📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick
Tarifstand: 2026🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.01.2026 (Inkrafttreten) Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Kirchlicher Friedhof Ev.-Luth. Kirchgemeinde Klingenberg-Kreischa — Gebührenordnung
C M Y K Ausgabe 01/2026 9. Januar 2026 Ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünscht allen Leserinnen und Lesern Ihre Ortsblattredaktion. Foto: Kerstin Reichel
Ortsblatt Rabenau erscheint am 9. Januar 2026 C M Y K n Rufnummern der Stadt Rabenau Bürgermeister: Herr Paul Sekretärin: 03 51 64 98 20, Fax 03 51 649 82 11 Frau Geißler [email protected] Hauptamt [email protected] Leiter: Herr Illgen 03 51 649 82 14 Frau Bormann 03 51 649 82 13 Frau Runke 03 51 649 82 25 Einwohnermeldeamt [email protected] Frau Fritz 03 51 649 82 23 Standesamt [email protected] Herr Illgen 03 51 649 82 14 Ordnung und Sicherheit [email protected] Herr Czirjak 03 51 649 82 21 Frau Scharffenberg 03 51 649 82 33 Kämmerei [email protected] Leiter: Herr Sellung 03 51 649 82 16 Kasse [email protected] Leiterin: Frau Hoffmann 03 51 649 82 29 Frau Hofmann 03 51 649 82 15 Frau Kmoch 03 51 649 82 35 Frau Ressel 03 51 649 82 37 Bauamt [email protected] Leiter: Herr Seidel 03 51 649 82 20 Frau Hendel 03 51 649 82 17 Frau Bosch 03 51 649 82 19 Frau Raubold-Ittner 03 51 649 82 27 Abwasserzweckverband [email protected] Geschäftsführerin: Frau Groß 03 51 646 36 11 Frau Hemmerling / Frau Georgi 03 51 646 36 0 Herr Röpke/Herr Brindl 03 51 646 36 12, Fax: 03 51 646 36 13 Tourismus-Information [email protected] Frau Kadner 03 51 649 82 26 Bücherei Rabenau, Frau Lobe 03 51 64 98 20 Oelsa, Frau Werner 03 51 64 98 20 Schiedsstelle Rabenau Frau Simon / Frau Zeiske 03 51 641 40 43 Gleichstellungsbeauftragte [email protected] Frau Hofmann 03 51 649 82 15 Schule/Kindereinrichtung Grundschule Oelsa 03 51 649 16 77 [email protected] Hort Oelsa 03 51 460 18 28 [email protected] DPFA-Regenbogenschulen 03 51 646 30 300 Rabenau gGmbH [email protected] Kindergarten Rabenau 03 51 641 20 47 [email protected] Kindergarten Oelsa 03 51 641 30 06 [email protected] Tagesmütter in Rabenau Frau Schurk 03 51 646 97 71 Rufnummer der Pfarrämter Pfarramt Rabenau: 03 51 649 13 03 Pfarramt Oelsa: 03 51 641 30 76 Deutsches Stuhlbaumuseum [email protected] 03 51 641 36 11 Öffnungszeiten: Stadtverwaltung Rabenau Di 09:00–12:00 Uhr 13:00–18:00 Uhr Do 09:00–12:00 Uhr 13:00–16:00 Uhr Fr 09:00–12:00 Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Herrn Paul: Di 09:00–12:00 Uhr 13:00–18:00 Uhr Empfehlenswert ist die Vereinbarung eines Termins. Abwasserzweckverband Öffnungszeiten wie Stadtverwaltung Tourismus-Information Rabenau Di 09:00–12:00 Uhr 12:30–15:00 Uhr Do 09:00–12:00 Uhr 12:30–15:00 Uhr Fr 09:00–12:00 Uhr Bibliothek Rabenau Di 14:00–17:00 Uhr Bibliothek Oelsa Do 15:00–17:00 Uhr Schiedsstelle Rabenau jeden 2. Montag im Monat 18:00–19:00 Uhr Rathaus Rabenau (Tourismus-Information) Januar 09.01.26 Bären-Apotheke Freital 10.01.26 Central-Apotheke Freital 11.01.26 Stadt-Apotheke Freital 12.01.26 Löwen-Apotheke Dippoldiswalde 13.01.26 Windberg-Apotheke Freital 14.01.26 Dippold-Apotheke Dippoldiswalde / Löwen-Apotheke Wilsdruff 15.01.26 Central-Apotheke Freital 16.01.26 Heide-Apotheke am KH Dippoldiswalde 17.01.26 Winckelmann-Apotheke Bannewitz 18.01.26 Müglitz-Apotheke Glashütte / avesana Apotheke Kesselsdorf 19.01.26 Stern-Apotheke Freital 20.01.26 Apotheke am Wilisch Kreischa / Löwen-Apotheke Wilsdruff 21.01.26 Sidonien-Apotheke Tharandt 22.01.26 Stern-Apotheke Schmiedeberg / avesana Apotheke Pesterwitz 23.01.26 Raben-Apotheke Rabenau 24.01.26 Flora-Apotheke Klingenberg 25.01.26 Grund-Apotheke Freital 26.01.26 Berg-Apotheke Possendorf 27.01.26 Bären-Apotheke Freital 28.01.26 Winckelmann-Apotheke Bannewitz 29.01.26 Stadt-Apotheke Freital 30.01.26 Löwen-Apotheke Dippoldiswalde 31.01.26 Windberg-Apotheke Freital Februar 01.02.26 Dippold-Apotheke Dippoldiswalde / Wilandes-Apotheke Wilsdruff 02.02.26 Central-Apotheke Freital 03.02.26 Heide-Apotheke am KH Dippoldiswalde 04.02.26 Glückauf-Apotheke Freital 05.02.26 Müglitz-Apotheke Glashütte / avesana Apotheke Kesselsdorf 06.02.26 Stern-Apotheke Freital 07.02.26 Apotheke am Wilisch Kreischa / Löwen-Apotheke Wilsdruff 08.02.26 Sidonien-Apotheke Tharandt n Apothekenbereitschaftsdienst Dienstbeginn: 8 Uhr · Dienstende: 8 Uhr des folgenden Tages Das nächste Rabenauer Ortsblatt erscheint am 6. Februar 2026, Redaktionsschluss dafür ist der 23. Januar 2026. Winckelmann-Apotheke Bannewitz, Wietzendorfer Straße 6, 01728 Bannewitz, Tel. 0351 / 401 59 87 Löwen-Apotheke Dippoldiswalde, Kirchplatz 2, 01744 Dippoldiswalde, Tel. 03504 / 61 24 05 Dippold-Apotheke Dippoldiswalde, Kirchplatz 1, 01744 Dippoldiswalde, Tel. 03504 / 61 15 810 Wilandes-Apotheke Wilsdruff, Nossener Straße 18a, 01723 Wilsdruff, Tel. 035204 / 27 49 90 Heide-Apotheke am Krankenhaus, Rabenauer Straße 9, 01744 Dippoldiswalde, Tel. 03504 / 62 09 69 Grund-Apotheke Freital, An der Spinnerei 8, 01705 Freital, Tel. 0351 / 644 14 90 Bären-Apotheke Freital, Dresdner Straße 287, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 47 53 Stadt-Apotheke Freital, Dresdner Straße 229, 01705 Freital, Tel. 0351 / 64 19 70 Windberg-Apotheke Freital, Dresdner Straße 209, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 32 61 Central-Apotheke Freital, Dresdner Straße 111, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 15 08 Glückauf-Apotheke Freital, Dresdner Straße 58, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 12 29 Stern-Apotheke Freital, Glück-Auf-Straße 3, 01705 Freital, Tel.: 0351 / 650 29 06 Müglitz-Apotheke, Altenberger Straße 19, 01768 Glashütte, Tel. 035053 / 327 17 avesana Apotheke Kesselsdorf, Steinbacher Weg 11, 01723 Kesselsdorf, Tel. 035204 / 39 42 22 Apotheke am Wilisch, Lungkwitzer Straße 10, 01731 Kreischa, Tel. 035206 / 21 393 Löwen-Apotheke Wilsdruff, Markt 15, 01723 Wilsdruff, Tel. 035204 / 4 80 49 Stern-Apotheke Schmiedeberg, Altenberger Straße 18, 01744 Dippoldisw. OT Schmiedeberg,Tel. 035052/ 20 658 St. Michaelis Apotheke Mohorn, Freiberger Straße 79, 01723 Mohorn, Tel.: 035209 / 29265 avesana Apotheke im Gutshof, Gutshof 2, 01705 Freital, Tel. 0351 / 658 58 99 Sidonien-Apotheke Tharandt, Roßmäßlerstraße 32, 01737 Tharandt, Tel. 035203 / 3 74 36 Raben-Apotheke Rabenau, Nordstraße 1, 01734 Rabenau, Tel. 0351 / 649 51 05 Flora-Apotheke Bahnhofstraße, 3a, 01774 Klingenberg, Tel. 035202 / 502 50 Berg-Apotheke Possendorf, Hauptstraße 18, 01728 Bannewitz OT Possendorf 035206 / 213 06
erscheint am 9. Januar 2026 Ortsblatt Rabenau C M Y K Öffentliche Bekanntmachungen n Bekanntgabe der Termine der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Ortschaftsräte n Technischer Ausschuss: Dienstag, 20. Januar 2026, 18:30 Uhr n Verwaltungsausschuss: Donnerstag, 22. Januar 2026, 17:00 Uhr n Stadtrat: Montag, 2. Februar 2026, 18:00 Uhr Den Tagungsort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen an den amtlichen Bekanntmachungstafeln. Stadtverwaltung Rabenau Auflösung zum Titelfoto des Dezember-Ortsblattes: Fotos vom Rabenauer Weihnachtsmarkt 2023 n Ärzte der Stadt Rabenau n Dipl.-Med. Sabine Anders, Fachärztin für Allgemeinmedizin Rabenau | Oststraße 9 | Telefon: 0351 6412860 Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr: 07:00 bis 11:00 Uhr Di, Do: 07:00 bis 09:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung n Gemeinschaftspraxis Rabenau | Markt 4 | Telefon: 0351 4760001 Dr. med. Vinzenz Grahl, FA für Innere Medizin Sprechzeiten: Mo: 07:30 bis 13:00 Uhr Di: 07:30 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mi: Privat und nach Vereinbarung Do: 07:30 bis 13:00 Uhr Fr: 07:30 bis 12:00 Uhr Dr. med. Carolin Grahl, FA für Innere Medizin Sprechzeiten: Mo, Di, Mi: 07:30 bis 13:00 Uhr Do: 07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung n Dr. med. Torsten Heider, FA für Innere und Allgemeinmedizin Oelsa | Hauptstraße 38 | Telefon: 0351 6491060 Sprechzeiten: Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr Di: 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:30 bis 18:00 Uhr Mi: 08:00 bis 10:00 Uhr Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:30 bis 18:00 Uhr Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
n Zahnärzte der Stadt Rabenau n Heiko Althus Rabenau | Freitaler Straße 7 | Telefon: 0351 6491500 Sprechzeiten: Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Di: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mi, Do: 08:00 bis 12:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung n Zahnärztin Maja Eisold Oelsa | Hauptstraße 73 | Telefon: 0351 6470047 Praxisurlaub vom 09.02.2026 bis 13.02.2026 Vertretung: Dr. Anne Heinemann, Bannewitz: Tel. 035206 21394, jeweils von 8 bis 12 Uhr Sprechzeiten: Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Di: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 19:00 Uhr Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr WICHTIGE RUFNUMMERN: Feuerwehr/Rettungsdienst 112 • Integrierte Regionalleitstelle Dresden Anmeldung Krankentransport: 0351 19222 Allgemeine Rufnummer: 0351 501210 • Krankenhaus Freital: 0351 64660 • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 • Bereitschaftspraxis Freital Helios Weißeritztal-Kliniken, Klinikum Freital, Bürgerstr. 7, 01705 Freital Öffnungszeiten: Mittwoch, Freitag: 15:00 - 19:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage, Brückentage: 09:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 19:00 Uhr Die Bereitschaftspraxis kann während der Öffnungszeiten ohne Voran-meldung aufgesucht werden. • Gift-Informationszentrum: 0361 730730 Polizei 110 • Polizeirevier Freital: 0351 647260 • Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH: 035202 510421 • Stromstörung: Stadt Freital: 0351 6477666 ENSO: 0351 50178881 • Gasstörung: Stadt Freital: 0351 6477888 ENSO: 0351 50178880 • ENSO-Service (Strom und Gas): 0800 0320010 n Fundsache Die folgende Fundsache wurde in der Stadtverwaltung Rabenau ab-gegeben: • schwarz-orange Leckerli-Tasche für den Hund Fundort/-zeit: Stuhlbaumuseum Rabenau, Lindenstraße 2, 01734 Rabenau, 07.12.2025 Anzusehen und abzuholen ist die Fundsache im Rathaus Rabenau, Markt 3, Sekretariat. n Baumaßnahme Ab dem 27.04.2026 bis voraussichtlich dem 21.08.2026 werden in der Lindenstraße und in der Oelsaer Straße Bauarbeiten zum Aus-tausch der alten und schadensauffälligen Trinkwasserleitung im Auf-trag der Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH vorgenommen. Zugleich verlegt die SachsenEnergie AG Niederspannungs- und Glasfaserkabel in der Straße und setzt damit den geförderten Breit-bandausbau um. Während der Bauzeit muss die Lindenstraße für den Fahrzeugver-kehr voll gesperrt werden. Eine Umleitung wird über die Hauptverkehrsstraßen eingerichtet. Im Bereich der Oelsaer Straße wird außerdem eine Ampelregelung zwischen der Bahnhofstraße und dem Forstweg erforderlich. Wei-terhin muss auf der Obernaundorfer Straße zwischen Freitaler Stra-ße und August-Bebel-Straße eine Einbahnstraßenregelung in Rich-tung Obernaundorf eingerichtet werden. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), insbesondere der Schülerverkehr, wird sichergestellt. Jedoch können die Haltestellen Markt und Oelsaer Straße nicht bedient werden. Auf der Obernaundorfer Straße, der August-Bebel-Straße sowie der Nordstraße werden Ersatzhaltestellen eingerichtet. Bitte beachten Sie auch die Aushänge des Regionalverkehrs (RVSOE) vor Ort. Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH
Ortsblatt Rabenau erscheint am 9. Januar 2026 C M Y K Öffentliche Bekanntmachungen n Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Klingenberg-Kreischa Für den Friedhof: Rabenau In Kommune: Rabenau vom 20.08.2025 Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Klingenberg-Kreischa hat in seiner Sitzung vom 20.08.2025 aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. 1983 S. A 33) in der jeweils gelten-den Fassung, §§ 12 Absatz 1 und 12a der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Ev.-Luth. Landeskirche Sach-sens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (ABl. 1995 S. A 81) in der jeweils geltenden Fassung sowie § 1 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 2 und 3 Absatz 1 der Verordnung über die amt-liche Bekanntmachung des Friedhofsanzeigers der Ev.-Luth. Lan-deskirche Sachsens in elektronischer Form (Bekanntmachungs-verordnung Friedhofsanzeiger) vom 29. August 2023 (ABl. 2023 S. A 184) in der jeweils gültigen Fassung folgende Friedhofsgebüh-renordnung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist
- 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leis- tung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zure- chenbares Verhalten ausgelöst hat,
- 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat,
- 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwal- tung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist
- 1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen In- teresse sie vorgenommen wird,
- 2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwal- tung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 3 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweili- gen gebührenpflichtigen Leistung. für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsge- bühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Ver- längerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte. für Bestattungsgebühren mit der Bestattung. für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungs- handlung. § 4 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebe- nen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten. (2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden. (3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. (4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofs- unterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von zwei Jahren im Voraus festgesetzt. Sie ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhe- bungsjahres fällig. § 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren (1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfah- ren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstre- ckungsschuldner zu tragen. § 6 Stundung und Erlass von Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teil- weise erlassen werden. § 7 Gebührentarif A. Benutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten (Nutzungsgebühr)
- 1. Reihengrabstätten 1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 300,00 € 1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre) 600,00 €
- 2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre) 2.1 für Sargbestattungen 2.1.1 Einzelstelle 720,00 € 2.1.2 Doppelstelle 1.440,00 € 2.2 für Urnenbeisetzungen 2.2.1 Einzelstelle (je 2 Urnen) 720,00 € 2.3. Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten pro Jahr und Grablager 36,00 € II. Bestattungs- und Beisetzungsgebühr (Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)
erscheint am 9. Januar 2026 Ortsblatt Rabenau C M Y K Öffentliche Bekanntmachungen
- 1. Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) 385,00 €
- 2. Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre) 550,00 €
- 3. Urnenbeisetzung 350,00 € III.Umbettungen, Ausbettungen Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren. IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der all- gemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechts eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erho- ben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 30,00 € pro Grablager. V. Gebühr für die Benutzung der Friedhofshalle Gebühr für die Benutzung der Friedhofshalle pro Benutzung 190,00 € VI. Gebühren für Gemeinschaftsanlagen Die Gebühr enthält die Kosten für die Erstgestaltung, das Grabmal, die Beisetzung, die Nutzungs- und Friedhofsunterhaltungsgebühr, die laufende Unterhaltung für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) und die Beräumung. Gemeinschaftseinzelgräber für Urnenbeisetzungen 2.750,00 € B. Verwaltungsgebühren
- 1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen) 30,00 €
- 2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmals oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher Maßnahmen 15,00 €
- 3. Erstellung einer Berechtigungskarte für Gewerbetreibende 30,00 € § 8 Besondere zusätzliche Leistungen Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebüh- rentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet. § 9 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle künftigen Änderun- gen und Nachträge hierzu bedürfen der öffentlichen Bekannt- machung im vollen Wortlaut. (2) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt ab 01.01.2024 im Friedhofsanzeiger der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (Fried- hofsanzeiger). Der Friedhofsanzeiger erscheint ausschließlich elektronisch. (3) Der Friedhofsanzeiger wird auf der Internetpräsenz der Ev.- Luth. Landeskirche Sachsens veröffentlicht und ist erreichbar unter: www.evlks.de/friedhofsanzeiger. (4) Der Friedhofsanzeiger wird zudem wie folgt zugänglich ge- macht: Internetseite der Kirchgemeinde und Friedhofsverwal- tung in Rabenau, Markt 8. Ein Ausdruck der Friedhofsgebühren- ordnung in der jeweils gültigen Fassung aus dem Friedhofsanzei- ger der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wird im Einzelfall vom Friedhofsträger zur Verfügung gestellt und übersandt. Eine Er- stattung der Auslagen kann verlangt werden. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden nach der öf- fentlichen Bekanntmachung am 01.01.2026 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom 07.03.2012 in der Fassung des
- 3. Nachtrages vom 13.03.2025 außer Kraft. Seifersdorf, den 20.08.2025 Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Klingenberg-Kreischa L. S. Dr. Beyer Schincke-Ihbe Vorsitzender Mitglied n Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Klingenberg-Kreischa Für den Friedhof: Oelsa In Kommune: Rabenau vom 20.08.2025 Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Klingenberg- Kreischa hat in seiner Sitzung vom 20.08.2025 aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. 1983 S. A 33) in der jeweils gelten- den Fassung, §§ 12 Absatz 1 und 12a der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Ev.-Luth. Landeskirche Sach- sens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (ABl. 1995 S. A 81) in der jeweils geltenden Fassung sowie § 1 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 2 und 3 Absatz 1 der Verordnung über die amt- liche Bekanntmachung des Friedhofsanzeigers der Ev.-Luth. Lan- deskirche Sachsens in elektronischer Form (Bekanntmachungs- verordnung Friedhofsanzeiger) vom 29. August 2023 (ABl. 2023 S. A 184) in der jeweils gültigen Fassung folgende Friedhofsgebüh- renordnung beschlossen: § 1 Allgemeines Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.
Ortsblatt Rabenau erscheint am 9. Januar 2026 C M Y K Öffentliche Bekanntmachungen
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist
- 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leis- tung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zure- chenbares Verhalten ausgelöst hat,
- 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat,
- 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwal- tung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist
- 1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen In- teresse sie vorgenommen wird,
- 2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwal- tung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 3 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweili- gen gebührenpflichtigen Leistung. für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsge- bühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Ver- längerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte. für Bestattungsgebühren mit der Bestattung. für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungs- handlung. § 4 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Ge- bührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebe- nen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten. (2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Si- cherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden. (3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. (4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofs- unterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von zwei Jahren im Vo- raus festgesetzt. Sie ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhe- bungsjahres fällig. § 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren (1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfah- ren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstre- ckungsschuldner zu tragen. § 6 Stundung und Erlass von Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teil- weise erlassen werden. § 7 Gebührentarif A. Benutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten (Nutzungsgebühr)
- 1. Reihengrabstätten 1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 300,00 € 1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre) 600,00 €
- 2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre) 2.1 für Sargbestattungen 2.1.1 Einzelstelle 720,00 € 2.1.2 Doppelstelle 1.440,00 € 2.2 für Urnenbeisetzungen 2.2.1 Einzelstelle (je 2 Urnen) 720,00 € 2.3. Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstättenpro Jahr und Grablager 36,00 € II. Bestattungs- und Beisetzungsgebühr (Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)
- 1. Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) 385,00 €
- 2. Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre) 550,00 €
- 3. Urnenbeisetzung 320,00 € III.Umbettungen, Ausbettungen Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren. IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der all- gemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechts eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erho- ben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 30,00 € pro Grablager. V. Gebühren für Gemeinschaftsanlagen Die Gebühr enthält die Kosten für die Erstgestaltung, das Grabmal, die Beisetzung, die Nutzungs- und Friedhofsunterhaltungsgebühr, die laufende Unterhaltung für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) und die Beräumung. Urnengemeinschaftsanlage pro Beisetzung 2.250,00 € B. Verwaltungsgebühren
- 1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen) 34,00 €
erscheint am 9. Januar 2026 Ortsblatt Rabenau C M Y K Öffentliche Bekanntmachungen
- 2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmals oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher Maßnahmen 17,00 €
- 3. Erstellung einer Berechtigungskarte für Gewerbetreibende 34,00 € § 8 Besondere zusätzliche Leistungen Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebüh- rentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet. § 9 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle künftigen Änderun- gen und Nachträge hierzu bedürfen der öffentlichen Bekannt- machung im vollen Wortlaut. (2) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt ab 01.01.2024 im Friedhofsanzeiger der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (Fried- hofsanzeiger). Der Friedhofsanzeiger erscheint ausschließlich elektronisch. (3) Der Friedhofsanzeiger wird auf der Internetpräsenz der Ev.- Luth. Landeskirche Sachsens veröffentlicht und ist erreichbar unter: www.evlks.de/friedhofsanzeiger. (4) Der Friedhofsanzeiger wird zudem wie folgt zugänglich ge- macht: Internetseite der Kirchgemeinde und Friedhofsverwal- tung in Rabenau, Markt 8. Ein Ausdruck der Friedhofsgebühren- ordnung in der jeweils gültigen Fassung aus dem Friedhofsanzei- ger der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wird im Einzelfall vom Friedhofsträger zur Verfügung gestellt und übersandt. Eine Er- stattung der Auslagen kann verlangt werden. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden nach der öf- fentlichen Bekanntmachung am 01.01.2026 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom 13.11.2012 in der Fassung des
- 2. Nachtrages vom 13.03.2025 außer Kraft. Seifersdorf, den 20.08.2025 Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Klingenberg-Kreischa L. S. Dr. Beyer Meile Vorsitzender Mitglied n Hinweise zur Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten Entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Rabe- nau und Ortsteile gelten nachstehende Bestimmungen zur Räum- und Streupflicht: Die Anlieger (Eigentümer oder Mieter) von Grundstücken sind verpflichtet, die Gehwege zu räumen und bei Schnee und Eisglätte zu bestreuen. Die Gehwege müssen werktags ab 7:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 9:00 Uhr geräumt und ge- streut sein. Diese Pflicht endet um 22:00 Uhr. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand und Splitt zu verwenden. Die Verwendung von Auftausalzen und anderen Mitteln, die sich umweltschädlich auswirken kön- nen, ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und Steilstrecken, wenn in besonderen Fällen (z. Bsp.: Glatteis) ohne diese Mittel die Sicherheit der Fußgänger sonst nicht gewährleistet werden kann. In diesen Fällen ist der Einsatz solcher Mittel auf das Mindestmaß zu beschränken. Hinweise zum Freihalten von Lichtraumprofilen in den Wintermonaten Im Winterhalbjahr stehen im Rahmen der allgemeinen Anlie- gerpflichten grundsätzlich die vorgenannten Räum- und Streupflichten im Vordergrund, allerdings können auch Grün- schnittmaßnahmen erforderlich sein. So können beispiels- weise Hecken und Äste, welche aktuell noch den Lichtrau- manforderungen entsprechen, durch nassen, schweren Schnee weit in den Straßen- und Gehwegraum hinein ge- drückt werden. Mithin können sich erhebliche Gefahren für Verkehrsteilnehmer aller Art ergeben. Um diese Gefahren zu vermeiden und damit verbunden auch etwaige Ansprüche Ihnen als Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten gegenüber, bitten wir dringend alle Betroffenen, entsprechende Verschneidungen vorzunehmen bzw. herunter gedrückten Grünbewuchs immer umgehend von Schneelasten zu befreien. Folgende so genannte Lichträu- me (der Raum über den Verkehrsflächen) müssen dauerhaft frei gehalten werden: • 4,50 m über der gesamten Fahrbahn • 4,50 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, die an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen • 2,50 m über Geh- und Radwegen Missachtungen von Anliegerpflichten können neben privat- rechtlichen Schadenersatzforderungen auch hohe Geldbu- ßen nach sich ziehen. Sollten noch weitere Fragen zu den allgemeinen Anlieger- pflichten bestehen, stehen wir Ihnen gern telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Weiterhin kann die vollständige Straßenreinigungssatzung der Stadt Rabenau auch unter www.stadt-rabenau.de eingesehen werden. Stadtverwaltung Rabenau, Hauptamt, SG Ordnung und Sicherheit www.stadt-rabenau.de
Ortsblatt Rabenau erscheint am 9. Januar 2026 C M Y K Öffentliche Bekanntmachungen n Was macht das Holz im Bach? Bei einem Spaziergang am Bach sieht man manchmal abgebroche-ne Äste, freigespülte Wurzelballen oder sogar einen vom letzten Sturm umgewehten Baum, der jetzt im Wasser liegt. Was hat es da-mit auf sich – mit diesem Holz im Bach? Kann das bleiben oder muss das weg? Flussholz oder Totholz nennt man das Holz, das auf natürliche Art und Weise ins Gewässer gelangt ist. Doch tot ist es eigentlich nicht. Im Gegenteil: Holz ist ein beliebter Lebensraum im Bach. Es dient als Nahrung für zahlreiche Insektenlarven und andere Klein-tiere. Diese wiederum sind die Beute von Fischen, die sich gern un-ter dem Holz verstecken. Das Wasser muss sich seinen Weg um das Holz herum suchen. Dadurch entstehen Stellen mit langsamer und schneller Strömung. Diese Vielfalt ist wichtig, um möglichst vielen Arten einen geeigneten Lebensraum bieten zu können. Aber was ist bei einem Hochwasser? In der freien Landschaft ist das kein Problem. Nur bestimmte Bereiche innerorts sind nicht ge-eignet für Flussholz, da es weggespült werden kann. Deshalb wird das Flussholz bei Renaturierungen am Gewässer fest verankert, be-vor es zur Gefahr werden kann. So ist alles sicher. Übrigens ist Flussholz immer nur natürliches Material. Von Men-schen eingebrachte Bretter oder andere Holzartikel sind – auch wenn sie im Fluss landen sollten – kein Flussholz, sondern Müll. Und Müll hat im Gewässer nun wirklich überhaupt nichts verlo-ren. Dieser Text entstand in Zusammenarbeit der Fachberaterinnen und Fachberater Gewässer des Landesamtes für Umwelt, Land-wirtschaft und Geologie und der unteren Wasserbehörde des Landkreises. Flussholz ist ein wertvoller Lebensraum und darf in der freien Landschaft im Gewässer bleiben. Quelle: Knauer n Öffentliche Beschlüsse der 7. Sitzung des Stadtrates am 15. Dezember 2025 Die 7. öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau fand am Montag, dem 15.12.2025, im Hotel „Rabennest“, Nordstraße 8, in Ra-benau statt. Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister, Feststel-lung der Beschlussfähigkeit sowie Prüfung von Anträgen auf Ände-rung der Tagesordnung wurde mit der Bestätigung des Protokolls, der 6. Sitzung des Stadtrates Rabenau vom 03.11.2025 die Tagesord-nung fortgesetzt. Laut der Tagesordnung wurden anschließend fol-gende Beschlüsse gefasst: Vorlage des Beteiligungsberichtes der Stadt Rabenau für das Berichtsjahr 2024 Beschluss-Nr. 44/2025 Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat den Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2024 erhalten und nimmt diesen zur Kenntnis. Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Auf-wands- und Auszahlungsermächtigungen für die Personal-kosten der Stadt Rabenau Beschluss-Nr. 45/2025 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt überplanmäßige Auf-wands- und Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 77.575 EUR für die Personalkosten der Stadt Rabe-nau. Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Auf-wands- und Auszahlungsermächtigungen für die Kosten der laufenden Straßenentwässerung der Stadt Rabenau im Jahr 2024 Beschluss-Nr. 46/2025 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt überplanmäßige Auf-wandsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 sowie überplan - mäßige Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 7.271,96 EUR für die Kosten der Straßenentwässerung 2024. Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Aus-zahlungsermächtigungen für die Kosten der investiven Stra-ßenentwässerung der Stadt Rabenau im Jahr 2024 Beschluss-Nr. 47/2025 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt überplanmäßige Auszah-lungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 78.396,99 EUR für die Erstattung der investiven Kostenanteile der Straßenentwässerung 2024 an den AZV. Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Auf-wands- und Auszahlungsermächtigungen für die ehrenamt-lichen Aufwandsentschädigungen in der Stadt Rabenau im Jahr 2025 Beschluss-Nr. 48/2025 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt überplanmäßige Auf-wands- und Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 in
erscheint am 9. Januar 2026 Ortsblatt Rabenau C M Y K Öffentliche Bekanntmachungen Höhe von 26.738,10 EUR für die ehrenamtlichen Aufwandsentschä-digungen der Gemeindeorgane. Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Auf-wands- und Auszahlungsermächtigungen für das Ortsblatt der Stadt Rabenau im Jahr 2025 Beschluss-Nr. 49/2025 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt überplanmäßige Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 12.658,25 EUR für das Ortsblatt der Stadt Rabe-nau. Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Auf-wands- und Auszahlungsermächtigungen für Planungs- und Sachverständigenkosten Stadt Rabenau im Jahr 2025 Beschluss-Nr. 50/2025 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt überplanmäßige Auf-wands- und Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 15.863,38 EUR für die Erarbeitung B-Plan „Kindertages-stätte Rabenau“. Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Auf-wands- und Auszahlungsermächtigungen für die Kreisumla-ge im Jahr 2025 Beschluss-Nr. 51/2025 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt überplanmäßige Auf-wands- und Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 71.988,91 EUR für die Kreisumlage. Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Aus-zahlungsermächtigungen für den Einbau einer Wandlermes-sung im Haus des Gastes im Jahr 2025 Beschluss-Nr. 52/2025 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt eine überplanmäßige Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 7.803,61 EUR für den Einbau einer Wandlermessung im Haus des Gastes. Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Auf-wands- und Auszahlungsermächtigungen für den Brand-schutz im Jahr 2025 Beschluss-Nr. 53/2025 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt eine überplanmäßige Auf-wands- und Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2025 in Hö-he von 15.000 EUR für den Brandschutz im Jahr 2025. Beratung und Beschlussfassung zum Maßnahmebeginn Stra-ßenbau Bergstraße in Oelsa Beschluss-Nr. 54/2025 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt den Maßnahmebeginn für 2026 und die Kosten in Höhe von 330.210,75 € in der Haushalt-planung von 2026 zu berücksichtigen. Beratung und Beschlussfassung zum Maßnahmebeginn Stra-ßenbau Ortsverbindungsstraße Lübau-Somsdorf Beschluss-Nr. 55/2025 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt den Maßnahmebeginn für 2026 und die Kosten in Höhe von 958.300,00 € in der Haushalt-planung von 2026 zu berücksichtigen. Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme am Projekt-aufruf 2025/2026 zum Bundesprogramm „Sanierung kom-munaler Sportstätten“ Beschluss-Nr. 56/2025 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt die Teilnahme am Bundes-programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit der Maßnah-me zur Umwandlung des Kleinfeldes in einen Kunstrasenplatz un-ter Verwendung zertifizierter, nachhaltiger, recycelbarer Materialien und die Sanierung der Laufbahn mit Sprunggrube. Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden, Schenkungen, Zuwendungen Beschluss-Nr. 57/2025 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt die Annahme der Spenden für den angegebenen Zweck in Höhe von insgesamt 1.500,00 €. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen, insbe-sondere die Spendenlisten zu führen und die notwendigen Zuwendungsbestätigungen nach Spendeneingang und Annahme-erklärung durch den Stadtrat nach den verbindlichen Mustern aus-zustellen. Rabenau, 16. Dezember 2025 gez. Paul Bürgermeister Impressum Herausgeber/Redaktion: Stadt Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau, Telefon: 0351/ 649820, Fax 0351/649821, E-Mail: [email protected], Internet: www.stadt-rabenau.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bür germeis ter Thomas Paul Anzeigen, Satz & Druck: Riedel GmbH & Co. KG – Verlag für Kom-munal- und Bürgerzeitungen Mittel-deutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau OT Ottendorf, Telefon: 037208/8760, Mail: [email protected], Es gilt die Anzeigenpreisliste 2025. Verteilung: Das Ortsblatt Rabenau liegt für jeden Haushalt zur kos - tenfreien Mitnahme in den bekannten Auslagestellen bereit. Auflage: 2000 Erscheinungsweise: monatlich. ID-Nc. ȥȨȤȬȫȩȥȨ • gültig bis 0Ȧ/ȥȩ
Ortsblatt Rabenau erscheint am 9. Januar 2026 C M Y K Informationen Voller Dankbarkeit schauen wir auf ein weiteres Jahr „Plausch & Tausch“ in der Bücherei Oelsa zurück. Wir freuen uns, dass sich der
- 2. Donnerstag im Monat zu einem festen Datum in einigen Kalen- dern gemausert hat und doch auch ab und zu neue oder seltene Ge- sichter zu sehen sind. Jederzeit sind alle Interessierte aus allen Orts- teilen herzlich willkommen und werden aufgeschlossen empfan- gen. Im vergangenen Jahr haben wir uns mehrfach dem Thema Garten und Pflanzen, aber auch der baulichen Dorfentwicklung, gewidmet. Gegen Jahresende wurden Weihnachtssterne gebastelt und wir stimmten uns mit einer gemütlichen Weihnachtsfeier auf die Festta- ge ein. In dem Zusammenhang bedanken wir uns sehr herzlich beim Dorfleben Oelsa e.V. für die Übernahme der Stollen- und Kaffeekos- ten zu unserer Weihnachtsfeier! Für das Jahr 2026 haben wir schon einige Themen wie Homöopa- thie und Versicherungen geplant. Sicherlich wird wieder viel ge- plauscht, getauscht und bestimmt entsteht auch die eine oder ande- re Bastelei. Ein großes Dankeschön geht von der Stadtverwaltung Rabenau an Frau Werner, die alles mit viel Herzblut organisiert. Für ihr regelmäßi- ges, ehrenamtliches, bürgerliches Angebot erhielt sie im Oktober von Landrat Michael Geisler zusammen mit dem "Landschaf(f)t Zu- kunft e.V." auch eine Auszeichnung im Rahmen des Wettbewerbs "Soziale Dorfentwicklung". Im Januar ist die Bücherei zu den gewohnten Zeiten geöffnet; es ent- fällt der „Plausch & Tausch“. Der erste Plausch & Tausch des Jahres findet am 12.02.2026 statt. n Jahresrückblick Plausch & Tausch Bücherei Oelsa Bei schönstem Sonnenschein eröffnete unser Bürgermeister, Herr Paul, am Nikolaustag, dem 6. Dezember unseren diesjährigen Rabe- nauer Weihnachtsmarkt. Mit umfangreichen Darbietungen von Schülerinnen und Schülern aller Klassenstufen der DPFA-Regenbo- genschule folgte sogleich das erste Highlight. Im Anschluss wurde der köstliche Rosinenstollen der Feinbäckerei Meyer angeschnitten – wer eine Scheibe probierte, durfte die Spendenbox füllen, denn der Erlös kommt in diesem Jahr der Kinderklinik Zscheckwitz zugu- te. Nach diesem kulinarischen Höhepunkt folgten die ganz Kleinen der Kindertagesstätte „Rabenauer Spatzennest“ mit einem liebevol- len, weihnachtlichen Auftritt. Am Nikolaustag durfte natürlich der Nikolaus nicht fehlen, der gemeinsam mit seinem Weihnachtsengel Kinder auf die Bühne einlud, die ein Lied oder Gedicht vortragen wollten. So füllte sich die Bühne rasch und wurde schlussendlich zu einer besungenen Weihnachtsbäckerei. Wer mochte, schloss sich dem Weihnachtsengel an, um im gemütlich geschmückten Ratskel- ler Weihnachtsgeschichten zu lauschen. Auf der Bühne erfreuten währenddessen die Blasmusiker des Posaunenchors Oelsa mit weih- nachtlichen Klängen. Ab 18 Uhr klang der Abend gemütlich bei Met, Glühwein, herzhaften und süßen Leckereien aus, als DJ SAUndBAR auf der Bühne seinen „Rabenauer Weihnachtsmarkt-Song“ präsen- tierte, ein Loblied auf unseren schönen Rabenauer Weihnachts- markt. Wer diesen nochmals nachhören möchte, kann dies gern un- ter: https://saundbar-diskothek.de/rabenauer-weihnachtsmarkt/ tun. Aufgrund der tollen Stimmung und des milden Wetters verlän- gerten wir den Weihnachtsmarkt bis 20 Uhr, damit jeder auf seine Kosten kam. Am Sonntag wurde der Weihnachtsmarkt vom Rabenauer Ortsvor- steher, Herrn Steyer, eröffnet. Zur Kaffeezeit füllte sich der Markt wieder mit vielen Besuchern, die vom Weihnachtsprogramm des Weihnachtsengels Katja Oswald bezaubert wurden. Die Mini- und Jugendgarde des Elferrats Rabenau sorgte im Anschluss für Party- stimmung auf dem Markt, sodass der Weihnachtsmann vorbeischau- te. Die Augen der Kinder leuchteten für die süßen Überraschungen, die er mitgebracht hatte. Der Chor der Stuhlbauerstadt Rabenau i. Sa. e.V. lud im Anschluss zum Weihnachtsliedersingen ein – Weih- nachtsstimmung pur. Ab 17 Uhr verloste der Heimatverein Rabenau e.V. Preise für die richtige Antwort ihres Heimaträtsels. Wir gratulie- ren den glücklichen Gewinnern. Die Blasmusiker der Kirche Rabe- nau spielten danach weihnachtliche Klänge und luden zum Advents- konzert in der Kirche ein. An beiden Tagen boten Händler/Vereine Geschenkideen und kulina- rische Köstlichkeiten an – wie es sich für einen Weihnachtsmarkt gehört. Der Rabenauer Modellbahnclub öffnete seine Türen zur Mo- dellbahnschau und auch das weihnachtliche Stuhlbaumuseum war gut besucht. Im Ratskeller wurden fleißig Quilling-Weihnachtsster- ne mit Papier+Ideen Dippoldiswalde gebastelt und Kindergesichter beim Kinderschminken in kleine Kunstwerke verwandelt. Wir freuen uns sehr, dass unser Rabenauer Weihnachtsmarkt auch dieses Jahr wieder sehr gut besucht war. Dafür danken wir allen gro- ßen und kleinen Gästen! Ein großes Dankeschön gilt aber auch allen Helferinnen und Helfern, Vereinen, Ehrenamtlichen und Händlerinnen und Händlern vor, wäh- rend und nach diesen beiden Tagen, die allesamt zum guten Gelingen unseres Weihnachtsmarktes beitrugen! Bis nächstes Jahr … Ein Fotoalbum mit vielen schönen Momenten, die unsere Weih- nachtsfotografen festgehalten haben, finden Sie in der Rabenau-App unter Aktuelles „Rückblick Rabenauer Weihnachtsmarkt 2025“ vom 12.12.2025. „Was wäre ein Weihnachtsmarkt ohne Weihnachtsbaum?“ In diesem Jahr ziert unseren Markt eine Kolorado-Tanne von Frau Heber aus Spechtritz. Recht herzlichen Dank dafür! n Der Rabenauer Weihnachtsmarkt am 2. Advent – ein Rückblick
erscheint am 9. Januar 2026 Ortsblatt Rabenau C M Y K Traditionell am Mittwoch nach dem Rabe-nauer Weihnachtsmarkt lud Bürgermeister Thomas Paul alle Junggebliebenen, Seniorin-nen und Senioren zur Weihnachtsfeier ins Haus des Gastes ein. Bei milden Temperatu-ren mit Sonnenschein eröffnete er im Saal die festlich dekorierte Kaffeetafel mit Köst-lichkeiten der Feinbäckerei Meyer Oelsa. Die über 110 Gäste durften sich über ein hübsch angemaltes Teelichtglas von den Hortkin-dern aus Oelsa freuen. Nach dem gemütlichen Kaffeetrinken folgte der Auftritt von Kindern der Kindertagesstät-te „Rabenauer Spatzennest“. Alle waren auf-gerufen mitzumachen. Im Anschluss versetz-ten „Reini & Co.“ das Publikum mit Anekdo-ten, Liedern und Gedichten in weihnachtli-che Stimmung. Sehr herzlich bedanken wir uns bei allen Gästen sowie den Kindern und Pädagogen des Kindergartens Rabenau für ihren Auftritt, den Hortkindern der Grundschule Oelsa für die Bastelgeschenke und dem Weihnachtsmann fürs Vorbeischauen. Außerdem gilt ein großer Dank den 6 Schülerinnen und Schülern der DPFA-Regenbo-genschule Rabenau, die für einwandfreien Service während der Ver-anstaltung sorgten, sowie Frau Werner von der Bücherei Oelsa und dem Team aus der Stadtverwaltung. Wir freuen uns auf Madeleine Wolf, die uns zur Seniorenweihnachts-feier im nächsten Jahr am Mittwoch, den 9. Dezember 2026, verzau-bern wird. Doreen Kadner Tourismus-Information Rabenau Informationen Auftritt Kindergarten Rabenau Foto: Stadtverwaltung Rabenau n Gemütliche Seniorenweihnachtsfeier im Haus des Gastes am 10.12.2025 Zum Auftakt in die Vorweihnachtszeit bot das erste Adventswochen-ende zahlreiche Veranstaltungen in und um Rabenau. Am Samstag, den 29.11., wurde mit einem großen Fest die Oelsaer Pyramide feierlich angeschoben. Zahlreiche Gäste kamen vorbei, denn viele große und kleine Oelsaerinnen und Oelsaer hatten das Fest mit schönen Ideen und viel Herzblut vorbereitet: neben kulina-rischen Köstlichkeiten gab es weihnachtliche Auftritte, örtliche Ver-kaufsartikel und Mitmach-Angebote für Kinder. Entlang der Weißeritztalbahn lud „Bimmelbahn und Lichterglanz“ zum längsten befahrbaren Weihnachtsmarkt ein. Viele Bahnhöfe ent-lang der Strecke boten ein vielfältiges weihnachtliches Programm. In der kleinen „Knox-Räucherkerzenwerkstatt im Bimmelbahnwag-gon“ am Bahnhof Rabenau wurde wieder emsig geknetet und die gemütliche Mühlenweihnacht im Lokal „Zum Wanderer“ lud zu kuli-narischen Köstlichkeiten, Finden von Weihnachtsgeschenken und verzieren von Bienenwachskerzen ein. In Spechtritz versorgte der Feuerwehrverein Spechtritz die Gäste mit Leckereien und dem Schnitzen von Wanderstöcken. Zum An-schub der Schwibbogenpyramide am Sonntag wurde am Pyrami-denplatz ein schönes Fest für Groß und Klein geboten. Bimmelbahn und Lichterglanz ist zu einer überregionalen Veran-staltung geworden, die Gäste aus ganz Deutschland, ja sogar der Schweiz, anlockt. Die Veranstalter freuen sich auf einen Zu-wachs von 8 % an Fahrgästen für dieses Wochenende und planen schon für das Erste Adventswochenende 2026 wenn es wieder heißt: „Bimmelbahn und Lichterglanz entlang der Weißeritztal-bahn“. Wir bedanken uns an dieser Stelle sehr herzlich für die tolle Unter-stützung der HelferInnen in der Vor- und Nachbereitung sowie der Durchführung, dem Team des Feuerwehrvereins Spechtritz e.V., so-wie der Gastwirtschaft „Zum Wanderer“ und den Händlern, die alle zum guten Gelingen der Veranstaltung beitrugen. Doreen Kadner Tourismus-Information Rabenau n „Bimmelbahn und Lichterglanz 2025“ am ersten Adventswochenende
Ortsblatt Rabenau erscheint am 9. Januar 2026 C M Y K Kindergarten und Grundschule Oelsa n Auch in der Kindertagesstätte „Rabenauer Spatzennest“ begrüßen wir das Neue Jahr 2025 war ein rundherum erfüllendes Jahr. Wir sagen DANKE für Ihr Vertrauen, für Ihre Unterstützung und die Zusammenarbeit! Drum wünschen wir allen eine ruhige und zufriedene Zeit mit Freunden, Familie und natürlich in unserer Kita mit einem guten Start in und durch das Neue Jahr, denn gemeinsame Zeit ist doppelte Freude. Gemeinsam wollen wir am 4. September 2026 unser 40-jähriges Jubiläum feiern! Ihr Team der Kindertagesstätte ‚Rabenauer Spatzennest‘ n Perspektiven entdecken am Beruflichen Gymnasium Ein neues Jahr bringt für viele Familien wichtige Entschei-dungen über den weiteren Bildungsweg ihrer Jugendlichen mit sich. Das Berufliche Gymnasium bie-tet jungen Menschen nach der
- 10. Klasse die Möglichkeit, in drei Jahren die allgemeine Hoch- schulreife zu erlangen. Es eröff- net damit alle Chancen für ein späteres Studium im In- und Aus- land. Neben den klassischen Un- terrichtsfächern vermittelt die Schule praxisnahe, berufsbezo- gene Inhalte in den Fachrichtun- gen Gesundheits- und Sozialwe- sen sowie Wirtschaftswissen- schaft. Diese geben erste Einbli- cke in berufliche Arbeitsfelder, ohne die spätere Studienwahl festzu- legen – ideal, um eigene Interessen besser kennenzulernen und Zu- kunftspläne zu entwickeln. Lernen am DPFA-Regenbogen-Beruflichen Gymnasium Rabenau Was das Lernen am Beruflichen Gymnasium in Rabenau ausmacht, beschreibt ein Schüler der Klasse 12 treffend: „Am Beruflichen Gym- nasium schätze ich besonders das familiäre Umfeld und die starke Ge- meinschaft – sie schaffen Vertrauen und eine positive Lernatmosphä- re. Lehrkräfte und Schüler begegnen sich auf Augenhöhe, der Unter- richt ist modern und die Ausstattung hervorragend. Wir unterstützen uns gegenseitig – das motiviert auf dem Weg zum Abitur und macht den Schulalltag angenehm und lebendig.“ Wir laden interessierte Fa- milien herzlich ein, unser Berufliches Gymnasium kennen zu lernen. Wichtige Termine im Januar 2026 Für interessierte Jugendliche und ihre Familien gibt es im Januar drei Termine, um sich über den weiteren Bildungsweg am Berufli- chen Gymnasium zu informieren. KarriereStart Dresden vom 23.–25. Januar 2026 Informieren Sie sich in Halle 4 am Stand J5 auf der Messe Dresden über unser DPFA-Regenbogen-Berufliches Gymnasium Rabenau. Info-Abend Berufliches Gymnasium, 29. Januar 2026 Wir stellen um 17 Uhr in unserer Aula unser Schulkonzept, die Fach- richtungen sowie den Bewerbungs- und Anmeldeprozess vor und beantworten alle Fragen rund um den Start in Klasse 11. Berufswelten Bannewitz, 31. Januar 2026 Treffen Sie uns von 11–17 Uhr in der neuen Mensa Bannewitz. Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, interessierte Familien kennen zu lernen – und gemeinsam die nächsten Schritte für einen erfolgreichen Bil- dungsweg zu gestalten. Weitere Informationen und Anmeldungen für die kommenden Schuljahr unter www.dpfa-rabenau.de Katharina Baumann, DPFA-Regenbogen-Schulen Rabenau Modernes Lernen in familiärer Atmosphäre: Lehrkräfte unter- stützen unsere Jugendlichen beim Entdecken ihrer Stärken. Foto: Nils Eisfeld Am Freitag, den 23.01.2026 um 19:30 Uhr findet wieder unser traditioneller Leseabend im Gemeinderaum der Kir- che Oelsa statt. Gemütlich, bei einem guten Glas Wein und kleinen Snacks, kann man den Buchvorstellungen von Frau Walter aus der Stadtbibliothek Dippoldiswalde lauschen. Wir sind auf eine gute Lektüre gespannt und freuen uns auf Ihr Kommen! Der Förderverein der Grundschule Oelsa
erscheint am 9. Januar 2026 Ortsblatt Rabenau C M Y K n Vereinsgetragenes Museum – eine Erfolgsgeschichte in Rabenau (!) (?) Der Museumsverein wurde am 23. Mai 2007 gegründet und steuert nun schon auf sein 20- jähriges bestehen zu. Schon oft mussten Veränderungen umge-setzt werden, neue personelle Strukturen wurden nötig oder Satzungsneufassungen. Auch 2026 wird sich etwas ändern, denn aus organisatorischen Gründen, ist es tatsächlich viel günstiger den Rhythmus für die reguläre jährliche Mitgliederver-sammlung zu ändern. Die Mitgliederversammlung 2026 wird also nicht erst im Novem-ber, sondern bereits im Frühjahr stattfinden. Die Einladungen wer-den rechtzeitig versendet. Verbunden mit einem Rückblick auf die Mitgliederversammlung 2025, mit Wahl des Vorstandes, möchten wir an alle Leser, an unsere Mitglieder und Freunde beste Grüße und Wünsche für das neue Jahr 2026 richten. n Rückblick und Vorschau anlässlich der Mitgliederversammlung 2025 mit Wahl des Vorstandes Das vereinsgetragene Rabenauer Stuhlbau- und Heimatmuseum muss sich immer für die Zukunft rüsten, das ist nur möglich durch die kontinuierliche und dauerhafte Unterstützung von Förderern und Spenden. Als Fördergeber sind zu nennen das Land Sachsen, der Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und die Stadt Rabe-nau, dazu kommen Privatpersonen und Institutionen der freien Wirtschaft, die die Existenz unseres Museums sichern. Dazu kom-men Mittel aus Förderprojekten, die bei der Gestaltung von Ausstel-lungen und der Verbesserung der Infrastruktur des Museums hel-fen. Ganz besonders ist das Engagement der ehrenamtlichen Mit-glieder des Museumsvereins zu nennen, die den reibungslosen Be-trieb des Museums durch verschiedenste Aktivitäten sichern. Es ist jedoch wichtig, in Zukunft auf die Verjüngung unseres Vereins zu achten und sich um neue Vereinsmitglieder zu bemühen. In der neuen Wahlperiode stehen wieder viele anspruchsvolle Auf-gaben vor dem Vorstand und den Mitgliedern des Museumsvereins. Die Wahl des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung erfolgte offen mit Handzeichen. Von den 54 Mitgliedern des Vereins waren 28 zur Wahlversammlung anwesend. Alle Kandidaten für den Vor-stand wurden einstimmig gewählt. Daniela Simon – Vorsitzende und Museumsleiterin Klaus Werner – 1. Stellvertreter der Vorsitzenden Steffen Kruse – 2. Stellvertreter der Vorsitzenden Dr. Andreas Käppler – für besondere Aufgaben Irene Stock – Schatzmeister/Kassenwartin Dr. Ingrid Fuchs – Aufgabenbereich Wissenschaft Carola Huth – Aufgabenbereich Heimatgeschichte Im Namen aller Vorstandsmit-glieder bedanke ich mich für das erteilte Vertrauen und versi-chere weiterhin engagiert zum Wohle der Kultur und des Muse-ums in Rabenau zu arbeiten. Daniela Simon, Vereinsvorsitzende n Bilanz der vergangenen Wahlperiode Die Jahre 2024 und 2025 waren wieder durch vielfältige Aktionen geprägt. Das waren zum einen die Aktionen mit Außenwirksamkeit, wie der Kunsthandwerkertag und der Tag des traditionellen Hand-werks, die jährlich durchgeführt werden, bei denen sich Handwer-ker der Region präsentieren können und in denen sich die Besucher über die vielfältigen Aktionen des Museums informieren können. Weiterhin müssen die verschiedenen Sonderausstellungen genannt werden, wobei besonders die Ausstellung, die dem Wirken des Ma-lers Erich Seidel gewidmet war und unsere aktuelle Ausstellung „Ge-lenka – Mythos und Wirklichkeit“ genannt werden. Auch hinter den Türen der Archive hat sich einiges getan. Die umfangreiche Werk-zeugsammlung des Museums wurde neu geordnet, beschrieben, an-gemessen untergebracht und besonders schöne Stücke der Samm-lung können in „Museum Sachsen digital“ besichtigt werden. Durch eine Dämmung des Daches wurde der Baukörper des Hauses den musealen Bedingungen angepasst, so dass in Zukunft die klimati-schen Bedingungen des Archivbereiches stabilisiert sind. Über die Aktivitäten des Museums wird regelmäßig im Rabenauer Ortsblatt berichtet. Für einige Aktionen konnten wir sogar überregionale Auf-merksamkeit gewinnen. DEUTSCHES STUHLBAUMUSEUM RABENAU/SA. e. V. Lindenstraße 2 · 01734 Rabenau · Telefon 0351 6413611 · Fax 0351 65260611 · E-Mail: [email protected] Anzeige(n) 3 5 2 3 ☎ e r h I ni ss älr e v u z r e D Diesel Heizöl ff Schmierstoffe Batterien 2 n oig e R r e r el d n ä hlö zie H e gis
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Ortsblatt Rabenau erscheint am 9. Januar 2026 C M Y K Vereinsnachrichten ● Erwachsene – 3. Mannschaft (2. Kreisliga): Zwei starke Un-entschieden in den letzten Spielen. Mit zusätzlicher Verstärkung startet die Mannschaft vom letzten Platz aus die Aufholjagd. ● Erwachsene – 4. Mannschaft (2. Kreisklasse): Konstante Leis-tungen und verdienter 2. Tabellenplatz. Auch unsere Jugendmannschaften U19 und U15 nehmen erfolg-reich am Punktspielbetrieb teil und stehen aktuell jeweils auf Platz 1 der Kreisliga Jugend. Die Tischtennisabteilung Oelsa bedankt sich bei allen Spielerinnen, Spielern, Trainern und Unterstützern und blickt motiviert auf die an-stehende Rückrunde. Landeseinzelmeisterschaften – starke Leistungen in allen Altersklassen Zwischen Mitte November und Mitte Dezember fanden die Landesein-zelmeisterschaften der Altersklassen U11, U13, U15 und U19 statt. Die Tischtennisabteilung Oelsa war dabei in allen Klassen vertreten und konnte zahlreiche gute Platzierungen sowie Titelgewinne verbuchen. U11 Mit Linda Kittelmann, Helena Thomas und Niklas Thomas gingen drei Nachwuchsspieler an den Start. Alle drei konnten Spiele in der Grup-penphase gewinnen und sammelten wichtige Erfahrungen auf Lan-desebene. Für Helena und Niklas ging es bis ins Achtelfinale. U13 Sehr erfolgreich verliefen die Meisterschaften für Surina Helbig, Mile-na Kohser und Egon Beck. Alle drei blieben in der Gruppenphase un-geschlagen. Milena Kohser krönte ihre Leistung mit dem Landes-meistertitel im Einzel. Egon Beck gewann gemeinsam mit seinem Doppelpartner Arthur Mäke (ESV Lok Pirna) den Landesmeisterti-tel im Doppel. Surina Helbig erreichte das Viertelfinale und musste sich dort erst der späteren Finalistin geschlagen geben. U15 In der Altersklasse U15 gingen Milena Kohser und Nora Beger an den Start. Milena erreichte das Halbfinale und sicherte sich einen starken
- 3. Platz. Nora Beger verlor ihr Viertelfinale nur knapp. Im Doppel be- legten beide gemeinsam ebenfalls den 3. Platz. U19 Mit Nora Beger war auch in der U19 eine Spielerin aus Oelsa vertre- ten. Nach einem guten Start in der Gruppenphase erreichte sie das Achtelfinale, wo sie ausschied. Die Teilnahme in dieser höheren Alters- klasse unterstreicht ihre positive Entwicklung. Jugend-Jahresabschluss im Dezember Im Dezember fand zudem der Jahresabschluss unserer Jugend statt. Während die älteren Nachwuchsspieler an der Kletterwand nicht nur hoch hinausgingen, sondern auch einmal ganz andere Muskelgrup- pen beanspruchten, durfte unsere Nachwuchsfördergruppe span- nende Einblicke hinter die Kulissen von Radio Dresden und HIT RADIO RTL gewinnen. Im Rahmen des Wunschhitmarathons konn- ten sich die Kinder nicht nur Musiktitel wünschen – zusätzlich spen- dete die Tischtennisabteilung Oelsa 100 Euro an die Kinderarche Sachsen. Ergebnisse der Hinrunde im Punktspielbetrieb Auch in den Mannschaftswettbewerben blickt die Tischtennisabtei- lung Oelsa auf eine erfolgreiche Hinrunde zurück: ● Damen – Landesklasse: Platz 4, jedoch punktgleich mit Tabel- lenplatz 2. In der Rückrunde ist noch alles möglich – vielleicht so- gar die Relegation zur Sachsenliga. ● Erwachsene – 1. Mannschaft (Bezirksklasse): Ungeschlagen auf Platz 1. Eine starke Hinrunde und ein klarer Anwärter auf den Aufstieg. ● Erwachsene – 2. Mannschaft (Kreisunion): Aktuell Platz 5. Mit starker Verstärkung für die Rückrunde ist noch ein deutlicher Sprung nach oben zu erwarten. Mannschaft der Hinrunde – 1. Erwachsenenmannschaft Im Bild (v. l. n. r.) Justus Juschten, Max Winkler, Maik Speckmann, Jörg Böhme, Lukas Lindner, Steve Jurk. Ebenfalls zum Team gehören – wenn auch nicht abgebildet – Stephan Schmutzler und Egon Beck. n Neues aus der Tischtennisabteilung Oelsa 01728 Bannewitz Dresdner Str. 12 Telefon 0351 402886-00 01774 Klingenberg Paulsdorfer Str. 7 Telefon 035055 6000-0 www.mobau-mueller.de [email protected] Mobau Müller Baustoff Kontor GmbH Anzeige(n)
erscheint am 9. Januar 2026 Ortsblatt Rabenau C M Y K n Ein Wochenende voller Lichterglanz in Spechtritz: Rückblick auf den 1. Advent Pünktlich zum Start in die Adventszeit wurde es in Spechtritz so richtig gemütlich. Unter dem Motto „Bimmelbahn und Lichter-glanz“ haben wir zwei tolle Tage verbracht. Ein gemütlicher Samstag am Haltepunkt Los ging es am Samstag direkt am Haltepunkt der Kleinbahn. Die Stimmung war von Anfang an richtig weihnachtlich. Besonders schön war die Atmosphäre am knisternden Lagerfeuer. Hier konn-ten Groß und Klein gemeinsam aktiv werden und ihre eigenen Wan-derstöcke schnitzen. Das war ein Spaß für die ganze Familie. Wer Hunger oder Durst mitgebracht hatte, wurde bestens versorgt: Es gab frische Quarkbällchen, herzhafte Bratwurst und natürlich heißen Glühwein zum Aufwärmen. Traditionelles Pyramidenandrehen am Sonntag Am Sonntag stand dann der Höhepunkt an: unser jährliches Pyramidenandrehen zum 1. Ad-vent. Wir hatten großes Glück mit dem Wetter – es war ein richtig schöner Tag. Kulinarisch blieben keine Wünsche offen. Neben Waffeln, Bratwurst, Soljanka und Glühwein gab es auch den lecke-ren, selbstgebackenen Kuchen. Ein ganz besonderes Highlight war natürlich wieder die berühmte „Spechtritzer Duftschnitte“, die sich viele schmecken ließen. Für die festliche Stimmung sorgte, wie in jedem Jahr, der Posaunen-chor Rabenau mit seiner Musik – das gehört einfach dazu! Und als dann noch der Weihnachtsmann höchstpersönlich vorbeischaute, leuchteten besonders bei den kleinen Gästen die Augen. Bis zum späten Abend erfreuten sich die Besucher an der strahlen-den Pyramide und unserem kleinen familiären Weihnachtsmarkt. Es war ein rundum gelungenes Wochenende. Ein herzliches Dankeschön an alle Helfer und unsere Gäste. Wir freuen uns auf das nächste Jahr. S. Schneider Feuerwehrverein Spechtritz e. V. Vereinsnachrichten n Von dunklen Wäldern, wilden Bienen und einem uralten Beruf Der Heimatverein „Natur- und Heimatfreunde Rabenau“ e.V. beginnt das neue Veranstaltungsjahr mit einer Zeitreise und lädt dazu am Montag, den 12. Januar 2026, ganz herzlich ein. Ab 18:00 Uhr be-richtet André Kaiser, der Kreiswanderwegewart unseres Gebietes aus dem Kurort Hartha im Hotel Rabennest Rabenau, über den uralten Beruf der Zeidler oder Waldimker, der einst auch in unserer Ge-gend weit verbreitet war und heute kaum noch bekannt ist. Einlass mit gastronomischer Versorgung wie immer ab 17:00 Uhr. Gut zu wissen: Unsere Heimatabende sind öffentlich und ein Jeder ist herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Auch im Jahr 2026 laden wir wieder alle Junggebliebenen zur Rabenauer Retro Runde am Mittwoch, dem 21. Januar, recht herzlich ein. Ort und Zeit wie immer 15:00 Uhr im ehemaligen Ratskeller. Bis dahin eine gute Zeit und bleiben Sie alle schön gesund – Die Organisatoren Geburtstage vom 09.01. bis 08.02.2026 Gratulationen n Rabenau Herr Saupe, Harald am 09.01. zum 85. Geburtstag Frau Klopsch, Gitta am 11.01. zum 70. Geburtstag Frau Grimmer, Bettina am 13.01. zum 70. Geburtstag Frau Steyer, Christine am 13.01. zum 70. Geburtstag Frau Lorenz, Christa am 18.01. zum 85. Geburtstag Herr Kaiser, Enrico am 23.01. zum 70. Geburtstag Frau Glatz, Delianne am 28.01. zum 95. Geburtstag Frau Küchler, Siglinde am 29.01. zum 85. Geburtstag Frau Rehn, Daniela am 01.02. zum 70. Geburtstag n Karsdorf Herr Seifert, Manfred am 23.01. zum 85. Geburtstag Frau Henke, Ursula am 31.01. zum 85. Geburtstag n Oelsa Frau König, Renate am 16.01. zum 75. Geburtstag Herr Thomas, Lutz am 18.01. zum 75. Geburtstag Wir wünschen alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen.
Ortsblatt Rabenau erscheint am 9. Januar 2026 C M Y K Kirchennachrichten n Gottesdienstplan 10. Januar Rabenau 17:00 Uhr Wiederholung des Krippenspiels der Kinder 11. Januar 1. Sonntag nach Epiphanias Oelsa 17:00 Uhr Wiederholung des Krippenspiels Rabenau kein Gottesdienst 18. Januar 2. Sonntag nach Epiphanias Oelsa 09:00 Uhr Gottesdienst Rabenau kein Gottesdienst 25. Januar 3. Sonntag nach Epiphanias Oelsa 10:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Rabenau 09:00 Uhr Gottesdienst 1. Februar letzter Sonntag nach Epiphanias Oelsa kein Gottedienst Rabenau 10:30 Uhr Gottedienst mit Abendmahl 8. Februar Sexagesimae Oelsa 09:00 Uhr Gottesdiens Rabenau kein Gottesdienst Aber es gibt auch Situationen, da weiß ich: mit ein paar kleinen Korrekturen oder Erneuerungen ist es nicht getan: das zig mal re-parierte Gerät muss dann doch komplett erneuert werden, der Computer ist so hoffnungslos abgestürzt, dass ein kompletter Neuaufbau sinnvoll ist. Oder beim Kartenspiel haben alle Mitspieler ein so schlechtes Blatt, dass neu gemischt und ausgeteilt werden muss. Sicher: das sind alles überschaubare Probleme, weit davon entfernt, alles zu sein. Und natürlich sollten wir uns davor hüten, zu behaup-ten, es habe ALLES keinen Zweck mehr, könne oder müsse weg. Aber es gibt so ein paar Punkte, da stellt sich mir die Frage: bekommen wir das noch hin? Ist hier wirklich mit einer Wende zum Besseren zu rechnen – oder eher nicht? Gibt es eine Lösung für den Nahost-Konflikt? Schafft es die Mensch-heit, dem Raubbau der natürlichen Ressourcen Einhalt zu gebieten? Werden doch noch einmal die Schwerter zu Pflugscharen umge-schmiedet? Lässt sich eine Weltordnung finden, von der nicht nur ei-nige, sondern alle profitieren? Wer diese Fragen nicht mit einem überzeugten JA beantworten kann, muss deswegen nicht ein geborener Pessimist sein; auch wäre es unangemessen, zu sagen, es sei alles sinnlos. In solchen Situatio-nen bleibt dann nicht viel anderes übrig, als die kleinen Schritte zu gehen, die man halt gehen kann, das wenige zu tun, was einem in die Hand gegeben ist. Aber die große Hoffnung, die bleibt allein Gott vorbehalten: Siehe, ich mache alles neu! Für mich gibt es keine hoff-nungslosen Fälle. Jahreslosungen kommen und gehen, schon nach kurzer Zeit kann man sich kaum noch an sie erinnern. Aber dieses Grundver-trauen sollte bleiben: wo wir keine Möglichkeiten mehr sehen, wo für uns nicht mehr helfen will, wo alles Hoffen vergeblich zu sein scheint, da vertraue ich auf den, der verheißt, alles neu zu ma-chen. Ihr Pfarrer Dr. Martin Beyer n Siehe, ich mache alles neu! – Kirchliche Jahreslosung für 2026 Liebe Leserinnen und Leser! mögen Sie es, wenn in dem Geschäft, in dem Sie Ihre regelmäßigen Einkäufe tätigen, mal wieder umgeräumt wurde? Wo sonst das Mehl stand, gibt es jetzt Süßigkeiten, statt Konserven findet man Haus-haltsartikel; und wo findet man so eine Kleinigkeit wie Meerrettich oder Hefe? Fragt man die Mitarbeiter, dann versichern sie einem, dass das ja al-les nur zu unserem besten sei und dass wir von der neuen Anord-nung über kurz oder lang begeistert sein würden. Ich bin es in der Regel nicht. Zwar finde ich früher oder später meine bevorzugten Artikel doch, aber von mir aus hätte man das auch alles so lassen können, wie es war. Noch schlimmer sind Updates von Computerprogrammen: zuerst laufen sie überhaupt nicht, dann immer mal; liebgewonnene Funk-tionen wurden abgeschafft, unnötige hinzugefügt, und zu allem Überfluss werde ich noch ständig nach Cookies gefragt. Schließlich wäre da noch die Änderung des Fahrplan, die ich nicht mitbekommen habe; und so ist der Bus tatsächlich fünf Minuten frü-her ohne mich abgefahren. Wenn nun in der Jahreslosung für 2026 Gott in der Offenbarung des Johannes spricht „Siehe, ich mache alles neu!“ so weiß ich noch nicht so recht, ob ich mich darüber tatsächlich freuen soll. Andererseits übt Neues natürlich einen ungeheueren Reiz aus: neue Filme und Serien möchte ich sehen, in einer frisch renovierten Woh-nung lebt es sich doch ganz anders; und neue Produkte möchte ich zumindest sehen, vielleicht auch ausprobieren – und oft genau dann auch haben. Wer heute verspricht, immer nur dasselbe zu sagen oder zu verkaufen, gerät früher oder später ins Abseits. Nun kann man darüber rätseln, ob der Unterschied vielleicht in dem kleinen Wörtchen „alles“ steckt. Etwas Neues, möglichst an einer Stel-le, wo man vielleicht darauf wartet oder es sich wünscht, ist sicher ei-ne gute Sache. Vertraute Alltäglichkeiten hingegen lassen wir eher un-verändert. Und gar alles neu – das dürfte die meisten von uns überfor-dern, da weiß man ja überhaupt nicht mehr, wo hinten und vorne ist.
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Ortsblatt Rabenau erscheint am 9. Januar 2026 C M Y K Veranstaltungskalender für Rabenau und Ortsteile n Januar 2026 Freitag, 09.01. 18:00 Uhr „Neujahrsglühen“ vom Dorfleben Oelsa e.V. Waldstadion Oelsa, Hauptstr. Ortsausgang Richtung DW, 01734 Oelsa Montag, 12.01. 18:00 Uhr Heimatabend des Rabenauer Heimatvereins e.V. Hotel Rabennest, Nordstr. 8, 01734 Rabenau Mittwoch, 21.01. 15:00 Uhr Rabenauer Retro Runde Ratskeller Rathaus Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau Freitag, 23.01. 19:30 Uhr 16. Leseabend für Eltern und Interessierte vom Schulförderverein Gemeinderaum Kirche Oelsa, 01734 Oelsa Samstag, 24.01. Weihnachtsbaumverbrennen Feuerwehrplatz Lübau, 01734 Lübau Samstag, 24.01. Weihnachtsbaumverbrennen Vereinsgelände, Zum Mühlfeld, 01734 Spechtritz Donnerstag, 29.01. 11:00 Uhr Neu-Eröffnung Nahkauf Oelsa Nahkauf Oelsa, Hauptstr. 117, 01734 Oelsa Donnerstag, 29.01. 19:00 Uhr offene Dorfwerkstatt vom Dorfleben Oelsa e.V. Waldstadion Oelsa, Hauptstr. Ortsausgang Richtung DW, 01734 Oelsa n Vorschau Februar 2026 Sonntag, 01.02. 17:00 Uhr Pyramideanhalten in Oelsa Feuerwehrplatz, Hauptstr., 01734 Oelsa Montag, 02.02. 18:00 Uhr Heimatabend des Rabenauer Heimatvereins e.V. Hotel Rabennest, Nordstr. 8, 01734 Rabenau Samstag, 07.02. 19:00 Uhr 1. Faschingsveranstaltung des Elferrates Rabenau e.V. Saal, Haus des Gastes Oelsa, Hauptstr. 3, 01734 Oelsa Donnerstag, 12.02. 15-17 Uhr Plausch & Tausch in der Bücherei Oelsa Bücherei Oelsa, Hauptstr. 3, 01734 Oelsa Freitag, 13.02. 21:00 Uhr Jugendfasching des Elferrates Rabenau e.V. Saal, Haus des Gastes Oelsa, Hauptstr. 3, 01734 Oelsa Samstag, 14.02. 19:00 Uhr 2. Faschingsveranstaltung des Elferrates Rabenau e.V. Saal, Haus des Gastes Oelsa, Hauptstr. 3, 01734 Oelsa Dienstag, 17.02. 15:00 Uhr Kinderfasching des Elferrates Rabenau e.V. Saal, Haus des Gastes Oelsa, Hauptstr. 3, 01734 Oelsa Samstag, 21.02. 19:00 Uhr Faschings-Kehraus des Elferrates Rabenau e.V. Saal, Haus des Gastes Oelsa, Hauptstr. 3, 01734 Oelsa Anzeige(n) Mehr Infos unter: hofmann.portas.de | 0351 / 647 01 25 Besuchen Sie unsere Ausstellung nach vorher tel. Rücksprache Silvio Hofmann | Hauptstr. 60A | 01734 Rabenau/Oelsa TÜREN • KÜCHEN • FENSTER • TREPPEN Werte erhaltend & Ressourcen schonend
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