnen bedarf unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften der vorherigen Erlaubnis der Gemeinde. (2) Soweit Exhumierungen von Leichen nicht vom Gericht oder einer Behörde angeordnet werden, sollen sie nur in den
Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 Monaten Oktober bis März und zwar außerhalb der Be-suchszeiten erfolgen. (3) Zur Exhumierung und Umbettung bedarf es eines Antrages des Grabnutzungsberechtigten. (4) Angehörige und Zuschauer dürfen der Exhumierung bzw. Umbettung nicht beiwohnen. (5) Im Übrigen gilt § 21 BestV. V. Schlussvorschriften
§ 29 – Anordnungen und Ersatzvornahme
(1) Der Friedhofsträger kann zur Erfüllung der nach dieser Sat-zung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen. Diesen Anordnungen ist unverzüglich Folge zu leisten. (2) Werden die in dieser Satzung festgelegten Handlungs-pflichten nicht rechtzeitig erfüllt, kann die Gemeinde die Handlung auf Kosten des Pflichtigen vornehmen oder vor-nehmen lassen. Die Ersatzvornahme ist vorher schriftlich anzudrohen. Dabei ist eine angemessene Frist zu setzen. Ist der Aufenthaltsort des Pflichtigen nicht mehr zu ermit-teln, so ersetzt die öffentliche Bekanntmachung die an den Pflichtigen adressierte schriftliche Androhung. Einer vor-herigen Androhung und einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Pflichtige nicht erreichbar ist und die Ersatzvor-nahme zur Abwehr einer drohenden Gefahr notwendig ist.
§ 30 – Haftungsausschluss
Die Gemeinde übernimmt für die Beschädigungen, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhofsanlagen ent-stehen und für Schäden, die durch Beauftragte dritter Personen verursacht wurden, keine Haftung.
§ 31 – Zuwiderhandlungen
Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO i.V.m. § 17 OWiG kann mit Geld-buße von mindestens 5,00 € und höchstens 1.000,00 € belegt werden, wer:
a) den Vorschriften über den Benutzungszwang zuwiderhandelt,
b) die erforderliche Erlaubnis der Gemeinde nicht einholt,
c) die erstmalige Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grab-stätten nach den §§ 15 bis 20 nicht satzungsgemäß vor-nimmt,
d) sich entgegen den Bestimmungen dieser Satzung nicht ru-hig und der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die festgelegten Verbote missachtet.
§ 32 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.07.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) vom 20.09.2018 außer Kraft. Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. Seubersdorf i.d.OPf. Andreas Steiner Erster Bürgermeister Abstimmungsergebnis: 18 : 0
- 9. Bericht des Bürgermeisters und Anfragen Sachverhalt Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, den 18.07.2024, um 19:00 Uhr, im Bürgersaal des Rathausvorplat- zes statt. Im aktuellen Mitteilungsblatt wurde der Grundstückspreis für das neue Baugebiet „Seubersdorf Süd 5. Erweiterung“ mit ei- nem Preis von 165,00 €/m² bekanntgegeben. Für das stattgefundene 125-jährige Gründungsfest der Freiwil- ligen Feuerwehr Daßwang vom 14.-16.06.2024 bedankte sich Erster Bürgermeister Andreas Steiner bei allen Organisatoren und Besuchern für die großartige Beteiligung auf das Herzlichste. Erster Bürgermeister Andreas Steiner lud zur Einweihung des neuen Feuerwehrhauses in Wissing am 14.09.2024 ein: Treffpunkt ab 16:30 Uhr am Feuerwehrhaus, Aufstellung ab 16:45 Uhr für den Kirchenzug mit Vorabendmesse und Seg- nung, anschließend gemütliches Beisammensein. Zur Planung eines kommunales Wärmenetzes im Gemeindege- biet Seubersdorf i.d.OPf. sind 300 Rückmeldungen eingegan- gen, welche derzeit ausgewertet werden. GR Götz G. fragte nach, ob bei den anstehenden Baumaß- nahmen der Deutschen Bahn auch die Bahnhöfe Seubersdorf i.d.OPf. und Batzhausen berücksichtigt werden. -> Erster Bürgermeister Andreas Steiner gab bekannt, dass hierzu bereits eine gemeinsame Besprechung stattgefunden hat, allerdings ohne konkrete Baumaßnahmen für die jeweili- gen Kommunen. Zusammen mit den Kommunen Parsberg, Be- ratzhausen, Deining und Seubersdorf i.d.OPf. wird eine eigene Besprechung stattfinden. GR Bußmann erkundigte sich zur anstehenden Dorferneuerung in Daßwang. -> Erster Bürgermeister Andreas Steiner wird hierüber in der nächsten Gemeinderatssitzung informieren. GR Götz G. erkundigte sich zur aktuellen Situation zur Ortsum- fahrung in Seubersdorf i.d.OPf. -> Erster Bürgermeister Andreas Steiner gab bekannt, dass als nächster Schritt der Erörterungstermin seitens der Regierung der Oberpfalz stattfinden soll. Der genaue Zeitpunkt steht al- lerdings noch nicht fest. Gasthaus Thumann Labertalstr. 11 · 92358 Ittelhofen Jedes 1. Wochenende im Monat geöffnet! „Auch Essen zum Mitnehmen“ Tel. 09497/1888 Öffnungszeiten: Fr. u. Sa. ab 16.30 Uhr - So. ab 11.00 Uhr August 2024: Fr. 02., Sa. 03., So. 04. Einfach anrufen - und abholen! Es freut sich auf Ihren Besuch: Fam. Thumann
Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf 80. Geburtstag Gottschalk Elfriede, Mantlacher Weg, Batzhausen Sellerer Elfriede, Alte Poststraße, Freihausen Werner Hans, Am Buchberg, Seubersdorf 85. Geburtstag Anders Luise, Zum Bahnhof, Batzhausen Eberl Edeltraud, Nürnberger Straße, Seubersdorf Goldene Hochzeit Schlierf Joseph und Maria Anna, Zur Bockslohe, Waldhausen Eiserne Hochzeit Gehr Franz Xaver und Kreszenzia, Ledergasse, Wissing Die Gemeinde gratulierte im Juni 2024 Von der Gemeinde Elfriede Gottschalk Batzhausen Elfriede Sellerer Freihausen Hans Werner Seubersdorf Geboren wurden: Den Eltern Christian und Anna Friesen geb. Sailer, Batzhausen, Engelloh, ein Sohn Nico Christian Den Eltern Tobias und Lena Weidner geb. Waldhier, Seubersdorf i.d.OPf., Am Son-nenhügel, ein Sohn Johannes Den Eltern Justin und Julia Henderson geb. Kerlach, Batzhausen, Dahlienweg 1, ein Sohn Davian Jeremiah Geheiratet haben: Herr Dominik Peter Schmid, Seubersdorf i.d.OPf., Hoch-weg, und Frau Stefanie Karl, Seubersdorf i.d.OPf., Hochweg Herr Alexander Johannes Ferstl, Seubersdorf i.d.OPf., Am Buchberg, und Frau Sabrina Böckling, Stuttgart, Robert-Mayer-Straße Herr Roland Bauer, Daßwang, Bundesstraße, und Frau Daniela Korzendorfer, geb. Burger, Daßwang, Bundes-straße Verstorben sind: Herr Martin Blank, Seubers-dorf i.d.OPf., Bahnhofstraße mit 37 Jahren Herr Helmut Weidinger, Batzhausen, Waldhauser Straße, mit 67 Jahren Herr Erich Wölk, Seubersdorf i.d.OPf., Regensburger Straße, mit 65 Jahren Herr Johann Reindl, Freihausen, Hufschmiedgasse, mit 92 Jahren Herr Manfred Siegl, Seubersdorf i.d.OPf., Bahnhofstraße, mit 62 Jahren Frau Marie-Luise Kress, Seubersdorf i.d.OPf., Bahnhofstraße, mit 80 Jahren Herr Josef Vögl, Seubersdorf i.d.OPf., Regensburger Straße, mit 96 Jahren Herr Franz Niederwieser, Seubersdorf i.d.OPf., Föhrenstraße, mit 62 Jahren Mitteilung vom Standesamt Seubersdorf i.d.opf. Juni 2024 Daniela & Roland Bauer Sabrina & Alexander Ferstl Stefanie & Dominik Schmid
Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 Kundenbetreuer (m/w/d) im Onlinehandel für Felgen & Kompletträder Festanstellung · Vollzeit · Seubersdorf i.d.Opf. DIESE SPANNENDEN AUFGABEN WARTEN AUF DICH: Kundenkommunikation: Berate unsere Kunden professionell per E-Mail und Telefon. Eine abgeschlossene kaufmännische / technische Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation Erfahrung im Bereich Onlinehandel, Kundensup-port oder im Automobilsektor vom Vorteil. Sicherer Umgang mit den MS Office-Programmen. Gute kommunikative Fähigkeiten und eine strukturierte Arbeitsweise Fließende Kenntnisse in Deutsch; Englisch ist ein zusätzlicher Vorteil. Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung! Bei Fragen wende dich gern an uns unter [email protected]. Auftragsmanagement: Manage Kundenaufträge mit Präzision. Beschwerdemanagement: Gehe auf Kundenbeschwer-den empathisch und lösungsorientiert ein. Qualitätsverbesserung: Beteilige Dich aktiv an der Ver-besserung unserer Servicequalität. DAS WÜNSCHEN WIR UNS VON DIR:
Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf Verein Abteilung Ansprechpartner/in Tel.-Nummer/E-Mail Jahr von bis Jugendförderung für Vereine der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. Uhrzeit Datum Ort/Zweck Anzahl der Jugendlichen Anzahl der Betreuer Gesamtstunden Auch heuer können die Stunden für die Jugendförderung wieder der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. vorgelegt werden. Wir bitten alle Vereine, die Auflistung der Stunden bis Donnerstag den 01. August 2024 abzugeben, damit die Berechnung im Monat September durchgeführt werden kann. Liegen der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. bis dahin keine Stunden vor, kann keine Auszahlung erfolgen.
Aufwandsentschädigung für die Jugendarbeit Informationen für alle Vereine, die Jugendarbeit leisten!
Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 Sie suchen einen zuverlässigen Partner, der fachkompetent & sauber arbeitet? Wir bieten Ihnen - mit 35-jähriger Erfahrung: • Stuckateurarbeiten • Innen- und Außenputze • Pflaster und Zäune • Vollwärmeschutz Rufen Sie uns jetzt an: Tel. 09497 - 10 14 Batzhausen www.scherer-bau.de Wir bieten Ihnen - mit 40-jähriger Erfahrung: Lösungsangebote auf der Seniorenmesse Seubersdorf Sonntag, 15.9.2024, 10:00 - 16:00 Uhr Kirche, Rathausplatz und Bürgersaal Es kommen zu uns örtliche Leistungsanbieter, sowie Beratungsstellen aus dem Landkreis. Mit der Möglichkeit zum Mittagessen und Kaffee- und Kuchen. Wichtiger Termin Seniorenmesse Seubersdorf 2024 ………. und wer hilft mir? An unseren AVIA-Tankstellen mit Prima Bistro kannst du dein Talent voll ausleben. Mit einem breiten Tankstellensortiment, hochwertigen Brötchenangebot, Paketshop und Lotto-Annah-mestelle bieten wir unseren Kunden ein umfangreiches Waren-und Dienstleistungsangebot, das sie zu bequemen Öffnungs-zeiten nutzen können. Mit deinem persönlichen, freundlichen Service sorgst du dafür, dass unsere Tankstelle für unsere Gäste ein echter Ort zum Auftanken wird und sie sich unter-wegs wie zu Hause fühlen können. Verkäufer/-in (m/w/d) für Tankstelle und Bistro – Gerne mit Einzelhandel-, Hotel-oder Gastro-Erfahrung, Quereinsteiger willkommen. – Einsatzorte: Neumarkt, Seubersdorf, Freystadt – Vollzeit, Teilzeit, Aushilfe auf Minijob-Basis Unter https://jobs.roedl-energie.de ? ndest du weitere Informationen. Rödl GmbH Nürnberger Str. 41 92318 Neumarkt 09181 48 48-203 d Bewirb dich jetzt! Du fühlst dich wohl im Verkauf und bist gerne Gastgeber?
Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf Männerchor Seubersdorf - Bunter Abend Simone Gabler führte erstmals in Vertretung von Sabrina Nie-bler, geborene Weidinger durch das Programm des Bunten Abends des Männerchors Seubersdorf. „Das Musikprogramm und die Tanzeinlagen sind ein Mega- Ausschnitt für Jung und Alt“, sagte sie. Organisatorin Kerstin Weidinger war es wieder gelungen, Akteure aus den Gemeindebereichen Seubersdorf und Parsberg auf die Bühne zu holen. Den Anfang machte das Nachwuchsorchester des Musikvereins Seubersdorf unter der Leitung von Karin Riel mit traditioneller Blasmusik. Der Män-nerchor als Gastgeber unter der Leitung von Hubert Riepl sang „Musik ist unser Leben“ und romantische Lieder wie „Auf den Flügeln der Liebe“. Danach rockte die junge Band „Katastrofal“ mit vier Mädchen und einem Jungen. Im Anschluss präsentierte das Duo Handwerk (Günter Müller und Georg Bleicher) Musik aus den 50er- bis 80er-Jahren. Tanzeinlagen des Vhs-Tanz-studios unter der Leitung von Nikola Achammer rundeten den Abend ab. Bürgermeister Andreas Steiner bedankte sich für die kulturelle und musikalische Bereicherung in der Gemein-de. Am Ende bedankte sich der Vorsitzende des Männerchors, Hans-Gunter Gabler, beim Publikum und bei den Künstlern (Foto: Gabler), die den Abend ohne Gage bereichert hatten. Gartenabfälle sind eine groSSe Gefahr für Schafe Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, auf Grund vermehrter Vorkommnisse richtet sich die Gemein-de Seubersdorf i.d.OPf. mit einer wichtigen Bitte an Sie. Bitte entsorgen Sie auf keinen Fall ihren Grünschnitt und sonstige Gartenabfälle versteckt auf Wiesen oder Waldstücken. Beson-ders für Schafe, aber auch Wildtiere stellen bestimmte Garten-abfälle eine ernste Bedrohung dar, die sogar lebensgefährlich sein kann. Daher nutzen Sie gerne die Zeit unseres Wertstoff-hofes, um ihre Gartenabfälle zu entsorgen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. „Mit der Einführung der Heimat-Info App bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern eine zeitgemäße, schnelle Information für den Alltag. Alle Nachrichten aus unserer Ge-meinde finden Sie ab sofort in der App. Durch das Aktivieren der Glocke für einzelne oder alle Kategorien bleiben Sie tagesaktuell über Neuigkeiten informiert. Auch unsere Vereine und Organisationen haben die Möglichkeit, auf der gleichen Plattform über Aktuelles zu berichten. Im Bürgerservice Menü haben unsere Bürger zudem einen digitalen Draht ins Rathaus und können Informationen rund um un-sere Gemeinde abrufen oder digitale Behördengänge erledigen. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Entdecken unserer App!“ - Bürgermeister Andreas Steiner Auf einen Blick > Heimat-Info: Die Gemeinde Seubersdorf als App > Keine Registrierung für Endnutzer/-innen nötig > Download über App Store (iPhones) und Play Store
(Android-Geräte) über den QR-Code. > NEU: Schadensmelder – Melden Sie defekte Straßenlaternen,
kaputte Spielplatzgeräte etc. direkt der Gemeindeverwaltung. > Weitere Infos unter www.heimat-info.de Schritt 1 Downloaden Sie die Heimat-Info App auf Ihr Smartphone Schritt 2 Wählen Sie Seubersdorf aus. Schritt 3 Stellen Sie sicher, dass die Glocke aktiviert ist. Sie erhalten von allen Kategorien und Profilen Benachrichtigungen, bei welchen der Schalter “an” ist. In unserer neuen Seubersdorf App “Hei-mat-Info” erhalten Sie als Bürger sämtli-che Informationen, wie News oder Veran-staltungen per Push-Nachricht direkt aufs Smartphone oder Tablet. Die App steht kostenlos zum Download zur Verfügung. Sind Sie schon dabei?
