🏛️ Friedhofssatzung & Gebührentarife im Volltext
1. Friedhofs- & Gebührensatzung Stand: 22.12.2021 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.
Kombidokument der Liebenau, Stadt
- Aufbewahrung einer Leiche/Ascheurne bis 5 Tage
- Benutzung der Kühlzelle in Liebenau
Bitte informieren Sie den Ortsvorsteherinidie 100,00€ Friedhofsverwaltung über Ihre Entscheidung 18,50€ bezüglich der Art des gewählten Grabes! ab dem vol1.5.Lebenjsahr 500,00€ 600,00€ bis zum voll 5.Lebensjahr
- Werktags
150,00 €
- Samstage, Sonn- & Feiertage
180,00€ 180,00€
- Urnenbestattung Sa., So., Feiertag
150,00€ Sonstige Gebühren Bestattung der Leiche oder Beisetzung von Ascheresten
- Urnenbestattung werktags
150,00€ 150,00 € Genehmigung zur Errichtung der Einfassung oder Aufstellen des Grabsteins 45,00€ Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten o.ä. -bei Reihengrabstätten & einstelligen Wahlgrabstätten 180,00€ -bei mehrstelligen Wahlgrabstätten 225,00€ -bei Urnenreihengrabstätten & Urnenwahlgrabstatten 90,00€ Für eine vorzeitige Einebnung einer Grabstelle werden Gebühren für die Pflege der Restnutzungszeit in folgender Höhe erhoben:
- für eine einstellige Grabstelle:
24,00 €/Jahr
- für ein einstelliges Urnengrab:
12,00 elahr
- für eine zweistellige Grabstelle:
48,00 €/Jahr
- für ein zweistelliges Urnengrab:
24,00 €/Jahr
- für jede weitere Grabstelle:
24,00 €/Jahr
- für jedes weitere Urnengrab:
12,00 €/Jahr Stadt Liebenau Ortsvorsteher in Liebenau Stefan Mikus Niedermeiser Sven Kalenka Haueda Uwe Pöppler Ostheim Erich Radler Lamerden Dieter Beck Zwergen Günther Jordan-Kleinschmidt Ersen Martin Pilger Grimelsheim Sandra Hancken Friedhofsverwaltung Heike Brandau-Spitzner und Georg Flörke Merkblatt für Hinterbliebene 05676-8141 05676 - 920 418 05676-1487 05676-489 05676-8843 05676-1654 05676-237 05676-925049 05676-989816 05676-989825
Die Stadt Liebenau möchte Sie mit den hauptsächlichen Punkten der Friedhofsordnung und der Gebühren bekannt machen. Für die Bestattung stehen folgende Arten von Gräbern zur Verfügung: Erdbestattung Reihengrabstätten bestehen nur aus einer Grabstelle und können nach Ablauf der Ruhefrist nicht neu erworben oder verlängert werden. Reihengrabstätten werden für 35 Jahre erworben. Erwerb einer Reihengrabstelle zur Beisetzung Verstorbenen -bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres 905,00 € -ab der Vollendung des 5. Lebensjahres 1.200,00 € Urnenbestattung Die Abmessung der Grabstätte beträgt 1mxim In Urnenwahlgrabstätten können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
- Erwerb einer Urnenwahlgrabstelle
- Verlängerung des Nutzungsrechtes
Urnenwahlgrabstätte pro Jahr -Erwerb einer Urnenreihengrabstätte 980,00€ Stele Für die Überlassung nachfolgender Grabstätten & die Nutzung der Friedhofseinrichtungen/-anlangen auf dem Friedhof Liebenau werden folgende Gebühren erhoben. -Beisetzungsstelle in einem Feld der Fried-hofsstele als Urnenrasengrabstätte 1.760,00 € -Beisetzungsstelle in einem Feld der Fried-hofsstele als Rasenreihengrabstätte 2.560,00 € 905,00 € 3500€ Wahlgrabstätten sind ein- oder mehrstellige Grabstätten mit einem Nutzungsrecht von 35 Jahren. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden. Erwerb je Grabstelle Für zweitsellige Wahlgrabstätten Für jede weitere Grabstelle Verlängerung des Nutzungsrechtes
- bei einstelligen Wahlgrabstätten pro Jahr
- bei zweistelligen Wahlgrabstätten pro Jahr
Beisetzungsstelle in einem Feld für Rasenbeiselzunden
- Erwerb einer Rasenwahlgrabstätte
1.760,00€
- Verlängerung des Nutzungrechtes pro Jahr
44,00 €
- Erwerb einer Urnenrasenwahlgrabstätte -
1.320,00€
- Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr
35,00€ Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist dann erforderlich, wenn bei einer Bestattung die Ruhefrist von 35 Jahren bzw. 25 Jahren nicht mehr erreicht wird. Der Gesamtbetrag der Verlängerungsgebühr für die gesamte Grabstätte ist sofort fällig. Sonstige Hinweise Erworbene Doppelgrabstätten müssen von Anfang an als solche eingefasst werden. Entsprechend Ihrer Grabwahl findet die Bestattung in dem dafür vorgesehenen Grabbezirk des Friedhofes statt. Ein Anspruch auf Überlassung eine Grabstätte in einer bestimmten Lage auf dem Friedhof besteht nicht. Vor der Einfassung des Grabes oder der Aufstellung des Grabsteins muss eine Genehmigung bei der Stadt Liebenau erworben werden. 1.200,00€ 1.750,00€ 530,00 € 36,00€ 50,00€
Gebuehrenordnung
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Liebenau
Hinweisbekanntmachung
Folgende Satzungen sind auf der Internetseite der Stadt Liebenau unter www.stadt-liebenau.de unter der Rubrik RATHAUS & POLITIK/BÜRGERBÜRO/DOWNLOADBEREICH veröffentlicht worden:
- 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Liebenau zur Satzung der Stadt Liebenau vom 21.06.2018 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Stadt Liebenau vom 17.12.2021
- Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der
Stadt Liebenau vom 17.12.2021
Auf die Möglichkeit, die Satzungen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in Papierform einzusehen sowie auf das Recht gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen wird hingewiesen.
Liebenau, den 22.12.2021
Der Magistrat der Stadt Liebenau
Harald Munser Bürgermeister