Der Rückkaufswert ist der Geldbetrag, den der Versicherungsnehmer vom Versicherer erhält, wenn er seine Sterbegeldversicherung vorzeitig kündigt (sogenannter „Rückkauf“).
Er errechnet sich aus dem zu diesem Zeitpunkt angesparten Kapital (der Deckungsrückstellung), abzüglich der vertraglich einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie eventueller Kündigungsgebühren (Stornoabschläge).
- Hinweis: Da Sterbegeldversicherungen zur Absicherung der Bestattung gedacht sind, fällt der Rückkaufswert in den ersten Versicherungsjahren aufgrund der Verrechnung von Abschlusskosten meist sehr gering aus oder ist gar nicht vorhanden.