🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext
1. Friedhofs- & Gebührensatzung Stand: 01.01.2019 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.
Kombidokument der Eichenzell
www.eichenzeller-nachrichten.de Jahrgang 47 – Mittwoch, 19. Dezember 2018 – Nummer 51 Schaufenster der Region EXTRA-BEILAGE DIESE WOCHE Friedhofssatzung und Gebührensatzung zur Friedhofssatzung Ferientermine der Kindertagesstätten Bürgerbüro am 24.12., Heilig Abend und 31.12., Silvester geschlossen
Eichenzell – 2 – Nr. 51 / 2018
Eichenzell – 3 – Nr. 51 / 2018 Amtliche Bekanntmachungen Friedhofssatzung der Gemeinde Eichenzell Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 05.07.2007 (GVBl. I S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2013 (GVBL. I S.42), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell in der Sitzung vom 13.12.2018 für die Friedhöfe der Gemeinde Eichenzell folgende Friedhofssatzung beschlossen: I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Friedhofssatzung gilt für die nachstehend genannten Friedhöfe der Gemeinde Eichenzell:
a) Friedhof Eichenzell
e) Friedhof Rönshausen (alter und neuer Friedhof)
f) Friedhof Lütter
b) Friedhof Löschenrod
g) Friedhof Rothemann
c) Friedhof Kerzell
h) Friedhof Büchenberg (neuer Friedhof)
i) Friedhof Zillbach
d) Friedhof Welkers
j) Friedhof Döllbach
§ 2 VERWALTUNG DER FRIEDHÖFE
Die Verwaltung der Friedhöfe obliegt dem Gemeindevorstand, im folgenden Friedhofsverwaltung genannt, bzw. von ihm beauftragten Dritten.
§ 3 FRIEDHOFSZWECK UND BESTATTUNGSBERECHTIGE
(1) Die Friedhöfe dienen der Bestattung und der Pflege der Gräber im Andenken an die Verstorbenen. (2) Gestattet ist die Bestattung folgender Personen:
a) die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen oder Einwohner der Gemeinde Eichenzell waren oder
b) die ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder
c) die innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Gemeinde Eichenzell beigesetzt werden oder
d) die frühere Einwohnerinnen und Einwohner waren und zuletzt in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung außerhalb der Gemeinde Eichenzell gelebt haben oder
e) totgeborene Kinder vor Ablauf des sechsten Schwanger-schaftsmonats und Föten können auf Wunsch einer oder eines Angehörigen bestattet werden. Die Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen oder Einwohner der Gemeinde Eichenzell waren, erfolgt in der Regel auf dem Friedhof des Ortsteils, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht.
§ 4 BEGRIFFSBESTIMMUNG
(1) Unter einer Grabstätte ist ein für Bestattungen oder Beisetzungen vorgesehener, genau bestimmter Teil des Friedhofsgrundstückes mit dem darunter liegenden Erdreich zu verstehen. Eine Grabstätte kann eine (Reihen-) oder mehrere (Wahl-) Grabstellen umfassen. (2) Unter einer Grabstelle ist der Teil der Grabstätte zu verstehen, der der Aufnahme einer menschlichen Leiche bzw. bei Urnengrabstätten einer Aschenurne dient.
§ 5 SCHLIEßUNG UND ENTWIDMUNG
(1) Ein Friedhof und Friedhofsteile können geschlossen oder entwidmet werden. (2) Durch die Schließung sind weitere Bestattungen nicht möglich. Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren. Die Entwidmung ist erst mit Wirkung von dem Zeitpunkt an zulässig, zu dem sämtliche Ruhefristen der auf dem Friedhof vorgenommenen Beisetzungen abgelaufen sind. (3) Die Schließung und Entwidmung sind öffentlich bekannt zu machen. II. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN
§ 6 ÖFFNUNGSZEITEN
Die Friedhöfe sind während der durch die Friedhofsverwaltung festgesetzten Zeiten für den Besuch geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekanntgegeben. Sonderregelungen können durch die Friedhofsverwaltung getroffen werden.
§ 7 NUTZUNGSUMFANG
(1) Jede Friedhofsbesucherin oder jeder Friedhofsbesucher hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Kinder unter 8 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (2) Nicht gestattet ist innerhalb des Friedhofs:
a) Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahr-zeuge der Friedhofsverwaltung,
b) Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten,
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen,
d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zu-stimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu foto-grafieren,
e) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind sowie Informationsschriften der Friedhofsverwaltung,
f) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verun-reinigen und zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grab-stätten unberechtigterweise zu betreten,
g) Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehe-nen Plätze abzulegen,
h) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (3) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens eine Woche vor Durchführung anzumelden.
§ 8 SITZGELEGENHEITEN
Ruhebänke und Stühle sowie sonstige Sitzgelegenheiten dürfen nur mit Einwilligung der Friedhofsverwaltung an oder auf Grabstätten aufgestellt werden.
§ 9 GEWERBLICHE TÄTIGKEITEN AUF DEM FRIEDHOF
(1) Gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen (insbesondere Steinmetze, Steinbildhauer, Gärtner, Bestatter, Tischler) bedürfen, soweit nicht Arbeiten im Auftrag der Friedhofsverwaltung durchgeführt werden, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. (2) Die Zulassung erfolgt auf Antrag. Zuzulassen sind Gewerbetreibende, die
a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuver-lässig sind und
b) diese Friedhofssatzung durch Unterschrift für alle einschlägi-gen Arbeiten als verbindlich anerkannt haben. Über den Antrag wird unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen entschieden. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Zulassung als erteilt. (3) Die gewerblichen Tätigkeiten müssen mit dem Friedhofszweck vereinbar sein und dürfen Bestattungsfeierlichkeiten nicht stören. (4) Die Friedhofsverwaltung kann die Zulassung davon abhängig machen, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller einen für die Ausführung ihrer oder seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweist. (5) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Berechtigungskarte, die bei der Ausführung aller Arbeiten auf dem Friedhof mitzuführen und den Aufsichtspersonen auf Verlangen vorzuzeigen ist. Die Berechtigungskarte wird antragsgemäß für ein oder fünf Kalenderjahr/e ausgestellt. Eine einmalige Zulassung ist möglich. (6) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten in Zusammenhang mit einer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. Fortsetzung auf Seite 6
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Eichenzell – 6 – Nr. 51 / 2018 (7) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind frühestens um 7.00 Uhr aufzunehmen und eine halbe Stunde vor Schließung des Friedhofs, spätestens um 20.00 Uhr, zu beenden. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen. (8) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in Ordnung zu bringen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofs gereinigt werden. (9) Gewerbetreibenden, die wiederholt oder schwerwiegend gegen diese Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Friedhofsverwaltung die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen.
III. ALLGEMEINE BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN
§ 10 BESTATTUNGEN
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen anzumelden. (2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen. Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen. (3) Ort und Zeit der Bestattung werden nach Absprache mit den Geistlichen durch die Friedhofsverwaltung festgelegt. Dabei werden Wünsche der für die Bestattung sorgepflichtigen Personen nach Möglichkeit berücksichtigt. (4) Bestattungen finden grundsätzlich von montags bis freitags statt. In begründeten Fällen sind mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung Ausnahmen zulässig. Hierfür ist ein Gebührenzuschlag gemäß der Gebührenordnung zu entrichten.
§ 11 NUTZUNG DER LEICHENHALLEN
(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen, des Friedhofspersonals, bzw. von der Friedhofsverwaltung beauftragten Dritten oder mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Leichen müssen spätestens 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes, jedoch nicht vor Ausfüllung des Leichenschauscheines oder einer Todesbescheinigung in die Leichenhalle des Friedhofs oder eine sonstige am Begräbnisort verfügbare öffentliche Leichenhalle gebracht werden. Als öffentliche Leichenhallen gelten die Leichenhallen von Krematorien, Krankenhäusern, Bestattungsunternehmen und Pathologischen sowie Rechtsmedizinischen Instituten. (3) Leichen sind in verschlossenen Särgen in die Leichenhalle zu verbringen. Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Die Särge dürfen nicht aus Metall, Kunststoff oder sonstigen schwer vergänglichen Stoffen hergestellt werden. (4) Die Särge werden spätestens 15 Minuten vor Beginn der Trauerfeier bzw. der Bestattungszeit geschlossen und dürfen nicht mehr geöffnet werden. § 18 Abs. 2 Friedhofs- und Bestattungsgesetz bleibt unberührt. Bis dahin können die Angehörigen den Verstorbenen, sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, nach vorausgegangener Absprache mit dem Friedhofspersonal oder der Friedhofsverwaltung sehen. (5) Die Gemeinde Eichenzell haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, die den Leichen beigegeben worden sind. (6) Trauerfeiern können im Aufbewahrungsraum der Leichenhalle, am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. (7) Der Transport des Sarges zur Grabstätte erfolgt ausschließlich durch das Friedhofspersonal bzw. die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eines beauftragten Beerdigungsinstitutes oder durch von den Angehörigen des/der Verstorbenen beauftragten Personen.
§ 12 GRABSTÄTTE UND RUHEFRIST
(1) Die Gräber werden nur durch das Friedhofspersonal bzw. durch Beauftragte der Friedhofsverwaltung ausgehoben, geöffnet oder geschlossen. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Sargoberkante mindestens 0,90 m, bis zur Urnenoberkante mindestens 0,50 m. (3) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben Leichenteile, Sargteile oder sonstige Überreste gefunden, so sind diese sofort mindestens 0,30 m unter die Sohle des neuen Grabes zu verlegen. (4) Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt für Leichen 35 Jahre und Aschen 25 Jahre. (5) Rechtzeitig vor einem Grabaushub hat der Antragsteller der Bestattung/Umbettung erforderlichenfalls für das Entfernen des vorhandenen Grabmals und anderer baulicher Grabanlagen sowie der Bepflanzung Sorge zu tragen. (6) Über Ausnahmeregelungen entscheidet die Friedhofsverwaltung.
§ 13 TOTENRUHE UND UMBETTUNG
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur auf Antrag und bei Vorliegen eines besonderen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Gemeinde Eichenzell nicht zulässig. (3) Alle Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung bzw. durch von ihr Beauftragte durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (4) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat die Antragstellerin oder der Antragsteller zu tragen.
IV. GRABSTÄTTEN
§ 14 GRABARTEN
(1) Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten, soweit solche auf dem jeweiligen Friedhof ausgewiesen sind, zur Verfügung gestellt:
a) Reihengrabstätten,
b) Wahlgrabstätten,
c) Wahlgräber als Tiefgräber,
d) Urnengrabstätten (ein- und mehrstellig),
e) Feld für anonyme Urnenbeisetzungen - Gemeinschaftsfeld,
f) Rasengräber und
g) Urnenwände/Urnenstelen. (2) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Die Friedhofsverwaltung bestimmt in welcher Reihenfolge die einzelnen Abteilungen und Gräber belegt werden.
§ 15 NUTZUNGSRECHTE AN GRABSTÄTTEN
(1) Nutzungsrechte an Grabstätten können nur nach Maßgabe dieser Friedhofssatzung begründet werden. Sie sind öffentlich-rechtlicher Natur. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. (2) Bei Streitigkeiten zwischen den Beteiligten über Rechte an Grabstätten, über die Verwaltung oder Gestaltung einer Grabstätte oder eines Grabmals kann die Friedhofsverwaltung bis zur gütlichen Einigung oder rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über diese Streitigkeiten die erforderlichen vorläufigen Regelungen treffen.
§ 16 GRABBELEGUNG
(1) In jeder Grabstelle darf während des Laufs der Ruhefrist grundsätzlich nur eine Erdbestattung vorgenommen werden. (2) Es ist zulässig, eine mit ihrem neugeborenen Kind verstorbene Mutter oder zwei zur gleichen Zeit in ihrem ersten Lebensjahr verstorbene Kinder in einem Sarg beizusetzen. (3) In bestehenden Grabstätten für Erdbestattungen dürfen Urnen hinzu bestattet werden. Ein Rechtsanspruch auf Hinzubestattung besteht jedoch nicht.
§ 17 VERLEGUNG VON GRABSTÄTTEN
Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Rechts kann die Friedhofsverwaltung Grabstätten verlegen. Die Leichen oder Aschenreste sind in diesen Fällen in eine andere Grabstätte gleicher Art umzubetten. Grabmale und sonstige Grabausstattungen sind umzusetzen. Die Kosten der Maßnahme trägt der Veranlasser.
A. REIHENGRABSTÄTTEN
§ 18 DEFINITION DER REIHENGRABSTÄTTEN
Reihengrabstätten sind Grabstätten für eine Erdbestattung. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
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§ 19 MAßE DER REIHENGRABSTÄTTEN
(1) Es werden eingerichtet:
a) Reihengräber für die Beisetzung Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr,
b) Reihengräber für die Beisetzung Verstorbener ab vollendetem
- 5. Lebensjahr. (2) Die Reihengrabstätten haben (je nach Lage) folgende Maße:
- 1. Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Länge: 1,20 m und Breite: 0,60 m Abstand: 0,50 m (zwischen den Reihengrabstätten)
- 2. Für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr Länge: 2,25 m und Breite: 1,00 m Abstand: 0,50 m (zwischen den Reihengrabstätten) (3) In bestehenden Grabfeldern werden die seitherigen Maße beibehalten. § 20 WIEDERBELEGUNG UND ABRÄUMUNG (1) Über die Wiederbelegung von Reihengrabstätten, für die die Ruhefrist abgelaufen ist, entscheidet die Friedhofsverwaltung. (2) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen vor der Wiederbelegung ist 3 Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt zu machen.
B. WAHLGRABSTÄTTEN
§ 21 DEFINITION, ENTSTEHUNG UND
ÜBERGANG DES NUTZUNGSRECHTES (1) Wahlgrabstätten sind ein- oder mehrstellige Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Auf Verleihung eines Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte besteht kein Rechtsanspruch. Der Ersterwerb eines Nutzungsrechtes ist nur möglich anlässlich eines Todesfalles. Das Nutzungsrecht kann in der Regel einmal wieder erworben oder verlängert werden. Wiedererwerb oder Verlängerung sind nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung oder Wiedererwerb besteht nicht. Eine Ausnahme hiervon gilt bei der Verlängerung oder dem Wiedererwerb bezüglich einer nicht voll belegten Wahlgrabstätte. Unter einem Wiedererwerb eines Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte ist die Einräumung einer zweiten Nutzungszeit zu verstehen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf des Nutzungsrechtes gestellt werden. Wird die Nutzungszeit für die Erstbestattung durch die erforderliche Ruhezeit für die Zweitbestattung übertroffen, so erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Nutzungszeit. Hierfür ist die in der Gebührenordnung festgelegte Gebühr zu entrichten. (2) Das Nutzungsrecht entsteht auf Antrag. Die oder der Nutzungsberechtigte hat das Recht auf Bestattung oder Beisetzung nach seinem Ableben sowie im Falle des Erwerbs einer mehrstelligen Wahlgrabstätte das Recht auf Bestattung oder Beisetzung ihrer oder seiner verstorbenen Angehörigen in dem Wahlgrab. Angehörige im Sinne dieser Bestimmung sind:
- 1. Ehegatten,
- 2. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,
- 3. Verwandte auf- und absteigender Linie, angenommene Kinder und Geschwister,
- 4. Ehegatten und Lebenspartner der unter Abs. 2 Nr. 3 bezeichneten Personen. Die Bestattung oder Beisetzung anderer Personen in dem Wahlgrab bedarf der Einwilligung der Friedhofsverwaltung. (3) Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann nur mit Einwilligung der Friedhofsverwaltung und nur auf Angehörige im Sinne des § 21 Abs. 2 übertragen werden. (4) Die Erwerberin oder der Erwerber einer Wahlgrabstätte soll für den Fall ihres oder seines Ablebens ihre Nachfolgerin oder seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Diese oder dieser ist aus dem in § 21 Abs. 2 aufgeführten Personenkreis zu benennen. Wird keine Regelung getroffen oder verzichtet eine bestimmte Person, so geht das Nutzungsrecht in der in § 21 Abs. 2 genannten Reihenfolge auf die Angehörigen bzw. Erben des verstorbenen Erwerbers über. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils die oder der Älteste nutzungsberechtigt. Das gleiche gilt beim Tod einer oder eines Nutzungsberechtigten, auf den das Nutzungsrecht früher übergegangen war. Jede Person, auf die ein Nutzungsrecht übergeht, kann durch Erklärung gegenüber der Friedhofsverwaltung auf das Nutzungsrecht verzichten. (5) Das Recht auf Beisetzung in einer Wahlgrabstätte läuft mit der Nutzungszeit ab. Während der Nutzungszeit darf eine Beisetzung jedoch nur stattfinden, wenn die Ruhefrist für diese Beisetzung die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist für diese Beisetzung erneut erworben worden ist. Eine Ausnahme bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Friedhofsverwaltung.
§ 22 MAßE DER WAHLGRABSTÄTTEN
(1) Jede Grabstelle eines Wahlgrabes hat folgende Maße:
- 1.1. Mehrstellige Gräber (Doppelgräber) Länge: 2,25 m und Breite: 1,00 m Abstand: 0,50 m (zwischen den Wahlgrabstätten)
- 1.2. Tiefengräber Länge: 2,25 m und Breite: 1,00 m Abstand: 0,50 m (zwischen den Wahlgrabstätten) (2) In bestehenden Grabfeldern werden die seitherigen Maße beibehalten. C. URNENGRABSTÄTTEN § 23 FORMEN DER ASCHENBEISETZUNG (1) Aschen dürfen beigesetzt werden in
- a) Urnenreihengrabstätten,
- b) Urnenwahlgrabstätten,
- c) Grabstätten für Erdbestattungen,
- d) einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen und
- e) Urnenwänden/Urnenstelen (2) In Urnenreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten, in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen und in Grabstätten für Erdbestattungen können Aschenurnen nur unterirdisch beigesetzt werden.
§ 24 DEFINITION DER URNENREIHENGRABSTÄTTEN
(1) Urnenreihengrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zur Beisetzung einer Aschenurne abgegeben werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich. (2) Die Urnenreihengrabstätten haben folgende Maße: Länge: 0,75 m und Breite: 0,75 m (3) In bestehenden Grabfeldern werden die seitherigen Maße beibehalten.
§ 25 DEFINITION DER URNENWAHLGRABSTÄTTEN
(1) Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Der Ersterwerb eines Nutzungsrechts ist nur möglich anlässlich eines Todesfalles. (2) Die Urnenwahlgrabstätten haben folgende Maße:
Länge: 0,75 m und Breite: 0,75 m (3) In bestehenden Grabfeldern werden die seitherigen Maße beibehalten.
§ 26 VERWEISUNGSNORM
(1) Die Vorschriften dieser Friedhofssatzung über Reihen- und Wahlgrabstätten für Erdbestattungen gelten für Urnengräber entsprechend, soweit sich aus den vorstehenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt. (2) Nach Ablauf der Ruhefrist und Erlöschen des Nutzungsrechtes ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die beigesetzten Aschenurnen zu entfernen. Die Asche wird an geeigneter Stelle des Friedhofs in würdiger Weise der Erde übergeben.
§ 27 URNENWÄNDE/URNENSTELEN
(1) Urnenwände/Urnenstelen werden auf ausgewählten Friedhöfen der Gemeinde Eichenzell angeboten. (2) Eine Urnenwahlgrabkammer wird zunächst für die Dauer von 25 Jahren bereitgestellt und dient zur Aufnahme von einer bzw. zwei Urnen. Bei einer Zweitbelegung ist das Nutzungsrecht an der Urnenkammer entsprechend der einzuhaltenden Ruhefrist zu verlängern. Die Ruhefrist ist bei jeder Aufnahme einer Urne zu wahren. Hierbei dürfen keine verrottbaren bzw. zersetzbaren Urnenbehält-nisse (Überurnen) verwendet werden. (3) Nach Ablauf der Ruhefrist und Erlöschen des Nutzungsrechts ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die beigesetzten Aschenurnen und ihre Behältnisse zu entfernen. Die Asche wird an geeigneter Stelle des Friedhofs in würdiger Weise der Erde übergeben. (4) Die Urnenkammer wird mit einer Platte dauerhaft verschlossen und dient zur Aufnahme der Inschrift der Verstorbenen. Ein entsprechender Antrag ist zu stellen. Das Anbringen der Inschrift erfolgt durch eine Fachfirma und ist vom Nutzungsberechtigten zu beauftragen. (5) Die Anlage und Pflege der Anlage obliegt ausschließlich der Gemeinde Eichenzell. Vor den Urnenkammern dürfen nur Sargauflagen sowie Kränze nach der Trauerfeier abgelegt werden, die nach Verwelken von den Angehörigen in die eigens dafür aufgestellten Behält-
Eichenzell – 8 – Nr. 51 / 2018 nisse entsorgt werden müssen. Geschieht das nicht, so kann die Friedhofsverwaltung die Blumen und Kränze ohne Ankündigung beseitigen. Blumenschalen oder andere Gegenstände dürfen nicht vor den Urnenkammern abgestellt werden, sondern nur auf den ggfs. dafür vorhergesehenen zentralen Ablageflächen vor der Urnenwand.
§ 28 FELD FÜR ANONYME URNENBEISETZUNGEN
Bei der Beisetzung einer Aschenurne in einem Feld für anonyme Bestattungen wird die Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht oder als Einzelgrabstelle ausgewiesen. Das Grabfeld wird als einheitliche Rasenfläche angelegt. Nach der Beisetzung einer Urne wird die Beisetzungsstelle nicht durch Hügel, Einfassung oder sonstige Gestaltung als Grabstätte kenntlich gemacht. Ein besonderer Hinweis auf den Beigesetzten durch Grabkreuz, Namensschilder oder Gedenktafel ist nicht möglich. Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet. D. RASENGRABSTÄTTEN
§ 29 DEFINITION DER RASENGRABSTÄTTEN
(1) Auf den Friedhöfen der Gemeinde Eichenzell werden Grabfelder für Erdbestattungen in Rasengrabstätten für die Dauer der Ruhefrist zur Verfügung gestellt, die ausschließlich mit Rasen einzusäen sind. Rasengrabstätten bestehen nur, soweit diese auf dem jeweiligen Friedhof ausgewiesen wurden. (2) Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch bodengleiche, in einheitlicher Linie, angebrachte Schriftplatten mit den Maßen 60 cm x 50 cm (Länge x Höhe), sowie eine umlaufende Mähkante mit einer Breite von 12 cm. Sie müssen eine Stärke aufweisen, die der Überfahrbarkeit mit Großmähgeräten standhalten. (3) Das Abstellen von Pflanzschalen, Blumenvasen, Kerzenhaltern, Weihwassergefäßen u.ä. ist auf den Rasengräbern nicht gestattet. (4) Vier Wochen nach der Bestattung sind die Grabflächen von den Nutzungsberechtigten von allen Gegenständen wie Kränzen, Pflanzschalen, Blumenvasen u.ä. abzuräumen und ansaatfertig herzurichten. Die Ansaat, die Rasenpflege sowie erforderliche Nachfüllungen der Grabfläche mit Neuansaat werden von der Gemeinde Eichenzell ausgeführt. Die Reinigung, Unterhaltung und Pflege der Namenstafeln und der Einfassung obliegt den Nutzungsberechtigten. (5) Jede Grabstelle einer Rasengrabstätte hat folgende Maße:
Länge: 2,25 m und Breite 1,00 m
V. GESTALTUNG DER GRABSTÄTTEN
§ 30 ALLGEMEINE GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN
Für sämtliche Friedhöfe gelten folgende allg. Gestaltungsvorschriften:
- 1. Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck sowie die Würde des Ortes und die Pietät gewahrt werden.
- 2. Auf den Grabstätten dürfen, insbesondere zum Gedenken an die dort Ruhenden Grabmale errichtet und sonstige Grabausstattungen angebracht werden. Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen aus wetterbeständigem Werkstoff hergestellt sein.
- 3. Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher im Sinne von § 33 sein.
- 4. Firmenbezeichnungen dürfen nur an Grabmalen, und zwar in unauffälliger Weise seitlich, angebracht werden.
- 5. Auf den neuen Friedhofsteilen in Löschenrod und Lütter sind vollüberdeckende Grabplatten nicht zugelassen. Die Grababdeckung darf nur durch unterbrochene Steinabdeckplatten vorgenommen werden.
§ 31 MAßE DER GRABMALE
(1) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig:
a) Auf Reihengräbern für Verstorbene bis zu 5 Jahren: 1.Stehende Grabmale Höhe: 0,60 m bis 0,80 m und Breite: 0,45 m Mindeststärke: 0,14 m 2.Liegende Grabmale Breite: bis 0,35 m und Höchstlänge: 0,40 m Mindeststärke: 0,14 m.
b) Auf Reihengrabstätten für Verstorbene über 5 Jahren: 1.aa) Stehende Grabmale Höhe: 0,75 m bis 1,20 m und Breite: 0,45 m bis 0,75 m Mindeststärke: 0,14 m bis 0,16 m bb) Stele (Grabsäule) Höhe: 1,50 m und Breite: 0,60 m Mindeststärke: 0,18 m 2.Liegende Grabmale Breite: bis 0,50 m und Höchstlänge: 0,70 m Mindeststärke: 0,14 m
c) Auf Wahlgrabstätten:
- 1. Stehende Grabmale aa) bei einstelligen Wahlgräbern / Tiefgrab
Höhe: 0,75 m bis 1,20 m und Breite: 0,60 m bis 0,75 m
Mindeststärke: 0,15 m bis 0,18 m bb) bei zwei- und mehrstelligen Wahlgräbern sind auch folgende Maße zulässig:
Höhe: 0,75 m bis 1,20 m und Breite: bis 1,40 m
Mindeststärke: 0,14 m bis 0,22 m cc) Stele (Grabsäule)
Höhe: 1,50 m und Breite: 0,60 m
Mindeststärke: 0,18 m
- 2. Liegende Grabmale aa) bei einstelligen Grabstätten:
Breite: bis 0,50 m und Länge: bis 0,90 m
Mindesthöhe: 0,16 m bb) bei zweistelligen Grabstätten:
Breite: bis 1,00 m und Länge: bis 1,20 m
Mindesthöhe: 0,18 m cc) bei mehr als zweistelligen Grabstätten:
Breite: bis 1,20 m und Länge: bis 1,20 m
Mindesthöhe: 0,18 m
d) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig:
- 1. Auf Urnenreihengrabstätten: aa) Stehende Grabmale
Höhe: 0,50 m bis 0,90 m und Breite: bis 0,50 m
Mindeststärke: 0,14 m bb) Liegende Grabmale
Breite: bis 0,40 m und Höchstlänge: bis 0,40 m
Höhe der Hinterkante: 0,15 m
- 2. Auf Urnenwahlgrabstätten: aa) Stehende Grabmale
Höhe: 0,50 m bis 0,90 m und Breite: bis 0,50 m
Mindeststärke: 0,14 m bb) Liegende Grabmale
Breite: bis 0,60 m und Länge: bis 0,50 m
Höhe der Hinterkante: 0,16 m
(2) Alle Höhenangaben der stehenden Grabmale beinhalten die Höhe des Grabmales einschließlich eines evtl. Grabmalsockels. (3) Unbeschadet der Vorschrift des § 30 kann der Friedhofsträger Ausnahmen von den Vorschriften der Abs. 1 bis 2 zulassen.
§ 32 GENEHMIGUNGSERFORDERNIS FÜR
GRABMALE UND GRABEINFASSUNGEN (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Ohne Zustimmung sind bis zur Dauer von 12 Monaten nach der Bestattung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zur Größe von 15 x 30 cm und Holzkreuze zulässig. (2) Die Zustimmung ist unter Vorlage von Zeichnungen in doppelter Ausfertigung im Maßstab 1:10 zu beantragen. Auf dem Antrag und den Zeichnungen müssen alle Einzelheiten der Anlage, insbesondere Art und Bearbeitung des Werkstoffs sowie Inhalt, Form und Anordnung der Inschrift ersichtlich sein. Auf Verlangen sind Zeichnungen in größerem Maßstab oder Modelle vorzulegen. (3) Die Errichtung und jede Veränderung sonstiger Grabausstattungen, die auf Dauer angebracht werden sollen, wie Weihwassergefäße, Kerzenhalter, besondere Steine für Inschrift usw., bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Abs. 2 gilt entsprechend. (4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal, die Grabeinfassung oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Zustimmung errichtet worden sind. (5) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung errichtete oder mit den vorgelegten Zeichnungen und Angaben nicht übereinstimmende Anlagen müssen entfernt oder den Zeichnungen und Angaben entsprechend verändert werden. Die Friedhofsverwaltung kann die für ein Grab Sorgepflichtige oder Nutzungsberechtigte oder den für ein Grab Sorgepflichtigen oder Nutzungsberechtigten schriftlich auffordern, innerhalb angemessener Frist die Anlage zu entfernen oder zu verändern. Wird der Aufforderung nicht rechtzeitig Folge geleistet, so kann die Anlage im Wege der Ersatzvornahme durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Verpflichteten zu erstatten.
Eichenzell – 9 – Nr. 51 / 2018
§ 33 STANDSICHERHEIT
(1) Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks, die in den Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmalen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauer-handwerks (Versetzrichtlinien) festgelegt sind, so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. Mit dem Antrag auf Zustimmung gem. § 32 Abs. 2 sind schriftliche Angaben über die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente vorzulegen. Falls durch die danach vorgesehene Fundamentierung und Befestigung eines Grabmals dessen Standsicherheit nicht gewährleistet erscheint, kann die Friedhofsverwaltung die erforderliche Änderung vorschreiben. Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist und gegebenenfalls Abhilfe verlangen. (2) Die Inhaberin/der Inhaber und die/der Nutzungsberechtigte von Grabstätten sind verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstellen im Jahr mindestens einmal, und zwar nach Beendigung der Frostperiode auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaberinnen/Inhaber von Grabstätten und Nutzungsberechtigte, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden. (3) Wird der ordnungswidrige Zustand eines Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen vorläufig zu sichern (z.B. Umlegung von Grabmalen, Absperrung) oder zu entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und Aufkleber auf dem Grabmal, bzw. der sonstigen baulichen Anlage, der für die Dauer von einem Monat angebracht wird. Bei unmittelbar drohender Gefahr ist eine Benachrichtigung nicht erforderlich. (4) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale und baulichen Anlagen versagen. Insoweit sind die zuständigen Denkmalschutz- und - pflegebehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung zu beteiligen.
§ 34 BESEITIGUNG VON GRABMALEN UND -EINFASSUNGEN
(1) Grabmale, Grabeinfassungen und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung von der Grabstelle entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten sind Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen einschließlich der Fundamente und Befestigungsmaterialien von den Nutzungsberechtigten binnen 3 Monaten zu entfernen. Kommen die Nutzungsberechtigten dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Grabmale oder bauliche Anlagen gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, soweit dies bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei Genehmigung für die Errichtung des Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Ist eine derartige Vereinbarung nicht getroffen worden, kann die Friedhofsverwaltung entsprechend den Vorschriften der §§ 383 ff. BGB verfahren. Sofern Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die entstehenden Kosten zu tragen.
VI. HERRICHTUNG; BEPFLANZUNG UND UNTERHALTUNG DER GRABSTÄTTEN
§ 35 BEPFLANZUNG VON GRABSTÄTTEN
(1) Alle Grabstätten – mit Ausnahme der Urnenwände/Urnenstelen, dem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen und dem Feld für Rasengrabstätten - sind zu bepflanzen und dauernd instand zu halten. Bei der Bepflanzung und Pflege sind die Belange des Umweltschutzes, insbesondere des Gewässer- und Bodenschutzes zu beachten. (2) Zur Bepflanzung der Grabstätten sind nur geeignete Gewächse zu verwenden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Das Pflanzen, Umsetzen oder Beseitigen von Bäumen, großwüchsigen Sträuchern und Hecken bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Für Schäden, die durch auf einer Grabstätte gepflanzten Bäume, Sträucher, Hecken oder ähnliche Anpflanzungen an Grabmalen, Grabeinfassungen oder sonstigen Grabausstattungen benachbarter Grabstätten oder an öffentlichen Anlagen und Wegen verursacht werden, haften die Nutzungsberechtigten der Grabstätte, deren Bepflanzung die Schäden verursacht. (3) Auf den Grabstätten dürfen nur Kränze, Grabgebinde oder ähnlicher Grabschmuck abgelegt werden, die ausschließlich unter Verwendung von verrottbaren Materialien hergestellt sind. (4) Verwelkte Blumen und Kränze sind durch die Nutzungsberechtigten von den Grabstätten zu entfernen. Geschieht dies nicht, so kann die Friedhofsverwaltung nach angemessener Frist die Blumen und Kränze ohne Ankündigung beseitigen. Blumen und Kränze sowie sonstiger von Grabstätten abgeräumter pflanzlicher Grabschmuck dürfen nur in die eigens dafür aufgestellten Behältnisse bzw. den dafür eingerichteten Plätzen abgelegt werden. (5) Zur Unkraut- und Schädlingsbekämpfung dürfen keine Mittel verwendet werden, die eine Grundwasserverunreinigung verursachen können. (6) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung von gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (7) Gießkannen, Spaten, Harken und andere Geräte dürfen nicht auf den Grabstätten oder hinter den Grabmalen und in den Anpflanzungen aufbewahrt werden.
§ 36 HERRICHTUNGSVERPFLICHTUNG UND
FRIEDHOFSWÜRDIGE UNTERHALTUNG (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 35 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. (2) Alle Grabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung bzw. der zuletzt vorgenommenen Beisetzung hergerichtet werden. (3) Wird ein Reihengrab während der Dauer der Ruhefrist, eine Wahlgrabstätte während der Dauer des Nutzungsrechts über einen längeren Zeitraum nicht entsprechend den Bestimmungen dieser Friedhofssatzung in friedhofswürdiger Weise instand gehalten und gepflegt, so ist der oder dem Nutzungsberechtigten schriftlich eine angemessene Frist zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist zur Instandhaltung und Pflege der Grabstätte kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte auf Kosten der oder des Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsähen lassen. VII. SCHLUSS- UND ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN
§ 37 ÜBERGANGSREGELUNG
(1) Bei Grabstätten, über welche die Gemeinde bei Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung bereits verfügt hat, bestimmt sich die Nutzungsdauer und die Gestaltung nach den zum Zeitpunkt des Erwerbs des Nutzungsrechts geltenden ortsrechtlichen Vorschriften. (2) Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandene Nutzungsrechte von unbegrenzter Dauer werden je nach Grabart auf die nach dieser Satzung für Reihengräber bzw. Wahlgräber geltende Nutzungszeit begrenzt. Die Nutzungszeit endet jedoch nicht vor Ablauf der Ruhefrist der zuletzt vorgenommenen Beisetzung; ist die Ruhefrist für die zuletzt vorgenommene Beisetzung bereits abgelaufen, endet die Nutzungszeit 12 Monate nach Inkrafttreten dieser Satzung. (3) Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung aufgestellte Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen sind innerhalb 3 Monaten nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten bzw. nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl-, Tief- und Urnenwahlgrabstätten durch den Nutzungsberechtigten zu entfernen. Erfolgen der Abbau und die Entsorgung durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte, sind die hierfür entstehenden Kosten nach der jeweiligen Gebührenordnung zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten zu erstatten. Kommen die Nutzungsberechtigten ihren Verpflichtungen nach S. 1 nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt die Grabstätte auf deren Kosten abräumen zu lassen.
§ 38 LISTEN
(1) Es werden folgende Listen geführt:
a) Ein Grabregister der beigesetzten Personen mit den laufenden
Eichenzell – 10 – Nr. 51 / 2018 Nummern der Reihengräber, der Wahlgräber, der Urnengrab-stätten, der Urnengrabkammern, der Rasengräber und der Positionierung im anonymen Urnengrabfeld.
b) Eine Namenskartei der beigesetzten Personen unter Angabe des Beisetzungszeitpunktes.
c) Ein Verzeichnis nach § 33 Abs. 4 dieser Friedhofssatzung. (2) Zeichnerische Unterlagen, Gesamtpläne, Belegungspläne und Grabmalentwürfe sind von der Friedhofsverwaltung zu verwahren.
§ 39 GEBÜHREN
Für die Inanspruchnahme (Benutzung) des Friedhofs und seiner Einrichtungen und Anlagen sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung sind Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührenordnung zu entrichten.
§ 40 HAFTUNG
Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen oder ihrer Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. Sie haftet nicht für Diebstahl. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 41 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) außerhalb der gem. § 6 festgelegten Öffnungszeiten den Friedhof betritt oder sich dort aufhält,
b) entgegen § 7 Abs. 2 Nr. a Friedhofswege ohne Erlaubnis mit einem Fahrzeug befährt,
c) entgegen § 7 Abs. 2 Nr. b Waren oder gewerbliche Dienste anbietet,
d) entgegen § 7 Abs. 2 Nr. c an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten ausführt,
e) entgegen § 7 Abs. 2 Nr. f den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt oder Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise betritt,
f) entgegen § 7 Abs. 2 Nr. g Abraum und Abfälle außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze ablegt,
g) entgegen § 7 Abs. 2 Nr. h Tiere mitbringt,
h) entgegen § 9 Abs. 1 gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof, ohne vorherige Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, ausführt,
i) entgegen § 9 Abs. 7 gewerbliche Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen oder außerhalb der festgelegten Zeiten ausführt,
j) entgegen § 9 Abs. 8 Werkzeuge und Materialien außerhalb genehmigter Stellen lagert oder gewerbliche Geräte an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofs reinigt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 5,00 € bis 1.500,00 €, bei fahrlässiger Zuwiderhandlung bis 750,00 € geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das satzungsmäßige Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden. (3) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen Fassung findet Anwendung; zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist der Gemeindevorstand.
§ 42 HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ
Für die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten im Vollzug dieser Satzung gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes Hessen in der jeweiligen geltenden Fassung.
§ 43 INKRAFTTRETEN / AUßERKRAFTTRETEN
Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Friedhofssatzung der Gemeinde Eichenzell vom 24.05.2012 außer Kraft. § 37 bleibt unberührt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Gemeinde Eichenzell Dieter Kolb, Der Gemeindevorstand
Bürgermeister Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Eichenzell Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167), der §§ 1 bis 6a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBI. S. 618) und des § 39 der Friedhofssatzung der Gemeinde Eichenzell vom 24.05.2012 hat die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 13.12.2018 für die Friedhöfe der Gemeinde Eichenzell folgende Gebührenordnung beschlossen: I. GEBÜHRENPFLICHT
§ 1 GEBÜHRENERHEBUNG
Für die Inanspruchnahme (Benutzung) der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofssatzung der Gemeinde Eichenzell vom 01.01.2019 sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen (gebührenpflichtige Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
§ 2 GEBÜHRENSCHULDNER
(1) Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofssatzung sind:
a) Die Antragstellerin oder der Antragsteller.
b) Bei Bestattungen die Personen, die nach dem Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) bei Verstorbenen die erforderlichen Sorgemaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Totenruhe zu veranlassen haben. Angehörige in diesem Sinne sind der Ehegatte, der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister sowie Adoptiveltern und –kinder. Lebte der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes in einem Krankenhaus, einer Pflege- oder Gefangenenanstalt, einem Heim, einer Sammelunterkunft oder einer ähnlichen Einrichtung, so ist der Leiter/-in dieser Einrichtung oder deren Beauftragte Verpflichteter im obigen Sinne, wenn Angehörige innerhalb der für die Bestattung bestehenden Zeit nicht aufzufinden sind.
c) Bei Umbettungen und Wiederbestattungen i. S. v. § 13 Abs. 3 der Friedhofssatzung ausschließlich die Antragstellerin oder der Antragsteller.
d) Diejenige Person, die sich der Gemeinde gegenüber schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat. (2) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
§ 3 ENTSTEHUNG DER GEBÜHRENSCHULD, FÄLLIGKEIT
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung. (2) Die Gebühren sind 4 Wochen nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheids fällig.
§ 4 RECHTSBEHELFE / ZWANGSMITTEL
(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Gebührenordnung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der jeweils gültigen Fassung. (2) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Gebührenordnung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. II. GEBÜHRENARTEN
§ 5 GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG
DER LEICHEN- UND TRAUERHALLE UND DER KÜHLANLAGE Für die Benutzung und Reinigung der Leichen- und Trauerhalle werden folgende Gebühren erhoben: (a) Inanspruchnahme der Leichenhalle bis zu 4 Tagen 100,00 € jeder weitere Tag 30,00 € (b) Inanspruchnahme der Trauerhalle 50,00 € (c) Inanspruchnahme der Kühlzelle je angefangenen Tag 5,00 € (d) Inanspruchnahme der Leichenhalle zum Zwecke von Leichenöffnungen je angefangenen Tag 50,00 € (e) für die Gestellung von Hilfskräften je Hilfskraft und Stunde 30,00 € (f) Transport einer Kühlzelle 350,00 €
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Eichenzell – 11 – Nr. 51 / 2018
§ 6 BESTATTUNGSGEBÜHREN
(1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes sowie für die Erstformung und Abraumbeseitigung werden folgende Gebühren erhoben:
a) für die Bestattung der Leiche Verstorbener ab dem vollendeten
- 5. Lebensjahr
- 1. in einer Reihen-/Rasenreihengrabstätte ab 01.07.2012 250,00 € ab 01.07.2015 300,00 € ab 01.01.2019 560,00 €
- 2. in einer Doppel-/Wahlgrabstätte je Bestattung ab 01.07.2012 250,00 € ab 01.07.2015 300,00 € ab 01.01.2019 560,00 €
- 3. in einer Tief-/Rasentiefgrabstätte (Erstbestattung) ab 01.07.2012 310,00 € ab 01.07.2015 360,00 € ab 01.01.2019 830,00 €
- 4. in einer Tief-/Rasentiefgrabstätte (Zweitbestattung) ab 01.07.2012 250,00 € ab 01.07.2015 300,00 € ab 01.01.2019 560,00 €
- b) für die Bestattung der Leiche Verstorbener bis zum vollendeten
- 5. Lebensjahr (Kindergrab) ab 01.01.2019 280,00 € (2) Für die Beisetzung von Aschenresten werden für das Ausheben und Schließen eines Grabes folgende Gebühren erhoben: Für die Beisetzung:
- a) in einer Urnenreihengrabstätte ab 01.07.2012 110,00 € ab 01.07.2015 130,00 € ab 01.01.2019 300,00 €
- b) in einer Urnenwahlgrabstätte (je Urne) ab 01.07.2012 110,00 € ab 01.07.2015 130,00 € ab 01.01.2019 300,00 €
- c) in einer Grabstätte für Erdbestattungen ab 01.07.2012 110,00 € ab 01.07.2015 130,00 € ab 01.01.2019 300,00 €
- d) in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen ab 01.01.2019 300,00 € (3) Bei der Beisetzung von Aschenresten in Urnenwände/Urnenstelen wird für das Öffnen, Einstellen und Schließen folgende Gebühr erhoben: ab 01.07.2012 110,00 € ab 01.07.2015 130,00 € ab 01.01.2019 300,00 € (4) Für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten gem. § 10 Abs. 4 der Friedhofssatzung wird folgender Zuschlag erhoben: ab 01.01.2019 300,00 € (5) Die Bestattung von totgeborenen Kindern, die vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats verstorben sind und Föten für die keine besondere Grabstätte in Anspruch genommen wird erfolgt ohne Gebühr. 0,00 € Ein Anspruch auf die Beisetzung in einem Grab besteht in diesem Fall nicht.
§ 7 UMBETTUNGSGEBÜHREN
(1) Um- und Ausbettungen von Leichen und Leichenresten, außer Urnen, sind von Bestattungsunternehmen auszuführen, die auch die Kosten hierfür dem Antragsteller unmittelbar in Rechnung stellen. (2) Umbettung einer Urne 220,00 € (3) Ausbettung einer Urne 165,00 € (4) Für die Freilegung eines Grabes bis zur Sargoberkante und die Wiederverfüllung werden erhoben:
- 4.1. bei Verstorbenen unter 5 Jahren 210,00 €
- 4.2. bei Verstorbenen über 5 Jahren 365,00 €
- 4.3. bei Tiefgräbern 480,00 €
§ 8 ERWERB DES NUTZUNGSRECHTS AN EINER
REIHENGRABSTÄTTE UND URNENREIHENGRABSTÄTTE (1) Für die Überlassung einer Reihengrabstätte und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und –anlagen werden folgende Gebühren erhoben:
a) Überlassung eines Reihengrabes zur Beisetzung eines Verstorbenen unter 5 Jahren (Kindergrab) 460,00 €
b) Überlassung eines Reihengrabes zur Beisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahren ab 01.07.2012 730,00 € ab 01.07.2015 860,00 € ab 01.07.2019 980,00 €
c) Überlassung eines Urnenreihengrabes ab 01.07.2012 160,00 € ab 01.07.2015 190,00 € ab 01.07.2019 220,00 € (2) Für die Verlängerung der in Abs. 1 bezeichneten Nutzungsrechte sind pro Jahr der Verlängerung 2,5 % der in Abs. 1 a) bis c) festgesetzten Gebühren zu zahlen.
§ 9 ERWERB VON NUTZUNGSRECHTEN AN
WAHLGRABSTÄTTEN UND URNENWAHLGRABSTÄTTEN (1) Für die Überlassung einer Wahlgrabstätte für die Dauer der Nutzungszeit gem. §§ 21 Abs. 1 und 25 Abs. 1 der Friedhofssatzung und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und –anlagen werden folgende Gebühren erhoben:
a) Tiefgrab ab 01.07.2012 960,00 € ab 01.07.2015 1.120,00 € ab 01.07.2019 1.280,00 €
b) Doppelgrab ab 01.07.2012 1.420,00 € ab 01.07.2015 1.660,00 € ab 01.07.2019 1.890,00 €
c) für jede weitere Grabstelle ab 01.07.2012 730,00 € ab 01.07.2015 860,00 € ab 01.07.2019 980,00 €
d) für zwei Grabstellen, davon 1 Tiefgrab (3er) ab 01.07.2012 1.900,00 € ab 01.07.2015 2.230,00 € ab 01.07.2019 2.530,00 €
e) für ein Urnendoppelgrab ab 01.07.2012 360,00 € ab 01.07.2015 420,00 € ab 01.07.2019 480,00 € (2) Für die Verlängerung der in Abs. 1 bezeichneten Nutzungsrechte sind pro Jahr der Verlängerung 2,5 % der in Abs. 1 a) bis e) festgesetzten Gebühren zu zahlen.
§ 10 ERWERB VON NUTZUNGSRECHTEN
AN WEITEREN GRABARTEN (1) Für die Überlassung nachfolgender Grabstätten und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und –anlagen werden folgende Gebühren erhoben:
a) Überlassung einer Urnenwand-/Urnenstelengrabstelle gem.
§ 27 Friedhofssatzung
ab 01.07.2012 360,00 € ab 01.07.2015 410,00 € ab 01.07.2019 470,00 €
b) Für eine Beisetzungsstelle in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen gem.
§ 28 Friedhofssatzung
ab 01.01.2019 300,00 € (2) Die Nutzungsgebühren umfassen die Kosten der Rasenpflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung der Anlage.
§ 11 GEBÜHREN FÜR DIE GRABFELDEINFASSUNG
Für Friedhöfe, auf denen die Gemeinde Pflastersteine und Betonplatten zwischen den Gräbern zur Grabfeldabgrenzung verlegt werden folgende Gebühren festgesetzt:
a) Reihengrab 430,00 €
b) Tiefgrab 430,00 €
c) Doppelgrab 470,00 €
d) je weitere Grabstelle 430,00 €
e) Urnenwahlgrab 370,00 €
f) Urnenreihengrab 370,00 €
g) Kindergrab 210,00 €
§ 12 GEBÜHREN FÜR DIE GRABRÄUMUNGEN
Für die Räumung einer Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung bzw. von ihr beauftragte Dritte werden folgende Gebühren erhoben:
a) Für die Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterialien, Grabeinfassungen und Gewächsen (1) bei Kindergrabstätten 180,00 € (2) bei Reihengrabstätte und Tiefgrabstätten 240,00 € (3) bei Urnengrabstätten 180,00 € (4) bei Doppelgrabstätten 380,00 € (5) bei Rasengrabstätten 180,00 € (6) bei mehrstelligen Grabstätten 560,00 €
b) für die Beseitigung von Aschenresten (1) bei Urnenreihengrabstätten 125,00 € (2) bei Urnenwahlgrabstätten – je Grabstelle - 125,00 €
Eichenzell – 12 – Nr. 51 / 2018 (3) bei Urnenwände/Urnenstelen 125,00 €
c) Die Gebühren entstehen nach erfolgter Abräumung der Grabstätte.
§ 13 VERWALTUNGSGEBÜHREN
(1) Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten der Friedhofsverwaltung, die sie auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse einzelner vornimmt, erhebt die Gemeinde Eichenzell folgende Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen). Kostenpflicht besteht auch, wenn ein auf Vornahme einer Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag oder ein Widerspruch zurückgenommen, abgelehnt oder zurückgewiesen, oder die Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen wird.
a) Für die Prüfung der Zulassungserfordernisse für gewerblich Tätige und die Ausstellung einer Berechtigungskarte (§ 9 der Friedhofssatzung)
- 1. einmalig 10,00 €
- 2. für die Dauer von 1 Jahr 25,00 €
- 3. für die Dauer von 5 Jahren 50,00 €
- b) Für die Prüfung und Genehmigung der Errichtung und Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen sowie sonstigen Grabausstattungen gem. § 32 der Friedhofssatzung 40,00 €
- c) Für die Prüfung und Zustimmung zu einer zu einer Umbettung von Leichen und Aschen gem. § 13 Abs.2 der Friedhofssatzung 80,00 €
- d) Für die Prüfung und Bearbeitung aller sonstigen Anträge über Entscheidungen der Friedhofsverwaltung zu Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der Friedhofssatzung 50,00 € (2) Die Kostenschuld entsteht mit Eingang des Antrages. Die Verpflichtung zur Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. (3) Die Verwaltungskosten werden sofort fällig. (4) Zu Zahlung der Kosten ist verpflichtet,
- a) wer die Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeiten der Gemeinde veranlasst oder zu wessen Gunsten sie vorge- nommen wird,
- b) wer die Kosten durch eine vor der zuständigen Gemeinde- behörde abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernom- men hat,
- c) wer für die Kostenschuld eines Anderen kraft Gesetztes haftet. Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 14 INKRAFTTRETEN / AUSSERKRAFTTRETEN
Die Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Eichenzell tritt am 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührenordnung, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 08.11.2012, außer Kraft. Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Eichenzell Dieter Kolb Bürgermeister Fundsachen Im Fundbüro der Gemeinde Eichenzell sind folgende Fundsachen abgegeben worden: • Audi Schlüssel • Turnbeutel, Farbe: blau
Gemeinde Eichenzell, Schlossgasse 4, 36124 Eichenzell, (Bürger-büro/Fundbüro). Auskünfte zu den Fundsachen unter Telefon 06659/979-41.
Pässe und Ausweise Bei der Gemeindeverwaltung Eichenzell sind Personalausweise, die bis zum 05.12.2018 und Reisepässe, die bis zum 28.11.2018 beantragt wurden, eingetroffen. Die Ausweisdokumente können während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Eichenzell abgeholt werden. Bitte bringen Sie die alten Ausweisdokumente – falls noch nicht abgegeben – beim Abholen mit. Aus dem Rathaus Bürgerbüro geschlossen Das Bürgerbüro ist am Montag, 24. Dezember (Heilig Abend) und Montag, 31. Dezember (Silvester) geschlossen. Geänderte Abfuhrtage der Müll-gefäße an den Weihnachtstagen Bitte achten Sie auf die geänderten Abfuhrtage der Müllgefäße (siehe Abfallkalender) vor und nach den Weihnachtsfeiertagen. Leerung der Biotonnen im Winter Bei winterlichen Temperaturen unter 0 Grad Celsius können die Abfälle in der Mülltonne festfrieren. Dies betrifft besonders die Biotonnen, da diese überwiegend mit feuchten Abfällen befüllt sind. Das hat zur Folge, dass die Tonnen nicht vollständig geleert werden können oder sich der gesamte Abfall nicht aus der Tonne löst.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Leerung zu einem späteren Zeitpunkt. Deshalb bitten wir darum einige Hinweise zu beachten: • Wer die Möglichkeit hat, sollte die Müllgefäße frostfrei aufbewahren (Garage) und erst morgens zur Abfuhr bereitstellen • feuchte Abfälle gut in Zeitungspapier einwickeln • loses, zerknülltes Zeitungspapier als Trennschicht benutzen • kein Laub oder andere feuchte Abfälle in die Tonne ein-pressen • möglichst schwere Abfälle nach unten in die Tonne geben • schnee- und eisfreie Stellplätze für die Mülltonnen schaffen Die Mitarbeiter der Firma Knettenbrech + Gurdulic sind darum bemüht auch bei dieser Witterung alle Müllgefäße zu leeren, dazu bedarf es aber Ihrer Mithilfe. Bei Rückfragen erreichen Sie die Fa. Knettenbrech + Gurdulic unter der Tel. 06659 / 97-880 oder 97-8888. Die zuständige Mitarbeiterin der Gemeinde Eichenzell erreichen Sie unter der Tel. 06659 / 979-26. Ferientermine in den Kindertages-stätten der Gemeinde Eichenzell Für die Sommerferien 2019 gibt es wie in jedem Jahr zwei Termine. Die Kindertagesstätten in den einzelnen Ortsteilen schließen wie folgt. 1. Juli bis 19. Juli (1. bis 3. Ferienwoche): • „Riedrainmäuse“ Eichenzell • „Regenbogen“ Kerzell • „Schneckenhaus“ Rönshausen • „Kleine Freunde“ Welkers
22. Juli bis 9. August (4. bis 6. Ferienwoche): • „Sternschnuppe“ Eichenzell • „Fliegenpilz“ Lütter • „Spatzennest“ Löschenrod • „Gänseblümchen“ Rothemann Wir bitten um Beachtung und Kenntnisnahme. Dieter Kolb
Bürgermeister
Schaufenster der Region
2018-04
2018-04
Schaufenster der Region
Übersichtskarte
Das Regionalforum Fulda Südwest
Grußwort des Vorsitzenden
LEADER-Projekte in Fulda Südwest
Die nächsten Erscheinungstermine Seite 5–11 Vorstellung LEADER-Projekte (Teil 1) Seite 12–13 Tabelle LEADER-Projekte Vorstellung LEADER-Projekte (Teil 2)
Gewinnspiel I Leihgroßeltern-Projekt Seite 16–19 Südwest-Gutschein: Verkaufs- und Einlösestellen Online-Shop Südwest-Gutschein: Partnerbetrieb werden Südwest-Gutschein: Partner-Vereinbarung Weihnachtsgruß Südwest-Gutschein: Geschenkidee Inhaltsverzeichnis Herausgeber Regionalforum Fulda Südwest e.V.
Rabanusstr. 33, 36037 Fulda
www.rffs.de
[email protected] Produktion Mediengestaltungs- und Vermarktungs GmbH & Co. KG
Frankfurter Straße 8, 36043 Fulda,
Telefon (0661) 280-0 Redaktion Regionalforum Fulda Südwest e.V.
Stefan Hesse, Regionalmanager Titelseite Regionalforum Fulda Südwest e.V. Fotos
ohne gesonderte Quellenangabe:
Regionalforum Fulda Südwest, Gemeinden, u.a. Druck
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Am Eichenzeller Weg 8, 36124 Eichenzell Vertrieb
MLH Medienlogistik Hessen GmbH Co. KG
Frankfurter Straße 8, 36043 Fulda Impressum Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Regionalforum Fulda Südwest ist ein Zusammenschluss der Gemeinden Bad Salzschlirf, Eichenzell, Flieden, Großenlüder, Hosenfeld, Kalbach und Neuhof. Dem eingetragenen Verein gehören neben den sieben Gemeinden noch der Landkreis Fulda sowie zahlreiche weitere öffentliche und private Organisationen und Institutionen aus den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Bildung und Naturschutz an. Ziel des Vereins ist es, eine integrierte ländliche Entwicklung in der Region Fulda Südwest zu initiieren und zu unterstützen. Unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen sollen die Lebensqualität für die Menschen in diesem ländlichen Raum erhöht sowie das Zusammengehörigkeitsgefühl und die regionale Identität gestärkt werden. In diesem Sinne fungiert das Regionalforum Fulda Südwest auch als Lokale Aktionsgruppe (LAG) im Rahmen des LEA-DER-Förderprogramms der EU. Durch die erneute Anerkennung als LEADER-Förderregion stehen der LAG Fulda Südwest für die aktuelle Förderperiode 2014 – 2020 insgesamt 1,86 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung. Auf Grundlage des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) sollen bis 2020 vor allem Bürgerengagement, Projekte der öffentlichen Daseinsvorsorge und des Lebens- und Naturraums sowie die Unternehmensstruktur und wirtschaftliche, innovative Existenzgründungen gestärkt und gefördert werden. Aber nicht nur die Regionalentwicklung im Rahmen von LEADER ist Aufgabe des Vereins. Auch außerhalb der EU-Förderung engagieren wir uns für eine positive, nachhaltige Entwicklung der Region. In Fachforen wirken engagierte Bürgerinnen und Bürger an der fachkundigen Erarbeitung und Umsetzung der Vereinsziele mit. Ziel der Fachforen ist es, Anstoß zu Diskussionen zu geben und konkrete Vorhaben zu initiieren und voranzutreiben. So gehen unter anderem die Ausrichtung des Tags der Regionen in Fulda Südwest, die Kulturtage, der Museumsverbund, die Radwanderkarte, ein Imagefilm sowie der Handwerkersommer und auch der Südwest-Gutschein auf die Arbeit der Fachforen zurück. Da neben der Projektberatung, der Unterstützung der Projektentwicklung, der Vorbereitung der Förderverfahren und der Motivation lokaler Akteure zur Mitarbeit auch die Öffentlichkeitsarbeit zu den Aufgaben des Regionalmanagements zählt, halten wir Sie stets auf dem Laufenden. Informationen über unsere Arbeit und aktuelle Projekte finden Sie unter anderem auf unserer Homepage www.rffs.de, in den Wochenblättern Ihrer Gemeinde und auf facebook.de/fulda.suedwest Mit dem Schaufenster der Region widmen wir uns zudem vier Mal im Jahr einem besonderen Schwerpunktthema und informieren Sie über aktuelle Themen der Regionalentwicklung. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen Projekte aus der Region vor, die in der laufenden Förderperiode einen Antrag auf LEADER-Förderung gestellt haben. Die nächste Ausgabe des Schaufensters der Region erscheint in der 10. KW 2019 mit einem Ausblick auf den Handwerkersommer 2019. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Blick ins Schaufenster der Region. Herzlichst,
Stefan Hesse Regionalmanager Fulda Südwest Das Regionalforum Fulda Südwest LEADER (frz. Liaison entre actions de développement de l‘économie rurale, dt. Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist ein Förderprogramm der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums. Als methodischer Ansatz der Regionalentwicklung ermöglicht es LEADER den Menschen vor Ort, regionale Prozesse durch die Mitarbeit in Lokalen Aktionsgruppen mitzugestalten. Hintergrund
Schaufenster der Region
2018-04 Liebe Leserinnen und Leser,
das Regionalforum Fulda Südwest hat sich mit einem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) für die Jahre 2014 – 2020, das Sie auch auf unserer Homepage www.rffs.de finden, Entwicklungsziele in vier Handlungsfeldern gesetzt. Ein wesentliches Instrument für die Umsetzung dieser Ziele ist die Bereitstellung von Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes Hessen für die Umsetzung von Projekten, die sich aus den Handlungszielen ableiten lassen. Seit der Erarbeitung des REK sind nun einige Jahre vergangen und es ist angebracht, eine Zwischenbilanz zu ziehen. In der vor Ihnen liegenden Ausgabe des Schaufensters der Region stellen wir Ihnen einen Großteil der bereits umgesetzten Projekte vor. Beim Durchblättern des Heftes werden Sie dabei feststellen, dass die Bandbreite der realisierten Maßnahmen sehr breit ist. Allen gemein ist jedoch eines: Die Projekte machen unsere Region Fulda Südwest attraktiver für die Menschen, die hier leben – durch gewerbliche und Dienstleistungsangebote, oder aber durch Möglichkeiten der attraktiven Freizeitgestaltung. Sie tragen dazu bei, dem im REK formulierten Leitbild ein Stück näher zu kommen: Die Region Fulda Südwest gehört im Jahr 2020 mit ihren aktiven Bürgerinnen und Bürgern, ihrer hohen Lebens-und Naturraumqualität und gut aufgestellter Unternehmensstruktur zu den attraktivsten Wohn-, Lern- und Arbeitsstandorten in Hessen. Ich lade Sie herzlich ein, sich durch das vorliegende Heft inspirieren zu lassen und Ihre aus dem REK abgeleiteten Projektideen zu formulieren. In der Geschäftsstelle des Regionalforums in der Fuldaer Rabanusstraße finden Sie kompetente Ansprechpartner, die Sie dabei beraten und unterstützen. Allen Projektträgern danke ich für ihr Engagement und ihren Beitrag, unsere Region Stück für Stück (noch) attraktiver zu gestalten und wünsche Ihnen dabei viel Glück und Erfolg.
Allen Leserinnen und Lesern wünsche ein glückliches, gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr!
Ihr
Christian Henkel
Vorsitzender Regionalforum Fulda Südwest Grußwort des Vorsitzenden Im Sommer 2015 erhielt die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Fulda Südwest die endgültige Anerkennung als LEADER-Förderregion 2014-2020. Insgesamt 1,86 Millionen Euro an Fördermitteln stehen damit im Rahmen von LEADER für die finanzielle Unterstützung von Projekten zur Verfügung. Auf Grundlage des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) sollen bis 2020 vor allem Bürgerengagement, Projekte der öffentlichen Daseinsvorsorge und des Lebens- und Naturraums sowie die Unternehmensstruktur und wirtschaftliche, innovative Existenzgründungen gestärkt und gefördert werden. 21 Anträge gestellt Seit 2015 wurden in der Region Fulda Südwest insgesamt 21 Anträge auf LEADER-Förderung von privaten und öffentlichen Antragstellern gestellt, über deren Förderwürdigkeit das Auswahlgremium der LAG zu entscheiden hatte. Alle Vorhaben konnten aus den Handlungsfeldern des REK abgeleitet werden und erhielten die Förderwürdigkeit von der LAG zugesprochen. Alternative Finanzierung Mit dem Kooperationsprojekt „Durchführung des Handwerkersommers im Landkreis Fulda“ und der Maßnahme „Erweiterung der Rettungswache Neuhof“ konnte zwei Projekten aus unterschiedlichen Gründen die Förderfähigkeit und somit die Bewilligung letztlich nicht erteilt werden. Für beide Vorhaben wurden jedoch alternative Finanzierungslösungen gefunden, wodurch sie dennoch umgesetzt werden konnten. Für die beiden jüngsten Antragstellungen stehen die Bewilligungen derzeit noch aus. Neben der Förderung über LEADER wurden in den vergangenen Jahren zudem fünf Projekte über das Förderangebot für „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ im ländlichen Raum gefördert. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, veränderter Lebensgewohnheiten, fehlender Fachkräfte und altersbedingter Unternehmensaufgaben schafft das Land Hessen mit diesem Förderangebot Anreize, die eine bedarfsorientierte Gründung oder Entwicklung im Handwerk sowie den Sektoren Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität ermöglichen. Insgesamt werden allein im Jahr 2018 in der Region Fulda Südwest im Rahmen der Regionalentwicklung über eine halbe Million Euro Fördermittel für Projekte bewilligt. Diese Ausgabe des Schaufensters der Region stellt Ihnen Projekte vor, die in den vergangenen vier Jahren einen Antrag auf LEADER-Förderung gestellt haben. Lassen Sie sich beeindrucken und inspirieren von der Vielfalt und Klasse der Projektideen. Regionalentwicklung in Fulda Südwest über LEADER und Co. / Vielfältige Projektideen, die begeistern Über eine halbe Million Euro in 2018 Die nächsten Ausgaben des Schaufensters der Region in 2019 erscheinen an folgenden Terminen:
- 10. KW – Thema: Ausblick auf den Handwerkersommer 2019
- 24. KW – Thema: noch offen
39. KW – Thema: Tag der Regonen in Neuhof
51. KW – Thema: noch offen Die Termine
2018-04
Schaufenster der Region
Projektbezeichnung: Errichtung einer Fahrzeughalle für die DRK Ortsvereinigung Flieden Antragsteller/in: Gemeinde Flieden Umsetzungsort: Flieden geförderte Maßnahmen: Rohbauarbeiten, Anschaffung und Errichtung einer Stahlhalle, Arbeiten an Außenanlage/ Parkplatz Förderquote: 75 % beantragte Zuwendung: 60.000 € Projektbezeichnung: Neugründung einer podologischen Praxis mit Kassenzulassung Antragsteller/in: Cornelia Block (PodoMed Praxis für med. Fußpflege) Umsetzungsort: Flieden geförderte Maßnahmen: Umbaumaßnahmen, Innenausstattung Förderquote: 35 % beantragte Zuwendung: 8.505 € Die Ortsvereinigung Flieden des Deutschen Roten Kreuz entwickelt sich seit ihrer Gründung vor mittlerweile über 60 Jahren stetig weiter. Was als Notfallhilfe begann wächst seither zu einem immer breiteren Angebot heran. Mit
- 10.000. Arbeitsstunden pro Jahr leisten die Mitglieder im Alter von 7 bis 80 Jahren Enormes. Erste-Hilfe-Lehrgänge, Blutspende, Hilfe im Bereich der häuslichen Pflege – die Liste der Dienste der zahlreichen Freiwilligen des DRK an der Bevölkerung ist lang. Über 30 Jahre lang nutzte der Ortsverein unter anderem zur Lagerung seiner Gerätschaften und zur Unterbringung seines anfänglich kleinen Fuhrparks Räume im Feuerwehrgerätehaus der Gemeinde. Doch mit wachsenden Angeboten wuchs auch der Bedarf an Platz. Ein Mannschaftstransportwagen, ein LKW, eine mobile Erste-Hilfe-Station, der RTW und noch einiges mehr an Equipment waren schließlich zu viel für die Unterkunft im Feuerwehrgerätehaus. Zusätzliche Unterstellmöglichkeiten wurden angemietet, doch auch diese waren bald voll. Eine bauliche Lösung musste also her, in Form einer neuen Fahrzeughalle. Einen Teil der dafür benötigten Summe brachte das DRK Flieden aus eigener Kraft auf und auch die Gemeinde Flieden steuerte gern einen Teil des Geldes zur Unterstützung der besonderen Arbeit der Freiwilligen bei. LEADER-Fördergelder ergänzten im November 2015 das Budget für den Bau. Knapp eineinhalb Jahre später, im Juni 2017, war der Neubau dann vollendet. Mit einem Tag der offenen Tür feierte das DRK Flieden seine neue Fahrzeughalle samt Außenanlage und Parkplatz. Nun ist endlich wieder genug Platz für Material und Technik und die außergewöhnliche Arbeit des DRK Flieden damit auch für die Zukunft sichergestellt. DRK Flieden bekommt eine neue Fahrzeughalle für Fuhrpark und Materiallagerung Endlich wieder Platz fürs Ehrenamt Unser ganzes Leben lang können wir uns fest auf sie verlassen. Sie tragen uns überall hin, geben uns Halt und Standfestigkeit. Die Füße sind eines der vielleicht wichtigsten Körperteile des Menschen und werden dabei leider viel zu oft vergessen. Podologische Praxen sind daher gut ausgelastet. Auch in Flieden und Umgebung, wo sich Cornelia Block 2014 dazu entschloss, mittels LEADER-Fördergeldern eine eigene aufzubauen. Die ausgebildete Podologin schloss damit kaum zwei Jahre später eine große Lücke in ihrer Heimatgemeinde. An ihr Wohnhaus ließ sie einen weiteren, separaten Praxiseingang einbauen. In einem gemütlich gestalteten Wartezimmer und Behandlungsraum empfängt sie seither ihre Patienten für medizinische Fußpflege und sonstige medizinische Dienstleistungen an den Füßen. Auch die Behandlung von Diabetikern mit ärztlicher Verordnung darf sie als Heilmittelerbringer durch ihre Kassenzulassung in ihren Räumen durchführen. Dank der guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr können auch ältere Patienten, die mit dem Bus anreisen die Praxis in der Alten Straße in Flieden gut erreichen. PodoMed schließt eine große Lücke Gesunde Füße für Flieden Einweihung und Segnung der neuen Halle im Sommer 2017
Foto: Denis Klug Die neue Fahrzeug- und Lagerhalle des DRK Flieden
Was gibt es Schöneres als den Duft von selbstgemachten Marmeladen, die wunderbaren Aromen der Früchte auf der Zunge und das „Plopp“, das so ein Glas mit dem köstlichen Brotaufstrich beim ersten Öffnen macht? Nichts geht über selbstgemacht und das am besten nach Omas Rezept und mit Früchten aus dem eigenen Garten. In hektischen Zeiten wie den unseren, setzen immer mehr Menschen wieder auf Altbewährtes, auf Nachhaltigkeit und Regionalität. Der gelernte Konditor und Heilerziehungspfleger Markus Wingenfeld aus Eichenzell hat den Blick für diese Art der Lebensmittelproduktion schon lange. Erfolgreich hat er als Gruppenleiter eines Wohlfahrtsverbands ein Projekt zur Herstellung und dem regionalen Vertrieb von Gelees, Marmeladen und Säften aufgebaut. 2015 dann entschied er sich für die Selbstständigkeit und eröffnete im Folgejahr sein eigenes Gewerbe. Seitdem produziert er unter anderem Liköre, Frucht-und Brotaufstriche, Sirup und Tees aus regionalen Zutaten und verkauft diese auf den etwa 30 Quadratmetern seines Ladens „Rhöner Frucht Flair“ im Eichenzeller Ortsteil Rönshausen. Hinter allem, was er verkauft, steht Wingenfeld selbst mit voller Überzeugung. Seine Produkte sind individuell und mit Liebe hergestellt und unterscheiden sich nicht nur geschmacklich von Industrieware. Auch optisch fallen Gläser und Fläschchen auf. Sie erinnern im besten Sinne an Omas Marmeladenküche. Für die Zukunft hat Markus Wingenfeld übrigens noch weitere Ideen: Neben regionalen Produkten, möchte er auch Menschen aus der Region hinter seine Theke holen. Nach seiner früheren erfolgreichen Arbeit bei der Caritas, plant er auch bei „Rhöner Frucht Flair“ mit Menschen mit Handicap zusammenzuarbeiten. Rhöner Frucht Flair: Köstlichkeiten aus regionalem Obst Noch besser als bei Oma
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2018-04 Das Herrenhaus in Eichenzell ist seit Oktober 2017 nicht nur Zuhause für 17 junge Menschen mit Behinderung, es ist vor allem ein Ort, an dem Inklusion durch und durch gelebt wird. Gemeinsam mit antonius – Netzwerk Mensch und dem Verein „Leben und Arbeiten in Eichenzell“ schuf die Gemeinde Eichenzell für die Bewohner eine Möglichkeit, in ihrer Heimatgemeinde zu leben und zu arbeiten und das so selbstständig wie möglich. Neben 17 Apartments befindet sich in dem historischen Gebäude eine außergewöhnliche Begegnungsstätte. Im Gewölbekeller können nicht nur die Bewohner des Herrenhauses, sondern die gesamte Gemeinde zusammenkommen. Als inklusives Zentrum soll er Menschen jedes Geschlechts, Alters und unabhängig von körperlichen und geistigen Voraussetzungen bei regelmäßigen Kulturveranstaltungen wie beispielsweise Lesungen oder Weinabenden den Austausch ermöglichen. Die Initiatoren möchten damit auch den Blick auf das Thema Behinderung verändern und Barrieren in den Köpfen abbauen.Dank der guten Infrastruktur, seiner Barrierefreiheit und der gemütlichen Atmosphäre ist der Gewölbekeller im Herrenhaus außerdem ein beliebter Ort für private Feiern und Vereinsveranstaltungen. Mieten kann ihn jeder und sich dann von diesem besonderen inklusiven Ort begeistern lassen. Gewölbekeller im Herrenhaus Eichenzell ist inklusive Begegnungsstätte Gegen Barrieren und für Gemeinschaft Das sanierte Herrenhaus beherbergt 17 Wohneinheiten und die Begegnungsstätte. Foto: antonius – Netzwerk Mensch Ansprechend präsentiert Rhöner Frucht Flair seine Produkte.
Foto: Rhöner Frucht Flair Viele Besucher kamen zur Einweihungsfeier im Oktober 2017. Projektbezeichnung: Einrichtung einer Begegnungsstätte Antragsteller/in: St. Antoniusheim gGmbH (jetzt St. Antonius gGmbH) Umsetzungsort: Eichenzell geförderte Maßnahmen: bauliche Investitionen, Ausstattungsgegenstände, Personalkosten Förderquote: 50 % beantragte Zuwendung: 200.000 € Projektbezeichnung: Neugründung eines Obsterzeugnisse produzierenden Kleinstunternehmens Antragsteller/in: Markus Wingenfeld Umsetzungsort: Eichenzell geförderte Maßnahmen: bauliche Investitionen, Maschinen, Ausstattung Förderquote: 35 % beantragte Zuwendung: keine Angabe
Die Sie sind spürbar und beunruhigend: die Folgen des demografischen Wandels in Deutschland. Immer weniger Kinder, starke Wanderungsbewegungen vorwiegend junger Menschen und eine zunehmend ältere Bevölkerung verändern die Altersstrukturen in den Kommunen. Im ländlichen Raum wird das am deutlichsten. Landkreise und Kommunen stehen vor neuen Aufgaben. Der Landkreis Fulda reagierte bereits 2013 und 2014 darauf und veranstaltete in der Rhön zwei Workshops zum demografischen Wandel. 2016 und 2017 folgten zwei weitere, nun in Flieden und Eichenzell im südwestlichen Teil des Landkreises. Letztere Beiträge zur aktiven und konstruktiven Auseinandersetzung mit dem demografischen Wandel wurden gefördert durch LEADER-Mittel des Regionalforums Fulda Südwest. Bürgerinnen und Bürger waren eingeladen, gemeinsam Fragestellungen rund um den demografischen Wandel sowie daraus resultierende Aufgabenstellungen und Entwicklungsziele zu erarbeiten und diskutieren. Dabei waren sie nicht gänzlich auf sich allein gestellt. Als Referent gab ihnen Demografie- und Integrationsexperte Dr. Winfried Kösters einige statistische Daten und konkrete Zahlen aus dem Landkreis Fulda mit. Ziel der beiden Veranstaltungen war eine Analyse dessen, was für Bürgerinnen und Bürger notwendig ist, damit sie sich in ihrer Heimat in der ländlichen Region trotz der Folgen des demografischen Wandels wohlfühlen. Sprich: welche Maßnahmen die politischen Akteure ergreifen müssen, welchen Negativtendenzen es entgegenzuwirken gilt. Während jedes Workshop-Tages entstand so ein Fahrplan für die Handlungsfelder Mobilität, Engagement, Infrastruktur/Daseinsvorsorge, Wohnen und Jugend mit Jahreszielen und Leitzielen bis zum Jahr 2030 für den Landkreis Fulda. Eine ausführliche Dokumentation der Workshops findet sich unter www.rffs.de/downloads Demografie-Workshops in Flieden und Eichenzell geben Antworten auf große Fragen Was tun, wenn die Gesellschaft altert? 2018-04
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Projektbezeichnung: Durchführung eines Demographie-Workshops/Durchführung eines Demografie-Workshops – Teil 2 Antragsteller/in: Landkreis Fulda Umsetzungsort: Flieden/Eichenzell geförderte Maßnahmen: Referentenhonorar, Reisekosten Förderquote: 55 % beantragte Zuwendung: 1.458 €/1.540 € Was nützt einem das schönste Barockschloss, wenn man es nur schwerlich besichtigen kann? Für Menschen mit Handicap stellt sich diese Frage in Schloss Fasanerie bei Eichenzell seit Anfang 2018 endlich nicht mehr. Denn seitdem verbindet ein moderner Personenaufzug den Eingangsbereich im Erdgeschoss mit dem ersten Obergeschoss. Im Jahr 1753, als der prunkvolle Bau als repräsentativer Sommersitz für den Fuldaer Fürstabt entstand, war Barrierefreiheit noch kein Thema. Rund 260 Jahre später dafür ein umso aktuelleres. Zwischen 24.000 und 40.000 Menschen besuchen das Museum in Schloss Fasanerie und seine Sonderausstellungen in jeder Saison. Weitere
- 3.000. lauschen jährlich den Konzerten im Großen Saal des Schlosses. Für Rollstuhlfahrer gab es jedoch keinen Zugang zur Belle Etage. Historische Treppen boten den einzigen Weg in die herrschaftlichen Säle im ersten Obergeschoss. Rollstuhlfahrer mussten mitsamt ihrem Stuhl die große Kaisertreppe hinauf getragen werden, viele ältere Besucher bahnten sich mühsam ihren Weg nach oben. Im schlechtesten Fall bedeutete das sogar, dass sich Interessierte schlichtweg gegen den Besuch des beliebten Kulturdenkmals entschieden. Ein Aufzug sollte das Schloss weitgehend barrierefrei machen und den Eingangsbereich im Erdgeschoss mit den Museumsräumen und dem Konzertsaal verbinden. 2015 stellte die Kulturstiftung des Hauses Hessen, der heute Schloss Fasanerie gehört, daher einen Antrag auf LEADER- Förderung. 315.000 € sollte das gesamte Projekt kosten, eine hohe Investition. Zudem galt es, strenge Vorgaben zum Denkmalschutz zu berücksichtigen und der Einbau sollte so vollzogen werden, dass so wenig historische Substanz beeinträchtigt wird wie möglich. Rund drei Jahre nahmen Planung und Bau in Anspruch, aber nun geht es ganz bequem nach oben - und Schloss Fasanerie ist dank des neuen Fahrstuhls nicht nur um eine Attraktion, sondern auch um viele neue zufriedene Besucher reicher. Schloss Fasanerie wird nach fast 300 Jahren endlich barrierefrei Kultur erlebbar machen Die Kaisertreppe stellt nun kein Hindernis mehr dar.
Foto: Andreas von Einsiedel Projektbezeichnung: Einbau eines Aufzugs im Schloss Fasanerie Antragsteller/in: Kulturstiftung des Hauses Hessen Umsetzungsort: Eichenzell geförderte Maßnahmen: bauliche Investitionen, technische Einrichtungen Förderquote: 50 % beantragte Zuwendung: 139.998 €
Passender hätte das Wetter in Bad Salzschlirf nicht sein können, als am 4. August 2018 der Park der Generationen H2O als eine neue Attraktion des Kurparks eröffnet wurde. Strahlender Sonnenschein begleitete die feierliche Einweihung der neuen Begegnungsstätte für Jung und Alt. Bis dahin war es aber ein weiter Weg. Über 10 Jahre lang wurde der Wunsch nach dem Generationenpark immer wieder laut. Eine Mischung aus Wasserspielplatz und Bewegungspark sollte er werden, mit ebenerdigem Zugang für ältere Besucher und wegen der günstigen Lage im Kurpark auch räumlich gut erreichbar. Doch immer wieder kamen die Finanzen dazwischen und das Projekt wurde hinten angestellt. Schließlich nahm sich das „Dreschhall“-Team, eine Gemeinschaft engagierter Bürger, die schon 2005 in Eigenleistung den Gradier-Pavillon baute, des Generationenparks an. Sie kümmerten sich um die Planung, das Generieren von Spenden und die Suche nach Fördermöglichkeiten. Im Januar 2017 wurde von der Gemeinde Bad Salzschlirf dann beim Landkreis Fulda der Antrag auf LEADER-Förderung gestellt und dann ging alles ganz schnell. Schon bald kam die Bewilligung und binnen weniger Monate danach entstand der Generationenpark, überwiegend in Eigenleistung des „Dreschhall“-Teams. Viele Nachtschichten wurden eingelegt und alle packten mit an, um rechtzeitig zur geplanten großen Eröffnung fertig zu werden. Mit Erfolg. Pünktlich und mit einem zweitägigen Festprogramm wurde der Ort zum Spielen und Sporttreiben, Abschalten und sich Begegnen eröffnet. Bad Salzschlirf ist seitdem um eine Attraktion reicher und ein lang gehegter Wunsch der Bewohner endlich wahr geworden. Park der Generationen in Bad Salzschlirf ist seit Sommer geöffnet Ort, an dem Menschen zusammenkommen
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2018-04 Projektbezeichnung: Einrichtung eines Parks der Generationen Antragsteller/in: Gemeinde Bad Salzschlirf Umsetzungsort: Bad Salzschlirf geförderte Maßnahmen: Erdarbeiten, Wegebau, Rasen-/ Pflanzflächen, Ausstattungselemente (KG 500) und Bau-nebenkosten (KG 700) Förderquote: 70 % beantragte Zuwendung: 72.171 € Generationen durch gemeinsame Aktivitäten miteinander verbinden und ihre Gesundheit durch Bewegung fördern – dazu bietet der Generationen-Gesundheits-Bewegungspark in Großenlüder den Menschen in der Gemeinde seit August 2018 die Gelegenheit. Seitdem darf in dem frei zugänglichen Open-Air Sportzentrum unweit der Lüdertalschule und des Sportplatzes fleißig geübt und trainiert werden. Rund acht Jahre sind seit der ersten Idee zum Mehrgenerationenplatz vergangen. Aus finanziellen Gründen musste der Bau seinerzeit vertagt werden. Nun konnte das Sehnsuchtsprojekt mit Hilfe von privaten Spenden und einer Förderung aus dem LEADER-Programm realisiert werden. Die Lage der neuen Sportstätte am Ortsrand ist kein Zufall. Durch sie soll auch Mitgliedern der umliegenden Sportvereine wie der JSG Lüdertal und dem 1. SV Teutonia 08 das Training dort ermöglicht werden. Und auch Schüler der Lüdertalschule können das Angebot wahrnehmen, denn die Anlage bietet Menschen mit unterschiedlichsten Fitnesslevels ganz individuelle Herausforderungen und Möglichkeiten. Das Konzept des Parks basiert auf sportwissenschaftlichen Erkenntnissen. Insgesamt Sportgeräte, allesamt vom Deutschen Olympischen Sportbund empfohlen, fördern Beweglichkeit, Koordination, Kraft und Geschicklichkeit. Den Schwierigkeitsgrad der einzelnen Geräte und Übungen zeigen farbliche Markierungen an. Damit Sportfans nicht die einzigen Nutzer bleiben, gibt es im Park auch Bänke und eine Sonnenliege. Sie runden das Bild ab und machen den Park zum Treffpunkt für Jedermann. Generationen-Gesundheits-Bewegungspark macht Großenlüder fit Von Sportwissenschaftlern getestet Zahlreiche Interessierte schauten bei der Eröffnung vorbei. Projektbezeichnung: Neubau eines Generationen-Gesundheits-Bewegungsparks Antragsteller/in: Gemeinde Großenlüder Umsetzungsort: Großen-lüder geförderte Maßnahmen: Einbauten in der Sportbewegungsanlage (KG 500) Förderquote: 70 % beantragte Zuwendung: 45.460 € Feierlich wurde der Park der Generationen H2O Bad Salzschlirf eingeweiht Foto: Jörg Peters
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Projektbezeichnung: Gestaltung von siedlungsnahen Erholungsflächen mit barrierefreiem Zugang auf der Decke der Tunneleinhausung der A66 Antragsteller/in: Gemeinde Neuhof Umsetzungsort: Neuhof geförderte Maßnahmen: Erdarbeiten, Wegebau, Rasen-/ Pflanzflächen, Ausstattungselemente (KG 500) und Baunebenkosten (KG 700) Förderquote: 60 % beantragte Zuwendung: 174.723 € In Neuhof geht es seit Jahren voran. Die Gemeinde entwickelt sich stark. Doch zahlreiche Großbaustellen schaffen nicht nur Fortschritt, sondern auch Belastung. Ein kleines Naherholungsgebiet für Neuhof wünschte sich daher der 2011 gegründete Arbeitskreis „Zukunft gestalten“, eine Vereinigung engagierter Bürger. In regelmäßigen Arbeitskreissitzungen sammelten sie Ideen und entwickelten erste Konzepte für die Begrünung einer ihrer größten Baustellen: des Tunnels der A66. Der sieht aktuell zwar eher noch etwas braun und dürr aus – Schuld daran hat der trockene Sommer 2018 – doch schon bald wird er zu einer 950 Meter langen und rund 20 Meter breiten grünen Oase. Von der Notwendigkeit zur Tugend führt seit Sommer 2018 ein asphaltierter Fuß-und Radweg zwischen Wohngebiet und Eisenbahnstrecke. Finanziert mit Hilfe von LEADER-Fördergeldern. Und spätestens im kommenden Frühling werden dann wohl auch die Wildblumenbeete und der saftige Rasen sprießen. Die Idee, wie genau der Tunnel gestaltet werden soll und vor allem kann, entwickelte der Arbeitskreis gemeinsam mit einem Planungsbüro aus Eichenzell. Neben dem Grünzug entstanden Infopunkte zu ökologischer Bildung und der Geschichte des Ortes, Kletter- und Balancierstämme für Jung und Alt wurden entlang des Weges installiert und es gibt zahlreiche Sitz-und Aufenthaltsplätze. Mit dieser geballten Ladung Lebensqualität wirkt Neuhof dem Baustress entgegen. Eine naturbezogene Relaxzone, direkt auf dem hektischen Autobahntunnel. Klingt komisch? Funktioniert aber! Aus dem Neuhofer Autobahntunnel wird ein Naherholungsgebiet Vom grauen Klotz zur grünen Augenweide Der Eingangsbereich am Bahnhof bietet Aufenthaltsqualität. Überall rund um den Opperzer Berg summt und brummt es spätestens seit August dieses Jahres. Da nämlich eröffnete unterhalb des Sportplatzes in Neuhof der Lehrbienenstand des Imkervereins Neuhof und Umgebung. Mittel aus dem LEADER-Förderprogramm ermöglichten Bau und Einrichtung dieser in Fulda Südwest bisher einzigartigen Institution. Auf knapp 1.900 Quadratmetern finden sich seither bis zu zehn Bienenvölker sowie eine bestuhlte Blockhütte, in der regelmäßig Schulungen für Jungimker, Schulklassen und Kindergartengruppen abgehalten werden. Sie lernen dort den richtigen Umgang mit Honigbienen und erfahren mehr über ihre Bedeutung für Mensch und Natur. Und Rundherum? Ein echtes Paradies für die schwarz-gelb gestreiften Tierchen. Auf großzügigen Blühflächen, angelegt von den Neuhofer Bienenfreunden, finden sie eine ideale Auswahl an geeigneten Futterpflanzen. 46 aktive Mitglieder mit 370 Bienenvölkern zählt der Verein derzeit. Das klingt zunächst viel, doch tatsächlich ringen die Imker um Nachwuchs. Immer mehr Bienenhalter hören aus Altersgründen mit der Imkerei auf, immer weniger Jugendliche interessieren sich dafür. Dabei brauchen gerade wir Menschen die Bienen dringend. Nahezu all unsere Pflanzen müssen von ihnen bestäubt werden, damit sie später Früchte und Blüten tragen. Ohne sie würden die Felder leer bleiben und unsere Umwelt wäre kahl und grau. Zu viele sind sich dieser Bedeutung der Imkerei jedoch nicht bewusst. Dagegen kämpft der Lehrbienenstand in Neuhof und ist damit ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft für Fulda Südwest. Lehrbienenstand in Neuhof bietet breites Bildungsangebot Hier lernen die Imker von morgen Projektbezeichnung: Errichtung und Betrieb eines Lehrbienenstandes Antragsteller/in: Imkerverein Neuhof und Umgebung Umsetzungsort: Neuhof geförderte Maßnahmen: Blockhütte, Bodenplatte, Erd- und Pflasterarbeiten, Elektroanschluss, Ausstattung Förderquote: 50 % beantragte Zuwendung: 12.835 € Bei der Eröffnung des Lehrbienenstands war der Besucherandrang groß.
Foto: Peter Mannert
Noch blockieren große Baugerüste den Innenraum der evangelischen Kirche in Flieden bis knapp unter die Decke, doch schon bald werden die Blicke der Gottesdienstbesucher auf sechs außergewöhnliche und farbenprächtige neue Kirchenfenster fallen. Gestalten soll sie Barney Zeitz, ein USamerikanischer Künstler, mit dem die Evangelische Kirchengemeinde Flieden-Neuhof seit März 2015 in Kontakt steht. Ein wahres Großprojekt, mit ebenso großer Bedeutung. Denn bevor aus dem Gebäude in der Hinzergasse 8 vor nunmehr fast 70 Jahren eine evangelische Kirche wurde, war es eine Synagoge. Diese Geschichte macht Künstler Zeitz nun sichtbar. Je drei Fenster entlang der beiden Seiten des Kirchenschiffs zeigen jüdische und christliche Geschichte – gemeinsame Geschichte. Entstehen soll ein Kunstobjekt und Begegnungsort von überregionaler Bedeutung. Die Scheiben stellt der Künstler mittels verschiedener Techniken aus hunderten einzelner Glasfragmente her. Seine Inspiration für die Motive bekam er, als er 2015 erstmals für einige Tage Flieden besuchte. Vor Ort sprach er mit den Menschen, tauchte in die Geschichte des besonderen Gebäudes ein. Es folgten die ersten Entwürfe und schon bald die ersten vier fertigen Fenster, finanziert durch Spenden aus den USA und Flieden. Die zwei verbleibenden entstehen nun dank LEADER-Förderung. Ein Mosaikfenster mit der Inschrift „Shalom“ und eines mit dem Wort „Frieden“ finden sich später im Altarraum und vervollständigen so das besondere Bild. Hinweis: Einen Bericht des ZDF heute-journals vom 22. Dezember 2015 über das Kirchenfenster-Projekt in Flieden finden Sie auf Youtube unter den Suchbegriffen „Barney Zeitz Flieden ZDF“. Amerikanischer Künstler gestaltet neue Fenster der evangelischen Kirche Flieden Christliche und jüdische Geschichte vereint
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2018-04 Projektbezeichnung: Fenstergestaltung der evangelischen Kirche/ehemaligen Synagoge Antragsteller/in: Evangelische Kirchengemeinde Flieden-Neuhof Umsetzungsort: Flieden geförderte Maßnahmen: Künstlerische Gestaltung und Herstellung von 2 Fenstern, Frachtkosten und Einbau von 6 Fenstern Förderquote: 60 % beantragte Zuwendung: 44.611 € Eine mehrfach preisgekrönte Bücherei, verschwunden im Keller eines Rathauses – das passt doch irgendwie nicht zusammen. So sahen es auch die Ehrenamtlichen der Gemeinde Kalbach und wollten ihre Gemeindebibliothek aus dem viel zu engen und nicht barrierefreien Untergeschoss holen. Dass die Ehrenamtlichen überdurchschnittlich engagiert sind ist bekannt. Diverse Preise haben sie mit ihrer Bücherei bereits für Leseförderung gewonnen. Doch nun sollte sie noch ein Stückchen besser werden. Der geplante Umzug in einen bestehenden, zweigeschossigen Anbau des Rathauses war als Lösung optimal. Denn der Anbau bietet mit rund 80 Quadratmetern genug Platz für die altersgerechte Präsentation und altersmäßige Trennung der etwa 3.700 Medien und zudem neuen Magazinraum, der dringend benötigt wurde. Das i-Tüpfelchen: endlich gibt es einen barrierefreien Zugang im Erdgeschoss, der auch Menschen mit Handicap die Nutzung der Bücherei ermöglicht. Etwa 400 aktive Leser nutzen die Gemeindebücherei regelmäßig. Darunter 275 Kinder unter 12 Jahren. Um ihre Lust aufs Lesen weiter zu fördern, haben sich die Ehrenamtlichen ein ganz besonderes Präsentationskonzept überlegt. Erstleserliteratur soll, statt wie üblich mit dem Buchrücken zum Betrachter, frontal präsentiert werden. Dazu steht sie künftig in Buchtrögen, die die Kinder ganz einfach erreichen und durchforsten können. Bevor der langersehnte Umzug in Kürze tatsächlich realisiert wird, galt es jedoch, noch einige Änderungen durchzuführen. Mittels LEA-DER-Förderung wird die neue Bibliothek unter anderem mit Regalen, Stühlen und neuer Entleihtechnik fit für die Besucher gemacht – damit im Laufe des Jahres 2019 dann in Mittelkalbach wieder fleißig gestöbert und geschmökert werden kann. Gemeindebibliothek Mittelkalbach wächst von 48 auf fast 80 Quadratmeter Barrierefrei und familiengerecht Der jüdische Künstler Barney Zeitz in seiner Werkstatt in den USA
Foto: Barney Zeitz In diesen geräumigen Anbau des Rathauses mit barrierefreiem Zugang soll die Bücherei einziehen Projektbezeichnung: Erweiterung der Gemeindebücherei Mittelkalbach Antragsteller/in: Gemeinde Kalbach Umsetzungsort: Kalbach geförderte Maßnahmen: Baukonstruktionen (KG 300), technische Anlagen (KG 400), Ausstattung (KG 600 Förderquote: 75 % beantragte Zuwendung: 18.311 €
2018-04
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Projektbezeichnung: Umbau/Modernisierung von Gäste-zimmern Antragsteller/in: Gasthof „Zum Lüdertal“ Umsetzungsort: Großenlüder geförderte Maßnahmen: Umbaumaßnahmen im Innenbereich Förderquote: 35 % beantragte Zuwendung: 25.000 € Aus einem stark sanierungsbedürftigen alten Spielplatz wieder einen echten Hingucker machen und dabei auch noch eine besondere Begegnungsstätte für Jung und Alt schaffen: Bei der Neugestaltung seines Mehrgenerationenplatzes schlug der Ortsbeirat des Eichenzeller Ortsteils Löschenrod mehrere Fliegen mit einer Klappe. Um die Gemeinde zu entlasten und den besonderen Platz selbst mitgestalten zu können, tat sich kurzerhand ein dreiköpfiges Gestaltungsteam aus Ortsvorsteher Holger Breithecker, seinem Stellvertreter Oliver Kümmel und Anliegerin Anke Dorn-Kapfer zusammen. Sie investierten drei Monate in ihre Planungen und Überlegungen und tüftelten, gemeinsam mit mehreren Firmen aus ganz Deutschland, das ideale Konzept für die Spiel- und Begegnungsstätte aus. Mittendrin der Fliedetreff, eine ehemalige Schutzhütte am Ortsrand, die ebenfalls stark sanierungsbedürftig war. Sie wurde kurzerhand am alten Standort abgebaut und wieder auf Vordermann gebracht, damit sie auf dem neuen Mehrgenerationenplatz im Zentrum des Ortes nun als Verkaufsstand bei Backhausfesten oder für Glühwein- und Grillverkauf dienen kann. Außerdem erhielt der Platz innovative Spiel- und Sportgeräte und sogar eine Boule-Bahn. Mit viel Eigenleistung und Unterstützung durch die Gemeinde Eichenzell sowie Geldern aus dem LEADER-Topf entstand ein Ort für Kommunikation zwischen den Generationen und ein besonderer neuer Treffpunkt für Dorf- und Vereinsleben in Löschenrod. Mehrgenerationenplatz in Löschenrod ist neuer Ort der Begegnung Schutzhütte, Boule-Bahn und Spielspaß In Bimbach, mitten im schönen Lüdertal gelegen, befindet sich der Gasthof „Zum Lüdertal“. Seit 1982 bietet das Ehepaar Keller, das das Traditionshaus bereits in siebter Generation führt, wochentags Monteuren und Mitarbeitern der umliegenden Firmen eine Unterkunft. An den Wochenenden nutzen gerne Touristen die Gästezimmer. Vor allem während des jährlichen Rhön Radmarathons an Pfingsten sind die Zimmer schon Monate vorher durch Veranstaltungsbesucher ausgebucht. Von eben diesen touristischen Gästen wünschen die Betreiber des Gasthofs sich noch mehr. Doch dafür gilt es deren gestiegene Ansprüche an Ausstattung und Komfort zu erfüllen. Im Zuge von Modernisierungsarbeiten wird deshalb der Gasthof „Zum Lüdertal“ im Jahr 2019 für die erhofften Besucher herausgeputzt. Gefördert durch LEADER-Mittel werden die Fenster von sechs Gästezimmern im Altbau thermisch saniert, Bäder umgebaut, die Fußböden erneuert und einige Zimmer erhalten sogar kleine Küchen. Ziel ist es, durch gesteigerte Wohnqualität ein ausgewogenes Verhältnis von Wirtschafts- und Freizeittourismus zu erreichen. Zudem wird der Beherbergungsbetrieb mit den Umbauten fit für die Zukunft und damit auch eine mögliche Übernahme durch folgende Generationen gemacht – damit nach 200 Jahren im Familienbesitz noch viele weitere folgen. Gasthof „Zum Lüdertal“ erhält ein Upgrade Fit für den Tourismus Abwechslungsreiche Spielgeräte, eine Boule-Bahn und der Fliedetreff laden künftig zum Spielen und Verweilen ein.
Foto: Gemeinde Eichenzell Projektbezeichnung: Errichtung eines Mehrgenerationenplatzes in Löschenrod Antragsteller/in: Gemeinde Eichenzell Umsetzungsort: Eichenzell geförderte Maßnahmen: Außenanlagen (KG 500) Förderquote: 60 % beantragte Zuwendung: 45.109 € Wenig Spielvergnügen und Aufenthaltsqualität bot der alte Spielplatz.
2018-04
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Die Rhön ist ein Paradies für Sternengucker. Hier kann man sie noch strahlen sehen, wie es in vielen Städten und Gemeinden schon lange nicht mehr möglich ist. Im Jahr 2014 wurde die Region deshalb von der Internationalen Dark Sky Association mit dem Titel Sternenpark (Dark Sky Reserve) ausgezeichnet und ist damit einer von nur zwölf Sternenparks weltweit. Dort wird die künstliche Beleuchtung möglichst umweltverträglich gestaltet, woran zahlreiche Rhöner Kommunen sich aktiv beteiligen. Das bedeutet, dass die Lichtverschmutzung so gering wie möglich gehalten wird und damit weniger schädlich auf Tiere, Pflanzen und auch Menschen einwirkt. Ganz nebenbei wird damit auch das faszinierende Natur- und Kulturgut des Sternenhimmels erhalten. Die hellen Himmelskörper hatten auf den Menschen schon immer eine beeindruckende Wirkung. Bereits vor Jahrhunderten nutzten Seefahrer sie als Orientierungshilfe, die Astrologie schreibt ihnen eine Wirkung auf unser Wesen zu und schon von klein auf fragen wir uns, ob es dort oben wohl noch mehr Leben neben uns gibt. Seit der Anerkennung vor rund vier Jahren steigen Bekanntheit und Beliebtheit des Sternenparks stetig. Das zeigt sich vor allem in den wachsenden Buchungszahlen der Sternenparkführungen und großem medialen Interesse. Auf diese gute Basis möchten die Verantwortlichen aufbauen. Mit LEADER-Fördergeldern möchten sie neue Erlebnis- und Lernelement im Sternenpark schaffen. Infotafeln sollen in allen Kommunen über Lichtverschmutzung und ihre Folgen informieren und die Bürger wie Gäste für den Umgang mit künstlichem Licht sensibilisieren. Außerdem entstehen an ausgewählten Orten „Himmelsguckplätze“, also Orte, an denen sich interessierte Besucher nachts, aber auch schon tagsüber mit den strahlenden Himmelskörpern beschäftigen können. Das Highlight aber soll ein Themen-Wanderweg am Soisberg werden. Bereits im Frühjahr sollen die Baumaßnahmen starten und noch vor dem Sommer 2019 abgeschlossen sein. Pünktlich zur Feriensaison, damit sich auch Besucher aus ganz Deutschland und darüber hinaus vom Sternenpark Rhön begeistern lassen können. Sternenpark Rhön bekommt Wanderweg, Himmelsguckplätze und Infopunkte Himmlische Pläne
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2018-04 Projektbezeichnung: Weiterentwicklung des Sternenparks Rhön (Kooperationsprojekt der LAGn Rhön, Hersfeld-Rotenburg und Fulda Südwest) Antragsteller/in: Landkreis Fulda (Naturpark Hessische Rhön) Umsetzungsort: Landkreis Fulda und Teil des Landkreises Hersfeld-Rotenburg geförderte Maßnahmen: Außenanlagen (KG 500), Ausstattung (KG 600) Förderquote: 55 % beantragte Zuwendung: 41.297 € (im Lk Fulda) Von Feuchtigkeit und Schimmel durchzogen fristet der Mehrzweckraum unterhalb des Kirchplatzes der St. Goar-Kirche in Flieden ein trauriges Dasein. Immer nasser waren Wände, Decken und Böden mit den Jahren geworden. Im Zuge der Erneuerungsarbeiten am darüber liegenden Kirchplatz wurde von 2013 bis 2014 die Abdichtung der Decke erneuert und somit eine weitere Durchfeuchtung verhindert. Zwar mit Erfolg, aber die Nutzung der Räume durch den Kunstverein Palette 77, dem er seit den 1990er Jahren unter anderem für seine regelmäßigen Maltreffen diente, war schon zuvor nicht mehr möglich gewesen. Letztlich waren die Schäden zu groß. Seither haben die engagierten Fliedener Künstler wechselnde Räume der Gemeinde genutzt, doch mehr als ein Provisorium wurde daraus nie. Mit Hilfe von LEADER-Fördergeldern sollen 2019 die Räumlichkeiten in der Ortsmitte von Grund auf saniert und umgebaut werden, damit dann nicht nur der Kunstverein wieder einziehen kann, sondern er darüber hinaus auch für zahlreiche soziale, kulturelle und ehrenamtliche Angebote, unter anderem in Kooperation mit dem Caritas Regionalverband und dem Treffpunkt Aktiv des Landkreises Fulda, genutzt werden kann. Sprechzeiten der Familienberatungsstelle, ein Baby-Treff, Spielenachmittage für Kinder, Gruppenangebote für Jugendliche, Beratungs- und Schulungsangebote, Senioren-Tanz und Internet-Cafés, kleinere Musikveranstaltungen oder Lesungen sowie Angebote für Flüchtlinge könnten im „Treffpunkt Königreich“, wie sich der Raum künftig nennt, eine neue Heimat finden. Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist derzeit bereits barrierefrei, im kommenden Jahr sollen es auch die Innenräume und die Toiletten werden. Ein passendes Lüftungssystem soll künftig gewährleisten, dass Wände, Decken und Böden nicht wieder feucht werden. Mehrzweckraum in der Ortsmitte von Flieden soll wieder fit fürs Ehrenamt gemacht werden Ein Treffpunkt für das Königreich Im ehemaligen Künstlertreff des Palette 77 unter dem Kirchplatz soll ein Mehrzweckraum entstehen. Projektbezeichnung: Umbau und Sanierung eines Mehrzweckraums zum „Treffpunkt Königreich“ Antragsteller/in: Gemeinde Flieden Umsetzungsort: Flieden geförderte Maßnahmen: Baukonstruktion (KG 300), technische Anlagen (KG 400), Ausstattung (KG 600), Baunebenkosten (KG 700) Förderquote: 75 % beantragte Zuwendung: 106.742 € Sternenhimmel über der Rhön Foto: Andreas Hänel
2018-04
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Beantworten Sie einfach folgende Frage:
Welcher der in dieser Ausgabe vorgestellten Betriebe, der eine durch LEADER geförderte Maßnahme umgesetzt hat, ist auch Partnerbetrieb des Südwest-Gutscheins?
Schicken Sie die richtige Antwort per Postkarte an: Regionalforum Fulda Südwest, Rabanusstr. 33, 36037 Fulda oder per E-Mail mit dem Betreff „Gewinnspiel Südwest-Gutschein“ an [email protected] Vergessen Sie nicht Ihre vollständige Anschrift anzugeben. Einsendeschluss ist Donnerstag, der 3. Januar 2019. Es gilt das Datum des Poststempels
bzw. des Maileingangs. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten durch das
Regionalforum Fulda Südwest zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspiels einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Alle im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel erhobenen Daten werden nach Übersendung der Preise an die Gewinner gelöscht. Mitmachen und gewinnen: 10 Südwest-Gutscheine im Wert von je 10 € Gewinnen Sie einen von 10 Südwest-Gutscheinen
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Eichenzell – 37 – Nr. 51 / 2018 Ehe- und Altersjubilare Wir gratulieren unseren Jubilaren vom 13.12.2018 bis 19.12.2018
75. Geburtstag Joannis Somarakis, Eichenzell
85. Geburtstag Anna Schäfer, Kerzell Anna Baier, Welkers
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eichenzell wünscht allen Geburtstagskindern viel Gesundheit und persönliches Wohlergehen! Aus dem Landkreis Volkshochschule des Landkreises Fulda Beckenbodentraining für Frauen - Die Kraft der weiblichen Mitte Kurs: VS3020725
Im Kurs lernen Sie die Beckenbodenmuskulatur kennen. Sie werden Übungen zur Wahrnehmung, Kräftigung und Entspannung durchführen. Praktische Tipps für das Alltagsverhalten runden das Programm ab. Der Kurs ist für alle Frauen geeignet, die vorsorglich etwas für ihren Beckenboden tun möchten oder Probleme damit haben.
Mittwoch, 23.01.19, 18:30 - 19:30 Uhr 8 Kurstage, 11 UE, 25,30 € Kursort: Eichenzell, Grundschule Bitte mitbringen: Matte, Decke, bequeme Kleidung, dicke Socken Anmeldung unter: Volkshochschule des Landkreises Fulda, Tel.: 0661/6006-1600 oder online: www.vhs-fulda.de Regionalforum Mit über 30.000 Straßenleuchten bringt die RhönEnergie Fulda Licht in die Nacht. Wir sind für Sie ganz einfach unter www.re-fd.de/kommunen/strassenbeleuchtung, über die Homepage Ihrer Gemeinde oder über die Straßenleuchten-Hotline 0800 0661 300, gebührenfrei, versteht sich.
Wir sorgen für Licht in der Region! Straßenbeleuchtung defekt?
Eichenzell – 38 – Nr. 51 / 2018 Bereitschaftsdienste Notdienst Rettungsdienst/Notarzt 112 Krankentransport (0661) 19222 Feuerwehr 112 Gemeindebrandinspektor Martin Fischer (06659) 915 0100 Polizei 110 Polizeipräsidium Osthessen mit Kriminal- u. Polizeidirektion (0661) 105-0
ÄBD Ärztlicher Bereitschaftsdienst Hessen Tel. (0661) 19292 oder 116 117 Benötigen Sie ärztliche Hilfe zu sprechstundenfreien Zeiten? Zu folgenden Uhrzeiten ist ein Arzt oder eine Ärztin in der Bereitschaftsdienstzentrale anwesend: Mo, Di, Do 19–7 Uhr, Mi, Fr 14–7 Uhr, durchgehend von Sa, 7 Uhr, bis Mo, 7 Uhr.
Öffnungszeiten zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel sind: Freitag, 21.12.2018 von 14:00 Uhr bis Mittwoch, 02.01.19, 07:00 Uhr ist die ÄBD-Zentrale durchgängig geöffnet. Ab Samstag, 22.12.2018 jeweils mit Kinderarzt, - wie an den Wochenenden/Feier- und Brückentagen. Ebenso an den Brückentagen 27.12.2018 und 28.12.2018 haben wir von 7:00 – 7:00 Uhr geöffnet mit Kinderarzt.
Die ÄBD-Dispositionszentrale ist hessenweit einheitlich zu diesen Uhrzeiten für Sie erreichbar. ÄBD-Zentrale am Klinikum Fulda, Pacelliallee 4, 36043 Fulda Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. (0661) 480 21 51 51 Erreichbar außerhalb der zahnärztlichen Sprechzeiten: freitags 18 Uhr – montags 8 Uhr Mo–Fr 18–8 Uhr am folgenden Tag Mi 14 –8 Uhr am folgenden Tag Apotheken-Notdienst Mittwoch, 19. 12. Bahnhof-Apotheke, Fulda, Bahnhofstr. 24, Tel.: (0661) 9 72 10
Donnerstag, 20. 12. Löwen-Apotheke, Fulda, Unterm Heilig Kreuz 9, Tel.: (0661) 92 85 60
Freitag, 21. 12. Adler-Apotheke, Petersberg, Hövelstraße 36, Tel.: (0661) 60 30 33
Samstag, 22. 12. Hirsch-Apotheke, Fulda, Adalbertstraße 1, Tel.: (0661) 7 10 65
Sonntag, 23. 12. Burg-Apotheke, Fulda-Lehnerz, Leipziger Straße 181, Tel.: (0661) 6 10 63
Montag, 24. 12. Rhön-Apotheke, Eichenzell, Fuldaerstr. 11, Tel.: (06659) 12 11 Aschenberg-Apotheke, Fulda, Aschenbergplatz 9, Tel.: (0661) 5 50 21
Dienstag, 25. 12. St.-Lioba-Apotheke, Fulda, Petersberger Straße 57a, Tel.: (0661) 60 52 77 Mittwoch, 26. 12. Ziehers-Süd-Apotheke, Fulda, Schumannstraße 1a, Tel.: (0661) 3 71 31 Tierärztlicher Notdienst für Kleintiere 22.12 - 23. 12. 2018 Praxis G. Schmuck, Fulda, Tel. 0661 / 606162 24.12 - 26. 12. 2018 Praxis U. Faust-Reus, Bad Salzschlirf, Tel. 06648 / 37138
Förstereien der Großgemeinde Revierleitung Eichenzell Kay N. Andresen Forsthaus Steinwand 1, 36163 Poppenhausen Tel. (0 66 58) 9 18 08 40, Mobil (0160) 741 00 45 E-Mail: [email protected] Hess. Forstamt Hofbieber Thiergarten, 36145 Hofbieber Tel. (06657) 9632-0, Fax (06657) 96 32 40 E-Mail: [email protected] Revierförsterei Thiergarten Lutz Ballin, Tel. (06657) 8345, Mobil (0160) 470 77 17 Bereitschaftsdienst telefonisch auch an Wochenenden und dienst-freien Tagen erreichbar. E-Mail: [email protected]
Telefonseelsorge Fulda Tel. (0800) 1 11 01 11 oder (0800) 1 11 02 22 vertraulich, anonym, rund um die Uhr gebührenfrei SMOG-Line ... wähle (0800) 110 2222 Die SMOG-Line, das Sorgentelefon für Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer, Eltern und alle, die sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen.
Schutzambulanz Fulda Kostenlose Hilfe für Opfer von Gewalttaten und Dokumentation von Gewaltfolgen – unabhängig von einer Strafanzeige. Vermittlung von individueller Unterstützung. Montag bis Freitag, 8–16 Uhr, Tel. (0661) 6006 6060. Otfried-von-Weißenburg-Str. 3, 36043 Fulda. www.schutzambulanz-fulda.de
Sozialdienst katholischer Frauen Fulda Rittergasse 4, 36037 Fulda, Telefon (0661) 8394-0 E-Mail: [email protected], Homepage: www.skf-fulda.de Kostenlose Beratung unabhängig von Religionszugehörigkeit und Nationalität: Adoptionsdienst Tel. (0661) 8394 21 Staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Tel. (0661) 8394 16 Beratung für Menschen mit seelischen Problemen und psychischen Erkrankungen Beratung gegen sexuelle Gewalt Fachberatung für Erwachsene Tel. (0661) 8394 15 Fachberatung für Kinder/Jugendliche Tel. (0661) 8394 40 Frauenhaus Fulda Tel. (0661) 9529525 Täglich Rufbereitschaft rund um die Uhr Interventionsstelle Tel. (0661) 8394 14 Ambulante Beratung gegen häusliche Gewalt Schwangerenberatung Tel. (0661) 8394 34 Hilfe und Beratung vor und nach der Geburt eines Kindes; finanzielle Hilfsfonds, Beratung zu Pränatal-Diagnostik, sexualpädagogische Schulklassenarbeit, Kinderkleiderausgabe Beratungsstelle für Betreuungen (Betreuungsverein) Tel. (0661) 839422 Gerichtlich bestellte Betreuungen, Beratung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Eichenzell – 39 – Nr. 51 / 2018 Kirchliche Nachrichten Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Eichenzell Dr.-Eduard-Stieler-Str. 1, 36124 Eichenzell Tel.: (0 66 59) 13 13, Fax: (0 66 59) 47 96 E-Mail: [email protected] Internet: www.katholische-kirche-eichenzell.de Pfarrer Guido Pasenow, Pfarrer Christian Schwierz und Pfarrer i. R. Bruno Kant Gemeindereferentinnen: Beate Krenzer und Tanja Röbig Bürozeiten: Mo geschl., Di, Mi, Do, Fr 9–12 Uhr, Mi 15–18 Uhr In dringenden Fällen: Pfarrer Christian Schwierz Tel.: 01511 7580060, E-Mail: [email protected]
Pfarrkirche St. Peter und Paul Eichenzell
Mittwoch, 19.12. - Vom Wochentag Frühmesse entfällt! 18:00 Uhr Gottesdienst im Gewölbekeller des Herrenhauses, Am Hof 12. Im Anschluss: Möglichkeit zur Begegnung bei Snacks und Getränken
Freitag, 21.12. - Vom Wochentag 15:30 Uhr Beichtgelegenheit für Kinder und Jugendliche 18:00 Uhr Rosenkranzgebet für den Pastoralverbund „St. Marien“ 18:00 Uhr Beichtgelegenheit 18:30 Uhr Heilige Messe Messdiener Gruppe 1
Samstag, 22.12. 10:15 Uhr ökum. Gottesdienst in der AWO - Am Riedrain 9
Sonntag, 23.12. - 4. Adventssonntag 10:00 Uhr Hochamt für Josef und Pfarrer Ulrich Schäfer Jahrtagsamt für Erhard Ullrich als Jahresgedächtnis für Berta und Leo Günder Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehörigen mit eingeschlossen. L (Sven Kunkel), K (für Heizkosten) 18:00 Uhr Weihnachtliches Konzert in der Auferstehungskirche Löschenrod Das Konzert ist kostenfrei, wir bitten jedoch um eine Spende für die Kinderpalliativstiftung „kleine Helden“
Montag, 24.12. (Heiligabend) 15:00 Uhr Krippenspiel (Bitte die Opferkästchen mitbringen!) 21:30 Uhr Weihnachtliche Einstimmung (Orgel) 22:00 Uhr CHRISTMETTE Jahrtagsamt für Rudolf Grösch für Benni und Gretel Dehler für Annemarie und Alfred Vogel für Otto und Rosa Vogel für Walter Schultheis für Fam. Döring und Schäfer für Dieter Witzel für Fam. Schlag und Stidronski für Ernst und Helga Sitzmann für Wilhelm und Luise Schmitt für Paul Müller für Margot und Josef Krenzer für Inge und Helmut Walden für Familie Licht und Dücker zur Danksagung Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehörigen mit eingeschlossen. L ( Iris Märtens), K (ADVENIAT-Kollekte für Lateinamerika, Messdiener Gruppe 1 + 2 + 3 + 4
Dienstag, 25.12. - Hochfest der Geburt des Herrn 10:00 Uhr Hochamt L (Ulrike Müller-Erb), Messdiener Gruppe 1 + 3 + 4 Mittwoch, 26.12. Hl. Stephanus 10:00 Uhr Hochamt (Mitgestaltung Chor „Cantissimo“, Eichenzell ) für Anna und Alois Klüh für Hildegard, Karl und Gregor Trost für Familien Zehentmaier und Zeller für Ottmar und Marianne Will für Waltraud und Walter Heisig Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehörigen mit eingeschlossen. L (Anja Klüber), Messdiener Gruppe 1 + 2 + 3
Freitag, 28.12. - Unschuldige Kinder 18:00 Uhr Beichtgelegenheit 18:00 Uhr Rosenkranzgebet um Priester- und Ordensberufungen 18:30 Uhr Heilige Messe Messdiener Gruppe 3
Samstag, 29.12. 17:30 Uhr Beichtgelegenheit 18:00 Uhr Vorabendmesse zum Sonntag mit Kindersegnung für Martha und Theo Kohl für Karl-Anton und Sophie Schäfer (Stiftsamt) Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehörigen mit eingeschlossen. K (Weltmissionssonntag der Kinder) L (Maria Kempf-Weiden), Messdiener Gruppe 1
Montag, 31.12. 17:00 Uhr Hochamt (Jahresschluss) Te Deum - Sakramentaler Segen L (Susanne Baumgarten), Messdienergruppe 1 - 4
Auferstehungskirche Löschenrod Mittwoch, 19.12. - Vom Wochentag 17:30 Uhr Beichtgelegenheit 18:00 Uhr Rosenkranzgebet 18:30 Uhr Heilige Messe
Samstag, 22.12. 17:30 Uhr Beichtgelegenheit 18:00 Uhr Vorabendmesse zum Sonntag für Paula und Josef Wess für Herbert und Maria Metko für Elisabeth Hasenauer für Agnes und Otto Böhm für Helga Göller und Willi Herzog Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehörigen mit eingeschlossen. L (Rosie Schickentanz) K (für Heizkosten
Sonntag, 23.12. 4. Adventssonntag 18:00 Uhr Weihnachtliches Konzert in der Kirche. Es freuen sich auf sie Brasserie (Bassquintett Eichenzell). Das Konzert ist kostenfrei, wir bitten jedoch um eine Spende für die Kinderpalliativstifung „kleine Helden“.
Montag, 24.12. (Heiligabend) 15:00 Uhr Krippenspiel 18:00 Uhr Christmette für Hedwig, Josef und Lothar Frohnapfel für Geschwister Frohnapfel und Sinsel für Lina und Josef Breithecker, lebende und verstorbene Angehörige zur immerwährenden Hilfe und zu Ehren des Hl. Josef und zu Ehren der kleinen Hl. Theresia von Liseux in den Anliegen der Familien Höfer und Wiegand und für die Kranken L (Monika Brandt) K (ADVENIAT-Kollekte für Lateinamerika)
Dienstag, 25.12. (Hochfest der Geburt des Herrn) 08:30 Uhr Heilige Messe für Margarethe und Alexander Schneider für Familien Schneider und Walter für Adolf Dworschak, Johann und Martha Machnik Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehörigen mit eingeschlossen. L (Tanja Ziebarth)
Eichenzell – 40 – Nr. 51 / 2018 Mittwoch, 26.12. (Hl. Stephanus) 08:30 Uhr Heilige Messe
- 2. Sterbeamt für Rita Schäfer für Thea Heil L (Christina Storch)
Freitag, 28.12. (Unschuldige Kinder) 14:00 Uhr Sternsingerprobe im Jugendraum
Sonntag, 30.12. (Fest der Heiligen Familie) 08:30 Uhr Heilige Messe - mit Kindersegnung für die Lebenden und Verstorbenen der Orte: Löschenrod, Eichenzell, Lütter, Rönshausen, Melters und Welkers L (Tanja Heumüller-Balzter, K (Weltmissionssonntag der Kinder)
Hl. Familie Kirche Rönshausen (mit Melters) Donnerstag, 20.12. - Vom Wochentag 17:30 Uhr Beichtgelegenheit 18:00 Uhr Rosenkranzgebet 18:30 Uhr Heilige Messe
Sonntag, 23.12. - 4. Adventssonntag 08:30 Uhr Heilige Messe für die Lebenden und Verstorbenen der Orte: Rönshausen, Melters, Eichenzell, Lütter, Löschenrod und Welkers L (Elvira Jestädt), K (für Heizkosten) 18:00 Uhr Weihnachtliches Konzert in der Auferstehungskirche Löschenrod
Montag, 24.12. (Heiligabend) 15:00 Uhr Krippenspiel 18:00 Uhr Christmette für Otto und Anna Wahl als Jahresgedächtnis für Josef Staatz für Oskar Heil für Franz und Erika Wilhelm für Stanislaus und Maria Reuter Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehörigen mit eingeschlossen. L (Maria Staubach) K (ADVENIAT-Kollekte für Lateinamerika)
Dienstag, 25.12. (Hochfest der Geburt des Herrn) 08:30 Uhr Heilige Messe für Oskar Leibold für Therese und Egon Richardt L (Dorothee Walter)
Mittwoch, 26.12. (Hl. Stephanus) 10:00 Uhr Heilige Messe für Stephanie, Erich und Ralf Schlag L (Manuela Wilhelm)
Donnerstag, 27.12. (Hl. Johannes) 18:00 Uhr Rosenkranzgebet 18:30 Uhr Heilige Messe
Samstag, 29.12. 14:00 Uhr Probe für die Sternsingeraktion mit Filmvorführung - im Raum der Feuerwehr
Sonntag, 30.12. (Fest der Heiligen Familie) 10:00 Uhr Hochamt (Patronat) mit Kindersegnung L (Birgit Wilhelm) K (Weltmissionssonntag der Kinder)
Heilig Kreuz Kirche Welkers Donnerstag, 20.12. - Vom Wochentag 17:30 Uhr Beichtgelegenheit 18:00 Uhr Rosenkranzgebet 18:30 Uhr Heilige Messe
Sonntag, 23.12. - 4. Adventssonntag 10:00 Uhr Heilige Messe
- 3. Sterbeamt für Hubert Schimmer für Otto und Elisabeth Wahl Jahrtagsamt für Karl Mihm zum Jahresgedächtnis für Inge Enders Amt zur immerwährenden Hilfe in einem besonderen Anliegen Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehörigen mit eingeschlossen. L ( Stephan Mihm), K (für Heizkosten) 18:00 Uhr Weihnachtliches Konzert in der Auferstehungskirche Löschenrod
Montag, 24.12. (Heiligabend) 17:15 Uhr Krippenspiel 18:00 Uhr Christmette für Helmut und Elisabeth Schreiner für Otto, Blanka, Winfried und Günther Möller für Jürgen Baier für August Klapper für Norbert Schwarz für Josef und Anna Müller, verst. 2 Söhne und 1 Tochter für Leo und Lina Reinhardt u. Söhne Thomas und Karl Georg für Franz-Josef und Maria Bolz für Helga und Waldemar Brehl für Clara Enders für Peter und Pauline Burger für Maria Sitzius und Eva Busch für Alice Käfer für Josef und Lisa Geis und Mutter für Familien Heil und Müller für Tini und Theodor Breuder für Josef und Katharina Schäfer und Sohn Bruno Pesl für Maria und Winfried Storch und für Elisabeth und Paul Henkel Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehörigen mit eingeschlossen. L (Claudia Heil) K (ADVENIAT - Kollekte für Lateinamerika)
Dienstag, 25.12. (Hochfest der Geburt des Herrn) 10:00 Uhr Heilige Messe für Heribert Kremer, verst. Eltern und Bruder Robert für Wilhelm, Maria und Anna Beck und Heinrich Scherner für Hans und Therese Hubert und für Flora und Helmut Baumbach Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehörigen mit eingeschlossen. L (Pauline Auth)
Mittwoch, 26.12. (Hl. Stephanus) 08:30 Uhr Heilige Messe Jahrtagsamt für Johann und Anna Sattler Jahrtagsamt für Josef und Franziska Weber für Anna Möller für Pfarrer Frank Anza, Amt zur Danksagung L (Martina Heckener)
Donnerstag, 27.12. (Hl. Johannes) 18:00 Uhr Rosenkranzgebet 18:30 Uhr Heilige Messe
Samstag, 29.12. 17.30 Uhr Beichtgelegenheit 18:00 Uhr Vorabendmesse zum Sonntag (mit Kindersegnung) 6-Wochen-Amt für Anton Enders Amt zur immerwährenden Hilfe L (Gudrun Mihm), K (Weltmissionssonntag der Kinder)
Kath. Kirchengemeinde St. Jakobus, Büchenberg Zillbacher Str. 10, 36124 Eichenzell-Büchenberg Tel.: (0 66 56) 44 0, Fax: (0 66 56) 50 47 15 E-Mail: [email protected] www.katholische-kirche-buechenberg.de Bürozeiten: Mi 8.45-10.30 Uhr, Fr 16.30-18.00 Uhr
Samstag, 22.12.18 Büchenberg 17.30 Uhr Beichtgelegenheit
Eichenzell – 41 – Nr. 51 / 2018 18.00 Uhr VORABENDMESSE Vorstellung der neuen Messdiener Zweites Sterbeamt für Robert,Schwab, Amt für Lebende u. Verstorbene der Familien Liebert, Le Breton und Hudak, Amt für Familien Schneider-Birkenbach-Buch und Weber, leb. u. verst. Angehörige, Amt für Happ und Weißenstein, Jta. für Lina Kreß, leb. u. verst. Angehörige, Jta. für Anna Hillenbrand.
Sonntag, 23.12.18 4. Adventssonntag Döllbach 08.30 Uhr Frühmesse Amt für Erna Schäfer, leb. u. verst. Angehörige.
Montag, 24.12.18 HEILIGABEND Zillbach 16.30 Uhr Bewegtes Krippenspiel „Mit Maria und Josef auf dem Weg“ Döllbach 19.00 Uhr Erste Christmette Amt für Karl und Elisabeth Scherf, leb. und verst. Angehörige Büchenberg 22.00 Uhr Zweite Christmette Amt für Norbert Schneider.
Dienstag, 25.12.18 WEIHNACHTEN –Hochfest der Geburt des Herrn FESTHOCHAMT Büchenberg 10.00 Uhr Amt für Familien von Keitz und Polak, Amt für Wolfgang Herbert, Lebende u. Verstorbene Herbert-Eck, Amt für verst. Eltern Belz und Autz, leb. u. verst. Angehörige, Amt für Emil und Elfriede Möller, lebende u. verstorbene Ang., Amt für Karl, Maria, Oswald, Walthera und Hermann Fischer, Amt für Lebende u. Verstorbene der Familien Schneider und Schultheis. Musik. Gestaltung: Chorgemeinschaft Helianthus. KOLLEKTE: Einschl. Christmette, ADVENIAT-Kollekte für Lateinamerika
Mittwoch, 26.12.18 Hl. Stephanus Fest Zillbach 08.30 Uhr Frühmesse Amt zu Ehren des hl. Stephanus. Büchenberg 10.00 Uhr HOCHAMT Amt zur Immerw. Hilfe im besonderen Anliegen, Amt für Anna und Rudolf Reis, leb. und verst. Angehörige, Amt für Johanna Müller, leb. und verst. der Familien Müller u. Wunsch.
Donnerstag/Freitag: Keine Messfeiern.
Sonntag, 30.12.18 Fest der heiligen Familie Döllbach 08.30 Uhr Frühmesse Amt zur Immerwährenden Hilfe Amt für Gerhard und Maria Röhrig. Segnung der Kinder. KOLLEKTE: Weltmissionstag der Kinder Die Kinder möchten bitte ihre Opferkästchen mitbringen. Büchenberg 10.00 Uhr HOCHAMT Drittes Sterbeamt für Rainer Raab, Amt für Hermann und Anna Schwab, Sohn Werner und Enkel Matthias, Jta. für Hugo Kreß, Amt für Lina Hillenbrand, Segnung der Kinder
Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz, Lütter 36124 Eichenzell-Lütter, Strehlhofweg 3 Tel.: (0 66 56) 85 25, Fax: (0 66 56) 50 33 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.katholische-kirche-luetter.de Bürozeiten: Do. 17–18 Uhr, Fr. 8.30–10 Uhr
Freitag, 21.12.: Freitag der 3. Adventswoche 05:45 Uhr Roratemesse für Helene Ebert und Ernst Fischer anschl. Frühstück im Pfarrheim 11:00 Uhr Krippenspielprobe in der Kirche 17:00 Uhr Beichtgelegenheit vor Weihnachten
Samstag, 22.12.: 4. Adventssonntag 09:15 Uhr Messdienerprobe für Heiligabend 10:00 Uhr Generalprobe für das Krippenspiel in der Kirche 18:00 Uhr VORABENDMESSE L1: Mi 5, 1-4a / L2: Hebr 10, 5-10 / Ev: Lk 1, 39-45 für August und Anna Stärk, zur Danksagung für Richard und Josefa Schleicher für Hubert Bolz, lebende und verstorbene Angehörige Messdiener: Gruppe A, K (Herr P. Reith), L (Herr M. Bolz), Kollekte: für die Heizung
Montag, 24.12.: Heiligabend 16:00 Uhr KRIPPENFEIER Die Kinder können ihr Opferkästchen zur Krippe bringen. 17:30 Uhr Musikalische Einstimmung 18:00 Uhr CHRISTMETTE (Herzlichen Dank an die Musikanten!) für Ludwig und Lina Schleicher und für Alfred Kremer Messdiener: Gruppe B+Freiw., K (Frau M. Eismann), L (Herr T. Hesterberg), Kollekte: ADVENIAT-Kollekte für Lateinamerika
Dienstag, 25.12.: Hochfest der Geburt des Herrn 10:00 Uhr Weihnachtshochamt L1: Jes 62, 11-12 / L2: Tit 3, 4-7 / Ev: Lk 2, 15-20 als Jahresgedächtnis für Maria Bolz für Josef und Elfriede Schütz und für Paul Schlag Messdiener: Gruppe C+Freiw., K (Herr J. Link, L (Frau L. Greif), Kollekte: ADVENIAT-Kollekte für Lateinamerika
Mittwoch, 26.12.: Hl. Stephanus, erster Märtyrer 10:00 Uhr Festhochamt und sakramentaler Segen L1: Apg 6, 8-10; 7, 54-60 / Ev: Mt 10, 17-22 für Eduard Lang, für Anni Fladung zur Danksagung und göttlichen Vorsehung zu immerwährenden Hilfe Messdiener: Gruppe A+Freiw., K (Frau B. Lang), L (Frau S. Reith), Kollekte: für unsere Kirche
Eichenzell – 42 – Nr. 51 / 2018 Donnerstag, 27.12.: Hl. Johannes, Apostel, Evangelist 15:00 Uhr Jahresabschlussfeier der Messdiener im Pfarrheim
Freitag, 28.12.: Unschuldige Kinder 08:30 Uhr Heilige Messe als Jahresgedächtnis für Rosa Hohmann
Sonntag, 30.12.: Fest der Heiligen Familie 10:00 Uhr Hochamt L1: Sir 3,2-6.12-14 / L2: Kol 3,12-21 oder 1 Joh 3,1-2.21-24 / Ev: Lk 2, 41-52 als Jahresgedächtnis für Josef Rehberg für Peter Stärk für Thomas Fladung und für lebende und verstorbene Angehörige der Familien Fladung und Farnung Messdiener: Gruppe B, K+L (Frau T. Schlag), Kollekte: Weltmissionssonntag der Kinder anschl. Kindersegnung
Pfarrbücherei ist geöffnet: Mittwoch, 19.12.2018, von 17.30 bis 18.30 Uhr: Nele/Felicitas Freitag, 21.12.2018, von 18.00 bis 19.00 Uhr: Cara/Amira Mittwoch, 26.12.2018, geschlossen Freitag, 28.12.2018, von 18.00 bis 19.00 Uhr: Bernadette/Felicitas
Kath. Pfarrei Hattenhof Neuhofer Str. 8, Tel.: (0 66 55) 27 09 www.katholische-kirche-hattenhof.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo. geschlossen, Di 10–12 Uhr, Mi 9–12 Uhr und 14–16 Uhr,Do und Fr 9–12 Uhr Die Homepage der Pfarrei Hattenhof, Rothemann und Kerzell finden sie unter www.katholische-kirche-hattenhof.de. Wer Veröffentlichungen, Termine, Informationen, Fotos etc. für die Homepage der Pfarrgemeinde hat, möge dies bitte weiterleiten an folgende E-Mail Adresse: [email protected]. Wir bemühen uns es zeitnah zu veröffentlichen.
Mittwoch, 19.12.2018, Tagesmesse, violett Rothemann 18:00 Uhr “Auszeit im Advent” (gest. von der Jungen Kirche) Hattenhof 14:00 Uhr Seniorentreff (Weihnachtsfeier) im Bürgerhaus 18:30 Uhr Rosenkranzgebet 19:00 Uhr Tagesmesse Amt z. Ehren d.Immerw. Hilfe
Donnerstag, 20.12.2018, Tagesmesse, violett Hattenhof 10:00 Uhr Ökumenischer Schülergottesdienst 17:00 Uhr Schülerbeichte (Pfarrer Rother) 17.15 Uhr Jugendgruppe im Pfarrheim Kerzell 16:00 Uhr Schülerbeichte (Pfarrer Rother) 18:00 Messdienerstunde im “Bolze Haus” Rothemann 16:30 Uhr Erstkommunionunterricht im “alten” DGH 19:00 Tagesmesse
- 2. Sterbeamt f. Lioba Hillenbrand Amt f. Lina u. Hermann Hartung, Leb. u. Verst. D. Fam. Ermer und Hartung Amt f. Franziska u. Erwin Helfrich, leb. u. verst. Angeh. Jta. f. Manfred Helfrich
Freitag, 21.12.2018, Keine Tagesmesse Hattenhof 15:00 Uhr Erstkommunionunterricht
Samstag, 22.12.2018, Vorabendmesse, violett Kerzell 16:30 Uhr Beichtgelegenheit 17:00 Uhr Vorabendmesse Amt f. Alexandra Weishan Amt f. Florian Fröhlich, leb. u. verst. Angeh Amt f. Ida Preißler Jta. f. Maria Böhm u. verst. Angeh. Amt f. Edi Hillenbrand, leb. u. verst. Angeh. Lektor: Dr. Werner Möller, Sonderkollekte: Für unsere Orgel
Sonntag, 23.12.2018, 4. Advenstsonntag, Lk 1,39-45, violett Hattenhof 08:30 Uhr Pfarramt Amt f. Leb. u. Verst. d. Pfarrei Jta. f. Franz Petsche, Tochter Doris u. verst. Angeh. Lektor: Manfred Steinle Rothemann 10:00 Uhr Hochamt Amt f. Gerhard Neugebauer Amt f. Siegfried u. Ferdinand Junk, leb. u. verst. Angeh. Jta. f. Irma u. Erich Darmer Lektor: Christine Auth
Montag, 24.12.2018, Heiligabend, weiß Hattenhof 18:00 Uhr Christmette mit dem Chor Maranatha Amt f. Leb. u. Verst. d. Fam. Weß u. Möller Amt f. Heinz-Georg Paul Amt f. Gerhard Kremser Amt f. Ernst u. Elisabeth Kremser Amt f. Blanka u. Ernst Paul, leb. u. verst. Angeh. Amt f. Hilde u. Karl Diegelmann u. Schwester Monika Amt f. Franz u. Berta Kreß, leb. u. verst. Angeh. Amt f. Franz u. Anna Huck, leb. u. verst. Angeh. Lektor: Werner Happ Kerzell 16:00 Uhr Kinderkrippenfeier (keine Messe) mit Abgabe der Opferkästchen 18:00 Uhr Christmette mit dem Musikverein
- 3. Sterbeamt f. Harald Hainer Amt f. Anna Wolf, Leb. u. Verst. d. Fam. Wolf u. Wehner Amt f. Maria Böhm Amt f. Elisabeth Hasenauer Amt f. Wolfganf Kremser Amt f. Helmut Witzel Lektor: Patricia Witzel Rothemann 16:30 Uhr Kinderkrippenspiel (keine Messe) 22:00 Uhr Christmette mit dem Gesangverein Jta. f. Leo Kuhn, leb. u. verst. Angeh. Amt f. Frieda u. Johann Tatarelis Lektor: Stiven Torschl, Kollekte: Adveniat
Dienstag, 25.12.2018, Weihnachten, Hochfest der Geburt des Herrn, weiß Kerzell 08:30 Uhr Hirtenmesse Amt f. Leb. u. Verst. d. Pfarrei Amt f. Leb. u. Verst. d. Fam. Schneider u. Diesdrich Lektor: Roswitha Weber Hattenhof 10:00 Uhr Festhochamt mit dem Musikverein Amt f. Pfr. Pfahls u. f. Christa Laibach Amt f. Edeltraud Huck, leb. u. verst. Angeh. Amt f. Walter Kreß, verst. Elterm u. Schwiegereltern Lektor: Hildegunde Michel 17:00 Uhr Weihnachtsandacht mit Krippenspiel und Kindersegnung Kollekte: Adveniat
Mittwoch, 26.12.2018, Fest, Hl. Stephanus, Mt 10,17-22, rot Hattenhof 08:30 Uhr Pfarramt Amt f. Leb. u. Verst. d. Pfarrei
- 2. Sterbeamt f. Augusta Heil Jta. f. Rudolf Seifert, leb. u. verst. Angeh. Amt f. Elisabeth u. Gustav Hartung, leb. u. verst. Angeh. Amt f. Maria u. Eduard Vogel, verst. Bruder Willi u. Cousinen Amt f. Jürgen Schiebelhut Amt f. Stantislava Ludwig u. f. Margarete u. Ernst Bug Amt f. Josef u. Hildegard Schäfer, leb. u. verst. Angeh. Lektor: Timo Weß, Sonderkollekte für Renovierung im Pfarrheim Rothemann 10:00 Uhr Hochamt mit Kindersegnung und Abgabe der Opfer-
Eichenzell – 43 – Nr. 51 / 2018 kästchen Jta. f. Christa Füller Jta. Fritz Aha, leb. u. verst. Angeh. Jta. f. Bernhard Kress Jta. f. Maria Larbig, leb. u. verst. Angeh. Jta. f. Karl u. Maria Kress, leb. u. verst. Angeh. Jta. f. Damian u. Irma Röhrig, leb. u. verst. Angeh. Jta. Hermann Hillenbrand, leb. u. verst. Angeh. Amt f. Johanna u. Emil Drüschler, leb. u. verst. Angeh. Amt f. Albert Hartung, leb. u. verst. Angeh. Amt. f. Lina u. Wilhelm Henkel u. f. Oskar Ebert, leb. u. verst. Ang. Amt f. leb. u. Verst. d. Fam. Müller u. Hohmann Lektor: Klaus Baumann Kerzell 10:00 Uhr Hochamt mit dem Chor “Siranon”
- 2. Sterbeamt f. Aurelia Reuer Jta. f. Wilhelm Wess, verst. Ehefrau Maria u, leb. u. verst. Angeh. Amt f. Helmut Möller u. Tochter Silvia Lektor: Winfried Weß, Sonderkollekte für die Orgel
Ev. Kirchengemeinde Bronnzell-Eichenzell Friedenskirche Pfarrer Helge Abel, Wartburgstraße 1, 36043 Fulda, Tel.: 0661/42434, Fax: 0661/94 26 89 6, E-Mail: [email protected] Gemeindebüro, Pfarrbezirk Bronnzell, Tel.: 0661/42434 Öffnungszeiten: Donnerstag von 8.00-13.45 Uhr
Samstag, 22. Dezember 10-12 Uhr Krippenspielprobe: Die Hirten von Bethlehem, gehalten von Anne Reumann
Sonntag, 23. Dezember, 4. Advent 11.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst in der Friedenskirche in Bronnzell, gehalten von Pfarrer Helge Abel
Wochenspruch für die 52. Kalenderwoche: „Freuet euch in dem HERRN alle Wege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der HERR ist nahe!“ Philipper 4,4-5
Montag, 24. Dezember / Heiliger Abend 16.00 Uhr Krippenspiel von und für Kinder: „Die Hirten von Bethlehem“, gestaltet von Pfarrer Helge Abel, Anne Reumann und Kinderkrippenspiel-Team 18.00 Uhr Christvesper, gehalten von Pfarrer Edwin Röder 22.30 Uhr Christmette im Kerzenschein, gehalten von Pfarrer Helge Abel
Spruch zum Weihnachtsfest: „Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit.“ Johannes 1,14a
Dienstag, 25. Dezember, Tag der Geburt des HERRN 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst (Saft), gehalten von Pfarrer Helge Abel, musikalisch mitgestaltet vom Chor
Spruch zum Weihnachtsfest: „Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit.“ Johannes 1,14a
Mittwoch, 26. Dezember, Heiliges Christfest, 2. Weihnachtstag Kein Gottesdienst in der Friedenskirche, dafür:10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst in der Trinitatiskirche 2. Aufführung des Kinderweihnachtsmusicals: „Wir erzählen von einer Nacht“, Kindermusicalteam + Pfarrehepaar Röder
Spruch zum Weihnachtsfest: „Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit.“ Johannes 1,14a
Sonntag, 30. Dezember, 1. Sonntag nach dem Christfest Kein Gottesdienst in der Friedenskirche: 11.00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in der Trinitatiskirche, gehalten von Pfarrer Edwin Röder Wochenspruch für die 1. Kalenderwoche: „Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit.“ Johannes 1,14a
Montag, 31. Dezember, Altjahresabend 16.30 Uhr Gottesdienst zum Altjahresabend 2018, Pfarrer Edwin Röder
Tagesspruch zum Altjahrestag: „Barmherzig und gnädig ist der HERR, geduldig und von großer Güte.“Psalm 103,8
Dienstag, 1. Januar 2019, Neujahr Kein Gottesdienst in der Friedenskirche und Trinitatiskirche, dafür:16 Uhr ökumenischer Neujahrsgottesdienst in der römisch-katholischen Kirche Kohlhaus, gehalten von Pfarrer Helge Abel und Team
Tagesspruch zum Neujahrsfest: „Jesus Christus gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit.“ Hebräer 13,8
Trinitatiskirche Fasaneriestraße 7, 36124 Eichenzell (neben altem Friedhof), Pfarrer Edwin Röder, Roter Graben 4, 36124 Eichenzell, Tel.: 06659/918692, Fax: 06659/915867, E-Mail: [email protected]; Öffnungszeiten: Freitag von 08.00-13.30 Uhr
Freitag, 21. Dezember 15.30-17.30 Uhr Probe des Kinderweihnachtsmusicals „Wir erzählen euch von einer Nacht“ im Gemeindezentrum der Trinitatiskirche Eichenzell
Samstag, 22. Dezember 10-12 Uhr Probe des Kinderweihnachtsmusicals „Eine wundersame Nacht“ im Gemeindezentrum der Trinitatiskirche Eichenzell 10.15 Uhr Ökumenische Weihnachtsandacht im Mehrgenerationenhaus der AWO in Eichenzell, gehalten von Pfarrer Dr. G. Pasenow und Pfarrer E. Röder, dazu sind auch alle anderen Gemeindeglieder herzlich eingeladen.
Sonntag, 23. Dezember, 4. Advent Kein Gottesdienst in der Trinitatiskirche: 11.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst in der Friedenskirche, gehalten von Pfarrer Helge Abel 15.00-17.00 Uhr Probe des Kinderweihnachtsmusicals „Eine wundersame Nacht“ in der Trinitatiskirche
Wochenspruch für die 52. Kalenderwoche: „Freuet euch in dem HERRN allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der HERR ist nahe!“ Philipper 4,4-5
Montag, 24. Dezember, Heiliger Abend 16.00 Uhr Kinderweihnachtsmusical: „Wir erzählen euch von einer Nacht“ Kindermusicalteam + Pfarrehepaar Ulrike und Edwin Röder 18.30 Uhr Christvesper, Pfarrerin Ulrike Röder 22.30 Uhr Meditative Christmette im Kerzenschein, Pfarrer Edwin Röder
Spruch zum Weihnachtsfest: „Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit.“ Johannes 1,14a
Dienstag, 25. Dezember, Tag der Geburt des HERRN 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst (Wein), gehalten von Pfarrer Edwin Röder
Spruch zum Weihnachtsfest: „Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit.“ Johannes 1,14a
Mittwoch, 26. Dezember, Heiliges Christfest, 2. Weihnachtstag 10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst in der Trinitatiskirche Eichenzell, 2. Aufführung des Kinderweihnachtsmusicals: „Wir erzählen von einer Nacht“, Kindermusicalteam + Pfarrehepaar Röder
Eichenzell – 44 – Nr. 51 / 2018 Spruch zum Weihnachtsfest: „Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit.“ Johannes 1,14a
Sonntag, 30. Dezember, 1. Sonntag nach dem Christfest 11.00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in der Trinitatiskirche, gehalten von Pfarrer Edwin Röder
Wochenspruch für die 1. Kalenderwoche: „Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit.“ Johannes 1,14a
Montag, 31. Dezember, Altjahresabend 18.00 Uhr Gottesdienst zum Altjahresabend 2018, Pfarrer Edwin Röder
Tagesspruch zum Altjahrestag: „Barmherzig und gnädig ist der HERR, geduldig und von großer Güte.“ Psalm 103,8
Dienstag, 1. Januar 2019, Neujahr Kein Gottesdienst in der Friedenskirche und Trinitatiskirche, dafür: 16 Uhr Gemeinsamer ökumenischer Neujahrsgottesdienst in der römisch-katholischen Kirche Kohlhaus, gehalten von Pfarrer Helge Abel und Team
Tagesspruch zum Neujahrsfest: „Jesus Christus gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit.“ Hebräer 13,8
Ev. Kirchengemeinde Flieden - Neuhof Pfarrbüro Flieden-Neuhof Siglinde Schäfer, Telefon: 0 66 55 - 27 02, Albert-Schweitzer-Straße 5, 36119 Neuhof, Internet: www.ekfn.de Öffnungszeiten: Montag & Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr.
Pfarramt Neuhof (Büchenberg, Döllbach, Dorfborn, Mittelkalbach, Neuhof, Niederkalbach, Tiefengruben, Zillbach), Pfarrerin Annika Wölfel, Albert-Schweitzer-Straße 5, 36119 Neuhof, Tel.: 0 66 55 - 91 83 59, E-Mail: [email protected] Sprechzeit: nach Vereinbarung! Pfarrerin Wölfel hat vom 27. - 29. Dezember 2018 und vom 7. – 13. Januar 2019 Urlaub. Die Vertretung übernimmt Pfarrer Biehn.
Pfarramt Flieden (Buchenrod, Döngesmühle, Eichenried, Flieden, Hauswurz, Höf und Haid, Kauppen, Magdlos, Rommerz, Rückers, Schweben, Stork, Struth, Veitsteinbach, Weidenau) Pfarrer Holger Biehn, Gerhard-Benzing-Straße 6, 36103 Flieden, Tel.: 0 66 55-749 353, Fax: 0 66 55-749 352, E-Mail: [email protected] Sprechzeit: nach Vereinbarung! Pfarrer Biehn hat vom 2. – 6. Januar 2019 Urlaub. Die Vertretung übernimmt Pfarrerin Wölfel.
Veranstaltungen in Neuhof Sonntag, 23. Dezember – 4. Advent 18.00 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Wölfel) mit anschl. Weihnachtsbaumschmücken
Wochenspruch: Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe! (Phil. 4, 4-5)
Montag, 24. Dezember – Heiligabend 16.00 Uhr Kinder-Christvesper (Oliver Jahn,Pia Reuß +Jugendgruppe) 18.00 Uhr Christvesper (Pfrin. Wölfel) 23.00 Uhr Christmette (Pfrin. Wölfel) Dienstag, 25. Dezember – 1. Weihnachtstag 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Biehn)
Mittwoch, 26. Dezember – 2. Weihnachtstag 10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufen (Pfrin. Wölfel) Getauft werden in diesem Gottesdienst: Aurelia Burgart und Devin Timocenko. 10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, in Mutter Teresa (Pfr. i. R. Knieper)
Spruch für die Weihnachtstage: Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit. (Joh. 1, 14)
Die Gruppen und Kreise treffen sich in den Weihnachtsferien nur nach Absprache!
Sonntag, 30. Dezember – 1. So. nach dem Christfest 10.00 Uhr Kirchspiel-Gottesdienst, in Rommerz, mit Weihnachtsliedersingen (Pfr. Biehn)
Montag, 31. Dezember – Altjahresabend 18.30 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Wölfel)
Tagesspruch: Barmherzig und gnädig ist der Herr, geduldig und von großer Güte. (Psalm 103, 8)
Dienstag, 1. Januar - Neujahr 15.00 Uhr Kirchspiel-Gottesdienst, in Flieden (Pfr. Biehn)
Tagesspruch: Alles, was ihr tut mit Worten oder mit Werken, das tut alles im Namen des Herrn Jesus und dankt Gott, dem Vater, durch ihn. (Kol. 3, 17)
Mittwoch, 2. Januar 14.00 Uhr ökum. Strickkreis
Sonntag, 6. Januar - Epiphanias 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Wölfel)
Eichenzell – 45 – Nr. 51 / 2018 Wochenspruch: Die Finsternis vergeht, und das wahre Licht scheint jetzt. (1. Joh. 2, 8)
Sonntag, 13. Januar – 1. So. n. Epiphanias 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Abel, Bronnzell)
Veranstaltungen in Flieden
Sonntag, 23. Dezember – 4. Advent 10.00 Uhr Gottesdienst (Lektor Ungermann) mit anschl. Weihnachtsbaumschmücken
Montag, 24. Dezember – Heiligabend 15.30 Uhr Kinder-Christvesper (Pfr. Biehn und Jungschar) 17.00 Uhr Christvesper, in Rommerz (Pfr. Biehn) 18.30 Uhr Christvesper im Kerzenschein (Pfr. Biehn)
Dienstag, 25. Dezember – 1. Weihnachtstag 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfrin. Wölfel)
Mittwoch, 26. Dezember – 2. Weihnachtstag 11.15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, in Rommerz (Pfr. Biehn) Die Gruppen und Kreise treffen sich in den Weihnachts-ferien nur nach Absprache!
Sonntag, 30. Dezember – 1. So. nach dem Christfest 10.00 Uhr Kirchspiel-Gottesdienst, in Rommerz, mit Weihnachtsliedersingen (Pfr. Biehn)
Montag, 31. Dezember – Altjahresabend 16.00 Uhr Gottesdienst, in Rommerz (Pfrin. Wölfel) 17.15 Uhr Gottesdienst, in Flieden (Pfrin. Wölfel)
Dienstag, 1. Januar - Neujahr 15.00 Uhr Kirchspiel-Gottesdienst, in Flieden (Pfr. Biehn)
Sonntag, 6. Januar - Epiphanias 08.45 Uhr Gottesdienst, in Flieden (Pfrin. Wölfel) 11.15 Uhr Gottesdienst, in Rommerz (Pfrin. Wölfel)
Mittwoch, 9. Januar Es findet kein Biblisch Frühstücken statt! 16.00 Uhr Gottesdienst, in St. Katharina (Pfr. Biehn)
Sonntag, 13. Januar – 1. So. n. Epiphanias 11.15 Uhr Gottesdienst, in Flieden (Pfr. Abel, Bronnzell) Freiwillige Feuerwehr Eichenzell Jahreshauptversammlung Wir laden euch herzlich zu unserer nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung am Samstag, 12. Januar 2019 um 19:30 Uhr ins Feuerwehrhaus Eichenzell ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung vom 13.01.2018 3. Bericht des Vereinsvorsitzenden 4. Bericht des Wehrführers 5. Bericht des Jugendfeuerwehrwartes 6. Kassenbericht 7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 8. Ernennung des Jugendfeuerwehrwartes für 2019-2024 9. Wahl von zwei Kassenprüfern
- 10. Grußworte der Gäste
- 11. Ehrungen und Beförderungen
- 12. Termine 2019
- 13. Anträge, Anfragen und Verschiedenes Anzug: Mitglieder der Einsatzabteilung und der Alters- und Ehrenabteilung in Uniform. Anträge sind bis eine Woche vor der Versammlung beim Vorsitzenden oder dem Wehrführer einzureichen. Wir bitten um pünktliches und vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder. Im Anschluss an die Versammlung laden wir zu einem kleinen Imbiss ein. André Müller, 1. Vorsitzender und Daniel Dreijalts, Wehrführer TLV Eichenzell Kinderhandballturnier Am Sonntag, den 09.12.2018 veranstaltete die Handballabteilung des TLV Eichenzell ein Kinder- Handballturnier der F-Jugend. Insgesamt 12 Mannschaften aus den Vereinen JSG Fulda/Petersberg, TV Neuhof, Hünfelder SV, Vulkan Vogelsberg, HSG Großenlüder/Hainzell, TV Alsfeld, TSG Schlitz und dem TLV Eichenzell nahmen daran teil und so sammelten sich über 100 Kinder und viele begeisterte Zuschauer am Vormittag in der Kreissporthalle Eichenzell. Gespielt wurde in zwei 6er-Gruppen, Jeder gegen Jeden, à 12 Min. Für den TLV traten an: Alina Weber, Mia Zschoche, Lukas Klee, Miriam Enders, Paulina Hartung, Lionel Kühner, Leo Kümmel, Lilly Schmitt, Lena Stey, Hardi Stey, Finn Müller, Julien Seidel, Frederik Herbert; Trainerinnen Charline Baumgart und Hanna Hohmann. Ein offizieller Sieger wird bei der F-Jugend nicht ermittelt, am Ende bekommt jedes Kind eine Urkunde sowie ein kleines Geschenk überreicht. Einmal im Monat wird ein Turnier von einem Verein im Handballbezirk Fulda organisiert und es ist ein Highlight für die Kinder, das im Training Erlernte (Fangen, Prellen, Abspielen und natürlich TORE werfen oder verhindern) endlich unter Beweis zu stellen. Das nächste Turnier findet am 20.01.2019 um 10 Uhr beim TV Alsfeld statt. Die Trainingszeit der F-Jugend ist immer freitags von 17:00 Uhr - 18:15 Uhr. Interessierte Kinder der Jahrgänge 2010 und jünger können gerne im neuen Jahr zu einem Schnuppertraining in der Kreissporthalle Eichenzell vorbeischauen. Der TLV Eichenzell bedankt sich ganz herzlich bei allen fleißigen Helfern für den gelungenen Tag und wünscht allen Familien und Lesern aus Eichenzell besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Corinna Zschoche Vereine + Verbände DRK und JRK Eichenzell Wir sagen herzlich danke!! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Haussammlung des DRK Eichenzell ist vorüber und wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Spendenbereitschaft! Dank Ihrer Unterstützung ist es uns möglich die umfassende Rotkreuzarbeit in und für Eichenzell, insbesondere die Jugendarbeit, weiter fortzuführen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein Frohes Neues Jahr und alles Gute für 2019! Ihr DRK und Jugend-Rot-Kreuz Eichenzell Die E-Jugend des TLV Eichenzell
Eichenzell – 46 – Nr. 51 / 2018 Musikverein Eichenzell Jahreshauptversammlung Der Musikverein Eichenzell e.V. lädt hiermit alle Mitglieder herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. Diese findet am Freitag, 11. Januar 2019 um 19.00 Uhr im Proberaum des Musik-vereins statt.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Gedenken an die verstorbenen Mitglieder 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der 1. Schriftführerin 5. Bericht des 1. Kassierers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Bericht des Dirigenten 8. Entlastung des Vorstandes 9. Neuwahl des gesamten Vorstandes
- 10. Neuwahl eines Kassenprüfers
- 11. Verschiedenes Anträge an die Versammlung bitten wir bis spätestens Freitag, 4. Januar 2019 bei der 1. Vorsitzenden Heidi Diegmüller, Sachsenhausen 47, 36124 Eichenzell, einzureichen! Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten! Der Vorstand
Musikverein Lütter Weihnachtsspielen an Heilig Abend in Lütter und Rönshausen Die Musiker und Musikerinnen des Musikverein Lütter werden auch in diesem Jahr an Heilig Abend Weihnachtslieder an verschiedenen Orten im Dorf spielen, um die Bevölkerung auf Weihnachten einzustimmen und die Wartezeit bis zur Bescherung etwas zu verkürzen. Folgender Zeitplan ist vorgesehen: 12.30 Uhr Memlos an der Grotte 13.00 Uhr Dreifeldstraße 13.30 Uhr Dorfbrunnen 14.00 Uhr Rieder Aue / Im Mühlfeld 14.30 Uhr Rönshausen (alte Schule) Frohe Weihnachten!
Kolpingsfamilie Rothemann Handyaktion – Ran an die Handys! Handys spenden und Gutes tun! Das Kolpingwerk Deutschland unterstützt als Kooperationspartner die Handyspendenaktion von missio und ruft zum Mitmachen auf. Damit können wir die Situation der Menschen im Kongo verbessern und einen Beitrag zur Bekämpfung von Fluchtursachen leisten. Die Kolpingsfamilie Rothemann beteiligt sich an der Handyspendenaktion und hat eine Annahmestelle eingerichtet. Fast jeder hat ein Handy zuhause, das nicht mehr benutzt wird. In Deutschland gibt es schätzungsweise 124 Millionen nicht mehr gebrauchte Handys. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, diese Handys zu spenden und damit etwas Gutes zu tun. Nicht mehr gebrauchte, auch defekte Handys können abgegeben werden Am Steinhauck 53 in Rothemann. Treu Kolping
Sternsinger Funkelnde Kronen, königliche Gewänder: das sind die Sternsinger! Sie ziehen von Haus zu Haus, segnen die Häuser und bitten die Menschen um eine Spende für arme Kinder. Bald beginnt auch in Rothemann wieder die nächste Sternsingeraktion. Gehst du mit? Möchtest du dabei sein, wenn Sternsingergruppen in ganz Deutschland den Menschen den Segen bringen? Möchtest du mithelfen, dass es Kindern in Not überall auf unserer Erde besser geht? Wir treffen uns das erste Mal am 28.12.2018, 15:00 Uhr, im alten Bürgerhaus Am 05.01.2019 findet in Hattenhof die offizielle Aussegnung statt. Die Sternsingeraktion in Rothemann ist am Sa. 12.01.2019. Wenn du am 28.12.2018 keine Zeit hast, aber trotzdem an der Aktion teilnehmen möchtest oder weitere Fragen hast, kannst du dich gerne bei uns melden. Sonja Siebert * 0176-47701304 Carolin Baumann * 0178-6015042 Katrin Hohmann * 0172-7034404 Dein Sternsingerteam
Jahresabschluss „Wanderung“ Hallo an alle Kolpingschwestern und Kolpingbrüder, aktive Kirmestänzer, Kirmeszwerge, Kirmesreservisten, Thekentornados und Freunde der Kolpingsfamilie Rothemann, wie in den vergangenen Jahren machen wir auch dieses Jahr wieder unsere traditionelle Jahresabschluss - „Wanderung“ am Sonntag, 30. Dezember 2018, Treffpunkt 15:30 Uhr an der Kirche Wir wollen bei einer kleinen Wanderung das Jahr 2018 verabschieden und bei Anbruch der Dunkelheit Richtung Kerzell laufen. Unser Weg wird uns zur Fatimakapelle führen, wo wir zusammen mit unserem Präses Herrn Pfarrer Rother bei Kerzenschein eine kleine Andacht feiern.
Danach geht es weiter zur Gaststätte Waidmannsheil nach Kerzell, hier wollen wir frei nach dem Motto „wo man singt, da lass dich ruhig nieder, böse Menschen haben keine Lieder“ mit unserem Pfarrer noch ein paar schöne und gesellige Stunden verbringen. Auf eine rege Teilnahme freut sich der gesamte Vorstand. Treu Kolping Schützengemeinschaft Eichenzell Die 1. Mannschaft der Eichenzeller Luftgewehrschützen hat einen weiteren Sieg nach Hause gefahren. Mit der diesjährigen Bestleitung von 1341 Ringen besiegten sie die Schützen aus Haimbach/Rodges deutlich mit fast 100 Ringen und rücken auf den 3. Tabellenplatz nach vorn. Die Brüder Erik und Martin Thönißen kamen auf 345 und 318, Philipp Jakob 319 und Stefan Heil 359 Ringe. Wer Interesse am Schießen hat kann gerne vorbeikommen und sich die Sache unverbindlich anschauen oder auch gleich Probeschießen.
Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 19.00 bis 21.00 Uhr Jugendliche montags ab 18.00 Uhr 36124 Eichenzell - Zur Mühlau 13 (Kellergeschoss des Bauhofs) Die Schützengemeinschaft Eichenzell wünscht allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest.
- 1. Mannschaft der Luftgewehrschützen
Eichenzell – 47 – Nr. 51 / 2018 Gesangverein Buchonia Rothemann 1.400 Euro für die Orgelsanierung Einen Betrag von 1400 Euro hat der Gesangverein Buchonia Rothemann an die Katholische Kirchengemeinde Rothemann gespendet. Das Chorprojekt „African Gospel“, getragen vom Gesangverein Rothemann, hat am 18. November 2018 ein erfolgreiches Gospelkonzert veranstaltet und dabei die stolze Summe von 1.400 Euro als Spendenerlös für die Sanierung der Orgel in der St. Barbara-Kirche vereinnahmt.
Bei der Spendenübergabe bedankte sich Pfarrer Michael Rother, die Verwaltungsratsmitglieder Willy Völlinger und Claudia Hartung sowie Organist Lothar Flicker bei dem 1. Vorsitzenden Rupert Johna und beim Dirigenten Thomas Martin vom Gesangverein Buchonia Rothemann. kfd Rothemann Ein herzliches Dankeschön Der Führungskreis der Frauengemeinschaft Rothemann möchte sich auf diesem Weg bei allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern bedanken, die sich auch in 2018 auf vielfältige Art und Weise für den Verein eingesetzt und die angebotenen Veranstaltungen mit ihrer Anwesenheit erfolgreich und unvergesslich gemacht haben. Nur mit eurer Hilfe und Unterstützung wird die kfd Rothemann im Ortsgeschehen lebendig bleiben. Wir wünschen allen noch eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2019. Wander- und Radsportfreunde Welkers Montag, 24.12.2018 – Weihnachtliche Radtour auf der Wasserkuppe Kurz vor Weihnachten wollen wir mit Euch so richtig Frischluft auf Hessens höchstem Berg tanken. Dazu treffen wir uns am 24.12.2018 in Welkers um 09.00 Uhr an der Sitzbankgruppe am Sportplatz. Die Strecke führt auf guten Wegen und wenig befahrenen Straßen auf die Wasserkuppe. Oben angekommen kehren wir im Hotel Peterchens Mondfahrt ein und lassen es uns in der gemütlichen Holzstube gutgehen. Rechtzeitig treten wir den Heimweg an, so dass jeder frisch geduscht und gut gelaunt am Kaffeetisch sitzen kann. Die Streckenlänge beträgt knapp 50 km. Sollte an diesem Tag das Befahren der Strecke aufgrund extrem schlechtem Wetter oder winterlichen Straßenverhältnissen nicht möglich sein, sind Streckenänderungen oder der Ausfall der Tour möglich. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins erfolgt gemäß den Haftungsregelungen der Vereinssatzung. Im Zuge der traditionellen Nikolausfeier im festlich dekorierten Vereinshaus hat der Gesangverein Buchonia Rothemann langjährige Mitglieder des Vereins, allen voran den langjährigen Dirigenten Thomas Martin, mit Urkunden, Ehrennadeln und Blumenpräsenten, geehrt. Die Vorsitzenden des Vereins, Rupert Johna und Brigitte Rößner, nahmen die Ehrungen gemeinsam mit der Vorsitzenden des Fulda-Rhön-Sängerbundes, Monika Beyrow, und dem Vorsitzenden der Sängergruppe Rothemann, Christian Schubert, vor. Die Laudatoren führten aus, dass Thomas Martin den Chor „Buchonia“ seit 40 Jahren mit großem Sachverstand und unermüdlichem Engagement leitet, wobei seine gekonnte Liedauswahl immer wieder zur Freude am Singen motiviert. Darüber hinaus hatte er vor 25 Jahren die Gründung des Singkreises „Crescendo“ initiiert und seit dieser Zeit den Sängernachwuchs in Rothemann zielstrebig gefördert. Insofern könne der Gesangverein Rothemann sich glücklich schätzen, einen Dirigenten mit solch herausragenden Fähigkeiten zu haben. Noch länger, nämlich 50 Jahre, ist Helmut Lerch Mitglied des Vereins, davon 10 Jahre, von 1968 bis 1978, als Chorleiter. Für 25 Jahre aktive Mitgliedschaft wurden Heike Sauer, Tanja Olbrich, Stefanie Rößner, Cornelia Rößner und Dirk Witzel geehrt. In den Würdigungen der Ehrenden kam zum Ausdruck, dass die Geehrten durch ihre Treue zum Verein und ihr großes Engagement für die Musik wichtige Stützen des Gesangvereins und damit auch des Rothemänner Vereinsleben seien. Ehrungen beim Gesangverein Buchonia Rothemann Seit 40 Jahren ist Thomas Martin, der Mann mit dem Taktstockvon links: Monika Beyrow, Christian Schubert, Cornelia Rößner, Thomas Martin, Rupert Johna, Stefanie Rößner, Dirk Witzel, Brigitte Rößner. von links: Lothar Flicker, Michael Rother, Rupert Johna, Willy Völlinger, Claudia Hartung, Thomas Martin.
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Eichenzell – 48 – Nr. 51 / 2018