🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 16.12.2019 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Gebuehrenordnung
Anlage zur Friedhofssatzung für den gemeindeeigenen Friedhof in Heudorf vom 16.12.2019
- Gebührenverzeichnis -
- 1. Verwaltungsgebühren
- 1.1. Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 20,00 €
- 1.2. Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern
- 1.2.1. Einzelfall
20,00 €
- 1.2.2. Befristete Zulassung
100,00 €
- 1.3. Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen
50,00 €
- 1.4. Verwaltungskostenpauschale
300,00 €
- 2. Benutzungsgebühren
- 2.1. Überlassung eines Reihengrabes / Urnenreihengrabes / Rasenreihengrabs
- 2.1.1. Einzelgrab
450,00 €
- 2.1.2. Belegung mit auswärtiger Person
600,00 €
- 2.1.3. Kind bis 10. Lebensjahr, Tot-/Fehlgeburt 220,00 €
- 2.2. Nutzungsrecht für ein Wahlgrab / Urnenwahlgrab / Rasenwahlgrab
- 2.2.1. bei Überlebenden über 70 Jahre
550,00 €
über 60 Jahre
600,00 €
über 50 Jahre
650,00 €
unter 50 Jahre
700,00 €
- 2.2.2. Zuschlag bei Belegung mit auswärtigen Personen
400,00 €
- 2.2.3. Gebühr für die Pflege eines Rasenreihen- oder Wahlgrabs
(gilt nicht für die Grabplatte sowie die Erstanlage der Grabstelle)
während der Nutzungs-/ Ruhezeit
1.000,00 €
- 2.3. Nachgebühren für Nutzungsrecht an Wahlgrab / Urnenwahlgrab / Rasenwahlgrab
Zeitraum zwischen dem 1. Verstorbenen und den darauf folgend Verstorbenen
0 - 5 Jahre
keine Gebühr
6 - 10 Jahre
250,00 €
11 - 15 Jahre
350,00 €
16 - 20 Jahre
450,00 €
21 - 25 Jahre
550,00 €
- 2.4. Benutzung der Friedhofshalle (Aussegnungshalle)
100,00 €
Ausgefertigt: Dürmentingen, den 17.12.2019
gez. Dietmar Holstein
Bürgermeister