Friedhofsgebühren Südliches Anhalt 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Stadt Südliches Anhalt · Sachsen-Anhalt · PLZ 06369

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2024
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 16.01.2024 (Beschluss Gemeindekirchenrat Ev. Kirchspiel Ostrau), veröffentlicht Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Nr. 3/2024 vom 14.03.2024, in Kraft am Tag nach Veröffentlichung). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
🏛️ Sargwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.150,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 690 € + Unterhalt 23 €/J. × 20 J. = 460 €
📄 § 2 Abs. 2 Ziff. 1.1.1.1 Friedhofsgebührensatzung Ev. Kirchspiel Ostrau (Erdwahlgrabstätte einstellig)
🏺 Urnenreihengrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
2.050,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 1.590 € + Unterhalt 23 €/J. × 20 J. = 460 €
📄 § 2 Abs. 2 Ziff. 1.2.2.1 Friedhofsgebührensatzung Ev. Kirchspiel Ostrau — Tarifzeile Friedhof Wieskau (einziger der fünf Kirchspiel-Friedhöfe im Stadtgebiet der Stadt Südliches Anhalt; Mösthinsdorf/Ostrau liegen in der Gemeinde Petersberg, Saalekreis)
🕊️ Urnenwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
940,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 480 € + Unterhalt 23 €/J. × 20 J. = 460 €
📄 § 2 Abs. 2 Ziff. 1.2.1.1 Friedhofsgebührensatzung Ev. Kirchspiel Ostrau (Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen — kleinste bepreiste Einheit; ein 1-Urnen-Wahlgrab-Tarif existiert in dieser Satzung nicht)

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 16.01.2024 (Beschluss Gemeindekirchenrat Ev. Kirchspiel Ostrau), veröffentlicht Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Nr. 3/2024 vom 14.03.2024, in Kraft am Tag nach Veröffentlichung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​​​​‌‌​​‌​​​‌‌​​‌‌​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌‌‌ Kirchlicher Friedhof Evangelisches Kirchspiel Ostrau — Gebührenordnung

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Jahrgang 15 · Nummer 3 Donnerstag, den 14. März 2024 Südliches Anhalt www.suedliches-anhalt.de Die nächste Ausgabe erscheint am: Donnerstag, dem 18. April 2024 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Dienstag, der 2. April 2024 Melden Sie sich unter: 034978 265-10, per E-Mail: [email protected] PA sämtl. HH Im Namen der Stadtverwaltung und aller Mitarbeiter wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein frohes und erholsames Osterfest Ihr Thomas Schneider Bürgermeister FROHE

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 2, Nr. 3/2024 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt Amtliche Mitteilungen Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt Verwaltungsstellen Weißandt-Gölzau Gröbzig Hauptstraße 31 Markplatz 1 06369 Südliches Anhalt 06388 Südliches Anhalt Tel.: 034978 265-0 Tel.: 034978 265-0 Fax: 034978 265-55 Fax: 034978 265-19 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten Weißandt-Gölzau und Gröbzig Montag: Dienstag:

09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: Donnerstag:

09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: Die Verwaltungsstellen sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bilden das Einwohnermeldeamt und das Standesamt. Hier-für ist eine Terminvereinbarung notwendig. Das Standesamt erreichen Sie direkt unter der Rufnummer 034978 26570. Ortsvorsteher, Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister Büro und Sprechzeiten Ortschaft Ortsvorsteher, Ortsbürgermeister/-in Büro Sprechzeiten Telefon/E-Mail Edderitz Annelie Fiedler Leninplatz 8, OT Edderitz jeden 3. Dienstag im Monat: 16.00 - 18.00 Uhr Tel.: 034976 32104 Fraßdorf Ralf Moritz Alte Siedlung 16, OT Fraßdorf nach Vereinbarung Tel.: 0157 56434382 Glauzig Mathias Zemski An der Fabrik 2, OT Glauzig nach Vereinbarung Tel.: 0178 2380107 Görzig Swen Meyer Am Anger 1, OT Görzig nach kurzfristiger Vereinbarung, nach 17.00 Uhr Tel.: 034975 18309 Gröbzig Dirk Honsa Marktplatz 1, OT Gröbzig jeden 1. und 3. Dienstag von 17.00 - 18.00 Uhr Großbadegast Arno Reinsdorf Am Stangenteich 1, OT Großbadegast (Kulturzentrum) jeden 3. Donnerstag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Tel.: 0175 9621442 E-Mail: [email protected] Hinsdorf Hans-Rainer Homann Bauernreihe 7, OT Hinsdorf nach Vereinbarung Tel.: 0157 81807241 Libehna Matthias Schütz Zur Alten Mühle 13, OT Libehna nach Vereinbarung Tel.: 01577 4009228 E-Mail: [email protected] Maasdorf Andreas Böhme Dorfstraße 27, OT Maasdorf nach Vereinbarung Tel.: 0163 2511886 E-Mail: [email protected] Meilendorf Silke Ziehm Meilendorfer Straße 16, OT Meilendorf nach Vereinbarung Tel.: 0157 85306666 Piethen Waldemar Stary Dorfstraße 21, OT Piethen nach Vereinbarung Tel.: 0177 6251985 Prosigk Olaf Feuerborn Lindenstraße 15a, OT Prosigk nach Vereinbarung Tel.: 0151 40164349 Quellendorf Doris Zimmermann Schulstraße 16, OT Quellendorf nach Vereinbarung Tel.: 034977 21423 u. 0170 9490838 Radegast Jörn Mozdzanowski Marktplatz 1, OT Radegast Die aktuellen Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem Schaukasten am Rathaus oder Termin nach Vereinbarung. Tel.: 0171 8541013 E-Mail: [email protected] Reinsdorf Rainer Poppe Friedensstraße 7, OT Reinsdorf nach Vereinbarung Tel.: 0176 63802368 Reupzig Heike Rumrich Dorfstraße 56a, OT Reupzig nach Vereinbarung Tel.: 034977 21592 Riesdorf Anke Schadewald Dorfstraße 7, OT Riesdorf nach Vereinbarung Tel.: 034978 22645 Scheuder Norman Tarnow Lausigker Straße 41, OT Lausigk nach Vereinbarung Tel.: 0160 4474742 Trebbichau a. d. Fuhne Carsten Bartz Dorfstraße 2, OT Hohnsdorf nach Vereinbarung Tel.: 034975 21657 Weißandt-Gölzau Burkhard Bresch Hauptstraße 31, OT Weißandt-Gölzau (Haus 1, Zi. 211) jeden Dienstag von 16.00 - 18.00 Uhr Tel.: 034978 30685 Werders-hausen Thorsten Breitschuh Gröbziger Straße 15, OT Werdershausen nach Vereinbarung Tel.: 034976 383936 Wieskau Peter Leiser An der Gemeinde 5, OT Wieskau nach Vereinbarung Tel.: 034976 21272 Wörbzig Hubert Schüppel Schulstraße 9, OT Wörbzig nach Vereinbarung Tel.: 034976 26426 u. 0178 1314468 Zehbitz Jürgen Pitschk, stellv. Ortsbürgermeister Zehbitzer Dorfstraße 40, OT Zehbitz nach Vereinbarung Tel.: 0163 4017988

Seite 3, Nr. 3/2024 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Bekanntmachung Am Montag, dem 18.03.2024, 18:00 Uhr, findet im Seminar-raum im Sport- und Kulturzentrum (1. OG), 06369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sit-zung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförde-rungsausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesen-den Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vo-rangegangenen Sitzung/en 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 8. Einwohnerfragestunde 9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: 9.1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Si-cherung und Durchführung von Maßnahmen zur Kompen-sation (Ausgleichsmaßnahme Streuobstwiese Trebbichau) von nicht vermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 1a Abs. 3 BauGB für den Geltungsbereich des B-Planes 01/21 „Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau“ der Stadt Südliches Anhalt 9.2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Siche-rung und Durchführung von Maßnahmen zur Kompensa-tion (Ausgleichsmaßnahme Gehölzpflanzung Horngraben) von nicht vermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 1a Abs. 3 BauGB für den Geltungsbereich des B-Planes 01/21 „Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau“ der Stadt Südliches Anhalt 9.3. Beschluss der Stadt Südliches Anhalt zur Selbstbindung an die Verwaltungspraxis - Ermessensausübung als Bin-dungswirkung für die Ausbauziele der Erneuerbaren Ener-gien im Südlichen Anhalt „Masterplan“ 9.4. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt zum ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungspla-nes Sachsen-Anhalt 9.5. Abschluss eines Vertrages zur Kommunalen Beteiligung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG Flur 2, Flurstücke 1009; 1019 Gemarkung Radegast 9.6. Abschluss eines Vertrages zur Kommunalen Beteiligung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG Flur 5, Flurstücke 1066; 1090 Gemarkung Weißandt- Gölzau 9.7. Abschluss eines Vertrages zur Kommunalen Beteiligung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG Flur 5, Flurstücke 1066; 1090 Gemarkung Weißandt - Gölzau 1 10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 16. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 17. Schließung der Sitzung gez. Zschoche Vorsitzender des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewer-beförderungsausschusses Bekanntmachung Am Dienstag, dem 19.03.2024, 17:00 Uhr, findet im Mehrgene-rationenhaus Görzig, Radegaster Straße 11a, 06369 Südliches Anhalt OT Görzig eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesen-den Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vo-rangegangenen Sitzung/en 6. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 7. Einwohnerfragestunde 8. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 9. Beratung der öffentlichen Vorlagen: 9.1. Beendigung des Nutzungsvertrages zur Überlassung/ Übernahme der Kindertagesstätte „Kinderglück“ Rade-gast zwischen der Stadt Radegast und dem Kreisverband Köthen des Deutschen Roten Kreuzes e.V. 9.2. Übernahme der Kindertagesstätte „Kinderglück“ Radegast in kommunale Trägerschaft der Stadt Südliches Anhalt 9.3. Beratung über die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vereinen, Gruppen, Verbänden und Orga-nisationen in der Stadt Südliches Anhalt für das Jahr 2024 10. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B. Nichtöffentlicher Teil 11. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 12. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 13. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 14. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 15. Schließung der Sitzung gez. Zahradnik Vorsitzender des Kultur- und Sozialausschusses Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 21.03.2024, 19:00 Uhr, findet im Feuer-wehrmuseum der Ortschaft Riesdorf eine öffentliche/nichtöf-fentliche Sitzung des Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltaus-schusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesen-den Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vo-rangegangenen Sitzung/en 6. Besichtigung des Feuerwehrgerätehauses in Riesdorf 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 8. Einwohnerfragestunde 9. Beratung der öffentlichen Vorlagen: 9.1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Si-cherung und Durchführung von Maßnahmen zur Kompen-sation (Ausgleichsmaßnahme Streuobstwiese Trebbichau) von nicht vermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 1a Abs. 3 BauGB für den Geltungsbereich des B-Planes 01/21 „Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau“ der Stadt Südliches Anhalt

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 4, Nr. 3/2024 11.5. Abschluss eines Vertrages zur Kommunalen Beteiligung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG Flur 2, Flurstücke 1009; 1019 Gemarkung Radegast 11.6. Abschluss eines Vertrages zur Kommunalen Beteiligung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG Flur 5, Flurstücke 1066; 1090 Gemarkung Weißandt-Gölzau 11.7. Abschluss eines Vertrages zur Kommunalen Beteiligung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG Flur 5, Flurstücke 1066; 1090 Gemarkung Weißandt - Gölzau 1 12. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil) 13. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 14. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 15. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 16. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 17. Bericht des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil) 18. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (nichtöffent-licher Teil) 19. Schließung der Sitzung gez. Rinke Vorsitzende des Stadtrates Kommunalwahlen am 09.06.2024

  • Bekanntmachung der Zusammensetzung

des Gemeindewahlausschusses - Entsprechend des § 10 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) wurden nach Ablauf der Vorschlagsfrist die Beisitzer und für jeden Beisitzer ein Stellvertreter in den Gemeindewahlaus-schuss für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 berufen. Entsprechend § 4 Abs. 4 KWO LSA mache ich die Zusammen-setzung des Wahlausschusses hiermit öffentlich bekannt: Vorsitzende/Wahlleiterin stellv. Vorsitzende/ stellv. Wahlleiterin Rita Wagner Annett Just Weißandt-Gölzau Weißandt-Gölzau Hauptstraße 31 Hauptstraße 31 06369 Südliches Anhalt 06369 Südliches Anhalt Beisitzer/-innen stellv. Beisitzer/-innen Gabriele Höse Melanie Tänzer Weißandt-Gölzau Weißandt-Gölzau Hauptstraße 31 Hauptstraße 31 06369 Südliches Anhalt 06369 Südliches Anhalt Lisa Träger Ute Müller Weißandt-Gölzau Weißandt-Gölzau Hauptstraße 31 Hauptstraße 31 06369 Südliches Anhalt 06369 Südliches Anhalt Jessica Lehmann Lars Kleinloff Weißandt-Gölzau Weißandt-Gölzau Hauptstraße 31 Hauptstraße 31 06369 Südliches Anhalt 06369 Südliches Anhalt Björn Reinelt Christian Volkmer Weißandt-Gölzau Weißandt-Gölzau Hauptstraße 31 Hauptstraße 31 06369 Südliches Anhalt 06369 Südliches Anhalt gez. Wagner Gemeindewahlleiterin 9.2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Siche-rung und Durchführung von Maßnahmen zur Kompensa-tion (Ausgleichsmaßnahme Gehölzpflanzung Horngraben) von nicht vermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 1a Abs. 3 BauGB für den Geltungsbereich des B-Planes 01/21 „Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Pie-then, Wieskau“ der Stadt Südliches Anhalt 9.3. Beratung über das Grobkonzept der Freiwilligen Feuer-wehr Riesdorf 10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 13. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 14. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 15. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 16. Schließung der Sitzung gez. Schütz Vorsitzender des Ordnungs-, Feuerwehr-und Umweltausschusses Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 27.03.2024, 18:00 Uhr, findet im Gemein-dezentrum Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sit-zung des Stadtrates statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesen-den Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 7. Bericht der Stadtratsvorsitzenden über die im nichtöffent-lichen Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Be-schlüsse 8. Bericht des Bürgermeisters 9. Einwohnerfragestunde 10. Bericht aus Verbänden 11. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: 11.1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Si-cherung und Durchführung von Maßnahmen zur Kompen-sation (Ausgleichsmaßnahme Streuobstwiese Trebbichau) von nicht vermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 1a Abs. 3 BauGB für den Geltungsbereich des B-Planes 01/21 „Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau“ der Stadt Südliches Anhalt 11.2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Siche-rung und Durchführung von Maßnahmen zur Kompensa-tion (Ausgleichsmaßnahme Gehölzpflanzung Horngraben) von nicht vermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 1a Abs. 3 BauGB für den Geltungsbereich des B-Planes 01/21 „Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau“ der Stadt Südliches Anhalt 11.3. Beschluss der Stadt Südliches Anhalt zur Selbstbindung an die Verwaltungspraxis- Ermessensausübung als Bin-dungswirkung für die Ausbauziele der Erneuerbaren Ener-gien im Südlichen Anhalt „Masterplan“ 11.4. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt zum ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungspla-nes Sachsen-Anhalt

Seite 5, Nr. 3/2024 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 (Stadtrats-, Ortsvorsteherwahl und Ortschaftsratswahlen)

  • Bekanntmachung der 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses -

Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Stadtrates, des Ortsvorstehers im Ortsteil Wörbzig sowie der Ortschaftsräte der Stadt Südliches Anhalt findet am Donnerstag, den 04.04.2024, 16:00 Uhr im Gemeindezentrum Weißandt-Gölzau Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt statt. Tagesordnung: TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch die Wahlleiterin TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit TOP 3: Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegen-den Anträge TOP 4: Verpflichtung der Beisitzer/-innen gemäß § 5 Abs. 5 KWO LSA TOP 5: Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Stadtratswahl, Ortsvorsteher-wahl im Ortsteil Wörbzig und den Ortschaftsratswahlen am 09.06.2024 in der Stadt Südliches Anhalt TOP 6: Schließung der Sitzung Gemäß § 5 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sach-sen-Anhalt verhandelt und entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Der Zutritt ist jedermann gestattet. Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn neben der Vorsitzen-den mindestens zwei Beisitzer oder ihre Stellvertreter anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden. gez. Wagner Gemeindewahlleiterin Die Stadt Südliches Anhalt informiert Einladung zur Gewässerschau 2024 Der Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“ führt am 17.04.2024 um 8.30 Uhr die diesjährige Gewässerschau durch: Bereich Treffpunkt Schaubezirk Dessau, Raguhn-Jeßnitz und Südliches Anhalt Parkplatz vor dem Schloss Mosigkau Die Teilnahme ist für alle Interessenten möglich. Die Beförderung muss selbst abgesichert werden. Zur Information der jeweiligen Schaukommission werden Sie gebeten, eventuelle Schauschwerpunkte schriftlich (Grundweg 83, 39218 Schönebeck) oder per E-Mail ([email protected]) bis zum 05.04.2024 an die Geschäftsstelle in Schönebeck zu melden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Kuhn Bauamtsleiter Schaubezirk südlich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld: OT Fraßdorf OT Quellendorf OT Hinsdorf OT Friedrichsdorf, Storkau OT Libehna, Repau, Locherau OT Riesdorf OT Meilendorf, Zehmigkau, Körnitz OT Scheuder OT Prosigk, Ziebigk, Cosa OT Lennewitz Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeindekirchenrates des Ev. Kirchspiels Ostrau vom 16.01.2024 zu den kirchlichen Friedhöfen in Drobitz, Werderthau, Mösthinsdorf, Ostrau und Wieskau Der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Ost-rau betreibt seine Friedhöfe Drobitz, Werderthau, Mösthinsdorf, Ostrau und Wieskau als eine nicht rechtsfähige Einrichtung. Zur Regelung der Friedhofsverhältnisse nach Inkrafttreten des Friedhofsgesetzes der EKM werden folgende Beschlüsse gefasst.

  1. 1. Öffnungszeiten des Friedhofs Der Friedhof ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenun- tergang geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekannt gegeben.
  2. 2. Zeit für die Durchführung von Bestattungen Die Durchführung von Bestattungen ist an Werktagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr möglich. Sie ist mindestens 5 Werk- tage vorher mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.
  3. 3. Gebührensatzung Für den Friedhof wird die diesem Beschluss als Anlage beige- fügte Friedhofsgebührensatzung erlassen.
  4. 4. Nutzungsrechte Grabnutzungsberechtigte müssen Grabmale, Grabstätteninven- tar und sonstige Gegenstände bis spätestens 6 Wochen nach Ablauf des Nutzungsrechts von der Grabstätte auf eigene Kos- ten entfernen.
  5. 5. Kreis der bestattungsberechtigten Personen Abweichend von der Regelung des § 3 Absatz 2 FriedhG EKM dürfen auf dem Friedhof auch andere Personen bestattet wer- den.
  6. 6. Nutzung der Kirchen für Bestattungsfeiern Nichtkirchliche Bestattungsfeiern und das Glockenläuten sind zugelassen.

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 6, Nr. 3/2024 Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Evangelischen Kirchspiels Ostrau Der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Ostrau betreibt seine Friedhöfe Drobitz, Werderthau, Mösthinsdorf, Ostrau und Wieskau als eine nicht rechtsfähige Einrichtung. Der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Ostrau hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 16. Januar 2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 – Ruhefristen

Für die Friedhöfe in Drobitz, Werderthau, Mösthinsdorf, Ostrau und Wieskau gelten folgende Ruhefristen: 1. für Erdbestattungen 20 Jahre, 2. für Urnenbeisetzungen 20 Jahre.

§ 2 – Gebühren

(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten. (2) Tarife: 1. Grabberechtigungsgebühren Euro Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung im Gesamtplan jeweils für die Ruhefrist nach § 1 1.1 Erdgrabstätten 1.1.1 Erdwahlgrabstätte

  1. 1.1.1.1. Erdwahlgrabstätte einstellig (1 Sarg und 2 Urnen) 690,00
  2. 1.1.1.2. Erdwahlgrabstätte zweistellig (1 Sarg und 2 Urnen je Stelle) 1.380,00 1.2. Urnengrabstätten 1.2.1 Urnenwahlgrabstätten
  3. 1.2.1.1. Urnenwahlgrabstätten für bis zu zwei Urnen 480,00
  4. 1.2.1.2. Urnenwahlgrabstätten für bis zu vier Urnen 960,00 1.2.2 Urnenreihengrabstätten, je Grabstelle
  5. 1.2.2.1. Urnenreihengrabstätte (1 Urne) friedhofsgepflegt, inklusive Namenstafel Friedhof Mösthinsdorf 2.270,00 Friedhof Ostrau 1.820,00 Friedhof Wieskau 1.590,00 1.3 Reservierungen / Verlängerungen 1.3.1 Reservierung Wird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ohne zeitgleiche Anmeldung einer Bestattung vergeben (§ 22 Absatz 5 FriedhG), wird ab dem Zeitpunkt der Nutzungsrechtsvergabe die jährliche Grabberechtigungsgebühr gemäß 1.3.2 erhoben. 1.3.2 Verlängerung Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ruhefrist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für die Verlänge- rungszeiträume in jedem Fall die jährliche Grabberechtigungsgebühr gemäß 1.1.1.1, 1.1.1.2, 1.2.1.1,
  6. 1.2.1.2. (jeweils der Jahresansatz) erhoben. Verlängerungsgebühr pro Jahr
  7. 1.3.2.1. Erdwahlgrabstätten einstellig nach 1.1.1.1 34,50
  8. 1.3.2.2. Erdwahlgrabstätten zweistellig nach 1.1.1.2 69,00
  9. 1.3.2.3. Urnenwahlgrabstätte zweistellig nach 1.2.1.1 24,00
  10. 1.3.2.4. Urnenwahlgrabstätten vierstellig nach 1.2.1.2 48,00 2. Friedhofsunterhaltungsgebühr (je Jahr und je Grabstelle) 23,00 3. Nutzung der Kirche 3.1 für nichtkirchliche Trauerfeiern 150,00 3.2 bei kirchlichen Trauerfeiern für Reinigung und Heizung 50,00 4. Verwaltungsgebühren 4.1 Zulassung von Gewerbetreibenden (Steinmetze, Bestatter, Gartenbaubetriebe, Fotografen) 4.1.1 Zulassung von Gewerbetreibenden für 3 Jahre 30,00 4.2 Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung / Umbettung; pro Vorgang 50,00 (3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021). § 3 Gewerbliche Leistungen Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

Seite 7, Nr. 3/2024 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt derspruch gegen den Inhalt des 1. Nachtrages zum Boden-ordnungsplan zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Termin vorbringen. Hierauf und auf die Auslegung des 1. Nach-trages zum Bodenordnungsplan wird besonders hingewiesen. Beteiligte, die mit den Festsetzungen und Regelungen des

  1. 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan einverstanden sind, brauchen zu diesem Termin nicht zu erscheinen. Zur Einsichtnahme für die Beteiligten liegen die Unterlagen am 25.04.2024 in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr im Bürgerhaus Zuchau, August-Bebel-Straße, 39240 Barby Ortsteil Zuchau aus. In dieser Zeit stehen Angehörige des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte zur Auskunftserteilung und zur Erläuterung des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan zur Verfügung. In der Zeit vom 22.04.2024 bis 24.04.2024 liegen die Unterlagen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17-19, 39164 Stadt Wanz- leben-Börde während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beteiligte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Voll- macht auszuweisen und diese der Flurbereinigungsbehörde auf Anforderung zu übergeben. Für die Beteiligten erfolgt die Bekanntgabe des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan im Anhörungstermin. Widersprüche gegen den 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan sind zur Ver- meidung des Ausschlusses ausschließlich im o. a. Anhörungs- termin vorzubringen. Auszüge werden den Beteiligten zugestellt. Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Ver- ordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (ABl. L 119 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung (Datenschutz-Grundverordnung
  • nachfolgend: DS-GVO)

Im oben genannten Bodenordnungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO, § 4 Datenschutz-Grundver-ordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt vom 18. Februar 2020 (GVBl. LSA S. 25), in der jeweils geltenden Fassung per-sonenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Ver-wendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern so-wie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der In-ternetseite www.lsaurl.de/alffmittedsgvo abrufen. Alternativ sind die Informationen auch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneu-ordnung und Forsten Mitte AS Wanzleben, Ritterstraße 17-19 in 39164 Stadt Wanzleben-Börde erhältlich.

§ 4 – Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-öffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft die Gebüh-rensatzung vom 18.12.2012 für das Evang. Kirchspiel Ostrau und die Gebührensatzung vom 17.09.2015 für die Evang. Kir-chengemeinde Wieskau mit allen jeweiligen Änderungen. Maß-gebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung. AMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, FLURNEUORDNUNG UND FORSTEN MITTE Außenstelle Wanzleben Postanschrift: Ritterstraße 17-19 39164 Wanzleben 14.4 – 611 B9.06 24 SLK014 Wanzleben, den 08.02.2024 Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpas-sungsgesetz „Bodenordnungsverfahren Zuchau-Sachsendorf“, Salzlandkreis 014 Öffentliche Bekanntmachung Ladung zum Ausschlusstermin nach § 59 und § 60 FlurbG Der Termin zur Anhörung der Beteiligten und zur Bekanntgabe des

  1. 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan wird bestimmt auf den 26. April 2024 um 11:00 Uhr im Bürgerhaus Zuchau August-Bebel-Straße, 39240 Barby Ortsteil Zuchau Zu diesem Termin werden hiermit die Beteiligten, welche von den Regelungen des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan Zuchau-Sachsendorf betroffen sind, geladen. Sie können Wi-

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 8, Nr. 3/2024 Mitteilungen Die Zukunft des Heizens kommt nach Hinsdorf Nahwärme aus der Region, für die Region! Um erneuerbare Energien aus der eigenen Nachbarschaft im Stadtgebiet Südliches Anhalt in Form von Wärme nutzbar zu ma-chen, wurden in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Südliches Anhalt und dem Bürgermeister Thomas Schneider die Renergie-werke Fuhne GmbH gegründet. Mit einem eigenen Wärmenetz hat künftig jede Ortschaft die Möglichkeit, sich unabhängig von Weltmärkten und klimaschädlichen Brennstoffen zu versorgen und dabei gleichbleibend günstig zu heizen. Der Ausbau der Nahwärmenetze durch die Renergiewerke Fuhne soll sukzessi-ve in allen Ortschaften der Stadt Südliches Anhalt erfolgen. Nach erfolgreichem Start in Quellendorf folgt das zweite Wärmenetz in Hinsdorf voraussichtlich im Jahr 2025. Die Wär-melieferung ist für die Heizperiode 2025/2026 geplant. Der Kooperationspartner für dieses Projekt, die Firma GP JOULE, kann zahlreiche Referenzen aus der Realisierung von regene-rativ betriebenen Nahwärmenetzen sowie jahrelange Erfahrung aus der Wind- und Solarparkprojektierung aufweisen. Beispiels-weise wurde in Mertingen bereits erfolgreich ein Leuchtturmpro-jekt der erneuerbaren Energien umgesetzt, bei dem genau wie in Hinsdorf geplant eine Photovoltaikanlage zusammen mit einer Wärmepumpe und einem Pufferspeicher errichtet wurde. Durch ein ganzheitliches Konzept aus lokal erzeugtem Strom aus Wind- und Photovoltaik-Anlagen wird über eine industriel-le Wärmepumpe günstige Wärme für die Ortschaften der Stadt Südliches Anhalt erzeugt. So bleibt die Wertschöpfung in der Region und die Bürgerinnen und Bürger profitieren direkt vor Ort von einer langfristig bezahlbaren und sicheren Wärmever-sorgung: Der Wärmepreis beträgt nach der Mehrwertsteu-ererhöhung ab dem 1. April 2024 12,2 Cent/kWh (inkl. 19 % MwSt.) und wird unverändert für zehn Jahre festgesetzt (unter der Voraussetzung eines gleichbleibenden Mehrwertsteu-ersatzes). Darüber hinaus fallen keine Anschlusskosten sowie keine monatliche Grundgebühr für den Wärmebezug an – es wird nur der tatsächliche Wärmeverbrauch abgerechnet. Zudem erhöht sich die Unabhängigkeit von steigenden Energiekosten fossiler Energieträger wie Öl oder Gas. Die Einsparung dieser Kosten durch die Wärmeversorgung mit regenerativer Energie ist nur ein Vorteil für die Anschlussnehmer. So entfallen bei der Nahwärmeversorgung Kosten für Kaminkehrer und Wartungen sowie eventuelle Reparaturen, die die Renergiewerke Fuhne übernehmen. Nahwärme-Infoabend für die Bürger in Hinsdorf Die Bürgerinnen und Bürger aus Hinsdorf haben jetzt die Chan-ce, sich an das Nahwärmenetz anschließen zu lassen. Aus die-sem Anlass laden die Renergiewerke Fuhne gemeinsam mit den Bürgermeistern Thomas Schneider und Hans-Rainer Homann herzlich zu einem Nahwärme-Infoabend im Dorfgemein-schaftshaus Hinsdorf (Parkstraße 1a, 06386 Hinsdorf) zu Speis und Trank ein. Der Infoabend findet am Dienstag, den 19. März 2024 ab 19:00 Uhr statt. Projektverantwortliche Mitarbeiter aus verschiedenen Fachbereichen werden für alle Fragen vor Ort zur Verfügung stehen. Für die Gemeinde und die weitere Planung des Wärmenetzes ist Ihre Beteiligung wichtig. Nutzen Sie daher diese Chance, um weitere Informationen rund um das Nahwär-menetz in Hinsdorf zu erhalten und gehen Sie mit den Fachleu-ten in den persönlichen Dialog. Es wird um eine unverbindliche Anmeldung für die Teilnahme am Infoabend gebeten. Dafür kann direkt der untenstehende QR-Code gescannt werden. Ihr Ansprechpartner Marcus Bachus ist ab sofort auch telefonisch unter 034978 989-000 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar und steht während den kommenden Monaten für individuelle und unverbindliche Beratungsgespräche persönlich vor Ort zur Verfügung. Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Terminvereinba-rung und Anmeldung zum Infoabend sind auch online auf der Webseite der Renergiewerke Fuhne unter www.suedliches-anhalt-fernwaerme.de abrufbar. Terminvereinbarung und Beratung unter: Telefon: 034978 989-000 E-Mail: [email protected] Webseite: www.suedliches-anhalt-fernwaerme.de „IB regional – Wir für Sie vor Ort“ Auf dem Weg zu Digitalisierung gibt es viele Optionen! In der heutigen digitalen Welt sind Unternehmen und Freiberufler mehr denn je gefordert, sich an einen rasch voranschreitenden technologischen Wandel anzupassen. Dafür braucht es eine trag-fähige Idee und eine passgenaue Finanzierung. Die Investitions-bank Sachsen-Anhalt (IB) ermöglicht Finanzierungen mit dem IB-Digitalisierungsdarlehen „Sachsen-Anhalt MUT“. Damit werden KMU sowie Freiberufler von 10.000 bis max. 1,5 Mio. Euro bei der Finanzierung von Wirtschaftsgütern, Personalkosten, Pro-jektausgaben sowie Fremdleistungen unterstützt. Das IB-Digitalisierungsdarlehen kann mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren und einem Zinssatz von 1,95 % p. a. beantragt werden. Die Darlehensprüfung erfolgt nach dem Prinzip der Wettbewerbsneutralität. Informationen dazu und mehr zum Sprechtag im Haus der Wirtschaft! Am ersten Donnerstag im Monat bietet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen des Sprechtages im Haus der Wirtschaft eine kostenfreie und umfassende Beratung zu För-der- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen, Exis-tenzgründer und Kommunen an. Eine vorherige telefonische Anmeldung über die EWG Anhalt-Bitterfeld ist notwendig! EWG Anhalt-Bitterfeld mbH Tel.: 03494 6579 125 E-Mail: [email protected] Adresse: Andresenstraße 1a, 06766 Bitterfeld-Wolfen

Seite 9, Nr. 3/2024 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt GP JOULE unterstützt lokale Vereine und Organisationen im Südlichen Anhalt mit 10 x 500 Euro Energieschub für gemeinnützige Zwecke: Jetzt bewerben Gesellschaftliches Engagement und Ehrenamt halten eine Re-gion zusammen. Das Miteinander und die gegenseitige Verant-wortung sowie der Respekt gegenüber den Mitmenschen, der Umwelt und den vorhandenen Ressourcen sind wesentliche Werte, um kommenden Generationen eine nachhaltige Pers-pektive zu ermöglichen. Dafür setzt sich GP JOULE seit vielen Jahren ein und möchte ehrenamtliches Engagement belohnen. Mit 10 mal 500 Euro unterstützt das Energiewende-Unterneh-men lokale Vereine und Institutionen im Südlichen Anhalt. GP JOULE arbeitet zusammen mit den Renergiewerken Fuh-ne an einem Integrierten Ener-giesystem, das die Menschen in der Stadt Südliches Anhalt mit nachhaltiger und günstiger Wärme versorgen wird. Im Früh-jahr soll der Spatenstich für den Bau des ersten Wärmenetzes in Quellendorf erfolgen, weitere Ortschaften folgen. Insgesamt sollen 46 Ortschaften in der Re-gion von der nachhaltigen Ener-gieversorgung profitieren. „Als Unternehmen setzen wir uns dafür ein, mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien die Ener-giewende voranzutreiben, den Klimawandel einzudämmen, und einen nachhaltigen Stand-ortvorteil vor Ort zu schaffen”, sagt Andrea Behr, Leiterin Business Development Ost bei GP JOULE. „Nachhaltigkeit und Fairplay sind dabei Kernwerte von uns. Deshalb möchten wir Sport-, Kultur- und Bildungsprogram-me sowie Organisationen, die mitwirken die Lebensqualität im Südlichen Anhalt zu verbessern, gezielt unterstützen.” So können sich Interessierte bewerben Vergeben werden 10 mal 500 Euro für Vereine und gemeinnüt-zige Organisationen. Wer sich bewerben möchte, sendet eine formlose E-Mail mit einer kurzen Beschreibung des Vereins, der Organisation oder der Institution sowie den Projekten und Plä-nen für 2024. Auch interessant ist, zu erfahren, welches Spon-soring per E-Mail an Lisa Schöppe ([email protected]). Einsendeschluss ist der 30. April. Über GP JOULE GP JOULE ist als integrierter Energieversorger in allen Bereichen der Energie-Wertschöpfungskette aktiv: von der Erzeugung bis zur Nutzung – und von der Beratung über die Finanzierung und Projektierung bis zum Bau und Service. GP JOULE produziert und vermarktet Wind- und Solarstrom, grünen Wasserstoff und Wärme und setzt die Energie dort ein, wo es am effektivsten ist: in der Elektro- und Wasserstoffmobilität, in Haushalten und in der Industrie. So gestaltet GP JOULE aus Deutschland heraus seit 2009 das Energiesystem mit Zukunft in Europa. Für eine sichere, unabhängige und nachhaltige Energieversorgung. Für 100 % Erneuerbare Energien für alle. GP JOULE wurde für das Wasserstoffmobilitätsprojekt eFarm mit dem Deutschen Mobilitätspreis 2022 ausgezeichnet. Über die Renergiewerke Fuhne Nahwärme aus der Region – für die Region: Die Renergiewerke Fuhne sorgen für bezahlbares und sauberes Heizen in der Stadt Südliches Anhalt. Vor Ort erzeugter Wind- und Solarstrom wird in Wärme umgewandelt und in die Haushalte gebracht. So blei-ben die Energie und die Wertschöpfung vor Ort. Davon profitie-ren die Kommunen, die Betriebe, das Klima und die Menschen in der Region. Denn sie bekommen günstige und preisstabile Energie geliefert. Zuverlässig, sauber und 100 % erneuerbar. Mehr über die Renergiewerke erfahren Sie auf www.suedliches-anhalt-fernwaerme.de. Lisa Schöppe ist die Ansprechpartnerin im GP JOULE-Büro in Radegast. Foto: GP JOULE Bürgersprechstunden Regionalbereich Südliches Anhalt Dienstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und Donnerstag: 14:30 Uhr - 16:30 Uhr jeweils in Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südli-ches Anhalt. Polizeioberkommissarin Anke Strobel ist als Regionalbe-reichsbeamtin (RBB) Ansprechpartnerin für den Regionalbe-reich Südliches Anhalt. Sie ist erreichbar unter den Rufnummern 0170 3612958 bzw. 034978 305808 sowie per E-Mail unter [email protected]. Verkehrsteilnehmerschulung im Ortsteil Zehmitz Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet im Ortsteil Zehmitz in der Gaststätte „Vogel“ am 18. März 2024 um 17.00 Uhr statt. Alle Verkehrsteilnehmer und Interessierte sind herzlich eingeladen. Kl. Walter Kreisverkehrswacht Köthen

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 10, Nr. 3/2024 An alle Hundehalter! An dieser Stelle ist es wieder einmal erforderlich, auf ein in fast allen Ortsteilen unserer Stadt bestehendes Problem hinzuwei-sen. Gemäß § 7 Absatz 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Südliches Anhalt (GAVO) vom 10. Februar 2015 hat der Hun-dehalter bzw. auch der Betreuer dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund auf Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht unbe-aufsichtigt umherläuft, Personen oder Tiere anspringt, anfällt oder beißt. Weiterhin hat ein Tierhalter bzw. der mit der Führung und Pflege des Tieres Beauftragte nach Absatz 3 dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt. Bei Verunreinigungen ist der Tierhalter bzw. der mit der Füh-rung und Pflege des Tieres Beauftragte zur umgehenden Säube-rung verpflichtet. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor. Damit tragen Sie auch nicht unwesentlich dazu bei, dass die Stadt Südliches Anhalt ein ordentliches und sauberes Erschei-nungsbild hat. Hinweis: Zu den Verunreinigungen gehören auch die Hinterlassenschaf-ten der Hunde auf Spielplätzen, Gehwegen, öffentlichen Plätzen oder Wiesen, wo sie zu einer Gesundheitsgefahr, einer Belas-tung der Allgemeinheit und des Wohnumfeldes der Einwohner der Stadt Südliches Anhalt werden. Die Nichtbeseitigung einer Verunreinigung stellt nach § 11 Abs. 1 Nr. 14 GAVO eine Ordnungswidrigkeit dar. Eine Ordnungswid-rigkeit liegt ebenfalls vor, wenn ein Hund innerhalb der Ortslage nicht angeleint ist (§ 11 Abs. 1 Nr. 15 GAVO). Diese Ordnungs-widrigkeiten können nach § 11 Abs. 2 GAVO mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. Zusätzlich gilt: Gemäß § 28 Absatz 2 des Gesetzes zur Erhaltung und Bewirt-schaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sach-sen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt - LWaldG) vom 25. Februar 2016 ist es verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 15. Juli anzuleinen. Dies gilt nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres be-stimmungsgemäßen Einsatzes. Warum ist der Hund in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 15. Juli auch außerhalb einer geschlossenen Bebauung gele-genen unbebauten Fläche, somit außerhalb geschlossener Ort-schaften anzuleinen? Hundehalter sollen in dieser Zeit mit ihrem Hund möglichst die vorgegebenen Wege nicht verlassen, denn das könnte für die Tie-re aber auch sie selbst schlimmste Folgen haben. „Jungtiere wer-den verstoßen, Elterntiere verteidigen ihren Nachwuchs oder tre-ten die Flucht an“. Dabei könnten vor allem die Hunde, aber auch die Menschen verletzt werden oder aber ein aufgeschrecktes Tier wenig später auf einer Straße von einem Auto erfasst werden. Wer fahrlässig oder vorsätzlich seinen Hund in der freien Land-schaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeauf-sichtigt laufen lässt oder seinen Hund in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli nicht anleint der handelt gemäß § 37 Absatz 2 Ziffer 15; 16 LWaldG ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeiten können nach § 38 LWaldG mit ei-nem Bußgeld von bis zu 25.000,00 Euro geahndet werden. Thomas Schneider Bürgermeister Ankündigung Vortrag Weißandt-Gölzau, Mittwoch, 03.04.24, 17:30 – 19:30 Uhr Photovoltaikanlage für das eigene Dach Der Klimaschutzbeauftragte der Stadt Südliches Anhalt, Mar-vin Schichel und die Verbraucherzentrale laden am Mittwoch, 3. April, 17:30 Uhr, gemeinsam zu einem Vortrag in das Sport-und Kulturzentrum in Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31 a, ein. Private Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Bauherren, die unabhängiger von schwankenden Ener-giepreisen und fossiler Energie werden wollen, erwägen oft die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. André König, Energieberater der Verbraucherzentrale, erläu-tert im Vortrag anbieterunabhängig, worauf es bei der Pla-nung einer Photovoltaikanlage mit und ohne Batteriespeicher ankommt. Fragen zur Ladestation fürs E-Auto, einschließlich Wallboxen für das bidirektionale Laden, spielen ebenso eine Rolle, wie Fragen zur Wirtschaftlichkeit der Investition. Anhand von Beispielen aus der Praxis veranschaulichen Berechnun-gen, wann sich verschiedene technische Optionen lohnen. Fachliche Schwerpunkte des Vortrags sind unter ande-rem: • Standortbedingungen, bauliche und technische Voraus-setzungen am Objekt • Ermittlung der optimalen Größe und Leistung der Anlage • Batteriespeicher, Wallboxen • Wirtschaftlichkeit der Investition: Kosten und Förderung Die Teilnahme am Vortrag ist kostenlos.

Seite 11, Nr. 3/2024 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Jagdgenossenschaft Fraßdorf Einladung Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Fraß-dorf findet am 4. April 2024 um 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Fraßdorf (Jagdzimmer) statt. Alle Ackereigentümer der Gemarkung Fraßdorf sind dazu herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes 2. Finanzbericht 3. Beschluss über die Verwendung der Jagdpacht 4. Ausführungen des neuen Jagdpächters 5. Schlussbemerkungen Der Vorstand Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Weißandt-Gölzau Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Weißandt-Gölzau wer-den hiermit zur Versammlung am Freitag, dem 05.04.2024, um 17:30 Uhr, in die Bodenreformstraße 1a (bei Amler) in Weißandt-Gölzau eingeladen. Tagesordnung:

  • Jahresbericht des Vorstandes
  • Kassenbericht
  • Kassenprüfung
  • Entlastung des Vorstandes, Kassenwartes

Die Mitglieder müssen sich, sofern sie nicht persönlich be-kannt sind, mit einer Vollmacht bzw. einem Grundbuchaus-zug ausweisen. Der Vorstand EINLADUNG zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Quellendorf Termin: Donnerstag, 25. April 2024, 19.00 Uhr Ort: Quellendorf, Dorfgemeinschaftshaus Gartenstraße Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Quellendorf (alle Ackerbesitzer der Flur Quellendorf) sind zur Jahreshauptver-sammlung der Jagdgenossenschaft herzlich eingeladen. Tagesordnung: Rechenschaftsbericht Bericht der Jagdpächter Der Jagdvorstand Achtung, Änderung der Entsorgungsunternehmen ab 01.04.2024! Information des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis für Betreiber dezentraler Abwasseranlagen zur Abfuhr von abflusslosen Sammelgruben und zur Schlammentsorgung aus dezentralen Kleinkläranlagen Sehr geehrte Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer, ist Ihr Grundstück nicht an der zentralen Abwasserentsorgung angeschlossen, sind Sie verpflichtet, eine dezentrale Abwas-seranlage in Form einer abflusslosen Sammelgrube oder einer Kleinkläranlage zu betreiben. Zum Betrieb gehört neben den vorgeschriebenen Wartungen auch die regelmäßige Abfuhr des gesammelten Fäkalwassers (abflusslose Sammelgruben) bzw. des Fäkalschlamms aus Klein-kläranlagen. Betreiber von Mehrkammerabsetzgruben und Mehr-kammerausfaulgruben sind verpflichtet, aus diesen mindestens einmal jährlich den Fäkalschlamm abfahren zu lassen. Beim Be-trieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage ist nach Bedarf (ent-sprechend der Anweisungen im Wartungsprotokoll) abzufahren. Abzufahrendes Fäkalwasser und zu entsorgender Fäkalschlamm sind dem WAZV Saalkreis anzudienen, um eine ordnungsgemä-ße Abfuhr und Entsorgung sicher zu stellen. Während die Rei-nigung auf den verbandseigenen Kläranlagen erfolgt, wird die Abfuhr vom WAZV Saalkreis durch beauftragte Dritte organisiert. Der WAZV Saalkreis hat diese Abfuhrleistungen von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben und von Schlamm aus Kleinklär-anlagen neu ausgeschrieben und ab 01.04.2024 wie folgt vergeben: Den Abfuhrbereich „Ost“ wird nun Firma REMONDIS Mit-teldeutschland GmbH, Berliner Straße 161, 06258 Schkopau übernehmen. Sie erreichen die Fa. REMONDIS von Montag – Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr über folgende Kontakte: Tel.: 0345 7757890, Fax: 0345 77578929; E-Mail: [email protected]. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website: www.remondis-entsorgung.de Zum Abfuhrbereich „Ost“ gehören die Gebiete: Landsberg Petersberg Stadt Südliches Anhalt Stadt Wettin Löbejün mit folgenden Ortsteilen Kösseln, Lö-bejün, Merbitz, Nauendorf, Plötz, Priester, Schlettau Für den Abfuhrbereich „West“ ist nun die Firma Rakowski Dienstleistungen GmbH, Südstraße 6, 06420 Könnern vom WAZV Saalkreis zuständig. Sie erreichen die Fa. Rakowski von Montag – Freitag von 7.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 15.30 Uhr über folgende Kontakte: Tel.: 034691 21096; E-Mail: [email protected]. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website: www.rakowski-dienstleistungen.de Zum Abfuhrbereich „West“ gehören die Gebiete: Bad Lauchstädt, OT Delitz am Berge Lutherstadt Eisleben, OT Hedersleben, Oberrißdorf Salzatal Schkopau, OT Hohenweiden, Röpzig, Rockendorf, Rattmannsdorf Seegebiet Mansfelder Land, OT Dederstedt, Elbitz, Neehau-sen, Volkmaritz Teutschenthal Wettin Löbejün mit folgenden Ortsteilen Brachwitz, Deutle-ben, Dobis, Döblitz, Dößel, Friedrichschwerz, Gimritz, Gör-bitz, Lettewitz, Mücheln, Neutz, Wettin, Zaschwitz Bitte vereinbaren Sie entsprechend der Gebietseinteilung recht-zeitig mit der für Ihr Gebiet beauftragten Firma einen Abfuhrter-min. Die Abfuhrtermine können nur direkt beim Abfuhrunterneh-men, nicht beim WAZV Saalkreis vereinbart werden. Die Entsorgungsnachweise werden von den beauftragten Fir-men gegenüber dem WAZV Saalkreis erbracht. Ihr WAZV Saalkreis Redaktion Immer die richtigen Worte. LINUS WITTICH Medien KG

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 12, Nr. 3/2024 Aus dem kirchlichen Leben KATHOLISCH IN ANHALT mit den Gemeinden St. Maria Himmelfahrt und St. Anna der Stadt Köthen (Anhalt), Herz Jesu Osternienburg mit dem Osternienburger Land, Hl. Geist Görzig mit der Stadt Südliches Anhalt und weiteren Ortschaften Anschriften Pfarrbüro für die kath. Gemeinden: Pfarrei St. Maria Springstraße 34, 06366 Köthen (Anhalt) Tel.: 03496 212240, Fax: 03496 212253 Mail: [email protected] Home: www.st.maria-koethen.de Öffnungszeiten Pfarrbüro Montag

  1. 08.30. – 12.00 Uhr Dienstag
  2. 08.30. – 12.00 Uhr, 13.30 – 16.00 Uhr Mittwoch
  3. 08.30. – 12.00 Uhr Donnerstag
  4. 08.30. – 12.00 Uhr, 13.30 – 16.00 Uhr Freitag
  5. 08.30. – 12.00 Uhr Sekretärin: Andrea Reich IBAN: DE18 8005 3722 0302 0236 90 SWIFT-BIC: NOLADE21BTF Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Ansprechpartner: Pfarrer Armin Kensbock Pfarrhaus St. Maria Springstraße 34, 06366 Köthen (Anhalt) Tel.: 03496 212254, Fax.: 03496 212253 Mail: [email protected] Gemeindereferent Matthias Thaut Wohnung und Gemeinderäume St. Anna Lohmannstraße 28, 06366 Köthen (Anhalt) Tel.: 03496 309308, Fax: 03496 212253 Mail: [email protected] Hl. Messen und Gottesdienste Weitere Gottesdienste an den Aushängen der Kirchen und unter www.st.maria.koethen.de Hl. Messe und Gottesdienste am Samstag/Sonntag Samstag 17.00 Uhr Herz-Jesu Osternienburg Sonntag 08.00 Uhr Hl. Geist Görzig im Wechsel mit St. Michael Edderitz Sonntag 10.00 Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe 17.00 Uhr St. Maria Köthen: Vesper Gelegenheit zum Empfang des Bußsakramentes: Jeden Donnerstag: 18.30 – 19.00 Uhr St. Anna Köthen Freitag 15.03., 08.00 Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe Freitag 15.03., 17.00 Uhr „DEIN POV“ 66. Ökumenische Kreuzweg der Jugend von der Freien Schule Anhalt über die Kirchen St. Jakob, St. Agnus nach St. Maria Köthen, anschl. Agape im Pfarrhaus St. Maria Köthen Samstag 16.03., 17.00 Uhr Herz-Jesu Osternienburg: Hl. Messe Sonntag 17.03., 08.00 Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe 10.00 Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe Spenden für MISEREOR Projekte 17.00 Uhr St. Maria Köthen: Passionsandacht KORN DAS IN DIE ERDE FÄLLT HOCHFEST DES HL. JOSEF – Bräutigam der Gottesmutter Maria und Pflegevater des Herrn Dienstag 19.03., 18.00 Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe Freitag 22.03., 10.00 Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe, HOCHFEST DER VERKÜNDIGUNG DES HERRN (Mariä Verkündigung 25.03.) Wird in diesem Jahr auf den Montag nach der Osteroktav, 08.04. verlegt 09.30 Uhr Senioren-Pflegeheim St. Elisabeh: Hl. Messe 18.00 Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe zum Hochfest Freitag 22.03., 08.00 Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe Ökumenischer Kreuzweg der Männer von St. Maria Köthen nach Herz- Jesu Osternienburg Freitag 22.03., 20.00 Uhr St. Maria Köthen Samstag 23.03., 18.00 Uhr Herz-Jesu Osternienburg: Hl. Messe Die Heilige Woche - Karwoche Palmsonntag 24.03., 10.00 Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe mit Feier des Einzugs Christi in Jeru- salem. Bitte grünende und blühende Zweige mitbringen. 17.00 Uhr St. Jakob Köthen: Matthäuspassion von H. Schütz, Bachchor Köthen, Ltg. KMD Martina Apitz Gründonnerstag 28.03., 19.00 Uhr St. Maria Köthen: Die Heilige Messe vom Letz- ten Abendmahl mit Fußwaschung 20.30 Uhr Kirche St. Maria Köthen: Stille Anbetung
  6. 21.00. – 22.00 Uhr St. Maria Köthen: Nächtliche Gebetsstunde mit eucharistischer Anbetung Die Drei Österlichen Tage
  7. 1. Tag: Karfreitag 29.03., 10.00 Uhr St. Maria Köthen: Trauermette 15.00 Uhr St. Maria Köthen: Die Feier vom Leiden und Sterben des Herrn
  8. 2. Tag: Karsamstag 30.03., Tag der Grabesruhe des Herrn 10.00 Uhr St. Maria Köthen: Trauermette bis 17.00 Uhr St. Maria Köthen: Offene Kirche zum Gebet am Heiligen Grab Samstag 30.03., 21.50 Uhr St. Maria Köthen – Kirchhof: Liturgisches Osterfeuer 22.00 Uhr St. Maria: DIE FEIER DER HOCHHEILIGEN OS- TERNACHT (Vigilia paschalis) mit Firmung Am Ende der Osternacht werden die Osterkerzen für die Kirchen und Einrichtungen der Pfarrei an Gemeindeglieder und Mitarbei- ter übergeben.
  9. 3. Tag: Ostersonntag 31.03., DAS HOCHFEST DER AUFER- STEHUNG DES HERRN 08.00 Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe 10.00 Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe 17.00 Uhr St. Maria Köthen: Vesper Ostermontag 01.04., 08.00 Uhr Herz-Jesu Ostenienburg: Hl. Messe 10.00 Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe mit österlicher Spei- sesegnung, Familiengottesdienst, anschl. Oster- eiersuche und „Osterfrühstück“ Freitag 05.04., 08.00 Uhr St. Maria: Hl. Messe, Samstag 06.04., 18.00 Uhr Herz-Jesu Osternienburg: Hl. Messe Sonntag 07.04., 08.00 Uhr St. Michael Edderitz: Hl. Messe 10.00 Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe mit Kindergottes- dienst 17.00 Uhr St. Maria Köthen: Vesper

Seite 13, Nr. 3/2024 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Evangelische Gottesdienste, Gruppen und Veranstaltungen in der Region Süd 28. März (Gründonnerstag) Cörmigk – Andacht mit Tischabendmahl - 17.00 Uhr (Conacher/ Wessel) Prosigk (Passionsandacht und Tischabendmahl) – 18.00 Uhr (Zimmermann) 29. März (Karfreitag) Gröbzig – 09.30 Uhr (Conacher/Wessel) Görzig – 10.00 Uhr (Pannicke/Karras) Zehbitz (Kreuzwegstationen) – 10.30 Uhr (Zimmermann) Wiendorf – 11.00 Uhr (Conacher/Wessel) Riesdorf (Kreuzwegstationen) – 14.00 Uhr (Zimmermann) 30. März (Karsamstag) Wörbzig – 18.30 Uhr (Conacher/Kuhr) mit anschließendem Zug zum Osterfeuer 31. März (Ostersonntag) Großbadegast (Familiengottesdienst) – 09.15 Uhr (Zimmermann) Schortewitz – 09.15 Uhr (Pannicke/Karras) Cörmigk – 09.30 Uhr (Conacher/Wessel) Cösitz – 10.30 Uhr (Pannicke/Karras) Radegast (Familiengottesdienst) – 10.30 Uhr (Zimmermann) Biendorf – 11.00 Uhr (Conacher/Wessel) Maasdorf – 14.00 Uhr (Pannicke/Karras) Weißandt-Gölzau (Familienkirche mit anschl. Ostereiersuche) – 14.00 Uhr (Zimmermann) 1. April (Ostermontag) Görzig (Verabschiedungsgottesdient) – 14.30 Uhr (Chor/Apitz/ Bertling/Wessel/Karras) 7. April (Quasimodogeniti) Gnetsch – 09.15 Uhr (Zimmermann) Löbnitz – 9.30 Uhr (Steube) Radegast – 10.30 Uhr (Zimmermann) Cörmigk – 11.00 Uhr (Wessel) Leau – 11.00 Uhr (Steube) Riesdorf – 14.00 Uhr (Zimmermann) Maasdorf – 14.00 Uhr (Wessel) 14. April (Miserikordias Domini)) Schortewitz – 9.30 Uhr (Kuhr) Gröbzig – 11.00 Uhr (Kuhr) 21. April (Jubilate) Görzig – 9.30 Uhr (Mehlhose) Wörbzig – 9.30 Uhr (Wessel) Prosigk – 10.30 Uhr Wiendorf – 11.00 Uhr (Mehlhose) Biendorf – 11.00 Uhr (Wessel) 28. April (Kantate) Großbadegast – 9.15 Uhr (Zimmermann) Cösitz – 9.30 Uhr (Bechtloff) Preußlitz (Gottesdienst mit Konfirmandenvorstellung) – 10.00 Uhr (Pahlings, Kuhr, Wessel) Zehbitz – 10.30 Uhr (Zimmermann) Dohndorf – 11.00 Uhr (Bechtloff) Weißandt-Gölzau (Familiengarten mit anschl. Pflanzentausch-börse) – 14.00 Uhr (Zimmermann) Familiengarten im Pfarrgarten Weißandt-Gölzau Der Familiengarten im Pfarrgarten Weißandt-Gölzau eröffnet am 28. April für dieses Jahr wieder seine Pforte. Start ist um 14.00 Uhr mit einem Familiengottesdienst, anschließend Kaffee und Kuchen und ab 15.00 Uhr können wieder Pflanzen aus ihrem Garten, die sie zu viel oder vorgezogen haben getauscht, ge-kauft, gespendet werden. Alle Pflanzen, die keine neuen Besit-zer finden, finden einen Platz im Pfarrgarten. Der Familiengarten ist eine Spendensammelaktion für die Sa-nierung des Kirchendaches Weißandt-Gölzau. Sie können ne-ben dem Tausch von Pflanzen auch unsere kreativ gestalteten Dachziegel erwerben oder ein „Sankt Germanus Fi(ü)rst“ wer-den. Sie können unseren Garten aber auch mit ihrer Mithilfe oder Kuchenspende unterstützen. Info: Ev. Pfarramt Weißandt-Gölzau Freitag 12.04., 08.30 Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe, anschl. Gemeinde-vormittag Samstag 13.04., 08.00 Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe 20.00 Uhr St. Anna Köthen: Abendlob Sonntag 14.04., 10.00 Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe mit Bischof Dr. Ger-hard Feige 17.00 Uhr St. Maria Köthen: Vesper Freitag 19.04., 08.00 Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe, Samstag 20.04., 18.00 Uhr Herz-Jesu Osternienburg: Hl. Messe Sonntag 21.04., 08.00 Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe 10.00 Uhr St. Maria: Hl. Messe mit Kindergottesdienst 17.00 Uhr St. Maria Köthen: Vesper Veranstaltungen Freitag 15.03., 17.00 Uhr, MEIN POV 66. Ökumenische Kreuzweg der Jugend von der Freien Schule Anhalt über die Kirchen St. Jakob, St. Agnus nach St. Maria Köthen, anschl. Agape im Pfarrhaus St. Maria Köthen 18.00 Uhr St. Maria Köthen: Hl. Messe zum Hochfest Exerzitien im Alltag – Vier Wochen JESUS CHRISTUS: WORT.BROT.LEBEN. Donnerstag 18.00 Uhr, St. Anna Köthen: Hl. Messe mit geistli-chen Impuls zum Wochenthema durch wechselnde Gemeinde-glieder, Eucharistischer Anbetung und Segen, anschl. Beichtge-legenheit 14.03.2024 Die 4. Exerzitienwoche. Licht des Lebens Pfarrgemeinderat (PGR) Mittwoch 20.03., 19.30 Uhr Pfarrhaus St. Maria Kranken- und Hauskommunion: Donnerstag 21.03. ab 09.00 Uhr in Gröbzig, Edderitz und Umgebung Freitag: 22.03., ab 09.30 Uhr in Görzig, Weißandt-Gölzau und Umgebung Wer einen Besuch wünscht, melde sich im Pfarrbüro. Freitag 24.03., 10.00 Uhr Hl. Geist Görzig: Hl. Messe, Samstag 06.04., Erstkommunionvorbereitung 10.00 Uhr Gemeinderaum St. Anna: INDIGO: Das eucharistische Brot, Gott bleibt mir in Jesus Christus nahe. Ich kann Jesus Christus anbeten. Jugendwochenende der Firmbewerber 2025 Freitag 12.-14.04.2024 Leben in der Gemeinschaft des Glaubens Impulse unter www.st-maria-koethen.de Glockengeläut der Pfarrkirche St. Maria Köthen – Engel des Herrn, sh. Gebet- und Gesangbuch GOTTESLOB Nr. 3/ 6 Tagesimpuls – Schriftlesungen und Gebete des Tages Stundengebet – Psalmen des Tages Aktuelle Informationen an den Aushängen der katholischen Kirchen der Pfarrei St. Maria Köthen und unter www.st-maria-koethen.de Offene Kirchen: St. Maria Köthen, Springstraße 29a und St. Anna Köthen, Lohmannstraße 28 Besuchen Sie uns im Internet wittich.de

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 14, Nr. 3/2024 Sprechzeiten wie üblich und nach telefonischer Vereinba-rung Pfarrerin Anke Zimmermann (Weißandt-Gölzau): Tel. (034978) 21388; Fax: (034978) 31777 montags von 8.30 Uhr – 11.30 Uhr im Pfarramt Weißandt-Gölzau Pfarrer Dr. Andreas Karras (Görzig): Tel.: (034975) 21565 Pfarrer Tobias Wessel (Wörbzig): Tel.: (034976) 22199; Fax: (034976) 265612 Gemeindepädagogin Peggy Steube (0163) 7937648 Gemeindepädagoge und Diakon Veit Kuhr: Tel. (01573) 0893190 Kirchennachrichten für die Evangelische Kirchengemeinde Wieskau KARFREITAG, 29. März 2024 Gottesdienst in der Kirche in Wieskau um 10 Uhr, mit Musik Alle Menschen aus Wieskau sind dazu herzlich eingeladen. Evangelisches Pfarramt Ostrau, Pfarrer Christoph Schulz, Karl-Marx-Str. 89, 06193 Petersberg, OT Ostrau Tel. 034600 20284 Vereine Heimatverein Gröbzig e. V. Wir malen unseren Mauseturm Unter diesem Motto veranstaltet der Gröbziger Heimatverein zu Ostern 2024 eine Ausstellung im Schlossturm zu Gröbzig. Alle sind eingeladen, das Wahrzeichen der Stadt zu malen oder in anderer künstlerischer Form (Häkeln, Stricken, Klöp-peln, Bauen, usw.) darzustellen. Da nur Gröbzig einen Mauseturm aufweist, können die ande-ren Gemeinden der Stadt Südliches Anhalt ihr Wahrzeichen oder ein anderes bedeutendes Gebäude künstlerisch umset-zen. Der Schlossturm in Gröbzig. Foto: A. Arndt Eine Jury wird die drei besten Exponate prämieren. Die Ausstellung erfolgt im Schlossturm (Mauseturm) bzw. im Haus 5 (neben dem Turm). Der genaue Eröffnungstermin der Ausstellung wird noch bekannt gegeben. Das Einreichen der Exponate ist bitte mit dem Vereinsvorsitzenden O. Kappes telefonisch abzustimmen: 034976 22210. Der Heimatverein wünscht allen Teilnehmerinnen und Teilneh-mern viel Freude am Wirken, gutes Gelingen und viel Erfolg. O. Kappes Vorsitzender des Heimatvereins Gröbzig Kirchliche Veranstaltungen in Gruppen und Kreisen im April Christenlehre (außer in den Ferien und an Feiertagen) Hallo Kinder, unsere Christenlehre-Gruppen sind offen für alle, die Lust haben auf biblische Geschichten, Spiele und Spaß mit anderen Kindern. Und dabei ist es ganz egal, ob ihr getauft seid oder nicht. Am besten, ihr schaut es euch einmal an. Es gibt verschiedene Gruppen: Montags 15.15 Uhr - 16.15 Uhr: 1. - 5. Klasse in Radegast (Kinder können vom Hort mit Bestätigung der Eltern abgeholt werden) Montags 16.45 Uhr - 17.45 Uhr: 1. - 6. Klasse im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau Dienstags 13.15 Uhr - 14.00 Uhr: 1. - 4. Klasse im MGH in Görzig Dienstags 15.30 Uhr - 16.30 Uhr: 1. - 4. Klasse im Pfarrhaus in Schortewitz (Kinder können mit Bestätigung der Eltern vom Hort abgeholt werden) Dienstags 16.00 Uhr: Offener Kinderkreis im Pfarrhaus Gröbzig Konfirmandenunterricht Weißandt-Gölzau (Pfarrhaus) freitags um 16.30 Uhr – 17.30 Uhr Das Konfirmandenprojekt im Kirchenkreis Köthen: Einmal im Monat trifft sich die Gruppe an einem Freitagnach-mittag oder an einem Samstagvormittag. Sie geht zusammen klettern, fährt ins Conficastle, sitzt am Lagerfeuer – kurz, es wird versucht eine Zeit zu gestalten, in der Glaube und Gemeinschaft ausprobiert und entdeckt werden kann. Anmeldung per E-Mail: [email protected] oder telefonisch: 03496-214157. Herzlich willkommen wünschen Uwe Kretschmann, Dankmar Pahlings, Horst Leischner, Florian Zeller, Anke Zimmermann, Veit Kuhr, Tobias Wessel, Peggy Steube und Martin Olejnicki. Nächster Termin: 27./28. April: Übernachtung in Preußlitz. Am Sonntag um 10.00 Uhr: Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden Gemeindekirchenratssitzungen Kirchengemeinde Preußlitz-Cörmigk: nach Bedarf Kirchengemeinde Gröbzig: nach Bedarf Kirchengemeinde Wörbzig: nach Bedarf Görzig (Kirchengemeinde An der Fuhne): am 20.03. um 18.00 Uhr (Pfarrhaus Görzig) Kirchengemeinde Radegast/Zehbitz: am 04.04. um 19.00 Uhr (Kirche Radegast) Kirchengemeinde Prosigk: am 10.04. um 18.30 Uhr (Kirche Pro-sigk) Frauenkreise, Seniorenkreise und Gemeindenachmittage am 04.04. um 14.30 Uhr – Radegast in der Kirche am 18.03. und am 08.04. um 14.00 Uhr – Weißandt-Gölzau im Pfarrhaus am 24.04. um 14.30 Uhr – Riesdorf in der Kirche am 14.03 und am 11.04. um 14.30 Uhr – Großbadegast in der Kirche am 21.03 und am 25.04. um 14.00 Uhr – Prosigk in der Kirche am 02.04. um 14.30 Uhr – Cörmigk im Pfarrhaus am 16.03. und am 11.04. um 14.30 Uhr – Wörbzig im Pfarrhaus am 09.04. um 14.30 Uhr – Cösitz (für alle Interessenten) am 26.03. und am 16.04. um 14.30 Uhr – Gröbzig im Pfarrhaus Chor in Görzig mit Kirchenmusikdirektorin Martina Apitz Der Chor in Görzig trifft sich - außer in den Ferien und an Fei-ertagen - dienstags um 17.00 Uhr zur Probe. Der Chor sucht neue Mitglieder, die auch aus anderen Orten herzlich willkom-men sind. Posaunenchor in Weißandt-Gölzau Probe: mittwochs um 17.00 Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau Bibelgesprächskreis in der Teerunde in Görzig am 18. März um 18.00 Uhr im Pfarrhaus in Görzig

Seite 15, Nr. 3/2024 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Bester Spieler des Turniers: Milan Böltzig – VfB Borussia Görzig Lennik Schulter – CFC Germania 03 VfB Borussia Görzig Heiner Winterfeld Jugendleiter Schulnachrichten/Kindergärten Musikalische Einstimmung auf die fünfte Jahreszeit Bevor es in der Kindertagesstätte Görzig bunt, laut und lustig wurde, bekamen wir musikalischen Besuch von Herrn Stüber und seinem Toffel. Herr Stüber, der Leiter der Mu-sikschule Fröhlich, besuchte unsere Kita am 1. Februar und zog Kinder und Erzieher in einen einstündigen, musikalischen Bann mit sich. Von der ersten Minute an, hatte er alle Kinder-augen und -ohren auf seiner Seite. Zu den stimmungsvollen Bewegungsliedern, passend zur fünften Jahreszeit, beweg-ten sich rund 30 Kinder im gro-ßen Bewegungsraum. „So eine große Gruppe gibt es selten“, laut Stüber, aber rund herum war es ein sehr harmonischer Vormittag. Wir danken auch für die Ohrwürmer, sowie neue Im-pulse und freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit. Musikalisch einmal eingestimmt gab es am 2. Februar unseren Kinderfasching in der Kita. Alle Kinder schlüpften in ihre Kostü-me und wurden von unserer Küchenfee Kerstin zum Frühstück reichlich beköstigt. Nach dieser Stärkung versammelten sich alle Kinder zur großen Tanz- und Vorstellungsrunde. Viele bunte Kostüme, darunter ein Geburtstagskind, wurden gebührend mit einer Rakete gefeiert. Spiel, Spaß und Snacks sorgten für Kinderlachen und Schweiß-perlen auf der Stirn. HALLEN-CUP 2024 „VfB BORUSSIA GÖRZIG“ SPANNENDE NACHWUCHS HALLENFUSSBALLTURNIERE Am 16.02.2024 fand in der Görziger Turnhalle das jährliche Fuß-ballturnier der C-Jugend des VfB Borussia Görzig statt. Sieger des Turniers wurde die Mannschaft vom SV Traktor Teicha. Auf dem zweiten Platz folgte der VfB Borussia Görzig I. Den dritten Platz belegte der VfL Halle 96. Platz 4 erreichte der VfB Borussia Görzig II. Die Mannschaft vom Dessauer SV 97 wurde Fünfter. Sechster wurde der FC Eintracht Köthen II. Bester Torschütze des Turniers: Max Bork – VfB Borussia Görzig Bester Torhüter des Turniers: Marc Keppchen – SV Traktor Teicha Bester Spieler des Turniers: Ali Azizi – FC Eintracht Köthen II. Am 17.02.2024 fand in der Görziger Turnhalle das jährliche Fuß-ballturnier der F-Jugend des VfB Borussia Görzig statt. Sieger des Turniers wurde die Mannschaft von der SG 1948 Reppichau. Auf dem zweiten Platz folgte der VfB Borussia Görzig. Den drit-ten Platz belegte die TSG Grün-Weiß Löbejün. Platz 4 erreichte die JSG Petersberg/Krosigk. Die Mannschaft von FC Eintracht Köthen II. wurde Fünfter. Bester Torschütze des Turniers: Gregor Schwalm – SG 1948 Reppichau Bester Torhüter des Turniers: Karlo Pabsdorf – FC Eintracht Köthen II. Bester Spieler des Turniers: Mats Flach – VfB Borussia Görzig Am 17.02.2024 fand in der Görziger Turnhalle das jährliche Fuß-ballturnier der D-Jugend des VfB Borussia Görzig statt. Sieger des Turniers wurde die Mannschaft von FSV Löberitz. Auf dem zweiten Platz folgte der TSV Mosigkau 1894. Den dritten Platz belegte der VfB Borussia Görzig I. Platz 4 erreichte der VfB Bo-russia Görzig II. Die Mannschaft von SV Kickers Raguhn 1912 wurde Fünfter. Sechster wurde die JSG Petersberg/Krosigk. Bester Torschütze des Turniers: Toni Ganzen – FSV Löberitz Bester Torhüter des Turniers: Karl Josef Elger – VfB Borussia Görzig Bester Spieler des Turniers: Johannes Schubert – TSV Mosigkau 1894 Am 18.02.2024 fand in der Görziger Turnhalle das jährliche Fuß-ballturnier der E-Jugend des VfB Borussia Görzig statt. Sieger des Turniers wurde die Mannschaft vom PSV Halle. Auf dem zweiten Platz folgte der SV Plötzkau 1921. Platz drei belegte das Team VfB Borussia Görzig I. Den vierten Platz belegte die JSG Petersberg/Krosigk. Die Mannschaft von VfB Borussia Görzig II. wurde Fünfter. Sechster wurde der SV Kickers Raguhn 1912. Bester Torschütze des Turniers: Pepe Naumann – PSV Halle Bester Torhüter des Turniers: Ben Albrecht – VfB Borussia Görzig Bester Spieler des Turniers: Lennox Hermann – SV Kickers Raguhn 1912 Am 18.02.2024 fand in der Görziger Turnhalle das jährliche Fuß-ballturnier der G-Jugend des VfB Borussia Görzig statt. Sieger des Turniers wurde der VfB Borussia Görzig. Auf dem zweiten Platz folgte der SV Plötzkau 1921. Den dritten Platz belegte der TSV Mosigkau 1894. Platz 4 erreichte der VfB Gröbzig. Die Mannschaft vom CFC Germania 03 Köthen wurde Fünfter. Bester Torschütze des Turniers: Leon Rott – SV Plötzkau 1921 Bester Torhüter des Turniers: Max Möckl – VfB Borussia Görzig

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 16, Nr. 3/2024 Verschiedenes Eine Gesprächsrunde die „Schule“ machen sollte Am letzten Schultag vor den Winterferien hatte sich die Lehrerin Frau Rohleder von der 4. Klasse der „Umweltschule Görzig“ et-was Besonderes für ihre Kinder ausgedacht. Sie gestaltete die-sen Vormittag zu einem lockeren Sachkundeunterricht zum The-ma „Wald“. Alle Kinder erhielten im Vorfeld dieses Unterrichts die Aufgabe, zu Themen der Flora und Fauna ihre Gedanken auf gezeichneten Bildern zum Ausdruck zu bringen. Weiterhin sollten sie zu bestimmten Fakten, welche für sie nicht recht verständlich waren, eine gezielte Frage vorbereiten. Als Unter-stützung für die Beantwortung der zu erwartenden Fragen hatte Frau Rohleder mich als Jäger vom „Hegering Ziethe-Fuhne“ ein-geladen. Wie zu erwarten, waren es viele Fragen der Kinder zum einheimischen Wild und zu den Pflanzen in allen Facetten. Sie brachten auch mich fast an meine Grenzen, auf alles gebührend Auskunft zu geben. Die Fragen bezogen sich hauptsächlich auf die einheimischen Tiere – großes Interesse bestand an deren Vorkommen, der Ausbreitung und der Vermehrung. Natürlich wollte man auch Vieles über die Tätigkeit des Jägers wissen. Zu diesen Fragen wurde erläutert, dass die Arbeit des Jägers nicht nur das Töten von Tieren ist. Der Jäger ist auch ein Heger und aktiver Naturschützer. Er sorgt für einen ausgewogenen und ge-sunden Tierbestand und ist auch zuständig, die Schäden, wel-che im Wald und auf den Äckern der Bauern entstehen können, so minimal wie möglich zu halten. Eine gute Zusammenarbeit mit den Bauern ist dabei unerlässlich. Auch kam das Thema „Wolf“ zur Sprache – ist er hier in unserer Gegend und die Sorge klang in ihren Fragen überall mit. Es wurde ihnen die derzeitige Situation erklärt, und dass eine Lösung dieses Problems nicht ausbleibt. Es war eine sehr schöne und konstruktive Veranstal-tung mit interessierten, aufgeschlossenen und auch kritischen Kindern. Diese Art der Aufklärung müsste vielleicht viel mehr aufgegriffen und genutzt werden, um den Kindern die ganzen Zusammenhänge in Wald und Flur verständlich darzubringen. Roland Mensdorf Zu schnell verging die Zeit, doch noch war kein Ende in Sicht. Mit unüberhörbarer, musikalischer Unterhaltung marschierte der Kindergartenfestumzug durch die Straßen von Görzig. Reichlich Kamelle füllten die Jackentaschen der Kinder. An dieser Stelle ein großes Danke-schön an die Mitarbeiterinnen des Tante Enso Ladens. Ein lustiger Faschingstag neigte sich dem Ende. Und weil es so schön war, gab es zum Rosenmontag, aufgrund vieler Krankheitsfälle, eine er-neute Feier. Wir bedanken uns ganz herzlich für die vielen mitgebrachten Leckereien, für den musikalischen Input von Herrn Stüber und freuen uns nun auf einen klangvollen Monat Februar. Das Kita Team Görzig Tag der offenen Tür der Kita „Sonnenschein“ in Edderitz Wir laden Sie recht herzlich am 20.03.2024 von 15 bis 17 Uhr zu unserem Osterfest ein. Kommen Sie ab 15 Uhr auf unseren Spielplatz und besuchen Sie unseren Mini-Streichelzoo. Ebenso warten viele tolle Spiele und eine Ostermalerwerkstatt auf euch! Bei schönem Wetter könnt ihr auf der Hüpfburg springen, wie der Osterhase. Vielleicht kommt er sogar an diesem Tag, als Überraschung, vorbei. Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt. (Kuchenbasar, Tee + Kaffee) Wir freuen uns auf Sie! Kita „Sonnenschein“ in Edderitz Anzeigenwerbung online buchen: anzeigen.wittich.de Das Amts- und Mitteilungsblatt im gewohnten Zeitungsformat. Sieht aus wie die gedruckte Ausgabe. Aber mit allen nützlichen digitalen Zusatz-Anwendungen. Lesen sie gleich los: epaper.wittich.de/3082 auf Ihrem PC, Laptop oder Smartphone. Ihr Amts- und Mitteilungsblatt Jetzt als ePaper lesen

Seite 17, Nr. 3/2024 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Bei uns im Jugendclub war in den Winterferien wieder viel los. Gleich am Dienstag kam der Hort mit 33 Kindern zu Besuch. Die Kids hatten die Möglichkeit unseren schönen Club zu er-kunden. Wir hatten schon am Vortag zwei Bleche mit Kuchen gebacken, alles noch einmal geputzt und gewienert und dann konnte der Besuch kom-men. Unterstützung hatte ich an diesem Tag von Alina Schütze. Viele der Hortkinder waren zum ersten Mal hier zu Gast. Ob Tischtennis, Dart, Kicker oder Billard, alles kam sehr gut bei den Kids an. Die Zeit verging sehr schnell und ich denke, es hat allen Spaß gemacht. Als alle verabschiedet waren ging es rasch ans Auf-räumen. Dann bleibt mir nur die Hoffnung auf ein baldiges Wie-dersehen. Am Mittwoch war für den Jugendclub ein Kinobesuch in Kö-then angesagt und am Donnerstag wurde gekocht und ge-backen. Ein besonderer Höhepunkt war noch eine Faschingsfeier mit lustigen Spielen, leckeren Chicken und Pommes. Gemeinsam mit Eileen aus der Bibliothek hatten wir an diesem Tag viel Spaß. Fabian Gericke Osterfeuer in Großbadegast

Wann?

Samstag, 30.03.2024 Wo?

Dreieck (Wiese) zwischen Kl.- und Gr.- Badegast Ablauf: 17.00 Uhr Ostereiersuche für unsere Kinder auf dem Sportplatz 18.00 Uhr Zünden des Osterfeuers durch unsere Ortsfeuerwehr

Für Getränke und das leibliche Wohl wird gesorgt!!!

A N N A H M E von Holzschnitt direkt am Feuerplatz Samstag; 30.03.2024 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr A C H T U N G!!! Kein Sperrmüll! Keine Baumwurzeln, Stämme o.ä.! Kein Grünschnitt!

E I E R S P E N D E Abgabe am Donnerstag, 28.03.2024, im DGH Großbadegast (Kl. Saal) in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

gez. Ortschaftsrat, Vereine, Freiwillige Feuerwehr

und Ortsbürgermeister Beim Fasching drei Mal laut LoReLi - (Locherau, Repau und Libehna) Zur Premiere der Kinderfaschingsfeier in Libehna kamen unter anderem Cowboy Lucky Luke, Harley Quinn, Buzz Lightyear, Superwoman und Superman, Elfenkönigin, Piraten, Feen, Tier-wesen, Ladies und Jungs aus den 80ern und ein großer Dinosau-rier vorbei. Für die drei bis dreizehnjährigen Gäste gab es viele Leckereien, welche schnell wieder abtrainiert werden konnten. So spielten wir “Die Reise nach Repau“, „Erraten der fantasti-schen Tierwesen aus Locherau“ oder den „Libehnaer Limbo“. Die vielen Spiele zauberten durchweg glückliche Gesichter. Natürlich wurden auch die bes-ten Kostüme von einer Fachjury ausgezeichnet. Eine riesige Po-lonäse von weit mehr als 70 klei-nen und großen Beinen, brach-ten den krönenden Abschluss. Die Organisation erfolgte durch die Abteilung Kinderbasteln des Mühlenvereins in Libehna unter der Leitung von Ivonne Som-mer-Pix, Maritta Sommer und Marianne Kasper. Für den großartigen Nachmittag möchte ich auch im Namen der Kinder herzlich Dankeschön sagen. Euer Ortsbürgermeister Matthias Schütz Gruppenbild mit tollen Kostümen. Jugendclub Gröbzig Geschicklichkeit beim Libeh-naer Limbo.

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 18, Nr. 3/2024 Trebbichau an der Fuhne Auf zum Osterfeuer in Reupzig 2024 Am Ostersamstag, dem 30. März 2024, beginnt um 19.30 Uhr das Abbrennen des traditionellen Osterfeuers am Sportplatz in Reupzig. Dazu sind alle Bewohner von Reupzig, Breesen, Storkau und Friedrichsdorf sowie auch Gäste herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl sorgt die Gaststätte Pfennig ab 18.00 Uhr. Achtung! Es besteht noch die Möglichkeit, Baumverschnitt für das Osterfeuer zum Sportplatz zu bringen (keine Baumstämme, Wurzeln bzw. chemisch behandeltes Holz). Dazu wird an zwei Terminen, jeweils am Samstag, 16.03.2024 und 23.03.2024, zwischen 9.00 und 12.00 Uhr, das Holz von Vertretern des Vereins und der Freiwilligen Feuerwehr ange-nommen. Außerhalb dieser Termine darf kein Holz gebracht werden. Es laden ein: Freizeit- und Kulturverein Reupzig und die Freiwillige Feuerwehr Reupzig Osterfeuer am 30.03.2024 in Radegast Was könnte das sein?: „Sieht rot aus, riecht angenehm nach verschiedenen Holzarten und hat noch einen wärmenden Ef-fekt – richtig, ein Osterfeuer!“ Und genau zu diesem, nämlich zum 33. Osterfeuer wollen wir alle die, die daran Spaß haben, recht herzlich einladen. Begonnen wird um 18.00 Uhr und 18.30 Uhr wird das Traditions-feuer vom Wehrleiter entfacht. Für das leibliche Wohl wird Schmackhaftes vom Grill geboten und österliche Überraschungen sind auch wieder im Ange-bot. Wer möchte, kann auch das Tanzbein schwingen, denn für musikalische Umrahmung ist gesorgt. Nun bleibt die Hoffnung, das Wetter ist uns gut gesonnen – wir bleiben optimistisch. Hinweis: Auch in diesem Jahr erfolgt am 30.03.2024, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Annahme von brennfähigem Material, welches selbst angeliefert werden muss. Zeitnah erfolgen noch Aushänge. In diesem Jahr werden wieder zur Trennung der unterschied-lichen Materialien Behältnisse zur Verfügung gestellt und wir bitten alle Gäste, diese auch zu benutzen um eine spätere Nachsortierung zu vermeiden, was den vielen fleißigen Hel-fern viel Arbeit erspart und ein Zeichen der Wertschätzung deren Arbeit ist. Vielen Dank für das Verständnis im Voraus. Es laden der Heimat- und Trachtenverein sowie die Falsch-münzerei Radegast recht herzlich ein.

Seite 19, Nr. 3/2024 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Kursangebote im Mehrgenerationenhaus Görzig Montag 13:00 - 15:00 Uhr Museumskreis 13:15 - 14:15 Uhr Kinderzeit der evangelischen Kirche Dienstag 13:30 - 14:30 Uhr Kleine Strolche (Sport,Spiel und Spaß mit den Hortkindern) 16:00 - 17:00 Uhr „Malzwerge“ (14-täglich) 17:00 - 18:00 Uhr Chorprobe der evangelischen Kirche 17:15 - 18:15 Uhr Frauensport in Großbadegast 18:00 - 20:00 Uhr Malzirkel für Erwachsene (14-täglich) 18:30 - 19:30 Uhr Frauensport in Großbadegast Mittwoch 15:00 - 17:30 Uhr Seniorentreff mit Kaffee und Kuchen 19:00 - 21:00 Uhr Treffen der Geflügelzüchter jeden letzten Mittwoch 19:00 - 20:00 Uhr „Muddisport“ Donnerstag 08:00 - 11:00 Uhr Gesundes Frühstück in gemütlicher Run-de jeden letzten Donnerstag 13:30 - 14:30 Uhr Kinderyoga 13.45 - 14.45 Uhr Schulsanitätsdienst in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz 15:45 - 16:45 Uhr „Gymnastikfeen“ (Rhythmische Sportgymnastik) Gruppe A MGH 4 - 6 Jahre 16:45 - 17:45 Uhr „Gymnastikfeen“ (Rhythmische Sportgymnastik) Gruppe B Turnhalle 7 - 12 Jahre 17:00 - 18:00 Uhr Kindertanzgruppe Quellendorf DGH Quellendorf 18:15 - 19:15 Uhr Hatha Yoga für Erwachsene Freitag 13:30 - 14:30 Uhr Kinderyoga 18.00 - 19.30 Uhr Nähtreff im Dorfgemeinschaftshaus Mei-lendorf. Jeden zweiten Freitag im Monat. Samstag 09:00 - 10:00 Uhr Rhythmische Sportgymnastik Gruppe A im Sport- und Kulturzentrum in Weißandt-Gölzau 4 - 6 Jahre 10:00 - 12:00 Uhr Rhythmische Sportgymnastik Gruppe B im Sport- und Kulturzentrum in Weißandt-Gölzau 7- 12 Jahre Weitere Kurse/Veranstaltungen im MGH Blutspendedienst Info-Point Spezielle Info-Veranstaltungen Ehrenamtliche Helfer, die Spaß und Freude haben, unter-schiedliche Angebote zu unterstützen oder noch andere Ideen für Aktivitäten haben, sind jederzeit gern willkom-men. Mehrgenerationenhaus Görzig Radegaster Str. 11a 06369 Südliches Anhalt OT Görzig Tobias Just Handy Offener Treff: 0176 63706643 E-Mail: [email protected] Frühjahrsputz am Edderitzer See Der Ortschaftsrat Edderitz ruft alle Bewohner/-innen zum „Frühjahrsputz“ um den See auf. Wir treffen uns am Samstag, dem 06.04.2024, um 10 Uhr, am Friedhofsparkplatz. Wer Fragen hat meldet sich bitte unter der Telefonnum-mer 034976 32240 oder 034976 32117. Wir hoffen, dass sich viele fleißige Helfer einfinden wer-den.

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 20, Nr. 3/2024 Veranstaltungen im Schloss Köthen Ostermarkt im Schloss Am 16. und 17. März, jeweils von 10 bis 17 Uhr, öffnet der Kö-thener Ostermarkt seine Pforten, im Schloss Köthen. Er wird die Köthener und Gäste aus nah und fern mit seiner bunten Mischung aus handverlesenen Angeboten in toller Atmosphäre überzeugen. Zwei Wochen vor dem Osterfest bietet sich die Möglichkeit, nicht nur für den eigenen Bedarf zu stöbern, sondern vielleicht auch noch das eine oder andere kleine Geschenk oder Mitbringsel für die Lieben zu erstehen. Dass das Angebot breitgefächert ist, da-für sorgen viele regionale aber auch überregionale Händler. Egal ob Traditionelles, Schmuck, Töpferkunst, Korbwaren, Kinderklei-dung, Geschenkartikel, Spezialitäten, Patchwork und vieles mehr

  • es ist für Jeden etwas dabei. Hier ist die Verbindung von Kunst

und Handwerk noch ganz selbstverständlich und wird mit Lei-denschaft gelebt. Dass dabei auch der leibliche Genuss nicht zu kurz kommen wird, versteht sich von selbst. Eine Besonderheit des Ostermarktes bleibt ebenso bestehen: es wird wieder ruhig und entspannt zugehen. Einfach schlendern, stöbern, Menschen treffen, die Seele baumeln lassen und genießen. 16./17. März / 10 bis 17 Uhr / Ostermarkt / Äußerer Schlosshof / Eintritt frei Führung in der Musicalien-Kammer Instrumentenbauer und Sammler Georg Ott nimmt die Besucher am 17. März um 15 Uhr mit auf einen informativen Rundgang durch die Neue Musicalien-Kammer im Schloss Köthen und bringt den einen oder anderen Schatz aus seiner Sammlung zum Klingen. Die Sammlung historischer Tasteninstrumente in der Neuen Musicalien-Kammer wird von Georg Ott seit der Jahrtausendwende aufgebaut, ist in zwei Jahrzehnten stetig ge-wachsen und richtet ihr Augenmerk im Laufe der Sammlungstä-tigkeit auf frühe Fortepiano-Instrumente. Sämtliche Instrumente in der Neuen Musicalien-Kammer wurden von Georg Ott auf-wändig restauriert und wieder spielbar gemacht. 17. März / 15 Uhr / Führung Neue Musicalien-Kammer / Schloss Köthen / Führung und Eintritt in die Museen 11 € Gespräch im Schlosssalon Ronald Mormann, einer der Gründer des KUKAKÖ und frühe-rer Landtagsabgeordneter der SPD, ist am 21. März um 18 Uhr Gast im „Schlosssalon“, der monatlichen Gesprächsrunde im Schlosskaffee. Im Gespräch mit Christine Friedrich, Geschäfts-führerin der KKM, wird es vor allem um „seinen“ Verein für Kö-then gehen. Ob Kuhfest, Rosenmontagszug, Kinderfasching oder Tanzgruppen – er ist aktiv, durchsetzungsstark und voller Ideen. Seine Geschichte(n) sind im März Gesprächsthema. Jugendweiheanzeigen online buchen wittich.de/jugendweihe • • • Halle Bernburg Wettin Könnern Aschersleben Köthen Eisleben Mansfeld Wet Könne ben d Rothenburg • • • Veranstaltungen im Kreismuseum Bitterfeld März 2024 20. März, Mittwoch 17 Uhr Monatliche Vortragsreihe „Eine kurze Geschichte der Landwirtschaft bis 1900“ Uwe Holz, Historiker und Fachdienstleiter Mu-seen, spricht über die Geschichte der Landwirt-schaft anhand lokaler und regionaler Beispiele. Eintritt 2,50 €; Ermäßigt 1,50 €.

  1. 26. & 27. März 10 - 14 Uhr Osterbasteln Für Ostern basteln wir Körbchen aus Pappe und Papier sowie Karten zum Verstecken. Kos- ten 1,50 € zuzüglich Eintritt. 31. März, Sonntag 10 - 16 Uhr Museumsrallye zu Ostern Wir suchen versteckte Hinweise im Museum, die uns am Ende zu einer kleinen Osterüberra- schung führen. Landkreis Anhalt-Bitterfeld Kreismuseum Bitterfeld Kirchplatz 3 | 06749 Bitterfeld-Wolfen 03493 401113 | [email protected] www.kreismuseum-bitterfeld.de

Seite 21, Nr. 3/2024 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt sind für 12 Euro in der Touristinformation im Schloss erhältlich, in-begriffen ist der Eintritt in das Museum, das ab 11 Uhr geöffnet ist. 31. März / 15.30 Uhr / Köthener-Fotozeitreise / Schlosskapelle / Karten 12 € (inkl. Museumseintritt) Faust – Die Rockoper Johann Wolfgang von Goethes „Faust“ ist unbestritten eines der bedeutendsten Dramen der deutschen Literatur. Sein Meisterwerk, jedoch verpackt als vergnügliches Rock-Schauspiel, ist am 5. Ap-ril um 19.30 Uhr in „Faust – Die Rockoper“ im Köthener Veran-staltungszentrum zu erleben. Mit Goethes Originaltexten und der Originalhandlung wird der Klassiker mit professionellen Schau-spielern, Sängern, Tänzern und einer Live-Band als unterhaltsa-mes und fesselndes Rock-Spektakel aufgeführt. Das 18-köpfige Ensemble schafft es, mit Gitarre, Bass, Keyboard, Schlagzeug und Rock- und Popsängern/-innen den alten Literaturklassiker in die moderne Welt zu versetzen. Die Rockoper stammt aus der Feder von Komponist und Librettist Rudolf Volz, der das Stück mit Mi-chael Manthey von der Manthey Event GmbH produziert hat. Kom-poniert haben es Michael Wagner, Uwe Rodi, Matthias Kohl und Uwe Rublack. „Faust – Die Rockoper“ stellt in 27 unabhängigen Live-Songs alle wichtigen Stationen der Handlung dar und ermög-licht dem Publikum einen leichten Einstieg in das Werk. Die Live-Show wurde bislang rund 800 Mal erfolgreich und nahezu immer vor ausverkauftem Haus aufgeführt. Für Schulen gibt es in Köthen am gleichen Tag um 10 Uhr eine gesonderte Vorstellung. 5. April / 19.30 Uhr / Faust – Die Rockoper / Veranstaltungszen-trum Köthen / Karten ab 39,95 € Führung durch die Altstadt Zu einer öffentlichen Stadtführung in Köthen wird am 6. April um 13.30 Uhr eingeladen. Treffpunkt für den Rundgang durch die Altstadt und über das Schlossgelände ist der Innere Schloss-hof vor der Tourist-Information. Beim 90-minütigen Spaziergang vorbei an Häusern aus Renaissance, Barock und Gründerzeit sind interessante und unterhaltsame Details über die Menschen, die die Mauern Köthens einst mit Leben füllten, zu erfahren. 6. April / 13.30 Uhr / Treffpunkt Touristinformation im Schloss / Kartenpreis 4,50 € Abalance - die ABBA-Show Die Band „Abalance“ gilt als eine der dienstältesten Abba-Revi-valbands überhaupt und ist nun auch in Köthen zu erleben: Am 13. April um 19.30 Uhr gibt es ein Gastspiel im Veranstaltungs-zentrum. Shows und Gastspiele führten die Band von der Ostsee bis zum Bodensee und in den Friedrichstadtpalast Berlin. Auch im europäischen Ausland - Belgien, Holland, Schweiz, Frank-reich - interessierte man sich für ABBA-Musik mit Abalance. Nun erfreut die Band mit einer faszinierenden ABBA-Bühnen-Show das Publikum auch in Köthen. Die Stimmen der Solistinnen Ines Mossbauer und Katrin Feickert sind dem Original wohltuend nah, so dass eine perfekte Illusion entsteht. Filigran und detailverliebt präsentieren Jürgen Mossbauer (Key, voc), Marco Wendel (git, voc) und Gerrit Dettmer (dr, voc) das musikalische Fundament der Welthits: Waterloo, MammaMia, SOS, Dancing Queen, Thank you for the Music … Für das emotionale Knistern im Saal sorgen die beliebten Unplugged-Momente während der Show. Die Sänge-rinnen, die im wahren Leben Schwestern sind, moderieren warm-herzig und dramaturgisch wohl überlegt eine Show, die nicht nur unter die Haut, sondern generationsübergreifend direkt ins Herz geht. Freuen Sie sich auf fast alle Hits der legendären Schweden! 13. April / 19.30 Uhr / Abba-Schow mit „Abalance“ / Veranstal-tungszentrum Köthen / Karten ab 39 € Wissenschaftsshow mit Prof. Bummbastic Spannendes Wissen, ästhetische Showeinlagen und aufregende Wow-Effekte: So präsentiert „Professor Bummbastic“ 90 Minuten vol-ler spektakulärer Experimente und zeigt am 14. April um 15.30 Uhr im Veranstaltungszentrum Köthen, wie unterhaltsam Naturwissen-schaft sein kann. Rauchringe fliegen durch die Luft, Wolken entste-hen scheinbar aus dem Nichts und Laserstrahlen lassen Töne erklin-gen. Ist das Magie? Nein, für alles gibt es eine plausible Erklärung. 21. März / 18 Uhr / Schlosssalon mit Ronald Mormann / Schloss-kaffee / Eintritt frei Frühlingsfest der Blasmusik Mit dem „Frühlingsfest der Blasmusik“ ist das Stadtblasorches-ter Köthen am 24. März um 16 Uhr wieder auf der Bühne des Veranstaltungszentrums zu erleben. Seit 50 Jahren erfreuen die Musiker mit ihren Melodien die Freunde der Blasmusik. Als national und auch über die Ländergrenzen hinweg bekanntes Orchester aus Sachsen-Anhalt gaben die Musikanten bereits tausende Konzerte vor stets begeistertem Publikum. Bis zu 20 Blechbläser stehen bei den Konzerten auf der Bühne, einmal wöchentlich wird für Auftritte geprobt. Polkas, Walzer und Mär-sche gehören zum Repertoire des Orchesters. Eine Auswahl da-von erklingt beim „Frühlingsfest der Blasmusik“. 24. März / 16 Uhr / Frühlingsfest der Blasmusik / Veranstaltungs-zentrum Köthen / Vorverkauf 14 €, Tageskasse 17 € Ostersamstag für die ganze Familie Am Ostersamstag wird es wieder ein Fest für die ganze Familie im Schloss Köthen und im Friedenspark geben. Das Gemeinschaftspro-jekt der Köthen Kultur und Marketing GmbH und der Freiwilligen Feu-erwehr Köthen beginnt am 30. März ab 15 Uhr im äußeren Schloss-hof. Die Gäste dürfen sich dort auf Hüpfburg, die Kindereisenbahn aus Libbesdorf und Ponyreiten mit Wendts Ranch aus Aken freuen. Es gibt Kinderschminken, Basteleien, ein Streichelgehege und foto-grafieren lassen kann man sich an diesem Nachmittag natürlich mit dem Osterhasen, der Süßigkeiten und Eier in seinem Korb hat. Für Speisen und Getränke sorgt das Cateringunternehmen Timo Wieni-cke aus Merzien. Zum Finale des bunten Programmes im äußeren Schlosshof setzt sich am Ostersamstag um 18.30 Uhr der Lampio-numzug unter musikalischer Führung der Schalmeienkapelle Köthen und in Begleitung der Jugendfeuerwehr Köthen in Bewegung und führt durch die Stadt bis zum Friedenspark. Das dortige Osterfeuer wird organisiert von der Freiwilligen Feuerwehr Köthen. 30. März / ab 15 Uhr / Osterfest und Osterfeuer / Äußerer Schlosshof und Friedenspark / Eintritt frei Puppenspiel zum Osterfest Österliches Puppenspiel ist für die jüngsten Zuschauer am 30. März, 14.30 Uhr, im Veranstaltungszentrum Köthen mit „Mal mir einen Regenbogen“ zu erleben. So etwas Schönes hat das kleine Häschen Hoppel noch nie gesehen: einen Regenbogen am Himmel. Doch während Opa Hase die Farben aufzählt, ist der Regenbogen schon wieder verschwunden. „Weißt du was“, tröstet der Opa, „wir malen einen Regenbogen.“ Voller Begeis-terung werden die Vorbereitungen getroffen. Da kommt aus dem Garten der Nachbarin ihr frecher Kater Karli angeschlichen und sorgt für ein tolles Durcheinander. Zum Glück weiß Opa Hase Rat. Und gemeinsam malen sie nicht nur einen Regenbogen, sondern auch ein wunderschönes buntes Osterei. So wird aus anfänglichem Pech ein richtiger Glückstag. Erlebt dieses zau-berhafte Puppenspiel für Kinder ab drei Jahren - präsentiert vom Theater Wiwo - zum Osterfest im Schloss Köthen! 30. März / 14.30 Uhr / Puppentheater: Mal mir einen Regenbogen / Veranstaltungszentrum Köthen / Kinder 7 €, Erwachsene 9 € Köthener Foto-Zeitreise Nachdem der erste Bilder-Vortrag im Februar restlos ausverkauft war, gibt es nun aufgrund der großen Nachfrage eine erneute Auflage der „Köthener Foto-Zeitreisen“ mit Gästeführer Christian Ratzel. Sie führt am 31. März (Ostersonntag) um 15.30 Uhr in der Schlosskapelle des Köthener Schlosses in die Köthener Geschich-te nach dem Zweiten Weltkrieg und behandelt die Jahre zwischen 1945 und 1989. Sicher für manche Gäste eine Möglichkeit, eigene Erinnerungen zu pflegen oder den Vergleich zwischen damals und heute zu ziehen. Die Bilderauswahl soll einen möglichst breitge-fächerten Blick auf das alltägliche Leben ermöglichen. Man muss beileibe nicht Zeitzeuge sein, um den Vortrag genießen zu können. Auch dem jüngeren Publikum erschließt sich eine spannende Zeit. Menschen, Ereignisse und Schauplätze geben einen unterhaltsa-men Überblick über vier Jahrzehnte Köthener Geschichte. Karten

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 22, Nr. 3/2024 Wir gratulieren Folgenden Bürgerinnen und Bürgern gratulieren wir recht herzlich zum Geburtstag und wünschen alles Gute Stadt Südliches Anhalt Ortsteil Edderitz Hofmann, Harald zum 75. Geburtstag Tesche, Volker zum 70. Geburtstag Ortsteil Fernsdorf Löffler, Helmut zum 80. Geburtstag Ortsteil Fraßdorf Kretschmer, Irene zum 85. Geburtstag Ortsteil Gröbzig Beister, Sonja Joritta zum 70. Geburtstag Bog, Anton zum 85. Geburtstag Gotsch, Christa zum 85. Geburtstag Nagel, Rolf zum 90. Geburtstag Schön, Eberhard zum 85. Geburtstag Springer, Klaus zum 80. Geburtstag Thormann, Bernd zum 70. Geburtstag Ortsteil Klein-Weißandt Wirsig, Günter zum 80. Geburtstag Ortsteil Libehna Meyer, Bernhard zum 70. Geburtstag Ortsteil Maasdorf Klemm, Gisela zum 80. Geburtstag Seidel, Alfred-Neithard zum 70. Geburtstag Ortsteil Piethen Bihlmeyer, Gesine zum 75. Geburtstag Ortsteil Quellendorf Battke, Winfried zum 70. Geburtstag Pape, Angelika zum 70. Geburtstag Ortsteil Radegast Hecht, Angelika zum 70. Geburtstag Katzek, Herbert zum 80. Geburtstag Thiele, Erna zum 95. Geburtstag Vetter, Wolfgang zum 70. Geburtstag Ortsteil Reinsdorf Schappert, Brigitte zum 75. Geburtstag Ortsteil Reupzig Renneberg, Klaus zum 75. Geburtstag Ortsteil Scheuder Palkoska, Marianne zum 75. Geburtstag Palkoska, Walter zum 70. Geburtstag Riemer, Franz zum 80. Geburtstag Ortsteil Station Weißandt-Gölzau Dreilich, Helmut zum 90. Geburtstag Ortsteil Weißandt-Gölzau Brösel, Fred zum 80. Geburtstag Soika, Roland zum 70. Geburtstag Ortsteil Wieskau Behrendt, Winfried zum 75. Geburtstag Ortsteil Wörbzig Schulz, Armin zum 85. Geburtstag Einige Geburtstage werden auf Wunsch nicht veröffentlicht. Diese vermittelt für Klein und Groß die interaktive Wissenschafts-show „Professor Bummbastic“ mit viel Witz und Charme und entführt so das Publikum auf eine Reise der Sinne. Zudem sor-gen Mitmach-Interaktionen sowie der humanoide Roboterassis-tent dafür, dass die ganze Familie auf eindrückliche Weise Phä-nomene aus Physik und Chemie entdecken kann. 14. April / 15.30 Uhr / Wissenschaftsshow „Professor Bumm-bastic“ / Veranstaltungszentrum Köthen / Vorverkauf 25,50 € Angelika Weiz & Friends Angelika Weiz ist eine Ikone der DDR Soul-, Blues- & Jazzszene. Am 19. April um 19. 30 Uhr ist die Sängerin im Rahmen eines Sonderkonzertes des 19. Festival „Woman in Jazz“ im Köthener Veranstaltungszentrum zu erleben. Die aus Thüringen stammen-de Künstlerin sang bei Günther Fischer, arbeitete mit Kompo-nist und Keyboarder Wolfgang „Fiedel“ Fiedler in den Projek-ten „Fusion“ und „Good Vibrations“ und „Loud People“. In den späten 80ern wurde sie zur beliebtesten Jazzsängerin der DDR gewählt. Tourneen führten sie durch ganz Europa und Südame-rika. Später tourte sie mit dem Deutschen Filmorchester Babels-berg. Seit 2017 gibt es das Projekt „Angelika Weiz & Friends“. An der Seite von Geli Weiz haben sich mit Carly Quiroz, Char-lie Eitner, Simon Pauly und Topo Gioia angesagte Musiker der Szene versammelt. Musikalischer Kopf der „Friends“ ist Charlie Eitner, einer der vielseitigsten Jazz-Gitarristen Europas, der mit seinem Spiel sowohl im Jazz, Rock, Blues aber auch in Klassik und Latin-Musik zu Hause ist. 19. April / 19.30 Uhr / Angelika Weiz & Friends / Veranstaltungs-zentrum Köthen / Vorverkauf 33 € Vorschau Freuen Sie sich bereits jetzt auf weitere Veranstaltungen im Schloss Köthen und sichern Sie sich Karten im Vorverkauf: 21. April | Wladimir Kaminer 3. Mai | Chansonabend „La Nuit de Paris“ Karten für alle Veranstaltungen im Vorverkauf bei der Touris-tinformation im Schloss, Telefon 03496 70099260, und unter www.schlosskoethen.de. In´s Ferienlager? Natürlich im Erzgebirge! Täglich neue Abenteuer in der Natur, gekoppelt mit sportlicher Betätigung, Förderung der Fan-tasie und Kreativität begeistern seit nunmehr 32 Jahren junge Menschen in der Zethauer Frei-zeitstätte „Grüne Schule gren-zenlos“. Ferienlager in einer Schule? Kei-ne Bange! Strenger Unterricht findet in dieser erzgebirgischen Kinder- und Jugendeinrichtung nicht mehr statt. Zwei Abenteu-erspielplätze, ein Riesenkicker, Bolzplatz und der Besuch des Erlebnisbades Mulda sorgen für den besonderen Ferienspaß. Disco, Show- und Spieleabende, gemeinsame Lagerfeuer, Nachtwanderungen ebenso wie Volleyball und Tischtennis las-sen keine Langeweile aufkommen. Die Erkundung der erzgebirgischen Natur ist Teil des jeweils sie-bentägigen Ferienlagers wie auch die Herstellung eines eigenen erzgebirgischen Souvenirs. Neue Freundschaften finden sich immer bei den Ferienprogram-men der „Grünen Schule grenzenlos“. Geeignet für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren. Weitere Informationen telefonisch unter 037320 8017-14 oder per Mail: [email protected]. Web: www.gruene-schule-grenzenlos.de

Seite 23, Nr. 3/2024 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Zum Ehejubiläum gratulieren wir ganz herzlich folgenden Ehepaaren Am 01.03.2024 zum 50. Hochzeitstag Margret und Klaus Haake, Ortsteil Kleinbadegast. Am 02.03.2024 zum 50. Hochzeitstag Brigitte und Helmut Winter, Ortsteil Kleinbadegast. Am 16.03.2024 zum 50. Hochzeitstag Sabine und Siegfried Matzke, Ortsteil Gröbzig. Am 23.03.2024 zum 50. Hochzeitstag Brigitte und Manfred Richter, Ortsteil Libehna. Am 30.03.2024 zum 50. Hochzeitstag Christine und Norbert Naß, Ortsteil Weißandt-Gölzau. Am 21.03.2024 zum 60. Hochzeitstag Marion und Richard Wentland, Ortsteil Reinsdorf. Am 28.03.2024 zum 65. Hochzeitstag Hannelore und Bernhard Schwerdt, Ortsteil Piethen. Für die weiteren gemeinsamen Ehejahre viel Gesundheit und alles erdenklich Gute.

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt erscheint monatlich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt.

  • Herausgeber, Verlag und Druck:

LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg,

An den Steinenden 10, Telefon (03535) 489-0

Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen.

  • Verantwortlich für den amtlichen Teil:

DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALT

Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau

  • Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil/Beilagen:

LINUS WITTICH Medien KG,

vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan

www.wittich.de/agb/herzberg

  • Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nicht-

amtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließ-lich die Meinung des Verfassers wieder.

Für den Inhalt von Bekanntmachungen von Veranstaltungen ist ausschließ-lich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Ein Anspruch auf Veröffentli-chungen von Beiträgen besteht nicht.

  • Redaktion, Beiträge/Beilagen:

Frau Tellensky, Telefon: (034978) 265-10 IMPRESSUM IMPRESSUM Anzeige(n)

📜 2. Friedhofssatzung Stand: 06.12.2010 (Friedhofssatzung Stadt Südliches Anhalt, 1. Änderungssatzung 18.11.2022) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Lesefassung

Satzung der Stadt Südliches Anhalt für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 06.12.2010

Aufgrund der §§ 2, 5, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 130) i. V. m. dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – BestattG LSA) vom 5. Februar 2002 (GVBl. LSA S. 46), zuletzt geändert durch § 37 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 136, 148) hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seinen Sitzungen am 24.10.2010 und 02.11.2022 die Satzung der Stadt Südliches Anhalt für das Friedhofs- und Bestattungswesen und die 1. Änderungssatzung beschlossen.

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt I – VIIIBestattungswesen
Abschnitt IXGebühren
Abschnitt XSchlussvorschriften

Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften

§ 1 – Geltungsbereich

§ 2 – Friedhofszweck

§ 3 – Schließung und Entwidmung

§ 4 – Bestattungsbezirke

Zweiter Abschnitt: Ordnungsvorschriften

§ 5 – Öffnungszeiten

§ 6 – Verhalten auf dem Friedhof

§ 7 – Gewerbliche Betätigung auf den Friedhöfen

Dritter Abschnitt: Bestattungsvorschriften

§ 8 - Allgemeines

§ 9 - Särge/Urnen

§ 10 – Ausheben der Gräber

§ 11 – Ruhezeiten

§ 12 – Einebnung auf Antrag

§ 13 – Ausgrabung und Umbettung

Vierter Abschnitt: Grabstätten

§ 14 – Allgemeines

§ 15 – Reihengrabstätten

§ 16 – Wahlgrabstätten

§ 17 – Beisetzung von Aschen

§ 18 – Familiengrabstätten

§ 19 – Ehrengrabstätten

§ 20 – Nutzungsberechtigte

Fünfter Abschnitt: Gestaltung von Grabstätten

§ 21 - Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

Sechster Abschnitt: Grabmale

§ 22 – Gestaltungsvorschriften

§ 23 – Zustimmungserfordernis

§ 24 – Standsicherheit der Grabmale

§ 25 – Unterhaltung

Siebenter Abschnitt: Herrichtung und Pflege der Grabstätten

§ 26 – Herrichtung und Unterhaltung

§ 27 – Allgemeine Gestaltungsvorschriften

§ 28 – Vernachlässigung

Achter Abschnitt: Trauerhallen

§ 29 – Trauerhalle

§ 30 – Trauerfeiern

Neunter Abschnitt: Gebühren

§ 31 – Gebührenpflicht

Zehnter Abschnitt: Schlussvorschriften

§ 32 – Alte Rechte

§ 33 – Haftung

§ 34 – Ordnungswidrigkeiten

§ 35 – Inkrafttreten

I. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Stadt Südliches Anhalt gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe und Friedhofsteile in Cattau, Cosa, Diesdorf, Edderitz, Fernsdorf, Fraßdorf, Gnetsch, Görzig, Gröbzig, Großbadegast, Hinsdorf, Libehna, Locherau, Maasdorf, Meilendorf, Piethen, Pösigk, Prosigk, Radegast, Reinsdorf, Repau, Trebbichau an der Fuhne, Weißandt-Gölzau, Werdershausen, Wörbzig und Ziebigk.

§ 2 Friedhofszweck

(1) Das Friedhofs- und Bestattungswesen ist eine nicht rechtsfähige Anstalt der Stadt Südliches Anhalt.

(2) Die Friedhöfe dienen der Bestattung und Beisetzung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt waren, im Stadtgebiet verstorben sind oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der Zustimmung der Stadt.

§ 3 Schließung und Entwidmung

(1) Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können aus wichtigem öffentlichem Interesse geschlossen oder entwidmet werden. Durch Schließung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung verliert der Friedhof seine Eigenschaft als öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so werden keine Nutzungsrechte mehr erteilt oder wiedererteilt.

(2) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die Entwidmung sind jeweils ortsüblich öffentlich bekanntzumachen.

(3) Die Stadt kann die Schließung verfügen, wenn keine Rechte auf Bestattung entgegenstehen.

(4) Die Stadt kann die Entwidmung verfügen, wenn alle Nutzungsrechte und Ruhefristen abgelaufen sind.

(5) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte aufgehoben oder im Einvernehmen mit den Berechtigten abgelöst werden sollen, sind unter ersatzweiser Einräumung entsprechender Rechte auch Umbettungen ohne Kosten für den Nutzungsberechtigten möglich.

§ 4 Bestattungsbezirke

(1) Das Stadtgebiet wird in folgende Bestattungsbezirke aufgeteilt:

a) Bestattungsbezirk des Friedhofs Edderitz. Er umfasst die Ortsteile Edderitz, Pfaffendorf und Pilsenhöhe.

b) Bestattungsbezirk des Friedhofs Fraßdorf. Er umfasst den Ortsteil Fraßdorf.

c) Bestattungsbezirk der Friedhöfe Görzig und Reinsdorf. Er umfasst die Ortsteile Görzig, Glauzig, Reinsdorf, Rohndorf und Station Weißandt-Gölzau.

d) Bestattungsbezirk der Friedhöfe Gröbzig, Werdershausen und Wörbzig. Er umfasst die Ortsteile Gröbzig, Werdershausen und Wörbzig.

e) Bestattungsbezirk des Friedhofs Großbadegast. Er umfasst die Ortsteile Großbadegast, Kleinbadegast und Pfriemsdorf.

f) Bestattungsbezirk des Friedhofs Hinsdorf. Er umfasst den Ortsteil Hinsdorf.

g) Bestattungsbezirk der Friedhöfe Libehna, Locherau und Repau. Er umfasst die Ortsteile Libehna, Locherau und Repau.

h) Bestattungsbezirk des Friedhofs Maasdorf. Er umfasst den Ortsteil Maasdorf.

i) Bestattungsbezirk des Friedhofs Meilendorf. Er umfasst die Ortsteile Meilendorf, Körnitz und Zehmigkau.

j) Bestattungsbezirk des Friedhofs Piethen. Er umfasst den Ortsteil Piethen.

k) Bestattungsbezirk der Friedhöfe Cosa, Fernsdorf, Pösigk, Prosigk und Ziebigk. Er umfasst die Ortsteile Cosa, Fernsdorf, Pösigk, Prosigk und Ziebigk.

l) Bestattungsbezirk des Friedhofs Diesdorf. Er umfasst die Ortsteile Diesdorf und Quellendorf.

m) Bestattungsbezirk des Friedhofs Radegast. Er umfasst die Ortsteile Radegast und Zehmitz.

n) Bestattungsbezirk des Friedhofs Trebbichau an der Fuhne. Er umfasst die Ortsteile Hohnsdorf und Trebbichau an der Fuhne.

o) Bestattungsbezirk der Friedhöfe Gnetsch und Weißandt-Gölzau. Er umfasst die Ortsteile Gnetsch, Klein-Weißandt und Weißandt-Gölzau.

p) Bestattungsbezirk des Friedhofs Cattau. Er umfasst die Ortsteile Cattau und Wieskau.

(2) Die Verstorbenen sind auf dem Friedhof des Bestattungsbezirkes zu bestatten, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten, sofern sie nicht bei ihrem Ableben ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte eines anderen Friedhofs besaßen. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen.

(3) Für die vorhandenen Urnengemeinschaftsanlagen gelten die Bestattungsbezirke nicht. Sie dienen der Beisetzung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt waren oder im Stadtgebiet verstorben sind. Die Beisetzung anderer Personen auf den Urnengemeinschaftsanlagen bedarf der Zustimmung der Stadt.

II. Ordnungsvorschriften

§ 5 Öffnungszeiten

(1) Die Friedhöfe sind für Besucher geöffnet:

April – September 7.00 – 21.00 Uhr

Oktober – März 8.00 – 18.00 Uhr

(2) Trauerfeierlichkeiten auf den Friedhöfen bedürfen der Erlaubnis der Stadt. Sie müssen mindestens 48 Stunden vorher angemeldet sein.

(3) Die Stadt kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. Hierauf ist durch ein Hinweisschild am Eingang bzw. an den zu den gesperrten Friedhofsteilen führenden Wegen hinzuweisen.

§ 6 Verhalten auf dem Friedhof

(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.

(2) Kinder unter zehn Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter der Verantwortung Erwachsener betreten. Sie sind ständig zu beaufsichtigen.

(3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:

  • die Friedhöfe und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen, Hecken und Pflanzungen zu übersteigen oder zu durchbrechen sowie Rasenflächen, Grabstätten oder Grabeinfassungen zu betreten oder zu befahren,
  • Abfälle jeglicher Art und überschüssige Boden- und Abraummassen außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern,
  • Bodenmassen für die Anlage von Grabstätten dem Friedhofsgelände zu entnehmen,
  • die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Ausgenommen hiervon sind Sargtransportwagen, Transportkarren, Krankenfahrstühle, Kinderwagen und Fahrzeuge der Stadt.
  • Bänke oder Stühle auf den Hauptwegen aufzustellen,
  • die vorhandenen Friedhofseinrichtungen, wie Bänke, Stühle, von ihrem Platz zu nehmen,
  • Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten,
  • Druckschriften zu verteilen,
  • aus anderen als persönlichen Gründen, insbesondere gewerbsmäßig, zu fotografieren,
  • zu lärmen und zu spielen.

Die Stadt kann Ausnahmen zulassen, soweit es mit dem Zweck und der Ordnung der Friedhöfe vereinbar ist.

(4) Tiere dürfen auf das Friedhofsgelände nicht mitgebracht werden. Ausnahmen gelten für Blindenhunde.

(5) Auf den Grabflächen herumliegende oder in Hecken und Pflanzungen versteckte Harken, Gießkannen, Konservendosen und Gläser und ähnliche Gerätschaften und Gegenstände können durch die Stadt ohne vorherige Benachrichtigung entfernt werden.

(6) Gekennzeichnete Lastfahrzeuge oder Anlieferer und der zugelassenen gewerblichen Betriebe dürfen nur die für den Kraftfahrzeugverkehr freigegebenen Wege und nur mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 10 km/h benutzen.

§ 7 Gewerbliche Betätigung auf den Friedhöfen

(1) Um die Pietät und die Totenruhe zu gewährleisten, haben Dienstleistungserbringer der Stadt die Dienstleistungserbringung vor Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit unter Angabe von Name und Adresse des Gewerbebetriebes sowie den Termin für die geplanten Arbeiten auf den Friedhöfen anzuzeigen. Die Stadt kann im Vorfeld der Dienstleistungserbringung jedoch verlangen, dass der Dienstleistungserbringer einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz oder eine vergleichbare Sicherheit nachweist. Anerkannt werden dabei auch die von in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassenen Kreditinstituten und Versicherern ausgestellten Bescheinigungen, dass ein solcher gleichwertiger Versicherungsschutz besteht. Besteht nur eine teilweise Gleichwertigkeit, so kann die Friedhofsverwaltung eine zusätzliche Sicherheit verlangen.

(2) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen.

(3) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur während der von der Stadt gesetzten Zeit durchgeführt werden (Abs. 6).

(4) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht behindern. Grabsteine sowie Umfass, welche nach einer Beisetzung wieder verwendet werden, müssen vom zuständigen Bestatter gekennzeichnet und gesichert werden. Bei Beendigung oder bei Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und die Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abfälle oder Abraum ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.

(5) Gewerbetreibende, die trotz schriftlicher Mahnung gegen die Vorschriften der Absätze 2 bis 4 verstoßen, kann die Stadt eine gewerbliche Betätigung auf den Friedhöfen untersagen.

(6) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 8.00 bis 16.00 Uhr ausgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen sind gewerbliche Arbeiten untersagt. In Havariefällen sind Ausnahmen zugelassen.

III. Bestattungsvorschriften

§ 8 Allgemeines

(1) Die Stadt setzt Ort und Zeit der Bestattung/Beisetzung gemeinsam mit den Angehörigen fest.

(2) Erd- und Feuerbestattungen sind spätestens 48 Stunden vor dem vorgesehenen Bestattungstage bei der Stadt anzumelden.

(3) Bestattungen/Beisetzungen finden Montag bis Freitag bis 18.00 Uhr und Samstag bis 16.00 Uhr statt.

(4) Urnen werden auf den Friedhöfen nur in der Erde beigesetzt.

(5) Jede Leiche muss eingesargt sein. Verstorbene mit ihren Neugeborenen und Zwillingskinder unter einem Jahr können bei gleichzeitiger Bestattung in einem Sarg eingesargt werden.

§ 9 Särge/Urnen

(1) Der Sarg ist ein Behältnis für den Transport, die Aufbewahrung und die Beisetzung eines Leichnams. In der Regel wird der Sarg zur Bestattung in der Erde oder für die Feuerbestattung im Krematorium verwendet. Er besteht aus verrottbarem Material.

(2) Urnen sind Gefäße mit Deckel zur Aufbewahrung der feuerbestatteten Leichen. Sie bestehen aus nicht verrottbarem Material.

§ 10 Ausheben der Gräber

(1) Die Gräber werden durch das jeweilige Bestattungsunternehmen in Abstimmung mit der Stadt und den Angehörigen ausgehoben und wieder verfüllt. Anpflanzungen, Einfassungen, Grabmale u.ä., die das Ausheben der Gräber behindern, sind vom Nutzungsberechtigten vorübergehend zu entfernen. Nutzungsberechtigte der Nachbargrabstätten haben eine notwendige vorübergehende Veränderung auf ihren Gräbern zu dulden. Beschädigungen von Nachbargrabstätten, die bei der Herstellung der Gräber eintreten, beseitigt das beauftragte Bestattungsunternehmen.

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m (einfache Tiefe).

(3) Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.

(4) Beim Aushub des Grabes etwaig vorgefundene noch nicht verfallene Leichen oder Sargteile sind sofort unter der Sohle des neuen Grabes wieder einzugraben. Werden noch nicht verweste Leichen angetroffen, ist das neue Grab sofort wieder zu schließen.

§ 11 Ruhezeiten

  1. 1. Die Ruhezeit beträgt auf allen Friedhöfen 25 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ebenfalls 25 Jahre.
  1. 2. Die Ruhezeit für Aschen beträgt auf allen Friedhöfen 20 Jahre.

§ 12 Einebnung auf Antrag

(1) Vor Ablauf der Ruhezeit darf keine Einebnung der Grabstätte erfolgen.

(2) Wird eine Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit, jedoch nach Einhaltung der Mindestruhezeit, durch den Nutzungsberechtigten zurückgegeben, so ist die Stadt befugt, die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten einzuebnen.

(3) Eingebrachte Wertgegenstände, wie Grabsteine, Grabeinfassungen, bleiben Eigentum des Nutzungsberechtigten. Diese können nicht auf den Friedhöfen entsorgt werden.

§ 13 Ausgrabung und Umbettung

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.

(2) Umbettungen von Särgen können von den Angehörigen der verstorbenen Person nur mit Erlaubnis der Stadt oder von Amtswegen durch ein Unternehmen veranlasst werden.

(3) Umbettungen von Aschen werden von der Stadt auf Antrag oder von Amtswegen vorgenommen.

(4) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.

(5) Ist bei Urnen die Ruhezeit abgelaufen, werden diese durch die Stadt ausgegraben und in einer Gemeinschaftsgrabstelle innerhalb der Friedhöfe im jeweiligen Bestattungsbezirk beigesetzt. Die Kosten dafür hat der Nutzungsberechtigte zu tragen.

(6) Die Kosten der Umbettung hat der Antragsteller zu tragen.

(7) Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Grab sind nicht zulässig.

IV. Grabstätten

§ 14 Allgemeines

(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.

(2) Auf den Friedhöfen/Friedhofsteilen werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:

a) Reihengrabstätten,

b) Wahlgrabstätten,

c) Urnenreihengrabstätten,

d) Urnenwahlgrabstätten,

e) Familiengrabstätten (nur Friedhof Gröbzig, Gruften an der Mauer),

f) Urnengemeinschaftsanlagen mit individueller Kennzeichnung,

g) Urnengemeinschaftsanlagen ohne individuelle Kennzeichnung,

h) Ehrengrabstätten.

Urnengemeinschaftsanlagen mit individueller Kennzeichnung und Urnengemeinschaftsanlagen ohne individueller Kennzeichnung können nur dort angeboten werden, wo entsprechende Flächen hierfür vorgehalten werden.“

(3) Über das Nutzungsrecht für den Erwerb und die Verlängerung wird eine Urkunde ausgestellt.

(4) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.

§ 15 Reihengrabstätten

(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.

(2) Die neu anzulegenden Reihengrabstätten sollen sich in ihrer Größe an den vorhandenen Reihengrabstätten orientieren. Der Abstand zwischen den einzelnen Grabstätten beträgt mind. 0,30 m.

(3) Die Reihengrabstätten werden als einstellige Grabstätten in einfacher Tiefe vergeben (§ 10 Abs. 2 erster Teilsatz).

(4) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.

(5) Für die Beseitigung von Grabaufbauten, Grabzubehör und Grabschmuck nach Ablauf der Nutzungszeit gilt § 13 entsprechend.

(6) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der jeweilige Nutzungsberechtigte schriftlich – falls er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch eine ortsübliche öffentliche Bekanntmachung und durch einen dreimonatigen Hinweis auf der Grabstätte – hingewiesen.

§ 16 Wahlgrabstätten

(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, in denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Ruhezeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber bestimmt wird.

Auf Antrag des Nutzungsberechtigten kann die Nutzungszeit nach Ablauf mehrmals für mindestens fünf Jahre wieder erworben werden. Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechtes ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.

(2) Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden in der Regel nur anlässlich eines Todesfalles verliehen. Soweit auf dem Friedhof Wahlgrabstätten in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, kann Einwohnern oder berechtigten Personen nach § 2 Abs. 2 der Erwerb einer Wahlgrabstätte in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag schon zu Lebzeiten gestattet werden.

(3) Die neu anzulegenden Wahlgrabstätten sollen sich in ihrer Größe an den vorhandenen Grabstätten orientieren.

(4) Die Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. In einem Wahlgrab können je eine Leiche und bis zu 4 Urnen in einfacher Tiefe bestattet werden (§ 10 Abs. 2 erster Teilsatz).

(5) Überschreitet bei Belegung oder Wiederbelegung einer Wahlgrabstätte die Ruhezeit die laufende Nutzungszeit, so muss das Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte mindestens für die Zeit hinzu erworben werden, die für die Wahrung der Ruhezeit notwendig ist.

(6) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.

(7) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der jeweilige Nutzungsberechtigte schriftlich – falls er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch eine ortsübliche öffentliche Bekanntmachung und durch einen dreimonatigen Hinweis auf der Grabstätte – hingewiesen. Wird kein Antrag auf Wiedererwerb des Nutzungsrechts gestellt, so kann die Gemeinde nach Ablauf der Ruhezeit die Grabstätte neu vergeben.

§ 17 Beisetzung von Aschen

(1) Urnenreihengrabstätten sind Urnenstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung der Urne abgegeben werden. Je Grabstelle ist die Beisetzung von zwei Urnen zulässig.

(2) Auf den Ablauf der Ruhezeit wird der jeweilige Nutzungsberechtigte schriftlich – falls er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, durch eine ortsübliche öffentliche Bekanntmachung und durch einen dreimonatigen Hinweis auf der Grabstätte – hingewiesen.

(3) Urnenwahlgrabstätten sind Urnenstätten, deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber bestimmt wird und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung der Urne abgegeben werden. Das Nutzungsrecht kann mehrmals für mindestens fünf Jahre wieder erworben werden. Je Grabstelle ist die Beisetzung von 4 Urnen zulässig.

(4) Urnengemeinschaftsanlagen mit individueller Kennzeichnung bestehen aus Beisetzungsstellen für jeweils einer Aschenurne. Die Vergabe der Beisetzungsstellen ergibt sich nach der fortlaufenden Nummerierung und wird im Todesfall für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren vergeben. Der Antragsteller erhält hierfür eine Rechnung mit ausgewiesenen Leistungszeitraum von 20 Jahren.

Auf Antrag und Nachweis der Berechtigung (Erbfolge nach BGB, Testament oder Vollmacht) kann der Antragsteller die unter § 17 Abs. 4 Satz 2 und 3 vergebene Beisetzungsstelle erneut beantragen. Der Antrag ist erstmalig zum Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren möglich. Nach positiver Auftragsprüfung erfolgt die Verlängerung für 20 Jahre.

Die Beisetzungsstellen liegen ohne Grabhügel im Rasenfeld und werden ausschließlich von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Blumen und Grabschmuck darf nicht auf die einzelnen Beisetzungsstellen, sondern nur in angemessener Menge auf die dafür vorgesehene Blumenablagefläche abgelegt werden. Diese wird nach dem Verwelken von der Friedhofsverwaltung entfernt.

Pflegebedürftige Dauerbepflanzung (z. B. in Töpfen/Schalen) und Gestaltungselemente sind nicht zulässig.

Die Beisetzungsstellen sind mit einer Liegeplatte aus Naturstein mit den Maßen 0,30 x 0,30 m und einer Stärke von 0,06 m und mindestens dem Namen des/der Verstorbenen zu versehen. Die Liegeplatten sind flächenbündig (ebenerdig, ohne Sockel oder Stütze) zu verlegen.

Für die Herstellung einer Natursteinplatte ist ein Antrag einzureichen.

(5) Urnengemeinschaftsanlagen ohne individuelle Kennzeichnung bestehen aus Beisetzungsstellen für jeweils einer Aschenurne. Die Vergabe der Beisetzungsstellen ergibt sich nach der fortlaufenden Nummerierung und wird im Todesfall für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren vergeben. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich. Ein Nutzungsrecht entsteht nicht.

Die Beisetzungsstellen sind für Verstorbene bestimmt, welche ohne jeglichen Hinweis auf Ihre Person beigesetzt werden. Die einzelnen Stellen werden nicht getrennt voneinander ausgewiesen, sondern die gesamte Fläche wird mit Rasen angelegt.

Die Herrichtung sowie die dauernde Unterhaltung und Pflege obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Blumen und Grabschmuck darf nicht auf die einzelnen Beisetzungsstellen, sondern nur in angemessener Menge auf die dafür vorgesehene Blumenablagefläche abgelegt werden. Diese wird nach dem Verwelken von der Friedhofsverwaltung entfernt. Pflegebedürftige Dauerbepflanzung (z. B. in Töpfen/Schalen) und Gestaltungselemente sind nicht zulässig.

§ 18 Familiengrabstätten

Familiengrabstätten sind bereits vorhandene Grabstätten für Erdbestattungen, teilweise als Gruften, welche entlang der Friedhofsmauer auf dem Friedhof Gröbzig angelegt wurden. Weitere Erdbestattungen auf Familiengrabstätten mit Gruften sind nicht erlaubt. Es sind nur Urnenbeisetzungen möglich.

§ 19 Ehrengrabstätten

Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegt ausschließlich der Stadt Südliches Anhalt.

§ 20 Nutzungsberechtigte

(1) In Grabstätten gem. § 14 Abs. 2 Buchst. a) und c) kann der Erwerber des Nutzungsrechtes seine Angehörigen oder berechtigte Personen nach § 2 Abs. 2 bestatten lassen.

(2) In Grabstätten gem. § 14 Abs. 2 Buchst. b) und d) kann der Erwerber des Nutzungsrechtes seine Angehörigen, berechtigte Personen nach § 2 Abs. 2 bzw. in Ausnahmefällen entspr. § 16 Abs. 2 sich selbst bestatten lassen und darüber hinaus jederzeit den Kreis der Begünstigten erweitern oder beschränken. Darüber ist ein Vermerk auf der Grabkarteikarte und in der Urkunde aufzunehmen.

(3) Mit Ableben des Nutzungsberechtigten geht das Nutzungsrecht in der Regel in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen mit deren Zustimmung über:

  • a) Ehegatte des Nutzungsberechtigten bzw. eingetragenen Lebenspartner,
  • b) die volljährigen Kinder,
  • c) Eltern,
  • d) Großeltern,
  • e) die volljährigen Geschwister der verstorbenen Person
  • f) sowie Enkelkinder der verstorbenen Person.

Sind keine Angehörigen feststellbar oder übernehmen die Angehörigen das Nutzungsrecht nicht, kann die Stadt die Nutzung mit allen Rechten und Pflichten auf eine andere Person mit deren Zustimmung übertragen.

(4) Der Inhaber der Urkunde über den Erwerb des Nutzungsrechts gilt im Zweifelsfalle der Stadt gegenüber als Verfügungsberechtigter.

(5) Anschriftenänderungen hat der Nutzungsberechtigte der Stadt mitzuteilen.

(6) Bei einer Übertragung des Nutzungsrechtes ist die Stadt unverzüglich zu informieren.

V. Gestaltung der Grabstätten

§ 21 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.

VI. Grabmale und bauliche Anlagen

§ 22 Gestaltungsvorschriften

(1) Die Grabmale und baulichen Anlagen in Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften unterliegen unbeschadet der Bestimmungen des § 21 in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung keinen zusätzlichen Anforderungen.

(2) Die Stadt kann weitergehende Anforderungen verlangen, wenn dies aus Gründen der Standsicherheit erforderlich ist.

§ 23 Zustimmungserfordernis

(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen, Einfassungen oder sonstigen baulichen Anlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadt. Die Antragsunterlagen sind bei der Stadt erhältlich

(2) Den Anträgen sind die zur Prüfung der Entwürfe notwendigen Zeichnungen und Unterlagen beizufügen, insbesondere

a) Grabmalentwurf einschl. Grundriss und Ansicht, Angaben über den Werkstoff, die Bearbeitung, Inhalt, Form und Anordnung der Schrift oder sonstige Zeichen sowie über die Fundamentierung;

b) Ausführungszeichen, soweit diese zum Verständnis des Entwurfs notwendig sind;

c) Schriftzeichnung.

(3) Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von sechs Monaten nach der Bestattung oder Beisetzung Grabmale und Grabeinfassungen (Holzkasten, Holztafeln) mit naturfarbenem Holz zulässig.

(4) Vor Erteilung der Genehmigung darf mit den Arbeiten auf dem Friedhof nicht begonnen werden.

(5) Entsprechen Grabmale und Grabeinfassungen nicht den Bestimmungen des § 21 und § 22 oder sind sie ohne Genehmigung errichtet oder geändert worden, so werden sie auf Kosten des Nutzungsberechtigten entfernt. Unberührt davon bleiben alte Rechte vor Inkrafttreten dieser Satzung.

§ 24 Standsicherheit der Grabmale

(1) Für die Planung, Ausführung und Prüfung der Grabanlage gilt die „Technische Anleitung zur Standsicherheit für Grabmalanlagen (TA Grabmal)“ der Deutschen Naturstein-Akademie (Denak), in der jeweils neuesten Fassung. Grabsteine sind so zu fundamentieren, dass es zu keinen oder nur geringen Setzungen kommt und diese Setzungen durch einen geringen wirtschaftlichen Aufwand korrigiert werden können.

(2) Die Sicherungsarbeiten sind für bereits auf den Friedhöfen vorhandene Grabmale nachzuholen, sobald eine Instandsetzung, Bestattung oder eine Übertragung des Nutzungsrechts erfolgt. Erfüllt der Nutzungsberechtigte diese Verpflichtung nicht, kann die Stadt die zur Sicherung nötigen Maßnahmen auf Kosten des Nutzungsberechtigten treffen.

(3) Die jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabdenkmale erfolgt nach der TA Grabmal.

§ 25 Unterhaltung

(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich sind dafür die jeweiligen Nutzungsberechtigten.

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Stadt auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Niederlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen.

(3) Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Stadt nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Stadt berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder Teile davon zu entfernen; die Stadt ist nicht verpflichtet, diese Sachen aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine ortsübliche öffentliche Bekanntmachung und ein vierwöchiger Hinweis auf der Grabstätte.

VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten

§ 26 Herrichtung und Unterhaltung

(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen des § 22 hergerichtet und dauernd instandgehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.

(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofsteiles und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.

(3) Grabstätten müssen binnen sechs Monaten nach Belegung/Erwerb des Nutzungsrechts hergerichtet sein.

(4) Die Anpflanzung von Hecken als Grabeinfassung ist zulässig. Hecken dürfen nicht höher als 20 cm sein. Bäume und baumartige Sträucher dürfen nicht gepflanzt werden.

(5) Der vorhandene Baumbestand auf Grabstätten ist so zu halten, dass Bestattungen und umliegende Grabstätten nicht behindert werden. Der Schnitt und die Beseitigung zu stark wachsender oder absterbender Bäume sind je nach Bedarf durchzuführen.

(6) Wahlgrabstätten, in denen eine Bestattung/Beisetzung noch nicht stattgefunden hat, sind mit einer Bepflanzung zu versehen.

(7) Die Verfügungsberechtigten können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder einen Anderen mit der Ausführung der Arbeiten beauftragen.

(8) Zur Pflege der Grabstätten gehört auch die Pflege der Wege zwischen den einzelnen Grabstätten. Diese Wege sind frei von Bewuchs zu halten.

(9) Die Verwendung chemischer Unkrautbekämpfungsmittel ist nicht gestattet.

(10) Die Pflege der Urnengemeinschaftsanlagen obliegt der Stadt. Blumen und Kränze dürfen nur an den dafür vorgesehenen Ablageplätzen niedergelegt werden.

§ 27 Allgemeine Gestaltungsvorschriften

In Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften unterliegt die gärtnerische Herrichtung und Unterhaltung der Grabstätten unbeschadet der Bestimmungen der §§ 21 und 27 keinen zusätzlichen Anforderungen.

§ 28 Vernachlässigung

(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der Stadt die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt der Nutzungsberechtigte der Aufforderung nicht nach, kann die Stadt die Grabstätten auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen.

(2) Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine ortsübliche öffentliche Bekanntmachung und ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, können Grabstätten von der Stadt abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden.

VIII. Trauerhallen

§ 29 Trauerhalle

(1) Für Bestattungen kann die Trauerhalle genutzt werden. Das mit der Bestattung beauftragte Unternehmen hat sich rechtzeitig vor der Trauerfeierlichkeit von der Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen.

(2) Särge Verstorbener dürfen zur Besichtigung für Angehörige geöffnet werden, soweit keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken entgegenstehen. Spätestens eine Stunde vor Beginn der Trauerfeier sind die Särge zu schließen.

(3) Für den Transport von der Trauerhalle zum Grab haben die Angehörigen zu sorgen. Die Sargträger und die Bestattungshelfer sind von den Angehörigen bzw. den Bestattungsunternehmen zu stellen.

§ 30 Trauerfeiern

(1) Die Trauerfeiern können in der Trauerhalle, am Grabe oder an einer anderen im Freien dafür vorgesehenen Stelle abgehalten werden.

(2) Der Pflanzenschmuck in der Trauerhalle ist nach Beendigung der Trauerfeiern wieder zu entfernen.

IX. Gebühren

§ 31 Gebührenpflicht

Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für Leistungen der Stadt werden Gebühren nach der jeweils geltenden Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Südliches Anhalt erhoben.

X. Schlussvorschriften

§ 32 Alte Rechte

(1) Bei Grabstätten, über die die Stadt bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.

(2) Das Nutzungsrecht bei Wiedererwerb an diesen Grabstätten richtet sich nach dieser Satzung.

(3) Nach dieser Satzung nicht mehr zugelassene Einfassungen und Anlagen sind von allen Gräbern zu entfernen.

§ 33 Haftung

Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen und ihrer Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Stadt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 34 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig gemäß § 6 Abs. 7 Satz 1 GO LSA handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen § 6 Absätze 3 und 4, §§ 24 und 25 der Satzung verstößt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 6 Abs. 7 Satz 2 GO LSA mit einer Geldbuße bis zu 2500,- € geahndet werden.

§ 35 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

Südliches Anhalt, 06.12.2010, 18.11.2022

gez. Schneider Bürgermeister

  • Siegel –

Bekanntmachungsvermerk:

Die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt, 1. Jahrgang, Nr. 25 vom 16.12.2010 bekanntgemacht.

Die 1. Änderungssatzung der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt, 13. Jahrgang, Nr. 12 vom 08.12.2022 bekanntgemacht.

Erläuterung von Begriffen zur Friedhofssatzung

Asche

Überreste der menschlichen Leiche oder Leichenteile nach der Feuerbestattung

Beisetzung

Einbringen von Urnen mit der Asche in den Boden, Einbringen von Aschen in den Boden, Einstellen von Urnen in Kolumbarien (Wandnischen oder Urnenhallen)

Bestattung

Übergabe der menschlichen Leiche an die Elemente (Erde, Feuer, Wasser)

Erdbestattung

Übergabe der menschlichen Leiche oder Leichenteile in einem Sarg an das Element Erde (Grab)

Feuerbestattung

Übergabe der menschlichen Leiche oder Leichenteile in einem Sarg an das Element Feuer.

Friedhof

Für die Bestattung und Beisetzung speziell gestaltete Grünfläche.

Friedhofssatzung

Örtlich gesetzliche Festlegung zur Benutzung und Verwaltung des Friedhofs.

Grab

Besondere Fläche im Friedhof für Bestattungs- und Beisetzungszwecke.

Grabmal

Gestaltetes Mal auf einem Grab.

Graburkunde

Dokument nach Zuweisung eines Grabes.

Gruft

Ausgemauertes unterirdisches Bauwerk zur Beisetzung von Särgen/Urnen.

Nutzungsberechtigter

Inhaber eines Nutzungsrechtes an einem Grab.

Nutzungszeit

Zeitraum der Nutzung eines Grabes.

Umbettungen

Ausgraben eines Sarges oder einer Urne und Wiederbestattung/-beisetzung auf dem gleichen oder einem anderen Friedhof.

Urne

Behältnis zur Aufnahme der Asche feuerbestatteter Leichen.

Reihengrab

Liegefrist eingegrenzt. Ist mit keinem weiteren Recht ausgestattet. Es wird durch den Friedhofsträger für eine Bestattung (Erdbestattungsreihengrab) oder eine Beisetzung (Urnenreihengrab) für die Ruhezeit zugewiesen wird.

Ruhezeit

Festgesetz Zeitraum (Mindestzeit) zur Sicherung des Vergehens der Leichen bei Erdbestattungen. Dieser Zeitraum gilt auch für Urnenbeisetzungen.

Wahlgrab

Längere Liegefrist; ist mit einem Recht ausgestattet. Die Nutzung ist möglich für Bestattungen (Erdbestattungswahlgrab) und Beisetzungen oder Beisetzungen (Urnenwahlgrab). Der Rechtsinhaber bestimmt über die Nutzung des Grabes. Er hat das Recht auf Verlängerung der Nutzungszeit erworben.

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Südliches Anhalt?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Südliches Anhalt mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 06xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Südliches Anhalt anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Südliches Anhalt
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🔶 Schätzwert (anpassbar)
In der Satzung von Südliches Anhalt nicht separat aufgeführt (wird meist über den Bestatter / Dienstleister abgerechnet).
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🔶 Optionaler Schätzwert
Optional zuschaltbar, falls eine Trauerhalle / Feierhalle genutzt wird. (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 06xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Südliches Anhalt:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €
⛪ Kirchliche Friedhöfe in Südliches Anhalt:
Neben den kommunalen Friedhöfen bestehen im Gemeindegebiet kirchliche Friedhöfe mit eigener Gebührenordnung: