🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2017 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
1. Änderungssatzung
zur Friedhofsordnung der Stadt Kelkheim (Taunus)
Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1.4.2005 (GVBl. I Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 (GVBl. I Seite 178) und des § 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 5.7.2007, (GVBl. I Seite 338 ber. Seite 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2016 (GVBl. I Seite 167)
hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelkheim (Taunus) in Ihrer Sitzung am 24.10.2017 die nachstehende 1. Änderungssatzung der Friedhofsordnung der der Stadt Kelkheim (Taunus) vom 01.01.2017 beschlossen:
Artikel 1
1. § 21 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Auf den Kelkheimer Friedhöfen werden Baumgräber vorgehalten, soweit geeignete Bäume zur Verfügung stehen.
2. § 21 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
Je nach Größe und Lage des Baumes kann die Anzahl der Gräber um den Baum variieren. Nutzungsrechte können erst vergeben werden, wenn der Todesfall eingetreten ist.
Artikel 2
Die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Kelkheim (Taunus) tritt am 01.11.2017 in Kraft.
Kelkheim (Taunus), den 24.10.2017
Der Magistrat - Albrecht Kündiger - Bürgermeister
2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
1. Änderungssatzung
zur Friedhofsordnung der Stadt Kelkheim (Taunus)
Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1.4.2005 (GVBl. I Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 (GVBl. I Seite 178) und des § 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 5.7.2007, (GVBl. I Seite 338 ber. Seite 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2016 (GVBl. I Seite 167)
hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelkheim (Taunus) in Ihrer Sitzung am 24.10.2017 die nachstehende 1. Änderungssatzung der Friedhofsordnung der der Stadt Kelkheim (Taunus) vom 01.01.2017 beschlossen:
Artikel 1
1. § 21 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Auf den Kelkheimer Friedhöfen werden Baumgräber vorgehalten, soweit geeignete Bäume zur Verfügung stehen.
2. § 21 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
Je nach Größe und Lage des Baumes kann die Anzahl der Gräber um den Baum variieren. Nutzungsrechte können erst vergeben werden, wenn der Todesfall eingetreten ist.
Artikel 2
Die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Kelkheim (Taunus) tritt am 01.11.2017 in Kraft.
Kelkheim (Taunus), den 24.10.2017
Der Magistrat - Albrecht Kündiger - Bürgermeister