Friedhofsgebühren Kranzberg 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Kranzberg · Bayern · PLZ 85402

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2025
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 01.03.2025 (1. Änderungssatzung)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
🏛️ Sargwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.050,00 €
Gesamtkosten für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 42 €/J. × 25 J. = 1.050 €
📄 § 4 Abs. 1 Buchstabe a) FGS (Wahlgrabstätte Einzelgrabstätte)
🏺 Urnenreihengrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.050,00 €
Gesamtkosten für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 42 €/J. × 25 J. = 1.050 €
📄 § 4 Abs. 1 Buchstabe c) FGS (Urnenerdgrabstätte)
🕊️ Urnenwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.420,00 €*
Gesamtkosten für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Urnenstehle Thalhausen (§ 4 Abs. 1 e) ebenfalls 52,00 €/Jahr
🧮 52 €/J. × 25 J. = 1.300 € · Zuschlag einmalig 120 €
📄 § 4 Abs. 1 Buchstabe d) FGS (Urnennische in der Urnenwand Kranzberg); Pflichtzuschlag: § 6 Abs. 1 Buchstabe b) FGS (Abdeckplatte bei erstmaliger Nutzung)
🌿 Urnengrab anonym
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
1.050,00 €*
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Urne aus biologisch abbaubarem Material; Grabpflege durch Gemeinde
📄 § 6 Abs. 1 e) FGS i.d.F. der 1. Änderungssatzung vom 12.02.2025 i.V.m. § 12 Abs. 3 FS
🌳 Baumbestattung
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.300,00 €*
Gesamtkosten für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Baumgrabstätte Thalhausen (§ 4 Abs. 1 g) ebenfalls 52,00 €/Jahr
🧮 52 €/J. × 25 J. = 1.300 €
📄 § 4 Abs. 1 Buchstabe f) FGS (Baumgrabstätte Kranzberg)
🕯️ Trauerhalle / Kapelle
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
82,00 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: Leichenhaus in Thalhausen
📄 § 5 FGS

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.03.2025 (1. Änderungssatzung) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌‌‌​​‌‌‌​​​​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​‌‌‌ Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Kranzberg vom 22.03.2023 (Inkrafttreten 01.04.2023)

Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Kranzberg vom 22.03.2023 Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Kranzberg folgende Satzung:

§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten

(1) Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren. (2) Als Friedhofsgebühren werden erhoben:

a) Eine Grabnutzungsgebühr (§ 4)

b) Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses (§ 5)

c) Sonstige Gebühren (§ 6)

d) Verwaltungsgebühren (§ 7).

§ 2 Gebührenpflichtiger

(1) Gebührenpflichtiger ist,

a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,

b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,

c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,

d) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat. (2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. (3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.

§ 3 Entstehen und Fälligkeit einer Gebühr

(1) Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabes, und zwar

a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist nach

§ 28 Friedhofssatzung,

b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung,

c) bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Die Berechnung erfolgt tagegenau und beginnt jeweils Tag nach der Bestattung bzw. Beisetzung.

d) Bei Errichtung einer Grabstätte ohne Beisetzung (in Ausnahmefällen auf Antrag) auf die Dauer der Ruhefrist nach § 28 Friedhofssatzung.

(2) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses (§ 5) entsteht mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung. (3) Die sonstigen Gebühren (§ 6) sowie die Verwaltungsgebühren (§ 7) entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung. (4) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4 Grabnutzungsgebühr

(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für

a) eine Wahlgrabstätte (Einzelgrabstätte)

b) eine Wahlgrabstätte (Doppelgrabstätte)

c) eine Urnenerdgrabstätte

d) eine Urnennische in der Urnenwand (Kranzberg)

e) ein Urnenstehle (Thalhausen)

f) eine Baumgrabstätte (Kranzberg)

g) eine Baumgrabstätte (Thalhausen)

h) eine anonyme Grabstätte

42,00 € 82,00 € 42,00 € 52,00 € 52,00 € 52,00 € 52,00 € 42,00 €

(2) Die Grabgebühren werden für die Dauer der Ruhefrist (§ 28 der Friedhofssatzung) im Voraus erhoben. (3) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechts für 5, 10, 15 oder 20 Jahre ist möglich, Hierfür wird ein Jahresbeitrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c). (4) Bei Verlängerung eines Nutzungsrechts entsteht die Gebührenschuld neu. Maßgeblich ist die Grabgebühr nach der zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Friedhofsgebührensatzung. (5) Eine Rückerstattung der Grabgebühren bei Verzicht oder vorzeitige Auflassung auf ein bestehendes Grabnutzungsrecht erfolgt nicht.

§ 5 Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses

Die Gebühr für die Benutzung des gemeindlichen Leichenhauses in Thalhausen beträgt 82,00 €

§ 6 Sonstige Gebühren

(1) Bei erstmaliger Nutzung

a) einer Urnennische (Abdeckplatte) Thalhausen

b) einer Urnennische (Abdeckplatte) Kranzberg

c) Aufbewahrung einer Leiche im Leichenhaus für Fälle, die nicht im gemeindlichen Friedhof beerdigt werden

140,00 € 120,00 € 82,00 €

d) Abräumen eines aufgelassenen Grabes (Einebnen, Einsäen und Löschung im Gräberverzeichnis)

250,00 €

(2) Für sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung nicht getroffen wurde.

§ 7 Verwaltungsgebühren

Für die im Vollzug der Friedhofssatzung anfallenden Verwaltungstätigkeiten werden folgende Gebühren erhoben:

a) Ausstellung einer Graburkunde

b) Umschreibung oder Verlängerung des Grabnutzungsrechts

c) Gebühr für die Genehmigung zur Errichtung oder Änderung eines Grabmals

d) Genehmigung zur Durchführung einer Exhumierung/Umbettung

e) Genehmigung einer Urnenüberführung

f) Genehmigung für die Verkürzung/Verlängerung der Bestattungsfrist

g) Erlaubnis ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen vor Ablauf der Ruhefrist entfernen zu dürfen

15,00 € 15,00 € 15,00 € 25,00 € 25,00 € 25,00 € 15,00 €

§ 8 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.04.2023 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Kranzberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 16.11.2015 außer Kraft.

Kranzberg, den 22.03.2023

Hermann Hammerl

  1. 1. Bürgermeister
📖 2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kranzberg vom 12.02.2025 (Inkrafttreten 01.03.2025)

  1. 1. Änderungssatzung

zur

Satzung über die Friedhofsgebührensatzung vom 22.03.2023

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Absatz 2 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kranzberg folgende

  1. 1. Änderungssatzung über die Friedhofsgebührensatzung

§ 1

§ 4 erhält folgende Fassung:

§ 4 Grabnutzungsgebühr

Abs. 1 Buchstabe h) wird ersatzlos gestrichen.

§ 2

§ 6 erhält folgende Fassung:

§ 6 Sonstige Gebühren

Neu:

Abs. 1 Buchstabe

e) Grabzuweisungsgebühr (einmalig 25 x 42,00 €)

1.050,00 €

§ 3

Diese Änderungssatzung tritt am 01.03.2025 in Kraft.

Kranzberg, 12.02.2025

Hammerl Erster Bürgermeister

1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung (Benutzung des Friedhofs- und der Bestattungseinrichtungen) der Gemeinde Kranzberg vom 12.02.2025 (Inkrafttreten 01.03.2025)

  1. 1. Änderungssatzung

zur

Satzung über die Benutzung des Friedhofs- und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS) vom 22.03.2023

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Absatz 2 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kranzberg folgende

  1. 1. Änderungssatzung über die Benutzung des Friedhofs- und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS)

§ 1

§ 12 erhält folgende Fassung:

§ 12 Aschenreste und Urnenbeisetzungen, anonyme Grabzuweisung

(3) Anonyme Urnengrabstätten sind Grabstätten für die Beisetzung von Urnen, die der Reihe nach belegt und für die erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit eine Zuweisung erfolgt. Die Urne muss aus biologisch abbaubarem Material bestehen. Die Abräumung von anonymen Urnengräbern nach Ablauf der Ruhezeit wird durch die Gemeinde durchgeführt. Die Graboberfläche des anonymen Urnengrabes wird durch die Gemeinde gestaltet und gepflegt. Grabsteine oder sonstige Ausstattungen dürfen auf dem anonymen Urnengrab nicht angebracht werden.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.03.2025 in Kraft.

Kranzberg, 12.02.2025

Hammerl Erster Bürgermeister

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Kranzberg?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Kranzberg mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 85xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Kranzberg anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Kranzberg
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🔶 Schätzwert (anpassbar)
In der Satzung von Kranzberg nicht separat aufgeführt (wird meist über den Bestatter / Dienstleister abgerechnet).
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Kranzberg (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Leichenhaus in Thalhausen
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 85xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Kranzberg:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €