Friedhofsgebühren Hallstadt 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Stadt Hallstadt · Bayern · PLZ 96103

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2024
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 01.01.2024). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
⚰️ Sargreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
560,00 €*
für 15 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Ohne Tieferlegung; mit Tieferlegung (A.2, 24 J.): 1.592,00 €
📄 § 4 Abs. 1 A.1 GebS (Einzelreihengrab ohne Tieferlegung)
🏛️ Sargwahlgrab (2 Plätze)
🟢 Einmalbetrag laut Satzung 👥 2 Plätze
2.508,00 €*
Mehrstelliges Grab für 2 Grabstellen, 24 J. Ruhezeit
* Bedingung: Kein 1-stelliges Sargwahlgrab tarifiert; kleinstes Grab: Doppelgrab (2 Stellen)
💡 Umgerechnet: 1.254 € pro Grabplatz / Person
🧮 Satzungspreis 2.508 € für 2 Grabstellen (= Ø 1.254 € je Person / Stelle)
📄 § 4 Abs. 1 A.3 GebS (kleinstes wahlgrabartiges Sarggrab: Doppelgrab)
🏺 Urnenreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
724,00 €
für 12 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 4 Abs. 1 A.10 GebS (Urnenerdgrabstätte)
🕊️ Urnenwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
1.326,00 €*
für 12 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Urnenstele; Urnenerdgräber Grabfeld „D“ (A.12): 782,00 €
📄 § 4 Abs. 1 A.11 GebS (Urnenstelen)
🌳 Baumbestattung
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
375,00 €*
für 6 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Teilanonymes Urnenfeld (Baumfeld), einfache Belegung (1 Urne)
📄 § 4 Abs. 1 A.13 GebS (Baumfeld teilanonymes Urnenfeld, einfach)
⛏️ Beisetzung / Aushub
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
750,00 €*
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
* Bedingung: Sarg: 750 € (§ 5 Ziff. 1), Urne: 130 € (§ 5 Ziff. 7); zzgl. Pflicht-Verwaltungskostenbeitrag 254 € je Besta...
📄 § 5 Ziff. 1 u. 7 GebS; § 4 Abs. 1 C.1 GebS
🕯️ Trauerhalle / Kapelle
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
197,00 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: Gebühr je Benutzungstag (Aussegnungshalle)
📄 § 4 Abs. 1 B.2 GebS

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.01.2024 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​​​​ Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Stadt Hallstadt (Stand: 01.01.2024)

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Friedhofsgebührensatzung

für den Friedhof der Stadt Hallstadt

Die Stadt Hallstadt erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert mit Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl. S. 70), und Art. 20 Kostengesetz folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

Abschnitt 1: Gebühren

§ 1 Gebührenpflicht

§ 2 Gebührenschuldner

§ 3 Entstehung der Gebühr und Fälligkeit

Abschnitt 2: Gebührentarif

§ 4 Nutzungsgebühren

§ 5 Bestattungsgebühren

§ 6 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen

§ 7 Gebühren für die Grabberäumung

§ 8 Verwaltungsgebühren

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Abschnitt 1: Gebühren

§ 1 Gebührenpflicht

(1) Für die Benutzung des Friedhofs in Hallstadt, seiner Einrichtungen und Anlagen sowie für besondere Leistungen des Friedhofsträgers werden Gebühren nach Maßgabe dieser Friedhofsgebührensatzung erhoben.

(2) Werden erbrachte Leistungen nur teilweise in Anspruch genommen, so ist dennoch die volle Gebühr zu entrichten. Wird von der Benutzung des Friedhofs und seiner Bestattungseinrichtungen nach Beantragung Abstand genommen, sind die Aufwendungen zu ersetzen, die dem Friedhofsträger entstanden sind.

§ 2 Gebührenpflichtiger

(1) Gebührenpflichtiger der Gebühr ist

  1. 1. der Nutzungsberechtigte,
  2. 2. der für die Grabstätte Verantwortliche,
  3. 3. der Antragsteller beziehungsweise Auftraggeber einer gebührenpflichtigen Leistung.

(2) Für die mit der Bestattung zusammenhängenden Gebühren haftet in jedem Falle auch der Bestattungspflichtige (Haftungsschuldner).

(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehung der Gebühr und Fälligkeit

(1) Die Nutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechtes eines Grabes, und zwar AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechtes für die Dauer der Ruhefrist nach der Friedhofssatzung,

b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung,

c) bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab oder einer Gruft, für das oder die die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Die Berechnung erfolgt monatsgenau und beginnt jeweils mit dem 1. des folgenden Monats.

(2) Die sonstigen Gebühren entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung.

(3) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

Abschnitt 2: Gebührentarif

§ 4 Nutzungsgebühren

(1) Für Nutzungsrechte an Grabstätten werden folgende Gebühren erhoben:

A. Grabnutzungsgebühren

GrabartGrabrechtGrabnutzungsgebühren (je jew. Nutzungsdauer)
Sarggrabstätten
A.1Einzelreihengrab (ohne Tieferlegung)15 Jahre560,00 € Grabnutzungsrecht
A.2Einzelreihengrab (mit Tieferlegung)24 Jahre1.592,00 € Grabnutzungsrecht
A.3Doppelgrab (mit Tieferlegung)24 Jahre2.508,00 € Grabnutzungsrecht
A.4Einzelreihengrab (Feld „D“ ohne Tieferlegung)24 Jahre1.742,00 € Grabnutzungsrecht
A.5Kindergrabstätte12 Jahre379,00 € Grabnutzungsrecht
A.6Gartengrabstätte (Doppelgrab, mit Tieferlegung)24 Jahre2.508,00 € Grabnutzungsrecht
A.74er-Gruft30 Jahre2.854,00 € Grabnutzungsrecht
A.86er-Gruft30 Jahre3.724,00 € Grabnutzungsrecht
A.98er-Gruft30 Jahre4.594,00 € Grabnutzungsrecht
Urnengrabstätten
A.10Urnenerdgrabstätte12 Jahre724,00 € Grabnutzungsrecht
A.11Urnenstelen12 Jahre1.326,00 € Grabnutzungsrecht
A.12Urnenerdgräber (Grabfeld „D“)12 Jahre782,00 € Grabnutzungsrecht
A.13Baumfeld „teilanonymes Urnenfeld“ (einfach)6 Jahre375,00 € Grabnutzungsrecht
A.14Baumfeld „teilanonymes Urnenfeld“ (zweifach)6 Jahre462,00 € Grabnutzungsrecht

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

B. Leichenhausbenutzungsgebühren

GrabartBenutzungsgebühren
B.1Grabartunabhängige Leichenhausbenutzungsgebühr nach Benutzungstagen mit Nutzung der Kühlräume242,00 € / Benutzungstag
B.2Grabartunabhängige Aussegnungshallenbenutzungsgebühr nach Benutzungstagen197,00 € / Benutzungstag

C. Verwaltungskostenbeitrag bei Bestattungen

GrabartBenutzungsgebühren
C.1Grabartunabhängiger Verwaltungskostenbeitrag nach Bestattungsfall254,00 € / Bestattungsfall

§ 5 Bestattungsgebühren

1. Beerdigungsgebühr in Grab oder Gruft (Erwachsene und Kinder über 10 J.)750,00 €
2. Zuschlag bei schwerem Sarg50,00 €
3. Tieferlegung190,00 €
4. Beerdigung für Totgeburten, Fehlgeburten130,00 €
5. Beerdigungsgebühr (Kindergrab 5 bis 10 J.)570,00 €
6. Beerdigungsgebühr (Kindergrab bis 5 J.)380,00 €
7. Urnenbeisetzung130,00 €
8. Urnenbeisetzung in Gruft200,00 €
9. Urnenbeisetzung in Urnennische130,00 €
10. Urnenbeisetzung in teilanonymes Urnengrab (Baumfeld)130,00 €
11. Urnenbeisetzung in Gemeinschaftsgrabanlage (anonym)130,00 €
12. Stille Beisetzung von Leichenteilen200,00 €
13. Namenstafel (Baumfeld)250,00 €

§ 6 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen

1. Umbettungsgebühr - Sarg (Erwachsene über 15 J. LZ)250,00 €
2. Umbettungsgebühr (Kinder über 10 J. LZ)200,00 €
3. Urnenbeisetzung (Überführung von außerhalb)130,00 €
4. Urnenausgrabung (Überführung nach außerhalb)75,00 €
5. Urnenumbettung (von Urnen- oder Erdgrab in Urnen- oder Erdgrab)120,00 €
6. Urnenumbettung (von Urnengrab in Urnennische)90,00 €
7. Urnenumbettung (von Urnennische in anonyme Gruft)50,00 €

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

§ 7 Gebühren für die Grabberäumung

  1. 1. Entfernung der Bepflanzung Einzelgrab 100,00 € Familiengrab 120,00 € Gruft 140,00 €
  2. 2. Grufträumung (Grundgebühr) 150,00 €
  3. 3. Grufträumung (Zuschlag je Sarg) 25,00 €
  4. 4. Bei Auflassung der Gruft (Zusatzgebühr) 250,00 €

§ 8 Verwaltungsgebühren

Für Amtshandlungen werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  1. 1. a) Genehmigung zur Ausführung von Steinmetz- und Bildhauerarbeiten sowie Gärtnerbetriebe in den Friedhöfen sowie Befahren der Wege für jedes angefangene Kalenderjahr 100,00 €
    • b) Genehmigung zur einmaligen Ausführung 15,00 €
  2. 2. Umschreibung eines Grabnutzungsrechtes mit Grabbrief 25,00 €
  3. 3. Ausstellung eines Leichenpasses 25,00 €

Auslagen werden nach Art. 12, 13 des Bayer. Kostengesetzes zusätzlich berechnet.

§ 9 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Hallstadt über die Gebührensatzung für den Friedhof Hallstadt, zuletzt geändert 2007, außer Kraft.

Hallstadt, den 26. Oktober 2023

Thomas Söder Erster Bürgermeister

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Hallstadt?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Hallstadt mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 96xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Hallstadt anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Hallstadt
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen)* 🟢 Laut Satzung
Gebühr für das Öffnen und Schließen des Grabes laut Satzung
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Sarg: 750 € (§ 5 Ziff. 1), Urne: 130 € (§ 5 Ziff. 7); zzgl. Pflicht-Verwaltungskostenbeitrag 254 € je Besta...
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Hallstadt (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Gebühr je Benutzungstag (Aussegnungshalle)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 96xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Hallstadt:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €