Friedhofsgebühren Mörfelden-Walldorf 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Stadt Mörfelden-Walldorf · Hessen · PLZ 64546

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2023
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 01.07.2023). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
🏺 Urnenreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
951,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührenübersicht Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten (Stand 01.07.2023)
🕊️ Urnenwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
1.850,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührenübersicht Urnen-Solo-Stelen (Stand 01.07.2023) – einstellig
🌿 Urnengrab anonym
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
732,00 €
für 20 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 Gebührenübersicht Anonyme Urnengrabstätte Mörfelden (Stand 01.07.2023)
🕯️ Trauerhalle / Kapelle
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
191,00 €
Einmalgebühr je Nutzung
📄 Gebührenübersichten der Friedhofsverwaltung Mörfelden-Walldorf (Stand 01.07.2023)

🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext

⚖️ 1. Friedhofs- & Gebührensatzung Stand: 01.07.2023 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌​​​‌‌​‌​​​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​​ Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten – Regelungen und Gebühren (Stand 2023)

Stadtplanungs- und -bauamt Mörfelden-Walldorf │ Friedhofsverwaltung Bauhof, Okrifteler Straße 40, 64546 Mörfelden-Walldorf

Informationsservice: Für weitere Details & Informationen steht Ihnen Frau Michaela Klement

Herr Knut Siegwart steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Stadt

Telefon: 06105 / 938 810

Telefon: 06105 / 938 833 Mörfelden-Walldorf zur Verfügung:

[email protected] [email protected]

Urnenreihengrabstätten einstellig (nicht verlängerbar) Urnenwahlgrabstätten zwei-, drei- & vierstellig (verlängerbar) Feuerbestattung Nutzungszeit einstellig 20 Jahre / verlängerbar 25 Jahre

In einer Urnenreihengrabstätte kann eine Urne beigesetzt werden. Die Nutzungszeit kann nicht verlängert werden.

In einer Urnenwahlgrabstätte können zwei/drei/vier Urnen beigesetzt werden. Die Wahlgrabstätten sind wiederholt für 10 oder 20 Jahre verlängerbar. Nach Ablauf der Ruhefrist kann an der jeweiligen Stelle eine weitere Urne beigesetzt werden.

Die zu gestaltenden Grabbeetgrößen betragen 0,80 m x 0,60 m / 1,00 m / 1,40 m / 1,80 m

Die Einebnung der Grabstätten ist vor Ablauf der Nutzungszeit kostenpflichtig.

Kosten: einstellig zweistellig dreistellig vierstellig

Erwerb 951,00 € 1.439,00 € 1.586,00 € 1757,00 € Bestattung 247,00 € 309,00 € 309,00 € 309,00 € Verlängerung/Jahr / 57,00 € 63,00 € 70,00 € Trauerhallennutzung 191,00 € 191,00 € 191,00 € 191,00 €

Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenverordnung. 0,60 / 1,00 / 1,40 / 1,80 m 0,80 m

Stand 01.07.2023

Urnen-Solo-Stelen – Gebühren und Nutzungsbedingungen (Stand 2023)

Stadtplanungs- und -bauamt Mörfelden-Walldorf │ Friedhofsverwaltung Bauhof, Okrifteler Straße 40, 64546 Mörfelden-Walldorf

Informationsservice: Für weitere Details & Informationen steht Ihnen Frau Michaela Klement

Herr Knut Siegwart steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Stadt

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Urnen-Solo-Stelen ein- & zweistellig Feuerbestattung Nutzungszeit 20 Jahre (einstellig) 25 Jahre (zweistellig)

Das Abstellen von Blumenschmuck, Gestecken, Pflanzschalen und Gegenständen aller Art ist auf der dafür vorgesehenen Freifläche vor der Stele erlaubt.

Inklusive Verschlussplatte

Die Doppelgräber sind wiederholt für 10 oder 20 Jahre verlängerbar.

Die Räumung einer Urnennische vor Ablauf der Nutzungszeit ist kostenpflichtig.

Kosten: einstellig zweistellig

Erwerb 1.850,00 € 2.830,00 € Bestattung 192,00 € 192,00 € Verlängerung/Jahr 65,00 € 83,00 € Trauerhallennutzung 191,00 € 191,00 €

Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenverordnung. Stand 01.07.2023

Kindergrabstätten – Regelungen und Gebühren (Stand 2023)

Stadtplanungs- und -bauamt Mörfelden-Walldorf │ Friedhofsverwaltung Bauhof, Okrifteler Straße 40, 64546 Mörfelden-Walldorf

Informationsservice: Für weitere Details & Informationen steht Ihnen Frau Michaela Klement

Herr Knut Siegwart steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Stadt

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Kindergrabstätten Erdbestattung Nutzungszeit 20 Jahre

Reihen/Wahlgrabstätten für Verstorbene bis zum vollendetem 5. Lebensjahr.

In einer Reihengrabstätte kann ein Verstorbener und innerhalb der ersten 5. Jahre bis zu drei Urnen beigesetzt werden.

Die zu gestaltende Grabbeetgröße beträgt 1,20 X 0,60 m.

Die Grabstätte ist wiederholt für 10 oder 20 Jahre verlängerbar.

Die Einebnung einer Reihengrabstätte vor Ablauf der Nutzungszeit ist kostenpflichtig.

Kosten:

Erwerb 829,00 € Bestattung 616,00 € Verlängerung/Jahr 33,00 € Trauerhallennutzung 191,00 €

Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenverordnung. 0,60 m

1,20 m

Stand 01.07.2023

Urnennischen in der Wand – Gebühren und Nutzungsbedingungen (Stand 2023)

Stadtplanungs- und -bauamt Mörfelden-Walldorf │ Friedhofsverwaltung Bauhof, Okrifteler Straße 40, 64546 Mörfelden-Walldorf

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Herr Knut Siegwart steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Stadt

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Telefon: 06105 / 938 833 Mörfelden-Walldorf zur Verfügung:

[email protected] [email protected]

Urnennischen in der Wand zwei- & vierstellig Feuerbestattung Nutzungszeit 25 Jahre

In den Urnennischen können bis zu zwei/drei/vier Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist kann an der jeweiligen Stelle eine weitere Urne beigesetzt werden.

Die zweistelligen Urnennischen in der Wand werden der Reihe nach belegt und können nicht frei gewählt werden. Die vierstelligen Urnennischen können frei gewählt werden.

Das Abstellen von Blumenschmuck ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Das Anbringen von Gegenständen jeder Art an den Verschlussplatten ist nicht gestattet, Ausnahme von einem Steinmetz fest angebrachte Metallvasen.

Die Grabstätte ist wiederholt für 10 oder 20 Jahre verlängerbar.

Die Räumung einer Urnennische vor Ablauf der Nutzungszeit ist kostenpflichtig.

mit Blumenfach mit Blumenfach Kosten: zweistellig vierstellig zweistellig dreistellig

Erwerb 1.927,00 € 2.391,00 € 2.730,00 € 3.244,00 € Bestattung 192,00 € 192,00 € 192,00 € 192,00 € Verlängerung/Jahr 77,00 € 96,00 € 109,20 € 129,80 € Trauerhallennutzung 191,00 € 191,00 € 191,00 € 191,00 €

Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenverordnung.

Stand 01.07.2023

Anonyme Urnengrabstätte – Gebühren und Nutzungsbedingungen (Stand 2023)

Stadtplanungs- und -bauamt Mörfelden-Walldorf │ Friedhofsverwaltung Bauhof, Okrifteler Straße 40, 64546 Mörfelden-Walldorf

Informationsservice: Für weitere Details & Informationen steht Ihnen Frau Michaela Klement

Herr Knut Siegwart steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Stadt

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Telefon: 06105 / 938 833 Mörfelden-Walldorf zur Verfügung:

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Anonyme Urnengrabstätte Mörfelden Feuerbestattung

Nutzungszeit 20 Jahre

In einer anonymen Grabstätte kann eine Urne beigesetzt werden. Es dürfen nur vergängliche Urnen (Bio Urnen) beigesetzt werden. Das Anonyme Grabfeld ist eine von Hecken eingefasste Rasenfläche, die von der Friedhofsverwaltung gepflegt wird.

Das Ablegen von Blumenschmuck ist nur an dem Platz vor dem Denkmal gestattet. Das Abstellen von Gegenständen aller Art und Blumenschmuck auf der Rasenfläche ist nicht gestattet.

Die Angehörigen können bei der Beisetzung nicht anwesend sein.

Die genaue Lage der Urnen wird nicht bekannt gegeben

Kosten:

Erwerb 732,00 € Bestattung 216,00 € Trauerhallennutzung 191,00 €

Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenverordnung.

Urnen

Zentrales Denkmal Stand 01.07.2023

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Mörfelden-Walldorf?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Mörfelden-Walldorf mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 64xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Mörfelden-Walldorf anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Mörfelden-Walldorf
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🔶 Schätzwert (anpassbar)
In der Satzung von Mörfelden-Walldorf nicht separat aufgeführt (wird meist über den Bestatter / Dienstleister abgerechnet).
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Mörfelden-Walldorf (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 64xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Mörfelden-Walldorf:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €