Friedhofsgebühren Birkenwerder 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Birkenwerder · Brandenburg · PLZ 16547

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 23. November 2006 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

**Satzung über die Erhebung von Gebühren

für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Birkenwerder (Friedhofsgebührensatzung)**

Auf der Grundlage des § 6 i.V.m. § 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. April 2005 (GVBl.I/05, [Nr. 11], S.170) und des § 35 Abs. 2 Ziff. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.I/01, [Nr. 14], S.154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Ersten Brandenburgischen Bürokratieabbaugesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl.I/06, [Nr. 07], S.74, 86) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 23. November 2006 folgende Satzung beschlossen:

**§ 1

Allgemeines**

(1) Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofes der Gemeinde Birkenwerder und seiner Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben.

(2) Alle Gebühren sind Nettogebühren.

**§ 2

Gebührenschuldner**

(1) Gebührenschuldner sind:

a) bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben oder der Antragsteller für die Benutzung des Friedhofes,

b) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

**§ 3

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit**

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Benutzung der Einrichtungen bzw. mit Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung. Bei antragsabhängigen Leistungen entsteht die Gebührenschuld mit der Antragstellung.

(2) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

**§ 4

Nutzungsgebühren**

Es werden folgende Gebühren erhoben:

BemessungsgrundlageGebühr
Erwerb von Nutzungsrechten
*Reihengrabstätte für die Zeit der Ruhefrist 20 Jahre*
Reihengrabstätte für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr130,00 €
Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr415,00 €
Urnenreihengrabstätte325,00 €
Reihengrabwiese – Erdgrabstätte850,00 €
Reihengrabwiese – Urnengrabstätte550,00 €
*Wahlgrabstätten für die Nutzungszeit von 25 Jahren*
Einzelwahlgrab570,00 €
Doppelwahlgrab1.140,00 €
Familienwahlgrab mit 3er Stelle1.710,00 €
Familienwahlgrab mit 4er Stelle2.280,00 €
Urnenwahlgrab490,00 €
Urnenoppelwahlgrab (max. 4 Urnen)980,00 €
Urnengemeinschaftsanlage310,00 €
Urnenwahlgrabwiese (max. 2 Urnen)800,00 €
Erdwahlgrabwiese (max. 2 Särge)1.500,00 €
Baumgrabstätte mit einer Ruhezeit von 30 Jahren750,00€
Verlängerung des Nutzungsrechtes
Verlängerung des Nutzungsrechtes je Jahr1/25 der Gebühr
verschiedene Gebühren
Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung von Anträgen15,00 €
Umschreibung von Nutzungsrechten7,00 €
Bescheinigung über Grabverleihung7,00 €
Genehmigung zur Umbettung50,00 €
Ausheben und verschließen von Urnengrüften46,00 €
Ausheben und verschließen von Erdgrüften250,00 €
Winterzuschlag für Erdgrüften60,00 €
Tiefengrab390,00 €
Tiefengrab mit Frostzuschlag450,00 €
Genehmigung für Gewerbetreibende (einmalig)12,00 €
Genehmigung für Gewerbetreibende (jährlich)50,00 €
Benutzung der Kapelle180,00 €
Benutzung der Kapelle für eine stille Trauerfeier85,00 €
Nutzung des Leichenkellers/-raumes30,00 €
Aufbewahrung von Urnen je angefangene Woche10,00 €

§ 5

Inkrafttreten

  1. 1. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
  2. 2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Birkenwerder vom 19. Juni 2003 in der Fassung vom 21. Oktober 2004 außer Kraft.

Birkenwerder, den 23. November 2006

Kurt Vetter Bürgermeister