Friedhofsgebühren Zechin 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Zechin · Brandenburg · PLZ 15328

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 27.03.2014 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​‌​​​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌‌​​​‍

Nummer 5

Wriezen, den 02.05.2014

  1. 14. Jahrgang

Inhaltsverzeichnis AMTLICHER TEIL • Bekanntmachung Berichtigung der Satzung überdie Erhebung von Gebühren für den Winterdienstder öffentlichen Straßen der Gemeinde Bliesdorf Winterdienstgebührensatzung - vom 03.03.2014 .S. 1 • Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Oderauevom 31.03.2014 ................................................ S. 1 • Information über die Bürgersprechstundemit dem Amtsdirektor ....................................... S. 1 • Haushaltssatzung der Gemeinde Oderauefür das Haushaltsjahr 2014.............................. S. 2 • Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzelvom 20.03.2014 ................................................ S. 2 • Haushaltssatzung der Gemeinde Prötzelfür das Haushaltsjahr 2014.............................. S. 3 • Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Reichenow-Möglin vom 27.03.2014 ............... S. 3/4 • 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzungder Gemeinde Reichenow-Möglinvom 27.03.2014 ............................................ S. 4/5 • 2. Änderungssatzung der Friedhofssatzungder Gemeinde Reichenow-Möglinvom 27.03.2014 ............................................... S. 5 INFORMATIONEN • Sonstige Informationen und Werbung ........... S. 5-8

Bürgersprechstunde mit dem Amtsdirektor Interessierte Bürgerinnen und Bürgersind herzlich eingeladen, meine Bürgersprechstunde zur Diskussion gemeindebezogener/amtsbezogener Themenwahrzunehmen. Meine nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, dem 15. Mai 2014 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhrim Amt Barnim-Oderbruch statt. Eine vorherige telefonische Anmeldung für die Bürgersprechstunde istnicht erforderlich, wird von mir aberempfohlen. Zur Terminvereinbarung setzen Siesich bitte mit Frau Rubin (Tel.: 033456 / 39960, E-mail: [email protected]) in Verbindung. Karsten Birkholz Amtsdirektor

Amt Barnim-Oderbruch – Der Amtsdirektor – Bekanntmachungsanordnung Die nachstehende Berichtigung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Winterdienst der öffentlichen Straßen der Gemeinde Bliesdorf

  • Winterdienstgebührensatzung - vom

03.03.2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Wriezen, 02.05.2014 Karsten Birkholz Amtsdirektor Berichtigung der Satzungüber die Erhebung von Gebührenfür den Winterdienst der öffentlichen Straßen der Gemeinde Bliesdorf

  • Winterdienstgebührensatzung vom 03.03.2014

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Winterdienst der öffentlichen Straßen der Gemeinde Bliesdorf

  • Winterdienstgebührensatzung - vom

03.03.2014 (Amtsblatt für das Amt Barnim-Oderbruch Nr. 4 vom 01.04.2014) wird wie folgt berichtigt:

  1. 1. Das vereinfachte Berechnungsbeispielfür Straßen in der Anlage 2 der Satzungwird wie folgt geändert: “Der Eigentümer eines 7.500 m² großenund von einer öffentlichen Straße erschlossenen Grundstücks hätte für den Winterdienst auf den Straßen also folgendes zubezahlen: Berechungsfaktoren 2.000 x 0,012 € = 24,00 € für das Jahr x“ Wriezen, 02.05.2014 Karsten Birkholz Amtsdirektor

Amt Barnim-Oderbruch Gemeinde Oderaue BEKANNTMACHUNG Die Gemeindevertretung Oderaue hat folgende Beschlüsse gefasst: öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Oderaue vom 31.03.2014: Beschluss Nr: V Oder/20140331/N15 Beschluss: Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt eine Grundstücksangelegenheit. Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 12, davon anwesend: 11, davonwegen Mitwirkungsverbot nach § 22 der BbgKVerf ausgeschlossen: 0 Abstimmungsergebnis: Dafür: 10, Dagegen: 1, Enthaltung: 0 Eilentscheidung: Der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Oderaue, Herr Bodo Schröderund der Amtsdirektor des Amtes BarnimOderbruch, Herr Karsten Birkholz, habenfolgende Eilentscheidung getroffen: Kreditverlängerung. Die Eilentscheidung wurde am 31.03.2014 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue bestätigt. Amt Barnim-Oderbruch

  • Der Amtsdirektor Bekanntmachungsanordnung

Hiermit ordne ich die Bekanntmachungderam 24.02.2014 beschlossenen Haushaltssatzung der Gemeinde Oderaue für das Haushaltsjahr 2014 gemeinsam mit dieser Bekanntmachungsanordnung im Amtsblatt für das Amt Barnim-Oderbruch an. Gemäß § 63 Abs. 5 Kommunalverfassungdes Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist die erforderliche Genehmigungfür das am 24.02.2014 beschlosse-

Nr. 5 – 02. 05. 2014

ne Haushaltssicherungskonzept vom Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland als allgemeine untere Landesbehörde am 20.03.2014 mit Aktenzeichen 15.13.01/01.371/Ma erteilt worden. In die Haushaltssatzung und ihren Anlagen kann jeder Einsichtnehmen. Die Einsichtnahme kann zu allgemeinen Sprechzeitender Amtsverwaltung Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhrin der Finanzverwaltung (Raum 105) des Amtes Barnim-Oderbruch Freienwalder Str. 48 16269 Wriezenerfolgen. Wriezen, den 31.03.2014 Karsten Birkholz Amtsdirektor Haushaltssatzungder Gemeinde Oderaue für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.02.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 – Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

  1. 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag derordentlichen Erträge auf 1.959.200 EURordentlichen Aufwendungen auf 1.961.000 EURaußerordentlichen Erträge auf 0 EURaußerordentlichen Aufwendungen 0 EUR
  2. 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.025.100 EUR Auszahlungen auf 2.059.100 EURfestgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltesentfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.803.600 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.752.800 EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 94.800 EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 63.500 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 126.700 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 242.800 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR §2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahrwie folgt festgesetzt:
  1. 1. Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Bereiche (Grundsteuer A) 245 v. H.
    • b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 355 v. H.
  2. 2. Gewerbesteuer 320 v. H. §5
  3. 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutungangesehen werden, wird auf 3.000 Euro festgesetzt.
  4. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 1.000 Eurofestgesetzt.
  5. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmungder Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 3.000 Euro festgesetzt. Über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über erforderliche Aufwendungen/Auszahlungen zur Verwendung zweckgebundener Erträge/ Einzahlungen bis 3.000 € entscheidet der Kämmerer.
  6. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassenist, werden bei:
    • a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages auf 30.000 Euroundb) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlich Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 20.000 Eurofestgesetzt. §6 entfällt Wriezen, den 31.03.2014 Karsten Birkholz Amtsdirektor

Amt Barnim-Oderbruch Gemeinde Prötzel BEKANNTMACHUNG Die Gemeindevertretung Prötzel hat folgende Beschlüsse gefasst: öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Prötzel vom 20.03.2014: Beschluss Nr: GV Prö/20140320/N10 Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel ermächtigt den Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch, Herrn Karsten Birkholz, Vergleichsabschlüsse vorzunehmen. Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 11, davon anwesend: 7, davonwegen Mitwirkungsverbot nach § 22 der BbgKVerf ausgeschlossen: 0 Abstimmungsergebnis: Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltung: 0

Amtliche Bekanntmachungen

02. 05. 2014 – Nr. 5

Amt Barnim-Oderbruch

  • Der Amtsdirektor Bekanntmachungsanordnung

Hiermit ordne ich die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Prötzel für das Haushaltsjahr 2014 vom 11.12.2013 gemeinsam mit dieser Bekanntmachungsanordnung im Amtsblattfür das Amt Barnim-Oderbruch an. Das von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 11.12.2013 beschlossene Haushaltssicherungskonzept wurde vom Landratdes Landkreises Märkisch-Oderland als allgemeine untere Landesbehörde am 18.03.2014 mit Aktenzeichen 15.13.01./393 Magenehmigt. In die Haushaltssatzung und ihren Anlagen kann jeder Einsichtnehmen. Die Einsichtnahme kann zu allgemeinen Sprechzeiten der Amtsverwaltungdienstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhrdonnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhrin der Finanzverwaltung (Raum 106) des Amtes Barnim-Oderbruch Freienwalder Str. 48 16269 Wriezenerfolgen. Wriezen, den 24.03.2014 Karsten Birkholz Amtsdirektor Haushaltssatzungder Gemeinde Prötzel für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 – Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

  1. 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag derordentlichen Erträge auf 1.336.700 EURordentlichen Aufwendungen auf 1.439.400 EURaußerordentlichen Erträge auf 0 EURaußerordentlichen Aufwendungen 0 EUR
  2. 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.321.500 EUR Auszahlungen auf 1.389.700 EURfestgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltesentfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.266.800 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.341.900 EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 54.700 EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 35.000 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 12.800 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR

§ 2 – Kredite zur Finanzierung von Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 – Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4 – Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahrwie folgt

Festgesetzt:

  1. 1. Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Bereiche (Grundsteuer A) 265 v. H.
    • b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 v. H.
  2. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. §5
  3. 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutungangesehen werden, wird auf 3.000 Euro festgesetzt.
  4. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 1.000 Eurofestgesetzt.
  5. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmungder Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 3.000 Euro festgesetzt. Über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über erforderliche Aufwendungen/ Auszahlungen zur Verwendung zweckgebundener Erträge/Einzahlungen in unbeschränkter Höhe entscheidet der Kämmerer.
  6. 4. Die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
    • a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages auf 200.000 Euroundb) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlich Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 30.000 Eurofestgesetzt. §6 Nach dem Haushaltssicherungskonzept kann der Haushaltsausgleich im mittelfristigen Planungszeitraum 2015-2017 vorerstnicht wieder hergestellt werden. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanesumzusetzen. Wriezen, den 24.03.2014 Karsten Birkholz Amtsdirektor

Amt Barnim-Oderbruch Gemeinde Reichenow-Möglin BEKANNTMACHUNG Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin hat folgende Beschlüsse gefasst:

Amtliche Bekanntmachungen

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Reichenow-Möglin vom 27.03.2014: Beschluss Nr: GV R-M/20140327/Ö10 Beschluss: Die Gemeindevertretung ReichenowMöglin beschließt den Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der GGW Green Gas Wriezen GmbH & Co. KG einschließlich grundbuchlicher Sicherung auf den Flurstücken 95 und 308, Flur 1 in der Gemarkung Möglin. Für die dauerhafte Benutzung erfolgt eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe von 2000,00 Euro. Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 9, davon anwesend: 9, davonwegen Mitwirkungsverbot nach § 22 der BbgKVerf ausgeschlossen: 1 Abstimmungsergebnis: Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltung: 1 Beschluss Nr: GV R-M/20140327/Ö11 Beschluss: Die Gemeindevertretung ReichenowMöglin beschließt auf dem Flurstück 308, Flur 1, Gemarkung Möglin ein Leitungsrecht zugunsten der Agraraktiengesellschaft Albrecht Daniel Thaer zu gewähren. Einer grundbuchlichen Sicherung wirdzugestimmt. Für die dauerhafte Belastung des Flurstücks soll eine einmalige Entschädigungszahlung von 50,00 Euro erfolgen. Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 9, davon anwesend: 9, davonwegen Mitwirkungsverbot nach § 22 der BbgKVerf ausgeschlossen: 1 Abstimmungsergebnis: Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltung: 0 Beschluss Nr: GV R-M/20140327/Ö12 Beschluss: Die Gemeindevertretung ReichenowMöglin beschließt die 1. Änderung der Friedhofssatzung vom 27. 11. 2000. Auf den Friedhöfen Herzhorn und Möglinsind damit halbanonyme Urnenbeisetzungen möglich. Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 9, davon anwesend: 9, davonwegen Mitwirkungsverbot nach § 22 der BbgKVerf ausgeschlossen: 0 Abstimmungsergebnis: Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltung: 1 Beschluss Nr: GV R-M/20140327/Ö13 Beschluss: Die Gemeindevertretung ReichenowMöglin beschließt die 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung. Die Satzungist untrennbarer Bestandteil dieses Beschlusses. Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 9, davon anwesend: 9, davon

Nr. 5 – 02. 05. 2014

wegen Mitwirkungsverbot nach § 22 der BbgKVerf ausgeschlossen: 0 Abstimmungsergebnis: Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltung: 0 Beschluss Nr: GV R-M/20140327/N18 Beschluss: Die Gemeindevertretung ReichenowMöglin beschließt eine Verwaltungsrechtsangelegenheit. Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 9, davon anwesend: 9, davonwegen Mitwirkungsverbot nach § 22 der BbgKVerf ausgeschlossen: 0 Abstimmungsergebnis: Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltung: 0 Beschluss Nr: GV R-M/20140327/N19 Beschluss: Die Gemeindevertretung ReichenowMöglin beschließt eine Grundstücksangelegenheit. Beschlussfähigkeit: Mitglieder: 9, davon anwesend: 9, davonwegen Mitwirkungsverbot nach § 22 der BbgKVerf ausgeschlossen: 0 Abstimmungsergebnis: Dafür: 8, Dagegen: 1, Enthaltung: 0 Amt Barnim-Oderbruch

  • Der Amtsdirektor –

Bekanntmachungsanordnung Hiermit ordne ich die Bekanntmachungder

Gebuehrenordnung

  1. 4. Jahrgang

Britz, den 30. März 2012

Ausgabe 3/2012

Inhaltsverzeichnis der öffentlichen Bekanntmachungen

  1. 1. Information der Friedhofsverwaltung zur Prüfung der Standfestigkeit der Grabmale ........................................................................ Seite 2
  1. 2. Bekanntmachung von Zeit und Ort der Verbandsschau des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ in den Schaubezirken Amt Britz-Chorin-Oderberg und Polder für das Jahr 2012 ............................................................................. Seite 2
  1. 3. Schauordnung zur Durchführung der Gewässerschau für die Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagenim Verbandsgebiet des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch (GEDO) für das Jahr 2012 ......................................................... Seite 3
  1. 4. Terminplan zur Gewässerschau 2012 des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch (GEDO) ........................................................ Seite 4
  1. 5. Einladung zur Mitgliederversammlung 2012 der Jagdgenossenschaft Chorin ................................................................................ Seite 5
  1. 6. Einladung zur Mitgliederversammlung 2012 der Jagdgenossenschaft Serwest .............................................................................. Seite 5
  2. 7. Einladung zur Jahreshauptversammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Niederfinow ......................................................... Seite 6
  1. 8. Einladung zur Jahreshauptversammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Golzow ................................................................ Seite 6

IMPRESSUM

Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg Herausgeber:

Amt Britz-Chorin-Oderberg Der Amtsdirektor Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Telefon: Telefax:

03334/4576-0 03334/4576-50

Druck:

Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH Panoramastraße 1, 10178 Berlin

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg erscheint in ausreichender Auflage nach Bedarf. Das Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird kostenlos an die erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt. Das Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg ist unter der Internetadresse www.britz-chorin-oderberg.de nachlesbar. Abonnements bzw. Nachbestellungen, auch außerhalb des Verbreitungsgebietes, sind zum jeweils gültigen Abo- und Postbezugspreis beim Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin möglich.

Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg

Nr. 3

30. März 2012

Information der Friedhofsverwaltung Am 20. April 2012 wird die Standfestigkeit der Grabmale gem. VSG

  1. 4.7. § 9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft auf den kommunalen Friedhöfen in den Gemeinden Britz, Chorin (mit den Ortsteilen Brodowin, Chorin, Golzow, Neuehütte, Sandkrug, Senftenhütte und Serwest), Hohenfinow, Liepe, Niederfinow und in der Stadt Oderberg (mit dem Ortsteil Neuendorf) geprüft. Die Prüfung wird von der Firma BSK Torsten Köster aus Hennigsdorf im Auftrag des Amtes Britz-Chorin-Oderberg durchgeführt. Bürger können diesen Standsicherheitsprüfungen, die der Vermeidung von Unfällen dienen, beiwohnen. Gemäß der Friedhofssatzung der jeweiligen Gemeinde bzw. des Amtes BritzChorin-Oderberg sind Grabmale und sonstige bauliche Anlagen in einemdauerhaft guten, verkehrssicheren Zustand zu halten. Verantwortlich hierfürist der Nutzungsberechtigte bzw. Grabbesitzer. Sollten anderen Personenaufgrund umgestürzter Grabmale Schäden zugefügt werden, haften die Nutzungsberechtigten bzw. Grabbesitzer. Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagenoder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzugekann die Gemeinde auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmentreffen. Dazu gehört auch das Umlegen von Grabmalen.

Ablaufplan

  1. 1. Senftenhütte
  2. 2. Serwest
  3. 3. Brodowin
  4. 4. Neuendorf
  5. 5. Oderberg
  6. 6. Liepe
  7. 7. Britz
  8. 8. Niederfinow
  9. 9. Hohenfinow
  10. 10. Neuehütte
  11. 11. Sandkrug
  12. 12. Chorin (Kloster)
  13. 13. Chorin
  14. 14. Golzow

08:00 Uhr 08:30 Uhr 09:00 Uhr 09:30 Uhr 10:00 Uhr 11:15 Uhr 12.30 Uhr 13:15 Uhr 14:00 Uhr 14:30 Uhr 14:50 Uhr 15:15 Uhr 15:45 Uhr 16:15 Uhr

Die Anfangszeit des ersten Friedhofs eines jeden Prüfers ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich geringfügig verändern auf Grund der aufden vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse.

gez. Sauer SB Bau- und Ordnungsamt

Bekanntmachung von Zeit und Ort der Verbandsschaudes Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ in den Schaubezirken Amt Britz-Chorin-Oderberg und Polder für das Jahr 2012 Der Vorstandsvorsitzende des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ gibt hiermit gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ vom 29.03.2004 Zeit und Ort der Verbandsschau bekannt: Termin 1: Treffpunkt: betreffende Gemeinden:

Freitag, den 23.03.2012 09.30 Uhr am Firmensitz M&N im Parsteiner Ortsteil Lüdersdorf, Dorfstraße 01 Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, Stadt Oderberg, Gemeinde Parsteinsee Ortsteil Lüdersdorf

Termin 2: Treffpunkt: Bereich:

Donnerstag, den 03.05.2012* 08.30 Uhr am Gemeindebüro in Lunow, Dorfstraße 24 Lunow-Stolper Polder

*

Termine können sich aufgrund der Wasserstände in den Poldern verschieben, veränderte Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Passow, den 30.01.2012

Stornowski Geschäftsführer des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“

30. März 2012

Nr. 3

Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg

Schauordnungzur Durchführung der Gewässerschau für die Gewässer undwasserwirtschaftlichen Anlagen im Verbandsgebiet des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch (GEDO) für das Jahr 2012

§ 1 – (1) Gemäß § 6 der Satzung des GEDO finden die Gewässerschauen des

GEDO für das Jahr 2012 in der Zeit vom 16. April bis 06. Juni 2012 statt. (2) Die Gewässerschauen finden in den jeweiligen Schaubezirken statt, die der Gebietsgröße der Wahlbezirke des Verbandes entsprechen, (3) Die zu bildenden Schaukommissionen besichtigen Gewässer undwasserwirtschaftliche Anlagen, die sich gesetzlich oder vertraglich inder Unterhaltungspflicht des Verbandes befinden. (4) Die Gewässerschauen werden für die Schaubezirke durch einen vom Gewässer- und Deichverband Oderbruch zu benennenden Leiter der Schaukommission geleitet. (5) Der Leiter der Schau ist für die terminliche Koordinierung und Durchführung verantwortlich.

§ 2 – (1) Die Städte und Gemeinden entscheiden eigenständig über die Benennung ihrer Beauftragten.

(2) Es ist ausdrücklich erwünscht, das interessierte Bürger aus den jeweiligen Schaubezirken von der Möglichkeit der Teilnahme an den Gewässerschauen Gebrauch machen. (3) Die Termine sind in den betreffenden Gemeinden in ortsüblicher Artund Weise durch die Bürgermeister (Ortszeitung, Amtsblatt) bekanntzugeben.

§ 3 – (1) Aufgabe der Schaukommission und der an der Gewässerschau teilnehmenden Bürger ist es, u.a. die Gewässer und wasserwirtschaftlichen

Anlagen des Verbandsgebietes unter Berücksichtigung folgender Schwerpunkte zu beurteilen:

• Zustand der Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen unter Berücksichtigung der hydraulischen und bautechnischen Anforderungen, • Stand der Abarbeitung von Auflagen und Festlegungen aus denvorangegangenen Gewässerschauen, • notwendige zusätzliche Pflege- und Instandsetzungsarbeiten außerhalb der im Unterhaltungsplan des Vorjahres enthaltenen Leistungstermine, • Klärung von Ursachen sowie Verantwortlichkeiten bei unzulässigen Verunreinigungen von Gewässern. (2) Über den Verlauf und das Ergebnis der Gewässerschauen in den jeweiligen Schaubezirken ist ein Auswertungs- und Festlegungsprotokoll zufertigen. (3) Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowiedie unteren Naturschutzbehörden und die unteren Wasserbehördender betreffenden Landkreise werden über den terminlichen Ablauf informiert.

Bernd Hoffmann Verbandsvorsteher GEDO

Martin Porath Geschäftsführer GEDO

Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg

Nr. 3

30. März 2012

Terminplan zur Gewässerschau 2012 des Gewässer- und Deichverbandes Oderbruch (GEDO) SCHAUBEZIRK

STÄDTE/GEMEINDEN

Termin/Treffpunkt

I LEBUS

Stadt Lebus mit OT Lebus, Wulkow b. B., Mallnow und Schönfließ 23. April 2012, 08.00 Uhr Zeschdorf mit OT Alt Zeschdorf und Döbberin, Podelzig, Reitwein, Treplin Haupteingang Amt Lebus

II GOLZOW

Golzow, Bleyen-Genschmar mit OT Bleyen und Genschmar Alt Tucheband mit OT Alt Tucheband, Hathenow und Rathstock Küstriner Vorland mit OT Küstrin-Kietz, Gorgast und Manschnow Zechin mit OT Zechin, Friedrichsaue und Buschdorf

02. Mai 2012, 08.00 Uhr Eingang Amt Golzow

III SEELOW

Stadt Seelow mit OT Werbig

IV SEELOW-LAND

Vierlinden mit OT Friedersdorf, Lindendorf mit OT Dolgelin, Libbenichen, Sachsendorf, Fichtenhöhe mit OT Carzig, Niederjesar Vierlinden mit OT Worin, Diedersdorf, Marxdorf, Alt Rosenthal, Görlsdorf, Neuentempel Lietzen, Falkenhagen, Lindendorf mit OT Neu Mahlisch, Fichtenhöhe mit OT Alt Mahlisch

21. Mai 2012, 08.00 Uhr Eingang Stadtverwaltung 09. Mai 2012, 08.00 Uhr An der Kirche Friedersdorf 10. Mai 2012, 08.00 Uhr Parkplatz „Zur Ulme" in Diedersdorf

V LETSCHIN

Letschin mit OT Letschin, Steintoch, Gieshof-Zelliner Loose, Groß Neuendorf, Kiehnwerder, Kienitz, Sophienthal, Neubarnim, Ortwig , Sietzing

07. Mai 2012, 08.00 Uhr Eingang Gemeindeverwaltung Letschin

VI NEUHARDENBERG

Neuhardenberg mit OT Neuhardenberg, Altfriedland und Wulkow b.Tr., Quappendorf Gusow-Platkow mit OT Gusow und Platkow Märkische Höhe OT Batzlow, Müncheberg mit OT Jahnsfelde, Trebnitz

26. April 2012, 08.00 Uhr Eingang Amt Neuhardenberg

VII WRIEZEN

Wriezen mit OT Wriezen, Altwriezen-Beauregard, Eichwerder, Rathsdorf, Schulzendorf, Frankenfelde, Haselberg, Lüdersdorf, Biesdorf

14. Mai 2012, 08.00 Uhr Stadtverw. Wriezen

VIII BARNIM-ODERBRUCH

Bliesdorf mit OT Bliesdorf, Kunersdorf, Metzdorf Neutrebbin mit OT Neutrebbin, Altbarnim, Alttrebbin Prötzel OT Sternebeck/Harnekop, Reichenow-Möglin mit OT Reichenow, Möglin

23. Mai 2012, 08.00 Uhr Eingang Amtsverwaltung Barnim-Oderbruch

IX NEULEWIN

Neulewin mit OT Neulewin, Neulietzegöricke, Güstebieser Loose Oderaue mit OT Altreetz, Neuküstrinchen, Neurüdnitz, Neureetz, Mädewitz, Zäckericker Loose, Wustrow

24. Mai 2012, 08.00 Uhr Gemeindehaus Neulewin

X BAD FREIENWALDE

Bad Freienwalde mit OT Bad Freienwalde, Altranft, Schiffmühle, Bralitz, Neuenhagen, Hohenwutzen, Altglietzen, Hohensaaten

03. Mai 2012, 08.00 Uhr Rathaus Bad Freienwalde, An der Rathaustreppe

XI ODERBERG

Oderberg, Liepe Hohenfinow, Niederfinow, Chorin Falkenberg

16. Mai 2012, 08.00 Uhr Rathaus Stadt Oderberg

XII Frankfurt (O)

unter der Leitung der Stadt Frankfurt (O)

  1. 16. - 19. April 2010

Leiter der Gewässerschau ist Herr Martin Porath, in Vertretung in den jeweiligen Schaubezirken Herr Axel Hulitschke.

30. März 2012

Nr. 3

Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg

27.02.2012

Einladung zur Mitgliederversammlung 2012 der Jagdgenossenschaft Chorin Am Freitag, dem 20. April 2012, um 19:00 Uhr im Versammlungsraum, Mittelreihe 7 in 16230 Chorin TOP

  1. 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. 2. Bericht des Vorstandes
  3. 3. Kassenbericht
  4. 4. Bericht der Kassenprüfer
  5. 5. Abstimmung über die Entlastung von Kassenführung und Vorstand
  6. 6. Neuwahl von Kassenprüfern
  7. 7. Bestellung einer neuen Kassenführerin auf Honorarbasis
  8. 8. Diskussion und Beschluss über Auszahlung des Reinertrages 2011 und 2012
  9. 9. Bericht der Jagdpächterin
  10. 10. Antrag auf Übernahme des laufenden Pachtvertrages durch einen Nachpächter
  11. 11. Neuwahl des Vorstandes
  12. 12. Sonstiges

Die Versammlung ist nicht öffentlich. Bei vorliegender Bankverbindung wird die Jagdpacht zeitnah nach der Versammlung automatisch überwiesen, eine Barauszahlung findet nicht statt. Eigentümer-(Erben)gemeinschaften können nur durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten vertreten werden. Dazu ist vor der Versammlung eineaktuelle Vollmacht vorzulegen. Bisher nicht erfasste Mitglieder haben einen Grundbuchauszug vorzulegen. Änderungen (Kauf, Verkauf) sind der Jagdgenossenschaft anzuzeigen Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis zum 13. April beim Vorsitzenden einzureichen.

gez. J. Engel Vorsitzender

13.02.12

Einladung zur Mitgliederversammlungder Jagdgenossenschaft Serwest Die Jagdgenossenschaft Serwest lädt Ihre Mitglieder zu der Genossenschaftsversammlung am 13.04.12 um 19.00 Uhr in die Gaststätte „Aquamarin“ in der Dorfstraße 3 ein. Dazu gehören alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Serwestgehören, auf denen Jagd ausgeübt werden darf.

5. 6. 7. 8. 9.

