📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick
Tarifstand: 2002🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 15.10.2002 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
der Gemeinde Lüdersdorf Vom 15.10.02
Aufgrund des § 5 Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 29, berichtigt S. 809), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. August 2000 (GVOBl. M-V S. 360), der §§ 1, 2, 4, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V Seite 522) geändert durch Gesetz vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 438), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Lüdersdorf vom 24.09.2002 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 20.05.1998 erlassen:
Artikel 1
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Der § 4 (Gebührenhöhe) erhält folgende Fassung:
(1) Die Nutzungsdauer wird auf mindestens 30 Jahre festgelegt, die Grabnutzungsgebühr beträgt 270 Euro (€). Die Verlängerung des Nutzungsrechts kostet pro Grabstelle und Jahr 9 Euro (€).
(2) Für die Nutzung der Trauerhalle werden 32 Euro (€) je Trauerfeier erhoben.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lüdersdorf, den 15.10.02
(Dr. Huzel) Bürgermeister
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
der Gemeinde Lüdersdorf Vom 15.10.02
Aufgrund des § 5 Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 29, berichtigt S. 809), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. August 2000 (GVOBl. M-V S. 360), der §§ 1, 2, 4, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V Seite 522) geändert durch Gesetz vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 438), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Lüdersdorf vom 24.09.2002 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 20.05.1998 erlassen:
Artikel 1
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Der § 4 (Gebührenhöhe) erhält folgende Fassung:
(1) Die Nutzungsdauer wird auf mindestens 30 Jahre festgelegt, die Grabnutzungsgebühr beträgt 270 Euro (€). Die Verlängerung des Nutzungsrechts kostet pro Grabstelle und Jahr 9 Euro (€).
(2) Für die Nutzung der Trauerhalle werden 32 Euro (€) je Trauerfeier erhoben.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lüdersdorf, den 15.10.02
(Dr. Huzel) Bürgermeister
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Lüdersdorf?
Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Lüdersdorf mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!