Friedhofsgebühren Bartenshagen-Parkentin 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Bartenshagen-Parkentin · Mecklenburg-Vorpommern · PLZ 18209

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2017
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 2017). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
800,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 350 € + Unterhalt 15 €/J. × 30 J. = 450 €
📄 § 5 Ziff. 1 Grabnutzungsgebühren – Reihengrabstätte
Sargwahlgrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
870,00 €*
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Preis gilt je Grabbreite (1-stelliges Wahlgrab = 1 Grabbreite)
🧮 Grabnutzung 420 € + Unterhalt 15 €/J. × 30 J. = 450 €
📄 § 5 Ziff. 1 Grabnutzungsgebühren – Wahlgrabstätten (je Grabbreite)
Urnenreihengrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
780,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
🧮 Grabnutzung 330 € + Unterhalt 15 €/J. × 30 J. = 450 €
📄 § 5 Ziff. 1 Grabnutzungsgebühren – Reihengrabstätte
Urnenwahlgrab
Berechnet (inkl. Ruhezeit)
780,00 €*
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Preis gilt je Grabbreite (1-stelliges Urnenwahlgrab = 1 Grabbreite)
🧮 Grabnutzung 330 € + Unterhalt 15 €/J. × 30 J. = 450 €
📄 § 5 Ziff. 1 Grabnutzungsgebühren – Wahlgrabstätten (je Grabbreite)
Urnengrab anonym
Einmalbetrag laut Satzung
1.150,00 €*
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Inkl. Friedhofsunterhalt, Pflege und Namensnennung (Gemeinschaftsanlage)
📄 § 5 Ziff. 1 Grabnutzungsgebühren – Rasengrabstätten / Urnengemeinschaftsanlage
Beisetzung / Aushub
Einmalbetrag laut Satzung
50,00 €*
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
* Bedingung: Reine Verwaltungsgebühr je Bestattung (keine Unterscheidung Sarg/Urne in der Satzung). Grabaushub ist in de...
📄 § 5 Ziff. 3 Verwaltungsgebühren

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2017 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌​​‌‌​​‌​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​​​​‌‌​‌‌‌ Friedhofsgebührenordnung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Parkentin-Hanstorf für die Friedhöfe in Parkentin, Hanstorf und Stäbelow (Stand 2017, außer Kraft)

Friedhofsgebührenordnung

für die Friedhöfe in Parkentin, Hanstorf und Stäbelow vom . .5. B- "• ACi...2 M O-..

Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und § 35 der Friedhofsordnung erlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe in Parkentin, Hanstorf und Stäbelow. Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

Inhaltsübersicht

§ 1 Allgemeines

§ 2 Gebührenschuldner

§ 3 Entstehung der Gebührenpflicht und Zahlungen

§ 4 Stundung und Erlass von Gebühren

§ 5 Gebührenhöhe

§ 6 Zusätzliche Leistungen

§ 7 Zurücknahme des Nutzungsrechts

§ 8 Inkrafttreten

§ 1 – Allgemeines

Für die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen sowie für sonstige nachstehend aufgeführte Leistungen des Friedhofsträgers werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2 – Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühren ist in folgender Reihenfolge derjenige verpflichtet:

  1. 1. der Inhaber des Grabnutzungsrechts ist,
  2. 2. der für die Totenfürsorge im Sinne des Bestattungsgesetzes verantwortlich ist,
  3. 3. der ein eigenes Recht an der Bestattung hat,
  4. 4. der zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist,
  5. 5. der zuletzt einen Antrag stellt auf die Benutzung des Friedhofs oder der Friedhofseinrichtungen zum Zwecke der Bestattungen oder Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren Grabnutzungsrechts oder die Durchführung sonstiger Leistungen. (2) Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner (3) Bei Zurücknahme eines Antrages für die Benutzung des Friedhofs oder der Friedhofseinrichtung können, falls mit den sächlichen Vorbereitungen des erteilten Auftrages bereits begonnen wurde, die Gebühren nach dem tatsächlichen Aufwand festgesetzt und erhoben werden. §3 Entstehung der Gebührenpflicht und Zahlungen

(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit Antragsteliung und Bestätigung durch die Friedhofsverwaltung. In denjenigen Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erforderlich sind, entsteht die Gebührenpflicht, sobald die Leistungen erbracht sind. (2) Die Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Gebührenbescheides fällig. Ist im Gebührenbescheid ein anderer Zeitpunkt für die Fälligkeit angegeben, so gilt dieser. (3) Der Friedhofsträger kann - abgesehen von Notfällen - die Benutzung des Friedhofs untersagen und Leistungen verweigern, sofern ausstehende Gebühren nicht entrichtet worden sind oder eine entsprechende Sicherheit nicht geleistet ist.

§ 4 – Stundung und Erlass von Gebühren

Die Gebühren können in besonderen Härtefällen aus Billigkeitsgründen auf Antrag gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§ 5 – Gebührenhöhe

  1. 1. Grabnutzungsgebühren Reihenqrabstätte -für Särge für 30 Jahre 350,00 EUR -für Urnen für 30 Jahre 330,00 EUR

Wahlqrabstätten -für Särge je Grabbreite für 30 Jahre 420,00 EUR -Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte je Grabbreite und Jahr 14,00 EUR -für Urnen je Grabbreite für 30 Jahre 330,00 EUR -Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Urnenwahlgrabstätte je Grabbreite und Jahr 11,00 EUR

Rasenqrabstätten Urnengemeinschaftsanlage (einschl. FUG, Pflege und Namensnennung) 1.150,00 EUR Rasenwahlgrab (einschl. FUG und Pflege) 1.380,00 EUR Wiedererwerb einer Rasengrabstätte je Grabbreite und Jahr 46,00 EUR

Die Gebühren für den Erwerb, Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechtes werden für die gesamte Dauer im Voraus erhoben.

  1. 2. Friedhofsunterhaltungsgebühr Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird je Grabbreite und Jahr berechnet und beträgt 15,00 EUR Die Gebühr wird für 2 Jahre/jährlich im Voraus erhoben.
  1. 3. Verwaltungsgebühren Ausfertigung oder Umschreibung einer Graburkunde 10,00 EUR Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals 10,00 EUR Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes pro Jahr 20,00 EUR Bestattungsgebühren 50,00 EUR 4. Gebühr für die vorzeitige Aufgabe eines Nutzungsrechts nach schriftlicher Genehmigung des Friedhofsträgers Vorzeitige Aufgabe eines Nutzungsrechts pro Jahr und Grabbreite (inklusive Friedhofsunterhaltungsgebühren) 35,00 EUR Die Gebühren für die vorzeitige Aufgabe des Nutzungsrechts werden im Voraus für die verbleibende Ruhezeit der Grabstätte in einer Summe erhoben.
  1. 5. Gebühren für Ausgrabungen (Genehmigung) Ausgrabung eines Sarges 90,00 EUR Ausgrabung einer Urne 80,00 EUR

§ 6 – Zusätzliche Leistungen

Für zusätzliche Leistungen, für die eine Gebühr in § 5 nicht vorgesehen ist, setzt der Friedhofsträger das zu entrichtende Entgelt fallweise nach dem tatsächlichen Aufwand fest.

§ 7 – Zurücknahme des Nutzungsrechts

Wird ein Antrag auf Zurücknahme des Grabnutzungsrechts vor Ablauf der Nutzungszeit, aber nach Ablauf der Ruhezeit, genehmigt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Grabnutzungsgebühren für die nicht ausgenutzte Zeit.

§ 8 – In-Kraft-Treten

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die bisher gültige Friedhofsgebührenordnung vom 25.03.2009 sowie deren Änderungen außer Kraft.

Der Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Parkentin-Hanstorf am \1

.rr.r>. .tt. (Name in Blockschrift) ' (C^Kiv^r^Name in Blockschrift) Vorsitzendes oder stellvertretendes weiteres Mitglied des Kirchenge vorsitzendes Mitglied des Kirchenge- ' meinderates meinderates

Der Beschluss über die Ordnung wurde vom Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg genehmigt am Bekanntmachungsanordnung

Die Veröffentlichung der am „V..-."h.. beschlossenen Friedhofsgebührenordnung erfolgt:

  • über die Internetseite www.kirche-mv.de,
  • für Parkentin per Aushang an der Bekanntmachungstafel an der Feuerwehr, Doberaner

Straße 24 oder an den Bekanntmachungstafeln im Amt Bad Doberan-Land,

  • für Hanstorf per Internet über die Homepage der Gemeinde Satow, www.qemeinde-

satow.de,

  • für Stäbelow per Internet über die Homepage des Amtes Warnow-West Kritzmow,

www, amt-warnow-west.de.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Friedhofsgebührenordnung nach Voranmeldung in der Pfarre in Parkentin-Hanstorf eingesehen werden kann.

Am Friedhofseingang und in den Schaukästen der Kirchengemeinde wird die Friedhofsgebührenordnung auszugsweise veröffentlicht und auf die Veröffentlichung des vollen Wortlautes der Friedhofsgebührenordnung im Aushang bzw. über die Internetseiten und auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in der Pfarre hingewiesen.

Der Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Parkentin-Hanstorf am . J..*5:.v;1..

(Name in Blockschrift) Vorsitzendes oder stellvertretendes vorsitzendes Mitglied des Kirchenge- meinderates meinderates Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung der Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe in Parkentin, Hanstorf und Stäbelow

Die Friedhofsgebührenordnung wurde

vom Kirchengemeinderat beschlossen am Dieser Beschluss wurde vom Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg genehmigt am , öffentlich bekannt gemacht:

• über die Internetseite www.kirche-mv.de , • für Parkentin per Aushang an der Bekanntmachungstafel an der Feuerwehr, Doberaner Straße 24 oder an den Bekanntmachungstafeln im Amt Bad Doberan-Land, • für Hanstorf per Internet über die Homepage der Gemeinde Satow, www.qemeinde-satow.de, • für Stäbelow per Internet über die Homepage des Amtes Warnow-West Kritzmow, www.amt-warnow-west.de.

Die Friedhofsgebührenordnung kann nach Voranmeldung in dem Gemeindebüro / in der Pfarre in Parkentin-Hanstorf oder der Friedhofsverwaltung eingesehen werden.

Die Friedhofsgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Parkentin-Hanstorf am -..v.v. ^

(V (Sikgel|g\

(Name in Blockschrift) ^;y/ (Name in Blockschrift) Vorsitzendes oder stellvertretendes weiteres Mitglied des Kirchenge­ vorsitzendes Mitglied des Kirchenge- ^ meinderates meinderaies

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Bartenshagen-Parkentin?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Bartenshagen-Parkentin mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 18xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Bartenshagen-Parkentin anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Bartenshagen-Parkentin
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen)* 🟢 Laut Satzung
Gebühr für das Öffnen und Schließen des Grabes laut Satzung
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Reine Verwaltungsgebühr je Bestattung (keine Unterscheidung Sarg/Urne in der Satzung). Grabaushub ist in de...
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🔶 Optionaler Schätzwert
Optional zuschaltbar, falls eine Trauerhalle / Feierhalle genutzt wird. (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 18xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Bartenshagen-Parkentin:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €
⛪ Kirchliche Friedhöfe in Bartenshagen-Parkentin: