Friedhofsgebühren Haundorf 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Haundorf · Bayern · PLZ 91729

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.07.2022 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Haundorf

Die Gemeinde Haundorf erläßt aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264) i.V.m. Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), folgende Satzung:

§ 1

1.) Die Gemeinde Haundorf erhebt für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen Gebühren. 2.) Die Gebühren (einschl. Verwaltungskosten) werden wie folgt festgesetzt: -Benutzung der Leichenhäuser und Bahrwagen, einschließlich Reinigung 105,-- € -Auslagen 6,-- €.

§ 2

1.) Die Gebühren entstehen mit der Leistung der Gemeinde. 2.) Die Gebühren werden mit der Zustellung des Gebührenbescheides fällig. 3.) Gebührenschuldner ist, -wer zur Tragung der Gebühren gesetzlich verpflichtet ist oder -wer die Leistung der Gemeinde in Anspruch nimmt oder -wer den Auftrag zur Durchführung der Bestattung gegeben hat oder -in wessen Interesse die Gebühren entstanden sind. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.07.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Haundorf vom 14.02.2020 außer Kraft.

Haundorf, 14.01.2022 Gemeinde Haundorf

C. Beierlein

  1. 1. Bürgermeister