Friedhofsgebühren Graben-Neudorf 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Graben-Neudorf · Baden-Württemberg · PLZ 76676

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2026
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 24.11.2025 (Inkrafttreten 01.01.2026)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
⚰️ Sargreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
470,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 5 Ziff. 3.1 GebS (Überlassung eines Einzelgrabes = Reihengrab, Personen ab 10 Jahren)
🏛️ Sargwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
2.100,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 5 Ziff. 4.1 GebS (Kaufgrab – Einzelgrabfläche mit dem Recht auf Tieferlegung, 1-stelliges Einzelwahlgrab)
🏺 Urnenreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
160,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 5 Ziff. 3.3 GebS (Einzelurnenerdgrab = Urnenreihengrab für 1 Urne)
🕊️ Urnenwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
900,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 5 Ziff. 4.5 GebS (Urnenkaufkammer im Kolumbarium, bis zu 2-facher Belegung)
⛏️ Beisetzung / Aushub
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
1.100,00 €
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
🧮 Sarg: 1.100 € · Urne: 650 €
📄 § 5 Ziff. 1.1 und Ziff. 2 GebS
🕯️ Trauerhalle / Kapelle
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
285,00 €
Einmalgebühr je Nutzung
📄 § 5 Ziff. 6.1 GebS (in der Änderungssatzung unter '6. Für sonstige Leistungen' irrtümlich als Ziff. 5.1 nummeriert)

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 24.11.2025 (Inkrafttreten 01.01.2026) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​​​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​‌​​‌‌‌​​‌ Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Graben-Neudorf vom 24.11.2025 (Inkrafttreten 01.01.2026)

Gemeinde Graben-Neudorf

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung) Vom 07.12.1981 in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.10.2012 Aufgrund von

§§ 12 Abs.2, 13 Abs.1, 15 Abs.1, 39 Abs.2 und 49 Abs. 3 Nr.2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz),

§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und

§§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG)

jeweils in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Graben-Neudorf am 24.11.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 4 der Bestattungsgebührensatzung erhält folgende neue Fassung:

§ 4 – Verwaltungsgebühren

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

Zustimmung zur Aufstellung oder Veränderung eines Grabmals Zustimmung zur Aufstellung oder Veränderung einer Kolumbarienplatte befristete Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern (§4 Friedhofsordnung) befristete Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege (§4 Friedhofsordnung) befristete Zulassung von sonstigen gewerbsmäßigen Tätigkeiten (§4 Friedhofsordnung Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen Zustimmung zur Ausgrabung von Urnen Anforderung von Urnen Ausstellung eines Leichenpasses

24,50 € 24,50 € 49,50 € 49,50 € 24,50 € 119,00 € 24,50 € 14,50 € 14,50 €

Gemeinde Graben-Neudorf Landkreis Karlsruhe

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) vom 24.11.2025

Artikel 2

§ 5 der Bestattungsgebührensatzung erhält folgende neue Fassung:

§ 5 – Benutzungsgebühren

Es werden erhoben: 1.

Für die Bestattung 1.1 1.2 1.3 1.4

von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren von Personen unter 10 Jahren von Tot- und Fehlgeburten pro Leichenträger (wenn Besorgung durch Gemeinde)

2.

Für die Beisetzung von Urnen

3.

Für die Überlassung eines Einzelgrabes 3.1 3.2 3.3 3.4

4.

180 €

1.100 € 600 € 600 € 650 €

Für die Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5

5.

bei Personen im Alter von 10 und mehr Jahren für Personen unter 10 Jahren Einzelurnenerdgrab Grabkammer im Kolumbarium

470 € 195 € 160 € 80 €

für ein Kaufgrab – Einzelgrabfläche mit dem Recht auf Tieferlegung für ein Kaufgrab – Doppelgrabfläche mit dem Recht auf Tieferlegung für ein Kaufgrab - Doppelfläche ohne Recht auf Tieferlegung für eine Urnenkaufgrab bis zu 2-facher Belegung für eine Urnenkaufkammer im Kolumbarium bis zu 2-facher Belegung

2.100 € 4.300 € 2.900 € 1.150 € 900 €

Für den erneuten Erwerb eines Grabnutzungsrechts 5.1

für die Dauer einer Nutzungsperiode

5.2

für eine davon abweichende Nutzungsdauer je Jahr der Verlängerung der Nutzungsperiode

  1. 5.2.1. für ein Kaufgrab – Einzelgrabfläche mit dem Recht auf Tieferlegung
  2. 5.2.2. für ein Kaufgrab – Doppelgrabfläche mit dem Recht auf Tieferlegung
  3. 5.2.3. für ein Kaufgrab - Doppelfläche ohne Recht auf Tieferlegung
  4. 5.2.4. für eine Urnenkaufgrab bis zu 2-facher Belegung
  5. 5.2.5. für eine Urnenkaufkammer im Kolumbarium bis zu 2-facher Belegung Die Gebühren nach Ziffern 5.2.1 - 5.2.5 werden anteilig je Monat abgerechnet.

wie Ziffern 4.1 - 4.5

84 € 172 € 116 € 46 € 36 €

Gemeinde Graben-Neudorf Landkreis Karlsruhe

6.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) vom 24.11.2025

Für sonstige Leistungen 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7

für die Benutzung der Leichenhalle/Kapelle für die Benutzung der Kühlzelle, je angefangener Tag Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit Umbettung einer Urne aus Urnenerdgräbern Umbettung einer Urne aus Kolumbarien Ausgrabung Verstorbener vor Ablauf der Ruhezeit Ausgrabung Verstorbener nach Ablauf der Ruhezeit zur Bestattung in einem geöffneten Grab

  1. 5.8. Aufwand für Tieferlegung
  2. 5.9. Anlegen eines Doppelwahlgrabes 5.10 Ordnungsdienst 7.

285 € 55 € 1.490 € 450 € 165 € 1.460 € 800 € 155 € 65 € 100 €

Zuschlag für Bestattungen und Beisetzungen 7.1 7.2

8. nach 18:00 Uhr an Samstagen

100 € 150 €

Zuschlag für Auswärtige Für die Leistungen nach Nr. 3, 4, 5.1 und 5.2 wird für Auswärtige ein Zuschlag von 50% erhoben. In Härtefällen wie Heimaufenthalte, Ausbildung u. ä. bleibt die Festsetzung einer Einzelfallentscheidung vorbehalten.

Artikel 3 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Graben-Neudorf, 24.11.2025

Christian Eheim Bürgermeister H i n w e i s ü b e r d i e V e r l e t z u n g v o n V e r f a h r e n s- und/oder F o r m v o r s c h r i f t e n n a c h § 4 Abs. 4 G e m O Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung, wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

📖 2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührensatzung der Gemeinde Graben-Neudorf vom 24.11.2025 (Inkrafttreten 01.01.2026)

Gemeinde Graben-Neudorf

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung) Vom 07.12.1981 in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.10.2012 Aufgrund von

§§ 12 Abs.2, 13 Abs.1, 15 Abs.1, 39 Abs.2 und 49 Abs. 3 Nr.2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz),

§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und

§§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG)

jeweils in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Graben-Neudorf am 24.11.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 4 der Bestattungsgebührensatzung erhält folgende neue Fassung:

§ 4 – Verwaltungsgebühren

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

Zustimmung zur Aufstellung oder Veränderung eines Grabmals Zustimmung zur Aufstellung oder Veränderung einer Kolumbarienplatte befristete Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern (§4 Friedhofsordnung) befristete Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege (§4 Friedhofsordnung) befristete Zulassung von sonstigen gewerbsmäßigen Tätigkeiten (§4 Friedhofsordnung Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen Zustimmung zur Ausgrabung von Urnen Anforderung von Urnen Ausstellung eines Leichenpasses

24,50 € 24,50 € 49,50 € 49,50 € 24,50 € 119,00 € 24,50 € 14,50 € 14,50 €

Gemeinde Graben-Neudorf Landkreis Karlsruhe

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) vom 24.11.2025

Artikel 2

§ 5 der Bestattungsgebührensatzung erhält folgende neue Fassung:

§ 5 – Benutzungsgebühren

Es werden erhoben: 1.

Für die Bestattung 1.1 1.2 1.3 1.4

von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren von Personen unter 10 Jahren von Tot- und Fehlgeburten pro Leichenträger (wenn Besorgung durch Gemeinde)

2.

Für die Beisetzung von Urnen

3.

Für die Überlassung eines Einzelgrabes 3.1 3.2 3.3 3.4

4.

180 €

1.100 € 600 € 600 € 650 €

Für die Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5

5.

bei Personen im Alter von 10 und mehr Jahren für Personen unter 10 Jahren Einzelurnenerdgrab Grabkammer im Kolumbarium

470 € 195 € 160 € 80 €

für ein Kaufgrab – Einzelgrabfläche mit dem Recht auf Tieferlegung für ein Kaufgrab – Doppelgrabfläche mit dem Recht auf Tieferlegung für ein Kaufgrab - Doppelfläche ohne Recht auf Tieferlegung für eine Urnenkaufgrab bis zu 2-facher Belegung für eine Urnenkaufkammer im Kolumbarium bis zu 2-facher Belegung

2.100 € 4.300 € 2.900 € 1.150 € 900 €

Für den erneuten Erwerb eines Grabnutzungsrechts 5.1

für die Dauer einer Nutzungsperiode

5.2

für eine davon abweichende Nutzungsdauer je Jahr der Verlängerung der Nutzungsperiode

  1. 5.2.1. für ein Kaufgrab – Einzelgrabfläche mit dem Recht auf Tieferlegung
  2. 5.2.2. für ein Kaufgrab – Doppelgrabfläche mit dem Recht auf Tieferlegung
  3. 5.2.3. für ein Kaufgrab - Doppelfläche ohne Recht auf Tieferlegung
  4. 5.2.4. für eine Urnenkaufgrab bis zu 2-facher Belegung
  5. 5.2.5. für eine Urnenkaufkammer im Kolumbarium bis zu 2-facher Belegung Die Gebühren nach Ziffern 5.2.1 - 5.2.5 werden anteilig je Monat abgerechnet.

wie Ziffern 4.1 - 4.5

84 € 172 € 116 € 46 € 36 €

Gemeinde Graben-Neudorf Landkreis Karlsruhe

6.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) vom 24.11.2025

Für sonstige Leistungen 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7

für die Benutzung der Leichenhalle/Kapelle für die Benutzung der Kühlzelle, je angefangener Tag Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit Umbettung einer Urne aus Urnenerdgräbern Umbettung einer Urne aus Kolumbarien Ausgrabung Verstorbener vor Ablauf der Ruhezeit Ausgrabung Verstorbener nach Ablauf der Ruhezeit zur Bestattung in einem geöffneten Grab

  1. 5.8. Aufwand für Tieferlegung
  2. 5.9. Anlegen eines Doppelwahlgrabes 5.10 Ordnungsdienst 7.

285 € 55 € 1.490 € 450 € 165 € 1.460 € 800 € 155 € 65 € 100 €

Zuschlag für Bestattungen und Beisetzungen 7.1 7.2

8. nach 18:00 Uhr an Samstagen

100 € 150 €

Zuschlag für Auswärtige Für die Leistungen nach Nr. 3, 4, 5.1 und 5.2 wird für Auswärtige ein Zuschlag von 50% erhoben. In Härtefällen wie Heimaufenthalte, Ausbildung u. ä. bleibt die Festsetzung einer Einzelfallentscheidung vorbehalten.

Artikel 3 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Graben-Neudorf, 24.11.2025

Christian Eheim Bürgermeister H i n w e i s ü b e r d i e V e r l e t z u n g v o n V e r f a h r e n s- und/oder F o r m v o r s c h r i f t e n n a c h § 4 Abs. 4 G e m O Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung, wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Graben-Neudorf?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Graben-Neudorf mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 76xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Graben-Neudorf anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Graben-Neudorf
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 650 € (Urne) bzw. 1.100 € (Sarg)
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Graben-Neudorf (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 76xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Graben-Neudorf:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €