Friedhofsgebühren Heiligenhafen 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Stadt Heiligenhafen · Schleswig-Holstein · PLZ 23774

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 09. April 2019 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌​‌​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​‌‍

  1. 1. Satzungzur Änderung der Satzung über die Erhebungvon Verwaltungsgebühren und Gebührentabelle

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 23.7.1996 in der derzeitgültigen Fassung und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein vom 22.7.1996 in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretungvom 28.03.2019 folgende Satzung erlassen:

§ 1 – Die Anlage zur Gebührensatzung der Stadt Heiligenhafen (Gebührentabelle) wird wie aus der

Anlage ersichtlich geändert.

§ 2 – Die übrigen Bestimmungen werden nicht geändert.

§ 3 – Diese 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und

Gebührentabelle tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Heiligenhafen, den 09. April 2019 Stadt Heiligenhafen Der Bürgermeister In Vertretung:

gez. Folkert Loose

Erster Stadtrat

I:\Text\020\Rieck\020-05 Verwaltungsgebühren\Verwaltungsgebühren, 1. Änderung.doc

Gebührentabelle Verwaltungsgebühren Tarif Gegenstand Nr. Beglaubigungen, Bescheinigungen und Zeugnisse, soweit nachstehend nichtbesonders aufgeführt bzw. gebührenfrei Für Leistungen, die mit größerem Arbeitsaufwand verbunden sind, erhöht sich die Gebühr bis auf

Abschriften u. Auszüge in deutscher Sprache aus Urkunden u. Akten jeangefangene DIN A 4 Seite

Gebühr EUR 5,00

20,00 5,00

Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen und dergleichen wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für jede angefangene halbe Stunde 22,50 Fotokopien

3.1

für Privatpersonen

  1. 3.1.1. in schwarz-weiß: für die 1. Seite DIN A 4 für jede weitere Seite vom selben Original DIN A 4 für die 1. Seite DIN A 3 für jede weitere Seite vom selben Original DIN A 3

0,50 0,25 1,00 0,50

  1. 3.1.2. in Farbe: für die 1. Seite DIN A 4 für jede weitere Seite vom selben Original DIN A 4 für die 1. Seite DIN A 3 für jede weitere Seite vom selben Original DIN A 3

1,00 0,50 2,00 1,00

3.2

für städtische Einrichtungen, sowie Heiligenhafener Vereine, Verbände und Organisationen

  1. 3.2.1. in schwarz-weiß: für jede Seite DIN A 4 für jede Seite DIN A 3
  2. 3.2.2. in Farbe: für jede Seite DIN A 4 für jede Seite DIN A 3 Für schriftliche Auskünfte, soweit sie in dieser Gebührentabelle nicht besondersaufgeführt sind, wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben; sie beträgt fürjede angefangene halbe Stunde Druckstücke von Ortssatzungen, Plänen, Hausordnungen, Vordrucken usw. jenach den Kosten der Herstellung und Vervielfältigung

I:\Text\020\Rieck\020-05 Verwaltungsgebühren\Verwaltungsgebühren, 1. Änderung.doc

0,05 0,10

0,10 0,20

22,50 3,00 bis 30,00

Zweitausfertigung eines Vertrages oder einer anderen schriftlichen Erklärung jeangefangene Seite Genehmigung, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen soweitnicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist

3,00 8,00 bis 75,00

Erteilung eines ablehnenden Widerspruchsbescheides 10 12 14

Berechnung nach der Gebühr, die für die angefochtene Entscheidung festgesetztworden ist Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 3 Abs. 2 b) der Kurabgabesatzung (Verwandtenbescheinigung) Überlassung von Unterlagen (Grundstücksakten u. Entwurfspläne) zur Einsichtnahme o. Selbstherstellung von Abschriften, Auszügen usw. Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken Bescheinigung über den Stand des Steuerkontos Zweitausfertigung einer Zahlungsbescheinigung und eines Abgabenbescheides Prüfung der Baufluchtlinien u. ihre Eintragung in Lagepläneje nach Aufwand 16

Negativbescheinigungen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes Abschriften u. Druckstücke von Verdingungsunterlagen je nach Kosten der Herstellung

Ausstellung von Bescheinigungen zu Beleihungszwecken für Kreditanstaltena) bei zwei- u. mehrgeschossigen Miethäusernb) für Zweifamilienhäuser und Einfamilienhäuser 20 22 24 26 28 30

Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmern an Straßenplätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführtwerdenje angefangene Stunde der Beaufsichtigung Schriftliche Auskünfte mit Plan über Neuanschluss an die Kanalisation oder die Wasserversorgung Erteilung von Vorrangseinräumungen, Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen u. sonstigen Erklärungen für das Grundbuchfür Zweitausfertigungen vorstehender Erklärungen ½ Gebühr Genehmigung zu Sondernutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen Untersuchung von Störungen im Regenwasseranschluss eines Grundstückesbis ½ der Gebühr 10,00 15,00 10,00 15,00 10,00 10,00 bis 40,00 25,00 5,00 bis 25,00

20,00 15,00

45,00 20,00

25,00 20,00 7,50 bis 30,00 20,00 30,00

Schriftliche Auskünfte über Anliegerbeiträge Ausstellung einer Ersatzschülerfahrkarte Erstellung und Überlassung von Daten in digitaler Form Die Gebühr beträgt für jede angefangene halbe Stunde 22,50 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Gebührenbem Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz – BestattG) essung nach Zeitaufwand Erlass eines Leistungsbescheides über die Durchführung einer pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe im Wege der Ersatzvornahme; 153,00 hier: Durchführung einer angemessenen und ortsüblichen Beisetzung gem. § 13 bis Abs. 2 BestattG 765,00 Personenstandsgesetz (PStG) - Trauungen außerhalb des Amtszimmers 120,00 Ausstellung einer Meldebescheinigung 6,00 Ausstellung eines Fischereischeins 10,00 Bearbeitung Führerscheinanträgeauf Antrag eines/r Bürgers/in 5,00 auf Antrag einer Fahrschule 5,00 Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Sicherung von Baustellen im 25,00 bis Straßenverkehr nach Zeitaufwand 150,00

I:\Text\020\Rieck\020-05 Verwaltungsgebühren\Verwaltungsgebühren, 1. Änderung.doc 33 Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 StVo für die Aufstellungvon Containern im öffentlichen Verkehrsraum Erteilung der Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVo – Begehung von öffentlichen Straßen in Form eines Umzuges Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bauleitplanungen (Vorbereitung der Beschlüsse, Beratung im Rahmen der Auslegung, Abwägungsprozess, Beratung im laufenden Verfahren, Ausfertigung und Bekanntmachung) Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 der Satzung der Stadt Heiligenhafen zum Schutz des Baumbestandes

I:\Text\020\Rieck\020-05 Verwaltungsgebühren\Verwaltungsgebühren, 1. Änderung.doc

25,00 25,00 900,00

25,00

📖 2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Aenderungssatzung der Heiligenhafen, Stadt

  1. 2. Satzungzur Änderung der Satzung über die Erhebungvon Verwaltungsgebühren und Gebührentabelle Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schlesw ig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, S. 52) in der zur Zeit gültigen Fassung und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetz Schlesw ig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. 2005, S. 27) inder zur Zeit gültigen Fassung w ird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Heiligenhafen am 29.09.2011 folgende Satzung erlassen: § 1 Die Anlage zur Gebührensatzung der Stadt Heiligenhafen (Gebührentabelle) w ird wie aus der Anlage ersichtlich geändert. § 2 Die übrigen Bestimmungen w erden nicht geändert. § 3 Diese 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verw altungsgebühren und Gebührentabelle tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Heiligenhafen, den 30.09.2011 Stadt Heiligenhafen Der Bürgermeister (L.S.) (Heiko Müller) Bürgermeister Gebührentabelle Verwaltungsgebühren Tarif-Nr. Gegenstand Gebühr EUR Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schlesw ig-Holstein (Bestattungsgesetz – BestattG) Erlass eines Leistungsbescheides über die Durchführung einenpflichtigen Selbstverw altungsaufgabe im Wege der Ersatzvornahme; hier: Durchführung einer angemessenen und ortsüblichen Beisetzunggem. § 13 Abs. 2 BestattG Gebührenbemessung nach Zeitaufw and 147,00 bis 735,00