Neu: Tagesaktuell informiert mit der Seubersdorf app
Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 Dienstjubiläum gefeiert „In der heutigen Zeit ist es keine Selbstverständlichkeit mehr, sein ganzes Berufsleben einem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen“, sagte Bürgermeister Andreas Steiner als er die Mitar-beiterin Ingrid Kirzinger aus Ittelhofen in seinem Amtszimmer begrüßte. Zusammen mit Geschäftsleiter Thomas Fuchsgruber, er ist auch für das Personal der Gemeinde verantwortlich, wur-de eine Urkunde für 25-jährige Treue zur Gemeinde überreicht. Im Gespräch ergänzte Kirzinger, dass sie vor 25 Jahren erst als Urlaubsvertretung begann, um sich für den Reinigungsdienst in der Grund- und Mittelschule zu bewähren. Seit 01.05.1999 gehört Ingrid Kirzinger zum Team der Gemeinde Seubersdorf. i.d.OPf. Noch heute sind es zwei Stunden pro Tag in dem sie in einem von fünf Teams dafür sorgt, dass die Schule vor Sauber-keit strahlt. „Bleiben Sie uns treu“, so der Wunsch von Bürger-meister Steiner. Grund- und Mittelschule Seubersdorf Ein besonderer Sporttag in der 2a Am Mittwoch, 5.6. durfte die Klasse 2a einen besonderen Sporttag erleben. Studierende der Universität Regens-burg kamen zusammen mit ihrer Do-zentin Frau Lehmann nach Seubersdorf, um den Schülerinnen und Schülern einen Tag lang Trend- und Funsportarten nahe zu bringen. Nach gemeinsamen Kennen-lern- und Aufwärmspielen konnten die Kinder an verschiede-nen Stationen einiges ausprobieren. Dazu gehörte jonglieren, Dart spielen, Frisbee werfen, Akrobatik oder Beer-Pong (natür-lich ohne Bier!). Zum Abschluss waren noch einige Spiele mit Wasser geboten. Diese Erfrischung war sehr willkommen! Herzlichen Dank an Frau Lehmann und ihre Studentinnen und Studenten für diesen aufregenden Tag! (gf) Schüler bauen Insektenhotel Die Techniklehrerin Beate Brandl erhielt die Anfrage von Herrn Götz, dem Inhaber der Konrad Götz GmbH in Seubers-dorf, im Werkunterricht mit den Schülern ein Insektenhotel zu bauen. Begeistert nahmen die Schüler ihrer Technikgruppe den Auf-trag an. Das Insektenhotel sollte ca. 1,50 m x 1,20 m be-tragen. Somit wurde aus den Containern von Herrn Götz mit Hilfe unseres Hausmeisters Herrn König passende Bretter aussortiert und mit dem Anhänger in die Schule gefahren. Die Schüler mussten zuerst alle alten Nägel aus den Brettern ausschlagen. Anschließend wurden alle Bretter per Hand und Schleifmaschine in stundenlanger Unterrichtszeit abge-schliffen. Nun ging es zur Planung über. Im Maßstab 1:1 wur-de das Objekt an die Tafel gezeichnet. Nach dieser Zeichnung wurden die Bretter abgesägt und die einzelnen Elemente mit verdeckter Dübelung verbunden. Das Insektenhotel wurden aus drei Teilen zu einem großen zusammen gefügt. Als das Gerüst fertig war, stand man vor einer weiteren Herausfor-derung. Man benötigte sehr viel Füllmaterial. Vor allem war die Frage: Womit füllt man das Hotel, damit sich die Wildbie-nen auch wohl fühlen? In Zusammenarbeit mit dem Landrat-samt kam uns Herr Bundesmann zu Hilfe und hielt mit unse-ren Schülern einen 90-minütigen Workshop ab. Hier lernten diese, dass Wildbienen gerne in Hartholz nisten. Weichholz wäre ungünstig, da sie sich an den aufstehenden Holzfa-sern die Flügel verletzen könnten. Somit wurde Hartholz von bekannten Forstarbeitern besorgt. Anschließend wurden die Kanten von den Rundhölzern, Buche und Esche, abge-schliffen und mit unterschiedlichen Holzbohrern gebohrt, wobei mehrere Holzbohrer abgebrochen wurden. Außerdem wurden von trockenen Gräsern die äußeren feinen Rinden entfernt, die Stängel aussortiert und auf die Tiefe des Insek-tenhotels zugeschnitten. Da die Stängel keinen Hohlraum hatten, mussten alles Stängel mit einem Handbohrer ange-bohrt werden, damit Nistplätze entstehen. Danach wurden sie gebündelt und ins Hotel eingefügt. Nach und nach füllte sich das Insektenhotel. Zum Schluss wurden noch Vierkant-hölzer abgeschliffen, die als Stütze dienen. Bei Betrachten des Gesamtkunstwerks waren die fleißigen Schüler sehr zu-frieden. Nun hoffen sie, dass sich viele Insekten in das Hotel einnisten. (bb)
Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf Vorschulkinder schnuppern „Schulluft“ Um unseren zukünftigen Erstklässlern den Übergang vom Kin-dergarten in die Schule zu erleichtern, durften alle Vorschulkin-der aus den Kindertagesstätten Batzhausen, Kemnathen, Seu-bersdorf und Wissing am 5. Juni einen ganzen Vormittag lang „Schulluft“ schnuppern. Bereits ab 8:00 Uhr begann für alle zukünftigen Buskinder die alljährliche „Busprobefahrt“, die vom Busunternehmen Merz Reisen gesponsort wurde. Unsere Konrektorin Frau Braun und Erzieherinnen aus den verschiedenen Kindertagesstätten begleiteten die Kinder dabei und erklärten wichtige Verhal-tensregeln im Bus und an der Haltestelle. Die Kinder, die ihren Schulweg in Zukunft zu Fuß gehen können, starteten mit ihren Schultaschen auf dem Rücken vom Seubersdorfer Kindergarten in Begleitung ihrer Erzieherinnen. In der Schule wurden die zukünftigen Erstklässler schon von den drei 3. Klassen in der Aula freudig erwartet und von Frau Apfelbacher, der zuständigen Lehrerin für „Kooperation Schu-le – Kindergarten“, begrüßt. Gleich darauf lernten die Vorschul-kinder ihre „Tutoren“ aus den zukünftigen vierten Klassen kurz kennen und verbrachten bereits die erste Pause mit ihnen. Die Aufgabe der „Tutoren“ besteht vor allem darin, in den ers-ten Schulwochen im September Ansprechpartner für unsere ABC-Schützen auf dem Schulhof zu sein. Um auch den Schul-weg oder die Busfahrt für die Erstklässler einfacher zu machen, wurden bei der Einteilung im Vorfeld so weit wie möglich die Wohnorte der Kinder berücksichtigt. Nach der gemeinsamen Pause begann ein 90-minütiges Pro-gramm, bei dem die Kinder von den Klassenleitungen der drei 3.Klassen und ihren Erzieherinnen aus den Kindergärten be-gleitet wurden. Es galt nun verschiedene Aufgaben mit dem je-weiligen Partnerkind gemeinsam zu erledigen: Bewegungspar-cours in der Turnhalle, Schnitzeljagd durch das Schulhaus und Kennenlern-/Partnerspiele im Klassenzimmer. Nach kurzer Zeit waren die anfängliche Aufregung und Unsi-cherheit mancher Vorschulkinder verflogen und alle Teams waren mit Feuereifer bei der Sache. Die zukünftigen Viertklässler zeigten bei den vielfältigen gemeinsamen Aktivitäten Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbereitschaft für ihre jüngeren Schützlinge und nahmen diese immer wieder be-gleitend an der Hand. (ha) Spiel, SpaSS und viel Wissen bei den Waldjugendspielen Zum Glück meinte es Petrus nach vielen Regentagen am 04.06.24 gut mit den 3. Klassen. Er sorgte für perfektes Wald-wetter und die 3. Klassen brachen vergnügt auf, um an den Waldjugendspielen in der Nähe von Neumarkt teilzunehmen. Auf dem Weg durch den Wald forderte der Förster die Kinder mit zahlreichen Fragen und erstaunte mit interessanten In-formationen. So erfuhren sie z.B., dass der Schachtelhalm, der heute noch als kleines Pflänzchen im Wald wächst, schon zu Dinozeiten als 20 m hoher Baum im Wald zu finden war. Immer wieder konnten die Schülerinnen und Schüler ihre Schnelligkeit und Geschicklichkeit bei verschiedenen Spielen wie Zapfen-weitwurf, Blätterangeln und Holzscheiteanschlichten zeigen. Außerdem stellten sie ihr Wissen bei zahlreichen Quizfragen unter Beweis. Nach Abschluss des interessanten und schönen Spaziergangs durch den Wald, gab es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch eine höl-zerne Medaille als Andenken an die Waldjugendspiele 2024. Die Teilnahmegebühr wurde vom Elternbeirat übernommen. Vie-len lieben Dank dafür. (aj) „Jeder hilft jedem und sorgt für sich selber“ Am 11. und am 12. Juni absolvierten die vierten Klassen einen Erste-Hilfe-Kurs und wurden über die wichtigsten Verhaltens-regeln bei einem Katastrophenfall informiert. Wie leistet man erste Hilfe, welche Aufgaben haben die verschiedenen Hilfs-organisationen und welche Vorkehrungen sollte man treffen, wenn ein Katastrophenfall eintritt? Diese Fragen wurden vom Rot-Kreuz-Beauftragten ausführlich mit den Kindern bespro-chen. Am Ende des Vormittags lernten die Schülerinnen und Schüler noch das richtige Verbinden von Wunden. Der Leitsatz „Jeder hilft jedem und sorgt für sich selber“ verdeutlichte den Kindern, wie notwendig es ist, selbst auch Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. (kr)
Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 Spannender Besuch bei der Feuerwehr Am Montag, den 24.06.2024, besuchte die Klasse 3b die Frei-willige Feuerwehr in Seubersdorf. Begrüßt wurden wir von den stellvertretenden Kommandanten S. Schmid und J. Riepl. Die beiden zogen mit ihrer Uniform die Blicke der Kinder bereits zu Beginn der Veranstaltung auf sich. Am Anfang hatten die Kinder die Möglichkeit, in einem interes-santen theoretischen Teil ihr bereits erlerntes Wissen zu zeigen und auch Neues zu erfahren. Neben den verschiedenen Aufga-ben der Feuerwehr (löschen, retten, bergen, schützen) lernten die Schülerinnen und Schüler auch mehr über die Ausrüstung kennen. Diese wurde im weiteren Verlauf des Besuchs auch an-probiert. Außerdem wurde ihnen erklärt, dass sie bereits mit 12 Jahren der Jugendfeuerwehr beitreten können und ab 18 Jahren voll einsatzfähig sind. Auch das Tätigen eines Notrufs mit sei-nen W-Fragen und der Ablauf bis hin zum Eintreffen der Feu-erwehr wurde besprochen. Durch einen kurzen Filmausschnitt wurde der Klasse 3b nochmal deutlich, dass nur wenige Minu-ten von Alarmierung bis Ausrücken vergehen. Außerdem infor-mierten die stellvertretenden Kommandanten über die Freiwil-lige Feuerwehr, die Berufsfeuerwehr, die Werksfeuerwehr und die verschiedenen Fahrzeuge. Zum Schluss dieses theoreti-schen Teils gingen die Feuerwehrleute auf die Stützpunktwehr Seubersdorf genauer ein. Im Anschluss daran folgte der praktische Teil. Dabei präsentier-ten die Kommandanten die Ausrüstung, wobei die Kinder das Gewicht der Sauerstoffflasche durch eigenständiges Anheben erfahren durften. Die Schwere dieser Flasche überraschte eini-ge. Im Anschluss daran konnten die Kinder im Hilfeleistungslö-schfahrzeug (HLF) Probesitzen und sich wie echte Feuerwehr-leute fühlen. Die Ausstattung des HLF mit verschiedensten Geräten führte bei den Lernenden zu großer Begeisterung. Zum Abschluss konnten die Kommandanten die Aufmerksamkeit der Kinder durch den Einsatz einer Wärmebildkamera noch-mals auf sich ziehen. Die vielen Fragen der Kinder während des Besuches zeigten, dass sie mit großem Interesse teilgenommen haben. Gestärkt durch die spendierten Brezen der Feuerwehr verließen die Schülerinnen und Schüler die Feuerwehr Seubersdorf mit vie-len neuen Informationen und Eindrücken. (sl) Nacht in der Schule Am Mittwoch, den 26.06.2024 war es so weit – die Klasse 3c traf sich ab 16 Uhr zu ihrer Lesenacht mit Übernachtung in der Schule. Gestartet wurde mit Vorlesegeschichten in Kleingruppen, für die sich zwei Mamas und eine ältere Schwester tolle Bücher ausgesucht hatten. (Vielen Dank noch einmal an dieser Stelle!) Als dann alle eingetroffen waren und ihr Schlaflager schon für die Nacht vorbereitet hatten, starteten wir mit einer gemeinsa-men Runde, in der wir unsere mitgebrachten Bücher in die Mitte unseres Sitzkreises legten und überlegten, wem wohl welches Buch gehören könnte. Jeder durfte dann ein paar Sätze dazu er-zählen, sodass alle ein paar neue Anregungen für neue Lesevor-haben sammeln konnten. Im Laufe des Abends wechselten sich Einzel-Lesephasen ab mit Bastelzeiten (wir haben bunte Monster-Lesezeichen gebastelt), Zeiten für freies Spiel, einer Lesespur durch’s Schulhaus sowie natürlich unserem leckeren Abendessen (Pizza), das wir gemein-sam bei wunderschönstem Sonnenschein draußen auf dem Schulhof verspeisten. Ein erstes Highlight war anschließend, dass wir in der ange-henden Dämmerung auf dem Pausenhof gemeinsam das Spiel „Werwolf“ gespielt haben und sobald es dann endlich dunkel ge-nug war, sind wir zu unserer Nachtwanderung durch Seubersdorf aufgebrochen. Hier gab es gleich das zweite große Highlight: Wir konnten ganz viele Glühwürmchen beobachten, wie sie durch die Luft flogen – für einige Kinder das erste Mal, dass sie so etwas erlebten und einfach ein zauberhafter Anblick! Auch wenn die Nacht doch etwas kurz war – nach einer Einschlaf-geschichte für alle und dann noch etwas Zeit zum Lesen mit der Taschenlampe im Schlafsack wurde es knapp Mitternacht, bis wir uns schlafen legten und um etwa sechs Uhr waren die meisten schon wieder auf den Beinen, bevor wir um sieben noch zum Ab-schluss frühstückten – waren wir uns am Ende doch alle einig: So eine Lesenacht ist wirklich ein tolles Erlebnis und muss unbe-dingt nächstes Jahr wiederholt werden! (kn) Interessante Exkursion zur Schleuse in Dietfurt Am 08.05.24 durfte die Klasse 4a die Schleuse in Dietfurt be-sichtigen. Die Schülerinnen und Schüler konnten dort zunächst die Hintergründe zu Funktion und Zweck von Schleusen im Rhein-Main-Donau-Kanal erfahren. Neben der Besichtigung der technischen Einrichtungen verfolgten die Kinder die Fahrt eines 188 m langen Containerschiffes von der Schleuse Berching zur Schleuse Dietfurt. Den Höhepunkt stellte der Schleusenvorgang dieses Schiffes in der Dietfurter Schleuse dar. (kr)
Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf Die Viertklässler werden zu Hochbeetbauern! Die Klasse 4a arbeitete fleißig am Bau eines Hochbeetes, das im Schulhof aufgestellt wurde. Nach eifriger Recherche zu den Schichten im Hochbeet und zur Bepflanzung machten sich die Schülerinnen und Schüler ans Werk. Ein Plan für den Bau des Beetes wurde vorher skizziert. Die Kinder schraubten, befestig-ten die Noppenfolie und sammelten im Schulgarten Äste und Gräser. Das Highlight war das Anpflanzen. Gemeinsam wurde ausgemessen und berechnet, wie viel Platz die einzelnen Pflan-zen im Hochbeet benötigen. Neben Kohlrabi, Karotten, Ra-dieschen und Blattsalat wurden auch Kartoffeln, Schnittlauch, Petersilie, Kresse und Erdbeeren angepflanzt. Jetzt heißt es gießen und pflegen. Die Klasse 4a hat einen Gießplan erstellt, in den sich jeder Schüler eintragen kann. An diesem Tag ist man für das Hochbeet verantwortlich. Im Juli sollen die angepflanz-ten Lebensmittel geerntet und daraus in der Schulküche ein le-ckeres Essen zubereitet werden. (kr) Lauf-dich-fit-Challenge – Kinder laufen für guten Zweck Am Freitag, 14.06.2024 war es soweit: Unser alljährlicher Spendenlauf konnte endlich, nachdem er wetterbedingt ver-schoben werden musste, stattfinden! Wie auch schon die Jahre zuvor, haben wir die Aktion „Lauf-dich-fit“ als Benefizlauf aus-getragen, bei der die Kinder pro gelaufener Minute Spenden für die Initiative „Strahlende Kinderaugen Kenia“ sammeln konn-ten. Dementsprechend hochmotiviert versammelten sich die Kinder der Jahrgangsstufen 1 - 5 früh morgens am Sportplatz, um den Tag mit einem gemeinsamen, schwungvollen Aufwär-men zu beginnen. Im Anschluss ertönte auch schon der Start-schuss für die Läufe. Zahlreiche Eltern und Großeltern waren da, um die Sportlerinnen und Sportler fleißig anzufeuern und zu motivieren. Später starteten die Klassen 9 und 10 mit ihren Läufen. Bereits gelaufene Schülerinnen und Schüler oder die, die noch auf ihren Einsatz gewartet haben, spornten die Läufer kräftig mit motivierenden Rufen und Abklatschen von der Seite aus an. An den abwechslungsreichen Spielestationen von Jenny Lehmann konnten sich die Kinder vor und nach den Läufen aus-toben. Der Elternbeirat bot frisches Obst und leckeren Eistee zur Stärkung an. Eine Vertreterin der „Strahlenden Kinderaugen Kenia“ war ebenfalls bei uns vor Ort und informierte die inter-essierten Kinder über die Initiative und deren aktuelle Projek-te. Durch unsere Lauf-dich-fit-Challenge hatten wir alle einen sportlichen und ereignisreichen Vormittag mit hervorragender Stimmung. Selbst der einsetzende Regen konnte die Schülerin-nen und Schüler der 9. und 10. Klassen nicht stoppen, sie liefen mit guter Laune über die Ziellinie! Alles in allem war der Tag ein voller Erfolg, bei dem jeder Einzelne mächtig stolz auf sich und seine sportliche Leistung sein und sicherlich auch wieder eine stolze Spendensumme erlaufen werden konnte. (jk) Erlebnisreiche Schullandheimwoche in Riedenburg Eine sehr schöne sonnige Woche im Schullandheim Rieden-burg erlebten die beiden 4. Klassen mit ihren Klassenlehrern Frau Rappl und Herrn Höchbauer. Auch Frau Häfner, Frau Karl und Frau Glossner begleiteten den Aufenthalt. Viele motivie-rende Aktivitäten füllten den Aufenthalt: So wurde zur Burg Prunn gewandert, Bodentiere untersucht, Zirkuskünste, wie Teller drehen, wurden erlernt und vorgeführt. Aber auch tägli-cher Frühsport, ein Kickerturnier, Kinderyoga, die tolle Falken-schau auf der Rosenburg, ein Geo- Catching Nachmittag, sowie ein abschließender bunter Abend mit vielen Vorführungen der Kinder waren Teil des Programms der erlebnisreichen Woche. So bewirkte dieser Schullandheimaufenthalt nicht nur eine Be-stärkung des Selbstbewusstseins vieler Jungen und Mädchen, sondern er kam auch der Klassengemeinschaft zugute. (mh)
Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 Erfolgreiche Schulmannschaften beim Leichtathletik-Kreisfinale Auch in diesem Schuljahr traten die besten Sportlerinnen und Sportler unserer Mittelschule beim Leichtathletik-Kreisfinale in Freystadt an, bei dem die Mittelschulen des Landkreises gegen-einander antraten. Gestartet wurde in den klassischen Diszipli-nen Sprint, Weitsprung, Ballwurf und 800-Meter-Lauf. Unsere vier Schulmannschaften verschiedener Altersklassen gaben ihr Bestes und erzielten beachtliche Leistungen. Es wurden fleißig Punkte für die Mannschaft gesammelt. So konnten wir am Ende in der Altersklasse Jungen III (8./9. Klas-se) einen hervorragenden 2. Platz belegen. Besonders gefordert waren die Mädchen der Altersklasse III, war die Mannschaft aufgrund von kurzfristigen Absagen doch auf 3 Teilnehmerin-nen geschrumpft, sodass die drei Mädchen alle Disziplinen ab-decken mussten. Sie schlugen sich tapfer und wurden am Ende mit einer Bronzemedaille belohnt. Die jüngeren Mädchen und Jungen der Altersklasse IV (5.-6. Klasse) fuhren jeweils zufrie-den mit einem respektablen 5. Platz nach Hause, den sie sich angesichts der starken Konkurrenz verdient hatten. Unser Fazit: Ein tolles Sport-Event motivierter Sportlerinnen und Sportler, die unsere Schule hervorragend vertreten haben. (me) Mühltalwichtel unterwegs Am Freitag den 5.7.24 trafen sich die Mühltalwichtel, am Spiel-platz in Dasswang zu einer kleinen Wanderrunde. Um den Spaziergang etwas abwechslungsreicher zu machen, dufte auf dem Weg ein Naturmemory gelöst werden. Am Waldrand entlang waren die 20 Kinder eifrig dabei Blätter, Blumen und Früchte verschiedener Pflanzen zu finden. Am Ende konnten alle Teams ihr Memory lösen und erhielten eine kleine süße Belohnung. Anschließend ging es wieder zurück zum Spielplatz wo schon eine Stärkung in Form von Pizza und Getränken wartete. aus dem vereinsleben OGV DaSSwang Mühltalwichtel Bunter Blumenwagen Mit viel Freude, Windrädern und „buntem Blumenwagen“ haben die Wilden Waldmeister den Festzug in Dasswang am Sonntag Nach-mittag bereichert. Waldspaziergang Mit der Waldpädagogin und Gesundheitswanderführerin Frau Christine Götz durften wir einen kurzweiligen Samstag-Nachmittag verbringen. Gemeinsam begaben wir uns auf den Weg zum nahegelegenen „Vo-gerlweg“ am Buchberg. Der Wald ist Spiel-, Erfahrungs-, Sinnes-, und Lernraum zugleich. Und so durften wir mit Frau Götz ein ganz besonderes Erlebnis un-ternehmen. Wir testeten unser Geschick und Wissen über den Wald und ihre Bewohner. Es gab eine Waldralley, Natur-Dart, Astmikado, Waldmemory und vieles mehr. Wilde waldmeister
Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf Bei herrlichem Frühlingswetter machten die Grashüpfer des OGV Wissing eine Biberwanderung. Zusammen mit der Waldpädagogin Christine Götz aus Erg-gertshofen erkundeten sie die Spuren des Bibers zwischen Wissing und Ittel-hofen. Dabei erfuhren sie sehr viel Inte-ressantes und durften sogar das Fell und das Gebiss eines Bibers bestaunen. Zum Abschluss ging es dann noch ins Gast-haus Thumann zum Essen. OGV Wissing Grashüpfer Bei angenehmen Wetter fand am Sonntag 7.7.24 unser diesjähriges Spielplatzfest mit vielen Kindern und zahlreichen Angeboten von Tat-toos, Luftballonsfiguren, Dosenwerfen und einer Malstation statt. Gleichzeitig wurde der neue Spiel-turm von Pater Sunil gesegnet und unser Bürgermeister Herr Steiner fungierte als ,, Glücksbringer,, am Glücksrad. Alle stärkten sich bei Kaffee und Kuchen sowie Bratwürs-ten vom Grill. Schön war‘s. OGV Eichenhofen- Raubritter: Freude zum Mitnehmen Im Juni trafen sich die Jungen und Mädchen der Raubritter Eichenho-fen um etwas Besonderes zu basteln - Glück zum Mitnehmen. Auf flache Steine malten die Kinder Herzen, Sonnen, Regenbögen und andere Glückszeichen, um auch bei schlechtem Wetter Anderen Freude zu bereiten. Zur Stärkung gab es Brote belegt mit Radieschen und Gur-ken, die sie selbst angepflanzt hatten. Die bemalten Steine warten jetzt im Garten vom Dorfhaus Eichenhofen darauf, mitgenommen zu werden. Die Raubritter laden alle dazu ein, sich ein bisschen Freude abzuholen.
OGV Eichenhofen-Raubritter auf Tour Dieses Mal waren die Raubritter nicht nur in und um Eichenhofen un-terwegs- sondern auch beim Feuerwehrfest in Daßwang. Damit man die jungen Ritter und Ritterinnen auch gut erkennen konnte, spon-serte die Raiffeisenbank im Oberpfälzer Jura eG und die Firma Auto Wittl Eichenhofen die bedruckten T-shirts und Cappis. Stolz liefen alle Mädchen und Jungen mit dem Schriftzug Raubritter OGV Eichenhofen auf dem Rücken ihrer roten T-shirts beim Umzug mit. An dieser Stelle bedanken sich die Raubritter für die großzügigen Spenden. OGV Eichenhofen Raubritter Eichenhofen- Echten Rittern ganz nah „Dietrich Haydt war der letzte Ritter, der in Eichenhofen lebte“, erzähl-te Karl Solfrank auf dem Weg zur Adelburg. Zusammen mit Burg- und Ritterfans jeden Alters wanderte Herr Solfrank am 29.06. auf den Spuren längst vergangener Tage. Gebannt lauschten alle seinen Erzählungen über die Adelburg, ihre Höhlen und natürlich deren Ritter. Einmal einem echten Ritter begegnen, wer träumt nicht davon? Eindrücklich erzählte er, darüber wie die Burg frü-her wohl ausgesehen haben muss und zeigte Bilder darüber, so dass sich Jeder genau vorstellen konnte, selbst dort gewesen zu sein. Oben auf der Burg angekommen, dann die große Überraschung: Ein echter Raubritter in Kettenhemd und mit Schwert bewaffnet erwartete die Wandergruppe. Bei Groß und Klein war die Begeisterung unfassbar. Und alle waren sich einig, dass sie die Adelburg so noch nie gesehen hatten. Ritter Thomas Meier ermutigte die Kinder dazu, selbst das Schwert zu ergreifen, um ein Gefühl dafür zu bekommen ein Ritter zu sein. Echte Raubritter brauchen natürlich einen Schatz, selbst dieser war liebevoll vorbereitet und wurde nach spannender Suche gemein-sam geborgen. Zum krönenden Abschluss begegneten die Kinder ei-nem Drachen- vielleicht war es doch nur eine kleine Blindschleiche. Ein Herzliches Dankeschön an Herrn Karl Solfrank und Herrn Thomas Meier ohne die dieses Abenteuer nicht so wunderbar gewesen wäre.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 In der Gruppenstunde im Juni folg-te die Kinderfeuerwehr Batzhausen dem Aufruf der Kreisjugendfeuer-wehr Neumarkt zum Kinderfeu-erwehrnachmittag anlässlich des 125. Gründungsfestes der Feuer-wehr Daßwang. Konnten sich hier die Kinder doch an verschiedenen Spielstationen beweisen und zum Schluss noch viele Preise gewinnen. Highlight war auch die Teilnahme am großen Festzug am Sonntag zusammen mit der Jugendfeuerwehr, den Festdamen und den Aktiven der Feuer-wehr Batzhausen. Die Gruppenstunde im Juli hingegen war geprägt von Spaß, aber auch von einem lachenden und einem weinenden Auge. La-chend deshalb, da sich alle Stationen um das Löschmittel Was-ser drehten. Bei, zu Beginn sommerlichen Temperaturen, bot es sich an, ausgiebig Kontakt mit diesem Medium aufzunehmen. So wurden vom Betreuerteam um Andrea Schaller und Matthi-as Lutter einige Spielstationen mit Wasser aufgebaut. Nach der Aufteilung in die verschiedenen Teams ging es dann auch schon los. So konnte an einer Station ausgiebig mit dem Hydroschild be-schäftigt werden, da diese Armatur der Feuerwehr eine Wass-erwand erzeugt. An Station zwei mussten mit einem kleinem D-Strahlrohr Tennisbällen von Pylonen gespritzt werden. Ge-schicklichkeit war gefragt, als es an einer Station galt, mit einer Wasserpistole Spielzeugautos einem Parkour entlang zu steu-ern oder sich bei anderen Geschicklichkeitsspielen zu bewei-sen. Da konnte es natürlich auch schon mal vorkommen, dass ein Feuerfuchs oder auch Betreuer bei einer falschen Antwort nass wurde. In einem, aus Leiterteilen gebauten kleinen Pool, konnten sich die Feuerfüchse zur Abwechslung aber auch ein-fach nur mal entspannen. Jedenfalls hat dieser erste Teil der Gruppenstunde mit dem Schwerpunkt Wasser allen viel Spaß gemacht. Kinderfeuerwehr Batzhausen Im Juni haben sich die Wühlmäuse und die Vorstandschaft des OGV Schnufenhofen beim Festzug der FFW Dasswang anlässlich ihres Jubiläums zahlreich beteiligt. Mit schön geschmückten Blumen-körben und einem eindrucksvollen Bollerwagen war es eine sehr bunte Truppe. Der rustikale Bollerwagen war ein Geschenk des ehe-maligen OGV-Vorstand Hubert Weigl. Dieser hatte ihn schon von seinem Vater geerbt und ihn nun dem OGV und den Wühlmäusen geschenkt. Die Gruppe hat sich sehr gefreut, denn ein Bollerwagen ist immer ein guter Begleiter für sämtliche Aktionen, Wanderun-gen, Ramadama, Festzüge,… Als kleines Dankeschön wurde Hubert beim Schmücken ein kleiner Präsentkorb überreicht. Wühlmäuse Schnufenhofen Im zweiten Teil der Gruppenstunde gab es für die Feuerfüchse als auch für die Betreuer ein lachendes, aber auch weinendes Auge. So ist das Betreuerteam der Kinderfeuerwehr stolz, dass die Arbeit der Kinderfeuerwehr Batzhausen Früchte trägt und auch in diesem Jahr wieder sechs Feuerfüchsen der Jugendfeu-erwehr Batzhausen übergeben werden konnte. So ließ es sich die Jugendwartin Anja Hess nicht nehmen, die neuen jugendli-chen in Empfang zu nehmen und die sie mit Ihrer Schutzaus-rüstung, dem Jugendschutzanzug auszustatten. Dabei erklärte die Jugendwartin Ihnen auch was die neuen Anwärter ab Sep-tember in der Jugendfeuerwehr so alles erwartet. So wird es im Herbst mit der Ausbildung, z.B. dem Wissenstest und anderen Übungen am Standort los gehen. Bevor die Feuerfüchse in die wohl verdienten Sommerferien verabschiedet werden, wollen diese noch einmal zusammen mit der gesamten Feuerwehr Batzhausen an einem Festzug teilnehmen. Nach einer Pause im August wird man sich im Sep-tember wieder treffen, dann mit neuen Feuerfüchsen und neu-en interessanten Themen in den Gruppenstunden.
Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf Metallbau Geppert rüstet die Kickboxer des SVE Seubersdorf mit neuen Trikots aus! Vor einigen Tagen fand die offizielle Übergabe der neuen Trikots von der Fir-ma Metallbau Geppert an die Jugendli-chen und Erwachsenen Kickboxer des SVE Seubersdorf statt und das Unternehmerpaar Larissa und Gerald Geppert waren persönlich dabei. Teamchef Lorenz Gatz-hammer bedankte sich im Namen der Kickboxer und des SVE Seubersdorf dafür recht herzlich. Seit über 35 Jahren unterstützt die Firma Metallbau Geppert die Kickboxer tatkräftig - und das nicht nur mit werbewirksamen Projekten. Durch viele weitere zusätzliche Maßnahmen, die monetär schwer zu bewerten sind, hat sich in all den Jahren eine vertrau-ensvolle und besondere Verbindung entwickelt, die einzigar-tig ist. Die Übergabe der Trikots ist mit der Option auf weitere Bestellungen besprochen. Das sind nur ein paar Details, der absolut wertvollen und langen Beziehung der Kickboxer zu der Firma Metallbau Geppert. Dafür sagen die Kickboxer vielen herzlichen Dank an Larissa und Gerald Geppert. Ein großes Dankeschön ging in dieser Runde auch an Günter Treiber, der die Kickboxer SVE Seubersdorf ebenfalls seit Jahr-zehnten mit hervorragender Pressearbeit begleitet. GroSSe Erfolge der Tischtennisabteilung des SV Eintracht Seubersdorf. In der abgelaufenen Saison konnte die Erste Jugendmannschaft die Meis-terschaft erringen. In der Aufstellung Andrei Pascu , Simon Ferstl Jonathan Bögerl, und Ivan Ginzersky konnte die Mannschaft bis auf ein Spiel alle Begegnungen siegreich ge-stalten. Durch diese geschlossene Mannschaftsleistung war am Ende die Meister-schaft mit 4 Punkten Vorsprung eingetü-tet und damit der Aufstieg in die Bezirksklasse A. Eine herausragende Saison spielte auch die neuformierte
- 2. Mannschaft. Zu Saisonbeginn haben sich einige „ehemali- ge“ Tischtennissportler entschlossen mit einer Mannschaft am Punktspielbetrieb teilzunehmen. Nach einer kurzen Eingewöh- nungs- phase fanden die Spieler und Spielerinnen immer bes- ser in den Wettkampfmodus. Die Spieler um Mannschaftsfüh- rer Steffen Völkel konnten sich am Saisonabschluss über einen hervorragenden 2. Tabellenplatz freuen, der zum Aufstieg in die nächst höhere Liga berechtigt. Als besondere Leistung gilt zu erwähnen, dass der Spieler Klaus Schmoll im abgeschlossenen Spielbetrieb nur ein einziges Spiel abgeben musste und so der beste Spieler in der Liga war. Zum großartigen Erfolg trugen bei: Steffen Völkel Marina Barrabas, Daniela Hengl-Betz, Rick Börner, Klaus Schmoll, Benedikt Steiner, Sponsoring eines neuen Trikotsatzes für die DJK-Volleyballdamen Neue Trikots für die Zweite Mannschaft der Volleyballabteilung der DJK Daßwang durch die Firma GS-Bauelemente. Die Mannschaft bedankte sich bei Sponsor Stefan Glöckl (mitt- lere Reihe ganz rechts) für die Spende mit einem gemeinsamen Gruppenfoto. Im Herbst starten die Damen, rund um das Trainerteam Markus Schön und Alfons Riel, wieder in der Kreisklasse Süd-West in die neue Saison 2024/25. Danke für diese tolle Unterstützung! DJK DaSSwang volleyball SV Eintracht Seubersdorf
- Kickboxen -
SV Eintracht Seubersdorf
- Tischtennis -
v.li. Klaus Schmoll, Daniela Hengl-Betz, Neuzugang Benni Fremmer, Marina Barrabas, Steffen Völkel, es fehlen Rick Börner u. Benni Steiner
Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 • Du bist ehrgeizig und motiviert? • Du möchtest gefordert und gefördert werden? • Du möchtest gleichzeitig Spaß haben? • Dann bist du bei uns genau richtig! Wir bringen euch die Grundlagen bei und fördern und fordern euch. Na interessiert? Dann meldet euch oder kommt einfach mal zum Training vorbei (Montag ab 17.30 – 19.30 Uhr). Wir, das Trainerteam, freuen uns auf euch! Ansprechpartner: Oliver Lange Telefon 094 92 906 347 Wir suchen für eine Anfängergruppe Kinder ab 8 Jahre die Interesse haben Tischtennis zu erlernen. Kids aufgepasst Kirchweih Seubersdorf Die KLJB Seubersdorf lädt heuer wieder zur Kirchweih in Seu-bersdorf am 07.09.2024 ein. Um 14 Uhr beginnt das traditionelle Kirwabaum aufstellen beim Hoadl Stodl. Dazu gibt es für die Zuschauer wie jedes Jahr Kaffee und Kuchen. Da das Aufstellen nicht ohne Manneskraft geschehen kann, ist jeder, der kann eingeladen mitzuhelfen, den Baum in die Höhe zu stemmen. Nach getaner Arbeit gibt es für die Helfer wieder eine Stärkung.
Ab 18 Uhr laden wir dann beim Stodl vom Regnet (Kirchstraße 15) zum gemütlichen Beisammensein ein. Für Getränke und Verpflegung ist gesorgt und zum späteren Abend öffnet dann auch das Barzelt. Die Musikalische Gestaltung übernimmt heuer die Band „Bärntreiber“. Auch am Montag, den 09.09.2024 findet wieder die Nachkir-wa im Stodl statt. Beginn ist dort um 18:00 Uhr und die Kirwa-baumverlosung findet um 21:00 Uhr statt. Auf zahlreiche und motivierte Helfer und Besucher freut sich die KLJB Seubersdorf. KLJB Seubersdorf Am 14 Juni machte sich eine Gruppe Damen vom Frauenbund Seubersdorf auf zur Weinwanderung. Treffpunkt war an der Bücherei, danach ging‘s durch Seubersdorf Richtung Eichenho-fen und über die Große Bockslohe zurück nach Seubersdorf. An 6 Stadtionen konnten Secco, 6 Weine und Likör verkostet wer-den. Mit einem gemütlichen Beisammensein wurde der Abend abgerundet. Frauenbund Seubersdorf
Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf Gymnasium Parsberg Kindergarten Batzhausen Bücherei Seubersdorf Abiturienten Im Rahmen der feierlichen Verabschiedung in der Turnhalle des Gymnasiums Parsberg am 28.06.24 gratulierte Bürgermeister Andreas Steiner einer Abiturientin und 5 Abiturienten aus der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. zur bestandenen Allgemeinen Hochschulreife und wünschte einen guten Start für den neuen Lebensabschnitt. Kindergarten Batzhausen Unser diesjähriger Vorschulausflug führte uns zusammen mit Herrn Pfarrer Gräff und einigen Erzieherinnen mit dem Zug und U-Bahn zum Nürnberger Flughafen. Dort angekommen mussten wir durch die Sicherheitskontrollen um auf das Flughafengelände zu gelangen. Mit der Flughafen-führerin stiegen wir in den wartenden Bus. Gemeinsam fuhren wir das gesamte Flughafengelände ab, dort gab es viel zu ent-decken. Wir sahen die Flughafen Feuerwehr, Fracht- & Pas-sagierflugzeuge, die flexiblen Helikopterlandebahnen, private Kleinflugzeuge, den Tower und viele Gerätschaften /Fahrzeuge die für den Flughafen benötigt werden. Wir konnten viele Fragen stellen und Margit erzählte uns inter-essante Informationen über den Flughafen. Bei der Rundfahrt beobachteten wir viele Flugzeuge die auf’s Rollfeld fuhren und starteten. Ein ganz besonderes Highlight unseres Ausfluges war, als der Tower uns erlaubte mit dem Bus auf der langen Startbahn zu fahren, dieser hat extra für uns die ganzen Lichter angeschaltet. Nach einem aufregenden, spannenden und tollen Tag am Flughafen ging es mit der U-Bahn und Zug wieder zurück nach Batzhausen. Seubersdorf liest drauSSen! In diesem Sommer stellen wir euch ausgewählte Lektüre für den Urlaub vor. Genießt einen gemütlichen Abend mit uns auf dem Rathausvorplatz. Unsere Teammitglieder haben ihre Lieblingsbücher und aktuelle Romane gesichtet und geben an diesem Abend ihre Leseemp-fehlungen an euch weiter. Und auch für die Kulinarik ist gesorgt… Freier Eintritt! Gönnt euch einen entspannten Abend, wir freuen uns auf euren Besuch! Wann? Am Montag, den 15. Juli 2024 um 19 Uhr Herzliche Einladung vom Büchereiteam
Unser Nachwuchsorchester probt jeden Freitag von 16:30 bis 17:45 Uhr, oder die Jugendblaskapelle Freitags von 18:00 bis 19:30 Uhr im Musikheim.
Wir bieten dir:
- gemeinsames Musizieren mit Jugendlichen
in deinem Alter unter der Leitung von Karin Riel
- Vereinsausflüge
- viel Spaß
Bei Interesse bitte vorher unserem Jugendvertreter Wolfgang Brandmüller unter Tel.: 0160 / 805 19 00 Bescheid geben.
Wir würden uns sehr freuen, wenn DU bei uns vorbeischaust! www.musikverein-seubersdorf.de
v.l. Bierschneider Jonas, Höfner Felix, Eglmeier Josef, Graf Julia, Mödl Simon, März Noah
Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 Bund Naturschutz Veranstaltungen der BUND Naturschutz Kreisgruppe im Juli und August: 07.07.2024: Teekräuter/Kräuterlimo-naden (geänderter Termin!) – Jetzt Wildkräuterblüten- und -blätter sam-meln für erfrischende Getränke im Sommer und trocknen für wohltuende Tees im Winter. Treffpunkt: Hilzhofen (Freilandkino), 14 – 17 Uhr, Führung mit Margret Lücke, Kost-proben, Skript mit Rezepten: 10 €, Anmeldung: neumarkt@ bund-naturschutz.de 19.07.2024: Sommerfest zum 50-jährigen Jubiläum der Kreis-gruppe im Johanneszentrum in Neumarkt, vorläufiges Pro-gramm: Beginn 17 Uhr: Kinderprogramm, Popcorn, Bauernho-feis; später musikalische Einlagen von „Mühlleitner & friends“; Buffet vegetarisch und vegan; Ehrengäste aus Politik und vom Verband: Ehrenvorsitzender Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzen-der Richard Mergner, Landesbeauftragter Martin Geilhufe; freie Bühne für Geburtstagsbeiträge aus dem ganzen Landkreis; Dia-Show mit Höhepunkten aus 50 Jahren Naturschutz-Einsatz; eingeladen sind alle Mitglieder, aber auch Gäste und Interes-sierte zu gemütlichem Beisammensein und guten Gesprächen. 11.08.2024: geführte Fahrradtour zum Thema „Landschafts-geschichten rund ums Deusmaurer Moor – von der Eiszeit bis zur Autobahn“, Leitung: KV-Vorsitzender Dr. Josef Guttenber-ger, 13 – 18 Uhr, leichter Rundweg, kleine Pausen eingeplant, am Ende Einkehr in einem Dorfwirtshaus, Treffpunkt steht auf der Homepage 23.08.2024: „Bat-Night“ – Fledermausbeobachtungen in Seu-bersdorf, Wiese vor dem Wald neben der Staatsstraße 2251 Richtung Eichenhofen; Fledermausbeauftragte Christine Stag-at wird mithilfe eines Detektors Fluggeräusche hörbar machen und informiert über die Lebensweise der geschützten Tiere. Be-ginn: 20:30 Uhr (bei Regen entfällt die Veranstaltung) mehr Infos auf [email protected] Hallo Mädels, hallo Jungs, hier gibt es einen kurzen Rückblick vom De-kanatskindertag sowie den Ausblick auf die kommenden Veranstaltungen, zu denen Ihr herzlich eingeladen seid. „Zauberhut und Zauberstab – wir feiern den Dekanatskindertag“ lautete das Thema des Dekanatskindertags, der am 11. Mai in Parsberg stattfand. Über 100 Kinder und Mitarbeitende trafen sich zu einem abwechslungsreichen, spannenden Tag, der am Vormittag mit dem Kindergottesdienst zur biblischen Geschichte des Bartimä-us in der St. Michaelkirche begann. Nach dem Mittagessen lösten die Mädchen und Jungs an 15 Stationen kreative, kniffelige, rätselhafte und sportliche Aufgaben im Burggebiet sowie im Park. Abschließend traten die Kinder nach der Zusammenfassung des Tages und einem Reisesegen wieder die Heimreise an. (Bild: Zauberkekse gestalten) Werkelwochenende im Jugendhaus Grafenbuch vom 12. bis 14. Juli für Jugendliche ab 15 Jahre. Näheres dazu und die Anmeldung fin-dest Du auf der Website www.dekanatsjugend-hersbruck.de. Mitarbeiter:innen-Dankgrill am 21. Juli ab 18:00 Uhr in 92360 Bach-hausen für alle Ehrenamtlichen der Evang. Jugend in den Gemeinden und auf Dekanatsebene. Bitte dazu wegen des Essens anmelden! Herzliche Grüße Eure/Ihre Ruth Bernreiter, Dekanatsjugendreferentin Infos u. Anmeldungen zu allen Veranstaltungen gibt es in der Ge-schäftsstelle der Evang. Jugend im Dekanatsbezirk Neumarkt, Ka-puzinerstr. 4, 92318 Neumarkt, Tel.: 09181 46256-114, Fax 46256- 159, E-Mail: [email protected], www.ejdnm.de, https:// instagram.com/ej_dekanat_neumarkt?igshid=5one0euv1l30. Evangelische jugend im Dekanatsbezirk neumarkt
Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 Ausbildungsberufe (m/w/d) Metallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik Technischer Produktdesigner Fachrichtung Maschinen- & Anlagenbau Industriekaufmann Feinwerkmechaniker Fachrichtung Maschinenbau Umwelttechnologe für Abwasser-bewirtschaftung (ehemalig Fachkraft für Abwassertechnik) Mechatroniker Duales Studium Wirtschaftsingenieurwesen Bio- und Umweltverfahrenstechnik JETZT BEWERBEN! AUSBILDUNGSSTART 2025 Bewirb Dich jetzt
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Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf />ED???????'??????????????? Z'/E'??,??? ?'????????^??? ????????E????????? ?? KW?? t/Z^/EED?Z'??? >/D/dmZ'Z/EEEhED/dmZ'Z ?? :??? ?????? ???? ??? <??????????????? ??? D?????????Ž?????? ??? ????????? s???? sŽ?????? ??? ???????? ,??????Ž????????? ?????? ?? ??? s??????????? ?????????? ?????? ??? ?? ? ??? d???? ^?????? Ž??? ??? &Ž???????????????????? ?????? ??? ?? ???? ???? ???? '????????????? ?????????? ?????? ??????? ??????????? &????? ??????? ?????? ??? ?? ?????? &??? ?Ž????????? ??????? E??? ?????? W?????? ?????? ??? /> ??? D????????????? ?? ??? '???????? ??? D?????????? ??? ???????? ?????? ??? ??????? ???? ??? ??????Ž??????? ????????????? ??? s??????????????? ???????? t?? ???????? /???? ???? ?????? h??????????? /?? d??? ??? /> ED???? ?? <KEd<d? >/^WK>> h??????????????????? ?D???? ?Ž?????????????? ?? d????Ž?? ?????? ??????? <??????????????????/>? <Ž???????????? h???????????????????
Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 anzeigenpreise
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Liebe Leser der Bücherei Wissing,
wie ihr vielleicht schon mitbekommen habt, wird unsere Bücherei DIGITAL. Deswegen werden wir die Bücherei wegen Renovierungs-und Umstrukturierungsarbeiten vom 20. Juli bis 31. August schließen.
Wir bitten euch deswegen, alle ausgeliehenen Medien bis 19. Juli an uns zurück zu bringen, um diese digital zu erfassen.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Ihr seid neugierig geworden, dann kommt uns ab September besuchen. Wir freuen uns auf euch!
Euer Bücherei-Team Wissing
Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf Veranstaltungskalender 2024 der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. (ohne Gewähr) Juli August September 2024, Uhrzeit Ort Art der Veranstaltung
- 13. ab 12.00 Uhr Daßwang, Sportgelände Jubiläumsfeier DJK Damenfußball (30 Jahre) und DJK Volleyball (45 Jahre) 13. Eismobil alle 14 Tage in den 14:30 Uhr Batzhausen Dorfplatz 15:00 Uhr Seubersdorf Rathausvorplatz
geraden Kalenderwochen 15:30 Uhr Daßwang Bushaltestelle 15:45 Uhr Eichenhofen Spielplatz
- 15. 19.00 Uhr Seubersdorf, Rathausvorplatz Seubersdorf liest draußen, eine Aktion der Bücherei Seubersdorf
- 18. 19.00 Uhr Seubersdorf, Bürgersaal Gemeinderatssitzung
- 18. 1400 - 1700 Seubersdorf, Rathausvorplatz Wochenmarkt mit Verkauf von selbstgemachten asiatischen Köstlichkeiten
Frühlingsrollen, Saté-Spieße, Pflaumenwein der SV Eintracht Seubersdorf 20. Batzhausen, Sportgelände ASV Batzhausen Dorffest
- 21. ab 13.00 Uhr Daßwang, Sportgelände Kinderfest der DJK Daßwang
- 25. 18.30 Uhr Seubersdorf, Familie Meier OGV Seubersdorf Sommerschnittkurs/Baumschneidekurs
Regensburger Straße 55 27.-29. Ittelhofen Kirchweih 27. Eismobil alle 14 Tage in den 14:30 Uhr Batzhausen Dorfplatz 15:00 Uhr Seubersdorf Rathausvorplatz
geraden Kalenderwochen 15:30 Uhr Daßwang Bushaltestelle 15:45 Uhr Eichenhofen Spielplatz 2024, Uhrzeit Ort Art der Veranstaltung
- 02. ab 17.00 Uhr Eichenhofen, Dorfhaus Beach Party des OGV Eichenhofen 11. Eismobil alle 14 Tage in den 14:30 Uhr Batzhausen Dorfplatz 15:00 Uhr Seubersdorf Rathausvorplatz
geraden Kalenderwochen 15:30 Uhr Daßwang Bushaltestelle 15:45 Uhr Eichenhofen Spielplatz
- 11. 17.00 Uhr Batzhausen, Stockplatz Stockschützen Kirwa-Schießen
- 14. 1400 - 1600 Wissing, Heutal OGV Grashüpfer binden Kräuterbüschel 14.-16.
Batzhausen Kirchweih 14.-16.
Wissing Kirchweih 24. Eismobil alle 14 Tage in den 14:30 Uhr Batzhausen Dorfplatz 15:00 Uhr Seubersdorf Rathausvorplatz
geraden Kalenderwochen 15:30 Uhr Daßwang Bushaltestelle 15:45 Uhr Eichenhofen Spielplatz 24.
Schnupferclub Grillabend
- 29. 1400 - 1700 Seubersdorf, Rathausvorplatz Wochenmarkt mit Verkauf von Küchl durch den Frauenbund Seubersdorf 30. Seubersdorf Nachbarschaftshilfe JHV 2024, Uhrzeit Ort Art der Veranstaltung 06.-08.
Ausflug Schnupferclub
- 07. 14.00 Uhr Seubersdorf Kirchweih 07. Eismobil alle 14 Tage in den 14:30 Uhr Batzhausen Dorfplatz 15:00 Uhr Seubersdorf Rathausvorplatz
geraden Kalenderwochen 15:30 Uhr Daßwang Bushaltestelle 15:45 Uhr Eichenhofen Spielplatz
- 08. 1300 - 1700 Seubersdorf verkaufsoffener Sonntag
- 09. 18.00 Uhr Seubersdorf, Kirwastodl Nachkirchweih 13. Batzhausen Weinfest
- 14. 1230 - 1430 Seubersdorf, Turnhalle Kleider- und Spielzeugbasar
- 14. 16.45 Uhr Wissing, Feuerwehrhaus Einweihung des neuen Feuerwehrhaus
- 14. 18.00 Uhr Seubersdorf, Sportheim SV Eintracht Seubersdorf Weinfest
- 15. 1000 - 1600 Seubersdorf, Bürgersaal Seniorenmesse
- 19. 19.00 Uhr Seubersdorf, Bürgersaal Gemeinderatssitzung
- 21. 14.30 Uhr Ittelhofen, Weiher Sommerfest des OGV Ittelhofen-Waldkirchen
- 21. 19.30 Uhr Freihausen, Dorfstodl Weinfest der FF Freihausen
- 27. 19.00 Uhr Wissing, Dorfhaus Ehrenabend 40 Jahre OGV Wissing
- 28. 19.30 Uhr Schnufenhofen, Dorfhaus Kabarett mit Bauernseufzer Anzeigenschluss: Donnerstag, 29. August Erscheinungstermin: Samstag, 07. September September Ausgabe
Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf · Juli 2024 Öffnungszeiten des Rathauses Schulstraße 4 · 92358 Seubersdorf E-Mail: [email protected] Internet: www.seubersdorf.de Mo., Di., Mi. u. Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr
und 14.00 bis 18.30 Uhr und täglich nach Vereinbarung Rufnummern der Gemeinde Rathaus Tel. 09497?/?9?41?96-0
Fax???09497?/?9?41?96-20 Bauhof Tel. 09497?/?63?27 Kläranlage Tel. 09497?/?13?55 Schule Seubersd. Tel. 09497?/?3?45 Kiga St. Georg Tel. 09497?/?4?44 Kiga Haus Johannes Batzhausen Tel. 09497?/?14?90 Nachbarschaftshilfe Tel. 0171?/?777?18?00 Wasserwarte: Gemeinde Seubersdorf Klemens Mayer
Tel. 0160?/?96?93?81?02 Zweckverband Berching-Ittelhofener Gruppe
Tel. 0172?/?8?16?99?44 Eichlberger Gruppe Tel. 0160?/?3?68?51?48 Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab
Tel. 0170?/?4?34?55?05 Klärwärter: Thomas Lang Deponiewärter: Georg Nutz Tel. 0 94 97/8 73 Franz Spangler Tel. 0 94 97/14 21 Deponie Waldhausen: 13.00 - 17.00 Uhr, und nach telefonischer Vereinbarung Wertstoffhof Seubersdorf 01. April - 30. September Mittwoch
- 18.00. – 20.00 Uhr Samstag
- 09.00. – 12.00 Uhr Rufbus Nummer 588: Tel. 0800?/?6?06?56?00 Nächste Abfuhr Papiertonnen: OT Seubersdorf, Batzhausen, Frischgrün, Klingelmühle, Krappenhofen (südl. der Bahnlinie), Waldhausen, Will- mannsdorf 15.07.2024 · 16.08.2024 · 13.09.2024 OT Daßwang, Eichenhofen, Freihausen, Gastelshof, Haag, Ittelhofen, Krappenhofen, (nördl. der Bahnlinie), Neuhausen, Riedhof, Schnufenhofen, Wachtlhof, Waldkirchen, Winn, Wissing 09.07.2024 · 09.08.2024 · 06.09.2024 Nächste Abfuhr Gelber Sack: Seubersdorf, Krappenhofen, Neuhausen, Batzhausen, Waldhausen, Frischgrün, Klingelmühle, Daßwang, Will- mannsdorf, Eichenhofen, Gastelshof, Haag, Ittelhofen, Freihausen, Waldkirchen, Riedhof, Schnufenhofen 15.07.2024 · 29.07.2024 · 12.08.2024 · 26.08.2024 · 09.09.2024 Wissing, Wachtlhof, Winn 22.07. · 05.08. · 19.08. · 02.09. Treffpunkt Bücherei Lesen - Reden - Leute treffen
Die Vorschulkinder malten phantasievolle Bilder für die Bücherei
Sommerferien- Öffnungszeiten: In geraden Wochen Mittwoch und Freitag 15 - 17 Uhr
Wenn Wochenmarkt (in ungeraden Wochen) Donnerstag 14-18 Uhr
An Feier- und Gedenktagen geschlossen
*** Während der Sommerferien können Flohmarktbücher in der Bücherei abgegeben werden.
Kontakte Telefonnummer: 09497/94 98 782 e-Mail: [email protected] Bestand: www.biblino.de/seubersdorf Onleihe: leo-nord.onleihe.de
Schulstraße 1 92358 Seubersdorf Juli/August 2024
Juli 2024 · Mitteilungsblatt der Gemeinde Seubersdorf Umschulung mit Zukunft zum GEBÄUDETECHNIK-PROFI bzw. Anlagenmechaniker SHK DEINE CHANCE! OHNE BERUFSSCHULE 100% Lernen im Betrieb ATTRAKTIVES GEHALT und Zusatzleistungen EINFACHSTE BEWERBUNG in nur 2 Minuten! SICHERER ARBEITSPLATZ Handwerk hat Zukunft ANERKANNTE AUSBILDUNG mit Gesellenbrief nach 3 Jahren OHNE SCHULABSCHLUSS und Vorkenntnisse möglich 4-TAGE-WOCHE nach erfolgreichem Abschluss Burkhardt GmbH . Kreutweg 2 . 92360 Mühlhausen www.burkhardt-deinechance.de [email protected] +49 (0)9185 9401-0 +49(0)151 1806 75 75 @burkhardt.karriere mehr Info und Zulassungsvoraussetzungen unter www.burkhardt-deinechance.de
2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (FS) und der Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. (2025)
S e i t e 1 | 1 BEKANNTMACHUNG
Der Gemeinderat Seubersdorf i.d.OPf. hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2025 folgende Satzungen beschlossen:
S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS)
und
S A T Z U N G zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.
Diese Änderungssatzungen treten einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzungen liegen im Rathaus der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf., Schulstraße 4, 92358 Seubersdorf i.d.OPf., Zimmer Nr. 105 und 101, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Seubersdorf i.d.OPf., den 20. Oktober 2025
Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.
Andreas Steiner Erster Bürgermeister
Ortsüblich bekanntgemacht durch gemeindliche Anschlagtafeln:
angeheftet am 21.10.2025 abgenommen am 25.11.2025
Die Bekanntmachung kann auch online unter www.seubersdorf.de eingesehen werden.
🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Seubersdorf i.d.OPf.?
Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Seubersdorf i.d.OPf. mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Seubersdorf i.d.OPf. (Bayern)
Direkter Gebühren- und Satzungsvergleich mit benachbarten Städten und Gemeinden im selben Landkreis bzw. PLZ-Gebiet: