Friedhofsgebühren Lüdersdorf 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Lüdersdorf · Mecklenburg-Vorpommern · PLZ 23923

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2002
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 15.10.2002). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
⚰️ Sargreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
270,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 4 Abs. 1 GebS i.d.F. der 1. Änderungssatzung vom 15.10.2002
🏛️ Sargwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
270,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 4 Abs. 1 GebS i.d.F. der 1. Änderungssatzung vom 15.10.2002 (einheitliche Grabnutzungsgebühr; Satzung unterscheidet nicht nach Reihen-/Wahlgrab)
🏺 Urnenreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
270,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 4 Abs. 1 GebS i.d.F. der 1. Änderungssatzung vom 15.10.2002 (einheitliche Grabnutzungsgebühr; Satzung unterscheidet nicht nach Sarg/Urne)
🕊️ Urnenwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
270,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 4 Abs. 1 GebS i.d.F. der 1. Änderungssatzung vom 15.10.2002 (einheitliche Grabnutzungsgebühr; Satzung unterscheidet nicht nach Grabart)
🕯️ Trauerhalle / Kapelle
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
32,00 €
Einmalgebühr je Nutzung
📄 § 4 Abs. 2 GebS i.d.F. der 1. Änderungssatzung vom 15.10.2002

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 15.10.2002 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌​​​​‌‌‌​​‌ 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

der Gemeinde Lüdersdorf Vom 15.10.02

Aufgrund des § 5 Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 29, berichtigt S. 809), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. August 2000 (GVOBl. M-V S. 360), der §§ 1, 2, 4, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V Seite 522) geändert durch Gesetz vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 438), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Lüdersdorf vom 24.09.2002 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 20.05.1998 erlassen:

Artikel 1

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Der § 4 (Gebührenhöhe) erhält folgende Fassung:

(1) Die Nutzungsdauer wird auf mindestens 30 Jahre festgelegt, die Grabnutzungsgebühr beträgt 270 Euro (€). Die Verlängerung des Nutzungsrechts kostet pro Grabstelle und Jahr 9 Euro (€).

(2) Für die Nutzung der Trauerhalle werden 32 Euro (€) je Trauerfeier erhoben.

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Lüdersdorf, den 15.10.02

(Dr. Huzel) Bürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

📖 2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

der Gemeinde Lüdersdorf Vom 15.10.02

Aufgrund des § 5 Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 29, berichtigt S. 809), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. August 2000 (GVOBl. M-V S. 360), der §§ 1, 2, 4, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V Seite 522) geändert durch Gesetz vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 438), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Lüdersdorf vom 24.09.2002 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 20.05.1998 erlassen:

Artikel 1

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Der § 4 (Gebührenhöhe) erhält folgende Fassung:

(1) Die Nutzungsdauer wird auf mindestens 30 Jahre festgelegt, die Grabnutzungsgebühr beträgt 270 Euro (€). Die Verlängerung des Nutzungsrechts kostet pro Grabstelle und Jahr 9 Euro (€).

(2) Für die Nutzung der Trauerhalle werden 32 Euro (€) je Trauerfeier erhoben.

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Lüdersdorf, den 15.10.02

(Dr. Huzel) Bürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Lüdersdorf?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Lüdersdorf mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 23xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Lüdersdorf anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Lüdersdorf
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🔶 Schätzwert (anpassbar)
In der Satzung von Lüdersdorf nicht separat aufgeführt (wird meist über den Bestatter / Dienstleister abgerechnet).
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Lüdersdorf (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 23xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Lüdersdorf:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €