§ 16

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Frist und notwendige Form bei Kündigung

(1) Sie können Ihren Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Monats in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) kündigen. Bei einer Kündigung innerhalb der Versicherungsperiode (§ 6 Absatz 2) erstatten wir den Beitrag anteilig für die noch nicht verstrichene Zeit der Versicherungsperiode.

Auszahlungsbetrag bei Kündigung

(2) Bei einer Kündigung wird der Vertrag beendet. Wir berechnen dann den Rückkaufswert nach Absatz 3. Diesen Rückkaufswert vermindern wir um den Stornoabzug nach Absatz 5 und eventuelle Beitragsrückstände. Zusätzlich kann eine Leistung aus der Überschussbeteiligung anfallen (§ 12 und § 13). Den sich daraus ergebenden Betrag zahlen wir Ihnen aus.

Rückkaufswert vor Stornoabzug

(3) Der Rückkaufswert ist in § 169 Absatz 3 VVG wie folgt geregelt: Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnete Deckungskapital der Versicherung.

Bei dessen Bildung wenden wir das in § 8 beschriebene Verfahren zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten an.

(4) Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer länger als fünf Jahre, gilt: Bei einer Kündigung in den ersten fünf Vertragsjahren werden bei der Ermittlung des Rückkaufswerts gemäß Absatz 3 die laufenden Abschluss- und Vertriebskosten nicht berücksichtigt.

Stornoabzug vom Rückkaufswert

(5) Bei Kündigung vermindern wir den nach Absatz 3 ermittelten Rückkaufswert um den Stornoabzug. Den Stornoabzug vereinbaren wir mit Ihnen mit der nachfolgend aufgeführten Begründung in der im Abschnitt “Verlaufswerte” der Individuellen Kundeninformation bezifferten Höhe.

Wir halten den Stornoabzug für angemessen, da eine Kündigung für uns und den verbleibenden Versichertenbestand mit Nachteilen verbunden ist. Diese Nachteile sollen verursachungsgerecht und nicht nur vom verbleibenden Versichertenbestand getragen werden. Solche Nachteile ergeben sich aus den folgenden Gründen:

  • Bei einer vorzeitigen Kündigung entstehen erhöhte Verwaltungskosten, welche wir in der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt haben. Diese werden mit dem Stornoabzug ausgeglichen.
  • Die Kündigung verändert die Risikolage des verbleibenden Versichertenbestands. Der Stornoabzug soll sicherstellen, dass der Risikogemeinschaft durch die vorzeitige Kündigung kein Nachteil entsteht.
  • Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags kann je nach Situation am Kapitalmarkt dazu

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führen, dass sich Kapitalerträge des verbleibenden Versichertenbestands verringern. Das gleichen wir mit dem Stornoabzug aus.

  • Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den vorhandenen Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuabschluss Ihres Vertrags partizieren Sie an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit stellt auch Ihr Vertrag Solvenzmittel zur Verfügung. Bei Kündigung Ihres Vertrags gehen diese dem verbleibenden Bestand vorzeitig verloren. Sie werden deshalb im Rahmen des Stornoabzugs ausgeglichen.

Die Beweislast für die Angemessenheit des Stornoabzugs tragen wir. Haben wir im Streitfall diesen Nachweis erbracht und können Sie uns sodann nachweisen, dass die von uns zugrunde gelegten pauschalen Annahmen in Ihrem Einzelfall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder nur teilweise zutreffen beziehungsweise der Stornoabzug in Ihrem Fall der Höhe nach niedriger zu beziffern ist, erheben wir keinen oder nur einen entsprechend reduzierten Stornoabzug.

Herabsetzung des Rückkaufswerts im Ausnahmefall

(6) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach Absatz 3 errechneten Betrag angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Verträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet.

Keine Rückzahlung der Beiträge

(7) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.

Mögliche Nachteile der Kündigung

(8) Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, kann das für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertrags ist wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (§ 8) nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Auch in den Folgejahren erreicht der Rückkaufswert nicht unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge. Die Höhe des garantierten Rückkaufswerts vor und nach Stornoabzug finden Sie in der Tabelle im Abschnitt “Verlaufswerte” der Individuellen Kundeninformation.