Friedhofsgebühren Aicha vorm Wald 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Aicha vorm Wald · Bayern · PLZ 94529

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 07.03.2024 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Gebuehrenordnung​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​​‌‍

Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Aicha vorm Wald vom 07.03.2024

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Aicha vorm Wald folgende Satzung:

§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten

(1) Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren. (2) Als Friedhofsgebühren werden erhoben:

a) Grabnutzungsgebühren (§ 4),

b) Bestattungsgebühren (§ 5),

c) sonstige Gebühren (§ 6).

§ 2 Gebührenpflichtiger

(1) Gebührenpflichtiger ist,

a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,

b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,

c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,

d) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat. (2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. (3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabnutzungsgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.

§ 3 Entstehen und Fälligkeit

(1) Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabs, und zwar

a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist nach § 28 Friedhofssatzung,

b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung,

c) bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Die Berechnung erfolgt pro Kalenderjahr zum 31.12. des Jahres. (2) Die Bestattungsgebühren (§ 5) entstehen mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung. (3) Die sonstigen Gebühren (§ 6) entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung. (4) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4 Grabnutzungsgebühr

(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für

a) eine Einzelgrabstätte 25,60 €

b) eine Familiengrabstätte 60,35 €

c) eine Urnengrabstätte (Urneninsel) 96,10 €

(2) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes ist möglich. Hierfür wird ein Jahresbetrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c).

§ 5 Bestattungsgebühren

(1) Die Gebühr für die Benutzung / Reinigung der Leichenhalle sowie der Pauschale für die Friedhofsausstattung beträgt, pauschal 52,- € (2) Die Gebühr für das Ausheben und Verfüllen eines Erdgrabes bis zu einer Tiefe von 2,4 m beträgt: Folgende Arbeiten sind inklusive: Beerdigungsdienst, Abräumen der Grabbepflanzung, seitliche Zwischenlagerung der Erde, Blumenschmuck von der Leichenhalle zur Grabstätte bringen und anrichten

631,- € (3) Die Gebühr für den Transport des Sarges auf dem Friedhof beträgt pro Träger/Person

36,- € (4) Die Gebühr für das Ausheben und Verfüllen eines Urnengrabes beträgt Folgende Arbeiten sind inklusive: Beerdigungsdienst inkl. Urnenträger, Abräumen der Grabbepflanzung, Blumenschmuck von der Leichenhalle zur Grabstätte bringen und anrichten

250,- € (5) Abfuhr von überschüssigem Erdmaterial zu einem Standort der Gemeinde (bis zu 2 km)

36,- € (6) Der Erschwerniszuschlag beträgt je angefangene Stunde (z. B. bei Eis, Stein sowie bei Grabplatten entfernen und wieder verlegen, Entfernen der Einfassung, Entfernen und Verlegen der Gehplatten oder vergleichbaren Hindernissen) 36,- € (7)

a) Umbettung einer Urne innerhalb der beiden Friedhöfe von Aicha vorm Wald

b) Umbettung eines Sarges innerhalb der beiden Friedhöfe von Aicha vorm Wald

c) Umbettung einer Urne zu/von einem anderen Friedhof (außerorts)

d) Umbettung eines Sarges zu/von einem anderen Friedhof (außerorts) 500,- €

1.260,- €

250,- €

631,- €

📜 2. Friedhofssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Friedhofssatzung

S A T Z U N G

über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Aicha vorm Wald (Friedhofs- und Bestattungssatzung)

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Absatz 2 der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Aicha vorm Wald folgende Satzung:

ERSTER TEIL Allgemeine Vorschrift

§ 1 Gegenstand der Satzung

Zum Zweck einer geordneten und würdigen Totenbestattung insbesondere der Gemeindeeinwohner betreibt die Gemeinde als eine öffentliche Einrichtung:

1. den gemeindlichen Friedhof (§§ 2-7) mit den einzelnen Grabstätten (§§ 8-19),

2. die Leichentransportmittel (§ 22),

3. das Friedhofs- und Bestattungspersonal (§§ 23-25).

ZWEITER TEIL Der gemeindliche Friedhof

Abschnitt 1 Allgemeines

§ 2 Widmungszweck

Der gemeindliche Friedhof ist insbesondere den verstorbenen Gemeindeeinwohnern als würdige Ruhestätte und zur Pflege ihres Andenkens gewidmet.

§ 3 Friedhofsverwaltung

Der gemeindliche Friedhof wird von der Gemeinde als Friedhofsträgerin verwaltet und beaufsichtigt (Friedhofsverwaltung).

§ 4 Bestattungsanspruch

(1) Auf dem gemeindlichen Friedhof ist die Beisetzung

1. der verstorbenen Gemeindeeinwohner,

2. der im Gemeindegebiet – oder in einem angrenzenden gemeindefreien Gebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist,

3. der durch Grabnutzungsrechte berechtigten Personen

zu gestatten.

(2) Die Bestattung anderer als der in Absatz 1 genannten Personen bedarf der besonderen Erlaubnis der Gemeinde, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

(3) Für Tot- und Fehlgeburten gilt Art. 6 des Bestattungsgesetzes.

Abschnitt 2 Ordnungsvorschriften

§ 5 Öffnungszeiten

(1) Der gemeindliche Friedhof ist tagsüber geöffnet. Die Besuchszeiten werden am Eingang zum Friedhof bekanntgegeben; bei dringendem Bedürfnis kann das Friedhofspersonal in Einzelfällen Ausnahmen zulassen.

(2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Teile aus besonderem Anlaß – z. B. bei Leichenausgrabungen und Umbettungen (§ 28) – untersagen.

§ 6 Verhalten im Friedhof

(1) Jeder Besucher des gemeindlichen Friedhofs hat sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.

(2) Kinder unter 10 Jahren ist das Betreten des Friedhofs nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

(3) Im Friedhof ist insbesondere untersagt,

1. Tiere mitzuführen (ausgenommen Blindenhunde),

2. die Wege mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere auch mit Fahrrädern, zu befahren. Ausgenommen sind Kinderwagen, Kranken- und Behindertenfahrstühle sowie die von der Gemeinde zugelassenen Fahrzeuge,

3. ohne Genehmigung der Gemeinde Druckschriften zu verteilen, sonstige Waren aller Art feilzubieten oder anzupreisen, gewerbliche oder sonstige Leistungen anzubieten,

4. während einer Bestattung oder Trauerfeier störende Arbeiten in der Nähe zu verrichten,

5. zu spielen, zu lärmen oder zu rauchen,

6. den Friedhof, seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen,

7. Grabeinfassungen oder Grabbeete unbefugt zu betreten,

8. unpassende Gefäße (z. B. Konservendosen, Flaschen, Einmachgläser und ähnliche Gegenstände) auf den Grabstellen aufzustellen und Gefäße solcher Art sowie Gießkannen zwischen den Grabstätten zu hinterstellen,

9. Blumen, Pflanzen oder Sträucher unbefugt abzureißen oder Erde mitzunehmen.

10. Wasser zu anderen Zwecken, als zum Zwecke der Grabpflege zu entnehmen.

(4) Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten.

§ 7 Gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof

(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende oder entsprechend fachlich qualifiziertes Personal bedürfen für ihre Tätigkeit auf dem gemeindlichen Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Die Zulassung ist schriftlich zu beantragen. Die Gemeinde kann die Vorlage der erforderlichen Nachweise verlangen.

(2) Die Zulassung wird nur Gewerbetreibenden erteilt, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Der Antragsteller erhält einen Zulassungsbescheid, der auch als Ausweis für die Berechtigung zur Vornahme der Arbeiten (Berechtigungsschein) gilt und dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen ist.

(3) Durch die Arbeiten darf die Würde des Friedhofs nicht beeinträchtigt werden; insbesondere ist auf Bestattungsfeierlichkeiten Rücksicht zu nehmen. Unter Beachtung von Satz 1 ist den zur Vornahme der Arbeiten Berechtigten die Benutzung der Friedhofswege mit geeigneten Fahrzeugen abzweichend von § 6 Abs. 3 Nr. 2 im erforderlichen Maße gestattet. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.

(4) Die Zulassung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof kann von der Gemeinde entzogen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weggefallen sind oder wenn der Gewerbetreibende mehrfach gegen die Friedhofssatzung oder gegen berechtigte Anordnungen des Friedhofspersonals verstoßen hat. Ein einmaliger schwerer Verstoß ist ausreichend.

DRITTER TEIL Die einzelnen Grabstätten Die Grabmäler

Abschnitt 1 Grabstätten

§ 8 Allgemeines

(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Gemeinde. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.

(2) Die Anlage der Grabstätten richtet sich nach dem Friedhofs-(Belegungs-)Plan, der bei der Friedhofsverwaltung während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden kann. In ihm sind die einzelnen Grabstätten fortlaufend numeriert.

§ 9 Arten der Grabstätten

(1) Die Grabstätten werden unterschieden in:

1. Einzelgrabstätten (Reihengräber, § 10),

2. Familiengrabstätten (Wahlgräber, § 11),

3. Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten (§ 12).

(2) Wird weder ein Wahlgrab in Anspruch genommen, noch eine Urnenbeisetzung angemeldet, weist die Gemeinde dem Bestattungspflichtigen (§ 6 BestV) ein Reihengrab zu.

§ 10 Reihengräber

(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit (§ 27) des zu Bestattenden vergeben werden.

(2) In jedem Reihengrab dürfen nur zwei Leichen beigesetzt werden. In einem Urnenreihengrab dürfen bis zu drei Urnen, bei Tieferlegung bis zu sechs Urnen aufgenommen werden. Die Grabstätte wird nach Ablauf der Ruhezeit neu belegt.

§ 11 Wahlgräber

(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für mindestens die Dauer der Ruhezeit (§ 27), längstens für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) begründet und deren Lage im verfügbaren Rahmen gemeinsam mit dem Erwerber bestimmt wird. Der Nutzungsberechtigte erhält eine Graburkunde. Ein Anspruch auf den Erwerb oder die Verlängerung besteht nicht.

(2) Während der Nutzungszeit darf eine Beisetzung nur erfolgen, wenn

1. die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt, oder 2. das Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist.

(3) Der Nutzungsberechtigte hat das Recht, im Wahlgrab bestattet zu werden und Mitglieder seiner Familie (Ehegatte, Kinder, Eltern und unverheiratete Geschwister) darin bestatten zu lassen. Ausnahmsweise kann die Gemeinde auch die Beisetzung anderer Personen zulassen.

(4) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem in Absatz 3 Satz 1 genannten Personenkreis Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch eine im Zeitpunkt seines Todes wirksam werdende Verfügung übertragen. Wird bis zu seinem Tode keine derartige oder eine unwirksame Bestimmung getroffen, so geht das Nutzungsrecht auf die in Absatz 3 Satz 2 genannten Angehörigen in der dort genannten Reihenfolge über. Bei mehreren gleichrangigen Angehörigen erwirbt es der Älteste. Die Graburkunde wird von der Gemeinde entsprechend umgeschrieben.

(5) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auch durch Rechtsgeschäft unter Lebenden nur auf die in Absatz 3 Satz 2 genannten Angehörigen übertragen. Die Übertragung ist der Gemeinde anzuzeigen, die dann die Graburkunde umschreibt. Im übrigen gelten hierfür die Bestimmungen des Absatzes 4 entsprechend.

(6) Auf das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an (teil)belegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden. Der Verzicht kann sich nur auf die gesamte Grabstätte beziehen. Er ist der Gemeinde unter Vorlage der Graburkunde schriftlich zu erklären.

(7) Nach Beendigung des Nutzungsrechts kann über das Grab anderweitig verfügt werden. Hiervon werden der Berechtigte, die Erben oder der Pfleger des Grabes rechtzeitig benachrichtigt.

§ 12 Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten (Aschenbeisetzungen)

(1) Urnenreihengrabstätten sind Urnenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (§ 27) bereitgestellt werden.

(2) Urnenwahlgrabstätten sind Urnenstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird.

(3) Eine Urnenbeisetzung ist der Gemeinde vorher rechtzeitig anzumelden. Bei der Anmeldung ist die standesamtliche Urkunde und die Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen.

(4) Aschenreste und Urnen müssen entsprechend § der Bestattungsverordnung gekennzeichnet bzw. beschaffen sein.

(5) Soweit sich aus gesetzlichen Bestimmungen oder dieser Satzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften über Reihengräber für Urnenreihengrabstätten und die Vorschriften über Wahlgräber für Urnenwahlgrabstätten entsprechend. Wird von der Gemeinde entsprechend § 11 Abs. 7 über die Urnenwahlgrabstätte verfügt, so ist sie berechtigt, in der von ihr bestimmten Stelle des Friedhofs die Aschenbehälter in würdiger Weise der Erde zu übergeben.

§ 13 Ausmaße der Grabstätten

(1) Die einzelnen Grabstätten haben in der Regel folgende Ausmaße:

1. Reihengräber

(§ 10 Abs. 3 Nr. 3):

Länge: 2,40 m Breite: 1,50 m

2. Wahlgräber (§ 11):

Länge: 2,40 m Breite: 2,50 m

3. Urnenreihengrabstätten

(§ 12 Abs. 1):

Länge: 2,40 m Breite: 1,50 m

4. Urnenwahlgrabstätten

(§ 12 Abs. 2):

Länge: 2,40 m Breite: 2,50 m

(2) Der Abstand von Grabstätte zu Grabstätte darf 0,50 m (gemessen von Außenkante zu Außenkante) nicht unterschreiten.

(3) Die Tiefe der Grabstätte bis zur Oberkante des Sarges bzw. der Urne beträgt wenigstens 1,00 m.

§ 14 Pflege und gärtnerische Gestaltung der Grabstätten

(1) Die Grabstätten sind in einem würdigen Zustand zu unterhalten.

(2) Sechs Monate nach der Bestattung bzw. nach der Verleihung des Nutzungsrechts ist die Grabstätte würdig herzurichten, gärtnerisch anzulegen und in diesem Zustand zu erhalten. Es dürfen nur geeignete Gewächse verwendet werden, die die benachbarten Gräber und eine spätere Wiederverwendung der Grabstätte nicht beeinträchtigen.

(3) Grabbeete dürfen nicht höher als 20 cm sein.

(4) Bei Reihengräbern bleibt die Übernahme der in den Absätzen 1 – 3 genannten Rechte und Pflichten der freien Vereinbarung der Erben und Bestattungspflichtigen (§ 6 der Bestattungsverordnung) überlassen, deren Inhalt der Gemeinde auf deren Aufforderung hin mitzuteilen ist. Übernimmt niemand die Pflege und Gestaltung und entspricht der Zustand der Grabstätte nicht den Vorschriften der Gesetze oder dieser Satzung, so ist die Gemeinde befugt, den Grabhügel einzuebnen, einen vorhandenen Grabstein zu entfernen und die Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist anderweitig zu vergeben.

(5) Bei Wahlgräbern ist der Nutzungsberechtigte zur ordnungsgemäßen Pflege und Gestaltung der Grabstätte verpflichtet. Entspricht der Zustand nicht den Vorschriften der Gesetze oder dieser Satzung, so findet § 30 Anwendung. Werden die Kosten für eine etwaige Ersatzvornahme nicht ersetzt, so hat die Gemeinde die in Absatz 4 Satz 2 genannten Befugnisse; das Nutzungsrecht gilt – ohne Entschädigungsanspruch – als erloschen.

Abschnitt 2 Die Grabmäler

§ 15 Errichtung von Grabmälern

(1) Die Errichtung und wesentliche Änderung von Grabmälern bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Für Grabmäler, Einfriedungen, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen gelten die Vorschriften für Grabmäler entsprechend, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen in zweifacher Fertigung beizufügen, insbesondere:

1. eine Zeichnung des Grabmalentwurfs einschließlich Grundriß und Seitenansicht im Maßstab 1:10,

2. die Angabe des Werkstoffs, seiner Farbe und Bearbeitung,

3. die Angabe über die Schriftverteilung.

Soweit es erforderlich ist, können von der Gemeinde im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden.

(3) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn das Grabmal den gesetzlichen Vorschriften oder den Bestimmungen dieser Satzung nicht entspricht.

(4) Werden Grabmäler ohne Erlaubnis errichtet oder wesentlich geändert, so kann die Gemeinde die teilweise oder vollständige Beseitigung des Grabmals anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Bestände hergestellt werden können. Die Gemeinde kann verlangen, daß ein Erlaubnisantrag gestellt wird.

§ 16 Ausmaße für Grabmäler und Einfassungen

(1) Grabmäler dürfen im Regelfall folgende Ausmaße nicht überschreiten:

1. bei Reihengräber (§ 10): Höhe: 1,30 m Breite: 0,80 m

2. bei Wahlgräber (§ 11):

Höhe: 1,30 m Breite: 1,70 m

3. bei Urnenreihengrabstätten

(§ 12 Abs. 1):

Höhe: 1,30 m Breite: 0,80 m

4. bei Urnenwahlgrabstätten

(§ 12 Abs. 2):

Höhe: 1,30 m Breite: 1,70 m

(2) Grabeinfassungen dürfen im Regelfall folgende Breite (gemessen von Außenkante zu Außenkante) nicht überschreiten:

1. bei Reihengräber:

0,80 m

2. bei Wahlgräber:

1,70 m

3. bei Urnenreihengrabstätten: 0,80 m

4. bei Urnenwahlgrabstätten: 1,70 m

§ 17 Gestaltung der Grabmäler

(1) Jedes Grabmal muß dem Widmungszweck des gemeindlichen Friedhofs (§ 3) Rechnung tragen und sich in die Umgebung der Grabstätte einfügen. Die Gemeinde ist insoweit berechtigt, Anforderungen hinsichtlich Werkstoff, Art und Farbe des Grabmals zu stellen.

(2) Inhalt und Gestaltung der Inschrift müssen mit der Würde des Friedhofs in Einklang stehen.

§ 18 Standsicherheit

(1) Jedes Grabmal muß entsprechend seiner Größe dauerhaft gegründet werden.

(2) Der Antragsteller hat das Grabmal in einem ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Er ist für Schäden verantwortlich, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen.

(3) Stellt die Gemeinde Mängel in der Standsicherheit fest, kann sie nach vorheriger, vergeblicher Aufforderung das Grabmal auf Kosten des Antragstellers entfernen oder den gefährlichen Zustand auf andere Weise beseitigen.

(4) Bei Antragstellung ist auf die vorstehend genannten Verpflichtungen hinzuweisen.

§ 19 Entfernung der Grabmäler

(1) Grabmäler dürfen vor Ablauf der Ruhezeit (§ 27) oder des Nutzungsrechts nur mit Erlaubnis der Gemeinde entfernt werden.

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmäler bei einer entsprechenden Aufforderung der Gemeinde zu entfernen. Sie gehen, falls sie nicht innerhalb von drei Monaten nach einer schriftlichen Aufforderung entfernt werden, in das Eigentum der Gemeinde über.

VIERTER TEIL Das gemeindliche Leichenhaus

§ 20 Benutzung des Leichenhauses

Zur Aufbewahrung der Leichen muß das kirchliche Leichenhaus benutzt werden. Das Benutzungsrecht und die Gebühren richten sich nach der Friedhofsordnung der Kirchenverwaltung Aicha vorm Wald.

§ 21 Benutzungszwang

(1) Jede Leiche der im Gemeindegebiet Verstorbenen ist nach Vornahme der Leichenschau unverzüglich in das Leichenhaus zu verbringen.

(2) Die von einem Ort außerhalb des Gemeindegebietes überführten Leichen sind unverzüglich nach Ankunft in das Leichenhaus zu verbringen, falls nicht die Bestattung unmittelbar nach der Ankunft stattfindet.

(3) Ausnahmen können gestattet werden,

a) der Tod in einer Anstalt (Krankenhaus, Spital u. a.) eingetreten ist und dort ein geeigneter Raum für die Aufbewahrung der Leiche vorhanden ist,

b) die Leiche zum Zwecke der Überführung an einen auswärtigen Bestattungsort zur früheren Einsargung freigegeben und unverzüglich überführt wird.

FÜNFTER TEIL Leichentransportmittel

§ 22 Leichentransport

Die Beförderung der Leichen der im Gemeindegebiet Verstorbenen kann nur von einem anerkannten Leichentransportunternehmen übernommen werden, soweit nicht die Leichentransporte durch den Leichenwagen der Kirchenstiftung durchgeführt werden.

SECHSTER TEIL Friedhofs- und Bestattungspersonal

§ 23 Leichenperson

(1) Die Verrichtungen des Reinigens und Umkleiden von Leichen übernimmt eine von der Kirchenverwaltung bestellte oder von ihr für diese Verrichtung zugelassene Person, aber stets erst nach erfolgter Leichenschau.

(2) Die Verrichtungen einer Leichenperson nach Absatz 1 dürfen auch von einem privaten Bestattungsinstitut ausgeführt werden, wenn Gründe der öffentliche Hygiene nicht entgegenstehen.

§ 24 Leichenträger

Die Gemeinde stellt keine Leichenträger; die Angehörigen haben dafür selbst zu sorgen.

§ 25 Friedhofswärter

Der Grabaushub, die Einfüllung des Grabes und die unmittelbare Wahrnehmung aller mit dem Friedhofsbetrieb verbundenen Aufgaben obliegt dem Friedhofswärter und den von der Gemeinde bestellten Gehilfen.

SIEBENTER TEIL Bestattungsvorschriften

§ 26 Anzeigepflicht

(1) Bestattungen auf dem gemeindlichen Friedhof sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzuzeigen; die erforderlichen Unterlagen sind vorzulegen.

(2) Soll die Beisetzung in einer Grabstätte erfolgen, an der ein Sondernutzungsrecht besteht, so ist dieses Recht nachzuweisen.

(3) Den Zeitpunkt der Bestattung setzt die Gemeinde im Benehmen mit den Angehörigen und dem jeweiligen Pfarramt fest.

§ 27 Ruhezeiten

Die Ruhezeit für Leichen beträgt 20 Jahre; bei Leichen von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 10 Jahre. Entsprechendes gilt auch für Aschenreste.

§ 28 Umbettungen

(1) Die Umbettung von Leichen und Aschenresten bedarf, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Erlaubnis der Gemeinde. Sie darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe und die Unterbrechung der Verwesung rechtfertigt.

(2) Die Erlaubnis kann grundsätzlich nur von den in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV genannten Angehörigen beantragt werden. Außerdem ist zur Umbettung die Zustimmung des Grabstätteninhabers notwendig.

(3) Die Gemeinde bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. Sie läßt die Umbettung durchführen. Sie kann, wenn Umbettungen nach auswärts erfolgen, auch anerkannten Leichentransportunternehmen gestatten, die Umbettung durch ihr Personal vorzunehmen.

ACHTER TEIL Übergangs-/Schlußbestimmungen

§ 29 Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO kann mit Geldbuße belegt werden, wer

1. die bekanntgegebenen Öffnungs- und Besuchszeiten mißachtet oder entgegen einer Anordnung der Gemeinde den Friedhof betritt (§ 5),

2. den Bestimmungen über das Verhalten auf dem Friedhof zuwiderhandelt (§ 6),

3. die Bestimmungen über die gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof nicht beachtet (§ 7),

4. Bestattungen nicht unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzeigt (§ 26 Abs. 1),

5. den Bestimmungen über Umbettungen zuwiderhandelt (§ 28).

§ 30 Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel

(1) Die Gemeinde kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen.

(2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.

§ 31 Haftungsausschluß

Die Gemeinde übernimmt für Beschädigungen, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhofsanlagen entstehen und für Schäden, die durch beauftragte dritte Personen verursacht werden, keine Haftung.

§ 32 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Aicha vorm Wald, den 23.06.1997

Bürgermeister

  1. 1. Bürgermeister
📖 3. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Aenderungssatzung der Aicha vorm Wald

Nr. 34/2013 Ausgabe vom 21. August 2013

A m t l i c h e N a c h r i c h t e n

GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN

Es wird darauf hingewiesen, dass Grundstückseigentümer den Sichtbereich der Straße frei zu halten haben. Gerade durch Hecken- und Baumbewuchs ist ein ausreichender Sichtbereich nicht mehr überall gegeben. Weiter ist an vielen Straßen festzustellen, dass Sträucher und Bäume in den lichten Raum einer Straße oder eines Gehsteiges hineinragen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Nach den einschlägigen Vorschriften beträgt bei Straßen der Verkehrsraum für den Kfz-Verkehr 4,20 m. Unter Berücksichtigung eines sogenannten Sicherheitsraumes von 0,30 m beträgt also die erforderliche lichte Höhe 4,50 m. Diese Höhe muss auch frei sein. Bei Geh- und Radwegen beträgt der Verkehrsraum 2,25 m, hinzu kommt der Sicherheitsraum von 0,25 m somit beträgt die lichte Höhe 2,50 m. Auf diese lichten Höhen besteht ein Anspruch. Dies bedeutet, dass der Grundbesitzer verpflichtet ist, die Äste von Bäumen und Sträuchern auch auf diese Höhe zurück zu schneiden. Er könnte unter Umständen schadenersatzpflichtig gemacht werden. Dies bedeutet aber auch, dass bei Gehwegen die Sträucher bis auf eine Höhe von 2,50 m zurück zuschneiden sind. Der Grundstückseigentümer hat also auch hier seiner Pflicht nachzukommen.

Schneiden Sie jetzt Ihre Hecken oder Bäume an den Straßenrändern zu.

Die Gemeinde Aicha vorm Wald behält sich vor, Bäume und Sträucher im Sichtbereich von Straßen bzw. im Lichtraum von Straßen- oder Gehwegen eigenmächtig und gegen Kostenberechnung zurück zu schneiden, falls die Eigentümer dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Gemeindeamt

Aicha vorm Wald

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Herausgeber: Gemeinde Aicha vorm Wald Kontakt: 08544/9630-0 E-mail: [email protected] Homepage: www.aichavormwald.de

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass zur Zeit auf der Südseite des Gartens unserer Kindertagesstätte St. Peter und Paul für die Sicherheit unserer Kinder ein neuer Metallzaun errichtet wird. Noch im heurigen Jahr wird der südliche Bereich der Außenanlage vollständig fertig gestellt; die Fertigstellung des nördlichen Bereichs ist für das nächste Jahr geplant. In den nächsten Tagen wird mit Renovierungsarbeiten am Leichenhaus begonnen. Es werden neue Fenster und Türen eingebaut, neue Bodenplatten verlegt und der Eingangsbereich ohne Stufe neu gestaltet. Die für heuer beabsichtigte Sanierung der Ortsstraße „Schloßbreite“ muss aus finanziellen Gründen leider auf das nächste Jahr 2014 verschoben werden. Es war anfangs nur an eine Erneuerung der Asphaltschicht gedacht. Aufgrund durchgeführter Untersuchungen durch das zuständige Ingenieurbüro ergab jedoch, dass für eine umfassende, notwendige Sanierung folgende Arbeiten erforderlich werden:

- Ausbau der vorhandenen Asphaltdecke - Ausbau des vorhandenen Frostschutzmaterials - Neuerstellung des Frostschutzaufbaus im Straßen- und Gehwegbereich - Neuerstellung der erforderlichen Straßenentwässerung - Erstellung einer neuen Asphaltdecke - Neuerstellung der Straßenbeleuchtung in LED-Ausführung - teilweise Neuverlegung der Wasserversorgungsleitungen - teilweise Sanierung der vorhandenen Entwässerungsanlagen

Für diese Sanierungsarbeiten ist mit Kosten von etwa 300.000,-- Euro zu rechnen. Eine öffentliche Ausschreibung dieser Sanierungsmaßnahmen würde zum jetzigen Zeitpunkt des Jahres mit Sicherheit ein wirtschaftlich sehr ungünstiges Angebot für unsere Heimatgemeinde bringen und wäre daher mit dem heurigen Gemeindehaushalt ohne Darlehensaufnahme nicht zu finanzieren. Die für heuer eingeplanten 85.000,-- Euro werden auf das kommende Jahr 2014 übertragen.

Ab kommenden Donnerstag, 22.08.2013 bis einschl. Sonntag, 01.09.2013 bin ich in Urlaub.

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 19.09.2013 statt.

Ich wünsche Ihnen weiter noch eine schöne Ferien- und Urlaubszeit sowie gute Erholung!

Ihr Bürgermeister

Theo Schuster

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Information aus der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2013

In der o. g. Gemeinderatssitzung wurden folgende Entscheidungen getroffen bzw. Beschlüsse gefasst:

1.) Der Gemeinderat hat die während der vorzeitigen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. Baugesetzbuch und vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die Änderung des Bebauungsplanes „Schloßbreiten II“ durch Deckblatt Nr. 23 vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur Kenntnis genommen und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Schreiben des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Donau-Wald, Gerhard-Neumüller-Weg 1, 94532 Außernzell, vom 06.06.2013:

Als Träger öffentlicher Belange teilen wir Ihnen mit, dass gegen das von Ihnen aufgeführte o. g. Bauleitplanverfahren grundsätzlich keine Bedenken bestehen.

Hinsichtlich des vorgelegten Bebauungsplan-Entwurfes weisen wir darauf hin, dass die einschlägigen Vorschriften im Bezug auf Erschließungsstraßen und Wendeanlagen zur Benutzung durch moderne Müllsammelfahrzeuge zu beachten sind.

Hierzu wird von Seiten des Gemeinderates festgestellt, dass die Tonnen an der Erschließungsstraße „Schloßbreite“ bereitgestellt werden können.

Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH, Bajuwarenstr. 4, 93053 Regensburg, vom 07.06.2013:

Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.

Wir weisen jedoch auf Folgendes hin:

Durch die Änderung des Bebauungsplanes reichen unsere bestehenden Anlagen eventuell nicht aus, um die zusätzlichen Wohneinheiten an unser Telekommunikationsnetz anzuschließen.

Es kann deshalb sein, dass bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden müssen.

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland GmbH.

Vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unserer Anlagen ist es erforderlich, dass sich die Bauausführenden vorher vom zuständigen Ressort in die genaue Lage dieser Anlagen einweisen lassen.

Der Gemeinderat nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Im Rahmen der Bauausführungen werden die Anregungen beachtet.

Schreiben des Landratsamtes Passau, Domplatz 11, 94032 Passau, (Sachgebiet 61-01, Bauwesen – rechtlich) vom 21.06.2013:

Zu dem vorgelegten Bebauungsplandeckblattentwurf in der Fassung vom 09.04.2013 nehmen wir als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung:

  1. 1. Die Stellungnahmen unserer Fachstelle/-n, die sich zu der vorgenannten Planung geäußert hat bzw. haben, liegen bei.
  2. 2. Die Kreisstraßenverwaltung hat der Planung formlos zugestimmt.
  3. 3. Die Kreisbaumeisterin hat formlos erklärt, dass sie sich vollumfänglich der Stellungnahme der Umweltschutzingenieurin anschließe.
  4. 4. Rechtliche Beurteilung a. In § 1 muss es „Die Grundstücke…“ heißen b. In § 1 sollte zur Klarstellung das jeweilige Entwurfsdatum des Lageplans für eine eindeutige Zuordnung angegeben werden c. Soweit möglich sollte die Kopie des rechtskräftigen Bebauungsplans in besserer Qualität beigelegt werden d. In der Begründung ist auf die Darstellung im Flächennutzungsplan einzugehen und warum keine Anpassung erfolgt e. In der Begründung ist auf die Erschließung einzugehen

f. In Ziff. 3.2 ist von Grünflächen die Rede; im Plan ist auf den beiden Parzellen jedoch keine eingetragen g. In Ziff. 4.0 muss es statt „beschleunigte“ heißen: vereinfachte; der zweite Satz ist zu streichen, da die Eingriffsregelung immer anzuwenden ist h. Ziff. 7 im Verfahrensblatt kann entfallen; Ziff. 9 ist anzupassen i. Im Plan ist der Geltungsbereich Dbl. mittels Planzeichen zu kennzeichnen j. Hilfreich wäre es auch, im Plan für die angrenzenden Grundstücke ebenfalls die festgesetzte Art der baulichen Nutzung anzugeben.

Der Gemeinderat nimmt nach Kenntnisnahme hierzu wie folgt Stellung:

Zur rechtlichen Beurteilung durch das Sachgebiet 61-01 vom 21.06.2013:

Die Anregungen des Landratsamtes Passau mit vorgenanntem Schreiben werden für die

weitere Bauleitplanung (Auslegungsbeschluss) eingearbeitet.

Schreiben des Technischen Umweltschutzes, Frau Bahle, Domplatz 11, 94032 Passau,vom

18.06.2013:

Die Gemeinde plant die Umwidmung der Parzelle 121/9 des GE in ein WA, um das vorhandene Wohn- und Geschäftshaus in eine Umnutzung in ein reines Wohnhaus zu ermöglichen. Die südlich angrenzende Fläche, Tl.fl. Fl.Nr. 140/5 soll der tatsächlichen Situation vom GE in ein MI umgewidmet werden. Die nördliche Gewerbefläche soll aber als GE bestehen bleiben.

Aus fachtechnischer Sicht bietet sich hier allerdings für beide Flächen ein Mischgebiet an, wobei die nördliche als Zone (geplant WA) Wohnen im MI und die südliche (geplant MI) als gewerbliches MI festgesetzt werden sollte. Damit kann eine sinnvolle Abstufung zum GE – und zu den vorhandenen WA-Flächen erreicht werden.

Dem geplanten WA unter Beibehaltung des GE im Norden kann aus hiesiger Sicht nicht

zugestimmt werden.

Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:

Die Anregungen im Schreiben vom 18.06.2013 werden in die weitere Planung (Deckblatt für die Auslegung) eingearbeitet.

Schreiben des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde, Domplatz 11, 94032 Passau, vom 07.06.2013

Seit 01.01.2001 ist für die Bauleitplanung und für Verfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorgeschrieben. Für die naturschutzfachliche Beurteilung und zur Vermeidung von Verfahrensfehlern ist es zwingend erforderlich, dass die Gemeinde die Bearbeitung der Eingriffsregelung nachvollziehbar in der Begründung zum Bebauungsplan darstellt. Dabei orientiert sich die naturschutzfachliche Prüfung am vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Gemeinderat entwickelten Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft – Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“. Dieser Leitfaden wurde den Gemeinden bereits vorgestellt, ferner wird auf das den Gemeinden zugegangene Rundschreiben des Staatsministeriums des Innern vom 22.06.98 verwiesen.

Die vorgelegte Planung enthält keine Aussagen zur Eingriffsregelung und zum Ausgleichsflächenerfordernis.

Es muss ggf. auch dargestellt werden, ob und warum ein Ausgleichserfordernis unter Umständen nicht gegeben ist.

Die entsprechenden Grundlagen wurden im Wesentlichen bereits erhoben (Umweltbericht). Jedoch ist Ziffer 4.0 missverständlich, da die Eingriffsregelung anzuwenden ist (Ausnahme: Verfahren nach

§ 13 a BauGB, siehe § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Hier soll eine Anpassung erfolgen.

Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes nimmt der Gemeinderat hierzu wie folgt Stellung:

Die Anregungen werden in die weitere Planung (Deckblatt für Auslegung) eingearbeitet.

Die Eingriffsregelung wird in der Begründung erwähnt:

„Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 23 befindet sich innerhalb des Gesamtgeltungsbereiches des Bebauungsplanes „Schloßbreiten II“.

Das Maß der baulichen Nutzung bleibt unverändert“.

Die nachstehend aufgeführten Träger öffentlicher Belange haben von dieser Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Im Einzelnen sind dies:

- Landratsamt Passau (Gesundheitsamt), Passauer Str. 33, 94082 Fürstenzell, mit

Schreiben vom 16.05.2013

- Kreisbrandrat Josef Ascher, Schulstr. 36, 94139 Breitenberg, mit Schreiben vom

29.05.2013

- IHK Niederbayern, Postfach 1731, 94030 Passau, mit Schreiben vom 28.05.2013

13 : 0

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2.) Der Gemeinderat beschließt, für die Änderung des Bebauungsplanes „Schloßbreiten II“ durch Deckblatt Nr. 23 das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch weiterzuführen.

Das Architekturbüro Karl-Heinz Steinbacher, Schindlweg 14, 94154 Neukirchen vorm Wald, wird beauftragt, den Deckblatt-Entwurf i. d. F. vom 24.07.2013 zu erstellen.

Anschließend soll das Deckblatt Nr. 23 für die Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.

13 : 0

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3.) Gemäß Prüfbericht über die überörtliche Rechnungsprüfung für die Rechnungsjahre 1999 mit 2009 beim Schulverband „Alfons-Lindner-Schule Tiefenbach“ Grund- und Mittelschule, mit den Schulorten Tiefenbach, Kirchberg vorm Wald und Aicha vorm Wald, ist zwischen der Gemeinde Aicha vorm Wald und dem o. g. Schulverband für die Nutzung der Schulanlage Aicha vorm Wald, Schulstr. 10, 94529 Aicha vorm Wald, ein entsprechender Nutzungsvertrag abzuschließen.

Im Rahmen dieses Schulverbandes werden im Schulgebäude in Aicha vorm Wald die Klassen 5 und 6 beschult aufgrund bestehender Rechtsverordnung der Regierung von Niederbayern.

Der Entwurf dieses Nutzungsvertrages wurde den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugesandt. Nach Kenntnisnahme stimmt der Gemeinderat diesem Nutzungsvertrag zu und erteilt seine Genehmigung.

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Nutzungsvertrag i. d. F. vom 24.07.2013 zu unterzeichnen.

13 : 0

  • - -

4.) Der Gemeinderat hat den Bauantrag von Frau Petra Zöls und Herrn Martin Harant, Lüfteneck 6, 94034 Passau, für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 2292/4, Gemarkung Aicha vorm Wald, zur Kenntnis genommen und erteilt seine Zustimmung. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Am Dichtlacker“.

Zugleich wird beschlossen, dass dem Antrag vom 21.06.2013 auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Dichtlacker“ nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch stattgegeben wird hinsichtlich

a) der gewünschten Dachziegelfarbe „anthrazit“ anstatt der vorgeschriebenen Farbe „naturrot“

b) der Änderung des Standortes der Garage anstatt von zeichnerisch festgelegtem Standort im Süden, Errichtung der Garage im Norden.

13 : 0

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5.) In den Gemeinderatssitzungen am 05.10.2011 (Beschluss Nr. 97) und am 20.09.2012 (Beschluss Nr. 69) hat der Gemeinderat dem Bauantrag sowie den entsprechenden, beantragten Befreiungen von den Vorschriften des Bebauungsplanes „GE Am Pfarrhof“ gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch des Besitzunternehmens Josef Söllner, Industriestr. 1 – 2, 94529 Aicha vorm Wald, mehrheitlich zugestimmt.

Dieser Bauantrag wurde für den Neubau (Umbau der Produktionshallen für Kunststoffgranulate Nr. 1 c, 2, 3 und 4 incl. Teilabbruch der Hallen 3 und 4) auf dem Grundstück Fl.Nr. 132, Gemarkung Aicha vorm Wald, gestellt.

Nach den Feststellungen des Landratsamtes Passau bei einer Ortsbesichtigung am 27.06.2013 wurde jedoch festgestellt, dass die auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 137/14, 137/18 und 132, Gemarkung Aicha vorm Wald, bereits fertig gestellte Lagerhalle abweichend von der erteilten Baugenehmigung vom 23.01.2013, Az.: 20130003, errichtet wurde.

Dem Landratsamt Passau ist somit ein ordnungsgemäßer und vollständiger Tekturantrag für die auf o. g. Grundstück ohne bauaufsichtliche Genehmigung durchgeführten Bauarbeiten vorzulegen, der den Anforderungen der Bayerischen Bauordnung und den zu ihren Ausführungen ergangenen Vorschriften, insbesondere der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV), entspricht.

Der Gemeinderat hat den Tektur-Bauantrag (Tektur zum genehmigten Bauplan Az.: 20130003), Neubau Lagerhalle (Halle 4 e für Kunststoffgranulate) auf den Grundstücken Fl.Nr. 137/14, 137/18 und 132, Gemarkung Aicha vorm Wald, des Besitzunternehmens Josef Söllner, Industriestr. 1 – 2, 94529 Aicha vorm Wald, zur Kenntnis genommen und erteilt seine Zustimmung.

Die Zustimmung des Gemeinderates erfolgt auch hierfür unter der Voraussetzung, dass die immissionsschutzrechtlichen und abwassertechnischen Grundlagen für die Baugenehmigung vorliegen bzw. vom Antragsteller geschaffen werden.

8 : 5

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6.) Der 1. Bürgermeister hat dem Gemeinderat das Schreiben vom 11.03.2013, Az.: 0275 (Nr. 79) des Landratsamtes Passau – Kommunale Angelegenheiten – vollinhaltlich bekannt gegeben und entsprechend erläutert.

Gemäß diesem Schreiben ist die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Passau zu der Entscheidung gemäß § 59 Abs. 2 Gemeindeordnung gekommen, dass der Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Aicha vorm Wald vom 12.07.2012, Nr. 52, bestätigt durch Beschluss vom 20.09.2012, Nr. 71, rechtswidrig ist und der Beschluss daher zu Recht durch den 1. Bürgermeister beanstandet wurde.

Nach Kenntnisnahme der Rechtslage beschließt der Gemeinderat, die 4. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 16.07.2001 entsprechend der nachfolgenden 4. Änderungssatzung zu ändern.

  1. 4. Änderungssatzung

Satzung zur Änderung der S A T Z U N G

der Gemeinde Aicha vorm Wald, Landkreis Passau

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen (alter und neuer Friedhof Aicha vorm Wald) sowie für damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 16. Juli 2001

Aufgrund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66) und Art. 21 Abs. 1 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. April 2011 (GVBl. S. 150), erlässt die Gemeinde Aicha vorm Wald folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung:

§ 1

Nach § 6 wird § 6 a eingefügt. Dieser erhält folgende Fassung:

„§ 6 a

Für den Fall, dass Grabbesitzer im Friedhof „Um die Kirche“ weiterhin auf eine Erdbestattung bestehen, wird diesen ein Ersatzgrab auf dem Friedhofsgelände „An der Ohe“ angeboten. Die für die restliche Laufzeit von Ruhefristen bereits entrichtete Grabgebühr (§ 4 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.07.2001) wird in diesem Falle zu 50 Prozent erstattet bzw. mit den neuen Grabgebühren verrechnet. Weitere Kosten werden von der Gemeinde Aicha vorm Wald nicht getragen.“

§ 2

Die Satzung tritt am 01. August 2013 in Kraft.

Aicha vorm Wald, …….

Schuster

  1. 1. Bürgermeister

12 : 1

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7.) In der Bürgermeisterdienstversammlung am 08.05.2013 hat Herr Dr. Pietrusky (LAG Donau – Vils – Wolfach) über die Neustrukturierung der LEADER-Aktionsgruppen LAG Passau-Nord und LAG Donau – Vils – Wolfach für die Förderperiode 2014 – 2019 informiert. Wesentliche Änderungen bestehen vor allem darin, dass die LEADER-Aktionsgruppe künftig identisch mit dem Landkreisgebiet sein soll und darüber hinaus eine eigene Rechtsform braucht. Diese Rechtsform soll künftig im Rahmen eines Vereins mit der Bezeichnung „Regionalinitiative Passauer Land“ geführt werden.

Die Gründungsversammlung für diesen Verein findet am Donnerstag, den 25.07.2013, statt.

Der Verein soll Träger der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) für das Landkreisgebiet in der nächsten LEADER-Förderperiode werden.

Ein entsprechender Entwurf der Satzung „Regionalinitiative Passauer Land“ wurde den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugesandt.

Nach Kenntnisnahme genehmigt der Gemeinderat diesen vorgenannten Satzungsentwurf i. d. F. vom 24.07.2013 und stimmt dem Beitritt der Gemeinde Aicha vorm Wald zum Verein „Regionalinitiative Passauer Land“ zu.

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die diesbezügliche Beitrittserklärung zu unterzeichnen.

13 : 0

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Zu 8.) Im Rahmen der Beratungen für den Haushaltsplan lag eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros Richter GmbH, Passau, von über ca. 90.000,00 € vor. Diese beinhaltete lediglich eine Überteerung der vorhandenen Erschließungsstraße „Schloßbreite“. Im Rahmen von erfolgten Aufgrabungen aufgrund von Wasserrohrbrüchen wurde jedoch festgestellt, dass der Frostschutzaufbau lediglich 15 – 25 cm mittels sog. „Weinzierl-Kies“ beträgt. Lt. Ingenieurbüro Richter wären jedoch mindestens 46 cm Mineralbeton als Frostschutzaufbau erforderlich. Gemäß Kostenschätzung des Ingenieurbüros Richter vom 13.06.2013 betragen die Kosten für den Vollausbau der Straße „Schloßbreite“ sowie eines Teils der „Josef-Vogl-Straße“, 225.000,00 €. Hinzu kämen noch die Kosten für die Straßenbeleuchtung von ca. 27.000,00 € und die Kosten für eine eventuell anstehende Kanalsanierung.

Die Ausschreibung dieser Maßnahme ist zum jetzigen Zeitpunkt aus baukonjunkturellen

Gründen äußerst ungünstig. Die Gesamtkosten für diese Straßenbaumaßnahme sind im Jahr

2013 wegen fehlender Haushaltsmittel nicht finanzierbar. Es wird deshalb vorgeschlagen, eine

zweckgebundene Rücklage der für 2013 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von ca.

90.000,00 € zu bilden und die Maßnahme im Frühjahr 2014 komplett auszuschreiben.

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9.) Der Gemeinderat beschließt, dem folgenden Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Roland Richter GmbH, Prinz-Eugen-Str. 21 und 21 a, 94034 Passau, vom 23.07.2013 hinsichtlich der Lieferung und Leistung der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Maßnahme „Regenrückhalteweiher GE Pfarrhofweide“ zuzustimmen. Mit der Ausführung wird die nachstehende Firma beauftragt, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat: Firma Josef Detzer GmbH, Passau, mit einem Angebotspreis in Höhe von 66.959,66 € brutto. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Bauvertrag abzuschließen.

10 : 3

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10.) Herr Georg Kölbl, Dreiburgenstr. 8, 94529 Aicha vorm Wald, hat mit Schreiben vom 24.06.2013 Antrag auf Verbot von Mobilfunktelefonen und mobilen Kommunikationsmitteln während der Gemeinderatssitzung beantragt. Zugleich beantragte Herr Kölbl, dass über diesen Antrag eine namentliche Abstimmung beantragt wird.

Der 1. Bürgermeister hat dem Gemeinderat diesen Antrag bekannt gegeben und darüber abstimmen lassen, ob die namentliche Abstimmung zugelassen wird. Dieser Antrag wurde mit 1 : 12 Stimmen abgelehnt.

1 : 12

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11.) Der Gemeinderat hat den Antrag von Herrn Georg Kölbl, Dreiburgenstr. 8, 94529 Aicha vorm Wald, vom 24.06.2013 auf „Verbot von Mobilfunktelefonen und mobilen Kommunikationsmitteln während der Gemeinderatssitzung“ zur Kenntnis genommen und beschließt, dass diesem Antrag stattgegeben wird.

Demnach dürfen ab der nächsten Gemeinderatssitzung keinerlei Mobilfunktelefone oder

sonstige mobile Kommunikationsmittel während der Sitzungen benutzt werden.

Auf eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung wird verzichtet.

3 : 10

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12.) Mit Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 03.06.2013, Az.: 44 – 1063.12 111, erfolgt für die Gemeinde Aicha vorm Wald die Anhörung zur Feststellung einer amtlichen Einwohnerzahl gemäß Art. 26 Abs. 2 des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG). Die förmliche Feststellung der durch den Zensus mit Stand vom 09.05.2011 (Berichtszeitpunkt) ermittelten Einwohnerzahlen erfolgt mit einem Feststellungsbescheid. Dieser Feststellungsbescheid für die Gemeinde Aicha vorm Wald wird nach Durchführung des mit o. g. Schreiben eingeleiteten Anhörungsverfahren – voraussichtlich ab dem 01.10.2013 – förmlich zugestellt werden.

Das Einwohnermeldeamt in der Rathausverwaltung erstellte mit Datum vom 09.07.2013

folgenden Bericht zur Überprüfung des Ergebnisses vom Zensus 2011: Der Bericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugesandt.

B e r i c h t

zur Überprüfung des Ergebnisses vom Zensus 2011

Am 10.05.2011 sowie am 09.08.2011 wurden zum Stichtag 09.05.2011 sämtliche Einwohnerdaten aus der Gemeinde Aicha vorm Wald an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung München übermittelt. Laut unserem Einwohnerprogramm „MESO“ waren dies 2.412 Einwohner mit alleiniger bzw. Hauptwohnung.

Das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat nachfolgende Korrekturen

vorgenommen:

Mehrfachfalluntersuchung gem.

§ 15 Zens

G 2011.

Dies sind Personen, welche in mehr als einer Stadt oder Gemeinde mit alleiniger oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, was rechtlich nicht sein darf. Das Landesamt hat diese Personen angeschrieben, und die Daten bereinigt. Hierbei haben 16 Personen Aicha vorm Wald nicht mehr als Hauptwohnsitz angegeben. Deshalb werden diese abgezogen.

Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten.

Hier handelt es sich um die Benutzung von Wohnungen mit zu vielen Personen, d.h. wenn in einer einzigen Wohnung so viele Personen gemeldet sind, die überhaupt nicht Platz haben können (z.B. 50 Personen in einer Wohnung). Hier wurden ebenfalls nach Rücksprache mit den betroffenen Personen Korrekturen durch das Landesamt vorgenommen. Das Ergebnis brachte 7 Über- und 2 Untererfassungen, sodass 5 Personen abgezogen wurden.

Die betroffenen Personen sind zwar dem Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bekannt, dürfen jedoch laut Zensusgesetz 2011 den Einwohnermeldeämtern nicht übermittelt werden.

Somit ergibt sich eine Einwohnerzahl (alleinige bzw. Hauptwohnung) im Zensus 2011 von

2.391.

Zum Stichtag 31.12.2011 wurde durch Bevölkerungsfortschreibung eine Statistische

Einwohnerzahl von 2.398 (alleinige bzw. Hauptwohnung) ermittelt. Nach der bisherigen

Fortschreibung (ebenfalls Stat. Landesamt) waren es 2.496. Somit hat die Gemeinde Aicha

vorm Wald auf Grund des Zensus um 98 Personen weniger.

Nebenwohnsitze werden laut Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung für die

amtliche Einwohnerzahl nicht erfasst.

Aufgrund des Ergebnisses wurden Einwohnerlisten, sortiert nach Orten, Ortsteilen und Straßen zum Stichtag 09.05.2011 ausgedruckt. Jeder Einwohner wurde von der Verwaltung (Frau Spiethaler und Frau Feuchtinger) kontrolliert, um eventuelle Fehler feststellen zu können. Die Überprüfung ergab keinerlei Unstimmigkeiten.

Das Ergebnis des Zensus 2011 ist somit für die weitere Bevölkerungsfortschreibung richtig.

Aicha vorm Wald, 09.07.2013 gez. Spiethaler gez. Feuchtinger

Nach Kenntnisnahme beschließt der Gemeinderat, dass das Prüfergebnis als zutreffend und richtig anerkannt wird. Zugleich wird beschlossen, dass gegen die amtliche Mitteilung des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 03.06.2013 keinerlei Einwände bestehen.

13 : 0

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13.) Die Freiwilligen Feuerwehren Aicha vorm Wald und Weferting stellen mit Schreiben vom 17.06.2013 Antrag auf Anschaffung eines Verkehrssicherungsanhängers (VSA).

Eine Kopie dieses Antrages wurde den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Ladung zur heutigen Gemeinderatssitzung zugesandt.

Nachdem die Feuerwehrleute bei den gemeindlichen Feuerwehren seit vielen Jahren schwerpunktmäßig bei Straßenverkehrsunfällen auf der Autobahn oder auf dem Autobahnzubringer eingesetzt und bei diesen Einsätzen großen Gefahren ausgesetzt sind, soll zur Sicherung der Einsatzkräfte ein sich hierbei seit Jahren bewährter sog. Verkehrssicherungsanhänger (VSA) erworben werden.

Nachdem im Haushaltsjahr 2013 für diese Neuanschaffung keinerlei Haushaltsmittel eingeplant worden sind, ist der Erwerb grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Kosten belaufen sich lt. vorliegendem Schreiben auf 16.000,00 €, wobei vom Freistaat Bayern und vom Landkreis Passau nach den aktuellen Förderrichtlinien jeweils 4.500,00 €

gewährt werden, so dass die Gemeinde Aicha vorm Wald Haushaltsmittel in Höhe von rd. 7.000,00 € bereitstellen müsste.

Damit jedoch die heute noch vorhandenen Fördermittel rechtzeitig abgerufen werden können, würden die beiden Freiwilligen Feuerwehren Aicha vorm Wald und Weferting für die im Jahr 2013 eingeplanten Ausgabemittel aus dem laufenden Verwaltungshaushalt in Höhe von diesen benötigten 7.000,00 € einsparen. Damit wäre gewährleistet, dass durch eine erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt die für diese Neuanschaffung benötigte Summe im Vermögenshaushalt zur Verfügung steht.

Beiden Feuerwehren stehen zum heutigen Zeitpunkt lt. HÜL noch rd. 15.347,99 € (FFW Aicha vorm Wald: 9.981,07 € und FFW Weferting: 5.366,92 €) an Ausgabemittel zur Verfügung. Nach Berücksichtigung der, für die Neuanschaffung des Verkehrssicherungsanhängers (VSA) benötigten 7.000,00 €, bleiben beiden Feuerwehren bis zum 31.12.2013 noch Ausgabemittel in Höhe von rd. 8.350,00 €. Unter den Voraussetzungen, dass von beiden Feuerwehren die Einsparungen von zusammen 7.000 ,00 € im laufenden Verwaltungshaushalt 2013 eingehalten werden, steht einer Neuanschaffung des Verkehrssicherungsanhängers haushaltsrechtlich nichts im Wege.

Nach Kenntnisnahme beschließt der Gemeinderat, dass dem o. g. Antrag der beiden gemeindlichen Feuerwehren vom 17.06.2013 stattgegeben wird. Die Anschaffung kann demnach noch im Haushaltsjahr 2013 getätigt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Niederbayern und beim Landkreis Passau die erforderlichen Zuwendungsanträge für die Gewährung von Zuwendungen zu stellen.

13 : 0

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Im nichtöffentlichen Teil wurden 3 weitere Tagesordnungspunkte beschlussmäßig behandelt.

Theo Schuster

  1. 1. Bürgermeister
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MANÖVERANMELDUNG

Im Bereich des Landkreises Passau findet eine Übung mit folgenden Übungsmerkmalen statt:

Übungsart: Taktikausbildung großräumiger PAH-Einsatz im Rahmen der Fliegerischen Aus- und Weiterbildung 2013;

Übungszeitraum: vom 02.09.2013 – 30.09.2013

Übungsraum: SCHWABACH 32U PV 4865 – KALLMÜNZ 32U QV 1650 –

NEUBURG V. WALD 33U UQ 1070 – CHAM 33U UQ 3055 –

REGEN 33 U UQ 6325 – PASSAU 33U UP 7685 – SIMBACH 33 U

UP 3282 – EGGENFELDEN 33U UP 3364 – TAUFKIRCHEN 33 U

TP 8859 – MOOSBURG 32U QU 1772 – ALLERSHAUSEN 32U PU

9276 – THEISSING 32U PV 8910 – NEUBURG a.d. DONAU 32 U

PV 6001 – NÖRDLINGEN 32U PV 1012 – FREMDINGEN 32U PV

0725 – GUNZENHAUSEN 32U PV 2943

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den übenden Truppen fernzuhalten und etwaig liegen gebliebene Fundmunition nicht zu berühren, sondern sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

Gemeindeamt

Aicha vorm Wald

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V e r e i n s a n z e i g e n

Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Aicha v. Wald

Sommerferienfahrt in das LEGOLAND Günzburg

Wir fahren mit dem AWO-Kreisjugendwerk Passau in das LEGOLAND Günzburg. „Erlebe das Abenteuer!“ heißt das Motto aller acht Themenwelten. Es erwarten dich über 50 Attraktionen und tausende Modelle aus mehr als 55 Millionen Lego-Steinen. Ein einmaliges Erlebnis, besonders für Familien. Es warten Abenteuer als Schatzsucher, als Pirat und als Entdecker oder Ritter auf dich. Also fahr mit ins Legoland!

Wann? Sonntag, 01.Sept. 2013

Abfahrt? Um 06:30 Uhr (bei der Bäckerei Markl)

Wer? Ganze Familien oder alleine mit Freunden (ab 6 Jahre ohne Begleitung)

Kosten? Kinder/Jugendliche (ab Jhg.`97) 35,00 €

Erwachsene

40,00 €

Telefonische Anmeldung bei Christian und Matthias Duschl unter ℡ 08544/5879377

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  • Tagesausflug an den Chiemsee -

Zeit:

Samstag, 07.09.2013 – Ersatztermin !!! Abfahrt 7 Uhr am Feuerwehrgerätehaus; Heimkunft um ca. 19 Uhr

Programm: Überfahrt mit dem Schiff – Kutschfahrt bzw. Spaziergang zum Schloss „Herrenchiemsee“ – Mittagessen - Schlossbesichtigung – freie Verfügung (Spaziergang auf der Insel, Besichtigungsmöglichkeit Fraueninsel) - Rückfahrt mit dem Schiff

Das Programm ist so gestaltet, dass es auch mit kleinen Kindern oder von Senioren zu bewältigen ist !!!

Kosten: 15 Euro je Person; Kinder bis 14 Jahren werden nicht berechnet !

Anmeldung: in der Raiffeisenbank Aicha vorm Wald durch Einzahlung des Betrages auf das Konto der Freiwilligen Feuerwehr Aicha vorm Wald

Teilnehmer die sich bereits beim ersten Termin angemeldet haben, bleiben angemeldet, soweit sie sich nicht gesondert abmelden !

Anmeldungen von weiteren Teilnehmern sind möglich !

gez. Martin Resch

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Freiwillige Feuerwehr Aicha vorm Wald

Jugendfussball des SV Aicha vorm Wald

Trainingsauftakt :

E-Jugend: Mittwoch, 21.08.13 von 16:00 Uhr - 17:30 Uhr

F-Jugend: Freitag, 23.08.13 von 15:30 -17:00 Uhr

Landkreispokal

C-Jugend

Samstag, 24.08.13 SV Aicha – Kirchberg v.W 14:00 Uhr

D-Jugend

Montag, 02.09.13 SV Aicha – SV Hutthurm 18:30 Uhr

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Dankeschönfest der Stadt Passau im Dultstadl Am Sonntag, den 08.September 2013 von 12.30h – 17.00h sind alle Helferinnen und Helfer die beim Einsatz gegen die Flutkatastrophe 2013 mitgeholfen haben, in den Dultstadl eingeladen. Eine Anmeldung bis zum 25. August 2013 beim 2.Kdt. Johann Kronschnabl, unter Tel. 0151/50409344 ist dringend erforderlich!

Terminplan 2.Halbjahr

September: 01.09. Jugendschauübung der Jugendfeuerwehren Aicha v.W. und Weferting 14.09. Jugendleistungsabzeichen in Aidenbach 19.09. Atemschutzübungsanlage in Vilshofen 21.09. THL – Leistungsabzeichen in Aicha (Anmeldung beim 1.Kdt. erforderlich) Monatsübung „Wasserförderung über Langeschlauchstrecken“ (Termin steht noch nicht fest) Oktober:

  1. 03. – 06.10. „ Wefertinger Herbstage“ der Feuerwehr und des Heimatvereins Weferting (Näheres folgt) 05.10. Bay. Leistungsabzeichen; Abnahme mit Gruppen aus Weferting, Pechgraben und Scharnstein 19.10. Wissenstest der Jugendfeuerwehren in Leoprechting 20.10. Fahrzeugsegnung der Drehleiter DLK 23/12 der FF Scharnstein 26.10. Familienabend der FF Aicha Krügerlfahrt nach Kremsmünster (genauer Termin folgt) Monatsübung Waldarbeiterunfall (Termin steht noch nicht fest) November: 08.11. Ehrenzeichenverleihung für 25 & 40 Jahre aktiven Dienst mit Landrat Franz Meyer 09.11. Familienabend der FF Weferting 10.11. St. Martinszug der Jugendgruppe Weferting 17.11. Volkstrauertag (Beteiligung in Uniform) Maschinisten-Übung; Einwintern von Gebäuden, Fahrzeug und Gerät (genauer Termin folgt) Dezember:
  2. 05. oder 06.12. Übung UVV-Schulung 14.12 Atemschutzübungsanlage in Vilshofen 27.12 Aktivenversammlung – gemütliches Beisammensein, Vorschau auf das nächste Jahr. 1.Kdt Manfred Günthner
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Radlfahrer aufgepasst !!!

Am Sonntag, den 25. August 2013 startet der Heimatverein Weferting seine jährliche Radltour. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.

Abfahrt um 9.00 Uhr in Weferting / Kirche. Es geht mit dem Auto nach Erlauzwiesel (Waldkirchen). Radlstrecke hin und zurück ca. 40 km. Anschließend Einkehr im Restaurant am See. Die Vorstandschaft

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G e s c h ä f t s a n z e i g e n

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Ambulanter Pflegedienst

Kafferdinger Str. 2 94113 Kirchberg v.W. Tel.: 08546-91 18 24

Inhaber: Andreas Boxleitner

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APOTHEKEN – NOTDIENST

Do. 22.08.13 Apotheke am Markt Tiefenbach

Fr. 23.08.13 Marien-Apotheke Hutthurm

Sa. 24.08.13 Rosen-Apotheke Ruderting

So. 25.08.13 Rosen-Apotheke Ruderting

Mo. 26.08.13 Apotheke am Bahnhof Vilshofen

Di. 27.08.13 Hubertus-Apotheke Eging

Mi. 28.08.13 Sonnen-Apotheke Fürstenstein

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel. 116 117

Rettungsleitstelle: Tel. 112

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Unser Angebot vom 19.8. – einschl. 24.8.2013

2 Stk. Zwetschgenkuchen nur 2,30 Euro

3 Stk. Kornspitz nur 1,35 Euro

1000g Bauern-Korn nur 2,70 Euro

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Seit über 30 Jahren Bestattungen A. Mayrhofer

Hof 5 94113 Tiefenbach Tel. 08509/602

www.bestattungsinstitut-mayrhofer.de

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Aenderungssatzung der Aicha vorm Wald

Nr. 29/2016 Ausgabe vom 20. Juli 2016

A m t l i c h e N a c h r i c h t e n B E T R I E B S A U S F L U G Liebe Bürgerinnen und Bürger, unsere Verwaltung und der Bauhof befinden sich am kommenden Donnerstag, den 21. Juli 2016, auf Betriebsausflug. Deshalb haben wir an diesem Tag ganztätig geschlossen. Georg Hatzesberger

  1. 1. Bürgermeister
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GEMEINDEBLATT-AUSTRÄGER/IN GESUCHT Wir suchen ab dem neuen Schuljahr für den Bereich Renholding (40 Gemeindeblätter) eine/n Gemeindeblatt-Austräger/in. Meldungen bitte im Rathaus, Zimmer 3, Tel. 08544/9630-0

Gemeindeamt

Aicha vorm Wald

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Herausgeber: Gemeinde Aicha vorm Wald Kontakt: 08544/9630-0 E-mail: [email protected] Homepage: www.aichavormwald.de 1.Bgm. Georg Hatzesberger 0160/99345752

  1. 5. Änderungssatzung

Satzung zur Änderung der S A T Z U N G

der Gemeinde Aicha vorm Wald, Landkreis Passau

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen (alter und neuer Friedhof Aicha vorm Wald) sowie für damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 16. Juli 2001

Aufgrund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. März 2016 (GVBl. S. 36) und Art. 21 Abs. 1 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), erlässt die Gemeinde Aicha vorm Wald folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung:

§ 1

Dem § 4 Abs. 2 wird eine neue Zeile angefügt. Diese erhält folgende Fassung:

„c) eine Urnenreihengrabstätte

96,10 €“

§ 2

Die Satzung tritt am 01. August 2016 in Kraft.

Aicha vorm Wald, 18. Juli 2016

Hatzesberger

  1. 1. Bürgermeister
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Einladung zum 8. Familienfest des Landkreises Passau Am Sonntag, den 31. Juli 2016 von 9.30 Uhr bis 18.00 Uhr veranstaltet der Landkreis Passau sein

  1. 8. Familienfest. In diesem Jahr sind wir im Rahmen der Bayerischen Landesausstellung zu Gast in der Gemeinde Aldersbach. Traditionsgemäß werden im Rahmen des Familienfestes auch die Juniorauszeichnungen der Kreismusikschule übergeben. Dazu lädt Herr Landrat Meyer alle Bürgermeister sehr herzlich ein. Beginn ist um 15.00 Uhr! Zu dieser Urkundenübergabe kommen sehr viele junge Musikschüler zusammen mit ihren Familien. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt! Infos unter www.landkreis-passau.de oder www.aldersbach.de
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Die ILE Passauer Oberland präsentiert sich auf dem Familienfest des Landkreises Passau am 31. Juli in Aldersbach „Erleben, Staunen, Mitmachen“ – das Festmotto In seiner nunmehr achten Auflage macht das Familienfest des Landkreises am Sonntag, 31. Juli, Station in Aldersbach. Erwartet werden wieder bis zu 5000 Besucher. Damit ist das Familienfest mit seinen über 30 teilnehmenden Vereinen und Institutionen gleichzeitig eine der größten Veranstaltungen im Rahmenprogramm der Landesausstellung „Bier in Bayern“. Der Eintritt in die Ausstellung ist an diesem Tag von regulär zehn auf acht Euro vergünstigt. Das Familienfest selbst ist wie immer kostenlos. Das Familienfest 2016 hat eine „Sonderstellung“, wie es Landrat Franz Meyer nennt. Die 2009 gegründete Traditionsveranstaltung des Landkreises sei bewusst in das Veranstaltungsprogramm der Landesausstellung integriert worden, weil sich damit für die Besucher „die einzigartige Kombination ergibt, mit dem Fest den kostenvergünstigten Besuch der großartigen Ausstellung zu verbinden“. Hauptschauplatz des Familienfestes wird der Aldersbacher Klostergarten, die Orangerie und das Kultur- und Begegnungszentrum sein, die Bühne ist direkt an der Klosterkirche, die gleichsam den Festmittelpunkt bildet. Damit ist das Fest eingebettet in eine Parklandschaft – ein „einzigartiges Ambiente und die Möglichkeit, diesen neugestaltetet Bereich mit allen Sinnen zu erleben“, wie es Festorganisator Andreas Sperling (Landratsamt) formuliert.

Die ILE Passauer Oberland präsentiert sich auch in diesem Jahr wieder auf dem Familienfest den Besuchern. Auf unserem Stand erwarten Sie Infos und Beratungen rund um die ILE Passauer Oberland und deren Handlungsfeldern. Neben ILE-Projektmanagerin Gabriele Bergmann und ILE-Geschäftsleiter Michael Bauer stehen Ihnen auch einige Erste Bürgermeister unserer Mitgliedsgemeinden am Stand für Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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GEMEINDEBLATT-ZUSTELLER Wir bitten die Zusteller des Gemeindeblattes wieder, sich ihre Entschädigung im Rathaus Aicha vorm Wald, Zimmer 2 (Gemeindekasse), abzuholen.

Gemeindeamt

Aicha vorm Wald

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Anmeldungen für das neue Schuljahr 2016/2017 Die Musikschule im Landkreis Passau bietet für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zahlreiche instrumentale und vokale Fächer an. Zudem gibt es Spielgruppen, Ensembles und Chöre. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Ein Anmeldeformular sowie eine Gebührenübersicht sind diesem Gemeindeblatt angeheftet. Nähere Infos auch unter www.landkreis-passau.de/musikschule.

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STRÄUCHER UND BÄUME ZURÜCKSCHNEIDEN Vom Nachbarn und Anderen sehen wir es, von sich selbst redet man nicht!!! Da sich in den letzten Wochen die Beschwerden über Sträucher und Bäume, die auf Gehwege, Fahrbahnen, Straßen im Außenbereich, sonstige Flächen usw. gehäuft haben, appellieren wir an die Vernunft aller Grundstücksbesitzer, sich der eigenen Verantwortung zu stellen. Bitte schneiden Sie auf ihren Grundstücken (Garten, Wälder, Wiesen usw.) dementsprechende Bepflanzungen zur Sicherheit aller zurück. Bei Unfällen können Sie dadurch auch zur Haftung herangezogen werden.

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Zeit für´s Feste feiern - mit der Shake it Bar vom Kreisjugendring Passau

Setzen Sie bei Ihrem Fest ein besonderes Highlight und verwöhnen Sie Ihre Gäste mit trendigen alkoholfreien Cocktails zum Feiern und Genießen der Shake it Bar! Junge ausgebildete BarkeeperInnen vom Kreisjugendring Passau kümmern sich um alles rund um den Barbetrieb, bringen sämtliche Utensilien mit und mischen Ihr Fest mit leckeren, alkoholfreien Cocktails auf! Der Suchtarbeitskreis Passau unterstützt die Shake it Bar.

Möchten Sie die Shake it Bar für Ihre Veranstaltung buchen oder weitere Informationen anfragen?

Dann rufen Sie einfach an beim Kreisjugendring Passau unter 0851/95675-0 oder schreiben Sie eine Email an [email protected]

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V e r e i n s a n z e i g e n „DAHOAM IN NIEDERBAYERN“ Die Hans Lindner Regionalförderung betreibt das Projekt „Dahoam in Niederbayern“. Das Onlineportal bringt Einheimischen und Touristen das vielfältige Angebot unserer Heimat Niederbayern digital näher. Anlässlich der Niederbayernwochen der „Bayerischen Landesausstellung Bier 2016“ in Aldersbach wollen wir die Bekanntheit der Plattform www.Dahoam-in-Niederbayern.de steigern und vor allem die Rubrik „Vereine & Ehrenamt“ mit Leben füllen. Daher loben wir für Vereinsmitglieder eine Gewinn-Aktion aus: Vereine, Ehrenamtliche und Jugendgruppen, die sich vom 28. Juni bis 31. Juli im Portal registrieren, können ein Reindlessen im Schlossbräu Mariakirchen für 10 Personen gewinnen. Die Teilnahmebedingungen sind auf www.Dahoam-in-Niederbayern.de zu finden.

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Schülerbeförderung zu den Mittelschulstandorten Tiefenbach, Kirchberg v. W. und Aicha v. W. Die vorläufigen Busfahrpläne zu den obigen Schulstandorten werden Mitte August auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Tiefenbach (www.gemeinde-tiefenbach.de) unter der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um vorläufige Busfahrpläne. Eine laufende Änderung / Anpassung der Fahrpläne erfolgt aufgrund von Schüleranmeldungen und Stundenplanänderungen. Eltern und Schüler können sich anhand der eingestellten Busfahrpläne informieren. Sollten Unklarheiten bestehen oder andere Anpassungen erforderlich sein, wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner in der Gemeinde Tiefenbach: Frau Renate Braumandl, Tel. 08509/9009-24 oder Email: [email protected] Frau Tamara Schreib, Tel. 08509/9009-21 oder Email: [email protected] Bitte beachten Sie, dass beide Ansprechpartnerinnen nur vormittags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr erreichbar sind.

FUSSBALL Ergebnis Freundschaftsspiel vom vergangenen Wochenende SV Perlesreut II - SV Aicha vorm Wald I 0 : 3 Saisonauftakt A-Klasse Vilshofen Sonntag, 24.07.2016; 15:00 Uhr; SV Aicha vorm Wald I - FC Windorf I Informationen und Neuigkeiten zu unseren mannschaften findet sie auch unter www.svaicha.de und www.facebook.com/sv.aicha.vorm.wald. *****

Gemeindemeisterschaft 2016:

Die diesjährige Gemeindemeisterschaft war wieder ein voller Erfolg. Wir gratulieren folgenden Teams nochmals herzlich zu ihren Platzierungen: Turnier A:

Turnier B:

  1. 1. Danke Steffi für die Anmeldung!
  1. 1. Des wenn i wüsst!
  2. 2. Olle aufn Grafe!
  1. 2. Team Sexy Realoaded!
  2. 3. Le Barbichette
  1. 3. TimTimTim

DANKE: Johannes Drexler, Ale Zellner und Hubert Zellner für die hervorragende Aufbereitung unserer Spielfelder, Tobi Loibl und Andi Sterner fürs Grillen, Sepp Graf und Sigge Bürgermeister für alle Hol- und Bringdienste unserer Getränke, Bierbänke etc., der Gemeinde Aicha und der Petersfest GbR für das Bereitstellen des Bauzauns, Christian „Boxer“ Breit für die Spende des Grillfleisches und allen Beteiligten, Teams und Zuschauern, die maßgeblich am Gelingen unseres Turniers beteiligt waren.

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Ortsverband Aicha v. W.

Gemäß unserer schriftlichen Einladung finden die Neuwahlen am

Sonntag, 24.07.2016 um 10.30 Uhr im Gasthaus Stauder statt.

Wir rechnen mit Euerem/Ihrem Kommen, denn davon hängt der Fortbestand des Ortsverbands ab.

Die Vorstandschaft

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Tanz in d‘Summanocht

mid da Bloskapelln Aichaer Frohsinn in Oacha vorm Kurzhaus (Ortsmitte) Boarische Brotzeit: Obatzda, Gselchts, Wurschtsolod, Graidafrischkaas, Solod, Kaffee und Kuacha, Schmoizbochas und na an Hauffa andersds … Boarisches Programm mid Blosmusi und Danzbodn im Freien  Zünftige Einlagen  Samsdog, 23. Juli 2016 ab 19.00 Uhr nur bei scheem Weda Es kosst koan Eintritt Mia gfrein ma uns auf Eich! Bis boid! Euer Aichaer Frohsinn

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Von Freitag, den 16.09.2016 bis Sonntag, den 18.09.2016 findet der 3-Tagesausflug nach Heidelberg, Neustadt a. d. Weinstraße und Speyer statt.

Hier wären noch einige Plätze frei und wir würden uns sehr freuen, wenn vielleicht der ein oder andere Lust hat, ein tolles Wochenende mit uns zu verbringen. Preis pro Person im Doppelzimmer für Mitglieder 135,00 € und für Nichtmitglieder 150,00 €.

Im Reisepreis enthalten sind: Busfahrt, Brotzeit, 2 Übernachtungen mit Frühstück, Stadtführung in Heidelberg, Eintritt Heidelberger Schloss, Reiseleitung südliche Weinstraße, Domführung in Speyer

Bitte beachtet, dass wir nur noch Doppelzimmer zu vergeben haben.

Für weitere Informationen bezüglich Anmeldung, Ausflugsprogramm, zeitlicher Ablauf usw. kontaktiert bitte Marianne Weinzierl unter der Tel.Nr. 08544/8854.

Wir freuen uns darauf, ein paar gesellige, lustige und gemütliche Tage mit euch zu verbringen.

Die Vorstandschaft

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Vereinsausflug nach Schladming – Sa. 17.09. – So. 18.09.2016 Der Skiclub Dreiburgenland e.V. lädt herzlich zum diesjährigen Vereinsausflug nach Schladming ein. Abfahrt ist am Samstag, den 17.09.2016 um 6:00 Uhr bei Uhrmann Reisen Fürstenstein. Übernachtung im 4*Superior-Hotel „ Falkensteiner“, in Schladming. Anmeldungen/Preise/Programmablauf bei: Walter Obermeier 08504/5635 [email protected] Richard Wax 0151/40221301 [email protected] Anmeldeschluss: Samstag, 13. August 2016/begrenzte Teilnehmerzahl!

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G e s c h ä f t s a n z e i g e n

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APOTHEKEN – NOTDIENST

Do. 21.07.16 Ludwigs-Apotheke Eging am See Fr. 22.07.16 Apotheke am Markt Tiefenbach Sa. 23.07.16 Marien-Apotheke Hutthurm So. 24.07.16 Marien-Apotheke Hutthurm Mo. 25.07.16 Rosen-Apotheke Ruderting Di. 26.07.16 Kloster-Apotheke Vilshofen a.d.Donau Mi. 27.07.16 Hubertus-Apotheke Eging am See

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel. 116 117 Rettungsleitstelle: Tel. 112

  1. 18.07. –23.07.16 3 Stk. Mohn-/ Sesamsemmel nur 1,50 Euro 2 Stk. Zwetschgendatschi nur 2,80 Euro 100g Krustenbrot

nur 0,34 Euro

GASTHAUS RAGALLER, LEHEN V o r a n z e i g e Am Freitag, 19. August 2016 grillen wir ein Spanferkel. Näheres wird noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Fam. Ragaller

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KFZ Weber

Niederham 11, 94529 Aicha v. Wald Tel.:08546/2312 Fax 08546/973565 Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 13-17Uhr Ein kleiner Ausschnitt unserer Service Palette.

 Reifenservice  Klimaanlagenservice  Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung PKW/Motorrad(AUK)  Kundendienst nach Herstellerangaben aller Fabrikate  Bremsenservice  Motordiagnosetestgerät  Elektronische Vierradvermessung  Unfallinstandsetzung  Mietwagenservice  Autohandel  Autoglasservice  Hol und Bringservice  Fahrzeug Innenreinigung

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung wird jeden Donnerstag um 10 Uhr bei uns durchgeführt.

Auf Ihr kommen freut sich das KFZ WEBER Team!!!

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ASP-KFZ-Meisterbetrieb EGYED Shell-Tankstelle

Abschleppdienst EGYED

Kommen Sie vorbei und beanspruchen Sie unsere Dienste zum Beispiel: Windschutzscheibenreparatur (gegebenenfalls erneuern) Fahrzeugdiagnose und Kundendienst aller Fabrikate nach Herstellerverordnung, Service aller Fabrikate z.B. Bremsen, Auspuff, Stoßdämpfer usw. Hauptuntersuchung (TÜV) mit Abgasuntersuchung jeden Mittwoch ab 8.00 Uhr Abschleppdienst bei Panne – Abrechnung mit Schutzbriefversicherung

Auf Ihr Vertrauen freut sich ASP-KFZ Egyed, Tel. 08544/7551

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Ausgabe: 15/2016 Hinweise zum Kirchgeld

In den nächsten Tagen werden Sie noch einen Brief Ihrer Kirchengemeinde mit einer Aufforderung zur Bezahlung des Kirchgeldes erhalten. Mit dem Kirchgeld entrichten Sie einen Teil der Kirchensteuer, der direkt an Ihre Pfarrei vor Ort geht. Dafür ist in Bayern die amtliche Kirchensteuer um ein Prozent niedriger als in den anderen Bundesländern. Wir bitten Sie recht herzlich, durch Ihren Kirchgeldbeitrag die vielfältigen Dienste unserer Pfarrgemeinden zu unterstützen und zu ermöglichen! Ihnen allen bereits jetzt schon ein herzliches „Vergelt´s Gott“! Da alle über 18-jährigen Personen einer Pfarrei automatisch den Kirchgeldbescheid zugestellt bekommen, möchten wir darauf hinweisen, dass das Kirchgeld nach den Bestimmungen des Kirchensteuergesetzes von den in der Kirchengemeinde wohnenden Katholiken zu entrichten ist  die zu Beginn des Erhebungsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben,  deren Brutto-Einkünfte mehr als 1.800,- € im Jahr betragen. Personen (Studenten, …), die keine oder geringere Einkünfte haben, können den Kirchgeldbescheid als gegenstandslos betrachten.

Geselliges Weißwurstessen nach dem Gottesdienst in Oberpolling

Am Samstag, den 30. Juli 2016, findet nach dem Gottesdienst um 19.00 Uhr in Oberpolling ein geselliges Weißwurstessen für alle Gottesdienstbesucher statt. Nachdem von dem Erlös aus der Dorfmaiandacht am 1. Mai 2016 Tische und Bänke für den Kirchenvorplatz gekauft wurden, werden von den Oberpollinger Vereinen mit dem Resterlös alle Gottesdienstbesucher zum geselligen Weißwurstessen eingeladen.

Gottesdienst am Via Nova Stein

Am Sonntag, den 31. Juli 2016 findet um 10.15 Uhr am Via Nova Stein in Nammering der Gottesdienst statt. Die musikalische Gestaltung übernehmen die Florianisänger aus Nammering. Recht herzliche Einladung an alle! Bei schlechter Witterung findet der Gottesdienst um 10.15 Uhr in der Pfarrkirche „St. Florian“ in Nammering statt.

Gottesdienständerung in Fürstenstein und Nammering

Am Sonntag, den 31. Juli 2016 findet aufgrund Messe am Via Nova Stein in Nammering der Gottesdienst in Fürstenstein bereits um 8.45 Uhr und in Nammering erst um 10.15 Uhr statt. Bitte beachten Sie diese Änderung in der Gottesdienstordnung!

Dekan Altmannsperger nicht im Dienst

In der Zeit von 01. August bis 05. August 2016 ist Dekan Christian Altmannsperger nicht im Dienst. In dringenden Fällen wenden Sie sich außerhalb der Öffnungszeiten des Pfarrbüros bitte an H.H. Pfarrvikar Sijil Muttikkal (Tel.: 08544/386; Handy: 0175/6764161).

Pilgerwanderung in Nammering

Am Freitag, den 29.07.2016 findet um 17.00 Uhr eine Pilgerwanderung mit fünf Stationen zum Jahr der Barmherzigkeit statt. Treffpunkt Pfarrkirche St. Florian; recht herzliche Einladung an alle!

Kleinkindergottesdienst im Pfarrverband

Das Kleinkindergottesdienstteam des Pfarrverbandes lädt wieder recht herzlich zum nächsten Kleinkindergottesdienst am Sonntag, den 31. Juli 2106, um 10.15 Uhr in der Bücherei in Fürstenstein ein.

Tauftermine für den gesamten Pfarrverband Fürstenstein

Folgende Tauftermine sind für die Pfarrei Fürstenstein/Oberpolling, Aicha v. W./Weferting und Nammering festgelegt:

Fürstenstein/Oberpolling

Aicha v. W. /Weferting Nammering

Anmeldung zur Taufe und weitere Auskünfte im Pfarramt Fürstenstein!

Bitte beachten: Der Abgabetermin für Hl. Ämter, Hl. Messen und andere Veröffentlichungen in den nächsten Pfarrnachrichten ist Mittwoch, der 27.07.2016.

FÜRSTENSTEIN - OBERPOLLING Samstag, 23.07. Hl. Birgitta v. Schweden, Ordensgründerin Oberpolling 19.00 Uhr Heiliges Amt

Anna Geier f. Alois Altendorfer, Eging Geschw. Schneider f. Mutter, Schwiegerm. u. Oma Ottilie z. Gtg. u. Stg. Geschw. Schneider f. Großeltern u. verst. Angehörige Sonntag, 24.07.

  1. 17. SONNTAG IM JAHRESKREIS Fürstenstein 10.15 Uhr Heiliges Amt

Sonja Hofbauer m. Fam. f. Martha Rettenberger Fam. Birgeder u. Rosa Stadler f. Nachbarin Erna Reisewitz Fam. Cilly u. Joachim Wagner f. Erna Reisewitz Sixtus, Maria, Sixtus u. Lisa Marie Laqua f. Stephan z. Stg. Gisela u. Walter Wieninger f. alle verst. Nachbarn Fam. Albert Uhrmann f. Eltern z. Stg. Martha Kaufmann für Ehemann z. Stg. Fam. Michael Weber f. Sohn Christopher z. Ntg. Therese Weber f. Enkel Christopher z. Ntg. u. f. Ehemann u. verst. Angehörige Fam. Fritz Weber f. Neffen Christopher z. Ntg. Dienstag, 26.07. Hl. Joachim und Hl. Anna, Eltern der Gottesmutter Maria Fürstenstein 18.30 Uhr Rosenkranz - Andacht Fürstenstein 19.00 Uhr Heilige Messe

Emma Kölbl m. K. f. Karolina Unrecht Irene Uhrmann f. Karolina Unrecht Fam. Ernst Niederländer f. Karolina Unrecht Georg u. Elisabeth Markl f. Anneliese Hartinger Fam. Josef Dankesreiter f. Anneliese Hartinger Ingrid u. Christoph Kaiser f. Agnes Kaiser Hannelore Karl f. Agnes Kaiser Donnerstag, 28.07. Donnerstag der 5. Woche im Jahreskreis Fürstenstein 17.00 Uhr Abschlussgottesdienst des Kindergartens Fürstenstein in der Pfarrkirche Oberpolling 19.00 Uhr Heilige Messe

Fam. Mader/Schreiber f. Rosa Streibl Fam. Hubert Eisner f. Rosa Streibl Reinhard u. Irmgard Bellmann zu Ehren des Hl. kostbaren Blutes Freitag, 29.07. Hl. Martha von Betanien Fürstenstein 8.30 Uhr Heilige Messe -Schulabschlussgottesdienst-

Caritas-Sozialstation f. ehem. Patientin Helene Fenzl Caritas-Sozialstation f. ehem. Patienten Alois Markl Samstag 06.08.2016 / 14.00 Uhr Sonntag 28.08.2016 / 11.30 Uhr Samstag 17.09.2016 / 14.00 Uhr Sonntag 09.10.2016 / 11.30 Uhr Samstag 29.10.2016 / 14.00 Uhr Sonntag 20.11.2016 / 11.30 Uhr Sonntag 17.12.2016 / 11.30 Uhr Samstag 20.08.2016 / 14.00 Uhr Sonntag 18.09.2016 / 10.15 Uhr Samstag 15.10.2016 / 14.00 Uhr Sonntag 06.11.2016 / 10.15 Uhr Samstag 03.12.2016 / 14.00 Uhr Sonntag 18.12.2016 / 10.15 Uhr Sonntag 21.08.2016 / 11.30 Uhr Sonntag 25.09.2016 / 11.30 Uhr Samstag 22.10.2016 / 14.00 Uhr Sonntag 20.11.2016 / 11.30 Uhr Samstag 17.12.2016 / 14.00 Uhr

Samstag, 30.07. Hl. Petrus Chrysologus, Bischof u. hl. Batho, Glaubensbote Oberpolling 19.00 Uhr Heiliges Amt

Fam. Konrad Kriegl u. Fam. Georg Zitzelsberger f. Konrad Kurz zum Gedenken an die + Maria Ward Schwestern

anschl. geselliges Weißwurstessen Sonntag, 31.07.

  1. 18. SONNTAG IM JAHRESKREIS Fürstenstein 8.45 Uhr Heiliges Amt

Klara Frech, Wangen f. Franz Weber Fam. Josef Meier, Streicherberg f. Franz Weber Lydia Hobelsberger m. K. f. Ehemann u. Vater z. Stg. Fam. Wanetschek f. Anna Geier Magdalena Katzlinger f. Anna Geier Fürstenstein 10.15 Uhr Kleinkindergottesdienst in der Bücherei Dienstag, 02.08. Hl. Eusebius, Bischof v. Vercelli Fürstenstein 18.30 Uhr Rosenkranz - Andacht Fürstenstein 19.00 Uhr Heilige Messe

Fam. Konrad Schreindl f. Anna Geier Fam. Koller, Nammering f. Roland Gegenfurtner Hannelore Karl m. K. f. Marianne Karl Reinhard u. Irmgard Bellmann f. Georg Degenhart Donnerstag, 04.08. Hl. Johannes Maria Vianney, Pfarrer v. Ars Oberpolling 19.00 Uhr Heilige Messe

Hannelore Pauli f. Schulfreundin Hertha Fam. Erich Meier f. Karolina Unrecht

AICHA V. WALD - WEFERTING Samstag, 23.07. Hl. Birgitta v. Schweden, Ordensgründerin Weferting 19.00 Uhr Heiliges Amt

Fam. Alois Feichtinger f. Tante Franziska Ellinger Fam. Georg Gaßler f. Tante Franziska Ellinger Franz Gaßler u. Josef Gaßler f. Tante Franziska Ellinger Fam. Georg Kroiß f. Tante Liese z. Stg. Sonntag, 24.07.

  1. 17. SONNTAG IM JAHRESKREIS Aicha v. Wald 9.00 Uhr Heiliges Amt

Fam. Josef Schwarzbach, Nammering f. Josef Memminger Fam. Karl Endl u. Fam. Johann Stadler f. Josef Memminger Franziska Hobelsberger u. Manuel Klenner f. Josef Memminger Geschw. Berger f. Bruder, Schwager u. Onkel z. Stg. Alois Kroiß m. Fam. f. Mutter z. Stg. Fam. Stadler, Schilding f. Eltern u. Onkel z. Stg.

Fam. Siegfried Bürgermeister f. Mutter, Schwiegerm. u. Oma z. 10. Stg. Fam. Konrad Bürgermeister f. Mutter, Schwiegerm. u. Oma z. 10. Stg. Fam. Maria Eisenreich f. Mutter, Schwiegerm. u. Oma z. 10. Stg. Fam. Rudi Bürgermeister f. Mutter, Schwiegerm. u. Oma z. 10. Stg. Mittwoch, 27.07. Mittwoch der 5. Woche im Jahreskreis Aicha v. Wald 19.00 Uhr Heilige Messe

Fam. Josef Kroiß f. Georg Willmerdinger Fam. Werner Ragaller f. Georg Willmerdinger Pfarr-Caritas-Verein Aicha f. + Mitglied Georg Willmerdinger Pfarrcaritas Aicha v. W. f. + Mitglied Leopold Hafner Fam. Vierthaler f. Leopold Hafner Fam. Grubwinkler z. Ehren der Hl. Familie u. zum Dank Freitag, 29.07. Hl. Martha von Betanien Aicha v. Wald 8.30 Uhr Heiliges Amt -Schulabschlussgottesdienst-

Familien Walter/Lehner f. Ehemann, Vater, Schwiegerv. u. Opa z. Stg. Fam. Luise Grubmüller f. verst. Angehörige Aicha v. Wald 16.00 Uhr Feldkreuzsegnung in Lehen

Samstag, 30.07. Hl. Petrus Chrysologus, Bischof u. hl. Batho, Glaubensbote Weferting 19.00 Uhr Heiliges Amt

Fam. Willi Stauder u. Fam. Georg Stauder f. Max Binder Sonntag, 31.07.

  1. 18. SONNTAG IM JAHRESKREIS Aicha v. Wald 9.00 Uhr Heiliges Amt

Fam. Alois Graf f. Sohn u. Bruder z. Gtg. Resal Peter f. Ehemann u. verst. Angehörige Fam. Fritz Hausinger f. Bruder, Schwager u. Onkel Alois Hausinger z. Stg. Freitag, 05.08. Weihe der Basilika Santa Maria Maggiore in Rom Aicha v. Wald 18.30 Uhr Rosenkranz - Andacht Aicha v. Wald 19.00 Uhr Heiliges Amt

Geschw. Wagner f. Mutter u. Oma z. Stg. Anita u. Josef Moritz f. Christine Bumberger Fam. Franz u. Elfriede Ragaller f. Anna Sattler Hubert u. Rüdiger Lex f. Eltern u. Fam. Manhardt

NAMMERING Sonntag, 24.07.

  1. 17. SONNTAG IM JAHRESKREIS Nammering 8.45 Uhr Heiliges Amt

Fam. Drindl-Förg f. Bruder Herbert Drindl z. Stg. Fam. Cornelia Raster-Münch f. Elisabeth Kapfhammer Marga Bommel f. Ehemann Heinz Bommel u. verst. Angehörige Ludwig Asen f. Margarete Asen Helene Asen f. Margarete Asen Willi Asen f. Margarete Asen Fam. Ida Klessinger u. Rosemarie Hartl f. Rosa u. Matthias Regner z. Stg. Johanna Nachtmann m. K. f. Ehemann, Vater u. Opa z. Stg. Mittwoch, 27.07. Mittwoch der 5. Woche im Jahreskreis Nammering 19.00 Uhr Heilige Messe

Fam. Josef Breinbauer f. Margarete Asen Fam. Konrad Breinbauer, Loizersdorf f. Cousine Margarete Asen Anna Thür f. Firmpatin Margarete Asen Freitag, 29.07. Hl. Martha von Betanien Nammering 17.00 Uhr Pilgerwanderung in Nammering

5 Stationen zum Jahr der Barmherzigkeit

Samstag, 30.07. Hl. Petrus Chrysologus, Bischof u. hl. Batho, Glaubensbote Nammering 14.30 Uhr Trauung des Brautpaares Gerald Krenn u. Stephanie Streifinger Sonntag, 31.07.

  1. 18. SONNTAG IM JAHRESKREIS Nammering 10.15 Uhr Heiliges Amt - Gottesdienst am Via Nova Stein -

Geschw. Huber f. Tante Margarete Asen Josef Asen f. Tante Margarete Asen

-musikalisch gestaltet von den Florianisängern-Mittwoch, 03.08. Mittwoch der 5. Woche im Jahreskreis Nammering 19.00 Uhr Heilige Messe

Fam. Otto Witschital f. Siegfried Stömmer Erika u. Willi Endl f. Josef Ellinger Fam. Katharina Feichtinger f. Vater Johann Liebl z. Stg. Donnerstag, 04.08. Hl. Johannes Maria Vianney, Pfarrer v. Ars Nammering 19.00 Uhr Gebetsandacht um geistliche Berufe

Im Pfarrverband sind für Sie da: Dekan Christian Altmannsperger Tel.: 08504/1608 E-Mail: [email protected] Pfarrvikar Sijil Muttikkal

Tel.: 08544/386 E-Mail: [email protected] (0175-6764161) Gemeindeassistentin Jennifer Kinder Tel.: 0160-96235426 E-Mail: [email protected] Gemeindereferent Alois Kufner Tel.: 08544/1451 E-Mail: [email protected] Pfarrsekretärinnen:

Tel.: 08504/1608 E-Mail: [email protected] Gabi Grymer, Irmgard Reitberger, Lydia Zitzelsberger (Montag bis Mittwoch 8.30-12.00 Uhr im Pfarrbüro)

Aenderungssatzung der Aicha vorm Wald

Nr. 29/2012 Ausgabe vom 18. Juli 2012 A m t l i c h e N a c h r i c h t e n STELLENANGEBOT Die Gemeinde Aicha vorm Wald sucht zum sofortigen Eintritt eine zuverlässige Person für die Reinigung und den Betrieb des Leichenhauses auf 400,00 €-Basis. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Frau Christine Spiethaler, Tel. 08544/9630-0 oder Herr Max Ragaller, Tel. 08544/9630-11. Bewerbungen bitte bis 31.07.2012 an die Gemeinde Aicha vorm Wald, Hofmarkstr. 2, 94529 Aicha vorm Wald. Gemeinde Aicha vorm Wald Schuster

  1. 1. Bürgermeister
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Herausgeber: Gemeinde Aicha vorm Wald Kontakt: 08544/9630-0 E-mail: [email protected] Hompage: www.aichavormwald.de

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Die Gemeinde Aicha vorm Wald erlässt folgende A l l g e m e i n v e r f ü g u n g :

  1. 1. Auf dem Friedhof der Gemeinde Aicha vorm Wald „Um die Kirche“ (Grundstück FlNr. 24 Gemarkung Aicha vorm Wald) werden ab dem 01.08.2012 keine Erdbestattungen mehr vorgenommen.
  2. 2. Grabstellen, bei denen zum 01.08.2012 (Inkrafttreten der 5. Änderungssatzung) keine Ruhefristen (§ 27 Friedhofs- und Bestattungssatzung) mehr einzuhalten sind, jedoch noch ein Nutzungsrecht besteht, können für die restliche Laufzeit des Nutzungsrechtes nur mehr für Urnenbestattungen genutzt werden.
  3. 3. Neue Nutzungsrechte für Wahlgräber (§ 11 Friedhofs- und Bestattungssatzung) werden ab dem 01.08.2012 nur mehr für Urnenbestattungen erteilt.
  4. 4. Vorzeitig zurück gegebene Grabstellen (§ 11 Abs. 6 Friedhofs- und Bestattungssatzung) werden nur mehr für Urnenbestattungen vergeben.
  5. 5. Neue Reihengräber (§ 10 Friedhofs- und Bestattungssatzung) werden nur mehr für Urnengrabstätten angelegt.
  6. 6. Bestehende Nutzungsrechte für Reihengräber (§ 10 Friedhofs- und Bestattungssatzung) und für Wahlgräber (§ 11 Friedhofs- und Bestattungssatzung) werden nur mehr für Urnenbestattungen verlängert .
  7. 7. Diese Allgemeinverfügung tritt zum 01.08.2012 in Kraft. H i n w e i s : Gemäß Art. 41 Abs. 4 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung in der Gemeinde Aicha vorm Wald, Hofmarkstr. 2, 94529 Aicha vorm Wald, Zimmer 7, aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Gründe: I. Nach niederschlagsreichen Witterungsperioden kam es auf dem Friedhof immer wieder dazu, dass Stauwasser oder zutretendes Schichtwasser in frisch geöffneten Grabgruben die ordnungsgemäße Durchführung von Erdbestattungen beeinträchtigte. Bei Wiederbelegungen von Grabstellen wurden wiederholt unvollständig verweste Leichen vorgefunden, wobei sowohl verkalkte Leichen als auch vollständig im Wasser liegende Leichen aufgefunden wurden.

Die Gemeinde hat daher entsprechende Fachgutachten in Auftrag gegeben, um Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Mit Schreiben vom 03.08.2008 legte das Büro Dr. Detlev Schilling und mit Schreiben vom 20.08.2009 das Sachverständigenbüro für angewandte Geowissenschaften, Solum, jeweils einen entsprechenden Bericht vor. Nachdem beide Gutachter zu dem Schluss kommen, dass aufgrund der Bodenverhältnisse keine ausreichende Verwesung mehr möglich ist und Sanierungsmaßnahmen nicht erfolg versprechend bzw. selbst nach einer aufwändigen kostenintensiven Sanierung kein dauerhafter Erfolg zu erwarten ist, fand am 28.07.2011 eine Fachstellenbesprechung, an der neben der Gemeinde das Gesundheitsamt Passau, das Wasserwirtschaftsamt Passau sowie die Rechtsaufsicht am Landratsamt Passau teilgenommen haben, statt. Mit Schreiben vom 10.11.2011 bzw. 12.12.2011 stellten die Fachstellen fest, dass aufgrund der vorgefundenen Situation und unter Bezug auf die vorliegenden Fachgutachten weitere Erdbestattungen im o.g. Friedhof nicht mehr stattfinden sollten. Mit Schreiben vom 23.12.2011 bzw. 09.01.2012 wurden die Stellungnahmen ergänzt. Mit Schreiben vom 19.01.2012 forderte das Landratsamt Passau die Gemeinde Aicha vorm Wald auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Am 02.02.2012 fand eine Informationsveranstaltung für die Bürger im Gasthaus Stauder statt. Hierbei wurden die Grabbesitzer über die Situation in Bezug auf die Wassereindringung informiert. II. Die Gemeinde Aicha vorm Wald ist die für den Erlass dieser Allgemeinverfügung sachlich und örtlich zuständige Behörde (Art. 11 Abs. 1 Bestattungsgesetz -BestG-, Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG). Gemäß Art. 11 Abs. 1 BestG kann der Friedhofsträger den Friedhof für weitere Beisetzungen schließen. Er darf den Friedhof entwidmen, wenn sämtliche Ruhezeiten abgelaufen sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit Grabnutzungsrechte entgegenstehen. Durch die Fachstellen wurde übereinstimmend festgestellt, dass der gesamte Friedhofsbereich des Friedhofes der Gemeinde Aicha vorm Wald „Um die Kirche“ für Bestattungen von Leichen (Erdbestattung im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative BestG) sowohl aus hygienischer als auch aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht mehr geeignet ist. Bezüglich der Einzelheiten darf auf die vorliegenden Fachgutachten und die Stellungnahmen der Fachbehörden verwiesen werden.

Aufgrund der Feststellungen der Fachstellen ist daher davon auszugehen, dass der Friedhof derzeit im Bezug auf Erdbestattungen nicht den Anforderungen der Art. 5 und 9 Abs. 1 BestG entspricht. Aufgrund der bestehenden Bodenverhältnisse ist eine schnelle und gefährdungsfreie Verwesung nicht mehr möglich. Aufgrund häufiger Belegung von Grabstellen ist Bodenmüdigkeit eingetreten. Nachdem entsprechend der Fachstellengutachten eine Sanierung nicht erfolg versprechend ist, war die Gemeinde Aicha vorm Wald in Ausübung pflichtgemäßem Ermessen berechtigt, den Friedhof für weitere Erdbestattungen zu schließen. Aicha vorm Wald, 16.07.2012 Schuster (1. Bürgermeister) Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1,93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Aicha vorm Wald) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bestattungsrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

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  1. 1. Änderungssatzung

Satzung zur Änderung der S A T Z U N Gder Gemeinde Aicha vorm Wald, Landkreis Passauüber die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen (alter und neuer Friedhof Aicha vorm Wald) sowie für damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 16. Juli 2001 Aufgrund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66) und Art. 21 Abs. 1 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. April 2011 (GVBl. S. 150), erlässt die Gemeinde Aicha vorm Wald folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung:

§ 1 – Nach § 6 wird § 6 a eingefügt.

Dieser erhält folgende Fassung: „§ 6 a Für den Fall, dass Grabbesitzer im Friedhof „Um die Kirche“ weiterhin auf eine Erdbestattung bestehen, wird diesen ein Ersatzgrab auf dem Friedhofsgelände „An der Ohe“ angeboten. Die für die restliche Laufzeit von Ruhefristen bereits entrichtete Grabgebühr (§ 4 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.07.2001) wird in diesem Falle zu 100 Prozent erstattet bzw. mit den neuen Grabgebühren verrechnet. Weitere Kosten werden von der Gemeinde Aicha vorm Wald nicht getragen.“

§ 2 – Die Satzung tritt am 01. August 2012 in Kraft.

Aicha vorm Wald, 16.07.2012 Schuster

  1. 1. Bürgermeister
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  1. 5. Änderungssatzung S a t z u n gzur Änderung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Aicha vorm Wald vom 23.06.1997 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Aicha vorm Wald folgende Satzung: § 1 § 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Zum Zweck einer geordneten und würdigen Totenbestattung insbesondere der

Gemeindeeinwohner betreibt die Gemeinde als eine öffentliche Einrichtung:

  1. 1. den gemeindlichen Friedhof (§§ 2 – 7)
    • a) Um die Kirche, Fl.Nr. 24, Gemarkung Aicha vorm Wald

b) An der Ohe, Fl.Nr. 47, Gemarkung Aicha vorm Wald mit den einzelnen Grabstätten (§§ 8 – 19),

  1. 2. die Leichentransportmittel (§ 22),
  1. 3. das Friedhofs- und Bestattungspersonal (§§ 23 – 25). (2) Auf dem Friedhof „Um die Kirche“, FlNr. 24, Gemarkung Aicha vorm Wald, sind Erdbestattungen nicht zulässig. Auf dem Friedhof „An der Ohe“ sind sowohl Erdbestattungen als auch

Urnenbestattungen zulässig.“

§ 10 Abs. 1 und Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen (nur im Friedhof „An der Ohe“), die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit (§ 27) der zu Bestattenden vergeben werden. (2) In jedem Reihengrab dürfen nur zwei Leichen beigesetzt werden. Die Grabstätte wird nach Ablauf der Ruhezeit neu belegt.“

§ 11 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

„(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen (nur im Friedhof „An der Ohe“), an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für mindestens die Dauer der Ruhezeit (§ 27), längstens für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) begründet und deren Länge im verfügbaren Rahmen gemeinsam mit dem Erwerber

bestimmt wird. Der Nutzungsberechtigte erhält eine Graburkunde. Ein Anspruch auf den Erwerb oder die Verlängerung besteht nicht.“

§ 12 Abs. 1, 2 und 4 erhalten folgende neue Fassung:

„(1) Urnenreihengrabstätten sind Urnenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (§ 27) bereitgestellt werden. (2) Urnenwahlgrabstätten sind Urnenstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 10 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. (4) Aschenreste und Urnen müssen entsprechend der Bestattungsverordnung gekennzeichnet bzw. beschaffen sein. Es dürfen nur verrottbare (Pappe oder Holz) Urnen verwendet werden.“

§ 12 – Nach Abs. 5 wird Abs. 6 angefügt.

Dieser erhält folgende neue Fassung: „In einer Urnenreihengrabstätte dürfen bis zu drei Urnen aufgenommen werden. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen bis zu sechs Urnen aufgenommen werden.“

§ 13 – Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende neue Fassung:

„1. Reihengräber (§ 10 Abs. 1): Länge: 2,40 m, Breite: 1,50 m“

§ 27 erhält folgende neue Fassung:

„Die Ruhezeit für Leichen beträgt 20 Jahre; bei Leichen von Kindern bis zum vollendeten

  1. 10. Lebensjahr 10 Jahre. Die Ruhezeit für Aschenreste und Urnen beträgt 10 Jahre.“

§ 2 – Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Aicha vorm Wald, 16.07.2012 Schuster

  1. 1. Bürgermeister
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Bekanntmachung der Einwohnerzahlenam 31. Dezember 2011 Das Bayerische Landesamt für Statistikund Datenverarbeitung hat das nebenstehend abgedruckte Verzeichnis der fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 31.12.2011 übermittelt.

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Danke für das Sommerkonzert der Zweigstelle Aicha vorm Wald. Danke allen Helferinnen und Helfern, die zum Gelingen des Sommerkonzertes beigetragen haben. Danke dem Förderverein der Musikschule in Aicha v.W. für die Bewirtung. Danke allen Zuhörer für Ihr Kommen. Danke allen Mitwirkenden für das wunderbare Konzert. Termine des Kinderchores „Musicboxx“: Mittwoch, den 18. Juli um 18 Uhr eine Zusatzprobe für das Schulfest. Treffpunkt Aula Freitag, den 20. Juli, kurze Probe und Einsingen um 16.15 im Musikraum. 17 Uhr Auftritt beim Schulfest der Grundschule Aicha vorm Wald in der Turnhalle. Samstag, den 21. Juli – Chorausflug nach Bischofsmais und Regen Programm: 13 Uhr Abfahrt mit dem Hutzler-Bus über A3 – Hengersberg- Schaufling-Bischofsmais. Wir fahren von Bischofsmais gemeinsam nach Regen und besichtigen dort die Ausstellung „Sängerwald“ im Landwirtschaftsmuseum und die Pfarrkirche in Regen. In Bischofsmais stehen auf dem Programm: Kurpark und Bader-Haus - Geburtshaus von Bischof Dr. Josef Freundorfer und Wirkungsstätte von Max Peinkofer mit der Ausstellung. Eine ständige Krippenausstellung befindet sich auch in Bader-Haus. Um 17.30 Uhr Abendessen in der Pizzeria Adria. Um 19 Uhr Vorabendgottesdienst in der Wallfahrtskirche St. Hermann. Nach dem Gottesdienst Rückfahrt nach Aicha. Ankunft gegen 20.30 Uhr. Es besteht noch die Möglichkeit der Mitfahrgelegenheit. Alle Interessenten sollen sich bis kommenden Donnerstag bei Frau Barbara Riedl unter Tel. 08544/8262 (ab 18 Uhr) melden. Damir Bedrina, Zweigstellenleiter der KMS in Aicha vorm Wald

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Erlebnisreisen für Jugendliche in den Sommerferien Für Jugendliche ab 14 Jahren hat der Kreisjugendring Passau dieses Jahr wieder besonders aufregende, spannende und erlebnisreiche Aktionen anzubieten. Adrenalin pur – heißt es bei der Abenteuerwoche „Alpen Aktiv“ in den Salzburger Alpen. Angefangen von einer Raftingtour auf der Salzach über den Besuch in einem Hochseilgarten steigert sich das Programm bis zu einer Canyoningtour, bei der man eine Schlucht bezwingt, in dem man über Felsen rutscht und in eindrucksvoller Höhe von Klippen ins eiskalte Wasser springt, um voranzukommen. Dabei wird der Neoprenanzug zum besten Freund. Eine Abenteuerwoche, die bisher noch jeden Jugendlichen zum Staunen brachte. Termin: 13. – 17. August

Etwas beschaulicher, aber dafür nicht weniger erlebnisreich geht es bei den Sprachreisen des KJR zu. 17 Tage an die Südküste Englands oder St. Malo in Frankreich heißt es dabei für die Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Neben der Sprache auch Land und Leute kennenlernen möchte der KJR mit diesem Angebot den Jugendlichen ermöglichen. Untergebracht sind die Teilnehmer in Gastfamilien, für ein abwechslungsreiches Freizeitangebot ist bestens gesorgt. Termine: 03.08. – 19.08. und 17.08. – 02.09. Wie für alle Maßnahmen des KJR gilt auch hier, dass die Teilnehmer von erfahrenen motivierten Betreuern begleitet werden. Mehr Infomationen und Anmeldung beim Kreisjugendring Passau Bahnhofstraße 36, 94032 Passau Telefon: 0851/95675-0 Fax: 0851/95675-33 E-Mail: [email protected] Homepage: www.kjr-passau.de

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F a m i l i e n n a c h r i c h t e n Rolf Wütherich Zugroaster 1979 – bald dahoam in Weferting

  • 21.01.42 Karlsruhe + 18.06.12 Deggendorf

Danke Weferting: für die Freundschaft, die ihr meinem Vater geschenkt habt, für die Geselligkeit mit ihm, für die schöne Zeit bei euch, fürs Abschiedsgeläut! Danke dass ihr im Juni für meine Mutter da ward! Weferting: Mensch, Natur, Kirchweg; das war ein wichtiger Teil in seinem Leben. Ein Ort an dem er Kraft schöpfte. Danke, Birgit Wütherich

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V e r e i n s a n z e i g e n Förderverein der Grundschule Aicha e. V.“ Einladung der Antolinmütter/-väterzum Abschlussessen 2012 am Donnerstag, den 26.Juli 2012, um 19.00 Uhrin der Pizzeria „Gardasee“ Auf euer Kommen freut sich wie immer, Die Vorstandschaft

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Ausflug 2012 Die Blaskapelle „Aichaer Frohsinn“ e. V. veranstaltet am 4. und 5. August einen Zweitagesausflug in unsere Patengemeinde Großraming. Dazu sind alle Mitglieder sehr herzlich eingeladen. Es ist folgender Ablauf geplant: - 8.00 Uhr Abfahrt beim Kindergarten - ca. 12.00 Uhr „Abenteuer Erzberg“ Besichtigung eines Bergwerks (obertage) auf der Ladeflächeeines umgebauten Muldenkippers (860 PS) - ca. 15.00 Uhr Ankunft in unserer Unterkunft am Flößerdorf in Großraming - Rückfahrt am Sonntag je nach Programm in Großraming, über den Wallfahrtsort Sonntagberg - Ankunft in Aicha vorm Wald gegen 18.00 Uhr Busfahrt mit Brotzeit und Getränke, Übernachtung mit Frühstück und Bergwerksbesichtigung 65 € für Erwachsene, 55 € für Kinder bis 15 Jahre. In Großraming findet am diesem Wochenende das Zeltfest statt, aber es gibt auch noch viele andere Möglichkeiten z. B. Aufenthalt an der Grillhütte im Flößerdorf, angrenzender Hochseilgarten, Hängebrücke (114 m lang) über die Enns, Floßfahrt auf der Enns, Treffen mit Freunde usw. Anmeldungen bitte bei Georg Hatzesberger Tel. 0160/99345752 oder 974605 Die Vorstandschaft

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 Ortsverband Aicha v. W. Großer Familientag des VdK am 21.Juli 2012 im Keltendorf Gabreta in Ringelai Am 21.07.2012 findet von 10.00 – 15.00 Uhr ein Familientag im Keltendorf Ringelai statt. Bei freiem Eintritt und kostenloser Teilnahme an allen Veranstaltungen erhält jeder Teilnehmer zusätzlich 5,00 €. Für Rollstuhlfahrer ist das Gelände jedoch nicht geeignet. Die Anreise ist selbst zu organisieren, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es ergeht herzliche Einladung. Die Vorstandschaft

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Ergebnismitteilung des BSB-Vielseitigkeitswettbewerbes 7.7.2012 in Hofkirchen

  1. 1. Platz KSV Aicha v.W. I Bürgermeister Siegfried jun., Hatzesberger Georg Bürgermeister Stefanie, Schießl Andrea
  2. 3. Platz KSV Aicha v.W. II Dr. Seidl Martin, Hartl Martin, Feltl Dominik Teilnehmende Mannschaften: 35 Herzlichen Glückwunsch zu diesem herausragendem Ergebnis !

Die Vorstandschaft

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Krieger- und Soldatenverein Aicha vorm Wald e.V.

V o r a n z e i g e : Samstag, 25.August 2012: Vereinsmeisterschaft Samstag, 01.September 2012: Gemeindemeisterschaft Samstag, 15.September 2012: Meier-Karl-Gedächtnisturnier

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SELBSTHILFEGRUPPE FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEITam 2. und 4. Mittwoch im Monatum 19.00 Uhrim Pfarrheim in Eging am See Tel. 9744115 DJK-EC Aicha vorm Wald e.V.

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FÜRSTENSTEINER KULTURSOMMER Galakonzert „20 Jahre Kreismusikschule Passau“ am Mittwoch, 25. Juli 2012 Seit vielen Jahren fester Bestandteil des „Fürstensteiner Kultursommers“ ist das Gesangsklassenkonzert der Gesangsklasse des stellv. Kreismusikschulleiters Kurt Brunner M.A. In diesem Jahr wird allerdings ein weiterer musikalischer Leckerbissen angeboten: Das Galakonzert zum 20-jährigen Bestehen der Kreismusikschule. Das Konzert findet am Mittwoch, den 25. Juli 2012 um 19.00 Uhr im Festsaal von Schloss Fürstenstein statt. Die Veranstaltung findet zudem in der diesjährigen Reihe „Klingendes Denkmal im Passauer Land“ statt. Zahlreiche junge Talente werden anspruchsvolle Werke auf Instrumenten und mit der Singstimme präsentieren. Alle diesjährigen Mitwirkenden sind ausschließlich Preisträger des aktuellen Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ und Landespreisträger des Bayerischen Blasmusikverbandes. Zudem wird Landrat Franz Meyer diese Preisträger ehren und zudem die diesjährigen „Kompetenznachweise Musik“ verleihen. Moderieren wird den Abend Kurt Brunner. Der Eintritt ist frei, Spenden werden jedoch erbeten.

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G e s c h ä f t s a n z e i g e n APOTHEKEN – NOTDIENST Do. 19.07.12 Ludwigs-Apotheke Eging am See Fr. 20.07.12 Apotheke Am Markt Tiefenbach Sa. 21.07.12 Marien-Apotheke Hutthurm So. 22.07.12 Marien-Apotheke Hutthurm Mo. 23.07.12 Rosen-Apotheke Ruderting Di. 24.07.12 Marien-Apotheke Vilshofen Mi. 25.07.12 Hubertus-Apotheke Eging am See Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel. 01805/19 12 12 Rettungsleitstelle: Tel. 19 222

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Unser Angebot vom 16.7. – einschl. 21.7.2012 2 Stk. Spitzbuben nur 1,50 Euro 3 Stk. Käsegebäck nur 1,35 Euro

500g Kürbiskernbrot nur 1,90 Euro

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Ambulanter Pflegedienst Kafferdinger Str. 2 94113 Kirchberg v.W. Tel.: 08546-91 18 24 Qualitätsurteildes MDK 2012 Gesamtnote 1,0 Inhaber Andreas Boxleitner Wir erbringen sämtliche Leistungen eines modernen Pflegedienstes

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  1. 16. Sonntag im Jahreskreis Liebe Mitchristen! Jesus lädt seine Jünger ein: "Ruht ein wenig aus!" (Mk 6,31). Dauernde Anspannung, Dauerstress - wie wir heute sagen -, hält niemand aus. Außerdem verliert sich dabei der Mensch. Papst Benedikt XVI. sagt in seiner Botschaft zum 46. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel: Ohne Stille "gibt es keine inhaltsreichen Worte. In der Stille hören und erkennen wir uns besser, entwickelt und vertieft sich das Denken, verstehen wir mit größerer Klarheit, was wir sagen wollen oder was wir vom anderen erwarten, entscheiden wir, wie wir uns ausdrücken. Wenn man schweigt, erlaubt man dem Gegenüber, sich mitzu-teilen, und auch wir selbst bleiben so nicht nur eigenen Worten und Ideen verhaftet ohne einen angemessenen Austausch. Auf diese Weise eröffnet sich ein Raum gegenseitigen Zu-hörens und eine engere menschliche Beziehung wird möglich. Wo es eine Fülle von Nach-richten und Informationen gibt, wird die Stille unentbehrlich, um das, was wichtig ist, von dem, was unnütz oder nebensächlich ist, zu unterscheiden." Deshalb die Einladung:" Ruht ein wenig aus!" Samstag 21.07. Hl. Laurentius v. Brindisi, Ordenspriester, Kirchenlehrer 19:00 Weferting - Vorabendgottesdienst - Sammlung für Waegwan Hl. Amt, Geschwister Rimböck m. Fam. für Mutter z. St. Sonntag
  2. 22.07. 16. SONNTAG IM JAHRESKREIS 9:00 PFARRGOTTESDIENST - Sammlung für die Waegwan Hl. Amt, Fam. Leopold Hafner für Ehefrau und Mutter Monika Hausinger für alle armen Seelen Fam. Fritz Hausinger für Brüder, Schwager u. Onkel Josef und Alois Hausinger Katharina Endl für Mutter, Schwiegermutter und Oma z. St. Dienstag 24.07. Hl. Christophorus, Märtyrer in Kleinasien 19:00 Hl. Amt, Fam. Anneliese Markl für Ehemann, Vater, Schwiegervater u. Opa z. G. u. St. Anni Sterner für Mutter z. St. Elisabeth Feichtinger für Mutter und Oma z. St. und für verst. Angehörige Mittwoch 25.07. Hl. Jakobus, Apostel 19:00 Hl. Messe, Franziska Hobelsberger für Manfred Haider Hermann und Rosa Aulinger für Manfred Haider Georg Sattler für Manfred Haider Fam. Luise Grubmüller für Katharina Mühlbauer Fam. Michael Sittinger, Ried für Katharina Mühlbauer

bitte wenden! Donnerstag 26.07. Hl. Joachim und Hl. Anna, Eltern der Gottesmutter Maria 18:30 Rosenkranz-Andacht in der Pfarrkirche 19:00 Hl. Amt, Fam. Alois Graf für Sohn und Bruder z. G. Freitag 27.07. 19:00 Hl. Messe, Heinz Retschkau für Alexander Neumeier Fam. Klessinger für Alexander Neumeier Therese Resch für Nachbarn Alfred Ritzler Josef und Elisabeth Kroiß für guten Freund Georg Jummer Gerhard Reitberger für Georg Jummer Josef Fürst, Schönhart für Georg Jummer Leni Dörfer für Sohn und Bruder Öffnungszeiten Pfarrbüro Aicha v. W. (Tel.: 08544/386) Montag von 12.30 - 17.30 Uhr / Mittwoch und Freitag von 8.30 - 11.00 Uhr Gottes Segen! Euer/Ihr Pfarrer Eberhard Eibl Fachstelle für pflegende Angehörige Tel.-Nr. 08541/9199721 oder 08504/92133

Aenderungssatzung der Aicha vorm Wald

Nr. 29/2013 Ausgabe vom 17. Juli 2013

A m t l i c h e N a c h r i c h t e n

DIE DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG IN BAYERN

Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung

Seit Juli 2013 ist Kroatien Mitglied der Europäischen Union. Über die damit verbundenen Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung informieren die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.

Statt des bisher geltenden deutsch-kroatischen Sozialversicherungsabkommens gilt jetzt das Europarecht über die Soziale Sicherheit. Anders als bisher werden für die Prüfung des Rentenanspruchs nicht nur die Versicherungszeiten in Kroatien und Deutschland, sondern die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengerechnet.

Außerdem werden auch die kroatischen Zeiten in die deutsche Rentenberechnung einbezogen. Dies kann zu einer höheren Rente führen.

Wer eine Rente nach dem bisher geltenden Sozialversicherungsabkommen erhält, kann beim Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Bei einem Antrag bis zum 30. Juni 2015 kann die Rente rückwirkend ab 1. Juli 2013 neu berechnet werden, bei später gestellten Anträgen erst ab dem Beginn des Antragsmonats.

Informationen hierzu erhält man in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und beim kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 480 88.

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Herausgeber: Gemeinde Aicha vorm Wald Kontakt: 08544/9630-0 E-mail: [email protected] Hompage: www.aichavormwald.de

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ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSSITZUNG

Am Mittwoch, 24.07.2013, findet abends um 19.00 Uhr im Rathaus Aicha vorm Wald, Sitzungssaal, eine Sitzung des Gemeinderates statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

01) Beschlussmäßige Behandlung der Anregungen und Bedenken, welche für die Änderung des Bebauungsplanes „Schloßbreiten II“ durch Deckblatt Nr. 23 im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit und der vorzeitigen Beteiligung der Behörden vorgebracht wurden

02) Fassung des Auslegungsbeschlusses für die Änderung des Bebauungsplanes „Schloßbreiten II“ durch Deckblatt Nr. 23

03) Abschluss eines Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Aicha vorm Wald und dem Schulverband Tiefenbach – Ruderting - Aicha vorm Wald – Windorf für die Nutzung der Schulanlage Aicha vorm Wald

04) Bauantrag von Frau Petra Zöls und Herrn Martin Harant, Lüfteneck 6, 94034 Passau, für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Weferting, Leonhardistraße

05) Bauantrag (Tektur-Bauantrag) des Besitzunternehmens Josef Söllner, Industriestraße 1 – 2, 94529 Aicha vorm Wald, für den Neubau einer Lagerhalle (Halle 4 E) für Kunststoff-Granulate STF-Group Aicha vorm Wald im Gewerbegebiet „Am Pfarrhof“

06) Erlass der 4. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung)

07) Genehmigung des Satzungs-Entwurfs „Regionalinitiative Passauer Land“

08) Bericht des 1. Bürgermeister zur geplanten Baumaßnahme „Sanierung Schloßbreite“

09) Vergabe des Bauauftrages für die Errichtung des Regenrückhaltebeckens „Pfarrhofweide“

10) Antrag des Herrn Georg Kölbl, Dreiburgenstr. 8, 94529 Aicha vorm Wald, auf Verbot von Mobilfunktelefonen und mobilen Kommunikationsmitteln während der Gemeinderatssitzungen

11) Bekanntgabe und Beschlussfassung zum Überprüfungsergebnis für den Zensus 2011

12) Antrag der Feuerwehren Aicha vorm Wald und Weferting auf Ankauf eines

Verkehrssicherungsanhängers

Im nichtöffentlichen Teil werden vier weitere Punkte behandelt.

Theo Schuster

  1. 1. Bürgermeister
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Förderverein Förderverein Förderverein Förderverein Grundschule Aicha v.W. Grundschule Aicha v.W. Grundschule Aicha v.W. Grundschule Aicha v.W.

Einladung zur Jahreshauptversammlung

am Dienstag, den 23. Juli 2013 um 19:00 Uhr im Restaurant Gardasee (Nebenraum) Tagesordnung:  Begrüßung durch die Vorsitzende  Rechenschaftsbericht  Kassenbericht  Entlastung des Vorstands  Wünsche und Anträge Wir bitten um zahlreiche Teilnahme! Die Vorstandschaft

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V e r e i n s a n z e i g e n

Blaskapelle „Aichaer Frohsinn“ e. V.

Ausflug 2013

Zu unserem Vereinsausflug, am 27.07.2013, möchten wir alle Mitglieder sehr herzlich einladen, und würden uns über eine zahlreiche Teilnahme freuen.

Es ist folgender Ablauf geplant:

- 7.30 Uhr Abfahrt am Kindergarten. - Anfahrt Obertrumer See - Mattsee - Grabensee im Salzburger Alpenvorland. - ca. 9.30 Uhr Brotzeit am See. - ca. 13.00 Uhr Besichtigung der Stille-Nacht-Kapelle in Oberndorf, nähe Laufen. Dort wurde am 24. Dezember 1818 das bekannteste Weihnachtslied zum ersten Mal aufgeführt. - ca. 14.00 Uhr Ankunft in Raitenhaslach, Plättenfahrt auf der Salzach nach Burghausen. - 15.00 Uhr – 17.00 Uhr Aufenthalt in der Stadt und Burg Burghausen - Ankunft in Aicha vorm Wald gegen 18.00 Uhr

Unkostenbeitrag einschl. Plättenfahrt 20 € pro Person ab 18 Jahre. Brotzeit und Getränke sind im Bus frei. Anmeldung ab sofort bei: Georg Hatzesberger, Tel. 0160/99345752.

Die Vorstandschaft

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für den zahlreichen Besuch unserer Sonnwendfeier und den damit verbundenen Spenden für die Flutopfer.

Ein besonderer Dank geht an:

• den Einkaufspark Aicha vorm Wald, Hans Grubmüller, für eine Spende von 500,-- Euro

• den Pflegedienst La Vita, Andreas Boxleitner, für eine Spende von 500,-- Euro

• die Bäckerei Markl, Aicha vom Wald, für die Spende der gesamten Backwaren.

• an den 1. Bürgermeister der Gemeinde Aicha v. Wald, Herrn Theo Schuster, für eine Spende der Gemeinde in Höhe von 300,-- Euro

• an die Kuchenbäckerinnen und Schnapsspender

Insgesamt konnte so ein Betrag in Höhe von

3.662,44 Euro 3.662,44 Euro 3.662,44 Euro 3.662,44 Euro

an die PNP-Flutopferhilfe überwiesen werden.

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Einladung der FF Pechgraben

Am Freitag, den 02. August 2013, um 19.00 Uhr, sind wir recht herzlich von unserer oberösterreichischen Partner-Wehr zum Festakt „90 Jahre FF Pechgraben“ in den Pfarrsaal und Ortsplatz in Großraming eingeladen. Anmeldung bei 1. Kdt Manfred Günthner unter Tel. 0171/2700206

Programm:

19.15 Uhr - Eintreffen der Ehrengäste und Feuerwehrkameraden mit musikalischer Umrahmung durch die Trachtenmusikkapelle Pechgraben 19.30 Uhr - Festakt „90 Jahre Freiwillige Feuerwehr Pechgraben“ • Begrüßung durch Kommandant HBI Schwarzlmüller Jürgen • Historischer Rückblick mit Konsulent Josef Wilhelm • Grußworte von Bürgermeister Leopold Bürscher • Anschließend wird eine Einsatzübung am Ortsplatz Großraming unter der Beteiligung von Nachbarfeuerwehren durchgeführt.

1.Kdt Manfred Günthner

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Einladung zum

AWO-FAMILIENFEST

am Sonntag, den 08.September 2013

Programm:

10.00 Uhr Die MS Passau (Fa. Wurm & Köck) steht zum Einstieg an der Anlegestelle Nr. 7 am Rathausplatz bereit 10.30 Uhr Abfahrt in Passau; Beginn einer „Kleinen Dreiflüsserundfahrt“ und weiter

nach Engelhartszell 13.00 Uhr Ausstieg und Gang zum Kloster Engelszell 14.15 Uhr Rückfahrt nach Passau 16.30 Uhr Ankunft in Passau

Das Mittagessen sowie Getränke müssen von den Teilnehmern selbst bezahlt werden. Die Kosten für die Donauschifffahrt sowie das musikalische Rahmenprogramm trägt die AWO.

Anmeldung bis Sonntag, 28.07.2013 bei Antonie Meier-Weinzierl (Tel. 0 85 44/72 70) oder Renate Niederfeilner (Tel. 0 85 44/83 02)

Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen!

Die Vorstandschaft

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WALDBAUERNVEREINIGUNG PASSAU E.V.

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G e s c h ä f t s a n z e i g e n

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APOTHEKEN – NOTDIENST

Do. 18.07.13 Kloster-Apotheke Vilshofen

Fr. 19.07.13 Hubertus-Apotheke Eging

Sa. 20.07.13 Sonnen-Apotheke Fürstenstein

So. 21.07.13 Sonnen-Apotheke Fürstenstein

Mo. 22.07.13 Hofmark-Apotheke Aicha vorm Wald

Di. 23.07.13 Drei-Burgen-Apotheke Tittling

Mi. 24.07.13 Marien-Apotheke Tittling

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel. 116 117

Rettungsleitstelle Tel. 112

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Unser Angebot vom 15.7. – einschl. 20.7.2013

2 Stk. Amerikaner nur 1,50 Euro

3 Stk. Laugenknöpfe nur 1,35 Euro

1 Stk. Baguette nur 2,30 Euro

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V e r s c h i e d e n e s

Einliegerwohnung Nähe Neukirchen v.W., 4 Zimmer, Küche, Bad, Kfz-Stellplatz, ab 15.09.2013 zu vermieten. 360,-- € + NK.

Tel. 08509/1461

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S u c h e Haushaltshilfe ca. 8 Std./Woche.

Tel. 0170/6380660

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Aenderungssatzung der Aicha vorm Wald

N I E D E R S C H R I F T

über die Sitzung des

Gemeinderates Aicha vorm Wald

Sitzungstag: 14.06.2012

Sitzungsort: Aicha vorm Wald _____________________________________________________________

Anwesend:

Abwesend:

Abwesenheitsgrund: _______________________________________________________________________

  1. 1. Bürgermeister und Vorsitzender:

Schuster Theodor

Gemeinderäte:

Bürgermeister Rudolf

Bürgermeister Siegfried

Dichtl Johann

Günthner Manfred

Hatzesberger Georg

Kerndl Josef

Kölbl Georg

Preis Michael

Ragaller Elfriede

Resch Martin

Scholler Martha

Stauder Martin

Sterner Josef

Zettl Johanna

Schriftführer:

Ragaller Josef

Außerdem waren anwesend:

28 Zuhörer PNP Passau, Frau Süß

Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderats fest. Der Vorsitzende stellte weiter fest, daß die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats anwesend und stimmberechtigt ist. Der Gemeinderat ist daher beschlußfähig (Art. 47 GO). Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde den Mitgliedern zugestellt. Einwendungen sind nicht erhoben worden. Die Niederschrift gilt daher als genehmigt. Gemeinderatssitzung vom 14.06.2012

TAGESORDNUNG

zur Gemeinderatssitzung am 14.06.2012

Öffentlicher Teil

01) Bauantrag Renate Plank, Fickenhof 1, 94529 Aicha vorm Wald, für den Anbau an das bestehende Wohnhaus

02) Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Aicha vorm Wald – Genehmigung des Änderungsplanes

03) Antrag des Herrn Martin Resch, Lärchenweg 2, 94529 Aicha vorm Wald, auf zeitnahen Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der FFW Aicha vorm Wald und der Gemeinde Aicha vorm Wald für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

04) Beurteilung der Standsicherheit der Veranstaltungshalle „An der Ohe“

05) Beschlussfassung über die Festlegung des Standortes für den eventuellen Neubau einer Veranstaltungshalle

06) Fortführung des Kreisjugendring-Projektes „Pädagogisches Personal in den Gemeinden“

07) Erlass einer Allgemeinverfügung für den Betrieb der Friedhofsanlage „Um die Kirche“

08) Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Aicha vorm Wald

09) Erlass einer Satzung zur Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil wurden 5 weitere Tagesordnungspunkte behandelt. Gemeinderatssitzung vom 14.06.2012

Öffentlicher Teil

36) Den Bauantrag von Frau Renate Plank, Fickenhof 1 a, 94529 Aicha vorm Wald, für den Anbau an das bestehende Wohnhaus mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 264/2 Gemarkung Aicha vorm Wald, hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung erteilt.

Das Baugrundstück ist bereits an die öffentliche Wasserversorgungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Aicha vorm Wald angeschlossen.

15 : 0

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37) Am 22.05.2012 wurde der Gemeinde Aicha vorm Wald durch das Architekturbüro Schuster, Marktplatz 5, 94124 Büchlberg, der Vorentwurf für den Eingabeplan zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses vorgelegt.

Diese Planänderung wurde notwendig, da nach einer Rücksprache bei der Regierung von Niederbayern am 13.10.2011 die Schlauchpflegeanlage nicht mehr in Form einer sog. „Schrägaufhängung“, sondern in einer kompakten Schlauchpflegeanlage ausgeführt werden muss.

Im Rahmen dieses Gespräches wurden seitens der Regierung von Niederbayern weitere, verschiedene Änderungen des Bauplanes gewünscht (siehe diesbezüglich Beschluss Nr. 13 vom 08.03.2012).

Diese Änderungen wurden nun in den vorliegenden Planentwurf mit aufgenommen, der zwischenzeitlich mit Schreiben vom 24.05.2012 auch der Freiwilligen Feuerwehr Aicha vorm Wald zur Kenntnisnahme, mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme, zugesandt worden ist. Mit Schreiben vom 12.06.2012 wurden seitens der Freiwilligen Feuerwehr Aicha vorm Wald keine Änderungswünsche vorgebracht.

Nach Kenntnisnahme dieses Sachstandes genehmigt der Gemeinderat diesen vorliegenden Planentwurf des Architekturbüros Schuster, Marktplatz 5, 94124 Büchlberg, in der Fassung vom 14.06.2012 und beschließt, dass dieser Planentwurf als Grundlage für den erforderlichen Bauantrag nach den Bestimmungen der Bayer. Bauordnung und als Grundlage für den Förderantrag bezüglich der Gewährung von Fördermitteln durch den Freistaat Bayern, verwendet werden soll.

Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund dieses vorliegenden Planentwurfs das Verfahren fortzuführen.

Das Architekturbüro Schuster, Büchlberg, ist zu beauftragen, diese Planung entsprechend fortzuführen und die dazugehörige Kostenschätzung nach DIN 276 zu erstellen.

15 : 0

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Gemeinderatssitzung vom 14.06.2012

38) In diesem Zusammenhang informierte der 1. Bürgermeister den Gemeinderat darüber, dass von ihm mit Herrn Greil vom Landratsamt Passau für Donnerstag, den 05.07.2012, ein gemeinsamer Besprechungstermin mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Passau bezüglich des Abschlusses eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Aicha vorm Wald und der Gemeinde Aicha vorm Wald vereinbart worden ist.

Erst nach diesem Gesprächsergebnis kann über den weiteren Verlauf durch den

Gemeinderat entschieden werden.

Der Gemeinderat hat daraufhin einstimmig beschlossen, dass dieser o. g.

Besprechungstermin am Donnerstag, den 05.07.2012 stattfinden soll.

15 : 0

Zu TOP 4)

Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat darüber, dass durch das Architekturbüro Maidl, Stadtplatz 20, 94474 Vilshofen, mit Schreiben vom 07.05.2012 eine schriftliche Stellungnahme vorliegt, die besagt, dass die Dachkonstruktion nicht standsicher ist.

Mit e-mail vom 14.06.2012 hat das Ing.-Büro Bulicek, Am Schanzl 10, 94032 Passau, zu der Standsicherheit der Veranstaltungshalle „An der Ohe“ ebenfalls Stellung genommen.

Hierbei wird mitgeteilt, dass Objektbegehungen mit dem Tragwerksplaner, Herrn Kovacs, und dem Vertreter des Statik-Prüfbüro Bulicek, Herr Seipelt, am 05.06.2012 sowie am 14.06.2012 aufgezeigt haben, dass sowohl für den Massivbauteil als auch für den Holzbauteil der Veranstaltungshalle der Gemeinde Aicha vorm Wald akut keine Bedenken im Hinblick auf die Standsicherheit der baulichen Anlage bestehen. Das Gebäude kann daher für die weitere Nutzung noch freigegeben werden. Für den langfristigen Erhalt und zur Wahrung der Gebrauchstauglichkeit dieses Objekts werden aber eine Folge von Sanierungsmassnahmen kurzfristig erforderlich. Insbesondere die Sanierung der bergseitigen Fundamentierung und die Gewährleistung einer dauerhaft funktionsfähigen Entwässerung sind sicherzustellen.

Im Zuge der Sanierung sind weitere Punkte, wie z.B. die Brandschutzproblematik sowie der energetisch bedenkliche Zustand zu beachten.

Zu TOP 5)

Die Beschlussfassung über die Festlegung des Standortes für den eventuellen Neubau einer Veranstaltungshalle hat sich durch die Äußerung des Statikbüros Bulitschek, Passau, vorerst erübrigt. Ein entsprechender Beschluss für die Festlegung des Standortes wurde deshalb in der heutigen Gemeinderatssitzung nicht gefasst. Gemeinderatssitzung vom 14.06.2012

Zu TOP 6)

Über die Fortführung des Kreisjugendring-Projektes „Pädagogisches Personal in den Gemeinden“ hat sich während der Gemeinderatssitzung eine Diskussion ergeben, in der Argumente für eine Fortführung dieses Projektes in der Gemeinde Aicha vorm Wald vorgebracht worden sind, aber auch kritische Äußerungen gegen eine Verlängerung in den Raum gestellt worden sind. Eine abschließende Entscheidung über die Fortführung wurde nicht getroffen.

Der 1. Bürgermeister hat nach Abschluss der Diskussion den Vorschlag unterbreitet, dass Frau Nicole Roth vom Kreisjugendring Passau in der nächsten Gemeinderatssitzung ihren Erfahrungsbericht vorbringen soll und auch die Möglichkeit eines persönlichen Meinungsaustausches notwendig ist. Erst danach soll der Gemeinderat über das weitere Vorgehen entscheiden.

Zu TOP 7)

Der Entwurf der Allgemeinverfügung im Bezug auf die künftige Bestattungsmöglichkeit auf dem gemeindlichen Friedhof „Um die Kirche“ wurde dem Gemeinderat mit der Ladung vorgelegt.

Nach Kenntnisnahme und Diskussion hat abschließend Gemeinderat Martin Resch festgestellt, dass der Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung nach seiner Auffassung nicht richtig ist. Die Feststellung, dass ein Widerspruchsverfahren im Bereich des Kommunalabgabenrechts abgeschafft wurde, entspricht nach seiner Rechtsauffassung nicht den aktuellen Gegebenheiten.

Von Seiten der Verwaltung wird festgestellt, diesen Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung diesbezüglich zu prüfen und dem Gemeinderat erneut vorzulegen.

Zu TOP 8)

Die 5. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Aicha vorm Wald vom 23.06.1997 wurde dem Gemeinderat ebenfalls mit der Ladung zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Nach Beratung ist dieser zu der Auffassung gekommen, dass die Regelung für den Fall, dass Grabbesitzern, die im Friedhof „Um die Kirche“ weiterhin auf eine Erdbestattung bestehen, die Möglichkeit angeboten werden soll, auf dem Friedhofsgelände „An der Ohe“ ein Ersatzgrab in Anspruch zu nehmen. Die für die restliche Laufzeit von Ruhefristen bereits entrichtete Grabgebühr (§ 4 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 16.07.2001) soll in diesem Falle nach Auffassung des Gemeinderates zu 100 % erstattet bzw. mit den neuen Grabgebühren verrechnet werden. Der Gemeinderat hat gebeten, diese gebührenrechtliche Auslegung als Passus in die Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.

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Gemeinderatssitzung vom 14.06.2012

39) Die als Entwurf vorgelegte 2. Änderungssatzung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 17.12.2001 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Dieser hat nach Kenntnisnahme beschlossen, dass dieser Satzung keine Zustimmung erteilt wird, weil nach Auffassung von Gemeinderat Resch und Gemeinderat Günthner z.B. die Einsatzgebühren wie die Streckenkosten und die Kosten für die Ausrückestunden für den Gerätewagen der Freiwilligen Feuerwehr Weferting zu niedrig angesetzt sind. Nach Meinung des Gemeinderates wurden von Seiten der Verwaltung diese Strecken- und Ausrückestunden zu niedrig kalkuliert, da die freiwilligen Leistungen der FFW Weferting (Arbeitsleistung für den Zusammenbau dieses Gerätewagens) nicht in Ansatz gebracht wurden.

Von Seiten der Verwaltung wurde hierbei festgestellt, dass gemäß Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG Abschreibungskosten nur von den tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungs-kosten vorgenommen werden dürfen. Weiter wurde von Seiten der Verwaltung in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bayer. VGH vom 18.07.2008 verwiesen, der diese Abschreibungsmodalität nach dem KAG entsprechend begründet.

Weiter wurde von Seiten des Gemeinderates beanstandet, dass zwischen dem Kostenansatz für Pressluftatmer der Freiwilligen Feuerwehr Aicha vorm Wald (9,51 € pro Stunde) und dem Kostenansatz für Pressluftatmer der Freiwilligen Feuerwehr Weferting (16,39 € pro Stunde) erhebliche Kostenunterschiede bestehen. Nach Meinung des Gemeinderates sollte hier eine Mischkalkulation vorgenommen werden.

In diesem Zusammenhang wurde von Seiten der Verwaltung ebenfalls auf die vorgenannte Rechtslage verwiesen. Es wurde von Seiten des Gemeinderates angeregt, in diesem Zusammenhang in einem gemeinsamen Gespräch zwischen der Gemeinde Aicha vorm Wald und Vertretern der Freiwilligen Feuerwehren diese Problematik zu lösen. Abschließend wurde die vorgelegte 2. Änderungssatzung mit 11:4 Stimmen abgelehnt.

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…………………………………. Schuster, 1. Bürgermeister

Josef Ragaller, Schriftführer

Aenderungssatzung der Aicha vorm Wald

N I E D E R S C H R I F Tüber die Sitzung des Gemeinderates Aicha vorm Wald Sitzungstag: 10.06.2010 Sitzungsort: Aicha vorm Wald _____________________________________________________________ Anwesend: Abwesend: Abwesenheitsgrund: _______________________________________________________________________

  1. 1. Bürgermeister und Vorsitzender: Schuster Theodor Gemeinderäte: Blöchl Martha Bürgermeister Rudolf Bürgermeister Siegfried Dichtl Johann Günthner Manfred Hatzesberger Georg Kerndl Josefab 19.15 Uhr anwesend Kölbl Georg Preis Michael Ragaller Elfriede Resch Martinab 19.30 Uhr anwesend Stauder Martin Sterner Josef Zettl Johanna Schriftführer: Ragaller Josef Außerdem waren anwesend: 9 Zuhörer Frau Schafmeister, PNP Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderats fest. Der Vorsitzende stellte weiter fest, daß die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats anwesend undstimmberechtigt ist. Der Gemeinderat ist daher beschlußfähig (Art. 47 GO). Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde den Mitgliedern zugestellt. Einwendungen sindnicht erhoben worden. Die Niederschrift gilt daher als genehmigt. TAGESORDNUNGzur Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 10.06.2010 Öffentlicher Teil 01) Bauantrag der Ehegatten Günther und Michaela Przybille, Wiesing 8 a, 94529 Aichavorm Wald, für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage 02) Bauantrag der Ehegatten Josef und Regina Heindl, Neusessing 4, 94529 Aicha vorm Wald, für den Anbau eines Geräteschuppens an die bestehende Garage 03) Bauantrag der Ehegatten Daniela und Christian Voggenreiter, Schwanenkirchner Straße 18, 94491 Hengersberg, für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garageund Carport 04) Bauantrag der Ehegatten Doris und Karl Feuchtinger, Am Alten Schulhaus 2, 94529 Aicha vorm Wald, für den Neubau eines Gartengeräteraumes, Holzlager und Freisitz 05) Antrag von Frau Marianne Six, Hochstraße 15, 94529 Aicha vorm Wald, auf Befreiung von den Bauvorschriften des Bebauungsplanes „Schloßbreiten I“ zwecks Errichtung eines Wohngebäudes mit Pultdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 172/44 Gemarkung Aicha vorm Wald 06) Antrag des Herrn Alfred Helmbrecht, Dreisesselstraße 4, 94529 Aicha vorm Wald, aufisolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Frauenholz-Nord“ für die Errichtung eines Stellplatzes für einen PKW-Anhänger 07) Verlängerung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Aicha vorm Wald und derkatholischen Pfarrkirchenstiftung Aicha vorm Wald hinsichtlich der Trägerschaft des Kindergartens Aicha vorm Wald 08) Erlass einer Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Aichavorm Wald 09) Erlasseiner Satzungzur Änderungder Satzungüberdieöffentliche Bestattungseinrichtungder Gemeinde Aichavorm Wald (Friedhofsund Bestattungssatzung) 10) Erneuerung des Bodens in der Turnhalle 11) Antrag der Petersfest GbR Aicha vorm Wald auf Unterstützung des Petersfestes durchdie Gemeinde Gemeinderatssitzung vom 10.06.2010 Öffentlicher Teil 57) Den Bauantrag der Ehegatten Günther und Michaela Przybille, Wiesing 8 a, 94529 Aicha vorm Wald, für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarageauf dem Grundstück Fl.Nr. 1926 (Teilfläche) Gemarkung Rathsmannsdorf, hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung erteilt. Zugleich wird vom Gemeinderat beschlossen, dass dem Antrag auf Befreiung von den Bauvorschriften nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch hinsichtlich der geringfügigen Überschreitungdervorgegebenen Baugrenzenaufder Südseiteundeiner Dacheindeckung mit schwarzen Dachziegeln stattgegeben wird. 13 : 0
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58) Den Bauantrag der Ehegatten Josef und Regina Heindl, Neusessing 4, 94529 Aichavorm Wald, für den Anbau eines Geräteschuppens an die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2705 Gemarkung Aicha vorm Wald, hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung erteilt. 13 : 0

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59) Den Bauantrag der Ehegatten Karl und Doris Feuchtinger, Am Alten Schulhaus 2, 94529 Aicha vorm Wald, für den Neubau eines Gartengeräteraumes, Holzlager mit Freisitz auf dem Grundstück Fl.Nr. 2129/2 Gemarkung Aicha vorm Wald, hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen und seine Zustimmung erteilt. 13 : 0

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60) Den Antrag von Frau Marianne Six, Hochstraße 15, 94529 Aicha vorm Wald, auf Befreiung von den Bauvorschriften des Bebauungsplanes „Schloßbreiten I“ zwecks Neubau eines Zweifamilienhauses mit Pultdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 172/44 Gemarkung Aicha vorm Wald, hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen undgenehmigt diese beantragte Dachform. 13 : 0

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61) Herr Alfred Helmbrecht, Dreisesselstr. 4, 94529 Aicha vorm Wald, stellt mit Datumvom 05.04.2010 Antragaufisolierte Befreiungvonden Festsetzungendes Bebauungsplanes „Frauenholz-Nord“. Gemeinderatssitzung vom 10.06.2010 Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 108/18 Gemarkung Aichavorm Wald die Errichtung eines Stellplatzes für einen Pkw-Anhänger mit Ein- und Ausfahrt zur Dreisesselstraße. Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Gemeinderat, dass diesem Antrag nicht stattgegeben wird. 14 : 0

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62) Der 1. Bürgermeister hat dem Gemeinderat die bestehende Vereinbarung vom 30.09.1986 zwischen der Gemeinde Aicha vorm Wald und der Katholischen Pfarrkirchenstiftung Aicha vorm Wald hinsichtlich der Trägerschaft des Kindergartens St. Peter und Paul, Aicha vorm Wald, unterbreitet. Diese Vereinbarung verlängert sich jeweils um weitere 5 Jahre, sofern sie nicht voneiner Seite mindestens 1 Jahr vor Ablauf der jeweiligen Geltungsdauer gekündigt wird (§ 6 Nr. 2). Nach den Ausführungen des 1. Bürgermeisters läuft am 30.09.2011 die bestehende Geltungsdauer dieser Vereinbarung aus. Nachdem von Seiten der Gemeinde Aicha vorm Wald ein Weiterbestehen dieser Vereinbarung gewünscht wird, beschließt der Gemeinderat nach Kenntnisnahme des Sachstandes, dass diese Vereinbarung bis 30.09.2016 verlängert werden soll. 14 : 0

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63) Das Bayerische Staatsministeriumdes Innernhatmit Bekanntmachung vom 29.03.2010 eine Änderung der bestehenden Wasserabgabesatzung in § 10 Abs. 3 empfohlen. Der Entwurf dieser Änderungssatzung wurde dem Gemeinderat mit der Ladung zur Gemeinderatssitzung zugestellt. Nach Kenntnisnahme des Sachstandes und des Inhaltes beschließt der Gemeinderatdiese 1. Änderungssatzung zur bestehenden Wasserabgabesatzung vom 04.09.2007.

  1. 1. Änderungssatzung Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS) der Gemeinde Aicha vorm Wald vom 04. September 2007 Aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Aicha vorm Wald folgende Satzung: Gemeinderatssitzung vom 10.06.2010 § 1 § 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung: „(3) Es dürfen nur Produkte und Geräte verwendet werden, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 1 wird vermutet, wenn eine CE-Kennzeichnungfürdenausdrücklichen Einsatz im Trinkwasserbereichvorhandenist. Soferndiese CE- Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn das Produkt oder Gerätein Zeichen eines akkreditierten Branchenzertifizierers trägt, insbesondere das DIN-DVGW- Zeichen. Produkte und Geräte, die 1. in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumrechtmäßig hergestellt worden sind oder 2. in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Türkei rechtmäßighergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sindund die nicht den technischen Spezifikationen der Zeichen nach Satz 3 entsprechen, werdeneinschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen alsgleichwertigbehandelt, wennmitihnendasin Deutschlandgeforderte Schutzniveaugleichermaßen dauerhaft erreicht wird.“ § 2 Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Aicha vorm Wald, den Schuster, 1. Bgm. 14 : 0
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64) Bedingt durch die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Unionsind die Gemeinden gehalten, die bestehenden Satzungen über die öffentliche Bestattungseinrichtung hinsichtlich der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof zuändern und an die EU-Norm anzupassen. Durch dieses sog. Normenscreening wird der Erlass der 4. Änderungssatzung für die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Aicha vorm Wald notwendig. Der Entwurf dieser Änderungssatzung wurde dem Gemeinderat mit der Ladung zur Gemeinderatssitzung zugestellt. Nach Kenntnisnahme des Sachstandes und des Inhaltes beschließt der Gemeinderatdiese 4. Änderungssatzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Aicha vorm Wald vom 23.06.1997. Gemeinderatssitzung vom 10.06.2010

  1. 4. Änderungssatzung S a t z u n gzur Änderung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtungder Gemeinde Aicha vorm Wald (Friedhofs- und Bestattungssatzung) Aufgrundvon Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Aicha vorm Wald folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Aicha vorm Wald (Friedhofs- und Bestattungssatzung) vom 23.06.1997. § 1 § 7 erhält folgende neue Fassung: „(1) Bildhauer und Steinmetze bedürfen für ihre Tätigkeit auf dem gemeindlichen Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Die Zulassung ist schriftlichoderim Wegeder elektronischen Verfahrensabwicklungzubeantragen. Die Gemeinde kann die Vorlage der erforderlichen Nachweise verlangen. (2) Über den Antrag entscheidet die Gemeinde innerhalb einer Frist von drei Monaten. Hat die Gemeinde nicht innerhalb der festgelegten Frist von drei Montenentschieden, gilt die Zulassung als erteilt. (3) Die Zulassung wird nur Gewerbetreibenden erteilt, die in fachlicher, betrieblicherundpersönlicher Hinsichtzuverlässigsind. Der Antragstellererhälteinen Zulassungsbescheid, der auch als Ausweis für die Berechtigung zur Vornahme der Arbeiten (Berechtigungsschein) gilt und dem Friedhofspersonal auf Verlangenvorzuzeigen ist. Der Berechtigungsschein ist widerruflich, er kann von Bedingungen abhängiggemacht oder mit Auflagen verbunden werden. Wer ohne Berechtigungsschein im Friedhof arbeitet, kann vorbehaltlich weiterer Maßnahmen des Friedhofs verwiesenwerden. (4) Gärtnerundsonstige Gewerbetreibendehabendie Ausübungihrergewerbsmäßigen Tätigkeit der Gemeinde anzuzeigen. Die Anzeige hat mindestenseine Wochevor Aufnahmeder Tätigkeitzuerfolgen. Die Ausübungdergewerbsmäßigen Tätigkeitkannversagtwerden, wenndieordnungsgemäße Ausführung nicht gewährleistet ist oder wenn trotz Abmahnung wiederholt gegen die Friedhofssatzung oder Anordnung der Gemeinde verstoßen wird. Ein einmaligerschwerwiegender Verstoß ist für die Versagung der gewerblichen Tätigkeit gleichfallsausreichend. Gemeinderatssitzung vom 10.06.2010 (5) Durch die Arbeiten darf die Würde des Friedhofs nicht beeinträchtigt werden; insbesondereistauf Bestattungsfeierlichkeiten Rücksichtzunehmen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einenordnungsgemäßen Zustand zu bringen. (6) Die Friedhofswege dürfen nur mit den im Berechtigungsschein genannten Fahrzeugenbefahrenwerden. Diezulässige Höchstgeschwindigkeitim Friedhofsbereich beträgt Schritttempo. Bei anhaltendem Tau- oder Regenwetter kanndas Friedhofsamt das Befahren der Friedhofswege mit Fahrzeugen untersagen. Gewerbliche Personenkraftwagen dürfen nur zu Lieferzwecken verwendet werden. (7) Die gewerblich Tätigen haften für alle Schäden, die sie oder ihre Gehilfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in dem Friedhof verursachen.“ § 2 Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Aicha vorm Wald, den Schuster, 1. Bürgermeister 15 : 0
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Zu TOP 10) Ein Beschluss über die Vergabe der Bauarbeiten für den Einbau eines neuen Bodens in die Turnhalle Aicha vorm Wald wurde heute nicht gefasst. Nach den Ausführungen des 1. Bürgermeisters soll im Vorfeld durch den Bauausschuss der Gemeinde Aicha vorm Wald eine Besichtigung entsprechender Böden in der Turnhalle in Hutthurm oder in Hauzenbergvorgenommen werden. Erst danach soll eine Beschlussfassung über die Auftragsvergabe dieser Bauarbeiten erfolgen.

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Gemeinderatssitzung vom 10.06.2010 Zu TOP 11) Der Antrag der Petersfest GbR Aicha vorm Wald vom 28.06.2010 wurde in der heutigen Gemeinderatssitzung dem Gemeinderat durch den 1. Bürgermeister vorgelesen. In diesem Antrag wurde u. a. auch ein Zitat des ehemaligen Bauhofleiters Josef Willmerdinger im letzten Jahr erwähnt, das besagt, es bestünde eine klare Anweisung des 1. Bürgermeisters, dass der Bauhof „keinen Handgriff für das Petersfest tätigen darf“. Der 1. Bürgermeister hat hierzu festgestellt, dass er diesen Ausspruch nie getan hat. Diesbestätigte ihm auf Befragung auch der damalige Bauhofleiter Josef Willmerdinger. Das Petersfest 2009 wurde in unveränderter Weise und im selben Umfang wie in den Vorjahren vom gemeindlichen Bauhof mit 192 Stunden für Personal und 13 Stunden für Maschineneinsatz unterstützt. Dies entspricht umgerechnet 4.112,36 €. Nach längerer Diskussion über diesen Antrag hat der 1. Bürgermeister dem Gemeinderatunmissverständlich mitgeteilt, dass von ihm die Zusage erteilt wird, dass die Mitarbeiter des Bauhofes bei der Durchführung des Petersfestes in der Form eingesetzt werden, wie diesbereits seit Jahrzehnten in Aicha vorm Wald geschieht. Die Durchführung des alljährlichen Petersfestes wird wie bisher auch in Zukunft unverändertund in der gleichen Art und Weise durch die Gemeinde Aicha vorm Wald bzw. demgemeindlichen Bauhof unterstützt werden. Der im Antrag ebenfalls angesprochene Bierzeichenvorverkauf muss nach Feststellung des 1. Bürgermeisters jedoch von der Petersfest GbR in eigener Regie ausgeführt werden und kannnicht durch die Rathausverwaltung übernommen werden.

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…………………………………… ……………………………………….. Schuster 1. Bürgermeister J. Ragaller, Schriftführer