Deckungsrückstellung

Definition der Deckungsrückstellung bei Lebensversicherungen.

Die Deckungsrückstellung ist der mathematisch berechnete Kapitalwert, den ein Versicherer bilanzieren und als Sondervermögen bereithalten muss, um alle zukünftigen Leistungsansprüche der Verträge garantiert auszahlen zu können.

Sie entspricht dem angesparten Vermögenswert des Kunden (Sparanteil aus den gezahlten Beiträgen zuzüglich Zinsen) abzüglich der kalkulierten Risikokosten und Abschlussgebühren. Bei vorzeitiger Kündigung bildet die Deckungsrückstellung die mathematische Basis zur Berechnung des sogenannten Rückkaufswertes.