Friedhofsgebühren Colbitz 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Colbitz · Sachsen-Anhalt · PLZ 39326

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2026
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 25.05.2023, 1. Änderung vom 26.03.2026). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
230,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 5 Ziff. 1.1 GebS (1. Änderung vom 26.03.2026)
Sargwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
340,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 5 Ziff. 1.2 GebS (Erdeinzelwahlgrab, 1-stellig)
Urnenwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
255,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 5 Ziff. 1.6 GebS
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
455,00 €*
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Enthält nur die Unterhaltung der Anlage; ohne Tafel/Namensgravur
📄 § 5 Ziff. 1.8 GebS (Urnengemeinschaftsanlage)
Baumbestattung
Einmalbetrag laut Satzung
1.260,00 €*
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Preis je Urnenfeld (1,00 m x 1,00 m) für bis zu 2 Urnen; Tafel und Namensgravur nicht enthalten
📄 § 5 Ziff. 1.7 GebS (1. Änderung vom 26.03.2026) i.V.m. § 18a Abs. 3 Friedhofssatzung
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
145,00 €
Einmalgebühr je Nutzung
📄 § 5 Ziff. 4 GebS

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 25.05.2023, 1. Änderung vom 26.03.2026 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​​​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​​ 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Colbitz

Auf Grund der §§ 5, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Colbitz in einer Sitzung am 26.03.2026 folgende 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Colbitz beschlossen:

Artikel 1 Änderung

Die Friedhofssatzung der Gemeinde Colbitz vom 25.05.2023 wird wie folgt geändert:

zu § 4 Öffnungszeiten

In Absatz 1 wird das Wort „täglich“ durch „ganztägig“ ersetzt.

zu § 11 Ausgrabungen und Umbettungen

Absatz 4 wird gestrichen.

Die folgenden Absätze 5 bis 9 werden in ihrer Nummerierung der Reihenfolge entsprechend angepasst.

zu § 12 Allgemeines

Absatz 2 wird wie folgt erweitert:

g) Baumgrabanlage.

zu § 13 Größe der Grabstellen

In Absatz 1 wird die Aufzählung der Grabstellen auf dem Friedhof Lindhorst um „Baumgrabfeld 1,00 m x 1,00 m“ erweitert.

§ 18 a Baumbestattung wird neu gefasst und eingeschoben:

(1) Die Baumgrabanlage für Baumbestattungen ist eine Gemeinschaftsgrabanlage bestehend aus mehreren Urnenfeldern (1m x 1m) im Umkreis von darauf vorgesehenen Bäumen beigesetzt werden. (2) Das Nutzungsrecht der Grabstellen wird für die Dauer der Ruhezeit für Aschebesetzungen verliehen (20 Jahre je Urne). Ein Erwerb bereits zu Lebzeiten sowie eine Veränderung des Nutzungsrechts sind möglich. (3) Je Urnenfeld konnen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Grabstelle wird mit einer 40cm x 30cm großen Granitplatte gekennzeichnet. Die Platte enthalt die Namen sowie die Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen. (4) Die Gedenkplatten sind bei der Friedhofsverwaltung zu erwerben. Die Beauftragung der Beschriftung einer Platte erfolgt ebenfalls durch die Friedhofsverwaltung. Die Kostenträgt der Nutzungsberechtigte. (5) Das Ablegen von Blumen und Grabschmuck auf der Baumbestattungsanlage ist nur innerhalb der Abgrenzung des jeweiligen Urnenfeldes gestattet. Die Bepflanzung und Pflege dieser Anlage erfolgt durch die Gemeinde Colbitz. Eine individuelle Bepflanzung ist nicht gestattet.

zu § 21 Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätte

In Absatz 1 Satz 1 wird der Wortlaut „zugelassenen Gärtner“ durch das Wort „Dritten“ ersetzt.

zu § 24 Einebnung und Beräumung

§ 24 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.

zu § 29 Haftung

In Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Eine Pflicht zur Beleuchtung besteht nicht, der Winterdienst wird eingeschränkt durchgeführt.“

zu § 33 Öffentliche Bekanntmachung

§ 33 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage der Verbandsgemeinde Elbe-Heide.“

Artikel 2

Die 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Colbitz, den 26.03.2026

Ganzer Bürgermeister

1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Colbitz

Auf Grund der §§ 5, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014 S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Colbitz in einer Sitzung am 26.03.2026 folgende 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Colbitz beschlossen:

Artikel 1 Änderung

Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Colbitz vom 25.05.2023 wird wie folgt geändert:

§ 5 Gebühren

§ 5 wird wie folgt neu gefasst:

1.Gebühr für die Verleihung von Grabstätten
1.1Einzelreihengrab230,00 €
1.2Erdeinzelwahlgrab340,00 €
1.3Erddoppelwahlgrab510,00 €
1.4Dreierwahlgrab (nur Verlängerungen bestehender Gräber)600,00 €
1.5Kindergrab55,00 €
1.6Urnenwahlgrab255,00 €
1.7Baumgrabanlage (Enthält nur die Unterhaltung der Anlage, Tafel und Namensgravur nicht enthalten)1.260,00 €
1.8Urnengemeinschaftsanlage (Enthält nur die Unterhaltung der Anlage)455,00 €
1.9Urnengemeinschaftsanlage mit Tafel an der Stele (Enthält Unterhaltung der Anlage und Tafel, Namensgravur nicht enthalten)865,00 €
1.10Tafel an der Stele (nur Tafel, Namensgravur und Montage nicht enthalten)410,00 €
2.Gebühr für die Verlängerung der Liegezeit beträgt den 20-ten Teil der Verleihungsgebühr entsprechend der gewünschten Verlängerungsjahre
3.Genehmigung zur Beisetzung von Ascheurnen in bestehende Grabstellen je Urne, zzgl. Verlängerung /zur Umbettung42,00 €
4.Benutzung der Trauerhalle145,00 €
5.Grabpflegearbeitenentstandener Sachaufwand

Artikel 2

Zu § 7 Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Colbitz, den 26.03.2026

Ganzer Bürgermeister

📖 2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Colbitz

Auf Grund der §§ 5, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Colbitz in einer Sitzung am 26.03.2026 folgende 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Colbitz beschlossen:

Artikel 1 Änderung

Die Friedhofssatzung der Gemeinde Colbitz vom 25.05.2023 wird wie folgt geändert:

zu § 4 Öffnungszeiten

In Absatz 1 wird das Wort „täglich“ durch „ganztägig“ ersetzt.

zu § 11 Ausgrabungen und Umbettungen

Absatz 4 wird gestrichen.

Die folgenden Absätze 5 bis 9 werden in ihrer Nummerierung der Reihenfolge entsprechend angepasst.

zu § 12 Allgemeines

Absatz 2 wird wie folgt erweitert:

g) Baumgrabanlage.

zu § 13 Größe der Grabstellen

In Absatz 1 wird die Aufzählung der Grabstellen auf dem Friedhof Lindhorst um „Baumgrabfeld 1,00 m x 1,00 m“ erweitert.

§ 18 a Baumbestattung wird neu gefasst und eingeschoben:

(1) Die Baumgrabanlage für Baumbestattungen ist eine Gemeinschaftsgrabanlage bestehend aus mehreren Urnenfeldern (1m x 1m) im Umkreis von darauf vorgesehenen Bäumen beigesetzt werden. (2) Das Nutzungsrecht der Grabstellen wird für die Dauer der Ruhezeit für Aschebesetzungen verliehen (20 Jahre je Urne). Ein Erwerb bereits zu Lebzeiten sowie eine Veränderung des Nutzungsrechts sind möglich. (3) Je Urnenfeld konnen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Grabstelle wird mit einer 40cm x 30cm großen Granitplatte gekennzeichnet. Die Platte enthalt die Namen sowie die Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen. (4) Die Gedenkplatten sind bei der Friedhofsverwaltung zu erwerben. Die Beauftragung der Beschriftung einer Platte erfolgt ebenfalls durch die Friedhofsverwaltung. Die Kostenträgt der Nutzungsberechtigte. (5) Das Ablegen von Blumen und Grabschmuck auf der Baumbestattungsanlage ist nur innerhalb der Abgrenzung des jeweiligen Urnenfeldes gestattet. Die Bepflanzung und Pflege dieser Anlage erfolgt durch die Gemeinde Colbitz. Eine individuelle Bepflanzung ist nicht gestattet.

zu § 21 Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätte

In Absatz 1 Satz 1 wird der Wortlaut „zugelassenen Gärtner“ durch das Wort „Dritten“ ersetzt.

zu § 24 Einebnung und Beräumung

§ 24 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.

zu § 29 Haftung

In Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Eine Pflicht zur Beleuchtung besteht nicht, der Winterdienst wird eingeschränkt durchgeführt.“

zu § 33 Öffentliche Bekanntmachung

§ 33 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage der Verbandsgemeinde Elbe-Heide.“

Artikel 2

Die 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Colbitz, den 26.03.2026

Ganzer Bürgermeister

1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Colbitz

Auf Grund der §§ 5, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014 S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Colbitz in einer Sitzung am 26.03.2026 folgende 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Colbitz beschlossen:

Artikel 1 Änderung

Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Colbitz vom 25.05.2023 wird wie folgt geändert:

§ 5 Gebühren

§ 5 wird wie folgt neu gefasst:

1.Gebühr für die Verleihung von Grabstätten
1.1Einzelreihengrab230,00 €
1.2Erdeinzelwahlgrab340,00 €
1.3Erddoppelwahlgrab510,00 €
1.4Dreierwahlgrab (nur Verlängerungen bestehender Gräber)600,00 €
1.5Kindergrab55,00 €
1.6Urnenwahlgrab255,00 €
1.7Baumgrabanlage (Enthält nur die Unterhaltung der Anlage, Tafel und Namensgravur nicht enthalten)1.260,00 €
1.8Urnengemeinschaftsanlage (Enthält nur die Unterhaltung der Anlage)455,00 €
1.9Urnengemeinschaftsanlage mit Tafel an der Stele (Enthält Unterhaltung der Anlage und Tafel, Namensgravur nicht enthalten)865,00 €
1.10Tafel an der Stele (nur Tafel, Namensgravur und Montage nicht enthalten)410,00 €
2.Gebühr für die Verlängerung der Liegezeit beträgt den 20-ten Teil der Verleihungsgebühr entsprechend der gewünschten Verlängerungsjahre
3.Genehmigung zur Beisetzung von Ascheurnen in bestehende Grabstellen je Urne, zzgl. Verlängerung /zur Umbettung42,00 €
4.Benutzung der Trauerhalle145,00 €
5.Grabpflegearbeitenentstandener Sachaufwand

Artikel 2

Zu § 7 Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Colbitz, den 26.03.2026

Ganzer Bürgermeister

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Colbitz?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Colbitz mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 39xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Colbitz anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🕊️ Urnenwahlgrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Colbitz
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🔶 Schätzwert (anpassbar)
In der Satzung von Colbitz nicht separat aufgeführt (wird meist über den Bestatter / Dienstleister abgerechnet).
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Colbitz (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 39xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Colbitz:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €