Friedhofsgebühren Leer (Ostfriesland) 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Stadt Leer (Ostfriesland) · Niedersachsen · PLZ 26789

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2024
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: Friedhofsgebührenordnung Ev.-ref. Kirchengemeinde Leer vom 29.11.2023, Inkrafttreten 01.01.2024; FGO Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther Leer vom 01.11.2024 (ohne Tarifvolltext)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
⚰️ Sargreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
1.850,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 4 Ziff. I. (2) a) Gebührenordnung (Sargbestattung im Rasengräberfeld als Einzelgrab, reihengrabähnlich, inkl. Pflege als Rasengrab)
🏛️ Sargwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.125,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 550 € + Unterhalt 23 €/J. × 25 J. = 575 €
📄 § 4 Ziff. I. (1) a) Gebührenordnung (Sargbestattung im Einzelgrab, 1 Grabstelle)
🏺 Urnenreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
950,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 4 Ziff. I. (2) c) Gebührenordnung (Urnenbestattung im Urnengräberfeld, reihengrabähnlich, inkl. Pflege)
🕊️ Urnenwahlgrab
🔵 Berechnet (inkl. Ruhezeit)
1.125,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 550 € + Unterhalt 23 €/J. × 25 J. = 575 €
📄 § 4 Ziff. I. (1) c) Gebührenordnung (Urnenbestattung im Wahlgrab, 1 Grabstelle für 1 Urne)
🌿 Urnengrab anonym
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
950,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 4 Ziff. I. (2) e) Gebührenordnung (Anonyme Urnenbestattung im Rasenfeld, inkl. Pflege)
⛏️ Beisetzung / Aushub
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
440,00 €
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
🧮 Sarg: 440 € · Urne: 150 €
📄 § 4 Ziff. I. (1) a) und c) Gebührenordnung

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: Friedhofsgebührenordnung Ev.-ref. Kirchengemeinde Leer vom 29.11.2023, Inkrafttreten 01.01.2024; FGO Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther Leer vom 01.11.2024 (ohne Tarifvolltext) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​‌‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​‌​‌​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌ Kirchlicher Friedhof Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Leer — Gebührenordnung

Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Leer vom 29. November 2023

Aufgrund von § 7 der Friedhofsordnung für die Friedhöfe der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Leer wird die nachstehende Friedhofsgebührenordnung erlassen:

§ 1 – Allgemeines

Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung werden nach Maßgabe dieser Ordnung Gebühren erhoben.

§ 2 – Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerin

(1) Zur Zahlung der Gebühren ist der Antragsteller oder die Antragstellerin und der- oder diejenige verpflichtet, in dessen/deren Interesse oder Auftrag der Friedhof oder seine Einrichtungen benutzt werden.

(2) Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, haften sie als Gesamtschuldner.

§ 3 – Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebühren und Entgelte sind im Voraus zu entrichten und werden mittels Friedhofsgebührenbescheid angefordert.

(2) Der Kirchenrat kann die Benutzung des Friedhofes untersagen und Leistungen verweigern, solange weder die hierfür vorgesehene Gebühr entrichtet noch eine entsprechende Sicherheit geleistet ist.

(3) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.

§ 4 – Gebührentarif

I. Grabgebühren

(1) Wahlgrabstätten

a) Sargbestattung im Einzelgrab Eine Grabstelle für die Nutzungszeit von 25 Jahren 550,00 € Beisetzung und Herrichtung eines Grabes für eine 440,00 € Sargbestattung Gesamtbetrag (ohne Friedhofsunterhaltungsgebühr) 990,00 €

b) Sargbestattung im Doppelgrab Eine Doppelgrabstelle für die Nutzungszeit von 25 Jahren 1.100,00 € Beisetzung und Herrichtung eines Grabes für eine 440,00 € Sargbestattung Gesamtbetrag (ohne Friedhofsunterhaltungsgebühr) 1.540,00 € Zweite Sargbestattung in einem Doppelgrab: Bestattung und Herrichten des Grabes für eine 440,00 € Sargbestattung Zuzüglich Verlängerung der Nutzungszeit bis zum Erreichen der Nutzungszeit von 25 Jahren (entsprechend der Mindestruhezeit) für die weitere Bestattung Jahresbetrag pro Grabstelle 22,00 €

c) Urnenbestattung Eine Grabstelle für die Nutzungszeit von 25 Jahren 550,00 € Urnenbeisetzung und Herrichtung eines Grabes 150,00 € Gesamtbetrag (ohne Friedhofsunterhaltungsgebühr) 700,00 €

d) Bei einer Verlängerung oder dem Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstelle wird eine Grabgebühr in Höhe von 22,00 Euro pro Jahr berechnet. Bei Wahlgrabanlagen mit mehreren Grabstellen ist ein entsprechendes Vielfaches dieser Gebühr zu entrichten.

(2) Grabstätten im Rasengräberfeld (Rasengrab)

a) Sargbestattung im Rasengräberfeld als Einzelgrab

Grabgebühren einschließlich der Pflege als Rasengrab für 1.850,00 € die Nutzungszeit von 25 Jahren Bestattung und Herrichten des Grabes 440,00 € Grabplatte (inklusive Inschrift; verpflichtend) 310,00 € Gesamtbetrag 2.600,00 €

b) Sargbestattung im Rasengräberfeld als Doppelgrabstätte

Erste Sargbestattung mit einer Nutzungszeit von 25 Jahren 2.600,00 € einschließlich Bestattung und Herrichten des Grabes (wie Bestattung im Einzelgrab) Grabgebühr für bereitgestellte zweite Grabstelle für die 1.850,00 € Nutzungszeit von 25 Jahren Gesamtbetrag 4.450,00 €

Zweite Sargbestattung in einem Doppelgrab: Bestattung und Herrichten des Grabes 440,00 € Grabplatte um zweite Inschrift ergänzen 220,00 €

Zuzüglich Verlängerung der Nutzungszeit bis zum Erreichen der Nutzungszeit von 25 Jahren (entsprechend der Mindestruhezeit) für die weitere Bestattung Jahresbetrag pro Grabstelle 74,00 €

c) Urnenbestattung im Urnengräberfeld

Grabgebühren und Pflege für die Nutzungszeit von 25 950,00 € Jahren Bestattung und Herrichten des Grabes 150,00 € Plakette an einer Stele 250,00 € Gesamtbetrag 1.350,00 € d) Anonyme Sargbestattung im Rasenfeld Grabgebühren und Pflege für die Nutzungszeit von 25 Jahren 1.850,00 € Bestattung und Herrichten des Grabes 440,00 € Gesamtbetrag 2.290,00 €

e) Anonyme Urnenbestattung im Rasenfeld Grabgebühren und Pflege für die Nutzungszeit von 25 950,00 € Jahren Urnenbeisetzung 150,00 € Gesamtbetrag 1.100,00 €

(3) Zubelegung von Urnen

a) Zubelegung einer Urne in ein bestehendes Wahlgrab Beisetzung und Herrichten des Grabes 150,00 €

Zuzüglich Verlängerung der Nutzungszeit bis zum Erreichen der Nutzungszeit von 25 Jahren (entsprechend der Mindestruhezeit) für die weitere Bestattung Jahresbetrag pro Grabstelle 22,00 €

b) Zubelegung einer Urne in ein bestehendes Rasengrab Beisetzung und Herrichten des Grabes 150,00 €

Zuzüglich Verlängerung der Nutzungszeit bis zum Erreichen der Nutzungszeit von 25 Jahren (entsprechend der Mindestruhezeit) für die weitere Bestattung Jahresbetrag pro Grabstelle 74,00 €

II. Friedhofsunterhaltungsgebühr

(1) Vom 1.1.2024 an wird für jede Wahlgrabstelle eine Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von 23,00 € zur Finanzierung der Kosten für Personal- und Verwaltung, die Unterhaltung der Wege und Außenanlagen, Strom, Wasser und Abfallbeseitigung erhoben.

(2) Die Gebühr wird jährlich erhoben.

(3) Berechnet wird die bei Beginn des Erhebungsjahres geltende Gebühr. Das erste Jahr wird voll, das Jahr, in dem die Nutzungszeit ausläuft, nicht berechnet.

III. Pflegegebühren

Für die Pflege von Wahlgräbern, die als Rasengrab angelegt oder im Verlauf der Nutzungszeit in ein Rasengrab umgewandelt werden (§10, Abs.1), wird eine Pflegegebühr pro Grabstelle in Höhe von 29,00 Euro jährlich erhoben.

IV. Genehmigungsgebühr für Grabmale und Einfassungen

Für die Genehmigung zur Aufstellung oder Änderung eines Grabmales einschließlich Einfassung ist eine Gebühr in Höhe von 40,00 € zu entrichten.

§ 5 – Schlussbestimmungen

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen derselben werden nach kirchenaufsichtlicher Genehmigung in analoger Anwendung von § 35 Abs. 1 der Friedhofsordnung öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die bisherige Friedhofsgebührenordnung außer Kraft.

Leer, 29. November 2023

Der Kirchenrat der Ev.-ref. Kirchengemeinde Leer

(Siegel)

(Vorsitzende(r) (Kirchenälteste(r) (Kirchenälteste(r)

Kirchlicher Friedhof Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther Leer — Gebührenordnung

Friedhofsgebührenordnung (FGO) der Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther Leer

1.) Friedhofsgebührenordnung vom 01.11.2024

Leer, den 18.10.2024 Das Kirchenamt

📜 2. Friedhofssatzung Stand: Friedhofsordnung Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther Leer vom 01.11.2024 (nur Kopfzeile, kein Volltext); Friedhofsordnung der Ev.-ref. Kirchengemeinde Leer (Datum im Text nicht genannt) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Kirchlicher Friedhof Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther Leer — Friedhofssatzung

Friedhofsordnung (FO) der Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther Leer

1.) Friedhofsordnung vom 01.11.2024

Leer, den 18.10.2024 Das Kirchenamt

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Leer (Ostfriesland)?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Leer (Ostfriesland) mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 26xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Leer (Ostfriesland) anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Leer (Ostfriesland)
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 150 € (Urne) bzw. 440 € (Sarg)
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🔶 Optionaler Schätzwert
Optional zuschaltbar, falls eine Trauerhalle / Feierhalle genutzt wird. (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 26xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Leer (Ostfriesland):
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €
⛪ Kirchliche Friedhöfe in Leer (Ostfriesland):
Neben den kommunalen Friedhöfen bestehen im Gemeindegebiet kirchliche Friedhöfe mit eigener Gebührenordnung: