Friedhofsgebühren Bruckberg 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Gemeinde Bruckberg · Bayern · PLZ 84079

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 16.12.2025 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Satzungüber​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌‌​​‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​​​‌​​‌‌‌​​‌​​‌‌​‌​​‍ die Erhebung von Gebührenfür die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie fürdamit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen der

Gemeinde Bruckberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 13.10.2020

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzeserlässt die Gemeinde Bruckberg folgende Satzung:

Teil I

Allgemeine Vorschriften

§ 1

Gebührenpflicht und Gebührenarten

(1) Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtung sowie fürdamit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren. (2) Als Gebühren werden erhoben:

  1. 1. Gebühren für die Grabstätten
  2. 2. Leichenhausgebühren
  3. 3. Sonstige Gebühren
  4. 4. Gebühren für Friedhofsdienste bei Bestattungen

§ 2

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist,

  1. 1. wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist
  2. 2. wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat
  3. 3. wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat
  4. 4. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

(1) Die Gebühr entsteht

  1. 1. Im Fall des § 2 Abs. 1 Nr. 1 mit der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung,
  2. 2. Im Fall des § 2 Abs. 1 Nr. 2 mit der Bestätigung der Antragstellung durch die Gemeinde,
  3. 3. Im Fall des § 2 Abs. 1 Nr. 3 mit der Auftragserteilung,
  4. 4. Im Fall des § 2 Abs. 1 Nr. 4 mit der Zuteilung des Nutzungsrechts.

(2) Die Gebühr wird mit Zustellung (Bekanntgabe) des Gebührenbescheids fällig.

Teil II

Einzelne Gebühren

§ 4 Grabgebühr

(1) Gebühren für die einzelnen Grabarten:

GrabartGebühr pro JahrGebühr bei voller Laufzeit
Kindergrabstätte13,00 €104,00 € (8 Jahre)
Einzelgrabstätte25,00 €425,00 € (17 Jahre)
Familiengrabstätte51,00 €867,00 € (17 Jahre)
Urnengrabstätte39,00 €390,00 € (10 Jahre)
Urnennische56,00 €560,00 € (10 Jahre)

(2) Bei erstmaligem Erwerb einer Grabstände ist die Gebühr für die volle Laufzeit zu entrichten. (3) Für eine Veränderung gelten die Jahresgebühren entsprechend. (4) Die Veränderung des Nutzungsrechts kann für 5, 10 oder 15 Jahre erfolgen. (5) Ist bei einer Bestattung die Dauer des Nutzungsrechts kürzer als die Ruhefrist, ist das Nutzungsrecht bis zum Ende der Ruhefrist zu verlangern. (6) Bei Verzicht auf ein Nutzungsrecht erhält der Verzichtende vom Tag der Rechtswirksamkeit ab für die vollen Jahre, die das Nutzungsrecht noch bestanden hatte, die bei Erwerb bzw. Veränderung des Rechts für diese Jahre geleistete Grabgebühr zurückerstattet.

§ 5

Leichenhausgebühren

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt 151,00 € je Tag der Inanspruchnahme.

§ 6

Sonstige Gebühren

An sonstigen Gebühren werden erhoben:

  1. 1. Gebühren für die Erlaubnis zur Errichtung oder Änderung eines Grabmals 15,00 €
  2. 2. Gebühr für Erwerb, Umschreibung eines Nutzungsrechts 10,00 €
  3. 3. Gebühr für die Gestaltung von gewerblichen Tätigkeiten 25,00 €
  4. 4. Gebühr für die Genehmigung zur Ausgrabung und Umbettung einer Leiche oder Urne 30,00 €
  5. 5. Gebühren für die Gestaltung von Ausnahmen nach Aufwand
  6. 6. Nicht aufgeführte Leistungen sowie Leistungen Dritter werden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, bei einer ansonsten nicht erforderlichen Rechnungsstellung durch die Gemeinde für einen beauftragten Dritten mit einem 10-prozentigen Zuschlag berechnet.

§ 7

Gebühren für Friedhofsdienste bei Bestattungen

(1) Die Gebühren ergeben sich aus dem Vertrag zwischen der Gemeinde Bruckberg und der Firma Bestattungen Eisenmann GmbH, Moosburg vom 13.09.2018 mit Gebührenanpassung zum 01.01.2021. (2) Für die Friedhofsdienste bei Bestattungen werden folgende Gebühren erhoben:

LeistungenPreis (netto)
Sargbestattung383,19 €
Urnenbestattung (Erd- und Urnenwandbestattung)209,24 €
Bestattung eines Kindes206,90 €
Zuschlag Sargbestattung Bestattungsbeginn nach 12.00 Uhr176,47 €
Zuschlag Urnenbestattung Samstags Bestattungsbeginn bis 12.00 Uhr ab 12.00 Uhr92,44 € 121,85 €
Erschwerniszuschlag Frost82,35 €
Erschwerniszuschlag Stein und Fels82,35 €
Erschwerniszuschlag Altfundamente82,35 €
Erschwerniszuschlag Wurzeln82,35 €
Exhumierung oder Umbettung eines Verstorbenen aus einem Erdgrab1115,13 €
Umbettung einer Urne aus einem Erdgrab bzw. aus einer Urnenwand Entnahme der Urne aus der Urnenwand nach Ablauf des Nutzungsrechts und Beisetzung im anonymen Urnengrab des Friedhofs209,24 €
Stundenlohn pro Person47,00 €

Teil III

Schlussbestimmungen

§ 8

In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 24.11.2011 außer Kraft.

Bruckberg, den 14.10.2020

Rudolf Radlmeier Erster Bürgermeister

📖 2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

Aenderungssatzung der Bruckberg

GEMEINDE BRUCKBERG

NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES

Sitzungsdatum: Dienstag,23.07.2024

Beginn: 19:00 Uhr

Ende 21:18 Uhr

Ort: im Sitzungssaal des Rathauses, Rathausplatz 1, 84079 Bruckberg

ANWESENHEITSLISTE Erster Bürgermeister Radlmeier, Rudolf Mitglieder des Gemeinderates Ackstaller, Christian Bracher, Josef Detterbeck, Christian Jauck, Bernhard Kellerer, Markus Kollmannsberger, Josef Lindner, Thomas Mayer, Markus Mirlach, Katrin Mündel, Markus Ostermeier, Benjamin Raßhofer, Josef Roider, Michael Thoma, Stephan Trestl, Manfred Wohlschläger, Lukas Schriftführer Gehder, Jens Verwaltung Görgenhuber, Christian

Abwesende und entschuldigte Personen: Mitglieder des Gemeinderates Fricke, Ernst, Prof. Dr. Kollmeder, Lorenz

Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2024

Wagensonner, Max Weingartner, Christian

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 2. Erneuerung der Bahnsteige am Haltepunkt Gündlkofen, Informationen zur Maßnahme 3. Änderung des Flächennutzungsplans durch das Deckblatt Nr. 35 ( Attenhausen NO) - Beauftragung der Planerin mit der Fortführung der Planung 4. Zuschussantrag des Pfarrverbandes Bruckberg - Gündlkofen zur Fassadenrenovierung der Pfarrkirche St. Michael Tondorf 5. Zuschussantrag des Pfarrverbandes Bruckberg - Gündlkofen zur Erneuerung der Glocken der Kirche in Attenhausen 6. Kündigung der Trägerschaft des Kinderhauses Bruckberg durch die Kirchenstiftung Bruckberg 7. neue Namensgebung für das bisherige Kinderhaus Bruckberg 8. Beschluss über die Neufassung der Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bruckberg 9. Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bruckberg - 8. Änderung der Gebührensatzung 10. Erhöhung Kassenkredit bei der Sparkasse Freising Moosburg 11. Betriebsträgervereinbarung für den Kindergarten Bruckberg 12. Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen - Grundsatzbeschluss 2024 13. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Jägerstraße" - Änderung der Planungsabsicht 14. Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung 15. Änderung der Friedhofsgebührensatzung 16. Vollzug des BayStrWg, Widmung der erweiterten Gemeindestraße "Elisabeth-Reidel-Straße", FlNr. 611 Tfl., Gemarkung Tondorf 17. Auftragsvergabe: Ersatz Serversystem für die Gemeindeverwaltung 18. Erschließung Breitenau-West, Auftragsvergabe Errichtung Straßenbeleuchtung 19. Mitteilungen des Bürgermeisters 19.1 Aufnahme in die ILE Holledauer Tor 19.2 Einladung zum Kennenlernworkshop des Zweckverbandes ILE Holledauer Tor 19.3 KULTURmobil bei der ILE am 27.07.2024 19.4 Sachstand Ausbau Kläranlage 19.5 Ortstermin im Universitätswald 20. Wünsche und Anträge 20.1 GR Kollmannsberger 20.2 GRin Mirlach 20.3 GR Wohlschläger 20.4 GR und dritter Bürgermeister Thoma 20.5 GR Ostermeier

Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2024

  1. 1. Bürgermeister Rudolf Radlmeier eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Im Rahmen der Zustimmung zur Tagesordnung beantragte der erste Bürgermeister Radlmeier die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes „Erschließung Breitenau West, Auftragsvergabe Errichtung Straßenbeleuchtung“ aufgrund objektiver Dringlichkeit. Die Durchführung der Maßnahme ist entsprechend dem Spartenplan für die Erschließungsmaßnahme für Anfang August geplant. Das Angebot der Fa. Bayernwerk Netzt GmbH wurde erst am 22.07.2024 vorgelegt, so dass eine Beschlussfassung in heutiger Sitzung erforderlich ist, um etwaigen Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt „Erschließung Breitenau West, Auftragsvergabe Errichtung Straßenbeleuchtung“ soll als neuer TOP 18 behandelt werden. Die übrigen Tagesordnungspunkte werden jeweils um eine Ordnungsziffer nach hinten verschoben.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0

ÖFFENTLICHE SITZUNG Genehmigung der Sitzungsniederschrift

Der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.06.2024 wurde ohne Änderungen zugestimmt.

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.06..2024 wird genehmigt

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0 Erneuerung der Bahnsteige am Haltepunkt Gündlkofen, Informationen zur Maßnahme

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zur Art der Baumaßnahme und deren Dauer zur Kenntnis. Ein ausdrücklicher Beschluss wurde nicht gefasst.

Zur Kenntnis genommen Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0

Änderung des Flächennutzungsplans durch das Deckblatt Nr. 35 ( Attenhausen NO) - Beauftragung der Planerin mit der Fortführung der Planung

Beschluss:

Das Bauleitplanverfahren soll im Regelverfahren fortgeführt werden. Mithin sind die Änderung des Flächennutzungsplans durch das Deckblatt Nr. 35 und die Aufstellung des Bebauungsplans im „normalen Verfahren“ mit Umweltbericht und Eingriffs- und Ausgleichsregelung durchzuführen.

Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2024

Die Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA Marion Linke + Klaus Kerling werden mit der Ausarbeitung der Planung auf der Grundlage der vorliegenden Honorarangebote beauftragt.

Mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 4 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0 Zuschussantrag des Pfarrverbandes Bruckberg - Gündlkofen zur Fassadenrenovierung der Pfarrkirche St. Michael Tondorf

Beschluss:

Der Gemeinderat Bruckberg beschließt, für die Fassadenrenovierung der Pfarrkirche St. Michael in Tondorf einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu übernehmen, höchstens jedoch 4.244,34 Euro. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst im Jahr 2025.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0 Zuschussantrag des Pfarrverbandes Bruckberg - Gündlkofen zur Erneuerung der Glocken der Kirche in Attenhausen

Beschluss:

Der Gemeinderat Bruckberg beschließt, für die Erneuerung des Geläutes der Pfarrkirche St. Stephan in Attenhausen einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu übernehmen, höchstens jedoch 10.338,76 Euro. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst im Jahr 2025.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0 Kündigung der Trägerschaft des Kinderhauses Bruckberg durch die Kirchenstiftung Bruckberg

