Friedhofsgebühren Penkun 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Stadt Penkun · Mecklenburg-Vorpommern · PLZ 17328

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 07.12.2022 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Aenderungssatzung​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌‍ der Penkun, Stadt

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung i.V.m. § 18 Abs. 2 Ziffer 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom 03.Juli 1998 hat die Stadt Penkun auf ihrer Sitzung am 07.09.2022 folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun (Friedhofssatzung) beschlossen:

Artikel 1 – Änderung der Satzung

Die Friedhofssatzung vom 03.04.2019 wird wie folgt geändert:

III. Grabstätten

§ 9 Allgemeine Bestimmungen über Grabstätten

6a. Gestattet ist nur saisonaler Grabschmuck in Form von Blumensträußen an den jeweiligen Liegeplatten. Diverser Grabschmuck in Form von Figuren, Kerzen, Blumenschalen, Kunstgestecke oder Gestecken zum Totensonntag sind nicht gestattet.

Die Liegeplatte wird in einem einheitlichen Maß beauftragt: Liegeplatte 50 cm x 40 cm x 3-4 cm mit Inschrift farbig getönt Inschrift: Vor- und Nachname

Jahreszahlen Geburtsjahr – Sterbejahr.

  1. 9. Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte geht auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über auf
    • a) Ehegatten
    • b) Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16.02.2001, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs.18 des Gesetzes vom 19.02.2007
    • c) Kinder,
    • d) Eltern,
    • e) Geschwister,
    • f) Großeltern,
    • g) Enkelkinder,
    • h) sonstiger Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft. § 21 Inkrafttreten Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun tritt mit ihrer Änderung am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Penkun, den 15.09.2022

(Zibell) Bürgermeisterin

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesenin der Stadt Penkun Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung i.V.m. § 18 Abs. 2 Ziffer 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom 03Juli 1998 hat die Stadt Penkun auf ihrer Sitzung am 07.12.2022 folgende Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun (Friedhofssatzung) beschlossen: Artikel l Änderung der Satzung Die Friedhofssatzung vom 03.04.2019 sowie der Ersten Satzung zur Änderung vom 07.09.2022 wirdwie folgt geändert: Ill, Grabstätten

§ 9 Allgemeine Bestimmungen über Grabstättenl.Die Grabstätten werden unterschieden ina. Erdgrabstättenb. Urnengrabstättenc. anonyme Urnengrabstätten ohne Namenstafel (Urnenreihengrab)

d. halbanonyme Grabstätten mit Namenstafel (Urnenreihengrab) e. Baumgrabstätten mit Namenstafelf. Erdbestattung mit Namenstafel 6a. Bei anonymen Urnengrabstätten ohne Namenstafel und halbanonyme Grabstätten mit Namenstafel ist nur saisonaler Grabschmuck in Form von Blumensträußen an den jeweiligen Liegeplatten gestattet. Diverser Grabschmuck in Form von Figuren, Kerzen, Blumenschalen, Kunstgestecke oder Gestecken zum Totensonntag sind nicht gestattet. Die Liegeplatte wird in einem einheitlichen Maß durch die Friedhofsverwaltung beauftragt: Liegeplatte 50 cm x 40 cm x 3-4 cm mit Inschrift farbig getönt Inschrift: Vor- und Nachname Jahreszahlen Geburtsjahr - Sterbejahr. Die Kosten werden durch Rechnungslegung durch das beauftragte Steinmetzunternehmen auf die Angehörigen umgelegt. 6b. Bei einer Erdbestattung mit Namenstafel handelt es sich um ein Einzelgrab. Eine zweite Sarg-Bestattung ist nicht möglich. Weitere Angehörige, vorrangig Ehepartner, können als Urne beigesetztwerden. Ausnahmen bilden die Beisetzungen von Kindern und Angehörigen ohne Familie auf dervorhandenen Grabstätte. Die Ausnahme muss schriftlich bei der Friedhofsverwaltung beantragtwerden. Über das Nutzungsrecht wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Friedhofsverwaltung istverpflichtet, zur rechtzeitigen Stellung des Verlängerungsantrages aufzufordern. Erfolgt keine Antragstellung, wird die Liegeptatte entfernt. Die Stelle wird neu vergeben. Die Liegeplatte wird in einem einheitlichen Maß durch die Friedhofsverwaltung beauftragt: Liegeplatte 50 cm x 40 cm x 3-4 cm mit Inschrift farbig getönt:

Vor- und Nachname Jahreszahlen Geburtsjahr-Sterbejahr Die Liegeplatten haben einen Farbton zwischen hellgrau und dunkelgrau. Gestattet ist nur saisonaler Grabschmuck in Form von Blumensträußen an den jeweiligen Liegeplatten. Diverser Grabschmuck in Form von Figuren, Kerzen, Blumenschalen, Kunstgesteckeoder Gestecken zum Totensonntag sind nicht gestattet. 6c. Die Baumbestattung erfolgt auf dem Friedhof Penkun auf dem dafür vorgesehenen Baumfeld Plan 7. Pro Baum werden 4 Urnen beigesetzt. Die Beauftragung der Liegeplatte erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Die Kosten werden durch Rechnungslegung durch das beauftragte Steinmetzunternehmen auf die Angehörigen umgelegt. Über das Nutzungsrecht wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Friedhofsverwaltung istverpflichtet, zur rechtzeitigen Stellung des Verlängerungsantrages aufzufordern. Erfolgt keine Antragstellung, wird die Liegeplatte entfernt. Die Stelle wird neu vergeben. Gestattet ist nur saisonaler Grabschmuck in Form von Blumensträußen an den jeweiligen Liegeplatten. Diverser Grabschmuck in Form von Figuren, Kerzen, Blumenschalen, Kunstgesteckeoder Gestecken zum Totensonntag sind nicht gestattet.

§ 21 Inkrafttreten

Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun tritt mit ihrer Änderung am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Penkun,den /^./?. .2022 r/ Bürge rmeisj VENK^^ -^ '?- (? ^ sy ? cn > LL ^ tuö ^ M •t-. •f. ^•' .^- 's ^ ^ORPO^

Aenderungssatzung der Penkun, Stadt

Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung i.V.m. § 18 Abs. 2 Ziffer 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom 03.Juli 1998 hat die Stadt Penkun auf ihrer Sitzung am 07.09.2022 folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun (Friedhofssatzung) beschlossen:

Artikel 1 – Änderung der Satzung

Die Friedhofssatzung vom 03.04.2019 wird wie folgt geändert:

III. Grabstätten

§ 7 Belegungsgebühren

3b. halbanonyme Grabstätte mit Namenstafel Storkow

700, 00€ Die Beauftragung der Liegeplatte auf dem Halbanonymen Urnenfeld in Storkow erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Die Kosten werden entsprechend einer Rechnungslegung durch das beauftragte Steinmetzunternehmen auf die Angehörigen umgelegt.

§ 13 Inkrafttreten

Die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun tritt mit ihrer Änderung am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Penkun, den 15.09.2022

(Zibell) Bürgermeisterin

Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesenin der Stadt Penkun Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung i.V.m. § 18 Abs. 2 Ziffer 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom 03Juli 1998 hat die Stadt Penkun auf ihrer Sitzung am 07.12.2022 folgende Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun (Friedhofssatzung) beschlossen: Artikel l Änderung der Satzung Die Friedhofssatzung vom 03.04.2019 sowie der Ersten Satzung zur Änderung vom 07.09.2022 wirdwie folgt geändert: III. Grabstätten

§ 7 Belegungsgebühren

Im. halbanonyme Urnengrabstätte mit Namenstafel In. Baumgrabstätte mit Namenstafello. Verlängerung des Nutzungsrechteslp. Halbanonyme Erdbeisetzung 700,00€ 730,00 € 17,50 €/</^ 1.000,00 €

§ 13 Inkrafttreten

Die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen inder Stadt Penkun tritt mit ihrer Änderung am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Penkun, den /3. ^1-. 2022 CSbe\ Bürgermei VWKoA-<? •<. %» '^ ^ ^. ^ri^: m ^ C/l ?^ > u. ^. £; J 5S 'yö ^ f: to S.s •f ^£^ -u1 ^' ^RW^

📖 2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Aenderungssatzung der Penkun, Stadt

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung i.V.m. § 18 Abs. 2 Ziffer 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom 03.Juli 1998 hat die Stadt Penkun auf ihrer Sitzung am 07.09.2022 folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun (Friedhofssatzung) beschlossen:

Artikel 1 – Änderung der Satzung

Die Friedhofssatzung vom 03.04.2019 wird wie folgt geändert:

III. Grabstätten

§ 9 Allgemeine Bestimmungen über Grabstätten

6a. Gestattet ist nur saisonaler Grabschmuck in Form von Blumensträußen an den jeweiligen Liegeplatten. Diverser Grabschmuck in Form von Figuren, Kerzen, Blumenschalen, Kunstgestecke oder Gestecken zum Totensonntag sind nicht gestattet.

Die Liegeplatte wird in einem einheitlichen Maß beauftragt: Liegeplatte 50 cm x 40 cm x 3-4 cm mit Inschrift farbig getönt Inschrift: Vor- und Nachname

Jahreszahlen Geburtsjahr – Sterbejahr.

  1. 9. Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte geht auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über auf
    • a) Ehegatten
    • b) Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16.02.2001, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs.18 des Gesetzes vom 19.02.2007
    • c) Kinder,
    • d) Eltern,
    • e) Geschwister,
    • f) Großeltern,
    • g) Enkelkinder,
    • h) sonstiger Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft. § 21 Inkrafttreten Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun tritt mit ihrer Änderung am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Penkun, den 15.09.2022

(Zibell) Bürgermeisterin

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesenin der Stadt Penkun Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung i.V.m. § 18 Abs. 2 Ziffer 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom 03Juli 1998 hat die Stadt Penkun auf ihrer Sitzung am 07.12.2022 folgende Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun (Friedhofssatzung) beschlossen: Artikel l Änderung der Satzung Die Friedhofssatzung vom 03.04.2019 sowie der Ersten Satzung zur Änderung vom 07.09.2022 wirdwie folgt geändert: Ill, Grabstätten

§ 9 Allgemeine Bestimmungen über Grabstättenl.Die Grabstätten werden unterschieden ina. Erdgrabstättenb. Urnengrabstättenc. anonyme Urnengrabstätten ohne Namenstafel (Urnenreihengrab)

d. halbanonyme Grabstätten mit Namenstafel (Urnenreihengrab) e. Baumgrabstätten mit Namenstafelf. Erdbestattung mit Namenstafel 6a. Bei anonymen Urnengrabstätten ohne Namenstafel und halbanonyme Grabstätten mit Namenstafel ist nur saisonaler Grabschmuck in Form von Blumensträußen an den jeweiligen Liegeplatten gestattet. Diverser Grabschmuck in Form von Figuren, Kerzen, Blumenschalen, Kunstgestecke oder Gestecken zum Totensonntag sind nicht gestattet. Die Liegeplatte wird in einem einheitlichen Maß durch die Friedhofsverwaltung beauftragt: Liegeplatte 50 cm x 40 cm x 3-4 cm mit Inschrift farbig getönt Inschrift: Vor- und Nachname Jahreszahlen Geburtsjahr - Sterbejahr. Die Kosten werden durch Rechnungslegung durch das beauftragte Steinmetzunternehmen auf die Angehörigen umgelegt. 6b. Bei einer Erdbestattung mit Namenstafel handelt es sich um ein Einzelgrab. Eine zweite Sarg-Bestattung ist nicht möglich. Weitere Angehörige, vorrangig Ehepartner, können als Urne beigesetztwerden. Ausnahmen bilden die Beisetzungen von Kindern und Angehörigen ohne Familie auf dervorhandenen Grabstätte. Die Ausnahme muss schriftlich bei der Friedhofsverwaltung beantragtwerden. Über das Nutzungsrecht wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Friedhofsverwaltung istverpflichtet, zur rechtzeitigen Stellung des Verlängerungsantrages aufzufordern. Erfolgt keine Antragstellung, wird die Liegeptatte entfernt. Die Stelle wird neu vergeben. Die Liegeplatte wird in einem einheitlichen Maß durch die Friedhofsverwaltung beauftragt: Liegeplatte 50 cm x 40 cm x 3-4 cm mit Inschrift farbig getönt:

Vor- und Nachname Jahreszahlen Geburtsjahr-Sterbejahr Die Liegeplatten haben einen Farbton zwischen hellgrau und dunkelgrau. Gestattet ist nur saisonaler Grabschmuck in Form von Blumensträußen an den jeweiligen Liegeplatten. Diverser Grabschmuck in Form von Figuren, Kerzen, Blumenschalen, Kunstgesteckeoder Gestecken zum Totensonntag sind nicht gestattet. 6c. Die Baumbestattung erfolgt auf dem Friedhof Penkun auf dem dafür vorgesehenen Baumfeld Plan 7. Pro Baum werden 4 Urnen beigesetzt. Die Beauftragung der Liegeplatte erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Die Kosten werden durch Rechnungslegung durch das beauftragte Steinmetzunternehmen auf die Angehörigen umgelegt. Über das Nutzungsrecht wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Friedhofsverwaltung istverpflichtet, zur rechtzeitigen Stellung des Verlängerungsantrages aufzufordern. Erfolgt keine Antragstellung, wird die Liegeplatte entfernt. Die Stelle wird neu vergeben. Gestattet ist nur saisonaler Grabschmuck in Form von Blumensträußen an den jeweiligen Liegeplatten. Diverser Grabschmuck in Form von Figuren, Kerzen, Blumenschalen, Kunstgesteckeoder Gestecken zum Totensonntag sind nicht gestattet.

§ 21 Inkrafttreten

Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun tritt mit ihrer Änderung am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Penkun,den /^./?. .2022 r/ Bürge rmeisj VENK^^ -^ '?- (? ^ sy ? cn > LL ^ tuö ^ M •t-. •f. ^•' .^- 's ^ ^ORPO^

Aenderungssatzung der Penkun, Stadt

Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung i.V.m. § 18 Abs. 2 Ziffer 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom 03.Juli 1998 hat die Stadt Penkun auf ihrer Sitzung am 07.09.2022 folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun (Friedhofssatzung) beschlossen:

Artikel 1 – Änderung der Satzung

Die Friedhofssatzung vom 03.04.2019 wird wie folgt geändert:

III. Grabstätten

§ 7 Belegungsgebühren

3b. halbanonyme Grabstätte mit Namenstafel Storkow

700, 00€ Die Beauftragung der Liegeplatte auf dem Halbanonymen Urnenfeld in Storkow erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Die Kosten werden entsprechend einer Rechnungslegung durch das beauftragte Steinmetzunternehmen auf die Angehörigen umgelegt.

§ 13 Inkrafttreten

Die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun tritt mit ihrer Änderung am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Penkun, den 15.09.2022

(Zibell) Bürgermeisterin

Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesenin der Stadt Penkun Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung i.V.m. § 18 Abs. 2 Ziffer 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) vom 03Juli 1998 hat die Stadt Penkun auf ihrer Sitzung am 07.12.2022 folgende Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Penkun (Friedhofssatzung) beschlossen: Artikel l Änderung der Satzung Die Friedhofssatzung vom 03.04.2019 sowie der Ersten Satzung zur Änderung vom 07.09.2022 wirdwie folgt geändert: III. Grabstätten

§ 7 Belegungsgebühren

Im. halbanonyme Urnengrabstätte mit Namenstafel In. Baumgrabstätte mit Namenstafello. Verlängerung des Nutzungsrechteslp. Halbanonyme Erdbeisetzung 700,00€ 730,00 € 17,50 €/</^ 1.000,00 €

§ 13 Inkrafttreten

Die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen inder Stadt Penkun tritt mit ihrer Änderung am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Penkun, den /3. ^1-. 2022 CSbe\ Bürgermei VWKoA-<? •<. %» '^ ^ ^. ^ri^: m ^ C/l ?^ > u. ^. £; J 5S 'yö ^ f: to S.s •f ^£^ -u1 ^' ^RW^