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- Wir leisten die vereinbarte Versicherungssumme bei Tod der versicherten Person. In den ersten drei Versicherungsjahren ist die Versicherungssumme auf die bis zum Zeitpunkt des Todes eingezahlten Beiträge beschränkt. Im Versicherungsschein sind die jeweiligen Leistungen dokumentiert.
- Bei der Tarifkalkulation haben wir die unternehmenseigene Unisex-Sterbetafel WWK2012T S verwendet und als Rechnungszins 1,00 % angesetzt.
- Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung ergeben (siehe § 2).