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Kündigung der Trägerschaft des bisherigen Kinderhauses Bruckberg durch die kath. Pfarrkirchenstiftung zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt, die Einrichtung nach der Rückgabe ab dem 01.09.2024 in gemeindlicher Trägerschaft zu führen. Hierfür sind rechtzeitig eine auf die Gemeinde lautende Betriebserlaubnis zu beantragen und das erforderliche Personal einzustellen.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0 neue Namensgebung für das bisherige Kinderhaus Bruckberg

Beschluss:

Der Gemeinderat legt für die Kindertagesstätte in Bruckberg den Namen „KiTa Bruckberg“ fest.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0

Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2024

Beschluss über die Neufassung der Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bruckberg

Beschluss:

Der Gemeinderat Bruckberg beschließt die „Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bruckberg“. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, eine Neufassung der Satzung auszufertigen.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0

Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bruckberg - 8. Änderung der Gebührensatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Bruckberg beschließt die 8. Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Bruckberg.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0 Erhöhung Kassenkredit bei der Sparkasse Freising Moosburg

Beschluss:

Der Kassenkredit für das Konto mit der IBAN DE18 7005 1003 0000 2302 00 bei der Sparkasse Freising Moosburg wird von bisher 1.500.000 Euro auf nunmehr 1.800.000 Euro erhöht.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0 Betriebsträgervereinbarung für den Kindergarten Bruckberg

Beschluss:

Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Betriebsträgervereinbarung für die Kindertageseinrichtung Hl. Theresia vom Kinde Jesu Bruckberg wie vorgelegt abzuschließen.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0 Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen - Grundsatzbeschluss 2024

Beschluss 1:

In Bezug auf das Vorhaben zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage Attenhausen-Stubenreith wird ein Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 4 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0

Beschluss 2:

In Bezug auf das Vorhaben zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage Gündlkofen Ried (große Lösung wie beantragt) wird ein Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Mehrheitlich abgelehnt Ja 0 Nein 17 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2024

Beschluss 3:

In Bezug auf das Vorhaben zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage Gündlkofen Ried (Lösung ohne die südliche Fläche, die im Eigentum von Herrn Fischer steht) wird ein Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Mehrheitlich abgelehnt Ja 7 Nein 10 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Jägerstraße" - Änderung der Planungsabsicht

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden geänderten Entwurf der „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Jägerstraße“ in der Fassung vom Juli 2024.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0

Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Bruckberg beschließt folgende „Satzung zur Änderung der Satzung über den gemeindlichen Friedhof Bruckberg, den gemeindlichen Teil des Friedhofes Tondorf und den gemeindlichen Friedhof Attenhausen der Gemeinde Bruckberg“ (Friedhofs- und Bestattungssatzung)

Satzung zur Änderung der Satzung über den gemeindlichen Friedhof Bruckberg, den gemeindlichen Teil des Friedhofes Tondorf und den gemeindlichen Friedhof Attenhausen der Gemeinde Bruckberg“ (Friedhofs- und Bestattungssatzung)

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Bruckberg folgende Satzung:

Artikel 1 – Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung

Die Satzung über den gemeindlichen Friedhof Bruckberg, den gemeindlichen Teil des Friedhofes Tondorf und den gemeindlichen Friedhof Attenhausen der Gemeinde Bruckberg (Friedhofs- und Bestattungssatzung) vom 13.10.2020 wird wie folgt geändert:

  1. 1. In § 9 „Arten der Grabstätten“ wird in Absatz 1 der Buchstabe f) Baumurnen- grabstätten angefügt.
  2. 2. In § 11 „Urnennischen, Urnen-, und Aschenbeisetzungen“ wird sowohl in der Überschrift als auch im Absatz 2 Satz 1 hinter dem Wort „Urnen-„ das Wort Baumurnengrabstätten eingefügt. Darüber hinaus werden im Absatz 2 die nachfolgenden Sätze 4 und 5 angefügt: Urnen, die in den Baumurnengrabstätten bestattet werden, müssen einen Durchmesser von unter 25 cm aufweisen. Es sind ausschließlich verrottbare und biologisch abbaubare Schmuckurnen und Aschekapseln zulässig.
  3. 3. In § 11 Abs. 4 Satz 1 werden hinter das Wort (Urnenstelen) die Worte „und den Baumurnengrabstätten“ sowie hinter das Wort Nische die Worte „bzw. Grabstätte“ eingefügt.

Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2024

  1. 4. Es wird nachfolgender § 11 b „Sonderbestimmungen für Baumurnengrabstätten“ eingefügt:

§ 11 b

Sonderbestimmungen für Baumurnengrabstätten

(1) Als Grabmal wird die Verschlussplatte verwendet, die mit Namensschildern versehen wird. Die Gestaltung des Grabmahls muss sich in das gesamte Erscheinungsbild der Grabanlage einfügen. Das Aufstellen von weiteren Grabmalen (z.B. Kreuze etc.) sowie eine gärtnerische Gestaltung der Grabanlage sind nicht zulässig

(2) Von der Friedhofsverwaltung werden zwei Namensschilder mit einzeiliger Gravur nach dem Bekanntwerden einer Bestattung mit einheitlichem Muster bestellt. Hierauf sind der Vor- und Nachname, sowie das Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen graviert. Im Falle einer weiteren Bestattung in derselben Grabstätte werden zwei zusätzliche Namensschilder bestellt. Die Namensschilder werden durch den Friedhofsträger auf der Verschlussplatte angebracht.

(3) Die Namensschilder gehen nach Ablauf der Nutzungszeit in das Eigentum des Nutzungsberechtigten über.

(4) Vollflächige Oberflächenbearbeitungen jeglicher Art sind nicht zulässig. Wird ein Verschlussdeckel unzulässig verändert oder bearbeitet, wird dieser durch die Gemeinde erneuert. Die gesamten Kosten hierfür trägt der Nutzungsberechtigte.

(5) Das Aufstellen von Grab- bzw. Blumenschmuck, Grabkerzen, Vasen, etc. sowie die gärtnerische Gestaltung der Grabanlage ist nicht gestattet. Dies gilt nicht innerhalb von vier Wochen nach der Bestattung sowie jährlich eine vor und eine Woche nach Allerheiligen. Bei Zuwiderhandlung ist die Gemeinde berechtigt, diese Grabausschmückungen ohne Entschädigung zu entfernen. Die Pflege dieser Grabstätten wird vom Friedhofsträger übernommen und beschränkt sich auf die Pflege der Gräberfläche.

  1. 5. In § 15 „Pflege und gärtnerische Gestaltung der Grabstätte“ werden in Abs. 7 nach dem Wort „Anlagen“ die Worte „bis zu einem Abstand von 20 cm von der Einfassung bzw. Außenkante der Grabstätte“ sowie der neue Absatz (8) eingefügt (8) „Das Unterhalten des Raums zwischen zwei unmittelbar nebeneinander liegenden Grabstätten obliegt den angrenzenden Nutzungsberechtigten jeweils bis zur Mitte.“
  1. 6. In § 16 „Errichtung von Grabmälern“ wird in Absatz 1 Satz 1 das Wort „bedarf“ geändert in „bedürfen“. An Absatz 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die Errichtung der Grabmäler muss auf den vorgegebenen Fundamenten erfolgen.“
  1. 7. Bei § 21 „Widmungszweck, Benutzung des gemeindlichen Leichenhauses“ wird nachfolgender Absatz 3 angefügt: (3) „Besucher und Angehörige haben nur im Beisein eines Bediensteten der Gemeinde oder einem Bediensteten eines Bestatters Zutritt zum Aufbewahrungsraum.“
  1. 8. Bei § 22 „Benutzungszwang“ erhält der Absatz 2 folgende neue Fassung:

(1) Jede Leiche, die auf dem Friedhof beigesetzt wird, muss spätestens 24 Stunden vor der Bestattung in das gemeindliche Leichenhaus gebracht werden. Ausgenommen hiervon sind

Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2024

private Bestattungsunternehmen, die über entsprechende geeignete Räumlichkeiten verfügen.

  1. 9. In § 25 „Ruhezeiten“ wird nachfolgender Buchstabe d) angefügt: „d) Baumurnengrabstätten“.
  1. 10. In § 30 „Gebühren“ wird vor das Wort „geltenden“ das Wort „jeweils“ eingefügt.

Artikel 2 – Ausfertigung der Neufassung

Zur besseren Lesbarkeit der Satzung wird der erste Bürgermeister ermächtigt, eine Neufassung der Satzung auszufertigen.

Artikel 3 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

Bruckberg, den

Rudolf Radlmeier Erster Bürgermeister Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Bruckberg beschließt folgende „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen der Gemeinde Bruckberg“ (Friedhofsgebührensatzung) vom 13.10.2020:

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen der Gemeinde Bruckberg“ (Friedhofsgebührensatzung)

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Bruckberg folgende Satzung:

Art 1 Änderung der Friedhofsgebührensatzung

In § 4 Abs. 1 der Friedhofsgebührensatzung wird die Gebühr für die Baumurnengrabstätten wie folgt angefügt:

Grabart

Gebühr pro Jahr

Gebühr bei voller Laufzeit

Baumurnengrabstätten 39,00 €

585,00 € (15 Jahre)

Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2024

Artikel 2 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bruckberg, den

Rudolf Radlmeier Erster Bürgermeister

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0

Vollzug des BayStrWg, Widmung der erweiterten Gemeindestraße "Elisabeth-Reidel-Straße", FlNr. 611 Tfl., Gemarkung Tondorf

Sachverhalt: Beschluss:

Der Gemeinderat Bruckberg stimmt vorgenannten Widmungsinhalt vollinhaltlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragungen in das Bestandsverzeichnis zu veranlassen.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0

Auftragsvergabe: Ersatz Serversystem für die Gemeindeverwaltung

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt der Mediamarkt-Saturn-Gruppe den Auftrag zur Lieferung der Server-Hardware auf Kaufbasis und der Firma SoftwareOne den Auftrag zur Lieferung der Server- und Client-Lizenzen für die Gemeindeverwaltung gemäß der abgegebenen Angebote.

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0 Erschließung Breitenau-West, Auftragsvergabe Errichtung Straßenbeleuchtung

Beschluss:

Auf der Grundlage des Angebotes vom 18.07.2024 erteilt der Gemeinderat Bruckberg der Bayerwerk Netz GmbH den Auftrag zur Errichtung von 14 Brennstellen im neuen Baugebiet Breitenau-West und die Wiederherstellung von drei Brennstellen an der Moosstraße. Bruttoangebotssumme: 54.491,41€

Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0 Anwesend 17 Persönlich beteiligt 0 Mitteilungen des Bürgermeisters

Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2024

19.1 Aufnahme in die ILE Holledauer Tor

19.2 Einladung zum Kennenlernworkshop des Zweckverbandes ILE Holledauer Tor

19.3 KULTURmobil bei der ILE am 27.07.2024

In diesem Jahr wird es in der Gemeinde Bruckberg kein KULTURmobil geben. Dieses wird aber

19.4 Sachstand Ausbau Kläranlage

19.5 Ortstermin im Universitätswald Wünsche und Anträge

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Rudolf Radlmeier um 21:18 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Rudolf Radlmeier

Jens Gehder Erster Bürgermeister

Schriftführung

Aenderungssatzung der Bruckberg

GEMEINDE BRUCKBERG

NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES

Sitzungsdatum: Dienstag,16.12.2025

Beginn: 19:00 Uhr

Ende 20:20 Uhr

Ort: im Sitzungssaal des Rathauses, Rathausplatz 1, 84079 Bruckberg

ANWESENHEITSLISTE Erster Bürgermeister Radlmeier, Rudolf Mitglieder des Gemeinderates Ackstaller, Christian Bracher, Josef Detterbeck, Christian Fricke, Ernst, Prof. Dr. ab TOP 2 Jauck, Bernhard Kellerer, Markus Kollmannsberger, Josef bis TOP 4 nöfft. Kollmeder, Lorenz Lindner, Thomas Mayer, Markus Mirlach, Katrin Mündel, Markus Ostermeier, Benjamin Raßhofer, Josef Roider, Michael Trestl, Manfred Wagensonner, Max Weingartner, Christian Wohlschläger, Lukas Schriftführer Kollmannsberger, Stefan Verwaltung Görgenhuber, Christian

Abwesende und entschuldigte Personen:

Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2025

Mitglieder des Gemeinderates Thoma, Stephan

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 2. Jahresrechnung 2024 - Feststellung 3. Jahresrechnung 2024 - Entlastung 4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung 5. Einbeziehungssatzung Isarstraße Süd - Billigungsbeschluss 6. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Holunderstraße - Abwägungsbeschlüsse 7. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Holunderstraße - Satzungsbeschluss 8. Einbeziehungssatzung Eggersdorf II - Abwägungsbeschlüsse 9. Einbeziehungssatzung Eggersdorf II - Änderung der Planung - Billigungsbeschluss 10. Bebauungsplan "Bachhorn - Ost" - Umstellung des Verfahrens 11. Zusicherung zur Erteilung von Befreiungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Baugebiet Breitenau West, Bauparzelle Nr. 18 12. Änderung des Betriebskonzepts des Heimatmuseums Bruckberg - Änderung der Öffnungszeiten im Monat August 13. Auftragsvergabe Neubau Kindergarten Breitenau Gewerk: Estricharbeiten 14. Auftragsvergabe Neubau Kindergarten Breitenau Gewerk: lose Möbelierung 15. Antrag des Burschenvereins Attenhausen auf Beauftragung des Burschenvereins mit dem Maibaumsetzen im Ortsteil Attenhausen 16. Mitteilungen des Bürgermeisters 16.1 Wegfall des Sozialpasses 16.2 Bauturbo - Videopodcast_Schulungsvideo 16.3 Windkraftnutzung im Buchholz 17. Wünsche und Anträge

  1. 1. Bürgermeister Rudolf Radlmeier eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

ÖFFENTLICHE SITZUNG Genehmigung der Sitzungsniederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025 wird genehmigt.

Mehrheitlich beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 19 Persönlich beteiligt 0 1 Enthaltung

Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2025 Jahresrechnung 2024 - Feststellung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die vorgelegte Jahresrechnung 2024 festzustellen.

Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 0 Jahresrechnung 2024 - Entlastung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung und erklärt sich mit der Finanzwirtschaft im Jahr 2024 als einverstanden. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt.

Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 1 Der erste Bürgermeister Radlmeier nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Diskussion und Beschlussfassung teil, er hat die Sitzungsleitung dem zweiten Bürgermeister Josef Bracher übertragen. Nach der Beschlussfassung übernahm er wieder die Leitung der Sitzung.

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt nachfolgende Satzung:

  1. 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen der Gemeinde Bruckberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 13.10.2020

Die Gemeinde Bruckberg erlässt auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.12.2025 folgende 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen der Gemeinde Bruckberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 13.10.2020.

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Bruckberg folgende Satzung:

§ 1 – Der § 4 Grabgebühren Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

§ 2 – Grabgebühren

(1) Gebühren für die einzelnen Grabarten:

Grabart Gebühr pro Jahr Gebühr bei voller Laufzeit Kindergrabstätte 20,00 € 160,00 € (8 Jahre) Einzelgrabstätte 45,00 € 765,00 € (17 Jahre) Familiengrabstätte 91,00 € 1.547,00 € (17 Jahre) Urnengrabstätte 68,00 € 680,00 € (10 Jahre) Urnennische 93,00 € 930,00 € (10 Jahre) Wiesengrab 72,00 € 1080,00 € (15 Jahre)

Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2025

§ 3

Die 2.Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft

Bruckberg, den 17.12.2025

Rudolf Radlmeier Erster Bürgermeister

Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 0

Einbeziehungssatzung Isarstraße Süd - Billigungsbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der „Einbeziehungssatzung Isarstraße Süd 2025“ in der Fassung vom Dezember 2025. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 0

Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Holunderstraße - Abwägungsbeschlüsse

Beschluss:

Der Anregung der unteren Naturschutzbehörde wird gefolgt. Die Festsetzung Nr. 4 und die Begründung B) Belange des Umweltschutzes, 2.5 Sicherung der Ausgleichsfläche werden entsprechend abgeändert. Eine nochmalige Auslegung ist wegen dieser Änderung nicht erforderlich.

Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 0

Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Holunderstraße - Satzungsbeschluss

Beschluss:

Die Gemeinde Bruckberg erlässt auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Holunderstraße“ in der Fassung vom Dezember 2025 als Satzung.

Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 0

Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2025

Einbeziehungssatzung Eggersdorf II - Abwägungsbeschlüsse

Beschluss:

Zu 1 bis 3:

Dier Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist aufgrund dieser Stellungnahme nicht erforderlich.

Zu 4:

Die Anzahl der Festsetzungen wird deutlich reduziert und soll sich an den Festsetzungen der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Eggersdorf aus dem Jahre 2019 orientieren. Zu dem dann geänderten Entwurf ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen, wobei dann ausschließlich Stellungnahmen zu den vorgenommenen Änderungen vorgebracht werden dürfen.

Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 0

Einbeziehungssatzung Eggersdorf II - Änderung der Planung - Billigungsbeschluss

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange zu wiederholen. Dabei sollen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken ausschließlich zu den vorgenommenen Änderungen vorgebracht werden dürfen.

Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 0 Bebauungsplan "Bachhorn - Ost" - Umstellung des Verfahrens

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, den Planungsbereich „Bachhorn Ost“ wieder in ein Verfahren zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung zurückzuführen.

Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 1 1 Enthaltung Zusicherung zur Erteilung von Befreiungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Baugebiet Breitenau West, Bauparzelle Nr. 18

Beschluss:

Der Gemeinderat sichert zu, das gemeindliche Einvernehmen zu den zu beantragenden Befreiungen zu erteilen.

Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 0

Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2025 Änderung des Betriebskonzepts des Heimatmuseums Bruckberg - Änderung der Öffnungszeiten im Monat August

Beschluss:

Um den Mitarbeitern des Heimatpflegeverbandes eine sinnvolle Urlaubsplanung zu ermöglichen, soll die Verwaltung die Zustimmung zu der beabsichtigten Änderung der Öffnungszeiten für die Zukunft beantragen.

Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 0 Auftragsvergabe Neubau Kindergarten Breitenau Gewerk: Estricharbeiten

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt der Mindestbietenden Firma Niedermaier Verputz GmbH den Auftrag „Estricharbeiten“ BV Neubau Kindergarten Breitenau, Bruttoauftragssumme 42.891,74€.

Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 0 Auftragsvergabe Neubau Kindergarten Breitenau Gewerk: lose Möbelierung

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt der Mindestbietenden Firma Widmaier GmbH den Auftrag „lose Möblierung“ BV Neubau Kindergarten Breitenau, Bruttoauftragssumme 82.932,84€.

Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 0 Antrag des Burschenvereins Attenhausen auf Beauftragung des Burschenvereins mit dem Maibaumsetzen im Ortsteil Attenhausen

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt den Burschenverein Attenhausen auch für das Kalenderjahr 2026 mit dem Maibaumaufstellen im Ortsteil Attenhausen.

Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 0 Mitteilungen des Bürgermeisters

16.1 Wegfall des Sozialpasses

Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2025

16.2 Bauturbo - Videopodcast_Schulungsvideo

16.3 Windkraftnutzung im Buchholz Wünsche und Anträge

Keine

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Rudolf Radlmeier um 20:20 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Rudolf Radlmeier

Stefan Kollmannsberger Erster Bürgermeister

Schriftführung