🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.01.2024 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Satzungüber die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde
Calvörde – Friedhofsgebührensatzung –
Aufgrund des § 25 Abs. 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) vom 05.02.2002 (GVBl. LSA S. 46) i.V. mit der Friedhofssatzung der Gemeinde Calvörde und der §§ 5, 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), in Verbindung mit §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA in der Fassung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 370), jeweils in den derzeit gültigen Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Calvörde in seiner Sitzung am 12.10.2023 folgende Satzung zur Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Calvörde – Friedhofsgebührensatzung – beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
¹Die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Calvörde gilt für alle in der Gemeinde Calvörde gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfen lt. § 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Calvörde.
§ 2
Gebührenpflicht
¹Für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe der Gemeinde Calvörde und ihrer Einrichtungen sowie für Leistungen und damit verbundene Amtshandlung werden Gebühren nach Maßgabe des dieser Gebührensatzung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnisses erhoben, das Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 3
Gebührenpflichtige
(1) ¹Zur Zahlung der Gebühren ist derjenige verpflichtet, der eine Leistung nach dieser Satzung beauftragt oder eine Einrichtung nach dieser Satzung in Anspruch nimmt. (2) ¹Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 4
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
(1) ¹Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme der Bestattungs- und Friedhofseinrichtungen und der Leistungen der Gemeinde Calvörde. (2) ¹Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
§ 5
Stundung und Erlass von Gebühren
¹Gebühren können im Einzelfall gestundet, in Raten gezahlt oder erlassen werden. ²Dazu gelten die Bestimmungen des KAG LSA i.V. mit der Abgabenordnung.
§ 6
Auslagen
¹Auslagen für nicht in der Friedhofsgebührensatzung enthaltene, aber nachweisbar erbrachte Leistungen sind vom Gebührenschuldner in voller Höhe zu erstatten.
§ 7
Inkrafttreten
¹Diese Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Calvörde – Friedhofsgebührensatzung – tritt nach ihrer Bekanntmachung zum 01.01.2024 in Kraft.
Gleichzeitig treten nachfolgende Friedhofsgebührensatzungen außer Kraft:
- Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Calvörde vom 22.09.2015
- 1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Calvörde vom 28.04.2022
Calvörde, den 12.10.2023
V. Schliephake Bürgermeister
Anlagezur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde
Calvörde vom 12.10.2023
Gebührenverzeichnis
| Gebührenart | Euro |
|---|---|
| Einzelgrab/ Neukauf | 612,00 |
| Einzelgrab/ Verlängerung durch Beisetzung bzw. Nachkauf/ Jahr | 30,00 |
| Doppelgrab/ Neukauf | 1.363,00 |
| Doppelgrab/ Verlängerung durch Beisetzung bzw. Nachkauf/ Jahr | 67,00 |
| Urneneinzelgrab/ Neukauf | 151,00 |
| Urneneinzelgrab/ Verlängerung durch Beisetzung bzw. Nachkauf/ Jahr | 7,00 |
| Urnendoppelgrab/ Neukauf | 345,00 |
| Urnendoppelgrab/ Verlängerung durch Beisetzung bzw. Nachkauf/ Jahr | 16,00 |
| Kindergrab/ Neukauf | 219,00 |
| Kindergrab/ Verlängerung durch Beisetzung bzw. Nachkauf/ Jahr | 10,00 |
| UGA (Urnengemeinschaftsanlage) | 498,00 |
| Erwerb und Aufbringung eines Namensschildes auf einer Stele | 200,00 |
| Verlängerung eines Namensschildes für 5 Jahre | 20,00 |
| Nutzung Trauerhalle | 150,00 |
| Begradigung Einzelgrab | 192,00 |
| Begradigung Doppelgrab | 433,00 |
| Begradigung Urneneinzelgrab | 79,00 |
| Begradigung Urnendoppelgrab | 111,00 |
| Begradigung Kindergrab | 74,00 |
| Urnenentnahme aus Erdgrabstätte | 74,00 |
| Urnenentnahme aus Urnengrabstätte | 37,00 |
| Urnenversandgebühren | 101,00 |
| Genehmigung Errichtung/ Veränderung Grabmal und Einfassung | 30,00 |
| Genehmigung Selbstbegradigung | 30,00 |
| Ausnahmegenehmigung | 30,00 |