Friedhofsgebühren Mering 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Markt Mering · Bayern · PLZ 86415

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2024
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 01.01.2024 (Inkrafttreten)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
🏛️ Sargwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
415,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 § 2 Abs. 1 lit. a GS/BES (1-stelliges Wahlgrab)
🏺 Urnenreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
309,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 § 2 Abs. 1 lit. b GS/BES (Urnenerdgrab)
🕊️ Urnenwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
515,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 § 2 Abs. 1 lit. c GS/BES (Urnennische, 1 Nische für 1 Urne)
🌿 Urnengrab anonym
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
440,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 § 2 Abs. 1 lit. f GS/BES (anonymes Urnenerdgrab)
🌳 Baumbestattung
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
560,00 €
Einmalgebühr für 1 Grabstelle
📄 § 2 Abs. 1 lit. e GS/BES (Baumurnengrab)
🕯️ Trauerhalle / Kapelle
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
176,00 €
Einmalgebühr je Nutzung
📄 § 3 lit. c GS/BES

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.01.2024 (Inkrafttreten) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​‌​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​‌‌​ Gebührensatzung zur Satzung für die Öffentliche Bestattungseinrichtung (GS/BES) des Marktes Mering

Aufgrund von Art. 2 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes – KAG_ in er Fassung der Bekanntmachung vom 04.April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 19. Februar 2021 (GVBl S. 40) und Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (BayRS 2013-1-1-F) erlässt der Markt Mering folgende Gebührensatzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung:

§ 1

Der Markt Mering erhebt für die Benutzung der Bestattungseinrichtung

a) Grabstättengebühren

b) Benutzungsgebühr für das Leichenhaus

c) Bestattungsgebühren

d) sonstige Gebühren

e) Instandhaltungsgebühren

§ 2

Grabstättengebühren

(1) Die Grabstättengebühr beträgt für

a) ein Wahlgrab im Fall

  • der Erstbestattung, vorbehaltlich Abs. 3
  • jeder Veränderung der Nutzungsfrist

des Erwerbs

für ein 1-stelliges Wahlgrab 415,00 €

für ein 2-stelliges Wahlgrab 769,00 €

für ein 3-stelliges Wahlgrab 1.123,00 €

b) für ein Urnenerdgrab 309,00 €

c) für eine Urnennische 515,00 €

d) für eine Urnenstele 465,00 €

e) Baumurnengrab 560,00 €

f) anonymes Urnenerdgrab 440,00 €

(2) Im Falle jeder weiteren Bestattung bemisst sich die Grabstättengebühr für ein Wahlgrab ausgehend vom Betrag des Abs. 1 Buchstabe a) nach dem Verhältnis der abgelaufenen Nutzungsfrist der letzten Bestattung bzw. Veränderung, wobei auf volle Jahre abgerundet wird, zur neu beginnenden Nutzungsfrist. (3) Im Falle des Erwerbes wird dieser einer Erstbestattung gleichgesetzt. (4) Die Grabstättengebühren sind für die ganze satzungsmäßige Nutzungsdauer im Voraus zu entrichten. Dies gilt für den Neuerwerb und die Veränderung eines Grabrechts. Die Gemeinde kann von der satzungsmäßigen Nutzungsdauer im Falle der Veränderung ohne Bestattungsfall Ausnahmen zulassen. Ein Rechtsanspruch besteht hierauf nicht.

(5) Bei vorzeitiger Aufgabe von Grabrechten erfolgt keine Rückerstattung des Restbetrages.

§ 3

Benutzungsgebühr für das Leichenhaus

Für die Benutzung des Leichenhauses werden folgende Gebühren erhoben:

a) Aufbahrung einer Leiche 176,00 €

b) Aufbahrung der Urne 176,00 €

c) Leichenhausbenutzung (Aussegnung, Trauerfeier etc.) 176,00 €

§ 4

Sonstige Gebühren

(1) Sonstige Gebühren werden erhoben für

a) Verwaltungsgebühr des Marktes Mering75,00 €
b) Genehmigungsgebühr (f. Grabmal, Einfriedung oder sonstige bauliche Anlagen)20,00 €
c) Genehmigung zur Vornahme gewerblicher Arbeiten für Steinmetze und Gärtner (einschließlich Befahren des Friedhofes mit Fahrzeugen) jährliche Pauschalgebühr80,00 €
d) Einzelbewilligung zu d)20,00 €
e) Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Einzelanordnungen20,00 €
f) Erstellung der Fundamente - für 1-stellige Grabstätten - für 2-stellige Grabstätten77,00 € 125,00 €
g) Umbettung von Urnen nach Ablauf des Nutzungsrechtes30,00 €

§ 5

Instandhaltungsgebühr

Als jährliche Pauschalgebühr für die Instandhaltung der Friedhöfe werden

a) für ein 1-stelliges Wahlgrab35,00 €
b) für ein 2-stelliges Wahlgrab71,00 €
c) für ein 3-stelliges Wahlgrab106,00 €
d) für ein Urnenerdgrab23,00 €
e) für eine Urnennische35,00 €
f) für eine Urnenstele35,00 €

erhoben.

§ 6

Entstehen der Gebührenschuld

  1. 1. Die Grabstättengebühr entsteht mit

a. jeder Bestattung b. der Veränderung des Grabrechts c. dem Erwerb des Grabrechts. d. Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses entsteht mit der tatsächlichen Inanspruchnahme des Leichenhauses für den jeweiligen Zweck.

  1. 2. die Bestattungsgebühr entsteht mit jeder Bestattung.
  2. 3. die sonstigen Gebühren entstehen mit der Durchführung der jeweiligen Maßnahme.
  3. 4. die Instandhaltungsgebühr entsteht am 01. Juli des Jahres; bei späterem Erwerb einer Grabstände zu dieser Zeitpunkt.

§ 7

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist,

a) wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich oder aufgrund einer letztwilligen Verpfugung des Verstorbenen verpflichtet ist (Bestattungspflichtiger).

b) wer den Auftrag an die Gemeinde oder an einen durch Dienstvertrag zuständigen Bestattungsunternehmen erteilt hat,

c) wer eine Grabstände erworben oder eine Veränderung der Nutzungsfrist beantragt oder einer Bestattung in einer Grabstände als Nutzungsberechtigter der Grabstände zugestimmt hat, und

d) Einen sonstigen Antrag gestellt hat.

(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner (3) Bei Veränderung des Grabnutzungsrechts sind die Grabgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.

§ 8

Fälligkeit

Die Gebührenschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.

§ 9

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20.03.1995 (mit allen Änderungssatzungen zuletzt am 04.12.2015) außer Kraft.

Mering, den 27.11.2023

Markt Mering

Mayer Erster Bürgermeister

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Mering?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Mering mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 86xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Mering anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Mering
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🔶 Schätzwert (anpassbar)
In der Satzung von Mering nicht separat aufgeführt (wird meist über den Bestatter / Dienstleister abgerechnet).
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Mering (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 86xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Mering:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €