Friedhofsgebühren Lehmkuhlen 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Lehmkuhlen · Schleswig-Holstein · PLZ 24211

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2024
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 27.03.2024 (in Kraft ab 01.04.2024)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
500,00 €*
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Nur für Träger öffentlicher Verwaltung; keine Kennzeichnung
📄 § 3 Abs. 4 GebS (Park/Arboretum Anonym)
Baumbestattung
Einmalbetrag laut Satzung
600,00 €*
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Grab an Baum (Landschaftselement); je nach Standort/Baumalter bis 2.100 €
📄 § 3 Abs. 4 GebS (Einzelgrabstätte, Park 1, 30 Jahre)
Beisetzung / Aushub
Einmalbetrag laut Satzung
400,00 €*
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
* Bedingung: +100 € außerhalb Regelarbeitszeit; +50 € ohne Bestatter
📄 § 3 Abs. 6 GebS

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 27.03.2024 (in Kraft ab 01.04.2024) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌​‌​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌​​​​‌‌​‌‌​ 6. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen (2024)

  1. 6. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lehm- kuhlen

Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 14.07.2023, GVOBl. S. 308, der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022, GVOBI. S. 564, des § 27 Abs. 3 des Bestattungsgesetzes vom 04.02.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.01.2024, GVOBI. S. 79 und des § 26 S. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen vom 19.09.2006 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.03.2024 folgende Satzung zur 6. Änderung der Gebüh-rensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen erlassen:

Artikel 1

§ 3 (Gebühren) erhält folgende Fassung:

§ 3 – Gebühren

(1) Die Gebühren richten sich nach der Bewertung des Landschaftselementes, der Bestimmung der Beisetzungsstelle.

(2) Bewertungskriterien sind u.a. die Lage der Grabstätte im Park oder dem Arbo-retum des Friedhofes der Gemeinde Lehmkuhlen und die direkten und angren-zenden Landschaftselemente (LE).

(3) Die Bestimmung der Beisetzungsstelle beinhaltet die Verwendung als Einzel-Familien- oder Gemeinschaftsgrab.

(4) Gebührenhöhe für Einzelgrabstätte (§ 15 Friedhofssatzung)

Standort Bewertung Nutzungs-dauer Gebühr Park 1 LE bis ca. 40 Jahre alt 30 Jahre 600,00 € 99 Jahre 750,00 € Park 2 LE ca. 41 bis ca. 80 Jahre alt 30 Jahre 800,00 € 99 Jahre 1.000,00 € Park 3 LE ca. 81 bis ca. 120 Jahre alt 30 Jahre 1.300,00 € 99 Jahre 1.500,00 € Park 4 LE ab ca. 121 Jahre alt, Knickeichen, be-sondere Merkmale 30 Jahre 1.800,00 € 99 Jahre 2.000,00 € Arboretum 1 LE bis ca. 40 Jahre alt, Neupflanzung 30 Jahre 700,00 € 99 Jahre 850,00 € Arboretum 2 LE ca. 41 bis ca. 80 Jahre alt 30 Jahre 900,00 € 99 Jahre 1.100,00 € Arboretum 3 LE ab ca. 81 Jahre alt 30 Jahre 1.400,00 € 99 Jahre 1.600,00 € Arboretum 4 LE ab ca. 81 Jahre alt, besondere Merk-male 30 Jahre 1.900,00 € 99 Jahre 2.100,00 €

Park/Arboretum Sternschnuppen LE ab ca. 81 Jahre alt, besondere Merk-male, Nutzung nur für Minderjährige 30 Jahre 500,00 € 99 Jahre 650,00 € Park/Arboretum Anonym LE bis ca. 60 Jahre alt, Nutzungsberech-tigter muss ein Träger öffentlicher Ver-waltung sein; keine Kennzeichnung 20 Jahre 500,00 €

Werden die Rechte für mehrere nebeneinander liegende Einzelgrabstätten gleichzei-tig erworben, so ermäßigt sich die Gebühr bei bis zu drei Einzelgrabstätten um je-weils 20 % und ab vier Einzelgrabstätten um jeweils 30 %.

(5) Gemeinschafts- und Familiengrabstätten (§16 Friedhofssatzung)

Standort Bewertung Gebühr Park 1 LE bis ca. 40 Jahre alt 4.500,00 € Park 2 LE ca. 41 bis ca. ca. 80 Jahre alt 6.000,00 € Park 3 LE ca. 81 bis ca. 120 Jahre alt 9.000,00 € Park 4 LE ab ca. 121 Jahre alt, Knickeichen, be-sondere Merkmale 12.000,00 € Arboretum 1 LE bis ca. 40 Jahre alt, Neupflanzung 5.700,00 € Arboretum 2 LE ca. 41 bis ca. 80 Jahre alt 7.200,00 € Arboretum 3 LE ab ca. 81 Jahre alt 11.500,00 € Arboretum 4 LE ab ca. 81 Jahre alt, besondere Merk-male 16.000,00 €

(6) Zusatzleistungen für die Beisetzung

Für die Herstellung der Graböffnung, die Beisetzung der Urne sowie das Verschließen des Grabes wird eine Gebühr von 400,00 € erhoben.

Für eine Beisetzung außerhalb der Regelarbeitszeit (z.B. Samstage) wird zusätzlich eine Gebühr von 100,00 € erhoben.

Wird eine Beisetzung ohne Bestattungsunternehmen durchgeführt, wird eine zusätzli-che Gebühr von 50,00 € erhoben.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 1. April 2024 in Kraft.

Lehmkuhlen, den 27. März 2024

Gez. G. Frehse

  • Bürgermeister -

1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen (2024)

  1. 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Be- kanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14.07.2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 308) und des § 26 des Bestattungs- gesetzes (BestattG) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 04.02.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz v. 29.01.2024 (GVOBI. Schl.-H. S. 79), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.03.2024 folgende Friedhofssatzung erlassen:

Artikel 1

III. Beisetzungsvorschriften

§ 10 Ruhezeit

Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre vom Tag der Beisetzung an.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 1. April 2024 in Kraft

Lehmkuhlen, den 27. März 2024

gez. G. Frehse

  • Bürgermeister -
📖 2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

6. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen (2024)

  1. 6. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lehm- kuhlen

Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 14.07.2023, GVOBl. S. 308, der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022, GVOBI. S. 564, des § 27 Abs. 3 des Bestattungsgesetzes vom 04.02.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.01.2024, GVOBI. S. 79 und des § 26 S. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen vom 19.09.2006 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.03.2024 folgende Satzung zur 6. Änderung der Gebüh-rensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen erlassen:

Artikel 1

§ 3 (Gebühren) erhält folgende Fassung:

§ 3 – Gebühren

(1) Die Gebühren richten sich nach der Bewertung des Landschaftselementes, der Bestimmung der Beisetzungsstelle.

(2) Bewertungskriterien sind u.a. die Lage der Grabstätte im Park oder dem Arbo-retum des Friedhofes der Gemeinde Lehmkuhlen und die direkten und angren-zenden Landschaftselemente (LE).

(3) Die Bestimmung der Beisetzungsstelle beinhaltet die Verwendung als Einzel-Familien- oder Gemeinschaftsgrab.

(4) Gebührenhöhe für Einzelgrabstätte (§ 15 Friedhofssatzung)

Standort Bewertung Nutzungs-dauer Gebühr Park 1 LE bis ca. 40 Jahre alt 30 Jahre 600,00 € 99 Jahre 750,00 € Park 2 LE ca. 41 bis ca. 80 Jahre alt 30 Jahre 800,00 € 99 Jahre 1.000,00 € Park 3 LE ca. 81 bis ca. 120 Jahre alt 30 Jahre 1.300,00 € 99 Jahre 1.500,00 € Park 4 LE ab ca. 121 Jahre alt, Knickeichen, be-sondere Merkmale 30 Jahre 1.800,00 € 99 Jahre 2.000,00 € Arboretum 1 LE bis ca. 40 Jahre alt, Neupflanzung 30 Jahre 700,00 € 99 Jahre 850,00 € Arboretum 2 LE ca. 41 bis ca. 80 Jahre alt 30 Jahre 900,00 € 99 Jahre 1.100,00 € Arboretum 3 LE ab ca. 81 Jahre alt 30 Jahre 1.400,00 € 99 Jahre 1.600,00 € Arboretum 4 LE ab ca. 81 Jahre alt, besondere Merk-male 30 Jahre 1.900,00 € 99 Jahre 2.100,00 €

Park/Arboretum Sternschnuppen LE ab ca. 81 Jahre alt, besondere Merk-male, Nutzung nur für Minderjährige 30 Jahre 500,00 € 99 Jahre 650,00 € Park/Arboretum Anonym LE bis ca. 60 Jahre alt, Nutzungsberech-tigter muss ein Träger öffentlicher Ver-waltung sein; keine Kennzeichnung 20 Jahre 500,00 €

Werden die Rechte für mehrere nebeneinander liegende Einzelgrabstätten gleichzei-tig erworben, so ermäßigt sich die Gebühr bei bis zu drei Einzelgrabstätten um je-weils 20 % und ab vier Einzelgrabstätten um jeweils 30 %.

(5) Gemeinschafts- und Familiengrabstätten (§16 Friedhofssatzung)

Standort Bewertung Gebühr Park 1 LE bis ca. 40 Jahre alt 4.500,00 € Park 2 LE ca. 41 bis ca. ca. 80 Jahre alt 6.000,00 € Park 3 LE ca. 81 bis ca. 120 Jahre alt 9.000,00 € Park 4 LE ab ca. 121 Jahre alt, Knickeichen, be-sondere Merkmale 12.000,00 € Arboretum 1 LE bis ca. 40 Jahre alt, Neupflanzung 5.700,00 € Arboretum 2 LE ca. 41 bis ca. 80 Jahre alt 7.200,00 € Arboretum 3 LE ab ca. 81 Jahre alt 11.500,00 € Arboretum 4 LE ab ca. 81 Jahre alt, besondere Merk-male 16.000,00 €

(6) Zusatzleistungen für die Beisetzung

Für die Herstellung der Graböffnung, die Beisetzung der Urne sowie das Verschließen des Grabes wird eine Gebühr von 400,00 € erhoben.

Für eine Beisetzung außerhalb der Regelarbeitszeit (z.B. Samstage) wird zusätzlich eine Gebühr von 100,00 € erhoben.

Wird eine Beisetzung ohne Bestattungsunternehmen durchgeführt, wird eine zusätzli-che Gebühr von 50,00 € erhoben.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 1. April 2024 in Kraft.

Lehmkuhlen, den 27. März 2024

Gez. G. Frehse

  • Bürgermeister -

1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen (2024)

  1. 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Be- kanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14.07.2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 308) und des § 26 des Bestattungs- gesetzes (BestattG) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 04.02.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz v. 29.01.2024 (GVOBI. Schl.-H. S. 79), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.03.2024 folgende Friedhofssatzung erlassen:

Artikel 1

III. Beisetzungsvorschriften

§ 10 Ruhezeit

Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre vom Tag der Beisetzung an.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 1. April 2024 in Kraft

Lehmkuhlen, den 27. März 2024

gez. G. Frehse

  • Bürgermeister -

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Lehmkuhlen?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Lehmkuhlen mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 24xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Lehmkuhlen anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🌿 Anonymes Urnengrab)* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Lehmkuhlen
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Nur für Träger öffentlicher Verwaltung; keine Kennzeichnung
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen)* 🟢 Laut Satzung
Gebühr für das Öffnen und Schließen des Grabes laut Satzung
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: +100 € außerhalb Regelarbeitszeit; +50 € ohne Bestatter
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🔶 Optionaler Schätzwert
Optional zuschaltbar, falls eine Trauerhalle / Feierhalle genutzt wird. (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 24xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Lehmkuhlen:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €