ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Klingenberg-Kreischa (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Klingenberg-Kreischa

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

C
M
Y
K
Ausgabe 01/2026
9. Januar 2026
Ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr
wünscht allen Leserinnen und Lesern
Ihre Ortsblattredaktion.
Foto: Kerstin Reichel

Ortsblatt Rabenau
erscheint am 9. Januar 2026
C
M
Y
K
n Rufnummern der Stadt Rabenau
Bürgermeister:
Herr Paul
Sekretärin: 03 51 64 98 20, Fax 03 51 649 82 11
Frau Geißler [email protected]
Hauptamt [email protected]
Leiter: Herr Illgen 03 51 649 82 14
Frau Bormann 03 51 649 82 13
Frau Runke 03 51 649 82 25
Einwohnermeldeamt [email protected]
Frau Fritz 03 51 649 82 23
Standesamt [email protected]
Herr Illgen 03 51 649 82 14
Ordnung und Sicherheit [email protected]
Herr Czirjak 03 51 649 82 21
Frau Scharffenberg 03 51 649 82 33
Kämmerei [email protected]
Leiter: Herr Sellung 03 51 649 82 16
Kasse [email protected]
Leiterin: Frau Hoffmann 03 51 649 82 29
Frau Hofmann 03 51 649 82 15
Frau Kmoch 03 51 649 82 35
Frau Ressel 03 51 649 82 37
Bauamt [email protected]
Leiter: Herr Seidel 03 51 649 82 20
Frau Hendel 03 51 649 82 17
Frau Bosch 03 51 649 82 19
Frau Raubold-Ittner 03 51 649 82 27
Abwasserzweckverband [email protected]
Geschäftsführerin: Frau Groß 03 51 646 36 11
Frau Hemmerling / Frau Georgi 03 51 646 36 0
Herr Röpke/Herr Brindl 03 51 646 36 12, Fax: 03 51 646 36 13
Tourismus-Information [email protected]
Frau Kadner 03 51 649 82 26
Bücherei
Rabenau, Frau Lobe 03 51 64 98 20
Oelsa, Frau Werner 03 51 64 98 20
Schiedsstelle Rabenau
Frau Simon / Frau Zeiske 03 51 641 40 43
Gleichstellungsbeauftragte [email protected]
Frau Hofmann 03 51 649 82 15
Schule/Kindereinrichtung
Grundschule Oelsa 03 51 649 16 77
[email protected]
Hort Oelsa 03 51 460 18 28
[email protected]
DPFA-Regenbogenschulen 03 51 646 30 300
Rabenau gGmbH [email protected]
Kindergarten Rabenau 03 51 641 20 47
[email protected]
Kindergarten Oelsa 03 51 641 30 06
[email protected]
Tagesmütter
in Rabenau Frau Schurk 03 51 646 97 71
Rufnummer der Pfarrämter
Pfarramt Rabenau: 03 51 649 13 03
Pfarramt Oelsa: 03 51 641 30 76
Deutsches Stuhlbaumuseum [email protected]
03 51 641 36 11
Öffnungszeiten:
Stadtverwaltung Rabenau Di 09:00–12:00 Uhr 13:00–18:00 Uhr
Do 09:00–12:00 Uhr 13:00–16:00 Uhr
Fr 09:00–12:00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Herrn Paul: Di 09:00–12:00 Uhr 13:00–18:00 Uhr
Empfehlenswert ist die Vereinbarung eines Termins.
Abwasserzweckverband Öffnungszeiten wie Stadtverwaltung
Tourismus-Information Rabenau Di 09:00–12:00 Uhr 12:30–15:00 Uhr
Do 09:00–12:00 Uhr 12:30–15:00 Uhr
Fr 09:00–12:00 Uhr
Bibliothek Rabenau Di 14:00–17:00 Uhr
Bibliothek Oelsa Do 15:00–17:00 Uhr
Schiedsstelle Rabenau jeden 2. Montag im Monat 18:00–19:00 Uhr
Rathaus Rabenau (Tourismus-Information)
Januar
09.01.26 Bären-Apotheke Freital
10.01.26 Central-Apotheke Freital
11.01.26 Stadt-Apotheke Freital
12.01.26 Löwen-Apotheke Dippoldiswalde
13.01.26 Windberg-Apotheke Freital
14.01.26 Dippold-Apotheke Dippoldiswalde /
Löwen-Apotheke Wilsdruff
15.01.26 Central-Apotheke Freital
16.01.26 Heide-Apotheke
am KH Dippoldiswalde
17.01.26 Winckelmann-Apotheke Bannewitz
18.01.26 Müglitz-Apotheke Glashütte /
avesana Apotheke Kesselsdorf
19.01.26 Stern-Apotheke Freital
20.01.26 Apotheke am Wilisch Kreischa /
Löwen-Apotheke Wilsdruff
21.01.26 Sidonien-Apotheke Tharandt
22.01.26 Stern-Apotheke Schmiedeberg /
avesana Apotheke Pesterwitz
23.01.26 Raben-Apotheke Rabenau
24.01.26 Flora-Apotheke Klingenberg
25.01.26 Grund-Apotheke Freital
26.01.26 Berg-Apotheke Possendorf
27.01.26 Bären-Apotheke Freital
28.01.26 Winckelmann-Apotheke Bannewitz
29.01.26 Stadt-Apotheke Freital
30.01.26 Löwen-Apotheke Dippoldiswalde
31.01.26 Windberg-Apotheke Freital
Februar
01.02.26 Dippold-Apotheke Dippoldiswalde /
Wilandes-Apotheke Wilsdruff
02.02.26 Central-Apotheke Freital
03.02.26 Heide-Apotheke
am KH Dippoldiswalde
04.02.26 Glückauf-Apotheke Freital
05.02.26 Müglitz-Apotheke Glashütte /
avesana Apotheke Kesselsdorf
06.02.26 Stern-Apotheke Freital
07.02.26 Apotheke am Wilisch Kreischa /
Löwen-Apotheke Wilsdruff
08.02.26 Sidonien-Apotheke Tharandt
n Apothekenbereitschaftsdienst
Dienstbeginn: 8 Uhr · Dienstende: 8 Uhr des folgenden Tages
Das nächste Rabenauer Ortsblatt
erscheint am 6. Februar 2026,
Redaktionsschluss dafür ist der 23. Januar 2026.
Winckelmann-Apotheke Bannewitz, Wietzendorfer Straße 6, 01728 Bannewitz, Tel. 0351 / 401 59 87
Löwen-Apotheke Dippoldiswalde, Kirchplatz 2, 01744 Dippoldiswalde, Tel. 03504 / 61 24 05
Dippold-Apotheke Dippoldiswalde, Kirchplatz 1, 01744 Dippoldiswalde, Tel. 03504 / 61 15 810
Wilandes-Apotheke Wilsdruff, Nossener Straße 18a, 01723 Wilsdruff, Tel. 035204 / 27 49 90
Heide-Apotheke am Krankenhaus, Rabenauer Straße 9, 01744 Dippoldiswalde, Tel. 03504 / 62 09 69
Grund-Apotheke Freital, An der Spinnerei 8, 01705 Freital, Tel. 0351 / 644 14 90
Bären-Apotheke Freital, Dresdner Straße 287, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 47 53
Stadt-Apotheke Freital, Dresdner Straße 229, 01705 Freital, Tel. 0351 / 64 19 70
Windberg-Apotheke Freital, Dresdner Straße 209, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 32 61
Central-Apotheke Freital, Dresdner Straße 111, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 15 08
Glückauf-Apotheke Freital, Dresdner Straße 58, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 12 29
Stern-Apotheke Freital, Glück-Auf-Straße 3, 01705 Freital, Tel.: 0351 / 650 29 06
Müglitz-Apotheke, Altenberger Straße 19, 01768 Glashütte, Tel. 035053 / 327 17
avesana Apotheke Kesselsdorf, Steinbacher Weg 11, 01723 Kesselsdorf, Tel. 035204 / 39 42 22
Apotheke am Wilisch, Lungkwitzer Straße 10, 01731 Kreischa, Tel. 035206 / 21 393
Löwen-Apotheke Wilsdruff, Markt 15, 01723 Wilsdruff, Tel. 035204 / 4 80 49
Stern-Apotheke Schmiedeberg, Altenberger Straße 18, 01744 Dippoldisw. OT Schmiedeberg,Tel. 035052/ 20 658
St. Michaelis Apotheke Mohorn, Freiberger Straße 79, 01723 Mohorn, Tel.: 035209 / 29265
avesana Apotheke im Gutshof, Gutshof 2, 01705 Freital, Tel. 0351 / 658 58 99
Sidonien-Apotheke Tharandt, Roßmäßlerstraße 32, 01737 Tharandt, Tel. 035203 / 3 74 36
Raben-Apotheke Rabenau, Nordstraße 1, 01734 Rabenau, Tel. 0351 / 649 51 05
Flora-Apotheke Bahnhofstraße, 3a, 01774 Klingenberg, Tel. 035202 / 502 50
Berg-Apotheke Possendorf, Hauptstraße 18, 01728 Bannewitz OT Possendorf 035206 / 213 06

erscheint am 9. Januar 2026
Ortsblatt Rabenau
C
M
Y
K
Öffentliche Bekanntmachungen
n Bekanntgabe der Termine der öffentlichen
Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse
und der Ortschaftsräte
n Technischer Ausschuss:
Dienstag, 20. Januar 2026, 18:30 Uhr
n Verwaltungsausschuss:
Donnerstag, 22. Januar 2026, 17:00 Uhr
n Stadtrat:
Montag, 2. Februar 2026, 18:00 Uhr
Den Tagungsort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den
Aushängen an den amtlichen Bekanntmachungstafeln.
Stadtverwaltung Rabenau
Auflösung zum Titelfoto des Dezember-Ortsblattes:
Fotos vom Rabenauer Weihnachtsmarkt 2023
n Ärzte der Stadt Rabenau
n Dipl.-Med. Sabine Anders, Fachärztin für Allgemeinmedizin
Rabenau | Oststraße 9 | Telefon: 0351 6412860
Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr: 07:00 bis 11:00 Uhr
Di, Do: 07:00 bis 09:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
n Gemeinschaftspraxis
Rabenau | Markt 4 | Telefon: 0351 4760001
Dr. med. Vinzenz Grahl, FA für Innere Medizin
Sprechzeiten: Mo: 07:30 bis 13:00 Uhr
Di: 07:30 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mi: Privat und nach Vereinbarung
Do: 07:30 bis 13:00 Uhr
Fr: 07:30 bis 12:00 Uhr
Dr. med. Carolin Grahl, FA für Innere Medizin
Sprechzeiten: Mo, Di, Mi: 07:30 bis 13:00 Uhr
Do: 07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
n Dr. med. Torsten Heider, FA für Innere und Allgemeinmedizin
Oelsa | Hauptstraße 38 | Telefon: 0351 6491060
Sprechzeiten: Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:30 bis 18:00 Uhr
Mi: 08:00 bis 10:00 Uhr
Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:30 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr

n Zahnärzte der Stadt Rabenau
n Heiko Althus
Rabenau | Freitaler Straße 7 | Telefon: 0351 6491500
Sprechzeiten: Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Di: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mi, Do: 08:00 bis 12:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
n Zahnärztin Maja Eisold
Oelsa | Hauptstraße 73 | Telefon: 0351 6470047
Praxisurlaub vom 09.02.2026 bis 13.02.2026
Vertretung:
Dr. Anne Heinemann, Bannewitz: Tel. 035206 21394, jeweils von 8 bis 12 Uhr
Sprechzeiten: Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Di: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 19:00 Uhr
Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr
Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
WICHTIGE RUFNUMMERN:
Feuerwehr/Rettungsdienst 112
•
Integrierte Regionalleitstelle Dresden
Anmeldung Krankentransport: 0351 19222
Allgemeine Rufnummer: 0351 501210
•
Krankenhaus Freital: 0351 64660
•
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
•
Bereitschaftspraxis Freital
Helios Weißeritztal-Kliniken, Klinikum Freital, Bürgerstr. 7, 01705 Freital
Öffnungszeiten: Mittwoch, Freitag: 15:00 - 19:00 Uhr
Samstag, Sonntag,
Feiertage, Brückentage: 09:00 - 13:00 Uhr
15:00 - 19:00 Uhr
Die Bereitschaftspraxis kann während der Öffnungszeiten ohne Voran-
meldung aufgesucht werden.
•
Gift-Informationszentrum: 0361 730730
Polizei 110
•
Polizeirevier Freital: 0351 647260
•
Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH: 035202 510421
•
Stromstörung: Stadt Freital: 0351 6477666
ENSO: 0351 50178881
•
Gasstörung: Stadt Freital: 0351 6477888
ENSO: 0351 50178880
•
ENSO-Service (Strom und Gas): 0800 0320010
n Fundsache
Die folgende Fundsache wurde in der Stadtverwaltung Rabenau ab-
gegeben:
•
schwarz-orange Leckerli-Tasche für den Hund
Fundort/-zeit: Stuhlbaumuseum Rabenau, Lindenstraße 2, 01734
Rabenau, 07.12.2025
Anzusehen und abzuholen ist die Fundsache im Rathaus Rabenau,
Markt 3, Sekretariat.
n Baumaßnahme
Ab dem 27.04.2026 bis voraussichtlich dem 21.08.2026 werden in
der Lindenstraße und in der Oelsaer Straße Bauarbeiten zum Aus-
tausch der alten und schadensauffälligen Trinkwasserleitung im Auf-
trag der Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH vorgenommen.
Zugleich verlegt die SachsenEnergie AG Niederspannungs- und
Glasfaserkabel in der Straße und setzt damit den geförderten Breit-
bandausbau um.
Während der Bauzeit muss die Lindenstraße für den Fahrzeugver-
kehr voll gesperrt werden.
Eine Umleitung wird über die Hauptverkehrsstraßen eingerichtet.
Im Bereich der Oelsaer Straße wird außerdem eine Ampelregelung
zwischen der Bahnhofstraße und dem Forstweg erforderlich. Wei-
terhin muss auf der Obernaundorfer Straße zwischen Freitaler Stra-
ße und August-Bebel-Straße eine Einbahnstraßenregelung in Rich-
tung Obernaundorf eingerichtet werden.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), insbesondere der
Schülerverkehr, wird sichergestellt. Jedoch können die Haltestellen
Markt und Oelsaer Straße nicht bedient werden.
Auf der Obernaundorfer Straße, der August-Bebel-Straße sowie der
Nordstraße werden Ersatzhaltestellen eingerichtet. Bitte beachten
Sie auch die Aushänge des Regionalverkehrs (RVSOE) vor Ort.
Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH

Ortsblatt Rabenau
erscheint am 9. Januar 2026
C
M
Y
K
Öffentliche Bekanntmachungen
n Friedhofsgebührenordnung
für den Friedhof der Ev.-Luth.
Kirchgemeinde Klingenberg-Kreischa
Für den Friedhof: Rabenau
In Kommune: Rabenau
vom 20.08.2025
Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Klingenberg-
Kreischa hat in seiner Sitzung vom 20.08.2025 aufgrund von § 2
Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der
Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
(KGO) vom 13. April 1983 (ABl. 1983 S. A 33) in der jeweils gelten-
den Fassung, §§ 12 Absatz 1 und 12a der Rechtsverordnung über
das kirchliche Friedhofswesen in der Ev.-Luth. Landeskirche Sach-
sens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (ABl.
1995 S. A 81) in der jeweils geltenden Fassung sowie § 1 Absatz 2 in
Verbindung mit §§ 2 und 3 Absatz 1 der Verordnung über die amt-
liche Bekanntmachung des Friedhofsanzeigers der Ev.-Luth. Lan-
deskirche Sachsens in elektronischer Form (Bekanntmachungs-
verordnung Friedhofsanzeiger) vom 29. August 2023 (ABl. 2023 S.
A 184) in der jeweils gültigen Fassung folgende Friedhofsgebüh-
renordnung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie
für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung
werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist
1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leis-
tung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zure-
chenbares Verhalten ausgelöst hat,
2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder
verlängert hat,
3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwal-
tung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder
wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes
haftet.
(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist
1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen In-
teresse sie vorgenommen wird,
2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwal-
tung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder
wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes
haftet.
(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht
für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweili-
gen gebührenpflichtigen Leistung.
für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsge-
bühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte
Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Ver-
längerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten
Verlängerung der Grabstätte.
für Bestattungsgebühren mit der Bestattung.
für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungs-
handlung.
§ 4 Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen
Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebe-
nen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten.
(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender
Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden.
(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber
werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
(4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofs-
unterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von zwei Jahren im
Voraus festgesetzt. Sie ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhe-
bungsjahres fällig.
§ 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren
(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand
durch den Gebührenschuldner zu erstatten.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfah-
ren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstre-
ckungsschuldner zu tragen.
§ 6 Stundung und Erlass von Gebühren
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen
persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teil-
weise erlassen werden.
§ 7 Gebührentarif
A. Benutzungsgebühren
I.
Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an
Grabstätten (Nutzungsgebühr)
1. Reihengrabstätten
1.1
für Verstorbene vor Vollendung
des 2. Lebensjahres
(Ruhezeit 10 Jahre) 300,00 €
1.2
für Verstorbene ab Vollendung
des 2. Lebensjahres
(Ruhezeit 20 Jahre) 600,00 €
2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre)
2.1
für Sargbestattungen
2.1.1
Einzelstelle 720,00 €
2.1.2
Doppelstelle 1.440,00 €
2.2
für Urnenbeisetzungen
2.2.1
Einzelstelle (je 2 Urnen) 720,00 €
2.3.
Gebühr für eine Verlängerung
des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
pro Jahr und Grablager 36,00 €
II. Bestattungs- und Beisetzungsgebühr
(Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit
der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)

erscheint am 9. Januar 2026
Ortsblatt Rabenau
C
M
Y
K
Öffentliche Bekanntmachungen
1. Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) 385,00 €
2. Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre) 550,00 €
3. Urnenbeisetzung 350,00 €
III.Umbettungen, Ausbettungen
Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren.
IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der all-
gemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten
(Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechts
eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erho-
ben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt
30,00 € pro Grablager.
V. Gebühr für die Benutzung der Friedhofshalle
Gebühr für die Benutzung der
Friedhofshalle pro Benutzung 190,00 €
VI. Gebühren für Gemeinschaftsanlagen
Die Gebühr enthält die Kosten für die Erstgestaltung, das Grabmal,
die Beisetzung, die Nutzungs- und Friedhofsunterhaltungsgebühr,
die laufende Unterhaltung für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre)
und die Beräumung.
Gemeinschaftseinzelgräber
für Urnenbeisetzungen 2.750,00 €
B. Verwaltungsgebühren
1. Genehmigung für die Errichtung eines
Grabmals sowie anderer baulicher
Anlagen (z. B. Einfassungen) 30,00 €
2. Genehmigung für die Veränderung
eines Grabmals oder der Ergänzung
von Inschriften oder anderer
baulicher Maßnahmen 15,00 €
3. Erstellung einer Berechtigungskarte
für Gewerbetreibende 30,00 €
§ 8 Besondere zusätzliche Leistungen
Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebüh-
rentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach
dem jeweiligen Aufwand berechnet.
§ 9 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle künftigen Änderun-
gen und Nachträge hierzu bedürfen der öffentlichen Bekannt-
machung im vollen Wortlaut.
(2) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt ab 01.01.2024 im
Friedhofsanzeiger der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (Fried-
hofsanzeiger). Der Friedhofsanzeiger erscheint ausschließlich
elektronisch.
(3) Der Friedhofsanzeiger wird auf der Internetpräsenz der Ev.-
Luth. Landeskirche Sachsens veröffentlicht und ist erreichbar
unter: www.evlks.de/friedhofsanzeiger.
(4) Der Friedhofsanzeiger wird zudem wie folgt zugänglich ge-
macht: Internetseite der Kirchgemeinde und Friedhofsverwal-
tung in Rabenau, Markt 8. Ein Ausdruck der Friedhofsgebühren-
ordnung in der jeweils gültigen Fassung aus dem Friedhofsanzei-
ger der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wird im Einzelfall vom
Friedhofsträger zur Verfügung gestellt und übersandt. Eine Er-
stattung der Auslagen kann verlangt werden.
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach der Bestätigung
durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden nach der öf-
fentlichen Bekanntmachung am 01.01.2026 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die
Friedhofsgebührenordnung vom 07.03.2012 in der Fassung des
3. Nachtrages vom 13.03.2025 außer Kraft.
Seifersdorf, den 20.08.2025
Kirchenvorstand der
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Klingenberg-Kreischa
L. S.
Dr. Beyer
Schincke-Ihbe
Vorsitzender
Mitglied
n Friedhofsgebührenordnung
für den Friedhof der Ev.-Luth.
Kirchgemeinde Klingenberg-Kreischa
Für den Friedhof: Oelsa
In Kommune: Rabenau
vom 20.08.2025
Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Klingenberg-
Kreischa hat in seiner Sitzung vom 20.08.2025 aufgrund von § 2
Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der
Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
(KGO) vom 13. April 1983 (ABl. 1983 S. A 33) in der jeweils gelten-
den Fassung, §§ 12 Absatz 1 und 12a der Rechtsverordnung über
das kirchliche Friedhofswesen in der Ev.-Luth. Landeskirche Sach-
sens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (ABl.
1995 S. A 81) in der jeweils geltenden Fassung sowie § 1 Absatz 2 in
Verbindung mit §§ 2 und 3 Absatz 1 der Verordnung über die amt-
liche Bekanntmachung des Friedhofsanzeigers der Ev.-Luth. Lan-
deskirche Sachsens in elektronischer Form (Bekanntmachungs-
verordnung Friedhofsanzeiger) vom 29. August 2023 (ABl. 2023 S.
A 184) in der jeweils gültigen Fassung folgende Friedhofsgebüh-
renordnung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie
für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung
werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.

Ortsblatt Rabenau
erscheint am 9. Januar 2026
C
M
Y
K
Öffentliche Bekanntmachungen
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist
1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leis-
tung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zure-
chenbares Verhalten ausgelöst hat,
2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder
verlängert hat,
3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwal-
tung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder
wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes
haftet.
(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist
1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen In-
teresse sie vorgenommen wird,
2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwal-
tung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder
wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes
haftet.
(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht
für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweili-
gen gebührenpflichtigen Leistung.
für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsge-
bühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte
Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Ver-
längerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten
Verlängerung der Grabstätte.
für Bestattungsgebühren mit der Bestattung.
für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungs-
handlung.
§ 4 Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Ge-
bührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebe-
nen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten.
(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Si-
cherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden.
(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber
werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
(4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofs-
unterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von zwei Jahren im Vo-
raus festgesetzt. Sie ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhe-
bungsjahres fällig.
§ 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren
(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand
durch den Gebührenschuldner zu erstatten.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfah-
ren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstre-
ckungsschuldner zu tragen.
§ 6 Stundung und Erlass von Gebühren
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen
persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teil-
weise erlassen werden.
§ 7 Gebührentarif
A. Benutzungsgebühren
I.
Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an
Grabstätten (Nutzungsgebühr)
1. Reihengrabstätten
1.1
für Verstorbene vor Vollendung
des 2. Lebensjahres
(Ruhezeit 10 Jahre) 300,00 €
1.2
für Verstorbene ab Vollendung
des 2. Lebensjahres
(Ruhezeit 20 Jahre) 600,00 €
2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre)
2.1
für Sargbestattungen
2.1.1
Einzelstelle 720,00 €
2.1.2
Doppelstelle 1.440,00 €
2.2
für Urnenbeisetzungen
2.2.1
Einzelstelle (je 2 Urnen) 720,00 €
2.3.
Gebühr für eine Verlängerung des
Nutzungsrechts an Wahlgrabstättenpro
Jahr und Grablager 36,00 €
II. Bestattungs- und Beisetzungsgebühr
(Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit
der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)
1. Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) 385,00 €
2. Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre) 550,00 €
3. Urnenbeisetzung 320,00 €
III.Umbettungen, Ausbettungen
Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren.
IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der all-
gemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten
(Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechts
eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erho-
ben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt
30,00 € pro Grablager.
V. Gebühren für Gemeinschaftsanlagen
Die Gebühr enthält die Kosten für die Erstgestaltung, das Grabmal,
die Beisetzung, die Nutzungs- und Friedhofsunterhaltungsgebühr,
die laufende Unterhaltung für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre)
und die Beräumung.
Urnengemeinschaftsanlage
pro Beisetzung 2.250,00 €
B. Verwaltungsgebühren
1. Genehmigung für die Errichtung eines
Grabmals sowie anderer baulicher
Anlagen (z. B. Einfassungen) 34,00 €

erscheint am 9. Januar 2026
Ortsblatt Rabenau
C
M
Y
K
Öffentliche Bekanntmachungen
2. Genehmigung für die Veränderung
eines Grabmals oder der Ergänzung
von Inschriften oder anderer
baulicher Maßnahmen 17,00 €
3. Erstellung einer Berechtigungskarte
für Gewerbetreibende 34,00 €
§ 8 Besondere zusätzliche Leistungen
Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebüh-
rentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach
dem jeweiligen Aufwand berechnet.
§ 9 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle künftigen Änderun-
gen und Nachträge hierzu bedürfen der öffentlichen Bekannt-
machung im vollen Wortlaut.
(2) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt ab 01.01.2024 im
Friedhofsanzeiger der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (Fried-
hofsanzeiger). Der Friedhofsanzeiger erscheint ausschließlich
elektronisch.
(3) Der Friedhofsanzeiger wird auf der Internetpräsenz der Ev.-
Luth. Landeskirche Sachsens veröffentlicht und ist erreichbar
unter: www.evlks.de/friedhofsanzeiger.
(4) Der Friedhofsanzeiger wird zudem wie folgt zugänglich ge-
macht: Internetseite der Kirchgemeinde und Friedhofsverwal-
tung in Rabenau, Markt 8. Ein Ausdruck der Friedhofsgebühren-
ordnung in der jeweils gültigen Fassung aus dem Friedhofsanzei-
ger der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wird im Einzelfall vom
Friedhofsträger zur Verfügung gestellt und übersandt. Eine Er-
stattung der Auslagen kann verlangt werden.
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach der Bestätigung
durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden nach der öf-
fentlichen Bekanntmachung am 01.01.2026 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die
Friedhofsgebührenordnung vom 13.11.2012 in der Fassung des
2. Nachtrages vom 13.03.2025 außer Kraft.
Seifersdorf, den 20.08.2025
Kirchenvorstand der
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Klingenberg-Kreischa
L. S.
Dr. Beyer
Meile
Vorsitzender
Mitglied
n Hinweise zur Räum- und Streupflicht
in den Wintermonaten
Entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Rabe-
nau und Ortsteile gelten nachstehende Bestimmungen zur
Räum- und Streupflicht:
Die Anlieger (Eigentümer oder Mieter) von Grundstücken
sind verpflichtet, die Gehwege zu räumen und bei Schnee
und Eisglätte zu bestreuen. Die Gehwege müssen werktags ab
7:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 9:00 Uhr geräumt und ge-
streut sein. Diese Pflicht endet um 22:00 Uhr.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand und
Splitt zu verwenden. Die Verwendung von Auftausalzen und
anderen Mitteln, die sich umweltschädlich auswirken kön-
nen, ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und
Steilstrecken, wenn in besonderen Fällen (z. Bsp.: Glatteis)
ohne diese Mittel die Sicherheit der Fußgänger sonst nicht
gewährleistet werden kann. In diesen Fällen ist der Einsatz
solcher Mittel auf das Mindestmaß zu beschränken.
Hinweise zum Freihalten von Lichtraumprofilen in
den Wintermonaten
Im Winterhalbjahr stehen im Rahmen der allgemeinen Anlie-
gerpflichten grundsätzlich die vorgenannten Räum- und
Streupflichten im Vordergrund, allerdings können auch Grün-
schnittmaßnahmen erforderlich sein. So können beispiels-
weise Hecken und Äste, welche aktuell noch den Lichtrau-
manforderungen entsprechen, durch nassen, schweren
Schnee weit in den Straßen- und Gehwegraum hinein ge-
drückt werden. Mithin können sich erhebliche Gefahren für
Verkehrsteilnehmer aller Art ergeben.
Um diese Gefahren zu vermeiden und damit verbunden auch
etwaige Ansprüche Ihnen als Grundstückseigentümer oder
sonstigen Berechtigten gegenüber, bitten wir dringend alle
Betroffenen, entsprechende Verschneidungen vorzunehmen
bzw. herunter gedrückten Grünbewuchs immer umgehend
von Schneelasten zu befreien. Folgende so genannte Lichträu-
me (der Raum über den Verkehrsflächen) müssen dauerhaft
frei gehalten werden:
•
4,50 m über der gesamten Fahrbahn
•
4,50 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, die an
die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen
•
2,50 m über Geh- und Radwegen
Missachtungen von Anliegerpflichten können neben privat-
rechtlichen Schadenersatzforderungen auch hohe Geldbu-
ßen nach sich ziehen.
Sollten noch weitere Fragen zu den allgemeinen Anlieger-
pflichten bestehen, stehen wir Ihnen gern telefonisch oder
persönlich zur Verfügung. Weiterhin kann die vollständige
Straßenreinigungssatzung der Stadt Rabenau auch unter
www.stadt-rabenau.de eingesehen werden.
Stadtverwaltung Rabenau, Hauptamt, SG Ordnung und
Sicherheit
www.stadt-rabenau.de

Ortsblatt Rabenau
erscheint am 9. Januar 2026
C
M
Y
K
Öffentliche Bekanntmachungen
n Was macht das Holz im Bach?
Bei einem Spaziergang am Bach sieht man manchmal abgebroche-
ne Äste, freigespülte Wurzelballen oder sogar einen vom letzten
Sturm umgewehten Baum, der jetzt im Wasser liegt. Was hat es da-
mit auf sich – mit diesem Holz im Bach? Kann das bleiben oder
muss das weg?
Flussholz oder Totholz nennt man das Holz, das auf natürliche Art
und Weise ins Gewässer gelangt ist. Doch tot ist es eigentlich
nicht. Im Gegenteil: Holz ist ein beliebter Lebensraum im Bach. Es
dient als Nahrung für zahlreiche Insektenlarven und andere Klein-
tiere. Diese wiederum sind die Beute von Fischen, die sich gern un-
ter dem Holz verstecken. Das Wasser muss sich seinen Weg um das
Holz herum suchen. Dadurch entstehen Stellen mit langsamer und
schneller Strömung. Diese Vielfalt ist wichtig, um möglichst vielen
Arten einen geeigneten Lebensraum bieten zu können.
Aber was ist bei einem Hochwasser? In der freien Landschaft ist
das kein Problem. Nur bestimmte Bereiche innerorts sind nicht ge-
eignet für Flussholz, da es weggespült werden kann. Deshalb wird
das Flussholz bei Renaturierungen am Gewässer fest verankert, be-
vor es zur Gefahr werden kann. So ist alles sicher.
Übrigens ist Flussholz immer nur natürliches Material. Von Men-
schen eingebrachte Bretter oder andere Holzartikel sind – auch
wenn sie im Fluss landen sollten – kein Flussholz, sondern Müll.
Und Müll hat im Gewässer nun wirklich überhaupt nichts verlo-
ren.
Dieser Text entstand in Zusammenarbeit der Fachberaterinnen
und Fachberater Gewässer des Landesamtes für Umwelt, Land-
wirtschaft und Geologie und der unteren Wasserbehörde des
Landkreises.
Flussholz ist ein wertvoller Lebensraum und darf in der freien
Landschaft im Gewässer bleiben.
Quelle: Knauer
n Öffentliche Beschlüsse der 7. Sitzung
des Stadtrates am 15. Dezember 2025
Die 7. öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau fand am
Montag, dem 15.12.2025, im Hotel „Rabennest“, Nordstraße 8, in Ra-
benau statt.
Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister, Feststel-
lung der Beschlussfähigkeit sowie Prüfung von Anträgen auf Ände-
rung der Tagesordnung wurde mit der Bestätigung des Protokolls,
der 6. Sitzung des Stadtrates Rabenau vom 03.11.2025 die Tagesord-
nung fortgesetzt. Laut der Tagesordnung wurden anschließend fol-
gende Beschlüsse gefasst:
Vorlage des Beteiligungsberichtes der Stadt Rabenau für das
Berichtsjahr 2024
Beschluss-Nr. 44/2025
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat den Beteiligungsbericht für das
Berichtsjahr 2024 erhalten und nimmt diesen zur Kenntnis.
Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Auf-
wands- und Auszahlungsermächtigungen für die Personal-
kosten der Stadt Rabenau
Beschluss-Nr. 45/2025
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt überplanmäßige Auf-
wands- und Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025
in Höhe von 77.575 EUR für die Personalkosten der Stadt Rabe-
nau.
Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Auf-
wands- und Auszahlungsermächtigungen für die Kosten der
laufenden Straßenentwässerung der Stadt Rabenau im Jahr
2024
Beschluss-Nr. 46/2025
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt überplanmäßige Auf-
wandsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 sowie überplan -
mäßige Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 in
Höhe von 7.271,96 EUR für die Kosten der Straßenentwässerung
2024.
Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Aus-
zahlungsermächtigungen für die Kosten der investiven Stra-
ßenentwässerung der Stadt Rabenau im Jahr 2024
Beschluss-Nr. 47/2025
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt überplanmäßige Auszah-
lungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von
78.396,99 EUR für die Erstattung der investiven Kostenanteile der
Straßenentwässerung 2024 an den AZV.
Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Auf-
wands- und Auszahlungsermächtigungen für die ehrenamt-
lichen Aufwandsentschädigungen in der Stadt Rabenau im
Jahr 2025
Beschluss-Nr. 48/2025
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt überplanmäßige Auf-
wands- und Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 in

erscheint am 9. Januar 2026
Ortsblatt Rabenau
C
M
Y
K
Öffentliche Bekanntmachungen
Höhe von 26.738,10 EUR für die ehrenamtlichen Aufwandsentschä-
digungen der Gemeindeorgane.
Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Auf-
wands- und Auszahlungsermächtigungen für das Ortsblatt
der Stadt Rabenau im Jahr 2025
Beschluss-Nr. 49/2025
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt überplanmäßige
Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr
2025 in Höhe von 12.658,25 EUR für das Ortsblatt der Stadt Rabe-
nau.
Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Auf-
wands- und Auszahlungsermächtigungen für Planungs- und
Sachverständigenkosten Stadt Rabenau im Jahr 2025
Beschluss-Nr. 50/2025
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt überplanmäßige Auf-
wands- und Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 in
Höhe von 15.863,38 EUR für die Erarbeitung B-Plan „Kindertages-
stätte Rabenau“.
Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Auf-
wands- und Auszahlungsermächtigungen für die Kreisumla-
ge im Jahr 2025
Beschluss-Nr. 51/2025
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt überplanmäßige Auf-
wands- und Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 in
Höhe von 71.988,91 EUR für die Kreisumlage.
Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Aus-
zahlungsermächtigungen für den Einbau einer Wandlermes-
sung im Haus des Gastes im Jahr 2025
Beschluss-Nr. 52/2025
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt eine überplanmäßige
Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von
7.803,61 EUR für den Einbau einer Wandlermessung im Haus des
Gastes.
Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Auf-
wands- und Auszahlungsermächtigungen für den Brand-
schutz im Jahr 2025
Beschluss-Nr. 53/2025
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt eine überplanmäßige Auf-
wands- und Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2025 in Hö-
he von 15.000 EUR für den Brandschutz im Jahr 2025.
Beratung und Beschlussfassung zum Maßnahmebeginn Stra-
ßenbau Bergstraße in Oelsa
Beschluss-Nr. 54/2025
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt den Maßnahmebeginn
für 2026 und die Kosten in Höhe von 330.210,75 € in der Haushalt-
planung von 2026 zu berücksichtigen.
Beratung und Beschlussfassung zum Maßnahmebeginn Stra-
ßenbau Ortsverbindungsstraße Lübau-Somsdorf
Beschluss-Nr. 55/2025
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt den Maßnahmebeginn
für 2026 und die Kosten in Höhe von 958.300,00 € in der Haushalt-
planung von 2026 zu berücksichtigen.
Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme am Projekt-
aufruf 2025/2026 zum Bundesprogramm „Sanierung kom-
munaler Sportstätten“
Beschluss-Nr. 56/2025
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt die Teilnahme am Bundes-
programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit der Maßnah-
me zur Umwandlung des Kleinfeldes in einen Kunstrasenplatz un-
ter Verwendung zertifizierter, nachhaltiger, recycelbarer Materialien
und die Sanierung der Laufbahn mit Sprunggrube.
Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden,
Schenkungen, Zuwendungen
Beschluss-Nr. 57/2025
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschließt die Annahme der
Spenden für den angegebenen Zweck in Höhe von insgesamt
1.500,00 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen, insbe-
sondere die Spendenlisten zu führen und die notwendigen
Zuwendungsbestätigungen nach Spendeneingang und Annahme-
erklärung durch den Stadtrat nach den verbindlichen Mustern aus-
zustellen.
Rabenau, 16. Dezember 2025
gez. Paul
Bürgermeister
Impressum
Herausgeber/Redaktion:
Stadt Rabenau, Markt 3, 01734
Rabenau, Telefon: 0351/ 649820,
Fax 0351/649821, E-Mail:
[email protected],
Internet: www.stadt-rabenau.de
Verantwortlich für den amtlichen
Teil: Bür germeis ter Thomas Paul
Anzeigen, Satz & Druck: Riedel
GmbH & Co. KG – Verlag für Kom-
munal- und Bürgerzeitungen Mittel-
deutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau
OT Ottendorf, Telefon: 037208/8760, Mail: [email protected],
Es gilt die Anzeigenpreisliste 2025.
Verteilung: Das Ortsblatt Rabenau liegt für jeden Haushalt zur kos -
tenfreien Mitnahme in den bekannten Auslagestellen bereit.
Auflage: 2000
Erscheinungsweise: monatlich.
ID-Nc. ???????? • gültig bis 0?/??

Ortsblatt Rabenau
erscheint am 9. Januar 2026
C
M
Y
K
Informationen
Voller Dankbarkeit schauen wir auf ein weiteres Jahr „Plausch &
Tausch“ in der Bücherei Oelsa zurück. Wir freuen uns, dass sich der
2. Donnerstag im Monat zu einem festen Datum in einigen Kalen-
dern gemausert hat und doch auch ab und zu neue oder seltene Ge-
sichter zu sehen sind. Jederzeit sind alle Interessierte aus allen Orts-
teilen herzlich willkommen und werden aufgeschlossen empfan-
gen.
Im vergangenen Jahr haben wir uns mehrfach dem Thema Garten
und Pflanzen, aber auch der baulichen Dorfentwicklung, gewidmet.
Gegen Jahresende wurden Weihnachtssterne gebastelt und wir
stimmten uns mit einer gemütlichen Weihnachtsfeier auf die Festta-
ge ein. In dem Zusammenhang bedanken wir uns sehr herzlich beim
Dorfleben Oelsa e.V. für die Übernahme der Stollen- und Kaffeekos-
ten zu unserer Weihnachtsfeier!
Für das Jahr 2026 haben wir schon einige Themen wie Homöopa-
thie und Versicherungen geplant. Sicherlich wird wieder viel ge-
plauscht, getauscht und bestimmt entsteht auch die eine oder ande-
re Bastelei.
Ein großes Dankeschön geht von der Stadtverwaltung Rabenau an
Frau Werner, die alles mit viel Herzblut organisiert. Für ihr regelmäßi-
ges, ehrenamtliches, bürgerliches Angebot erhielt sie im Oktober
von Landrat Michael Geisler zusammen mit dem "Landschaf(f)t Zu-
kunft e.V." auch eine Auszeichnung im Rahmen des Wettbewerbs
"Soziale Dorfentwicklung".
Im Januar ist die Bücherei zu den gewohnten Zeiten geöffnet; es ent-
fällt der „Plausch & Tausch“.
Der erste Plausch & Tausch des Jahres findet am 12.02.2026
statt.
n Jahresrückblick Plausch & Tausch Bücherei Oelsa
Bei schönstem Sonnenschein eröffnete unser Bürgermeister, Herr
Paul, am Nikolaustag, dem 6. Dezember unseren diesjährigen Rabe-
nauer Weihnachtsmarkt. Mit umfangreichen Darbietungen von
Schülerinnen und Schülern aller Klassenstufen der DPFA-Regenbo-
genschule folgte sogleich das erste Highlight. Im Anschluss wurde
der köstliche Rosinenstollen der Feinbäckerei Meyer angeschnitten
– wer eine Scheibe probierte, durfte die Spendenbox füllen, denn
der Erlös kommt in diesem Jahr der Kinderklinik Zscheckwitz zugu-
te. Nach diesem kulinarischen Höhepunkt folgten die ganz Kleinen
der Kindertagesstätte „Rabenauer Spatzennest“ mit einem liebevol-
len, weihnachtlichen Auftritt. Am Nikolaustag durfte natürlich der
Nikolaus nicht fehlen, der gemeinsam mit seinem Weihnachtsengel
Kinder auf die Bühne einlud, die ein Lied oder Gedicht vortragen
wollten. So füllte sich die Bühne rasch und wurde schlussendlich zu
einer besungenen Weihnachtsbäckerei. Wer mochte, schloss sich
dem Weihnachtsengel an, um im gemütlich geschmückten Ratskel-
ler Weihnachtsgeschichten zu lauschen. Auf der Bühne erfreuten
währenddessen die Blasmusiker des Posaunenchors Oelsa mit weih-
nachtlichen Klängen. Ab 18 Uhr klang der Abend gemütlich bei Met,
Glühwein, herzhaften und süßen Leckereien aus, als DJ SAUndBAR
auf der Bühne seinen „Rabenauer Weihnachtsmarkt-Song“ präsen-
tierte, ein Loblied auf unseren schönen Rabenauer Weihnachts-
markt. Wer diesen nochmals nachhören möchte, kann dies gern un-
ter: https://saundbar-diskothek.de/rabenauer-weihnachtsmarkt/
tun. Aufgrund der tollen Stimmung und des milden Wetters verlän-
gerten wir den Weihnachtsmarkt bis 20 Uhr, damit jeder auf seine
Kosten kam.
Am Sonntag wurde der Weihnachtsmarkt vom Rabenauer Ortsvor-
steher, Herrn Steyer, eröffnet. Zur Kaffeezeit füllte sich der Markt
wieder mit vielen Besuchern, die vom Weihnachtsprogramm des
Weihnachtsengels Katja Oswald bezaubert wurden. Die Mini- und
Jugendgarde des Elferrats Rabenau sorgte im Anschluss für Party-
stimmung auf dem Markt, sodass der Weihnachtsmann vorbeischau-
te. Die Augen der Kinder leuchteten für die süßen Überraschungen,
die er mitgebracht hatte. Der Chor der Stuhlbauerstadt Rabenau i.
Sa. e.V. lud im Anschluss zum Weihnachtsliedersingen ein – Weih-
nachtsstimmung pur. Ab 17 Uhr verloste der Heimatverein Rabenau
e.V. Preise für die richtige Antwort ihres Heimaträtsels. Wir gratulie-
ren den glücklichen Gewinnern. Die Blasmusiker der Kirche Rabe-
nau spielten danach weihnachtliche Klänge und luden zum Advents-
konzert in der Kirche ein.
An beiden Tagen boten Händler/Vereine Geschenkideen und kulina-
rische Köstlichkeiten an – wie es sich für einen Weihnachtsmarkt
gehört. Der Rabenauer Modellbahnclub öffnete seine Türen zur Mo-
dellbahnschau und auch das weihnachtliche Stuhlbaumuseum war
gut besucht. Im Ratskeller wurden fleißig Quilling-Weihnachtsster-
ne mit Papier+Ideen Dippoldiswalde gebastelt und Kindergesichter
beim Kinderschminken in kleine Kunstwerke verwandelt.
Wir freuen uns sehr, dass unser Rabenauer Weihnachtsmarkt auch
dieses Jahr wieder sehr gut besucht war. Dafür danken wir allen gro-
ßen und kleinen Gästen!
Ein großes Dankeschön gilt aber auch allen Helferinnen und Helfern,
Vereinen, Ehrenamtlichen und Händlerinnen und Händlern vor, wäh-
rend und nach diesen beiden Tagen, die allesamt zum guten Gelingen
unseres Weihnachtsmarktes beitrugen! Bis nächstes Jahr …
Ein Fotoalbum mit vielen schönen Momenten, die unsere Weih-
nachtsfotografen festgehalten haben, finden Sie in der Rabenau-App
unter Aktuelles „Rückblick Rabenauer Weihnachtsmarkt 2025“ vom
12.12.2025.
„Was wäre ein Weihnachtsmarkt ohne Weihnachtsbaum?“
In diesem Jahr ziert unseren Markt eine Kolorado-Tanne
von Frau Heber aus Spechtritz.
Recht herzlichen Dank dafür!
n Der Rabenauer Weihnachtsmarkt am 2. Advent – ein Rückblick

erscheint am 9. Januar 2026
Ortsblatt Rabenau
C
M
Y
K
Traditionell am Mittwoch nach dem Rabe-
nauer Weihnachtsmarkt lud Bürgermeister
Thomas Paul alle Junggebliebenen, Seniorin-
nen und Senioren zur Weihnachtsfeier ins
Haus des Gastes ein. Bei milden Temperatu-
ren mit Sonnenschein eröffnete er im Saal
die festlich dekorierte Kaffeetafel mit Köst-
lichkeiten der Feinbäckerei Meyer Oelsa. Die
über 110 Gäste durften sich über ein hübsch
angemaltes Teelichtglas von den Hortkin-
dern aus Oelsa freuen.
Nach dem gemütlichen Kaffeetrinken folgte
der Auftritt von Kindern der Kindertagesstät-
te „Rabenauer Spatzennest“. Alle waren auf-
gerufen mitzumachen. Im Anschluss versetz-
ten „Reini & Co.“ das Publikum mit Anekdo-
ten, Liedern und Gedichten in weihnachtli-
che Stimmung.
Sehr herzlich bedanken wir uns bei allen
Gästen sowie den Kindern und Pädagogen
des Kindergartens Rabenau für ihren Auftritt,
den Hortkindern der Grundschule Oelsa für die Bastelgeschenke
und dem Weihnachtsmann fürs Vorbeischauen. Außerdem gilt ein
großer Dank den 6 Schülerinnen und Schülern der DPFA-Regenbo-
genschule Rabenau, die für einwandfreien Service während der Ver-
anstaltung sorgten, sowie Frau Werner von der Bücherei Oelsa und
dem Team aus der Stadtverwaltung.
Wir freuen uns auf Madeleine Wolf, die uns zur Seniorenweihnachts-
feier im nächsten Jahr am Mittwoch, den 9. Dezember 2026, verzau-
bern wird.
Doreen Kadner
Tourismus-Information Rabenau
Informationen
Auftritt Kindergarten Rabenau
Foto: Stadtverwaltung Rabenau
n Gemütliche Seniorenweihnachtsfeier im Haus des Gastes am 10.12.2025
Zum Auftakt in die Vorweihnachtszeit bot das erste Adventswochen-
ende zahlreiche Veranstaltungen in und um Rabenau.
Am Samstag, den 29.11., wurde mit einem großen Fest die Oelsaer
Pyramide feierlich angeschoben. Zahlreiche Gäste kamen vorbei,
denn viele große und kleine Oelsaerinnen und Oelsaer hatten das
Fest mit schönen Ideen und viel Herzblut vorbereitet: neben kulina-
rischen Köstlichkeiten gab es weihnachtliche Auftritte, örtliche Ver-
kaufsartikel und Mitmach-Angebote für Kinder.
Entlang der Weißeritztalbahn lud „Bimmelbahn und Lichterglanz“
zum längsten befahrbaren Weihnachtsmarkt ein. Viele Bahnhöfe ent-
lang der Strecke boten ein vielfältiges weihnachtliches Programm.
In der kleinen „Knox-Räucherkerzenwerkstatt im Bimmelbahnwag-
gon“ am Bahnhof Rabenau wurde wieder emsig geknetet und die
gemütliche Mühlenweihnacht im Lokal „Zum Wanderer“ lud zu kuli-
narischen Köstlichkeiten, Finden von Weihnachtsgeschenken und
verzieren von Bienenwachskerzen ein.
In Spechtritz versorgte der Feuerwehrverein Spechtritz die Gäste
mit Leckereien und dem Schnitzen von Wanderstöcken. Zum An-
schub der Schwibbogenpyramide am Sonntag wurde am Pyrami-
denplatz ein schönes Fest für Groß und Klein geboten.
Bimmelbahn und Lichterglanz ist zu einer überregionalen Veran-
staltung geworden, die Gäste aus ganz Deutschland, ja sogar
der Schweiz, anlockt. Die Veranstalter freuen sich auf einen Zu-
wachs von 8 % an Fahrgästen für dieses Wochenende und planen
schon für das Erste Adventswochenende 2026 wenn es wieder
heißt: „Bimmelbahn und Lichterglanz entlang der Weißeritztal-
bahn“.
Wir bedanken uns an dieser Stelle sehr herzlich für die tolle Unter-
stützung der HelferInnen in der Vor- und Nachbereitung sowie der
Durchführung, dem Team des Feuerwehrvereins Spechtritz e.V., so-
wie der Gastwirtschaft „Zum Wanderer“ und den Händlern, die alle
zum guten Gelingen der Veranstaltung beitrugen.
Doreen Kadner
Tourismus-Information Rabenau
n „Bimmelbahn und Lichterglanz 2025“ am ersten Adventswochenende

Ortsblatt Rabenau
erscheint am 9. Januar 2026
C
M
Y
K
Kindergarten und Grundschule Oelsa
n Auch in der Kindertagesstätte „Rabenauer
Spatzennest“ begrüßen wir das Neue Jahr
2025 war ein rundherum erfüllendes Jahr. Wir sagen DANKE für Ihr
Vertrauen, für Ihre Unterstützung und die Zusammenarbeit!
Drum wünschen wir allen eine ruhige und zufriedene Zeit mit
Freunden, Familie und natürlich in unserer Kita mit einem guten
Start in und durch das Neue Jahr, denn gemeinsame Zeit ist doppelte
Freude.
Gemeinsam wollen wir am 4. September 2026 unser 40-jähriges
Jubiläum feiern!
Ihr Team der Kindertagesstätte ‚Rabenauer Spatzennest‘
n Perspektiven entdecken
am Beruflichen
Gymnasium
Ein neues Jahr bringt für viele Familien wichtige Entschei-
dungen über den weiteren Bildungsweg ihrer Jugendlichen
mit sich.
Das Berufliche Gymnasium bie-
tet jungen Menschen nach der
10. Klasse die Möglichkeit, in
drei Jahren die allgemeine Hoch-
schulreife zu erlangen. Es eröff-
net damit alle Chancen für ein
späteres Studium im In- und Aus-
land. Neben den klassischen Un-
terrichtsfächern vermittelt die
Schule praxisnahe, berufsbezo-
gene Inhalte in den Fachrichtun-
gen Gesundheits- und Sozialwe-
sen sowie Wirtschaftswissen-
schaft. Diese geben erste Einbli-
cke in berufliche Arbeitsfelder, ohne die spätere Studienwahl festzu-
legen – ideal, um eigene Interessen besser kennenzulernen und Zu-
kunftspläne zu entwickeln.
Lernen am DPFA-Regenbogen-Beruflichen Gymnasium
Rabenau
Was das Lernen am Beruflichen Gymnasium in Rabenau ausmacht,
beschreibt ein Schüler der Klasse 12 treffend: „Am Beruflichen Gym-
nasium schätze ich besonders das familiäre Umfeld und die starke Ge-
meinschaft – sie schaffen Vertrauen und eine positive Lernatmosphä-
re. Lehrkräfte und Schüler begegnen sich auf Augenhöhe, der Unter-
richt ist modern und die Ausstattung hervorragend. Wir unterstützen
uns gegenseitig – das motiviert auf dem Weg zum Abitur und macht
den Schulalltag angenehm und lebendig.“ Wir laden interessierte Fa-
milien herzlich ein, unser Berufliches Gymnasium kennen zu lernen.
Wichtige Termine im Januar 2026
Für interessierte Jugendliche und ihre Familien gibt es im Januar
drei Termine, um sich über den weiteren Bildungsweg am Berufli-
chen Gymnasium zu informieren.
KarriereStart Dresden vom 23.–25. Januar 2026
Informieren Sie sich in Halle 4 am Stand J5 auf der Messe Dresden
über unser DPFA-Regenbogen-Berufliches Gymnasium Rabenau.
Info-Abend Berufliches Gymnasium, 29. Januar 2026
Wir stellen um 17 Uhr in unserer Aula unser Schulkonzept, die Fach-
richtungen sowie den Bewerbungs- und Anmeldeprozess vor und
beantworten alle Fragen rund um den Start in Klasse 11.
Berufswelten Bannewitz, 31. Januar 2026
Treffen Sie uns von 11–17 Uhr in der neuen Mensa Bannewitz. Wir
stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Wir freuen uns darauf, interessierte Familien kennen zu lernen –
und gemeinsam die nächsten Schritte für einen erfolgreichen Bil-
dungsweg zu gestalten.
Weitere Informationen und Anmeldungen für die kommenden
Schuljahr unter www.dpfa-rabenau.de
Katharina Baumann, DPFA-Regenbogen-Schulen Rabenau
Modernes Lernen in familiärer
Atmosphäre: Lehrkräfte unter-
stützen unsere Jugendlichen
beim Entdecken ihrer Stärken.
Foto: Nils Eisfeld
Am Freitag, den 23.01.2026 um 19:30 Uhr findet wieder
unser traditioneller Leseabend im Gemeinderaum der Kir-
che Oelsa statt.
Gemütlich, bei einem guten Glas Wein und kleinen Snacks,
kann man den Buchvorstellungen von Frau Walter aus der
Stadtbibliothek Dippoldiswalde lauschen.
Wir sind auf eine gute Lektüre gespannt und freuen uns auf
Ihr Kommen!
Der Förderverein der Grundschule Oelsa

erscheint am 9. Januar 2026
Ortsblatt Rabenau
C
M
Y
K
n Vereinsgetragenes Museum –
eine Erfolgsgeschichte in Rabenau (!) (?)
Der Museumsverein wurde am
23. Mai 2007 gegründet und
steuert nun schon auf sein 20-
jähriges bestehen zu. Schon oft
mussten Veränderungen umge-
setzt werden, neue personelle
Strukturen wurden nötig oder
Satzungsneufassungen.
Auch
2026 wird sich etwas ändern,
denn aus organisatorischen
Gründen, ist es tatsächlich viel
günstiger den Rhythmus für die
reguläre jährliche Mitgliederver-
sammlung zu ändern.
Die Mitgliederversammlung 2026 wird also nicht erst im Novem-
ber, sondern bereits im Frühjahr stattfinden. Die Einladungen wer-
den rechtzeitig versendet.
Verbunden mit einem Rückblick auf die Mitgliederversammlung
2025, mit Wahl des Vorstandes, möchten wir an alle Leser, an unsere
Mitglieder und Freunde beste Grüße und Wünsche für das neue
Jahr 2026 richten.
n Rückblick und Vorschau anlässlich
der Mitgliederversammlung 2025
mit Wahl des Vorstandes
Das vereinsgetragene Rabenauer Stuhlbau- und Heimatmuseum
muss sich immer für die Zukunft rüsten, das ist nur möglich durch
die kontinuierliche und dauerhafte Unterstützung von Förderern
und Spenden. Als Fördergeber sind zu nennen das Land Sachsen, der
Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und die Stadt Rabe-
nau, dazu kommen Privatpersonen und Institutionen der freien
Wirtschaft, die die Existenz unseres Museums sichern. Dazu kom-
men Mittel aus Förderprojekten, die bei der Gestaltung von Ausstel-
lungen und der Verbesserung der Infrastruktur des Museums hel-
fen. Ganz besonders ist das Engagement der ehrenamtlichen Mit-
glieder des Museumsvereins zu nennen, die den reibungslosen Be-
trieb des Museums durch verschiedenste Aktivitäten sichern. Es ist
jedoch wichtig, in Zukunft auf die Verjüngung unseres Vereins zu
achten und sich um neue Vereinsmitglieder zu bemühen.
In der neuen Wahlperiode stehen wieder viele anspruchsvolle Auf-
gaben vor dem Vorstand und den Mitgliedern des Museumsvereins.
Die Wahl des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung erfolgte
offen mit Handzeichen. Von den 54 Mitgliedern des Vereins waren
28 zur Wahlversammlung anwesend. Alle Kandidaten für den Vor-
stand wurden einstimmig gewählt.
Daniela Simon – Vorsitzende und Museumsleiterin
Klaus Werner – 1. Stellvertreter der Vorsitzenden
Steffen Kruse – 2. Stellvertreter der Vorsitzenden
Dr. Andreas Käppler – für besondere Aufgaben
Irene Stock – Schatzmeister/Kassenwartin
Dr. Ingrid Fuchs – Aufgabenbereich Wissenschaft
Carola Huth – Aufgabenbereich Heimatgeschichte
Im Namen aller Vorstandsmit-
glieder bedanke ich mich für
das erteilte Vertrauen und versi-
chere weiterhin engagiert zum
Wohle der Kultur und des Muse-
ums in Rabenau zu arbeiten.
Daniela Simon,
Vereinsvorsitzende
n Bilanz der vergangenen Wahlperiode
Die Jahre 2024 und 2025 waren wieder durch vielfältige Aktionen
geprägt. Das waren zum einen die Aktionen mit Außenwirksamkeit,
wie der Kunsthandwerkertag und der Tag des traditionellen Hand-
werks, die jährlich durchgeführt werden, bei denen sich Handwer-
ker der Region präsentieren können und in denen sich die Besucher
über die vielfältigen Aktionen des Museums informieren können.
Weiterhin müssen die verschiedenen Sonderausstellungen genannt
werden, wobei besonders die Ausstellung, die dem Wirken des Ma-
lers Erich Seidel gewidmet war und unsere aktuelle Ausstellung „Ge-
lenka – Mythos und Wirklichkeit“ genannt werden. Auch hinter den
Türen der Archive hat sich einiges getan. Die umfangreiche Werk-
zeugsammlung des Museums wurde neu geordnet, beschrieben, an-
gemessen untergebracht und besonders schöne Stücke der Samm-
lung können in „Museum Sachsen digital“ besichtigt werden. Durch
eine Dämmung des Daches wurde der Baukörper des Hauses den
musealen Bedingungen angepasst, so dass in Zukunft die klimati-
schen Bedingungen des Archivbereiches stabilisiert sind. Über die
Aktivitäten des Museums wird regelmäßig im Rabenauer Ortsblatt
berichtet. Für einige Aktionen konnten wir sogar überregionale Auf-
merksamkeit gewinnen.
DEUTSCHES STUHLBAUMUSEUM RABENAU/SA. e. V.
Lindenstraße 2 · 01734 Rabenau · Telefon 0351 6413611 · Fax 0351 65260611 · E-Mail: [email protected]
Anzeige(n)

7
3
5
5
0
2
5
3
0
?
e
r
h
I
ni
ss
älr
e
v
u
z
r
e
D
 Diesel
 Heizöl

ff
Schmierstoffe
 Batterien

5
2
n
oig
e
R
r
e
r
el
d
n
ä
hlö
zie
H
e
gis

 Batterien
 Ad-blue...

Ortsblatt Rabenau
erscheint am 9. Januar 2026
C
M
Y
K
Vereinsnachrichten
?
Erwachsene – 3. Mannschaft (2. Kreisliga): Zwei starke Un-
entschieden in den letzten Spielen. Mit zusätzlicher Verstärkung
startet die Mannschaft vom letzten Platz aus die Aufholjagd.
?
Erwachsene – 4. Mannschaft (2. Kreisklasse): Konstante Leis-
tungen und verdienter 2. Tabellenplatz.
Auch unsere Jugendmannschaften U19 und U15 nehmen erfolg-
reich am Punktspielbetrieb teil und stehen aktuell jeweils auf Platz 1
der Kreisliga Jugend.
Die Tischtennisabteilung Oelsa bedankt sich bei allen Spielerinnen,
Spielern, Trainern und Unterstützern und blickt motiviert auf die an-
stehende Rückrunde.
Landeseinzelmeisterschaften – starke Leistungen in allen
Altersklassen
Zwischen Mitte November und Mitte Dezember fanden die Landesein-
zelmeisterschaften der Altersklassen U11, U13, U15 und U19 statt. Die
Tischtennisabteilung Oelsa war dabei in allen Klassen vertreten und
konnte zahlreiche gute Platzierungen sowie Titelgewinne verbuchen.
U11
Mit Linda Kittelmann, Helena Thomas und Niklas Thomas gingen drei
Nachwuchsspieler an den Start. Alle drei konnten Spiele in der Grup-
penphase gewinnen und sammelten wichtige Erfahrungen auf Lan-
desebene. Für Helena und Niklas ging es bis ins Achtelfinale.
U13
Sehr erfolgreich verliefen die Meisterschaften für Surina Helbig, Mile-
na Kohser und Egon Beck. Alle drei blieben in der Gruppenphase un-
geschlagen. Milena Kohser krönte ihre Leistung mit dem Landes-
meistertitel im Einzel. Egon Beck gewann gemeinsam mit seinem
Doppelpartner Arthur Mäke (ESV Lok Pirna) den Landesmeisterti-
tel im Doppel. Surina Helbig erreichte das Viertelfinale und musste
sich dort erst der späteren Finalistin geschlagen geben.
U15
In der Altersklasse U15 gingen Milena Kohser und Nora Beger an den
Start. Milena erreichte das Halbfinale und sicherte sich einen starken
3. Platz. Nora Beger verlor ihr Viertelfinale nur knapp. Im Doppel be-
legten beide gemeinsam ebenfalls den 3. Platz.
U19
Mit Nora Beger war auch in der U19 eine Spielerin aus Oelsa vertre-
ten. Nach einem guten Start in der Gruppenphase erreichte sie das
Achtelfinale, wo sie ausschied. Die Teilnahme in dieser höheren Alters-
klasse unterstreicht ihre positive Entwicklung.
Jugend-Jahresabschluss im Dezember
Im Dezember fand zudem der Jahresabschluss unserer Jugend statt.
Während die älteren Nachwuchsspieler an der Kletterwand nicht nur
hoch hinausgingen, sondern auch einmal ganz andere Muskelgrup-
pen beanspruchten, durfte unsere Nachwuchsfördergruppe span-
nende Einblicke hinter die Kulissen von Radio Dresden und HIT
RADIO RTL gewinnen. Im Rahmen des Wunschhitmarathons konn-
ten sich die Kinder nicht nur Musiktitel wünschen – zusätzlich spen-
dete die Tischtennisabteilung Oelsa 100 Euro an die Kinderarche
Sachsen.
Ergebnisse der Hinrunde im Punktspielbetrieb
Auch in den Mannschaftswettbewerben blickt die Tischtennisabtei-
lung Oelsa auf eine erfolgreiche Hinrunde zurück:
?
Damen – Landesklasse: Platz 4, jedoch punktgleich mit Tabel-
lenplatz 2. In der Rückrunde ist noch alles möglich – vielleicht so-
gar die Relegation zur Sachsenliga.
?
Erwachsene – 1. Mannschaft (Bezirksklasse): Ungeschlagen
auf Platz 1. Eine starke Hinrunde und ein klarer Anwärter auf den
Aufstieg.
?
Erwachsene – 2. Mannschaft (Kreisunion): Aktuell Platz 5.
Mit starker Verstärkung für die Rückrunde ist noch ein deutlicher
Sprung nach oben zu erwarten.
Mannschaft der Hinrunde – 1. Erwachsenenmannschaft
Im Bild (v. l. n. r.) Justus Juschten, Max Winkler, Maik Speckmann,
Jörg Böhme, Lukas Lindner, Steve Jurk. Ebenfalls zum Team
gehören – wenn auch nicht abgebildet – Stephan Schmutzler und
Egon Beck.
n Neues aus der Tischtennisabteilung Oelsa
01728 Bannewitz
Dresdner Str. 12
Telefon 0351 402886-00
01774 Klingenberg Paulsdorfer Str. 7 Telefon 035055 6000-0
www.mobau-mueller.de
[email protected]
Mobau Müller
Baustoff Kontor GmbH
Anzeige(n)

erscheint am 9. Januar 2026
Ortsblatt Rabenau
C
M
Y
K
n Ein Wochenende voller
Lichterglanz in Spechtritz:
Rückblick auf den 1. Advent
Pünktlich zum Start in die Adventszeit wurde es in Spechtritz so
richtig gemütlich. Unter dem Motto „Bimmelbahn und Lichter-
glanz“ haben wir zwei tolle Tage verbracht.
Ein gemütlicher Samstag am Haltepunkt
Los ging es am Samstag direkt am Haltepunkt der Kleinbahn. Die
Stimmung war von Anfang an richtig weihnachtlich. Besonders
schön war die Atmosphäre am knisternden Lagerfeuer. Hier konn-
ten Groß und Klein gemeinsam aktiv werden und ihre eigenen Wan-
derstöcke schnitzen.
Das war ein Spaß für die ganze Familie.
Wer Hunger oder Durst mitgebracht hatte, wurde bestens versorgt:
Es gab frische Quarkbällchen, herzhafte Bratwurst und natürlich
heißen Glühwein zum Aufwärmen.
Traditionelles Pyramidenandrehen am Sonntag
Am Sonntag stand dann der
Höhepunkt an: unser jährliches
Pyramidenandrehen zum 1. Ad-
vent.
Wir hatten großes Glück mit
dem Wetter – es war ein richtig
schöner Tag. Kulinarisch blieben
keine Wünsche offen. Neben
Waffeln, Bratwurst, Soljanka und Glühwein gab es auch den lecke-
ren, selbstgebackenen Kuchen. Ein ganz besonderes Highlight war
natürlich wieder die berühmte „Spechtritzer Duftschnitte“, die sich
viele schmecken ließen.
Für die festliche Stimmung sorgte, wie in jedem Jahr, der Posaunen-
chor Rabenau mit seiner Musik – das gehört einfach dazu! Und als
dann noch der Weihnachtsmann höchstpersönlich vorbeischaute,
leuchteten besonders bei den kleinen Gästen die Augen.
Bis zum späten Abend erfreuten sich die Besucher an der strahlen-
den Pyramide und unserem kleinen familiären Weihnachtsmarkt.
Es war ein rundum gelungenes Wochenende.
Ein herzliches Dankeschön an alle Helfer und unsere Gäste. Wir
freuen uns auf das nächste Jahr.
S. Schneider
Feuerwehrverein Spechtritz e. V.
Vereinsnachrichten
n Von dunklen Wäldern,
wilden Bienen und
einem uralten Beruf
Der Heimatverein „Natur- und Heimatfreunde Rabenau“ e.V. beginnt
das neue Veranstaltungsjahr mit einer Zeitreise und lädt dazu am
Montag, den 12. Januar 2026, ganz herzlich ein. Ab 18:00 Uhr be-
richtet André Kaiser, der Kreiswanderwegewart unseres Gebietes aus
dem Kurort Hartha im Hotel Rabennest Rabenau, über den uralten
Beruf der Zeidler oder Waldimker, der einst auch in unserer Ge-
gend weit verbreitet war und heute kaum noch bekannt ist. Einlass
mit gastronomischer Versorgung wie immer ab 17:00 Uhr.
Gut zu wissen: Unsere Heimatabende sind öffentlich und ein Jeder
ist herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Auch im Jahr 2026 laden wir wieder
alle Junggebliebenen zur
Rabenauer Retro Runde
am
Mittwoch, dem 21. Januar,
recht herzlich ein.
Ort und Zeit wie immer 15:00 Uhr im ehemaligen Ratskeller.
Bis dahin eine gute Zeit und bleiben Sie alle schön gesund –
Die Organisatoren
Geburtstage
vom 09.01. bis 08.02.2026
Gratulationen
n Rabenau
Herr Saupe, Harald am 09.01. zum 85. Geburtstag
Frau Klopsch, Gitta am 11.01. zum 70. Geburtstag
Frau Grimmer, Bettina am 13.01. zum 70. Geburtstag
Frau Steyer, Christine am 13.01. zum 70. Geburtstag
Frau Lorenz, Christa am 18.01. zum 85. Geburtstag
Herr Kaiser, Enrico am 23.01. zum 70. Geburtstag
Frau Glatz, Delianne am 28.01. zum 95. Geburtstag
Frau Küchler, Siglinde am 29.01. zum 85. Geburtstag
Frau Rehn, Daniela am 01.02. zum 70. Geburtstag
n Karsdorf
Herr Seifert, Manfred am 23.01. zum 85. Geburtstag
Frau Henke, Ursula am 31.01. zum 85. Geburtstag
n Oelsa
Frau König, Renate am 16.01. zum 75. Geburtstag
Herr Thomas, Lutz am 18.01. zum 75. Geburtstag
Wir wünschen alles Gute,
Gesundheit und Wohlergehen.

Ortsblatt Rabenau
erscheint am 9. Januar 2026
C
M
Y
K
Kirchennachrichten
n Gottesdienstplan
10. Januar Rabenau 17:00 Uhr Wiederholung des Krippenspiels der Kinder
11. Januar 1. Sonntag nach Epiphanias Oelsa 17:00 Uhr Wiederholung des Krippenspiels
Rabenau kein Gottesdienst
18. Januar 2. Sonntag nach Epiphanias Oelsa 09:00 Uhr Gottesdienst
Rabenau kein Gottesdienst
25. Januar 3. Sonntag nach Epiphanias Oelsa 10:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
Rabenau 09:00 Uhr Gottesdienst
1. Februar letzter Sonntag nach Epiphanias Oelsa kein Gottedienst
Rabenau 10:30 Uhr Gottedienst mit Abendmahl
8. Februar Sexagesimae Oelsa 09:00 Uhr Gottesdiens
Rabenau kein Gottesdienst
Aber es gibt auch Situationen, da
weiß ich: mit ein paar kleinen
Korrekturen oder Erneuerungen
ist es nicht getan: das zig mal re-
parierte Gerät muss dann doch
komplett erneuert werden, der
Computer ist so hoffnungslos
abgestürzt, dass ein kompletter
Neuaufbau sinnvoll ist. Oder beim Kartenspiel haben alle Mitspieler
ein so schlechtes Blatt, dass neu gemischt und ausgeteilt werden
muss.
Sicher: das sind alles überschaubare Probleme, weit davon entfernt,
alles zu sein. Und natürlich sollten wir uns davor hüten, zu behaup-
ten, es habe ALLES keinen Zweck mehr, könne oder müsse weg. Aber
es gibt so ein paar Punkte, da stellt sich mir die Frage: bekommen
wir das noch hin? Ist hier wirklich mit einer Wende zum Besseren zu
rechnen – oder eher nicht?
Gibt es eine Lösung für den Nahost-Konflikt? Schafft es die Mensch-
heit, dem Raubbau der natürlichen Ressourcen Einhalt zu gebieten?
Werden doch noch einmal die Schwerter zu Pflugscharen umge-
schmiedet? Lässt sich eine Weltordnung finden, von der nicht nur ei-
nige, sondern alle profitieren?
Wer diese Fragen nicht mit einem überzeugten JA beantworten
kann, muss deswegen nicht ein geborener Pessimist sein; auch wäre
es unangemessen, zu sagen, es sei alles sinnlos. In solchen Situatio-
nen bleibt dann nicht viel anderes übrig, als die kleinen Schritte zu
gehen, die man halt gehen kann, das wenige zu tun, was einem in die
Hand gegeben ist. Aber die große Hoffnung, die bleibt allein Gott
vorbehalten: Siehe, ich mache alles neu! Für mich gibt es keine hoff-
nungslosen Fälle.
Jahreslosungen kommen und gehen, schon nach kurzer Zeit kann
man sich kaum noch an sie erinnern. Aber dieses Grundver-
trauen sollte bleiben: wo wir keine Möglichkeiten mehr sehen,
wo für uns nicht mehr helfen will, wo alles Hoffen vergeblich zu
sein scheint, da vertraue ich auf den, der verheißt, alles neu zu ma-
chen.
Ihr Pfarrer Dr. Martin Beyer
n Siehe, ich mache alles neu! –
Kirchliche Jahreslosung für 2026
Liebe Leserinnen und Leser!
mögen Sie es, wenn in dem Geschäft, in dem Sie Ihre regelmäßigen
Einkäufe tätigen, mal wieder umgeräumt wurde? Wo sonst das Mehl
stand, gibt es jetzt Süßigkeiten, statt Konserven findet man Haus-
haltsartikel; und wo findet man so eine Kleinigkeit wie Meerrettich
oder Hefe?
Fragt man die Mitarbeiter, dann versichern sie einem, dass das ja al-
les nur zu unserem besten sei und dass wir von der neuen Anord-
nung über kurz oder lang begeistert sein würden. Ich bin es in der
Regel nicht. Zwar finde ich früher oder später meine bevorzugten
Artikel doch, aber von mir aus hätte man das auch alles so lassen
können, wie es war.
Noch schlimmer sind Updates von Computerprogrammen: zuerst
laufen sie überhaupt nicht, dann immer mal; liebgewonnene Funk-
tionen wurden abgeschafft, unnötige hinzugefügt, und zu allem
Überfluss werde ich noch ständig nach Cookies gefragt.
Schließlich wäre da noch die Änderung des Fahrplan, die ich nicht
mitbekommen habe; und so ist der Bus tatsächlich fünf Minuten frü-
her ohne mich abgefahren.
Wenn nun in der Jahreslosung für 2026 Gott in der Offenbarung des
Johannes spricht „Siehe, ich mache alles neu!“ so weiß ich noch
nicht so recht, ob ich mich darüber tatsächlich freuen soll.
Andererseits übt Neues natürlich einen ungeheueren Reiz aus: neue
Filme und Serien möchte ich sehen, in einer frisch renovierten Woh-
nung lebt es sich doch ganz anders; und neue Produkte möchte ich
zumindest sehen, vielleicht auch ausprobieren – und oft genau dann
auch haben. Wer heute verspricht, immer nur dasselbe zu sagen
oder zu verkaufen, gerät früher oder später ins Abseits.
Nun kann man darüber rätseln, ob der Unterschied vielleicht in dem
kleinen Wörtchen „alles“ steckt. Etwas Neues, möglichst an einer Stel-
le, wo man vielleicht darauf wartet oder es sich wünscht, ist sicher ei-
ne gute Sache. Vertraute Alltäglichkeiten hingegen lassen wir eher un-
verändert. Und gar alles neu – das dürfte die meisten von uns überfor-
dern, da weiß man ja überhaupt nicht mehr, wo hinten und vorne ist.

erscheint am 9. Januar 2026
Ortsblatt Rabenau
C
M
Y
K
Anzeige(n)
www.mueller-bestattungen.com
01279 Dresden, Wehlener Str. 9
Tel. (0351) 25 44 44
Fax: (0351) 2 54 44 16
01705 Freital, Dresdner Str. 285
Tel. (0351) 6 49 48 88
Fax: (0351) 6 49 48 80
seit 1990
Daniela
Tag und Nacht
Wir gehen den letzten Weg mit Ihnen gemeinsam.
Altenberg: Dippoldiswalder Str. 3 I Tel. 035056 / 50 30 50
Dippoldiswalde: Markt 6 I Tel. 03504 / 69 00 00 I www.antea.de
PRIVATE
TRAUER-
ANZEIGEN
in Ihrem
Mitteilungsblatt
Wir beraten Sie gern.
Anzeigentelefon:
037208 876 199
oder per E-Mail:
[email protected]

Ortsblatt Rabenau
erscheint am 9. Januar 2026
C
M
Y
K
Rabenauer Straße 7
Im Ärztehaus (barrierefreier Zugang)
01744 Dippoldiswalde
Tel.: 03504 6943337
[email protected]
www.die-hoerspezialisten.de
Anzeige(n)

erscheint am 9. Januar 2026
Ortsblatt Rabenau
C
M
Y
K
Anzeige(n)

N
I
P
L
A
M
A
E
T

N
I
P
L
A
M
A
E
T

!
m
r
a
n
e
n
I
d
ri
s
n
ti
Mi un wir
hne
war
Heizölhandel Ber

rthold & Heinrich e.

.K.
en
ät.

5
3
0
:.l
e
T
5
e
ß
a
r
t
s
t
p
u
a
H
r
e
B
l
e
d
n
a
h
l
ö
z
i
e
H
Der Umwelt und Ihrem
mit schwefelarmen Hei
umweltschonend – ene

1
2
1
2
1
4
6
1
5
u
a
n
e
b
a
R
4
3
7
1
0
|
1
K
e
h
c
ir
n
i
e
H
&
d
l
o
h
t
r
m Geldbeutel zuliebe, heiz
zöl oder in Premiumqualitä
ergiesparend – wartungsarm

e
d
h
c
ir
n
i
e
h
n
o
iti
d
e
p
s
@
o
f
n
i
:li
a
M
E
1
2
1
2
1
4
6
1
5
3
0
:.l
e
T
Brennstoffe
GmbH
Beilagenhinweis:
Dieser Ausgabe liegt
folgende Beilage bei:
? Stadtverwaltung
Dippoldiswalde
Weitere Beilagen sind nicht
Bestandteil dieser Zeitung.

Ortsblatt Rabenau
erscheint am 9. Januar 2026
C
M
Y
K
Veranstaltungskalender für Rabenau und Ortsteile
n Januar 2026
Freitag, 09.01. 18:00 Uhr „Neujahrsglühen“ vom Dorfleben Oelsa e.V.
Waldstadion Oelsa, Hauptstr. Ortsausgang Richtung DW, 01734 Oelsa
Montag, 12.01. 18:00 Uhr Heimatabend des Rabenauer Heimatvereins e.V.
Hotel Rabennest, Nordstr. 8, 01734 Rabenau
Mittwoch, 21.01. 15:00 Uhr Rabenauer Retro Runde
Ratskeller Rathaus Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau
Freitag, 23.01. 19:30 Uhr 16. Leseabend für Eltern und Interessierte vom Schulförderverein
Gemeinderaum Kirche Oelsa, 01734 Oelsa
Samstag, 24.01. Weihnachtsbaumverbrennen
Feuerwehrplatz Lübau, 01734 Lübau
Samstag, 24.01. Weihnachtsbaumverbrennen
Vereinsgelände, Zum Mühlfeld, 01734 Spechtritz
Donnerstag, 29.01. 11:00 Uhr Neu-Eröffnung Nahkauf Oelsa
Nahkauf Oelsa, Hauptstr. 117, 01734 Oelsa
Donnerstag, 29.01. 19:00 Uhr offene Dorfwerkstatt vom Dorfleben Oelsa e.V.
Waldstadion Oelsa, Hauptstr. Ortsausgang Richtung DW, 01734 Oelsa
n Vorschau Februar 2026
Sonntag, 01.02. 17:00 Uhr Pyramideanhalten in Oelsa
Feuerwehrplatz, Hauptstr., 01734 Oelsa
Montag, 02.02. 18:00 Uhr Heimatabend des Rabenauer Heimatvereins e.V.
Hotel Rabennest, Nordstr. 8, 01734 Rabenau
Samstag, 07.02. 19:00 Uhr 1. Faschingsveranstaltung des Elferrates Rabenau e.V.
Saal, Haus des Gastes Oelsa, Hauptstr. 3, 01734 Oelsa
Donnerstag, 12.02. 15-17 Uhr Plausch & Tausch in der Bücherei Oelsa
Bücherei Oelsa, Hauptstr. 3, 01734 Oelsa
Freitag, 13.02. 21:00 Uhr Jugendfasching des Elferrates Rabenau e.V.
Saal, Haus des Gastes Oelsa, Hauptstr. 3, 01734 Oelsa
Samstag, 14.02. 19:00 Uhr 2. Faschingsveranstaltung des Elferrates Rabenau e.V.
Saal, Haus des Gastes Oelsa, Hauptstr. 3, 01734 Oelsa
Dienstag, 17.02. 15:00 Uhr Kinderfasching des Elferrates Rabenau e.V.
Saal, Haus des Gastes Oelsa, Hauptstr. 3, 01734 Oelsa
Samstag, 21.02. 19:00 Uhr Faschings-Kehraus des Elferrates Rabenau e.V.
Saal, Haus des Gastes Oelsa, Hauptstr. 3, 01734 Oelsa
Anzeige(n)
Mehr Infos unter:  hofmann.portas.de | 
0351 / 647 01 25
Besuchen Sie unsere Ausstellung nach vorher tel. Rücksprache
Silvio Hofmann | Hauptstr. 60A | 01734 Rabenau/Oelsa
TÜREN • KÜCHEN • FENSTER • TREPPEN
Werte erhaltend & Ressourcen schonend

Quelle

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Klingenberg-Kreischa

← Zur Gemeinde-Seite