🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.01.2021 Volltext anzeigen ▼
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Gebuehrenordnung
Stadt Gommern
Satzung der Stadt Gommern über die Gebühren für die Benutzung der von der Stadt Gommern verwalteten Friedhöfe
Auf Grund der §§ 5, 8 Abs. 1 sowie 11 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288), in der zuletzt geltenden Fassung und §§ 1,2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA 1996, S. 406), in der zuletzt geltenden Fassung, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 07.10.2020 folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen:
§ 1 – Gebühren
- 1. Zur Deckung der Kosten für die Unterhaltung und Verwaltung der Friedhöfe einschließlich der Friedhofskapellen werden nachstehende Gebühren erhoben.
- 2. Für besondere zusätzliche Leistungen, die in dem Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt die Friedhofsverwaltung die Entschädigung im Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand fest.
- 3. Die Gebührensätze werden wie folgt festgesetzt:
A) Benutzungsgebühren/Grabstellengebühren
- 1. Reihengrabstätten
- a) Reihengrab einbettig
705 €
b) anonymes Rasenreihengrab
760 €
c) Urnenrasenreihengrab mit Kissenstein
330 €
d) Urnengemeinschaftsanlage
330 €
- 2. Wahlgrabstätten
- a) Erdwahlgrab je Stelle
- 1.016. €
- b) Urnenwahlgrab zweibettig
881 €
c) Urnenwahlgrab vierbettig
1.597 €
d) Urnenrasenpartnerwahlgrab mit Kissenstein
963 € (Kissenstein ist nicht in der Gebühr enthalten)
- 3. Verlängerung von Nutzungsrechten (zeitanteilig, Gebühr pro Jahr)
- a) Erdwahlgrab je Stelle
33 €
b) Urnenwahl zweibettig
44 €
c) Urnenwahlgrab vierbettig
79 €
d) Urnenrasenpartnerwahlgrab mit Kissenstein
48 € (Kissenstein ist nicht in der Gebühr enthalten)
- 4. Gestattung Urnenbeisetzung in Erdwahlgrab Hinzubestattung einer Urne in ein Erdwahlgrab
255 €
B) Bestattungsgebühren 1. Begräbnisgebühren Beräumung der Grabanlagen (umfasst: Grab von Kränzen räumen, säubern)
a) Bei Erdbestattungen (inklusive erster Hügelung)
194 € (bei anonymen Gräbern sofort bei Graberwerb zu entrichten)
b) Bei Urnenbestattungen
101 €
- 5. Ausheben einer Urnengruft
41 €
- 6. Umbettung
- a) Ausgrabung einer Urne aus einem Urnengrab
41 €
b) Ausgrabung einer Urne aus einem Erdgrab
41 €
- 7. Einebnungen Urnengrab mit Kissenstein
70 € (Gebühr wird mit Abrechnung des Bestattungsfalles erhoben)
C) Sonstige Gebühren
- 1. Benutzung der Feierhalle
120 €
- 2. Verwaltungsgebühren (je Bestattungsfall)
17 €
§ 2 – Veranlagung
- 1. Gebührenpflichtig ist derjenige, auf dessen Veranlassung die Friedhofsverwaltung tätig wird.
- 2. Die Gebühren werden zu dem in den Gebührenbescheiden genannten Zeitpunkt fällig und sind daher zu diesem Zeitpunkt zu entrichten.
§ 3 – Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Die Satzung der Stadt Gommern über die Gebühren für die Benutzung der von der Stadt Gommern verwalteten Friedhöfe tritt nach der Bekanntmachung zum 01.01.2021 in Kraft.
Die Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.2009 tritt zum 31.12.2020 außer Kraft.
Gommern, den 07.10.2020
gez. Hünerbein
Siegel Bürgermeister
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Gommern (Sachsen-Anhalt)
Direkter Gebühren- und Satzungsvergleich mit benachbarten Städten und Gemeinden im selben Landkreis bzw. PLZ-Gebiet: