📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick
Tarifstand: 2024🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: Friedhofsgebührenordnung Ev.-ref. Kirchengemeinde Leer vom 29.11.2023, Inkrafttreten 01.01.2024; FGO Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther Leer vom 01.11.2024 (ohne Tarifvolltext) Volltext anzeigen ▼
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Kirchlicher Friedhof Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Leer — Gebührenordnung
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Leer vom 29. November 2023
Aufgrund von § 7 der Friedhofsordnung für die Friedhöfe der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Leer wird die nachstehende Friedhofsgebührenordnung erlassen:
§ 1 – Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung werden nach Maßgabe dieser Ordnung Gebühren erhoben.
§ 2 – Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerin
(1) Zur Zahlung der Gebühren ist der Antragsteller oder die Antragstellerin und der- oder diejenige verpflichtet, in dessen/deren Interesse oder Auftrag der Friedhof oder seine Einrichtungen benutzt werden.
(2) Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, haften sie als Gesamtschuldner.
§ 3 – Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebühren und Entgelte sind im Voraus zu entrichten und werden mittels Friedhofsgebührenbescheid angefordert.
(2) Der Kirchenrat kann die Benutzung des Friedhofes untersagen und Leistungen verweigern, solange weder die hierfür vorgesehene Gebühr entrichtet noch eine entsprechende Sicherheit geleistet ist.
(3) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
§ 4 – Gebührentarif
I. Grabgebühren
(1) Wahlgrabstätten
a) Sargbestattung im Einzelgrab Eine Grabstelle für die Nutzungszeit von 25 Jahren 550,00 € Beisetzung und Herrichtung eines Grabes für eine 440,00 € Sargbestattung Gesamtbetrag (ohne Friedhofsunterhaltungsgebühr) 990,00 €
b) Sargbestattung im Doppelgrab Eine Doppelgrabstelle für die Nutzungszeit von 25 Jahren 1.100,00 € Beisetzung und Herrichtung eines Grabes für eine 440,00 € Sargbestattung Gesamtbetrag (ohne Friedhofsunterhaltungsgebühr) 1.540,00 € Zweite Sargbestattung in einem Doppelgrab: Bestattung und Herrichten des Grabes für eine 440,00 € Sargbestattung Zuzüglich Verlängerung der Nutzungszeit bis zum Erreichen der Nutzungszeit von 25 Jahren (entsprechend der Mindestruhezeit) für die weitere Bestattung Jahresbetrag pro Grabstelle 22,00 €
c) Urnenbestattung Eine Grabstelle für die Nutzungszeit von 25 Jahren 550,00 € Urnenbeisetzung und Herrichtung eines Grabes 150,00 € Gesamtbetrag (ohne Friedhofsunterhaltungsgebühr) 700,00 €
d) Bei einer Verlängerung oder dem Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstelle wird eine Grabgebühr in Höhe von 22,00 Euro pro Jahr berechnet. Bei Wahlgrabanlagen mit mehreren Grabstellen ist ein entsprechendes Vielfaches dieser Gebühr zu entrichten.
(2) Grabstätten im Rasengräberfeld (Rasengrab)
a) Sargbestattung im Rasengräberfeld als Einzelgrab
Grabgebühren einschließlich der Pflege als Rasengrab für 1.850,00 € die Nutzungszeit von 25 Jahren Bestattung und Herrichten des Grabes 440,00 € Grabplatte (inklusive Inschrift; verpflichtend) 310,00 € Gesamtbetrag 2.600,00 €
b) Sargbestattung im Rasengräberfeld als Doppelgrabstätte
Erste Sargbestattung mit einer Nutzungszeit von 25 Jahren 2.600,00 € einschließlich Bestattung und Herrichten des Grabes (wie Bestattung im Einzelgrab) Grabgebühr für bereitgestellte zweite Grabstelle für die 1.850,00 € Nutzungszeit von 25 Jahren Gesamtbetrag 4.450,00 €
Zweite Sargbestattung in einem Doppelgrab: Bestattung und Herrichten des Grabes 440,00 € Grabplatte um zweite Inschrift ergänzen 220,00 €
Zuzüglich Verlängerung der Nutzungszeit bis zum Erreichen der Nutzungszeit von 25 Jahren (entsprechend der Mindestruhezeit) für die weitere Bestattung Jahresbetrag pro Grabstelle 74,00 €
c) Urnenbestattung im Urnengräberfeld
Grabgebühren und Pflege für die Nutzungszeit von 25 950,00 € Jahren Bestattung und Herrichten des Grabes 150,00 € Plakette an einer Stele 250,00 € Gesamtbetrag 1.350,00 € d) Anonyme Sargbestattung im Rasenfeld Grabgebühren und Pflege für die Nutzungszeit von 25 Jahren 1.850,00 € Bestattung und Herrichten des Grabes 440,00 € Gesamtbetrag 2.290,00 €
e) Anonyme Urnenbestattung im Rasenfeld Grabgebühren und Pflege für die Nutzungszeit von 25 950,00 € Jahren Urnenbeisetzung 150,00 € Gesamtbetrag 1.100,00 €
(3) Zubelegung von Urnen
a) Zubelegung einer Urne in ein bestehendes Wahlgrab Beisetzung und Herrichten des Grabes 150,00 €
Zuzüglich Verlängerung der Nutzungszeit bis zum Erreichen der Nutzungszeit von 25 Jahren (entsprechend der Mindestruhezeit) für die weitere Bestattung Jahresbetrag pro Grabstelle 22,00 €
b) Zubelegung einer Urne in ein bestehendes Rasengrab Beisetzung und Herrichten des Grabes 150,00 €
Zuzüglich Verlängerung der Nutzungszeit bis zum Erreichen der Nutzungszeit von 25 Jahren (entsprechend der Mindestruhezeit) für die weitere Bestattung Jahresbetrag pro Grabstelle 74,00 €
II. Friedhofsunterhaltungsgebühr
(1) Vom 1.1.2024 an wird für jede Wahlgrabstelle eine Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von 23,00 € zur Finanzierung der Kosten für Personal- und Verwaltung, die Unterhaltung der Wege und Außenanlagen, Strom, Wasser und Abfallbeseitigung erhoben.
(2) Die Gebühr wird jährlich erhoben.
(3) Berechnet wird die bei Beginn des Erhebungsjahres geltende Gebühr. Das erste Jahr wird voll, das Jahr, in dem die Nutzungszeit ausläuft, nicht berechnet.
III. Pflegegebühren
Für die Pflege von Wahlgräbern, die als Rasengrab angelegt oder im Verlauf der Nutzungszeit in ein Rasengrab umgewandelt werden (§10, Abs.1), wird eine Pflegegebühr pro Grabstelle in Höhe von 29,00 Euro jährlich erhoben.
IV. Genehmigungsgebühr für Grabmale und Einfassungen
Für die Genehmigung zur Aufstellung oder Änderung eines Grabmales einschließlich Einfassung ist eine Gebühr in Höhe von 40,00 € zu entrichten.
§ 5 – Schlussbestimmungen
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen derselben werden nach kirchenaufsichtlicher Genehmigung in analoger Anwendung von § 35 Abs. 1 der Friedhofsordnung öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die bisherige Friedhofsgebührenordnung außer Kraft.
Leer, 29. November 2023
Der Kirchenrat der Ev.-ref. Kirchengemeinde Leer
(Siegel)
(Vorsitzende(r) (Kirchenälteste(r) (Kirchenälteste(r)
Kirchlicher Friedhof Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther Leer — Gebührenordnung
Friedhofsgebührenordnung (FGO) der Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther Leer
1.) Friedhofsgebührenordnung vom 01.11.2024
Leer, den 18.10.2024 Das Kirchenamt
2. Friedhofssatzung Stand: Friedhofsordnung Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther Leer vom 01.11.2024 (nur Kopfzeile, kein Volltext); Friedhofsordnung der Ev.-ref. Kirchengemeinde Leer (Datum im Text nicht genannt) Volltext anzeigen ▼
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Kirchlicher Friedhof Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther Leer — Friedhofssatzung
Friedhofsordnung (FO) der Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther Leer
1.) Friedhofsordnung vom 01.11.2024
Leer, den 18.10.2024 Das Kirchenamt
🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Leer (Ostfriesland)?
Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Leer (Ostfriesland) mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!