🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 14. Dezember 2010 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Aenderungssatzung der Georgenthal
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Georgenthal
§ 1 – Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde
Georgenthal
§ 10 – Laufende Friedhofsgebühren
erhält folgende Fassung:
(1) Für die Unterhaltung der Friedhöfe und deren Anlagen einschließlich der Leichenhalle wird eine Gebühr je Grabstelle von 5,11 € pro Jahr erhoben.
(2) Die Gebühr kann auf Antrag für mehrere Jahre in einer Summe in der jeweiligen Gültigen Höhe der Gebühr entrichtet werden.
§ 2 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Georgenthal, d. 19. August 2009
Schneider Bürgermeister
Aenderungssatzung der Georgenthal
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Georgenthal
§ 1 – Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde
Georgenthal
- 1. § 5 – Reihengrabstätten entfällt
- 2. Bisher § 6 – Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten wird § 5 und erhält folgende Fassung:
- 1. Verleihung des Nutzungsrechtes für 25 Jahre
- a) Erdbestattungen Einzelgrabstelle
220,00 € Doppelgrabstelle
300,00 €
b) Urnenbestattungen Einzelurnengrab (2-stellig) 150,00 € Doppelurnengrab (4-stellig) 170,00 € Urnengemeinschaftsanlage 250,00 €
- 2. Verlängerung des Nutzungsrechts um weitere 10 Jahre
- a) Erdbestattungen Einzelgrabstelle
100,00 € Doppelgrabstelle
130,00 €
b) Urnenbestattungen Einzelurnengrab (2-stellig) 80,00 € Doppelurnengrab (4-stellig) 90,00 €
- 3. Bisher § 7 bis § 12 werden fortlaufend neu nummeriert in § 6 bis § 11.
- 4. § 7 – Benutzung der Trauerhalle erhält folgende Fassung: Die Gebühr für die Benutzung der Trauerhalle beträgt 60,00 €.
- 5. § 9 – Laufende Friedhofsgebühr Abs. (1) erhält folgende Fassung: Für die Unterhaltung der Friedhöfe und deren Anlagen einschließlich der Trauerhallen wird eine Gebühr je Grabstelle von 15,00 € pro Jahr erhoben. § 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Georgenthal, d. 14. Dezember 2010
gez. Schneider Bürgermeister
Siegel
2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Aenderungssatzung der Georgenthal
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Georgenthal
§ 1 – Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde
Georgenthal
§ 10 – Laufende Friedhofsgebühren
erhält folgende Fassung:
(1) Für die Unterhaltung der Friedhöfe und deren Anlagen einschließlich der Leichenhalle wird eine Gebühr je Grabstelle von 5,11 € pro Jahr erhoben.
(2) Die Gebühr kann auf Antrag für mehrere Jahre in einer Summe in der jeweiligen Gültigen Höhe der Gebühr entrichtet werden.
§ 2 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Georgenthal, d. 19. August 2009
Schneider Bürgermeister
Aenderungssatzung der Georgenthal
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Georgenthal
§ 1 – Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde
Georgenthal
- 1. § 5 – Reihengrabstätten entfällt
- 2. Bisher § 6 – Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten wird § 5 und erhält folgende Fassung:
- 1. Verleihung des Nutzungsrechtes für 25 Jahre
- a) Erdbestattungen Einzelgrabstelle
220,00 € Doppelgrabstelle
300,00 €
b) Urnenbestattungen Einzelurnengrab (2-stellig) 150,00 € Doppelurnengrab (4-stellig) 170,00 € Urnengemeinschaftsanlage 250,00 €
- 2. Verlängerung des Nutzungsrechts um weitere 10 Jahre
- a) Erdbestattungen Einzelgrabstelle
100,00 € Doppelgrabstelle
130,00 €
b) Urnenbestattungen Einzelurnengrab (2-stellig) 80,00 € Doppelurnengrab (4-stellig) 90,00 €
- 3. Bisher § 7 bis § 12 werden fortlaufend neu nummeriert in § 6 bis § 11.
- 4. § 7 – Benutzung der Trauerhalle erhält folgende Fassung: Die Gebühr für die Benutzung der Trauerhalle beträgt 60,00 €.
- 5. § 9 – Laufende Friedhofsgebühr Abs. (1) erhält folgende Fassung: Für die Unterhaltung der Friedhöfe und deren Anlagen einschließlich der Trauerhallen wird eine Gebühr je Grabstelle von 15,00 € pro Jahr erhoben. § 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Georgenthal, d. 14. Dezember 2010
gez. Schneider Bürgermeister
Siegel
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Georgenthal (Thüringen)
Direkter Gebühren- und Satzungsvergleich mit benachbarten Städten und Gemeinden im selben Landkreis bzw. PLZ-Gebiet: