Friedhofsgebühren Drackenstein 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Drackenstein · Baden-Württemberg · PLZ 73345

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 24. Oktober 2024 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung

Gemeinde Drackenstein Friedhofsatzung _____________________________________________________________________ Stand Oktober 2024

Anlage zur

Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

Der Gemeinde Drackenstein Auf Grund der §§12 Abs.1, 13 Abs.1, 15 Abs.1, 39 Abs. 2 und 49 Abs.3 Nr.1 des Gesetzes überdas Friedhofs-und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) sowie §29 der gemeindlichen Friedhofsatzung vom 24. Oktober 2024 hat der Gemeinderat am 24.Oktober 2024 nachfolgende Anlage zur Friedhofsatzung beschlossen.

§ 1 – Gebührenverzeichnis

  1. 1. Verwaltungsgebühren 1.1 1.2 1.3 1.4

Verwaltungsgemeinkosten Genehmigung zur Aufstellung und Änderung eines Grabmals Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen Zulassung für gewerbliche Tätigkeiten im Einzelfall

240,00€ 36,00€ 64,00€ 8,00€

  1. 2. Benutzungsgebühren 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6

Reihendoppelgrab Reihengrab für Verstorbene (ab 10. Lebensjahr) Reihengrab für Verstorbene (bis 10. Lebensjahr) Urnendoppelgrab Urnengrab Kolumbarium

2560,00 € 1280,00 € 240,00 € 980,00 € 720,00 € 350,00 €

2.7. 2.8 2.9

Rasengrab Verlängerung des Nutzungsrechts (für Reihengrab in Verbindung mit einem Doppelgrab) Verlängerung des Nutzungsrechts (für Urnengrab in Verbindung mit Urnendoppelgrab)

500,00 € 70,00 €/Jahr 40,00 €/Jahr

Verlängerungen von Reihen. und Urnengräber können bei der Verwaltung beantragt werden. Steht eine Grabstätte der geplanten Gräberanordnung nicht im Wege kann dies einmalig aufdie Dauer von 10 Jahren, zu den oben genannten Konditionen beantragt werden.

§ 2 – Inkrafttreten

(1) Diese neu gefasste Bestattungs-undGebührensatzung tritt am Tag nach ihreröffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Bestattungs-undGebührensatzung vom 23.07.2020 mit allen späteren Änderungen außer Kraft.

Drackenstein, den 29.09.2024

gez. Roland Lang Bürgermeister

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