Friedhofsgebühren Gommern 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Stadt Gommern · Sachsen-Anhalt · PLZ 39245

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.01.2021 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung

Stadt Gommern

Satzung der Stadt Gommern über die Gebühren für die Benutzung der von der Stadt Gommern verwalteten Friedhöfe

Auf Grund der §§ 5, 8 Abs. 1 sowie 11 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288), in der zuletzt geltenden Fassung und §§ 1,2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA 1996, S. 406), in der zuletzt geltenden Fassung, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 07.10.2020 folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen:

§ 1 – Gebühren

  1. 1. Zur Deckung der Kosten für die Unterhaltung und Verwaltung der Friedhöfe einschließlich der Friedhofskapellen werden nachstehende Gebühren erhoben.
  1. 2. Für besondere zusätzliche Leistungen, die in dem Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt die Friedhofsverwaltung die Entschädigung im Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand fest.
  1. 3. Die Gebührensätze werden wie folgt festgesetzt:

A) Benutzungsgebühren/Grabstellengebühren

  1. 1. Reihengrabstätten
    • a) Reihengrab einbettig

705 €

b) anonymes Rasenreihengrab

760 €

c) Urnenrasenreihengrab mit Kissenstein

330 €

d) Urnengemeinschaftsanlage

330 €

  1. 2. Wahlgrabstätten
    • a) Erdwahlgrab je Stelle
  1. 1.016. €
    • b) Urnenwahlgrab zweibettig

881 €

c) Urnenwahlgrab vierbettig

1.597 €

d) Urnenrasenpartnerwahlgrab mit Kissenstein

963 € (Kissenstein ist nicht in der Gebühr enthalten)

  1. 3. Verlängerung von Nutzungsrechten (zeitanteilig, Gebühr pro Jahr)
    • a) Erdwahlgrab je Stelle

33 €

b) Urnenwahl zweibettig

44 €

c) Urnenwahlgrab vierbettig

79 €

d) Urnenrasenpartnerwahlgrab mit Kissenstein

48 € (Kissenstein ist nicht in der Gebühr enthalten)

  1. 4. Gestattung Urnenbeisetzung in Erdwahlgrab Hinzubestattung einer Urne in ein Erdwahlgrab

255 €

B) Bestattungsgebühren 1. Begräbnisgebühren Beräumung der Grabanlagen (umfasst: Grab von Kränzen räumen, säubern)

a) Bei Erdbestattungen (inklusive erster Hügelung)

194 € (bei anonymen Gräbern sofort bei Graberwerb zu entrichten)

b) Bei Urnenbestattungen

101 €

  1. 5. Ausheben einer Urnengruft

41 €

  1. 6. Umbettung
    • a) Ausgrabung einer Urne aus einem Urnengrab

41 €

b) Ausgrabung einer Urne aus einem Erdgrab

41 €

  1. 7. Einebnungen Urnengrab mit Kissenstein

70 € (Gebühr wird mit Abrechnung des Bestattungsfalles erhoben)

C) Sonstige Gebühren

  1. 1. Benutzung der Feierhalle

120 €

  1. 2. Verwaltungsgebühren (je Bestattungsfall)

17 €

§ 2 – Veranlagung

  1. 1. Gebührenpflichtig ist derjenige, auf dessen Veranlassung die Friedhofsverwaltung tätig wird.
  1. 2. Die Gebühren werden zu dem in den Gebührenbescheiden genannten Zeitpunkt fällig und sind daher zu diesem Zeitpunkt zu entrichten.

§ 3 – Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Die Satzung der Stadt Gommern über die Gebühren für die Benutzung der von der Stadt Gommern verwalteten Friedhöfe tritt nach der Bekanntmachung zum 01.01.2021 in Kraft.

Die Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.2009 tritt zum 31.12.2020 außer Kraft.

Gommern, den 07.10.2020

gez. Hünerbein

Siegel Bürgermeister