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Nachteile einer Kündigung
(1) Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, kann das für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertrages ist wegen der Verrechnung von Abschlusskosten (siehe § 11) nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Der Rückkaufswert erreicht auch in den Folgejahren nicht unbedingt die Summe der gezahlten Beiträge. Wir zahlen jedoch mindestens den nach den Absätzen 5 bis 7 berechneten Betrag.
Kündigung
(2) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss einer Versicherungsperiode in Textform kündigen.
Teilweise Kündigung
(3) Sie können Ihren Vertrag auch teilweise kündigen, wenn die verbleibende Versicherungssumme oder der verbleibende Beitrag nicht unter den Mindestbetrag sinkt, der in unseren “Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen” festgelegt ist.
Auszahlung nach Kündigung
(4) Wir zahlen
- den Rückkaufswert (Absatz 5)
Allgemeine Bedingungen für die BestattungsVorsorge (Stand 01.09.2021)
- zuzüglich des Wertes aus der Überschussbeteiligung (Absatz 7).
Liegt der Ausnahmefall nach Absatz 6 vor, können wir den Rückkaufswert herabsetzen.
Rückkaufswert
(5) Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital Ihres Vertrages für die vereinbarten Leistungen. Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze (vgl. § 11 Absatz 2 Satz 3) angesetzten tariflichen einmaligen Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre, höchstens auf die vereinbarte Beitragszahlungsdauer, ergibt.
Beitragsrückstände werden von dem Rückkaufswert abgezogen.
Herabsetzung des Rückkaufswertes im Ausnahmefall
(6) Wir sind gemäß § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach Absatz 5 berechneten Betrag angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet.
Überschussbeteiligung
(7) Zusätzlich zahlen wir - soweit vorhanden - einen Rückkaufswert aus der Überschussbeteiligung gemäß den “Bestimmungen zur Überschussbeteiligung”. (8) Nähere Informationen zum Rückkaufswert und seiner Höhe können Sie Ihrer Garantiewerttabelle entnehmen.
Keine Beitragsrückzahlung
(9) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.