Beschlussfassung über den Kauf eines Programms zur Jagdverwaltung Haushaltplan 2012/ 2013 Bestätigung des Haushaltsplanes Diskussion Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertages aus der Jagdnutzung für das Jagdjahr 2011/ 2012

  1. 10. Sonstiges

Tagesordnung:

  1. 1. Begrüßung
  2. 2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
  3. 3. Rechenschaftsbericht der Kassenführung
  4. 4. Bestätigung des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und der Kassenführung

Silvio Krentz Vorsitzender der Jagdgenossenschaft

Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg

Nr. 3

30. März 2012

Einladung zur Jahreshauptversammlungder Mitglieder der Jagdgenossenschaft Niederfinowam: um: in:

Freitag, 20.04.2012 18.00 Uhrder Gaststätte „Eiscafe am Hebewerk“ in Niederfinow, Hebewerkstraße 52

Alle Eigentümer bejagbarer Flächen (Jagdgenossen) des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Niederfinow und die Jäger der Pächtergemeinschaft sind herzlich eingeladen! Tagesordnung

  1. 1. Begrüßung
  2. 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen Ladung
  3. 3. Bericht des Notvorstandes
  4. 4. Bildung einer Wahlkommission
  5. 5. Wahl des neuen Vorstands der Jagdgenossenschaft
  6. 6. Wahl der Kassenprüfer für 2012/13
  7. 7. Sonstiges
  8. 8. Schlusswort

Vollmachten sind nur in schriftlicher Form zu erteilen und dem Vertreter des Notvorstandes vor Beginn der Versammlung vorzulegen. Erbengemeinschaften haben einen Bevollmächtigten schriftlich zu benennen undkönnen ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Die Versammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der erscheinenden Jagdgenossen. Alle Jagdgenossen, die bereit sind, in den nächsten vier Jahrenehrenamtlich im Jagdvorstand mitzuarbeiten, stellen sich bitte als Kandidat auf der Jahreshauptversammlung zur Wahl.

Britz, den 13.03.2012 Hehenkamp Amtsdirektor als Notvorstandfür die Jagdgenossenschaft Niederfinow

Einladung zur Jahreshauptversammlungder Mitglieder der Jagdgenossenschaft Golzow Datum: Zeit: Ort:

20.04.2012 18.00 Uhr Sportlerheim in 16230 Golzow

Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Golzow gehören, auf denen Jagdausgeübt werden darf. Tagesordnung

  1. 1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher
  2. 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen Ladung
  3. 3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes

4. 5. 6. 7. 8. 9.

Finanzbericht 5. Kassenprüfungsbericht Beschluss über die Entlastung des Vorstandes Beschluss über die Entlastung des Schatzmeisters Neuwahl des Vorstandes Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2012/2013 Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2011/2012

  1. 10. Auswertung des Jagdjahres durch die Pächter
  2. 11. Sonstiges

Jagdvorsteher Martin Horst

Ende der amtlichen Bekanntmachungen

30. März 2012

Nr. 3

Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg

Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg

Nr. 3

30. März 2012

📖 2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Änderungssatzung (aus Gebührenordnung abgetrennt)

  1. 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Reichenow-Möglinvom 27.03.2014 gemeinsam mit dieser Bekanntmachungsanordnung im Amtsblatt für das Amt Barnim-Oderbruch an. In die 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung kann jeder Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme kann zu allgemeinen Sprechzeiten der Amtsverwaltungdienstags

08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhrdonnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhrim Ordnungsamt (Raum 113) des Amtes Barnim-Oderbruch Freienwalder Str. 48 16269 Wriezenerfolgen. Wriezen, den 10.04.2014 Karsten Birkholz Amtsdirektor

Amtliche Bekanntmachungen

  1. 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Reichenow-Möglin vom 27.03.2014 Auf Grund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgK Verf) in der Fassungder Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVB1.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletztgeändert durch Artikel 2 des Gesetzesvom 16. Mai 2013 (GVB1.I/13, [Nr. 18]) und des § 34 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes (BbgBestG) vom 07. November 2001 (GVB1.I/16, S. 225 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVB1.I/12, [Nr. 16]) hat die Gemeindevertretungder Gemeinde Reichenow-Möglin in Ihrer Sitzung am 27.03.2014 folgende 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzungbeschlossen. §1 § 2 „Friedhofszweck“ Abs.3 wird wie folgtgeändert: (3) Sie dienen der Bestattung derjenigen Personen, diea) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde Reichenow-Möglin waren,
    • b) ein besonderes Recht auf Bestattungin einer bestimmten Grabstätte haben (Familiengrab),
    • c) zum Zeitpunkt ihres Todes Nutzungsberechtigte oder deren Angehörige aufder genutzten Grabstelle sind. (4) Die Bestattung anderer Personen bedarf, bei besonderem Interesse, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. §2 § 9 „Ruhezeit“ lautet: Die Ruhezeit ist die Zeit, in der ein Grabnicht neu belegt werden darf. Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt 25 Jahre, für Urnenbestattungen 15 Jahre. §3 § 14a „Halbanonyme Urnengemeinschaftsanlage“ wird neu aufgenommen: (1) Urnengemeinschaftsanlagen sind Grabstätten, in denen Bestattungen anonym erfolgen. Die Bestattung erfolgt ohne Bekanntgabe des Ortes der Grabstätte innerhalbdes Grabfeldes. Das Nutzungsrecht istdahingehend eingeschränkt, dass keine Verleihung eines Nutzungsrechtes erfolgtund eine Verlängerung oder Wiedererwerbdes Nutzungsrechtes an einer Grabstättenicht möglich ist.

02. 05. 2014 – Nr. 5

(2) Die Gemeinde wird die Namen der Verstorbenen, die auf dem Gemeinschaftsgrabfeld bestattet wurden, auf einer Gedenktafelvermerken. Eine individuelle Gestaltung des Grabes mit Denkmälern, Bepflanzungen und sonstigen Ausschmückungen istdennoch nicht gestattet. Nach Ablauf der Ruhefristen werdendie anonymen Urnengräber ohne Ankündigung oder Bekanntmachung erneut belegt. (3) Zur Ehrung der Verstorbenen besteht die Möglichkeit an einem, durch die Gemeinde, angelegten Platz kleine Sträuße und Gebinde niederzulegen. (4) Die Pflege der halbanonymen Grabstätte obliegt der Gemeinde. (5) Die Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre. (6) Die Gemeinde Reichenow-Möglin richtet Gemeinschaftsanlagen ein.

§ 4 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Wriezen, den 10.04.2014

2001 (GVB1.I/16, S. 225 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVB1.I/12, [Nr. 16]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichenow-Möglin in Ihrer Sitzung am 27.03.2014 folgende 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen.

§ 1 – In der Anlage 1 zu § 1 „Gegenstand der Gebühr“ wird der Punkt

A mit dem Absatz 9 wie folgt ergänzt: A.

  1. 9. Grabstätten in der halbanonymen Urnengemeinschaftsanlage 250,00 Euroeinschließlich Grabpflege durch die Gemeinde ReichenowMöglin für die Dauer der Ruhezeit §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Wriezen, den 10.04.2014 Karsten Birkholz Amtsdirektor ENDE DES AMTLICHEN TEILS

Karsten Birkholz Amtsdirektor

Bücherkiste in Altreetz

Amt Barnim-Oderbruch

  • Der Amtsdirektor –

Bekanntmachungsanordnung Hiermit ordne ich die Bekanntmachung der

  1. 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Reichenow-Möglin vom 27.03.2014 gemeinsam mit dieser Bekanntmachungsanordnung im Amtsblattfür das Amt Barnim-Oderbruch an. In die 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung kannjeder Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme kann zu allgemeinen Sprechzeiten der Amtsverwaltungdienstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhrdonnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhrim Ordnungsamt (Raum 113) des Amtes Barnim-Oderbruch Freienwalder Str. 48 16269 Wriezenerfolgen. Wriezen, den 10.04.2014 Karsten Birkholz Amtsdirektor
  2. 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Reichenow-Möglin vom 27.03.2014 Auf Grund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgK Verf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVB1.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVB1.I/13, [Nr. 18]) und des § 34 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes (BbgBestG) vom 07. November

Die Bücherkiste befindet im Bürogebäude der Altreetzer Agrarproduktee.G. in der Wriezener Straße 16. Sie ist jeden Donnerstag von 15.00-17.00 Uhr geöffnet sowie jeden zweiten Montag im Monat von 10.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr. Es wartet ein sehens- und lesenswerter Bestand auf kleineund große Leseratten, die Ausleihe der Bücher ist kostenlos. Spenden sind natürlich stets gern gesehen. Beim gemütlichen Kaffeetrinken kann man in Büchern schmökern oder einfach nur mit anderen Leuten reden. Neben Heike Roth als Initiatorin der Bücherkiste wirken Frau I. Grunow aus Altreetz sowie Frau Taube und Frau Kirchneraus Altwriezen in der Bücherkiste mit. Weitere Helfer sindjederzeit willkommen.

Hinweis zur Änderung der Waldbrandgefahrenstufen Im Land Brandenburg sind die bundeseinheitlichen Waldbrandgefahrenstufen (1-5) eingeführt worden, die die alten Waldbrandwarnstufen I bis IV abgelöst haben. Diese habenfolgende Bedeutung: Gefahrenstufe Bedeutung sehr geringe Gefahr geringe Gefahr mittlere Gefahr hohe Gefahr sehr hohe Gefahr Die jeweilige Gefahrenstufe kann dabei tagesaktuell unterfolgendem Link abgerufen werden: www.mil.brandenburg.de/wgs/text In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dassdie Durchführung von Lagerfeuern in der Regel ab Waldbrandgefahrenstufe 3 untersagt ist. Ihr Bau- und Ordnungsamt

Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 5 – 02. 05. 2014

XVI. KUNST-LOOSE-TAGE vom 30. Mai bis 01. Juni 2014 KUNST-LOOSE-TAGE, das heißt, drei Tage Zeit zu haben und unterwegs zu sein, um Kunst zu erleben, wo sie gemacht wird. Im Info-Punkt im Gasthaus „SO ODER SO“ in WILHELMSAUE bei Letschin erhalten Sie Informationenzu den einzelnen Ateliers, Kartenmaterial und Weghinweise. Der Info-Punkt und 32 Ateliers sind von Freitag bis Sonntag jeweils von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Spezielle Öffnungszeiten sind ausgeschrieben. Beteiligte Ateliers 2014 In diesem Jahr begrüßen wir gleich 6 neue Ateliers. Erstmalig dabei sinddie Maler und Grafiker Alexander Höfs-Schulz aus Neuentempel (35) und Magdalena Hoffmann aus Genschmar (37). Malerei und Skulpturzeigen Peter Pfistner aus Seelow (36) und Helmut Biedermann aus Neutrebbin (38). Nach langer Pausewieder dabei ist die Neurüdnitzer Malerin Katharina Leubner (39). Fotografien und Collagen von Christina Bohin erwarten Sie im Neuenhagener Schloss (40). 1 Ariane Boss Malerei, Holzschnitt, Florian Pelka Malerei, FALKENBERG / MARK Am Bahnhof 2, Atelier im Bahnhofsgebäude 2 Bernd Finkenwirth Malerei, Skulptur, Kasematte 1, rechts im Torhaus, FORT GORGAST, Kreuzung B1/ B112 Ri. Gorgast, nach 200m links, Freitag nicht geöffnet 3 Anka Goll Keramik, Plastik, Malerei, Margarete Mühlbach Schmuck, GÜSTEBIESER LOOSE Dorfstraße 4 Doret-Nanette Grzimek Keramik, Plastik, Grafik, Klaus Rissenpart Malerei, KIENITZ Friedhofstraße 26, am Panzer rechts ca. 2 km

6 Stefan Hessheimer Fotografie, KOCH und KUNST Galerie im Oderbruch, GROSS NEUENDORF Poststraße 12 7 Christine Hielscher Malerei, Grafik, Dietrich Jacobs Filz, im Sommeratelier, Atelier an der Weide, Dorfstraße 6/8 FALKENBERG OT GERSDORF 8 Norbert Horenk Glasgestaltung, Bettina Steinborn Kleinplastik, Karin Tiefensee Radierungen, Atelier „grüne hütte“, Oderdammstr. 28, GÜSTEBIESER LOOSE Deichstraße ist hier befahrbar! 9 Heidrun Schäfer Schmuck, Holle Schäfer Schmuck, Dagmar Hinzmann Malerei, Grafik, Dieter Duschek Keramik, ZECHIN OT BUSCHDORF Lehmannshöfel 25 10 Heidi Köhler Gebrauchskeramik, GÜSTEBIESER LOOSE Dorfstraße 47 11 Sophie Natuschke Grafik, Skulptur, Isabel Widera Porzellan, GÜSTEBIESER LOOSE Dorfstraße 49 12 Christian Masche Holzgestaltung, ORTWIG Ortwiger Hauptstraße 19 14 Sabine und Peter Rossa Holzobjekte, Skulptur, Zeichnung, Holzschmiede, Chausseestraße 4, ODERAUE OT ALTMÄDEWITZ 15 Antje Scholz Malerei, Grafik, Objekte, Gewebe, Musikprojekt mit Jakob Rüdrich Elektronische Musik, ORTWIG Ortwiger Kruschke 7, Ortwig Ri. Neubarnim, kurz vor Neubarnim rechts 16 Barbara Störmer, Catrin Sternberg Malerei, Grafik, Kleines Hofkonzertmit der Band “Die Zunft” Sonntag 18 Uhr, NEUTREBBIN OT ALTTREBBIN Am Mühlenberg 7, zwischen Alttrebbin und Altbarnim,

ausgeschildert 18 Erika Stürmer-Alex Malerei, Plastik, Falkenhagener Str.10, von Seelow Richtung Petershagen, hinter LIETZEN rechts auf freiem Feld 19 Ehrhard Thoms Bildhauerei, Malerei, Grafik, VIERLINDEN OT MARXDORF Grüner Wald 1, an der B1, ab Kreuzung Worin/Marxdorf 100m, Freitag nicht geöffnet 23 Nikolaus Spies Gebrauchskeramik, Philine Spies Keramik, Ingeborg Pape Keramik, Judy Marie Guilford Malerei, täglich Rakubrand, ALTREETZ Ausbau 2, Ri. Zollbrücke, rechts aufs Feld 25 Reinhard Schmock Metallskulpturen, VIERLINDEN OT MARXDORF Jahnsfelder Weg 1, von der B1, ab Kreuzung Worin/Marxdorf 2,5 km, Freitag nicht geöffnet 26 Werner Zenglein Malerei, Zeichnung, Sabine Schiel Grafik, Barbara Jedermann Bildteppiche, Jutta Barth Pulp-Painting, Konzert mit der Band “TonTauben” Sonnabend 19 Uhr, BLEYEN Am Oderdamm 14, zwischen Genschmar und Altbleyen, auf halber Strecke, jeweils ca. 2,5km, Freitag nicht geöffnet 27 Lothar Maertins Malerei, Schäferei 15, ab GORGAST Ri Bleyen, nach 500 m links, Ri Schäferei ca. 2 km ausgeschildert 28 Katrin Heinrich Keramik, Victor Baselly Malerei, Objekt, ORTWIG Ortwiger Hauptstraße 9 29 Stefan Schick Fotografie “Die Feuerwehr ist da”, Herrenhof 8/ Lederwalke 4km von BLIESDORFbzw. Neutrebbin, direkt am Windpark, ausgeschildert, Freitag nichtgeöffnet

Informationsveranstaltungzum Thema Hausnotruf Die Sicherheit zu Hause • Wie kann mir der Hausnotruf helfenund wie funktioniert er genau? • Welchen Voraussetzungen müssenvorliegen, um einen Hausnotruf zubekommen? • Welche finanziellen Belastungenentstehen? Moderation durch Herrn Gordon Garz, Fachbereichsleiter Hausnotruf Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Zeit und Ort der Veranstaltung: 21. Mai 2014, Mittwoch, um 14.30 Uhr Strausberg im Landratsamt MOL, Klo terstraße 14, Haus 4, Zimmer 201

Informationen

30 Hanne Pluns Malerei, Grafik, NEUHARDENBERG OT KARLSDORF, von der B167 50m in Ri. Strausberg Freitag nicht geöffnet 32 Susann Persiel, Eva-Maria Weber-Roth Keramik, Marion Marquardt Schmuck, Keramik-Cafe ALTWRIEZEN von Wriezen Richtung, Letschin, Abzweig Altwriezen / Kerstenbruch 33 Elke Brämer Malerei, Bildhauerei, BAD FREIENWALDE Sonnenburger Str. 3B, auf dem Gelände von Spielbau e.V., Freitagnicht geöffnet 34 Christina S. Bundels, Frank Möbius Gebrauchskeramik, NEULEWIN Richtung Fähre OT KARLSBIESE Nr. 175 35 Alexander Höfs-Schulz Malerei, Grafik, VIERLINDEN OT NEUENTEMPEL Nr. 40, 1km außerhalb, Freitag nicht geöffnet 36 Peter Pfistner Malerei, Bildhauerei, Waldemar Witkowski Silberschmuck, SEELOW Gartenstraße 37 Magdalena Hoffmann Malerei, Grafik, Jens Lawrenz Skulptur, Objekt, GENSCHMAR Am Nieschen 3, am Oderdamm, 1km außerhalb 38 Helmut Biedermann Malerei, Grafik, Plastik, NEUTREBBIN Bahnhofstraße 53 39 Katharina Leubner, Malerei , Zeichnung, NEURÜDNITZ Dorfstraße 86 40 Christina Bohin Fotografie, Mixed Media, BAD FREIENWALDE OT NEUENHAGEN, Schloß Neuenhagen, hinter der Kirche, Atelier 13, 17, 20, 21, 22, 24 und 31 sind in diesem Jahr geschlossen. Angaben zu den meisten Künstlernerhalten Sie unter www.kunst-imoderbruch.de

• BRANDENBURGISCHE LANDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG • DER LANDESWAHLLEITER DES LANDES BRANDENBURG • STÄDTE- UND GEMEINDEBUND BRANDENBURG

Aufruf zu den allgemeinen Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Am Sonntag, den 25. Mai 2014, finden im Land Brandenburg erstmals an einem Wahltagallgemeine Kommunalwahlen und die Wahlenzum Europäischen Parlament statt. Bürgerinnenund Bürger haben damit die Möglichkeit, sowohl die Mitglieder der höchsten europäischen Volksvertretung als auch die Volksvertretungihrer örtlichen Gemeinschaft mitzubestimmen. Bei den Kommunalwahlen sind erstmals auch Jugendliche wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Kern kommunaler Selbstverwaltung ist, dassvon ihren Mitbürgern unmittelbar gewählte Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in ihrer

  1. 02. 05. 2014 – Nr. 5

Freizeit in Stadtverordnetenversammlungen oder Gemeindevertretungendie wichtigsten Entscheidungen ihrer Stadt oder Gemeinde treffen. Diesbetrifft z. B. die Verabschiedung des Haushaltes, die Gestaltung der Ortsentwicklung durch Bauleitplanung, die Entscheidungen über Investitionenin öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Sportanlagenoder der Feuerwehr, den weiteren Ausbau der gemeindlichen Infrastruktur, kulturelle Angebote oder die Festsetzung von Kommunalabgaben. Die ehrenamtlichen Bürgermeister repräsentieren die amtsangehörigen Gemeindenund sind die Vorsitzenden der Gemeindevertretungen. Ortsvorsteher und Mitglieder der Ortsbeiräte vertreten die Belange ihrer Ortsteile gegenüberder Stadt oder Gemeinde. In den vergangen Jahren haben sich viele Menschen auf diese Weise ehrenamtlich in ihren Kommunen persönlich eingebracht. Ihnen und ihren Familien ist zu danken. Für die anstehenden Wahlen ist es wichtig, dasssich wieder möglichst viele bereit erklären, in ihren Städten und Gemeinden Mitverantwortung für das örtliche Gemeinwesen zu übernehmen und für Mandate zu kandidieren. Seit der friedlichen Revolution 1989 haben die Städte und Gemeinden erhebliche Aufbauleistungen vollbracht. Die Orte sind nicht wiederzuerkennen. Siestehen in der nächsten Wahlperiode vor weiteren großen Herausforderungen. Viele Kommunen müssen insbesondere den demografischen Wandel weiteraktiv gestalten. Wie bei keinen anderen Wahlen ist es den Bürgerinnen und Bürgern gerade bei den Kommunalwahlen möglich, die örtlichen Kandidatenpersönlich zu kennen oder kennen zu lernen. Wähler können sich aus eigener Anschauung ein Urteil bilden, wem sie es zutrauen, in den kommenden Jahren stellvertretend für die Bevölkerung die wichtigsten Entscheidungenfür ihre Städte und Gemeinden zu treffen. Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auf, Mitverantwortungfür ihre Kommune zu übernehmen, und sich bereit zu erklären, für Mandatezu kandidieren. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich über Wahlbewerberund deren Programme zu informieren und am 25. Mai 2014 die Zusammensetzung der Vertretungen der Städte und Gemeinden, ehrenamtliche Bürgermeister sowie Mitglieder von Ortsbeiräten oder Ortsvorsteher fürdie kommenden Jahre mit zu bestimmen.

Anspruchsvolle Berufe in der Landwirtschaft

Ein neugeborenes Kalb wirdvon der Mutterkuh sorgsamgesäubert. Einer der schönsten Momente für einen Landwirt. Hinter die Kulissen der Milchtankstelle Dannenbergkonnten 18 Schüler der Oderbruch-Oberschule Neutrebbin blicken. Dass es nicht immer so romantisch in diesem Beruf zugeht, erzählte ihnen Jens Petermann, Chef des Betriebes. Wer solch einen Beruf ergreifen will, sollte zum Beispiel gutrechnen können. Wenn andere Jugendliche zur Disko gehen, ruft oft die Arbeit. Verantwortungsbewusstsein ist gefragt. Herr Petermann erklärte den Schülern seine Landtechnik, wozu auch die Injektionsdüngunggehört. Ein Verfahren, das dem RBB eine Sendung wert war. Unter den Schülernbefanden sich viele Söhne von Bauernaus dem Oderbruch, die fachkundige Fragen stellten. Ludwig vereinbartekurzerhand ein Praktikum bei Herrn Petermann. Interessante Details zur Ausbildung in den Grünen Berufen vermittelteden Schülern Frau Petermann. Zwei interessante Stunden vergingenwie im Fluge. Die nächste Station war die ESB Agrartechnik GbR. Sie brachte für den WAT-Lehrer ein Wiedersehen mit einem ehemaligen Schüler: Oliver Schirrmann. Er gehört heute zur Betriebsleitung und kann wegen seinerguten Englischkenntnisse Kontakte zu ausländischen Kunden knüpfen. Auch polnisch und russisch gehören zu den Sprachen, die im Kundenkontakt gebraucht werden. Mit neuen und gebrauchten Landmaschinen handelt das Unternehmen, wie Eberhard Schirrmann die Schüler bei einem Rundgang informierte.

Den Jungs vom Lande waren die Traktoren und Anbaugeräte zum Teilvom heimischen Betrieb bekannt und man tauschte anerkennend technische Daten aus. Für Axel brachte die Betriebsexkursion einen besonderen Effekt. Er konnte den neuen Traktor, gekauft und bald abgeholt vonseinem Vater, als erstes Familienmitglied begutachten. Herr Schirrmann gab den Jugendlichen mit auf den Weg, worauf es beider Ausbildung zum Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnikankommt. Diese Exkursion wurde möglich durch die jahrelange Zusammenarbeit der Oberschule Neutrebbin mit Friedgunde Just von der Initiative LandAktiv und setzt die Tradition fort, einmal jährlich Schülern die Möglichkeit zu geben, Grüne Berufe zu erkunden. Dafür möchten sichdie Schüler bei Frau Just bedanken. Torsten Pohl (Fachlehrer WAT) Oderbruch-Oberschule Neutrebbin

Wasser-undBodenverband „Stöbber-Erpe“ Der Landesbeauftragte Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Wasser- und Bodenverband „Stöbber-Erpe“ sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich wie menschlich überzeugende Persönlichkeit als

Geschäftsführer/in Bei der zu besetzenden Stelle handelt es sich um eine Vollzeitstelle, die auf einen Zeitraum von zwei Jahren befristet ist. Kernaufgabe des Verbandes ist die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und die Erhaltung der ökologischenund landeskulturellen Funktionen der seinem Verbandgebiet zugeordneten Gewässer II. Ordnung. Als einer von insgesamt 25 Wasser- und Bodenverbänden im Land Brandenburg ist der Wasser- und Bodenverband „Stöbber-Erpe“ ist ein kommunales, als Körperschaften desöffentlichen Rechts ausgestaltetes Selbstverwaltungsorgan mit einer Verbandsversammlung, einem Vorstand sowie einem Beirat. Im Rahmen einer gesetzlich ausgelösten Anpassung des Verbandsgebietes sowie einer Neuausrichtung der Geschäftspolitik, hat der Verband im letzten Jahr erhebliche Konsolidierungsanstrengungenunternommen. Ihre Kernaufgaben: • Sie führen den eingeschlagenen Konsolidierungsweg durch laufende Optimierung der Strukturen und Prozesse fort • Sie führen die Geschäfte der laufenden Verwaltung, vertreten den Verband gerichtlich und außergerichtlich und sind verantwortlichfür die fachliche und personelle Führung aller Dienstkräfte des Verbandes • Sie erarbeiten die Gewässerunterhaltungspläne und nehmen dieerforderlichen Abstimmungen mit dem Verbandsbeirat sowie denzuständigen Aufsichtsbehörden vor • Sie betreuen die Organe bzw. Gremien des Verbandes, z.B. den Vorstand bei Erarbeitung von Haushaltsplan und Jahresrechnungoder Entscheidungen zu Rechtsmittelverfahren sowie die Verbandsversammlung bei der Fortentwicklung der Geschäftspolitik Wir erwarten: • ein abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium der Betriebswirtschaft, des Wirtschaftsingenieurwesens oder der Verwaltungswirtschaft oder eine vergleichbare Qualifikation sowie Berufserfahrungin entsprechender Tätigkeit • Erfahrungen im Bereich der Öffentlichen Verwaltung sowie im Umgang mit politischen Gremien • Kenntnisse im Bereich des Haushalts-, Verwaltungs- und Abgabenrechts • ein sicheres Auftreten, Kommunikationsstärke, Zielstrebigkeit undhohe Problemlösungskompetenz Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 12 TVöD. Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte anden Wasser- und Bodenverband „Stöbber-Erpe“ Der Landesbeauftragte, Ernst- Thälmann- Straße 5, 15345 Rehfelde. Der Landesbeauftragte

Informationen

Werben im Amtsblattkommt an!

www.3-2-7.de Fortunato Werbung, Ihr Partner für mehr als 50 Amtsblätter im Land Brandenburg und Sachsen-Anhalt

Danksagungenfür Hochzeiten und Jubiläenwerden im Amtsblatt von Freunden und Verwandten gelesen !! Wir gestalten sie kostenlos nach Ihren Wünschen.

Rufen Sie uns an 03346 - 327 Ihre Fortunato Werbung

Redaktionsschlussfür die nächste Ausgabe des Amtsblattes (Juni 2014) ist der 15.05.2014

IMPRESSUM Herausgeber Amt Barnim-Oderbruch, Der Amtsdirektor Freienwalder Straße 48 16269 Wriezen Tel.: 033456/39960 Fax: 033456/34843 E-Mail: [email protected] Verantwortlich Hauptamt des Amtesund Redaktion Barnim-Oderbruch, Frau Sylvia Borkert, Frau Christina Rubin Layout Fortunato Werbung Satz Rotkäppchen 1 Anzeigen 15306 Seelow Tel 03346/327 Fax: 03346/846007 E-mail: [email protected] Druck Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH 10178 Berlin Auflage 3.200 Stück Erscheinungsweise monatlich Vertrieb kostenlos andie Haushalte deramtsangehörigen Gemeindendes Amtes Barnim-Oderbuch Bezugsmöglichkeit Zusätzlich kann das Amtsblattbezogen werden über das Amt Barnim-Oderbruch, Freienwalder Straße 48 in 16269 Wriezen Bezugsbedingungen Einzelpreis 0,30 Euro Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers oder der Fortuna Werbung (Geschäftsanzeigen und sonstige Gestaltungselemente). Füreingesandte Manuskripte, Bilder oder sonstige Unterlagenwird keine Gewähr übernommen. Die Amtsverwaltung Barnim-Oderbruch übernimmt für die Beiträge im allgemeinen Informationsteil keine Gewähr.