Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick
Tarifstand: 2024🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 27.03.2024 (in Kraft ab 01.04.2024) Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
6. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen (2024)
- 6. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lehm- kuhlen
Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 14.07.2023, GVOBl. S. 308, der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022, GVOBI. S. 564, des § 27 Abs. 3 des Bestattungsgesetzes vom 04.02.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.01.2024, GVOBI. S. 79 und des § 26 S. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen vom 19.09.2006 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.03.2024 folgende Satzung zur 6. Änderung der Gebüh-rensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen erlassen:
Artikel 1
§ 3 (Gebühren) erhält folgende Fassung:
§ 3 – Gebühren
(1) Die Gebühren richten sich nach der Bewertung des Landschaftselementes, der Bestimmung der Beisetzungsstelle.
(2) Bewertungskriterien sind u.a. die Lage der Grabstätte im Park oder dem Arbo-retum des Friedhofes der Gemeinde Lehmkuhlen und die direkten und angren-zenden Landschaftselemente (LE).
(3) Die Bestimmung der Beisetzungsstelle beinhaltet die Verwendung als Einzel-Familien- oder Gemeinschaftsgrab.
(4) Gebührenhöhe für Einzelgrabstätte (§ 15 Friedhofssatzung)
Standort Bewertung Nutzungs-dauer Gebühr Park 1 LE bis ca. 40 Jahre alt 30 Jahre 600,00 € 99 Jahre 750,00 € Park 2 LE ca. 41 bis ca. 80 Jahre alt 30 Jahre 800,00 € 99 Jahre 1.000,00 € Park 3 LE ca. 81 bis ca. 120 Jahre alt 30 Jahre 1.300,00 € 99 Jahre 1.500,00 € Park 4 LE ab ca. 121 Jahre alt, Knickeichen, be-sondere Merkmale 30 Jahre 1.800,00 € 99 Jahre 2.000,00 € Arboretum 1 LE bis ca. 40 Jahre alt, Neupflanzung 30 Jahre 700,00 € 99 Jahre 850,00 € Arboretum 2 LE ca. 41 bis ca. 80 Jahre alt 30 Jahre 900,00 € 99 Jahre 1.100,00 € Arboretum 3 LE ab ca. 81 Jahre alt 30 Jahre 1.400,00 € 99 Jahre 1.600,00 € Arboretum 4 LE ab ca. 81 Jahre alt, besondere Merk-male 30 Jahre 1.900,00 € 99 Jahre 2.100,00 €
Park/Arboretum Sternschnuppen LE ab ca. 81 Jahre alt, besondere Merk-male, Nutzung nur für Minderjährige 30 Jahre 500,00 € 99 Jahre 650,00 € Park/Arboretum Anonym LE bis ca. 60 Jahre alt, Nutzungsberech-tigter muss ein Träger öffentlicher Ver-waltung sein; keine Kennzeichnung 20 Jahre 500,00 €
Werden die Rechte für mehrere nebeneinander liegende Einzelgrabstätten gleichzei-tig erworben, so ermäßigt sich die Gebühr bei bis zu drei Einzelgrabstätten um je-weils 20 % und ab vier Einzelgrabstätten um jeweils 30 %.
(5) Gemeinschafts- und Familiengrabstätten (§16 Friedhofssatzung)
Standort Bewertung Gebühr Park 1 LE bis ca. 40 Jahre alt 4.500,00 € Park 2 LE ca. 41 bis ca. ca. 80 Jahre alt 6.000,00 € Park 3 LE ca. 81 bis ca. 120 Jahre alt 9.000,00 € Park 4 LE ab ca. 121 Jahre alt, Knickeichen, be-sondere Merkmale 12.000,00 € Arboretum 1 LE bis ca. 40 Jahre alt, Neupflanzung 5.700,00 € Arboretum 2 LE ca. 41 bis ca. 80 Jahre alt 7.200,00 € Arboretum 3 LE ab ca. 81 Jahre alt 11.500,00 € Arboretum 4 LE ab ca. 81 Jahre alt, besondere Merk-male 16.000,00 €
(6) Zusatzleistungen für die Beisetzung
Für die Herstellung der Graböffnung, die Beisetzung der Urne sowie das Verschließen des Grabes wird eine Gebühr von 400,00 € erhoben.
Für eine Beisetzung außerhalb der Regelarbeitszeit (z.B. Samstage) wird zusätzlich eine Gebühr von 100,00 € erhoben.
Wird eine Beisetzung ohne Bestattungsunternehmen durchgeführt, wird eine zusätzli-che Gebühr von 50,00 € erhoben.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. April 2024 in Kraft.
Lehmkuhlen, den 27. März 2024
Gez. G. Frehse
- Bürgermeister -
1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen (2024)
- 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Be- kanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14.07.2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 308) und des § 26 des Bestattungs- gesetzes (BestattG) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 04.02.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz v. 29.01.2024 (GVOBI. Schl.-H. S. 79), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.03.2024 folgende Friedhofssatzung erlassen:
Artikel 1
III. Beisetzungsvorschriften
§ 10 Ruhezeit
Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre vom Tag der Beisetzung an.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. April 2024 in Kraft
Lehmkuhlen, den 27. März 2024
gez. G. Frehse
- Bürgermeister -
2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
6. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen (2024)
- 6. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lehm- kuhlen
Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 14.07.2023, GVOBl. S. 308, der §§ 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022, GVOBI. S. 564, des § 27 Abs. 3 des Bestattungsgesetzes vom 04.02.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.01.2024, GVOBI. S. 79 und des § 26 S. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen vom 19.09.2006 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.03.2024 folgende Satzung zur 6. Änderung der Gebüh-rensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen erlassen:
Artikel 1
§ 3 (Gebühren) erhält folgende Fassung:
§ 3 – Gebühren
(1) Die Gebühren richten sich nach der Bewertung des Landschaftselementes, der Bestimmung der Beisetzungsstelle.
(2) Bewertungskriterien sind u.a. die Lage der Grabstätte im Park oder dem Arbo-retum des Friedhofes der Gemeinde Lehmkuhlen und die direkten und angren-zenden Landschaftselemente (LE).
(3) Die Bestimmung der Beisetzungsstelle beinhaltet die Verwendung als Einzel-Familien- oder Gemeinschaftsgrab.
(4) Gebührenhöhe für Einzelgrabstätte (§ 15 Friedhofssatzung)
Standort Bewertung Nutzungs-dauer Gebühr Park 1 LE bis ca. 40 Jahre alt 30 Jahre 600,00 € 99 Jahre 750,00 € Park 2 LE ca. 41 bis ca. 80 Jahre alt 30 Jahre 800,00 € 99 Jahre 1.000,00 € Park 3 LE ca. 81 bis ca. 120 Jahre alt 30 Jahre 1.300,00 € 99 Jahre 1.500,00 € Park 4 LE ab ca. 121 Jahre alt, Knickeichen, be-sondere Merkmale 30 Jahre 1.800,00 € 99 Jahre 2.000,00 € Arboretum 1 LE bis ca. 40 Jahre alt, Neupflanzung 30 Jahre 700,00 € 99 Jahre 850,00 € Arboretum 2 LE ca. 41 bis ca. 80 Jahre alt 30 Jahre 900,00 € 99 Jahre 1.100,00 € Arboretum 3 LE ab ca. 81 Jahre alt 30 Jahre 1.400,00 € 99 Jahre 1.600,00 € Arboretum 4 LE ab ca. 81 Jahre alt, besondere Merk-male 30 Jahre 1.900,00 € 99 Jahre 2.100,00 €
Park/Arboretum Sternschnuppen LE ab ca. 81 Jahre alt, besondere Merk-male, Nutzung nur für Minderjährige 30 Jahre 500,00 € 99 Jahre 650,00 € Park/Arboretum Anonym LE bis ca. 60 Jahre alt, Nutzungsberech-tigter muss ein Träger öffentlicher Ver-waltung sein; keine Kennzeichnung 20 Jahre 500,00 €
Werden die Rechte für mehrere nebeneinander liegende Einzelgrabstätten gleichzei-tig erworben, so ermäßigt sich die Gebühr bei bis zu drei Einzelgrabstätten um je-weils 20 % und ab vier Einzelgrabstätten um jeweils 30 %.
(5) Gemeinschafts- und Familiengrabstätten (§16 Friedhofssatzung)
Standort Bewertung Gebühr Park 1 LE bis ca. 40 Jahre alt 4.500,00 € Park 2 LE ca. 41 bis ca. ca. 80 Jahre alt 6.000,00 € Park 3 LE ca. 81 bis ca. 120 Jahre alt 9.000,00 € Park 4 LE ab ca. 121 Jahre alt, Knickeichen, be-sondere Merkmale 12.000,00 € Arboretum 1 LE bis ca. 40 Jahre alt, Neupflanzung 5.700,00 € Arboretum 2 LE ca. 41 bis ca. 80 Jahre alt 7.200,00 € Arboretum 3 LE ab ca. 81 Jahre alt 11.500,00 € Arboretum 4 LE ab ca. 81 Jahre alt, besondere Merk-male 16.000,00 €
(6) Zusatzleistungen für die Beisetzung
Für die Herstellung der Graböffnung, die Beisetzung der Urne sowie das Verschließen des Grabes wird eine Gebühr von 400,00 € erhoben.
Für eine Beisetzung außerhalb der Regelarbeitszeit (z.B. Samstage) wird zusätzlich eine Gebühr von 100,00 € erhoben.
Wird eine Beisetzung ohne Bestattungsunternehmen durchgeführt, wird eine zusätzli-che Gebühr von 50,00 € erhoben.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. April 2024 in Kraft.
Lehmkuhlen, den 27. März 2024
Gez. G. Frehse
- Bürgermeister -
1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen (2024)
- 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Lehmkuhlen Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Be- kanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14.07.2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 308) und des § 26 des Bestattungs- gesetzes (BestattG) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 04.02.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz v. 29.01.2024 (GVOBI. Schl.-H. S. 79), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.03.2024 folgende Friedhofssatzung erlassen:
Artikel 1
III. Beisetzungsvorschriften
§ 10 Ruhezeit
Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre vom Tag der Beisetzung an.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. April 2024 in Kraft
Lehmkuhlen, den 27. März 2024
gez. G. Frehse
- Bürgermeister -
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Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Lehmkuhlen mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Lehmkuhlen (Schleswig-Holstein)
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